Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 72290
Vorher
MRU Manner-Romberg Unternehmensberatung GmbH
Eingetragen
24.8.1999
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatungArchitekturbüros für Orts-, Regional- und Landesplanung
Gegenstand
(1) Die Unternehmensberatung sowie Forschungs- und insbesondere Marktforschungstätigkeiten schwerpunktmäßig im Bereich der Kurier-, Expreß-, Paket- und Postdienste. Dabei soll die Unternehmensberatung der Steigerung und Sicherung der Internationalen Wettbewerbsfähigkeit von Firmen durch integrierte Strategie-, Markt-, Technologie-, Produktivitäts-, Organisations- und Systemberatung dienen. Die Forschungs- bzw. Marktforschungstätigkeiten zielen überwiegend auf Studien und Marktprognosen. (2) Daneben wird das Unternehmen bei der Akquisition von Unternehmen und Unternehmensteilen in den genannten Bereichen beratend mitwirken sowie die nachfolgenden Unternehmenskäufe und verkäufe begleiten.

Finanzübersicht

Historie

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Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

MRU GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 5.842,40 7.972,40
B. Umlaufvermögen 235.288,21 363.220,03
C. Rechnungsabgrenzungsposten 739,79 609,79
Aktiva 241.870,40 371.802,22

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 117.034,28 115.688,16
B. Rückstellungen 1.869,92 15.230,96
C. Verbindlichkeiten 122.966,20 240.883,10
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 44.530,05 98.065,24
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 78.436,15 142.817,86
davon gegenüber Gesellschaftern 92.466,71 159.406,96
Passiva 241.870,40 371.802,22

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeiten
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG
III. Haftungsverhältnisse

D. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu beachten.
2) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.
4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".
7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
8) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden

1)  Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3)  Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
6)  Bezüglich der Vermerke zur Restlaufzeit einzelner Bilanzpositionen ( sogenannter "Davon-Vermerk" bei Forderungen und Verbindlichkeiten) wird darauf hingewiesen, dass jeder einzelne in die jeweilige Bilanzposition einfließende Vermögens- oder Schuldposten (d.h. jedes einzelne Buchungskonto) mit seiner individuell ihm zu Grunde liegenden Gesamtrestlaufzeit eingeordnet wird. Eine zusätzliche Aufteilung (und somit ein Ausweis) dieser jeweiligen Gesamtrestlaufzeit der einzelnen Vermögens- oder Schuldposten (d.h. der einzelnen Buchungskonten) in die unterschiedlichen Restlaufzeitsegmente wurde (zwecks besserer Übersichtlichkeit im Kontennachweis zur Bilanz) nicht vorgenommen.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.
2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter € 800,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben.
7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Eine Pauschalwertberichtigung besteht nicht.
8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
9)  Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
11) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im branchenüblichen Umfang durch Eigentumsvorbehalt gesichert.
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG
1) Die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber den Gesellschaftern haben am Abschlussstichtag insgesamt EUR 92.466,71 € betragen.

III. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane
Außer den Geschäftsführern waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Horst Manner-Romberg, Hamburg, geführt.

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

sonstige Berichtsbestandteile


Horst Manner-Romberg


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.02.2023 festgestellt.

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