pepcom Mitteldeutschland GmbHLiquidiert

04107 Leipzig, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Leipzig HRB 29431
Vorher
pepcom Südost GmbH
Eingetragen
22.4.2003
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Verwaltung von Vermögen, insbesondere durch Erwerb und Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen.

Historie

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Management

NameRolle
Daniel Jürg Dr. Ritz
seit 16.3.2020
Geschäftsführer
Prokura
Eike Walters
seit 10.8.2018
Geschäftsführer
Jörn Fiebig
seit 8.8.2016
Prokura
Carmen Klugesherz
seit 12.6.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
pepcom GmbH
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

pepcom GmbH
Germany
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Tele Columbus AG

Berlin

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Konzernabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind für die Tele Columbus AG

Aufgrund der Angabe in TEUR kann es durch kaufmännische Rundung zu Rundungsdifferenzen kommen. In einigen Fällen ergeben solche gerundeten Beträge und Prozentangaben bei der Summierung möglicherweise nicht 100 %. Zwischensummen in Tabellen können durch die kaufmännische Rundung geringfügig von ungerundeten Werten in anderen Abschnitten des Konzernabschlusses abweichen.

I. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

TEUR Anhang 2018 2017
Umsatzerlöse E.1 494.381 495.756
Aktivierte Eigenleistungen E.2 20.753 16.864
Andere Erträge E.3 24.467 20.545
Gesamtleistung 539.601 533.165
Materialaufwand E.4 -181.505 -159.150
Leistungen an Arbeitnehmer E.5 -79.376 -81.469
Andere Aufwendungen E.6 -89.171 -95.541
EBITDA 189.549 197.005
Abschreibungen E.7 -283.003 -155.610
EBIT -93.454 41.395
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen -5 53
Zinsen und ähnliche Erträge E.8 308 137
Zinsen und ähnliche Aufwendungen E.8 -75.655 -57.614
Sonstiges Finanzergebnis E.9 -2.407 -12.348
Ergebnis vor Steuern -171.213 -28.377
Steuern vom Einkommen und Ertrag E.10 9.817 12.027
Periodenfehlbetrag -161.396 -16.350
Ergebnis der Anteilseigner der Tele Columbus AG -163.848 -18.802
Ergebnis der nicht beherrschenden Anteile 2.452 2.452
Unverwässertes Ergebnis je Aktie in EUR F.5 -1,28 -0,15
Verwässertes Ergebnis je Aktie in EUR F.5 -1,28 -0,15

Der nachfolgende Anhang ist integraler Bestandsteil des Konzernabschlusses.

II. Konzern-Gesamtergebnisrechnung

TEUR Anhang 2018 2017
Periodenfehlbetrag -161.396 -16.350
Sonstiges Ergebnis
Aufwendungen und Erträge, die zukünftig nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden
Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen (nach latenten Steuern) E.17 434 -110
Gesamtergebnis -160.962 -16.460
Davon entfallen auf:
Anteilseigner der Tele Columbus AG -163.414 -18.912
Nicht beherrschende Anteile 2.452 2.452

Der nachfolgende Anhang ist integraler Bestandsteil des Konzernabschlusses.

III. Konzern-Bilanz

Aktiva

TEUR Anhang 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagevermögen E.11 639.440 609.869
Immaterielle Vermögenswerte E.12 1.258.734 1.389.953
Anteile an nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen B.4 411 416
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen E.14.1 20 80
Sonstige finanzielle Forderungen E.14.2 660 1.605
Abgrenzungsposten E.14.2 2.780 3.246
Latente Steueransprüche E.10 1.593 2.010
Derivative Finanzinstrumente E.14.2 1.283 1.521
1.904.921 2.008.700
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte E.13 8.615 10.928
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen E.14.1 56.209 54.728
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen F2.2 6 12
Sonstige finanzielle Forderungen E.14.2 1.940 2.020
Sonstige Vermögenswerte E.14.2 19.421 17.485
Ertragsteuererstattungsansprüche E.10 4.712 4.022
Zahlungsmittel F.4 26.288 31.767
Abgrenzungsposten E.14.2 3.419 2.917
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte E.15 249 607
120.859 124.486
Aktiva 2.025.780 2.133.186

Passiva

TEUR Anhang 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
Eigenkapital
Grundkapital E.16 127.556 127.556
Kapitalrücklage 620.838 620.838
Sonstige Bestandteile des Eigenkapitals -402.419 -239.165
Den Anteilseignern der Tele Columbus AG zustehendes Eigenkapital 345.976 509.229
Anteile anderer Gesellschafter 8.692 7.958
354.668 517.187
Langfristige Schulden
Pensionen und andere langfristige Leistungen an Arbeitnehmer E.17 9.496 9.833
Sonstige Rückstellungen E.19 2.721 463
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und aus der Anleihe E.20 1.400.814 1.297.685
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen E.21 120 827
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten E.23 57.974 37.615
Abgrenzungsposten E.22 4.452 5.285
Latente Steuerschulden E.10 33.249 44.876
Derivative Finanzinstrumente E.22 3.840 3.091
1.512.666 1 .399.675
Kurzfristige Schulden
Sonstige Rückstellungen E.19 9.527 18.626
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten E.20 15.059 43.393
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und andere Verbindlichkeiten E.21 76.383 94.371
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen F2.2 734 861
Sonstige Verbindlichkeiten E.23 24.834 27.846
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten E.23 18.469 11.925
Ertragsteuerverbindlichkeiten E.10 10.510 15.572
Abgrenzungsposten E.22 2.931 3.730
158.447 216.324

Passiva

2.025.780 2.133.186

Der nachfolgende Anhang ist integraler Bestandsteil des Konzernabschlusses.

IV. Konzern-Kapitalflussrechnung

TEUR Anhang 2018 2017
Cashflow aus operativer Tätigkeit
Periodenfehlbetrag -161.396 -16.350
Finanzergebnis (Zinserträge, Zinsaufwendungen, sonstiges Finanzergebnis) 77.754 69.825
Steuern vom Einkommen und Ertrag -9.817 -12.027
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bewerteten Finanzanlagen 5 -53
Erträge vor Zinsen und Steuern (EBIT) -93.454 41.395
Abschreibungen E.7 283.003 155.610
Anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente 578 517
Verluste (+) / Gewinne (-) aus dem Abgang von Sachanlagevermögen -2.383 -1.151
Anstieg (-) / Rückgang (+) von:
Vorräten E.13 2.313 -6.681
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und sonstige Vermögenswerte, die keine Investitions- oder Finanzierungstätigkeiten betreffen E.14.1 E.14.2 -4.943 -12.818
Abrenzungsposten E.14.2 -36 3.874
Anstieg (+) / Rückgang (-) von:
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten, die keine Investitions- oder Finanzierungstätigkeiten betreffen E.21 E.23 -13.633 1.896
Rückstellungen E.19 -6.146 -15.366
Abgrenzungsposten E.22 -1.633 -881
Gezahlte Ertragsteuern -4.048 -6.841
Cashflow aus operativer Tätigkeit 159.618 159.554
Cashflow aus Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus dem Abgang von Sachanlagevermögen und immateriellen Vermögenswerte 4.594 1.667
Investitionen in das Sachanlagevermögen E.11 -103.745 -97.397
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte E.12 -45.130 -30.000
Zinseinzahlungen 208 85
Erwerb von Unternehmen abzüglich übernommener Zahlungsmittel - -14.665
Cashflow aus Investitionstätigkeit -144.073 -140.310
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
Sonstige Veränderung des Konzern-Eigenkapitals - 110
Tilgung von Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing -14.379 -10.296
Ausschüttungen -1.568 -2.053
Einzahlungen aus Darlehen, Anleihen oder aus kurz- oder langfristigen Fremdmitteln von Kreditinstituten 720.079 96.000
Transaktionskosten in Bezug auf Kredite und Ausleihungen -16.604 -11.376
Tilgung von Ausleihungen und kurz- oder langfristigen Fremdmitteln -650.519 -3.059
Zinsauszahlungen -53.001 -55.094
Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen -7.012 -58.100
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -23.004 -43.868
Zahlungsmittel am Ende der Periode
Veränderung der Zahlungsmittel durch zahlungswirksame Transaktionen -7.459 -24.624
Zahlungsmittel zu Beginn der Periode 31.767 55.223
Zahlungsmittel am Ende der Periode 24.307 30.599
Abzüglich / Zuzüglich Freigabe von gesperrten Zahlungsmitteln im Geschäftsjahr 1.982 1.168
Freie Zahlungsmittel am Ende der Periode 26.288 31.767

Der nachfolgende Anhang ist integraler Bestandsteil des Konzernabschlusses.

V. Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung Für das Geschäftsjahr 2018 in TEUR

TEUR Referenz Grundkapital
Stand 1. Januar 2018 E.16 127.556
Anpassungen aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 9, nach latenten Steuern
Angepasster Stand zum 1. Januar 2018 127.556
Periodengewinn (+) / -fehlbetrag (-)
Sonstiges Ergebnis
Gesamtergebnis -
Ausschüttungen
Veränderung nicht beherrschende Anteile
Anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente E.18
Stand 31. Dezember 2018 E.16 127.556
TEUR Kapitalrücklage Übrige Eigenkapitalveränderung Erwirtschaftetes Konzerneigenkapital Bewertungsrücklage IAS 19
Stand 1. Januar 2018 620.838 -113.130 -123.877 -2.159
Anpassungen aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 9, nach latenten Steuern -416
Angepasster Stand zum 1. Januar 2018 620.838 -113.546 -123.877 -2.159
Periodengewinn (+) / -fehlbetrag (-) -163.848
Sonstiges Ergebnis 434
Gesamtergebnis - - -163.848 434
Ausschüttungen
Veränderung nicht beherrschende Anteile
Anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente 578
Stand 31. Dezember 2018 620.838 -112.968 -287.725 -1.725
TEUR Den Anteilseignern der Tele Columbus AG zustehendes Eigenkapital Nicht beherrschende Anteile Summe Eigenkapital
Stand 1. Januar 2018 509.229 7.958 517.187
Anpassungen aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 9, nach latenten Steuern -416 -416
Angepasster Stand zum 1. Januar 2018 508.813 7.958 516.771
Periodengewinn (+) / -fehlbetrag (-) -163.848 2.452 -161.396
Sonstiges Ergebnis 434 434
Gesamtergebnis -163.414 2.452 -160.962
Ausschüttungen - -1.778 -1.778
Veränderung nicht beherrschende Anteile - 59 59
Anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente 578 578
Stand 31. Dezember 2018 345.976 8.692 354.668

Der nachfolgende Anhang ist integraler Bestandsteil des Konzernabschlusses

Für das Geschäftsjahr 2017 in TEUR

TEUR Anhang Grundkapital
Stand 1. Januar 2017 E.16 127.556
Periodengewinn (+) / -fehlbetrag (-)
Sonstiges Ergebnis
Gesamtergebnis -
Ausschüttungen
Anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente E.18
Stand 31. Dezember 2017 E.16 127.556
TEUR Kapitalrücklage Übrige Eigenkapitalveränderung Erwirtschaftetes Konzerneigenkapital Bewertungsrücklage IAS 19
Stand 1. Januar 2017 620.838 -113.647 -105.075 -2.049
Periodengewinn (+) / -fehlbetrag (-) -18.802
Sonstiges Ergebnis -110
Gesamtergebnis - - -18.802 -110
Ausschüttungen
Anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente 517
Stand 31. Dezember 2017 620.838 -113.130 -123.877 -2.159
TEUR Den Anteilseignern der Tele Columbus AG zustehendes Eigenkapital Nicht beherrschende Anteile Summe Eigenkapital
Stand 1. Januar 2017 527.624 7.558 535.182
Periodengewinn (+) / -fehlbetrag (-) -18.802 2.452 -16.350
Sonstiges Ergebnis -110 -110
Gesamtergebnis -18.912 2.452 -16.460
Ausschüttungen - -2.052 -2.052
Anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente 517 517
Stand 31. Dezember 2017 509.229 7.958 517.187

Der nachfolgende Anhang ist integraler Bestandsteil des Konzernabschlusses

VI. Konzernanhang

A. Allgemeine Grundlagen

A.1 Einführung

Die Tele Columbus AG mit Sitz in der Kaiserin-Augusta-Allee 108, 10553 Berlin, ist seit dem 23. Januar 2015 an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) gelistet.

