Gießübel Sport GmbH
Bayreuth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
BILANZ
AKTIVA
|
Euro
|
Gesamtjahr/Stand
Euro
|
Euro
|
Vorjahr
Euro
|
|
A. Anlagevermögen
|
|
|
|
|
|
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
|
|
|
|
|
II. Sachanlagen
|
|
|
|
|
|
III. Finanzanlagen
|
|
|
|
|
|
B. Umlaufvermögen
|
|
|
|
|
|
I. Vorräte
|
|
|
|
|
|
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
|
33959,35
|
|
31062,73
|
|
III. Wertpapiere
|
|
|
|
|
|
IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
|
|
|
|
|
|
C.
Rechnungsabgrenzungsposten
|
|
|
|
|
|
Summe Aktiva
|
|
33959,35
|
|
31062,73
|
PASSIVA
|
Euro
|
Gesamtjahr/Stand
Euro
|
Euro
|
Vorjahr
Euro
|
|
A. Eigenkapital
|
|
|
|
|
|
I. Gezeichnetes Kapital
|
|
25000,00
|
|
25000,00
|
|
II. Kapitalrücklage
|
|
|
|
|
|
III. Gewinnrücklagen
|
|
|
|
|
|
IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
|
|
3762,67
|
|
2165,00
|
|
V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
|
|
1567,00
|
|
1597,67
|
|
B. Rückstellungen
|
|
2515,88
|
|
1771,00
|
|
C. Verbindlichkeiten
|
|
1113,80
|
|
529,06
|
|
D.
Rechnungsabgrenzungsposten
|
|
|
|
|
|
Summe Passiva
|
|
33959,35
|
|
31062,73
|
Anhang zum 31. Dezember 2010
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Für Wirtschaftsjahre die nach dem 31.12.2009
beginnen sind die Vorschriften des
Bilanzmodernisierungsgesetzes BilMoG zwingend anzuwenden.
Bis zum Ende des Wirtschaftsjahres 2009 wurde auf die
Erstellung getrennter Handels- und Steuerbilanzen
verzichtet und eine Einheitsbilanz erstellt. Der
Eröffnungsbilanz zum 1.1.2010 wird die Schlussbilanz
per 31.12.2009 zugrunde gelegt. Nach eingehender
Überprüfung ergeben sich notwendigen
Änderungen bzw. Anpassungen einzelner
Bilanzpositionen. Vom Wahlrecht zur Fortführung von
Bewertungsansätzen bei Wirtschaftsgütern, die vor
dem 1.1.2010 angeschafft wurden, wird teilweise Gebrauch
gemacht. Alle Änderungen bzw. Anpassungen der
Eröffnungsbilanz wurden im Rahmen des
Jahresabschlusses per 31.12.2010 erfasst und in den
Erläuterungen dargestellt. Auf die Erstellung einer
gesonderten Eröffnungsbilanz nach BilMoG kann somit
verzichtet werden.
1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2)Im ersten BilMoG-Jahr wird auf die Angabe der
entsprechenden Werte des vorhergehenden
Geschäftsjahres nicht verzichtet.
3)Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
4)Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
5)Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
6)Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
den Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den
Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw.
"sonstige Verbindlichkeiten".
7)Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
8)Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
9)Die Gießübel Sport GmbH ist
persönlich haftende Gesellschafterin der
Gießübel Besitzverwaltungs GmbH & Co, KG bis
zum 31.12.2010.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1)Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2)Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3)Die Gießübel Sport GmbH ist bis
31.12.2010 persönlich haftende Gesellschafterin der
Gießübel Besitzverwaltungs GmbH & Co, KG.
Mit Wirkung zum 2.1.2011 wurde die Stellung als
Komplementär-GmbH aufgegeben.
4)Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. §
251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268
Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
1)Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen;
handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.
2)Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
3)Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
4)Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5)Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6)Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind nicht vorhanden.
7) Das gezeichnete Kapital beträgt 25000,00
€ und ist zum Nennbetrag angesetzt. Die gezeichneten
Stammeinlagen sind voll einbezahlt.
8) Die sonstigen Rückstellungen sind nicht
anzusetzen.
9)Die Verbindlichkeiten werden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung angesetzt.
10)Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
11)Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
III. Anmerkungen zur Bilanz
1)Die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft
stellt eine verkürzte Bilanz gem. § 266 Abs. 1 S.
3 HGG auf.
2)Die nach gesetzlichen Vorschriften geforderten
Vermerke werden überwiegend in der Bilanz
aufgeführt.
3)Gemäß der Erleichterungsvorschrift nach
§ 274a HGB für kleine Kapitalgesellschaften wird
auf die Veröffentlichung des Anlagespiegels nach
§ 268 Abs. 2 HGB verzichtet.
IV.Geschäftsführungsorgane
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Bayreuth.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die
Geschäftsführer, Herrn Steffen
Gießübel und Herrn Oliver Gießübel,
geführt.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
die Geschäftsführer
|