MRU
GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.842,40 |
7.972,40 |
| B.
Umlaufvermögen |
235.288,21 |
363.220,03 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
739,79 |
609,79 |
| Aktiva |
241.870,40 |
371.802,22 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
117.034,28 |
115.688,16 |
| B.
Rückstellungen |
1.869,92 |
15.230,96 |
| C.
Verbindlichkeiten |
122.966,20 |
240.883,10 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
44.530,05 |
98.065,24 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
78.436,15 |
142.817,86 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
92.466,71 |
159.406,96 |
| Passiva |
241.870,40 |
371.802,22 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
B. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeiten
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d.
§ 42, III GmbHG
III. Haftungsverhältnisse
D. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn-
und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des Gesetzes betreffend
die Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu
beachten.
2) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem
Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet.
4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
5) Dem Anlagevermögen sind nur
Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
6) Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht
gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz
unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände"
bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".
7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
8) Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs.
1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3) Rückstellungen sind nur im Rahmen
des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im
Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d.
§ 251 HGB bestehen, sind diese gemäß §
268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
6) Bezüglich der Vermerke zur
Restlaufzeit einzelner Bilanzpositionen ( sogenannter
"Davon-Vermerk" bei Forderungen und Verbindlichkeiten) wird
darauf hingewiesen, dass jeder einzelne in die jeweilige
Bilanzposition einfließende Vermögens- oder
Schuldposten (d.h. jedes einzelne Buchungskonto) mit seiner
individuell ihm zu Grunde liegenden Gesamtrestlaufzeit
eingeordnet wird. Eine zusätzliche Aufteilung (und
somit ein Ausweis) dieser jeweiligen Gesamtrestlaufzeit der
einzelnen Vermögens- oder Schuldposten (d.h. der
einzelnen Buchungskonten) in die unterschiedlichen
Restlaufzeitsegmente wurde (zwecks besserer
Übersichtlichkeit im Kontennachweis zur Bilanz) nicht
vorgenommen.
II. Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen
Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem
nicht entgegen.
2) Die Wertansätze der
Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit
denen der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein.
3) Bei der Bewertung wird von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch
rechtliche Gründe entgegen.
4) Die Vermögensgegenstände und
Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig
bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese
erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung
des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5) Gewinne wurden nur berücksichtigt,
soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
erfasst.
6) Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Vermögensgegenstände im Einzelwert unter €
800,00 werden im Zugangsjahr nach
§ 6 Abs. 2 EStG sofort in voller
Höhe abgeschrieben.
7) Die Leistungsforderungen sind
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden
durchgeführt. Eine Pauschalwertberichtigung besteht
nicht.
8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
9) Die sonstigen Rückstellungen wurden
nach üblicher kaufmännischer Schätzung
ermittelt.
10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
11) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen sind im
branchenüblichen Umfang durch Eigentumsvorbehalt
gesichert.
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d.
§ 42, III GmbHG
1) Die Verbindlichkeiten der Gesellschaft
gegenüber den Gesellschaftern haben am
Abschlussstichtag insgesamt EUR 92.466,71 € betragen.
III. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane
Außer den Geschäftsführern waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Herrn Horst Manner-Romberg, Hamburg, geführt.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
sonstige Berichtsbestandteile
Horst Manner-Romberg
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.02.2023
festgestellt.
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