A.2 Beschreibung der Geschäftstätigkeiten

Die Gesellschaften der Tele Columbus AG sind als Glasfasernetzbetreiber im Wesentlichen in den östlichen Bundesländern tätig. Das Basisgeschäft besteht im Betrieb und in der Verwaltung von Breitbandkabelanlagen mit teilweise eigenen Satellitenempfangsanlagen zur Versorgung von Wohnanlagen diverser Wohnungsunternehmen bzw. deren Mietern mit Fernseh- und Hörfunksignalen, Internet sowie Telefonie. Zum Betrieb der Anlagen gehören der Service, die Wartung, die Betreuung der angeschlossenen Kunden und das Inkasso. Neben dem Betrieb von Kabelnetzen sind die Unternehmen der Tele Columbus AG auch im B2B- und Baudienstleistungsgeschäft tätig. Dabei umfasst das B2B-Geschäft Produkte zur Versorgung von Carrier Unternehmen mit Bandbreitendiensten und Geschäftskundenvernetzung, Produkte zur Versorgung von Geschäftskunden mit Internet und Telefonie sowie die Netzüberwachung und Vermarktung von Datacentern. Bei den Baudienstleistungen handelt es sich unter anderem um die Errichtung von Glasfaserstadtnetzen oder den Anschluss von Wohngebieten an das eigene Backbone.

A.3 Grundlagen der Rechnungslegung

Der Konzernabschluss der Tele Columbus AG zum 31. Dezember 2018 wurde in Anwendung von § 315e HGB nach den International Financial Reporting Standards ("IFRS"), wie sie in der Europäischen Union ("EU") anzuwenden sind, erstellt.

Der Konzernabschluss besteht aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Bilanz, der Konzern-Kapitalflussrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und dem Anhang für das Geschäftsjahr 2018 sowie für die Vergleichsperiode 2017.

Die funktionale Währung des Abschlusses ist Euro. Beträge sind, soweit nicht anders vermerkt, in Tausend Euro (im Folgenden "TEUR") angegeben. Aufgrund der Angabe in TEUR kann es durch kaufmännische Rundung zu Rundungsdifferenzen kommen. In einigen Fällen ergeben solche gerundeten Beträge und Prozentangaben bei der Summierung möglicherweise nicht 100 % und Zwischensummen in Tabellen können durch die kaufmännische Rundung geringfügig von ungerundeten Werten in anderen Abschnitten des Konzernabschlusses abweichen.

In Bezug auf im Konzernabschluss enthaltene Finanzangaben bedeutet ein Strich ("-"), dass die betreffende Position nicht anwendbar ist, und eine Null ("0"), dass der jeweilige Wert auf Null gerundet wurde.

Der Konzernabschluss wurde am 29. April 2019 durch den Vorstand der Tele Columbus AG aufgestellt und am 29. April 2019 durch den Aufsichtsrat gebilligt.

Der Konzernabschluss wurde auf Basis der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") erstellt.

Der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht werden im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

A.4 Darstellung der Veränderungen gegenüber 2017

Wesentliche Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber den konzerneinheitlich angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Vergleichsperiode gab es nicht.

Zu den Auswirkungen der erstmaligen Anwendung des IFRS 9 "Finanzinstrumente" und IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" wird auf die Erläuterungen in den Abschnitten D.2.6 "Finanzinstrumente" und D.2.10 "Erfassung von Umsatzerlösen" verwiesen. Zu weiteren Bilanzierungs- und Bewertungsmethodenänderungen aufgrund neuer oder überarbeiteter IFRS-Standards und Interpretationen des IFRIC wird auf Abschnitt D.3 "Übereinstimmung mit IFRS" verwiesen.

B. Konsolidierungskreis

B.1 Konsolidierungsmethoden

B.1.1 Tochterunternehmen

Tochterunternehmen sind von der Tele Columbus AG beherrschte Unternehmen. Die Tele Columbus AG beherrscht ein Unternehmen, wenn sie schwankenden Renditen aus ihrem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung beginnt, bis zu dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung endet.

Bei der Erstellung des Abschlusses wurden im Rahmen der Konsolidierung alle konzerninternen Salden, Erträge und Aufwendungen sowie alle unrealisierten Gewinne und Verluste aus Transaktionen der einbezogenen Gesellschaften eliminiert. Die Anschaffungskosten für Anteile an Tochterunternehmen im Rahmen von Unternehmenserwerben werden mit dem anteiligen Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte und Schulden zum Erwerbszeitpunkt verrechnet. Ein aus der Verrechnung entstehender positiver Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen und in Höhe des erworbenen Anteils an dem jeweiligen Tochterunternehmen aktiviert.

B.1.2 Anteile anderer Gesellschafter (nicht beherrschende Anteile)

Anteile anderer Gesellschafter (nicht beherrschende Anteile) werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens bewertet.

Änderungen des Anteils der Tele Columbus AG an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert.

B.1.3 Verlust der Beherrschung

Verliert die Tele Columbus AG die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, bucht sie die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und alle zugehörigen nicht beherrschenden Anteile und anderen Bestandteile am Eigenkapital aus. Ein etwaiger Gewinn oder Verlust wird aufwands- oder ertragswirksam erfasst. Jeder zurückgehaltene Anteil an dem ehemaligen Tochterunternehmen wird zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Verlustes der Beherrschung bewertet.

B.1.4 Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen

Die Anteile der Tele Columbus AG an nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen umfassen Anteile an assoziierten Unternehmen und an Gemeinschaftsunternehmen.

Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen die Tele Columbus AG einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung, in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat. Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine Vereinbarung, über die die Tele Columbus AG die gemeinschaftliche Führung ausübt, wobei sie Rechte am Nettovermögen besitzt, anstatt Rechte an deren Vermögenswerten und Verpflichtungen für deren Schulden zu haben.

Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt, welche die Transaktionskosten einschließen. Nach dem erstmaligen Ansatz enthält der Konzernabschluss den Anteil der Tele Columbus AG am Gewinn oder Verlust und am sonstigen Ergebnis bis zu dem Zeitpunkt, an dem der maßgebliche Einfluss oder die gemeinschaftliche Führung endet.

B.2 Veränderungen im Konsolidierungskreis

B.2.1 Aufstockung der Mehrheitsbeteiligung an der Netzpool Berlin GmbH

Am 7. März 2018 hat die 100 % Tochtergesellschaft der Tele Columbus AG, WTC Wohnen & TeleCommunication GmbH & Co. KG, Unterföhring, 4,55 % der Anteile an der Netzpool Berlin GmbH, Berlin, erworben. Die Gesellschaft hat keinen Grundbesitz und ist an keiner anderen Gesellschaft, die Grundbesitz hält, beteiligt. Diese Tochtergesellschaft gehört somit zu 100 % zu den Unternehmen der Tele Columbus AG.

Der Kaufpreis für den Geschäftsanteil beträgt TEUR 12 und wurde vollständig in bar beglichen.

B.2.2 Verkauf der JVA Media GmbH

Am 1. März 2018 hat die MDCC Magdeburg City-Com GmbH, Magdeburg, ihren 50 %-Anteil an der JVA Media GmbH, Magdeburg, in Höhe von TEUR 12,5 verkauft. Der Kaufpreis betrug TEUR 600 und wurde vollständig in bar beglichen. Zum 31. Dezember 2017 wurde die JVA Media GmbH als zur Veräußerung gehaltener Vermögenswert klassifiziert und mit ihrem Buchwert ausgewiesen.

B.2.3 Liquidation der BMB Geschäftsführung GmbH

Mit Gesellschafterbeschluss vom 23. März 2017 wird die BMB Geschäftsführung GmbH, Essen, liquidiert. Die Beschlusserfassung erfolgte am 19. Dezember 2018 beim Notar auf Grundlage der am 18. Dezember 2018 erstellten Schlussbilanz. Bis zur endgültigen Löschung firmiert die Gesellschaft mit "i.L." (in Liquidation). Die endgültige Löschung ist zum 31. Dezember 2018 offen, da die Freigabe der Steuererklärung vom Finanzamt noch aussteht.

B.2.4 Akquisitionen im Vorjahr

Am 29. September 2017 hat die Tele Columbus AG über die Tochtergesellschaft Tele Columbus NRW GmbH, Berlin, 74,9 % der Anteile an der MKG-Medienkommunikationsgesellschaft mbH, Essen, und 74,9 % der Anteile an der Kabelcom.digital GmbH, Lippstadt, erworben. Am 28. Dezember 2017 hat die Tele Columbus AG 74,9 % der Anteile an der Kabelmedia.Net-Netzbetrieb GmbH, Lippstadt, erworben. Da der Erwerb der Geschäftsanteile und der Erwerb der einzelnen Vermögenswerte und Schulden in einem einheitlichen wirtschaftlichen Zusammenhang zu sehen sind, wurde die gesamte Transaktion als Unternehmenserwerb klassifiziert.

Am 11. Dezember 2017 hat die Tele Columbus AG 100 % der Anteile an der WWcon Wärme-Wohnen-Contracting GmbH, Berlin, erworben. Die Anschaffungskosten betrugen TEUR 5.513 und wurden in bar beglichen.

Wegen der zeitlichen Nähe von Teilen der Unternehmenserwerbe zum 31. Dezember 2017 wurden bei beiden Transaktionen die Anschaffungskosten vorläufig den erworbenen Vermögenswerten und Schulden zum Erwerbsstichtag zugeordnet.

Im Bewertungszeitraum sind keine Anpassungen zu den vorläufig ermittelten Werten zum 31. Dezember 2017 erfolgt. Somit bleibt der ermittelte Geschäfts- oder Firmenwert für die beiden oben aufgeführten Unternehmenserwerbe unverändert bestehen.

Im Berichtszeitraum lagen außer den bereits beschriebenen Sachverhalten keine weiteren Veränderungen im Konsolidierungskreis vor.

B.3 Angaben zum Konsolidierungskreis

Im Konzernabschluss der Tele Columbus AG werden die Tele Columbus AG sowie die im Folgenden aufgeführten Tochterunternehmen im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen, wobei die jeweiligen Kapitalanteile den Stimmrechtsanteilen entsprechen:

Kapitalanteil in %

2018 2017
ANTENNEN-ELECTRONIC in Berlin und Brandenburg GmbH, Cottbus 1 100,00 100,00
BBcom Berlin-Brandenburgische Communikationsgesellschaft mbH, Berlin 51,00 51,00
BIG Medienversorgung GmbH, Mönchengladbach 1 100,00 100,00
BMB Geschäftsführung GmbH, Essen 1 100,00 100,00
Cable Plus GmbH, Berlin 1, 4 100,00 100,00
Cabletech Kabel- und Antennentechnik GmbH, Unterföhring 1 100,00 100,00
Cabletechnics GmbH, Unterföhring 1 100,00 100,00
Cablevista GmbH, Unterföhring 1 100,00 100,00
FAKS Frankfurter Antennen- und Kommunikationsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt (Oder) 1 100,00 100,00
Funk und Technik GmbH Forst, Forst (Lausitz) 1 100,00 100,00
HLkomm Telekommunikations GmbH, Leipzig 1 100,00 100,00
kabel.digital.service gmbh, Frankfurt (Oder) 1 100,00 100,00
Kabelcom Rheinhessen GmbH, Unterföhring 1 100,00 100,00
Kabelcom Rhein-Ruhr GmbH, Unterföhring 90,00 90,00
Kabelfernsehen München Servicenter GmbH - Beteiligungsgesellschaft, München 1 100,00 100,00
Kabelfernsehen München Servicenter GmbH & Co. KG, München 1 100,00 100,00
Kabelcom.Digital GmbH, Lippstadt 100,00 100,00
Kabelmedia.Net-Netzbetrieb GmbH, Lippstadt 100,00 100,00
KABELMEDIA GmbH Marketing und Service, Essen 1 100,00 100,00
KKG Kabelkommunikation Güstrow GmbH, Güstrow 1 100,00 100,00
KSP-Kabelservice Prenzlau GmbH, Prenzlau 90,00 90,00
Lehmensiek Kabelnetze & Antennentechnik GmbH, Lübeck 1 100,00 100,00
Martens Deutsche Telekabel GmbH, Hamburg 1 100,00 100,00
MDCC Magdeburg-City-Com GmbH, Magdeburg 51,02 51,02
MEDIACOM Kabelservice GmbH, Offenbach am Main 98,96 98,96
Mediaport GmbH, München 1 100,00 100,00
"Mietho & Bär Kabelkom" Kabelkommunikations-Betriebs GmbH, Gablenz 1 100,00 100,00
MKG-Medienkommunikationsgesellschaft mbH, Essen 100,00 100,00
NEFtv GmbH, Nürnberg 1 100,00 100,00
Netzpool Berlin GmbH, Berlin 100,00 95,45
pepcom GmbH, Unterföhring 1 100,00 100,00
pepcom Mitteldeutschland GmbH, Leipzig 1 100,00 100,00
pepcom Nord GmbH, Unterföhring 1 100,00 100,00
pepcom Projektgesellschaft mbH, Unterföhring 1 100,00 100,00
pepcom Süd GmbH, Unterföhring 1 100,00 100,00
pepcom West GmbH, Unterföhring 1 100,00 100,00
PrimaCom Berlin GmbH, Leipzig 1 100,00 100,00
PrimaCom Holding GmbH, Leipzig 1 100,00 100,00
REKA Regionalservice Kabelfernsehen GmbH, Kamenz 1 100,00 100,00
RFC Radio-, Fernseh- u. Computertechnik GmbH, Chemnitz 1 100,00 100,00
Tele Columbus Berlin-Brandenburg GmbH & Co. KG, Berlin 1 100,00 100,00
Tele Columbus Betriebs GmbH, Berlin 1 100,00 100,00
Tele Columbus Cottbus GmbH, Cottbus 1 100,00 100,00
Tele Columbus Hessen GmbH, Berlin 1 100,00 100,00
Tele Columbus Infrastrukturprojekte GmbH, Berlin 1,2 100,00 100,00
Tele Columbus Kabel Service GmbH, Berlin 1 100,00 100,00
Tele Columbus Multimedia GmbH, Berlin 1 100,00 100,00
Tele Columbus Netze Berlin GmbH, Berlin 1 100,00 100,00
Tele Columbus NRW GmbH, Berlin 3 74,90 74,90
Tele Columbus Ost GmbH, Berlin 1 100,00 100,00
Tele Columbus Sachsen-Anhalt GmbH, Berlin 1 100,00 100,00
Tele Columbus Sachsen-Thüringen GmbH, Berlin 1 100,00 100,00
Tele Columbus Vertriebs GmbH, Berlin 1 100,00 100,00
Tele Columbus Verwaltungs GmbH, Berlin 1 100,00 100,00
Teleco GmbH Cottbus Telekommunikation, Cottbus 1 100,00 100,00
Tele-System Harz GmbH, Blankenburg 1 100,00 100,00
TKN Telekabel-Nord GmbH, Unterföhring 1 100,00 100,00
WTC Wohnen & TeleCommunication GmbH & Co. KG, Unterföhring 1 100,00 100,00
WTC Wohnen & TeleCommunication Verwaltung GmbH, Unterföhring 1 100,00 100,00
WWcon Wärme-Wohnen-Contracting GmbH, Berlin 1 100,00 100,00

1) Die Gesellschaft hat für die Abschlüsse 2018 von den Befreiungsvorschriften der §§ 264 Abs. 3, 264b HGB Gebrauch gemacht.
2) Die Medienwerkstatt GmbH, Mönchengladbach, hat in 2018 ihre Firma in Tele Columbus Infrastrukturprojekte GmbH geändert und den Sitz nach Berlin verlegt.
3) Der Erwerb der Gesellschaft wurde nach der antizipierten Erwerbsmethode abgebildet, da symmetrische Optionsrechte-über die ausstehenden Anteile anderer Gesellschafter bestehen.
4) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in 2018 von Cottbus nach Berlin verlegt.

In Bezug auf die Anteilsbesitzliste nach § 313 Abs. 2 Nr. 4 HGB wird auf die Anlage zum Jahresabschluss 2018 der Tele Columbus AG verwiesen.

Die folgende Tabelle zeigt die Informationen der Tochtergesellschaften mit wesentlichen Gesellschaften vor konzerninternen Eliminierungen:

Für das Geschäftsjahr 2018

TEUR MDCC Magdeburg City-Com GmbH, Magdeburg Übrige Anteile anderer Gesellschafter Gesamt
Nicht beherrschende Anteile in % 48,98 -
Langfristige Vermögenswerte 11.929 167
Kurzfristige Vermögenswerte 2.752 1.533
Langfristige Schulden -4.108 -107
Kurzfristige Schulden -4.031 -1.152
Nettovermögen 6.542 441 6.983
Buchwert der nicht beherrschenden Anteile 2.911 232 3.144
Umsatzerlöse 25.733 4.451
EBITDA 12.511 1.917
Nicht im EBITDA berücksichtigte Aufwendungen und Erträge -8.569 -872
Gesamtergebnis 3.942 1.045 4.987
Nicht beherrschenden Anteilen zugeordnetes EBITDA 6.128 414 6.542
Nicht beherrschenden Anteilen zugeordnete nicht im EBITDA berücksichtigte Aufwendungen und Erträge -4.197 -136 -4.333
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 7.279 2.432
Cashflow aus Investitionstätigkeit -3.683 37
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -4.868 -1.966
davon Dividenden an nicht beherrschende Anteile -1.568 -141
Nettoveränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -1.273 504 -769

Für das Geschäftsjahr 2017

TEUR MDCC Magdeburg City-Com GmbH, Magdeburg Übrige Anteile anderer Gesellschafter Gesamt
Nicht beherrschende Anteile in % 48,98
Langfristige Vermögenswerte 13.319 221
Kurzfristige Vermögenswerte 2.953 778
Langfristige Schulden -5.480 -110
Kurzfristige Schulden -4.615 -462
Nettovermögen 6.177 427 6.604
Buchwert der nicht beherrschenden Anteile 2.911 237 3.148
Umsatzerlöse 26.273 4.975
EBITDA 12.369 2.268
Nicht im EBITDA berücksichtigte Aufwendungen und Erträge -8.249 -2.269
Gesamtergebnis 4.120 -0 4.120
Nicht beherrschenden Anteilen zugeordnetes EBITDA 6.058 473 6.531
Nicht beherrschenden Anteilen zugeordnete nicht im EBITDA berücksichtigte Aufwendungen und Erträge -4.040 -282 -4.322
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 13.762 -1.127
Cashflow aus Investitionstätigkeit -6.180 -92
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -5.643 585
davon Dividenden an nicht beherrschende Anteile -1.862 -191
Nettoveränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.939 -634 1.305

B.4 Anteile an nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen

Die Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen haben einzeln und in ihrer Gesamtheit nur unwesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss.

Assoziierte Unternehmen

Kapitalanteil
in %
31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
AproStyle AG, Dresden 25,10 25,10
Deutsche Netzmarketing GmbH, Köln 20,00 20,00
TV Produktions- und Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG, Jena 40,00 40,00
TV Produktions- und Betriebsverwaltungs GmbH, Jena 40,00 40,00

Der Buchwert der Anteile an assoziierten Unternehmen beläuft sich auf TEUR 411 (2017: TEUR 411) und resultiert im Wesentlichen aus der Beteiligung an der Apro-Style AG, Dresden.

Die Erträge aus der AproStyle AG, die im Rahmen der Equity-Methode erfasst wurden, betrugen im Geschäftsjahr 2018 TEUR 0 (2017: TEUR 60).

Gemeinschaftsunternehmen

Kapitalanteil
in %
31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
GlasCom Salzlandkreis GmbH, Staßfurt-Brumby 50,00 50,00
JVA Media GmbH, Magdeburg - 50,00

Der Buchwert der Anteile an Gemeinschaftsunternehmen beläuft sich auf TEUR 1 (2017: TEUR 5).

Die Tele Columbus verfügt über einen Residualanspruch am Nettovermögen der Glas-Com Salzlandkreis GmbH, Staßfurt-Brumby, und hat die Gesellschaft deshalb als Gemeinschaftsunternehmen klassifiziert.

Im Geschäftsjahr resultierten wie im Vorjahr keine wesentlichen Erträge oder Aufwendungen aus Gemeinschaftsunternehmen.

C. Grundlagen der Rechnungslegung

Ausweis und Bewertung

Die in den Konzernabschluss der Tele Columbus AG einbezogenen Unternehmen sind für alle Berichtsperioden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der IFRS dargestellt. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde auf der Grundlage des Gesamtkostenverfahrens erstellt. Der Konzernabschluss wurde, mit Ausnahme der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen und der derivativen Finanzinstrumente, auf Basis von historischen bzw. fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten aufgestellt. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens ergibt die jeweils bilanzierte Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen. Derivative Finanzinstrumente wurden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

D. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

D.1 Wesentliche Schätzungsunsicherheiten

Die Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert Beurteilungen, Schätzungen und Annahmen, die einen direkten Einfluss auf die Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben. Auch die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte und Schulden, der Ausweis von Eventualforderungen und -verbindlichkeiten am Bilanzstichtag sowie die ausgewiesenen Umsatzerlöse und Aufwendungen während der Berichtsperiode sind betroffen. Obwohl das Management diese Schätzungen nach bestem Wissen unter Berücksichtigung aktueller Ergebnisse vornimmt, können die tatsächlichen Ergebnisse von diesen Schätzungen abweichen.

Schätzungen und zugrundeliegende Annahmen werden laufend überprüft. Überarbeitungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst.

Nachstehend erfolgt eine Erläuterung der wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen und anderer entscheidender Faktoren von Schätzungsunsicherheiten zum Bilanzstichtag, von denen ein wesentliches Risiko erheblicher Anpassungen der Buchwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten im kommenden Geschäftsjahr ausgeht. Die Buchwerte sind in der Bilanz oder in den weiteren Erläuterungen zu den entsprechenden Vermögenswerten und Verbindlichkeiten dargestellt.

Wertminderung von nicht planmäßig abgeschriebenen nicht finanziellen Vermögenswerten (31. Dezember 2018: TEUR 1.039.634; 31. Dezember 2017: TEUR 1.178.050):

Die Unternehmen der Tele Columbus AG prüfen an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte vorliegen. Der Geschäfts- oder Firmenwert sowie die Anlagen im Bau werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Für den Wertminderungstest des Geschäfts- oder Firmenwerts zum 31. Dezember 2018 wurde gemäß IAS 36 pro zahlungsmittelgenerierender Einheit der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten als erzielbarer Betrag herangezogen. Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten erfolgte im Einklang mit IFRS 13 basierend auf nicht beobachtbaren Inputfaktoren (Level 3).

Festlegung von Bewertungsparametern beim Ansatz und der Folgebewertung von Sachanlagen (2018: TEUR 639.440; 2017: TEUR 609.869):

Die Unternehmen der Tele Columbus AG wenden für den Ansatz und die Folgebewertung von Sachanlagen verschiedene Bewertungsparameter (Unterscheidung von Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen, Aktivierung von Eigenleistungen, Zuordnung zu Anlageklassen, Zusammenfassung von Nutzungseinheiten, Abgrenzung von Bewertungseinheiten, Beurteilung zukünftiger Rückbaumaßnahmen, Festlegung von Nutzungsdauern sowie Identifizierung von Ereignissen, die zur Durchführung eines Wertminderungstests führen) an. Bei der Festlegung der Bewertungsparameter sind Schätzungen des Managements auf Basis technischer und wirtschaftlicher Erfahrungswerte erforderlich. Sofern im Rahmen dieser Schätzungen einzelne Vermögenswerte zu bewerten waren, wurde die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten im Einklang mit IFRS 13 basierend auf nicht beobachtbaren Inputfaktoren (Level 3) vorgenommen.

Bilanzierung latenter Steueransprüche (2018: TEUR 1.593; 2017: TEUR 2.010): Latente Steueransprüche werden aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass in Zukunft genügend zu versteuernde Gewinne anfallen, die mit den abzugsfähigen temporären Differenzen verrechnet werden können. Für die Berechnung der latenten Steueransprüche sind Schätzungen seitens des Vorstands in Bezug auf die Höhe und den Zeitpunkt der künftigen zu versteuernden Erträge sowie die künftigen Steuergestaltungsstrategien erforderlich.

Auf Grundlage der aktuellen Planung der Unternehmen der Tele Columbus AG werden die latenten Steueransprüche auf temporäre Differenzen grundsätzlich in Höhe der latenten Steuerschulden angesetzt. Bei Tochtergesellschaften, die selbstständiges Steuersubjekt sind, werden aktive latente Steuern aktiviert, sofern deren steuerliches Ergebnis in den zukünftigen Jahren voraussichtlich in ausreichender Höhe vorhanden sein wird.

D.2 Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

D.2.1 Immaterielle Vermögenswerte

Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu ihren Anschaffungskosten bewertet. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden bei Erfüllung der Voraussetzungen von IAS 38 zu ihren Herstellungskosten aktiviert.

Immaterielle Vermögenswerte mit einer befristeten Nutzungsdauer werden ab dem Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft in der Regel linear über ihre geschätzte Nutzungsdauer (zwischen 3 und 15 Jahre) abgeschrieben. Erworbene Kundenstämme werden über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer - unter Berücksichtigung der Mindestvertragslaufzeiten - nach der Restwertmethode abgeschrieben.

Entwicklungsleistungen zur Verbesserung und Erweiterung im Zusammenhang mit selbst geschaffener Software werden aktiviert, sofern die Ansatzvoraussetzungen erfüllt sind. Aktivierte Entwicklungsleistungen werden über eine Laufzeit von zwei Jahren abgeschrieben.

Aufwendungen für die Akquisition neuer Kunden werden als immaterieller Vermögenswert aktiviert, sofern es sich um Auszahlungen handelt, die in direktem Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss stehen und die Ansatz- und Bewertungskriterien eines immateriellen Vermögenswertes gemäß IAS 38 erfüllen. Die Abschreibung erfolgt über die durchschnittliche Kundenbindungsdauer von drei Jahren. Diese Bilanzierungsmethode gemäß IAS 38 wurde für die Geschäftsjahre bis zum 31. Dezember 2017 angewandt. Ab dem 1. Januar 2018 werden die Kosten der Vertragserlangung gemäß IFRS 15 bilanziert. Hieraus ergeben sich keine Änderungen.

Geschäfts- oder Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte mit einer unbefristeten Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich im Zuge eines Werthaltigkeitstests auf einen etwaigen Wertminderungsbedarf überprüft. Weitere Überprüfungen werden durchgeführt, wenn Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Der Wertminderungstest erfolgt dabei auf Basis der entsprechenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit.

Ein Wertminderungsaufwand wird in Höhe des den erzielbaren Betrag übersteigenden Buchwerts des Vermögenswertes erfasst. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes ist dabei der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der Wertminderungstest erfolgt auf Basis der entsprechenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welche dem Geschäfts- oder Firmenwert zuzuordnen ist.

Die geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Aufwendungen aus planmäßigen Abschreibungen und Wertminderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position "Abschreibungen" ausgewiesen.

Gewinne und Verluste aus Abgängen werden in der Position "Andere Erträge" bzw. "Andere Aufwendungen" erfasst.

D.2.2 Unternehmenserwerbe

Für Unternehmenserwerbe erfolgt die Kapitalkonsolidierung nach der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3. Im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz identifizierte Vermögenswerte und Schulden der neuerworbenen Tochtergesellschaften werden mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Dazu gehören auch identifizierbare immaterielle Vermögenswerte und Eventualverbindlichkeiten. Der verbleibende Unterschiedsbetrag entspricht dem Geschäfts- oder Firmenwert. Nicht beherrschende Anteile an dem erworbenen Unternehmen wurden vorläufig zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

D.2.3 Sachanlagevermögen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibung und kumulierter Wertminderungen bilanziert. Wertminderungen werden aufgelöst, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen oder sich die Wertminderung verringert hat.

Die Anschaffungskosten umfassen den Anschaffungspreis und sämtliche direkt zurechenbaren Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert zum Standort und in den erforderlichen, vom Management beabsichtigten, betriebsbereiten Zustand zu bringen.

Sachanlagen werden grundsätzlich linear über einen Zeitraum von 3 bis 15 Jahren abgeschrieben. Die Kabelnetzinfrastruktur umfasst technische Anlagen mit einer geschätzten Nutzungsdauer zwischen 8 und 15 Jahren. Bei Vorliegen eines Gestattungsvertrages bildet die Restlaufzeit des Gestattungsvertrages die Obergrenze für die Nutzungsdauer. Fremdkapitalkosten werden aktiviert, sofern diese direkt dem Erwerb eines qualifizierten Vermögenswertes zurechenbar sind, bei dem der Zeitraum für das Versetzen in seinen beabsichtigten gebrauchsfähigen Zustand mehr als 12 Monate beträgt. Sind diese nicht direkt zurechenbar, werden sie periodengerecht als Aufwand erfasst.

Kundenendgeräte in Form von Modems und Receivern werden - sofern sie nicht im Rahmen des Vertrags an den Kunden veräußert wurden - als Teil der Netzinfrastruktur in den technischen Anlagen bilanziert und über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer von drei Jahren für Modems und von zwei Jahren für Receiver abgeschrieben. Im Falle einer Rückgabe vor dem planmäßigen Ende des Vertrags wird das Kundenendgerät bis auf EUR 1 abgeschrieben und dem Vorratsvermögen zugeführt.

Die geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag neu überprüft. Anpassungen werden nach Maßgabe der neuen Basis für die Bewertung vorgenommen.

Liegen Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor und liegt der erzielbare Betrag unter den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, werden die Sachanlagen abgewertet. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes ist dabei der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der Werthaltigkeitstest erfolgt grundsätzlich auf Ebene eines einzelnen Vermögenswertes, unter Umständen wird ein angemessenes Portfolio gebildet.

Instandhaltungs- und Reparaturkosten werden periodengerecht erfasst. Die Kosten für Sachanlagen werden als Vermögenswert angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass der damit verbundene künftige wirtschaftliche Nutzen, der dem Unternehmen zufließt, den Nutzen übersteigt, der ohne den Erwerb möglich gewesen wäre.

Aufwendungen aus linearer Abschreibung und Wertminderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als "Abschreibungen" ausgewiesen.

Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Vermögenswerten werden erfolgswirksam in der Position "Andere Erträge" bzw. "Andere Aufwendungen" erfasst.

D.2.4 Leasingverhältnisse

Gemäß IAS 17 wird zwischen Operate- und Finanzierungsleasingverhältnissen unterschieden.

Ein Finanzierungsleasing ist ein Leasingverhältnis, bei dem im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken eines Vermögenswertes übertragen werden, so dass das Leasingobjekt in der Bilanz des Leasingnehmers zu aktivieren ist. Vermögenswerte aus Finanzierungsleasing werden zu Beginn der Laufzeit des Leasingverhältnisses mit dem niedrigeren Wert aus beizulegendem Zeitwert des Vermögenswertes und dem Barwert der Mindestleasingzahlungen bewertet. Der Vermögenswert wird linear über die geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer oder die kürzere Dauer des Leasingverhältnisses abgeschrieben. Die künftigen Leasingzahlungen werden als Leasingverbindlichkeit passiviert. Jede Leasingrate wird in einen Zins- und einen Tilgungsanteil aufgeteilt, so dass die verbleibende Leasingverbindlichkeit konstant verzinst wird.

Finanzierungsleasingverhältnisse sind auch im Rahmen von Sale-and-lease-back-Vereinbarungen vorhanden. Demnach führen zivilrechtliche Veräußerungsvorgänge dann nicht zu einem Abgang an Vermögenswerten, wenn diese Vermögenswerte im Rahmen von Finanzierungsleasing wieder zurückgeleast werden und somit zu aktivieren sind. Etwaige Veräußerungsgewinne werden abgegrenzt und über die Laufzeit der Finanzierungsleasingverhältnisse erfolgswirksam verteilt.

Leasingverhältnisse, bei denen ein wesentlicher Anteil der Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum am Leasingobjekt verbunden sind, beim Leasinggeber verbleibt, werden als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert. Im Zusammenhang mit einem Operating-Leasingverhältnis geleistete Zahlungen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand erfasst.

Teilweise vermieten die Unternehmen der Tele Columbus AG das zum Empfang von digitalem Fernsehen und Breitbandangeboten notwendige Customer Premises Equipment (im Folgenden "CPE") an ihre Kunden. Diese Leasingvereinbarungen, bei denen die Unternehmen der Tele Columbus AG als Leasinggeber fungieren, werden als Operate-Leasingverhältnisse klassifiziert. Dementsprechend werden vermietete CPE von den Unternehmen der Tele Columbus AG zu Anschaffungskosten als Sachanlage aktiviert.

D.2.5 Vorräte

Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Die Ermittlung der Anschaffungskosten der Vorräte erfolgt nach den gewichteten Durchschnittskosten. Der Nettoveräußerungswert wird auf der Basis von angemessenen Abschlägen vom im normalen Geschäftsgang erzielbaren Verkaufserlös nach Gängigkeit ermittelt.

D.2.6 Finanzinstrumente

IFRS 9 legt die Anforderungen für Ansatz und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, finanziellen Schulden sowie einigen Verträgen zum Kauf oder Verkauf von nicht finanziellen Verträgen fest. Dieser Standard ersetzt IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung.

Im Folgenden werden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ab dem 1. Januar 2018 gemäß IFRS 9 dargestellt:

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei der einen Partei zu einem finanziellen Vermögenswert und bei der anderen Partei zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Gemäß IAS 32 und IFRS 9 umfassen Finanzinstrumente sowohl nicht derivative Finanzinstrumente wie Forderungen, Verbindlichkeiten und Aktien als auch derivative Finanzinstrumente.

a) Ansatz und Erstbewertung

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden erstmalig bilanziert, wenn ein Unternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Marktübliche Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten werden am Handelstag, d. h. an dem Tag, an dem die Unternehmen der Tele Columbus AG die Verpflichtung zum Kauf des Vermögenswertes eingegangen sind, bilanziert. Marktübliche Käufe oder Verkäufe sind Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten im Rahmen eines Vertrags, dessen Bedingungen die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der üblicherweise durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Marktes festgelegt wird. Finanzielle Vermögenswerte, mit der Ausnahme von derivativen Finanzinstrumenten, werden zum Erfüllungsdatum angesetzt.

Finanzinstrumente werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Sofern Finanzinstrumente im Rahmen der Klassifizierung nicht in die Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" eingeordnet werden, erfolgt der Ansatz zum beizulegenden Zeitwert inklusive des Erwerbs oder der Emission direkt zurechenbarer Transaktionskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne signifikante Finanzierungskomponente werden zum Transaktionspreis bewertet.

b) Klassifizierung und Folgebewertung

Tele Columbus nimmt beim erstmaligen Ansatz von finanziellen Vermögenswerten eine Zuordnung in eine der nachfolgenden Bewertungskategorien vor: "zu fortgeführten Anschaffungskosten", "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert - Fremdkapital", "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert - Eigenkapital" sowie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert". Die Zuordnung der finanziellen Vermögenswerte zu den Bewertungskategorien - mit Ausnahme von Eigenkapitalinstrumenten - erfolgt abhängig von dem identifizierten Geschäftsmodell, in dessen Rahmen die Vermögenswerte gehalten werden, sowie den Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme. Die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswertes müssen zu festgelegten Zeitpunkten Zahlungsströme generieren, die ausschließlich "Zahlungen für Zins und Tilgung" darstellen.

Finanzielle Vermögenswerte werden der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten" zugeordnet, sofern diese im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung das Halten von Vermögenswerten ist und die Zahlungen ausschließlich nur Zins und Tilgung darstellen und an vorgegebenen Zeitpunkten erfolgen.

Finanzielle Vermögenswerte werden in die Kategorie "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert - Fremdkapital" eingeordnet, wenn diese im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung das Halten und Verkaufen von Vermögenswerten ist und die Zahlungen ausschließlich nur Zins und Tilgung darstellen und an vorgegebenen Zeitpunkten erfolgen.

Alle anderen finanziellen Vermögenswerte, die nicht "zu fortgeführten Anschaffungskosten" oder "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert - Fremdkapital" wie oben beschrieben klassifiziert werden, sind erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.

Die Beurteilung des Geschäftsmodells erfolgt auf Portfolioebene der einzelnen finanziellen Vermögenswerte und deren Zielsetzung. Der Konzern hat gegenwärtig das Geschäftsmodell "Halten" für die im Bestand befindlichen Finanzinstrumente identifiziert.

Finanzielle Vermögenswerte im Geschäftsmodell "Halten" und somit in der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten" sind insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen und Vermögenswerte.

Finanzielle Vermögenswerte in der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" sind ausschließlich zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte im Sinne von originären Finanzinstrumenten und Derivaten.

Eigenkapitalinstrumente sind grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Beim erstmaligen Ansatz eines Eigenkapitalinstruments, welches nicht zu Handelszwecken gehalten wird, kann Tele Columbus unwiderruflich bestimmen, die Wertänderung des beizulegenden Zeitwerts erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis darzustellen ("erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert - Eigenkapital"). Diese Entscheidung erfolgt für jedes einzelne Instrument. Derzeit wird das Wahlrecht nicht ausgeübt.

Die Klassifizierung finanzieller Verbindlichkeiten erfolgt unabhängig von weiteren Kriterien grundsätzlich in die Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten". Sofern beim erstmaligen Ansatz bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine hiervon abweichende Bilanzierung vorgenommen werden. Neben der Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten kann auch eine Bewertung erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfolgen. Hierbei sind Derivate grundsätzlich immer erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, zudem besteht die Möglichkeit zur Ausübung der Option "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert". Derzeit wird diese Option nicht ausgeübt. Für ausgegebene Kreditzusagen ist bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ebenfalls eine Ermittlung der erwarteten Kreditausfälle vorzunehmen.

c) Bewertungskategorien

Die Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte basiert auf folgenden Bewertungskategorien:

"Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert":

Gewinne und Verluste sowie jegliche Zinserträge und Dividenden finanzieller Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

"Zu fortgeführten Anschaffungskosten":

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden anhand der Effektivzinsmethode bewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden um Wertberichtigungen gemindert. Zinserträge, Fremdwährungsgewinne und -verluste sowie Wertberichtigungen werden erfolgswirksam erfasst. Des Weiteren sind auch bei Ausbuchung entstehende Gewinne und Verluste erfolgswirksam zu erfassen.

"Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert - Fremdkapital":

Sonstige Schuldinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Mit der Effektivzinsmethode berechnete Zinserträge, Fremdwährungsgewinne und -verluste sowie Wertberichtigungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Andere Nettogewinne und -verluste sind im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Bei Ausbuchung werden aggregierte Gewinne und Verluste erfolgswirksam reklassifiziert.

"Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert - Eigenkapital":

Sonstige Eigenkapitalinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dividenden, die nicht eindeutig für einen Teil der Investitionskosten entschädigen, werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Andere Nettogewinne und -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst und dürfen nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung reklassifiziert werden.

Die Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten basiert auf folgenden Bewertungskategorien:

"Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert":

Gewinne und Verluste sowie jegliche Zinsaufwendungen finanzieller Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

"Zu fortgeführten Anschaffungskosten":

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten werden anhand der Effektivzinsmethode bewertet. Zinsaufwendungen sowie Fremdwährungsgewinne und -verluste werden erfolgswirksam erfasst. Des Weiteren werden auch bei Ausbuchung entstehende Gewinne und Verluste erfolgswirksam erfasst.

Der beizulegende Zeitwert derivativer Finanzinstrumente wird durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme mit einem marktgerechten Zinssatz sowie mittels weiterer gängiger finanzmathematischer Methoden ermittelt. Der beizulegende Zeitwert von Derivaten ist bei erstmaliger Bilanzierung unter markgerechten Konditionen grundsätzlich null. Im Rahmen der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten werden kontrahentenspezifische Kreditrisiken berücksichtigt. Sofern der ermittelte beizulegende Zeitwert vom Transaktionspreis abweicht, wird die Differenz über die Vertragslaufzeit amortisiert.

Die nachfolgende Tabelle sowie die begleitenden Angaben erläutern die ursprüngliche Bewertungskategorie gemäß IAS 39 und die neue Bewertungskategorie gemäß IFRS 9 zum 1. Januar 2018 für jede vom Konzern gebildete Klasse von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten.

Die Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 9 auf die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte zum 1. Januar 2018 resultieren ausschließlich aus den neuen Vorschriften zur Erfassung von Wertminderungen.

Finanzielle Vermögenswerte / Schulden

TEUR Anhang Bewertungskategorien nach IAS 39 Bewertungskategorien nach IFRS 9 31. Dezember 2017 Buchwert gem. IAS 39 01. Januar 2018 Buchwert gem. IFRS 9
Finanzielle Vermögenswerte
Derivative finanzielle Vermögenswerte Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert 1.521 1.521
Forderungen gegen nahestende Unternehmen F.2.2 Kredite und Forderungen Fortgeführte Anschaffungskosten 12 12
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Forderungen E.14.1 E.14.2 Kredite und Forderungen Fortgeführte Anschaffungskosten 58.433 57.832
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Kredite und Forderungen Fortgeführte Anschaffungskosten 31.767 31.767
Finanzielle Schulden
Derivative finanzielle Schulden Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert 3.091 3.091
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und aus der Anleihe E.20 Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden Fortgeführte Anschaffungskosten 1.341.078 1.341.078
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen F.2.2 Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden Fortgeführte Anschaffungskosten 861 861
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen E.21 Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden Fortgeführte Anschaffungskosten 95.198 95.198
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten E.23 Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden Fortgeführte Anschaffungskosten 3.988 3.988
Leasingverbindlichkeiten F.1.3 Keine Klassifizierung 1) Keine Klassifizierung 1) 45.552 45.552

1) Leasingverbindlichkeiten werden unter Berücksichtigung des IFRS 9 2.1(b) in keine Bewertungskategorie eingeordnet. Gemäß IFRS 13.6(b) sind Leasingverbindlichkeiten aus dem Anwendungsbereich des IFRS 13 ausgenommen und es erfolgt keine Zuordnung zu einer Input-Hierarchie. Die Bilanzierung erfolgt nach den Regelungen des IAS 17 Leasingverhältnisse.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden wertberichtigt, falls die fortgeführten Anschaffungskosten den auf Grundlage des ursprünglichen Effektivzinssatzes ermittelten Barwert übersteigen.

Zahlungsmittel umfassen Bargeld und Giroeinlagen.

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind derivative Finanzinstrumente. Die Berechnung der Zeitwerte basiert auf Marktparametern oder Berechnungsmodellen, die auf Marktparametern basieren.

d) Ausbuchung

Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert erlöschen oder die Rechte auf den Erhalt der vertraglichen Zahlungsströme einer Transaktion, bei der im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, auf einen Dritten übertragen oder weder übertragen noch zurückbehalten werden und keine Kontrolle über den finanziellen Vermögenwert besteht.

Eine finanzielle Verbindlichkeit geht dann aus der Bilanz ab, wenn diese getilgt ist, das heißt, wenn die im Vertrag genannten Verpflichtungen beglichen oder aufgehoben sind, oder wenn die finanzielle Verbindlichkeit ausläuft. Bei Ausbuchung der finanziellen Verbindlichkeit wird die Differenz zwischen dem bisherigen Buchwert und der gezahlten Gegenleistung (einschließlich nicht zahlungswirksamer Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten) erfolgswirksam erfasst.

Sofern die Konditionen von bestehenden Finanzverbindlichkeiten wesentlich geändert werden, erfolgt eine Ausbuchung der bestehenden Finanzverbindlichkeit auf Basis der bisherigen Konditionen und eine Erfassung der Finanzverbindlichkeit auf Basis der geänderten Konditionen mit dem beizulegenden Zeitwert.

e) Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Tele Columbus erfasst erwartete Kreditausfälle für sämtliche finanzielle Vermögenswerte, die zu "fortgeführten Anschaffungskosten" bewertet werden. Die Höhe der Verlusterfassung sowie die Zinsvereinnahmung bestimmen sich nach dem Berechnungsmodell sowie der Zuordnung des Instruments in die jeweilige Stufe.

Mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und vertraglichen Vermögenswerten hat für alle anderen Finanzinstrumente die Ermittlung der Wertminderungshöhe nach dem allgemeinen Wertminderungsmodell (auch "general approach") sowie den folgenden drei Stufen zu erfolgen:

Stufe 1: Alle relevanten Finanzinstrumente werden zunächst der Stufe 1 zugeordnet. Der Barwert der erwarteten Verluste aus möglichen Ausfallereignissen innerhalb der nächsten zwölf Monate ("12-Monats-Kreditausfall") nach Abschlussstichtag ist aufwandswirksam zu erfassen. Die im Zusammenhang mit dem Finanzinstrument verbundenen Zinserträge errechnen sich durch Multiplikation des Bruttobuchwerts zum Periodenbeginn mit dem zum Zugangszeitpunkt ermittelten Effektivzinssatz. Folglich erfolgt die Anwendung der Effektivzinsmethode auf Basis des Buchwerts vor Berücksichtigung der Risikovorsorge.

Stufe 2: Finanzinstrumente, die gegenüber dem Zugangszeitpunkt ein signifikant erhöhtes Kreditrisiko aufweisen, sind der Stufe 2 des Wertberichtigungsmodells zuzuordnen. Die Wertminderung entspricht dem Barwert der erwarteten Verluste aus möglichen Ausfallereignissen über die vertragliche Restlaufzeit des Finanzinstruments ("lebenslanger Kreditausfall"). Die Zinserträge werden analog zu Stufe 1 berechnet.

Stufe 3: Sofern sich neben einem signifikant erhöhten Kreditrisiko auch objektive Hinweise auf eine Wertminderung des Finanzinstruments beobachten lassen, erfolgt die Bemessung der Wertminderung weiterhin auf Basis des Barwerts der erwarteten Verluste aus möglichen Ausfallereignissen über die vertragliche Restlaufzeit des Finanzinstruments ("lebenslanger Kreditausfall"). Die Vereinnahmung der Zinserträge erfolgt gegenüber der Stufe 1 und 2 jedoch auf Basis des Nettobuchwerts, das heißt Bruttobuchwert abzüglich Risikovorsorge unter Berücksichtigung des ursprünglichen Effektivzinssatzes.

Der Buchwert des Vermögenswertes wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert. Der Wertminderungsverlust wird ergebniswirksam erfasst. Sofern eine ähnliche Risikostruktur vorliegt, werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Portfoliobasis auf Uneinbringlichkeit überprüft. Ein Portfolio vereint Forderungen mit ähnlicher Risikostruktur. Pauschalierte Einzelwertberichtigungen für Kreditausfälle werden auf Grundlage der Altersstruktur der Forderungen sowie Erfahrungen mit Kreditausfällen in der Vergangenheit bestimmt.

Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung rückgängig gemacht. Dieser Vorgang darf zum Zeitpunkt der Wertaufholung jedoch nicht zu einem Buchwert des finanziellen Vermögenswertes führen, der den Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten, der sich ergeben hätte, wenn die Wertminderung nicht erfasst worden wäre, übersteigt. Die Wertaufholung wird erfolgswirksam erfasst.

Zahlungsmittel sowie sonstige Forderungen und Vermögenswerte unterliegen den Wertminderungsanforderungen nach dem allgemeinen Ansatz. Der (Netto-) Buchwert dieser Finanzinstrumente stellt jeweils das maximale Ausfallrisiko dar.

Zur Bestimmung eines signifikant gestiegenen Kreditrisikos gegenüber initialer Erfassung berücksichtigt Tele Columbus angemessene Informationen, die ohne übermäßige Kosten oder Bemühungen verfügbar sind.

Finanzinstrumente im allgemeinen Ansatz ("general approach") unterliegen einem signifikant gestiegenen Kreditrisiko bei einer (relativen) Veränderung der Ausfallwahrscheinlichkeit um mehr als 20 %, spätestens wird jedoch ein signifikant gestiegenes Kreditrisiko bei einer Überfälligkeit von mehr als 90 Tagen angenommen.

Für Zahlungsmittel wird nach Möglichkeit die Vereinfachung für Finanzinstrumente mit einem niedrigen Kreditrisiko ("low credit risk exemption") zum Bilanzstichtag in Anspruch genommen. Zur Einschätzung eines niedrigen Kreditrisikos tragen beispielhaft länder- und schuldnerspezifische Ratinginformationen sowie deren Ausblick bei. Die Anforderungen für Finanzinstrumente mit einem niedrigen Kreditrisiko werden für Zahlungsmittel mit mindestens einem Investment-Grade-Rating (bei Standard & Poor's AAA bis BBB-) als erfüllt angesehen, so dass keine Nachverfolgung des Kreditrisikos für Finanzinstrumente mit einem niedrigen Kreditrisiko erforderlich ist. Auf eine Wertberichtigung für Zahlungsmittel wird seitens Tele Columbus aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet.

Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie vertraglichen Vermögenswerten kommt ein vereinfachter Ansatz zur Ermittlung der Wertminderung in Höhe des lebenslangen Kreditausfalls über die Restlaufzeit zur Anwendung. Folglich ist für diese Finanzinstrumente jeweils mindestens eine Zuordnung in Stufe 2 sowie bei objektiven Hinweisen auf eine Wertminderung ein Transfer in Stufe 3 vorzunehmen. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und vertragliche Vermögenswerte, welche eine Finanzierungskomponente gemäß IFRS 15 enthalten sowie für Forderungen aus Leasingverhältnissen wird ebenfalls der vereinfachte Ansatz angewandt. Der (Netto-)Buchwert dieser Instrumente stellt jeweils das maximale Kreditrisiko dar.

Liegen bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen objektive Hinweise dafür vor, dass nicht alle fälligen Beträge gemäß den ursprünglich vereinbarten Rechnungskonditionen eingehen werden, wird eine Wertminderung unter Verwendung eines Wertminderungskontos (Rückstellung für Wertminderungen) vorgenommen. Eine Ausbuchung der Forderungen erfolgt, wenn sie als uneinbringlich eingestuft werden.

Eingebettete Derivate werden von den jeweiligen Basisverträgen nach IFRS 9 separiert und als eigenständige Instrumente unter der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" geführt. Die eingebetteten Derivate der Unternehmen der Tele Columbus AG bestehen in Verbindung mit Kreditverträgen und der Anleihe.

Zu jedem Abschlussstichtag werden die Finanzinstrumente einzeln dahingehend untersucht, ob objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen. Falls dies der Fall ist, nimmt Tele Columbus eine Einzelbetrachtung der Finanzinstrumente vor. Objektive Hinweise auf eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts liegen vor, wenn sich verlässlich bestimmbare negative Auswirkungen auf die künftigen Zahlungsströme aus dem Vermögenswert ermitteln lassen.

Als objektive Hinweise auf eine Wertminderung gelten beispielsweise signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, Zahlungsausfälle und -verzüge, Herabsetzung der Kreditwürdigkeit, Insolvenz beziehungsweise andere Sanierungsverfahren des Schuldners. Eine Ausbuchung erfolgt, sofern rechtliche Beitreibungsmaßnahmen als überwiegend nicht erfolgreich eingeschätzt werden.

Soweit in einer der folgenden Geschäftsperioden Ereignisse eintreten, die darauf hinweisen, dass sich die künftigen Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert wieder dem ursprünglichen Niveau annähern (zum Beispiel durch eine Erhöhung der Kreditwürdigkeit), wird eine Wertaufholung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Bei der Ermittlung der erwarteten Kreditausfälle sowie zur Beurteilung der Veränderung der relativen Ausfallwahrscheinlichkeit, berücksichtigt Tele Columbus neben zukunftsgerichteten makroökonomischen Faktoren auch schuldnerspezifische, geografische und branchenspezifische Eigenschaften. Weitere Angaben zur Ermittlung der erwarteten Kreditausfälle sowie zur Beurteilung der relativen Veränderung der Ausfallwahrscheinlichkeit erfolgen in Abschnitt F.3.2.3 "Debitorenrisiko (Ausfallrisiko)".

Ein Ausfallereignis sieht die Tele Columbus darin, dass ein Vertragspartner seine vertraglichen Verpflichtungen in Bezug auf ein Finanzinstrument nicht erfüllen kann. Zu diesem Zeitpunkt liegt eine Ausfallwahrscheinlichkeit von 100 % vor und es wird nicht länger mit einer Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme gerechnet. Zudem erfolgt eine Abschreibung des Bestands, korrigiert um mögliche Sicherheiten. Weitere Angaben zu Ausfallereignissen werden in Kapitel F.3.2.3 "Debitorenrisiko (Ausfallrisiko)" dargestellt.

Die Vorgehensweise gemäß IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" für Geschäftsjahre vor dem 1. Januar 2018 ist im Folgenden dargestellt:

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei der einen Partei zu einem finanziellen Vermögenswert und bei der anderen Partei zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Gemäß IAS 32 und IAS 39 umfassen Finanzinstrumente sowohl nicht derivative Finanzinstrumente wie Forderungen, Verbindlichkeiten und Aktien als auch derivative Finanzinstrumente. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden dann bilanziert, wenn ein Unternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird.

Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte aus diesem erloschen sind oder die Rechte an dem finanziellen Vermögenswert an eine andere Partei übertragen wurden. Eine finanzielle Verbindlichkeit geht dann aus der Bilanz ab, wenn diese getilgt ist, das heißt wenn die im Vertrag genannten Verpflichtungen beglichen oder aufgehoben sind, oder wenn die finanzielle Verbindlichkeit ausläuft. Sofern die Konditionen von bestehenden Finanzverbindlichkeiten wesentlich geändert werden, erfolgt eine Ausbuchung der bestehenden Finanzverbindlichkeit auf Basis der bisherigen Konditionen und eine Erfassung der Finanzverbindlichkeit auf Basis der geänderten Konditionen mit dem beizulegenden Zeitwert.

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt auf Basis der Diskontierung des vertraglich erwarteten Cashflows mittels eines marktgerechten Zinssatzes. Sofern der ermittelte beizulegende Zeitwert vom Transaktionspreis abweicht, wird die Differenz über die Vertragslaufzeit amortisiert.

Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Darlehen und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen oder als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert.

Die Unternehmen der Tele Columbus AG legen die Klassifizierung ihrer finanziellen Vermögenswerte beim erstmaligen Ansatz fest und überprüfen diese Zuordnung am Ende jedes Geschäftsjahres auf Zulässigkeit und Angemessenheit.

Finanzielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Falle von anderen Finanzinvestitionen als solchen, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden darüber hinaus Transaktionskosten berücksichtigt, die direkt dem Erwerb oder der Ausgabe des finanziellen Vermögenswertes zuzurechnen sind. Alle marktüblichen Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Handelstag, d. h. an dem Tag, an dem die Unternehmen der Tele Columbus AG die Verpflichtung zum Kauf des Vermögenswertes eingegangen sind, bilanziell erfasst. Marktübliche Käufe oder Verkäufe sind Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten im Rahmen eines Vertrags, dessen Bedingungen die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der üblicherweise durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Marktes festgelegt wird.

Im Folgenden wird ein Überblick über Ansatz und Bewertung der entsprechenden Finanzinstrumente gegeben:

Bewertungskategorien Erstbewertung Folgebewertung Ausweis von Bewertungsänderungen
Finanzielle Vermögenswerte
Derivative finanzielle Vermögenswerte Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Beizulegender Zeitwert Beizulegender Zeitwert Finanzergebnis
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und sonstige finanzielle Forderungen Kredite und Forderungen Beizulegender Zeitwert Fortgeführte Anschaffungskosten Andere Erträge/ Andere Aufwendungen
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Kredite und Forderungen Beizulegender Zeitwert Beizulegender Zeitwert Finanzergebnis
Finanzielle Verbindlichkeiten
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Beizulegender Zeitwert Beizulegender Zeitwert Finanzergebnis
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie finanzielle Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Minderheitsanteilen Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden Beizulegender Zeitwert abzüglich Transaktionskosten Fortgeführte Anschaffungskosten 1) Finanzergebnis
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 2) Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden Beizulegender Zeitwert Fortgeführte Anschaffungskosten Andere Erträge/ Andere Aufwendungen

1) Der fortgeführte Anschaffungswert inklusive Transaktionskosten wird durch die Effektivzinsmethode bestimmt.
2) Leasingverbindlichkeiten werden unter Berücksichtigung des IAS 39.2 (b) in keine Bewertungskategorie eingeordnet. Die Bilanzierung erfolgt nach den Regelungen des IAS 17.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden wertberichtigt, falls die fortgeführten Anschaffungskosten den auf Grundlage des ursprünglichen Effektivzinssatzes ermittelten Barwert übersteigen.

Zahlungsmittel umfassen Bargeld und Giroeinlagen.

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind derivative Finanzinstrumente. Die Berechnung der Zeitwerte basiert auf Marktparametern oder Berechnungsmodellen, die auf Marktparametern basieren.

Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Alle finanziellen Vermögenswerte werden auf potenziellen Wertminderungsbedarf überprüft. Gibt es einen objektiven Hinweis darauf, dass eine Wertminderung bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Vermögenswerten eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Wertminderungsverlusts als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows (mit Ausnahme künftiger, noch nicht eingetretener Kreditausfälle), abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts, d. h. dem bei erstmaligem Ansatz ermittelten Effektivzinssatz.

Der Buchwert des Vermögenswertes wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert. Der Wertminderungsverlust wird ergebniswirksam erfasst. Sofern eine ähnliche Risikostruktur vorliegt, werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Portfoliobasis auf Uneinbringlichkeit überprüft. Ein Portfolio vereint Forderungen mit ähnlicher Risikostruktur. Pauschalierte Einzelwertberichtigungen für Kreditausfälle werden auf Grundlage der Altersstruktur der Forderungen sowie Erfahrungen mit Kreditausfällen in der Vergangenheit bestimmt.

Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung rückgängig gemacht. Dieser Vorgang darf zum Zeitpunkt der Wertaufholung jedoch nicht zu einem Buchwert des finanziellen Vermögenswertes führen, der den Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten, der sich ergeben hätte, wenn die Wertminderung nicht erfasst worden wäre, übersteigt. Die Wertaufholung wird erfolgswirksam erfasst.

Liegen bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen objektive Hinweise dafür vor, dass nicht alle fälligen Beträge gemäß den ursprünglich vereinbarten Rechnungskonditionen eingehen werden, wird eine Wertminderung unter Verwendung eines Wertminderungskontos (Rückstellung für Wertminderungen) vorgenommen. Eine Ausbuchung der Forderungen erfolgt, wenn sie als uneinbringlich eingestuft werden.

Eingebettete Derivate werden von den jeweiligen Basisverträgen nach IAS 39 separiert und als eigenständige Instrumente unter der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" geführt. Die eingebetteten Derivate der Unternehmen der Tele Columbus AG bestehen in Verbindung mit Kreditverträgen.

D.2.7 Leistungen an Arbeitnehmer

Leistungen an Arbeitnehmer umfassen neben kurzfristig fällig werdenden Leistungen auch Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, andere langfristig fällig werdende Leistungen sowie Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden in Abhängigkeit von ihrem wirtschaftlichen Gehalt, das sich aus den grundlegenden Leistungsbedingungen und -voraussetzungen des Planes ergibt, entweder als leistungsorientierte oder als beitragsorientierte Pläne klassifiziert.

Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer

Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer werden in der Periode als Aufwand verbucht, in welcher die Leistung erbracht wird. Es wird eine Verbindlichkeit für den voraussichtlich zu zahlenden Betrag erfasst, wenn die Unternehmen der Tele Columbus AG aufgrund der in der Vergangenheit vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung gegenwärtig eine rechtliche oder faktische Verpflichtung haben, diesen Betrag zu zahlen, und die Höhe der Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann.

Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen

Der beizulegende Zeitwert der den Arbeitnehmern gewährten anteilsbasierten Vergütungsprogramme mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente am Tag der Gewährung wird grundsätzlich über den Erdienungszeitraum als Aufwand erfasst und das Eigenkapital entsprechend erhöht. Der als Aufwand erfasste Betrag wird entsprechend der Anzahl der Ansprüche angepasst, für die erwartet wird, dass die zugehörigen Dienstbedingungen und nicht marktorientierten Leistungsbedingungen erfüllt werden, so dass der letztlich erfasste Betrag auf der Anzahl der Ansprüche basiert, bei denen die zugehörigen Dienstbedingungen und nicht marktorientierten Leistungsbedingungen am Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit erfüllt sind. Für anteilsbasierte Vergütungen mit Nicht-Ausübungsbedingungen wird der beizulegende Zeitwert der anteilsbasierten Vergütung am Tag der Gewährung ermittelt, um diese Bedingungen zu berücksichtigen, und es wird keine Anpassung für Differenzen zwischen den erwarteten und den tatsächlichen Ergebnissen vorgenommen.

Beitragsorientierte Pläne

Beitragsorientierte Pläne sind Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bei denen ein Unternehmen festgelegte Beiträge an eine eigenständige Einheit (z.B. einen Fonds) entrichtet und weder rechtlich noch faktisch zur Zahlung darüber hinausgehender Beiträge verpflichtet ist, wenn der Fonds nicht über ausreichende Vermögenswerte verfügt, um alle Leistungen an Arbeitnehmer in Bezug auf Arbeitsleistungen der Arbeitnehmer in der aktuellen Berichtsperiode und früheren Perioden zu erbringen.

Leistungsorientierte Pläne

Leistungsorientierte Pensionspläne sind Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die nicht unter die Definition der beitragsorientierten Pläne fallen, d. h. aufgrund derer die jeweiligen Unternehmen zur Zahlung der zugesagten Leistungen an derzeitige und ehemalige Arbeitnehmer verpflichtet sind.

Die Bewertung der leistungsorientierten Pläne erfolgt auf Basis der Anwartschaftsbarwertmethode, der verschiedenen Annahmen und Erwartungen bezüglich des zukünftigen Anstiegs der Gehälter und Pensionszahlungen sowie der Fluktuations- und Sterberate zugrunde liegen. Die Verpflichtungen werden jährlich durch unabhängige qualifizierte Versicherungsmathematiker berechnet. Die Ansammlung der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen wird im Personalaufwand, im Zinsaufwand und im sonstigen Aufwand erfasst.

Sofern für die leistungsorientierten Pläne ein Planvermögen besteht, das ausschließlich der Absicherung der Pensionsleistungen dient, wird dieses Planvermögen mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und mit dem Wert der Pensionsrückstellungen auf Basis der Anwartschaftsbarwertmethode saldiert ausgewiesen. Unsaldiertes Vermögen wird als sonstige finanzielle Forderung ausgewiesen.

Die Gewinne und Verluste aus der Veränderung von versicherungsmathematischen Annahmen sowie die Differenz zwischen den typisierten Zinssätzen auf das Planvermögen und den tatsächlichen Zinsen werden im sonstigen Ergebnis erfasst.

Altersteilzeitvereinbarungen

Mitarbeitern einiger Gesellschaften werden in bestimmten Fällen Altersteilzeitvereinbarungen angeboten. Die Bewertung derartiger Rückstellungen erfolgt zum Barwert unter Berücksichtigung von Ansprüchen der Mitarbeiter aus deren absolvierter Dienstzeit.

Jubiläumsverpflichtungen

Mitarbeitern einiger Gesellschaften werden bei Erreichen einer bestimmten Anzahl von geleisteten Jahren als Mitarbeiter im Unternehmen Jubiläumsverpflichtungen ausgezahlt. Die Bewertung derartiger Rückstellungen erfolgt zum Barwert unter Berücksichtigung von Ansprüchen der Mitarbeiter auf Basis der geleisteten Dienstjahre.

Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden dann als Aufwand erfasst, wenn die Unternehmen der Tele Columbus AG das Angebot solcher Leistungen nicht mehr zurückziehen können. Die Leistungen werden abgezinst, wenn erwartet wird, dass sie nicht innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag vollständig erfüllt werden.

D.2.8 Sonstige Rückstellungen

Eine Rückstellung ist nach IFRS dann anzusetzen, wenn aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Wenn die Unternehmen der Tele Columbus AG erwarten, dass die zur Erfüllung einer zurückgestellten Verpflichtung erforderlichen Ausgaben ganz oder teilweise zurückerstattet werden, wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Ist der aus der Diskontierung resultierende Zinseffekt wesentlich, werden Rückstellungen durch Abzinsung der voraussichtlichen künftigen Cashflows zu einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt und, sofern erforderlich, die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt.

D.2.9 Passiver Abgrenzungsposten

Private Zuschüsse und Kundenvorauszahlungen für Leistungen, die nach dem Stichtag erbracht werden, werden als passiver Rechnungsabgrenzungsposten erfasst. Die Auflösung erfolgt entsprechend der vertraglich vereinbarten Laufzeit in den Umsatzerlösen oder anderen Erträgen.

D.2.10 Erfassung von Umsatzerlösen

Der Konzern ist verpflichtet zum 1. Januar 2018 IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" anzuwenden.

IFRS 15 setzt einen umfassenden Rahmen zur Bestimmung, ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Umsatzerlöse erfasst werden. Er ersetzt bestehende Leitlinien zur Erfassung von Umsatzerlösen, darunter IAS 18 "Umsatzerlöse", IAS 11 "Fertigungsaufträge" und IFRIC 13 "Kundenbindungsprogramme".

Die Unternehmen der Tele Columbus AG wenden beim Übergang auf IFRS 15 die modifizierte retrospektive Methode an. Infolgedessen wenden die Unternehmen der Tele Columbus AG die Anforderungen des IFRS 15 nicht auf jede dargestellte Vergleichsperiode an. Stattdessen werden Veränderungen der Konzern-Bilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, die aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 resultieren, in der Eröffnungsbilanz der laufenden Periode erläutert. Die Unternehmen der Tele Columbus AG wenden den IFRS 15 nur auf Verträge an, die nach dem 31. Dezember 2017 abgeschlossen wurden oder zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen waren.

Bei Mehrkomponentengeschäften (z. B. IP, Telefonie und TV) wird der Gesamttransaktionspreis des kombinierten Vertrags auf der Grundlage der anteiligen Einzelveräußerungspreise auf die einzelnen, separaten Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Dabei wird der Einzelveräußerungspreis jeder einzelnen Komponente ins Verhältnis zur Summe der Einzelveräußerungspreise der vertraglichen Leistungsverpflichtungen gesetzt.

Ein Vertragsvermögenswert ist anzusetzen, sofern Tele Columbus aufgrund der Erfüllung einer vertraglichen Leistungsverpflichtung Erlöse erfasst hat, bevor der Kunde eine Zahlung geleistet hat bzw. bevor - unabhängig von der Fälligkeit - die Voraussetzungen für eine Rechnungsstellung und damit den Ansatz einer Forderung vorliegen. Typischerweise erfolgt dies im Rahmen der Umsatzglättung aufgrund von gewährten Rabatten zu Beginn eines Endkundenvertrages.

Eine Vertragsverbindlichkeit ist anzusetzen, sofern der Kunde eine Zahlung geleistet hat bzw. eine Forderung gegen den Kunden fällig wird, bevor Tele Columbus eine vertragliche Leistungsverpflichtung erfüllt und damit Erlöse erfasst hat. Typischerweise erfolgt dies durch gezahlte Bereitstellungsentgelte und andere vorab geleistete Einmalzahlungen des Kunden, die keine Gegenleistung für eine separate Leistungsverpflichtung darstellen.

Vertragsverbindlichkeiten sind je Kundenvertrag mit Vertragsvermögenswerten zu saldieren.

Aufwendungen für Vertriebsprovisionen (Vertragskosten) aktiviert Tele Columbus und schreibt diese über den geschätzten Kundenbindungszeitraum pro Kundengruppe und Vertragsart ab.

Tele Columbus stellt dem Kunden bei Vertragsabschluss im B2C-Segment ein einmaliges Einrichtungsentgelt in Rechnung, welches nicht zurückerstattet wird. Bei der Einrichtung handelt es sich nicht um eine separate Leistungsverpflichtung. Darüber hinaus wird dem Kunden mit dem Einrichtungsentgelt kein wesentliches Recht gewährt. Das Einrichtungsentgelt wird als nicht erstattungsfähiges, im Voraus zahlbares Entgelt (non-refundable upfront fee) kategorisiert. Gemäß IFRS 15 werden diese Vorauszahlungen passiviert und - im Einklang mit dem Übergang der Dienstleistung auf den Kunden - über den Zeitraum der Vertragsdauer als Erlös realisiert. Auf die Berücksichtigung einer Finanzierungskomponente kann aus Wesentlichkeitsgründen auf Einzelvertragsebene verzichtet werden.

Bisher wurden Erlöse aus Einrichtungsentgelten aus dem Endkundengeschäft zeitpunktbezogen realisiert. Einrichtungsentgelte werden zukünftig als nicht erstattungsfähige, im Voraus zahlbare Entgelte (non-refundable upfront fee) kategorisiert. Gemäß IFRS 15 werden diese passiviert und über die Mindestvertragsdauer als Umsatz realisiert. Daraus resultiert zum 31. Dezember 2018 eine Erlösverschiebung von TEUR 614 in die zukünftigen Perioden. Der Umstellungseffekt auf das Konzerneigenkapital zum 1. Januar 2018 wurde als nicht wesentlich eingeschätzt.

Ein Großteil der Umsatzerlöse entsteht durch Kunden, welche bereits die ursprüngliche Vertragslaufzeit beendet haben und Ihre Leistungen im Rahmen von Vertragsverlängerungen mit Laufzeiten von maximal einem Jahr erhalten. Es werden keine Angaben zu den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2018 gemacht, die eine erwartete ursprüngliche Laufzeit von einem Jahr oder weniger haben.

Hinsichtlich der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2018 wurde ein wesentlicher Einfluss auf den passiven Abgrenzungsposten (durch nicht erstattungsfähige, im Voraus zahlbare Entgelte) festgestellt. Dieser umfasst TEUR 614. Der passive Abgrenzungsposten zum 31. Dezember 2018 beträgt TEUR 2.931. Ohne Anwendung des IFRS 15 hätte der Posten TEUR 2.317 betragen.

Die nachfolgende Tabelle stellt den Einfluss aus der Einführung des IFRS 15 auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und die Konzern-Gesamtergebnisrechnung für jeden betroffenen Abschlussposten dar.

2018
in TEUR
Berichtet Anpassung Betrag ohne Anwendung des IFRS 15
Fortlaufende Tätigkeiten - - -
Umsatzerlöse 494.381 -614 494.995
Steuern vom Einkommen und Ertrag 9.817 187 9.630
Periodenfehlbetrag -161.396 -427 -160.969
Gesamtergebnis -160.962 -427 -160.535
Ergebnis je Aktie in EUR (verwässert und unverwässert) -1,28 -1,28

Aus der Umstellung aus IFRS 15 resultierten zum 1. Januar 2018 keine erfolgsneutralen Neubewertungs- und Reklassifizierungseffekte aus der Aktivierung von Vertragskosten, da Tele Columbus bereits in vergangenen Perioden angefallene Vertragskosten aktiviert und über die Vertragsdauer abgeschrieben hat. Der Buchwert der zum 31. Dezember 2018 in der Bilanz enthaltenen Vertragskosten (ausschließlich Kosten der Vertragsanbahnung) beträgt TEUR 22.538 (1.1.2018: TEUR 17.135) und beinhalten im Wesentlichen Vertriebsprovisionen an Dritthändler im direkten und indirekten Vertriebskanal sowie an Mitarbeiter.

IFRS 15 hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze des Konzerns bezogen auf andere Einnahmequellen.

Leistungsverpflichtungen und Methoden der Erlöserfassung

Der Umsatz wird auf Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden festgelegten Gegenleistung gemessen. Der Konzern erfasst Erlöse, wenn er die Verfügungsgewalt über ein Gut oder Dienstleistung an einen Kunden überträgt.

Die mit dem IFRS 15 eingeführte Einzelveräußerungspreislogik führt zu Allokationsanpassungen zwischen Produktsegmenten, auf welche im Rahmen von Produktpaketen Erlösanteile verteilt werden. Der Effekt aus den entstehenden Erlösverschiebungen stellt sich im Geschäftsjahr 2018 wie folgt dar:

Erhöhung der Umsatzerlöse in Digitalen Zusatzdiensten um TEUR 1.417 und in Analog um TEUR 612

Reduzierung der Umsatzerlöse in Internet/ Telefonie um TEUR 1.679 und in Erlöse Miete Receiver um TEUR 964

Im Folgenden werden Auskunft über Art und Zeitpunkt der Erfüllung von Leistungsverpflichtungen aus Verträgen mit Kunden, einschließlich wesentlicher Zahlungsbedingungen, und die damit verbundenen Grundsätze der Erlösrealisierung für die einzelnen Produkte bzw. Dienstleistungen des Konzerns gegeben.

Analog, Internet/ Telefonie, Digitale Zusatzdienste

Dem Kunden werden die analoge Verbindung, die Internet-/ Telefon-Verbindung und der digitale Zusatzdienst über den Vertragszeitraum bereitgestellt. Die Umsatzerlöse werden über den Zeitraum erfasst und sind vom Kunden vorschüssig zu bezahlen (Bereitstellung einer Rechnung: Monatlich, quartalsweise oder jährlich).

Die Erlöse werden gemäß IFRS 15 über einen bestimmten Zeitraum erfasst. Die Erlöserfassung erfolgt korrespondierend mit der Bereitstellung der Leistungen für den Kunden (outputbasierte Methode). Wenn die oben genannten Leistungen im Rahmen einer einzigen Vereinbarung in verschiedenen Berichtsperioden erbracht werden, wird das Entgelt zwischen den Dienstleistungen auf Grundlage der relativen Einzelveräußerungspreise aufgeteilt. Die Einzelveräußerungspreise werden, falls vorhanden, auf Grundlage der Listenpreise, zu denen der Konzern die Dienstleistungen in separaten Transaktionen anbietet, festgelegt. Wenn keine Listenpreise vorhanden sind, werden die Einzelveräußerungspreise gemäß den Anforderungen des IFRS 15 geschätzt.

Nach IAS 18 wurden die Erlöse über den Vertragszeitraum gleichmäßig erfasst. Wenn die Dienstleistungen im Rahmen einer einzigen Vereinbarung in verschiedenen Berichtsperioden erbracht wurden, wurde das Entgelt zwischen den Dienstleistungen auf Grundlage der relativen beizulegenden Zeitwerte aufgeteilt.

Sonstige Durchleitungs- und Einspeiseentgelte

Die Umsatzerlöse für sonstige Durchleitungs- und diverse Einspeiseentgelte (Verbreitung der Programme an die Unternehmen der Tele Columbus AG) werden über den Zeitraum der Vertragslaufzeit erfasst. In Abhängigkeit der verhandelten Vertragskonditionen erfolgt die Rechnungsstellung (monatlich, quartalsweise oder jährlich). Die Erlöse werden monatlich realisiert und dabei unter Berücksichtigung des Constraints des IFRS 15 geschätzt.

Die Erlöse werden gemäß IFRS 15 über einen bestimmten Zeitraum erfasst. Die Erlöserfassung erfolgt korrespondierend mit der Bereitstellung der Leistungen für den Kunden (outputbasierte Methode). Nach IAS 18 wurden die Erlöse über den Vertragszeitraum gleichmäßig erfasst.

Bauleistungen

Bei den Bauleistungen handelt es sich unter anderem um die Errichtung von Glasfasernetzen oder um den Anschluss von Wohngebieten an das eigene Backbone sowie den Ausbau oder die Modernisierung der koaxialen oder Glasfaserinfrastruktur von Wohngebäuden, welche im Besitz des Kunden sind. Bauleistungen werden über den Zeitraum der Leistungserbringung erfasst. Die Dauer der Leistungserbringung hängt vom Umfang der jeweiligen Bauleistung ab. Zu individual vertraglich abgestimmten Zahlungszeitpunkten erstellt Tele Columbus dem Kunden eine Rechnung gemäß dem Fertigstellungsgrad der Bauleistung. Es werden weiterhin vertraglich individuell Vorauszahlungen mit dem Auftraggeber abgestimmt.

Die Erlöse werden gemäß IFRS 15 über einen bestimmten Zeitraum erfasst. Es wird eine inputbasierte Methode (Cost-to-cost-Methode) zur Erlöserfassung verwendet. Erhaltene Vorauszahlungen werden in den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen.

Wenn das Ergebnis einer Bauleistung verlässlich schätzbar war, wurden nach IAS 18 Auftragserlöse im Verhältnis zum Fertigstellungsgrad des Auftrags im Gewinn oder Verlust erfasst. Der Fertigstellunggrad wurde anhand der Begutachtung der erbrachten Arbeitsleistungen beurteilt. Ansonsten wurden die Auftragserlöse nur in Höhe der angefallenen Auftragskosten erfasst, die wahrscheinlich einbringlich waren. Auftragskosten wurden erfasst, wenn sie angefallen sind. Ein erwarteter Verlust eines Auftrags wurde sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Anzahlungen von Kunden wurden als passivischer Abgrenzungsposten in der Bilanz ausgewiesen.

Netzkapazität

Großkunden wird eine vertraglich abgestimmte Bandbreite (Transfer-Kapazität) zur Übertragung von Daten via der Tele Columbus-Infrastruktur (Netze) zur Verfügung gestellt.

Gemäß IFRS 15 werden die Erlöse über einen bestimmten Zeitraum erfasst. Die Erlöserfassung erfolgt korrespondierend mit der Bereitstellung der Leistungen für den Kunden (outputbasierte Methode).

Die Erlöse wurden nach IAS 18 über den Vertragszeitraum gleichmäßig erfasst.

Rechenzentrum

Der Kunde kann das Rechenzentrum (Data Center) über den Vertragszeitraum nutzen. Die Umsatzerlöse werden über den Zeitraum erfasst und sind vom Kunden vorschüssig zu bezahlen (monatlich, quartalsweise oder jährlich).

Die Erlöse werden nach IFRS 15 über einen bestimmten Zeitraum erfasst. Die Erlöserfassung erfolgt korrespondierend mit der Bereitstellung der Leistungen für den Kunden (outputbasierte Methode). Die Erlöse wurden nach IAS 18 über den Vertragszeitraum gleichmäßig erfasst.

Einmalentgelte für Geschäftskunden

Der Posten beinhaltet die Erlöse aus der Einrichtung von individuellen Anlagen beim Kunden.

Die Erlöse werden nach IFRS 15 zum Zeitpunkt der Leistungserbringung erfasst.

Die Erlöse wurden nach IAS 18 zum Zeitpunkt der Leistungserbringung erfasst.

Antennen/ Wartung

Zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Infrastruktur im Bereich der NE4 wird diese regelmäßig gewartet.

Die Erfassung der Erlöse erfolgt über einen bestimmten Zeitraum nach der Cost-to-cost Methode. Die damit verbundenen Kosten werden bei Anfall im Gewinn oder Verlust erfasst.

Gemäß IAS 18 wurden die Erlöse über einen bestimmten Zeitraum erfasst.

Verkauf Hardware

Kunden erhalten die Verfügungsgewalt über Hardware, wenn die Güter aus dem Lager des Konzerns versandt werden. Zu diesem Zeitpunkt werden Rechnungen erstellt und Umsätze realisiert. Gemäß IAS 18 wurden die Erlöse zum Zeitpunkt des Übergangs der Verfügungsgewalt erfasst.

Das Zahlungsziel beträgt für die oben beschriebenen Leistungen in der Regel 14 bis 30 Tage.

D.2.11 Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte

Ein immaterieller Vermögenswert bzw. eine Sachanlage gelten als wertgemindert, wenn der Buchwert der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit den erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes ist dabei der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und dem Nutzungswert.

D.2.12 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert nach IFRS 13

Die Unternehmen der Tele Columbus AG bewerten ihre derivativen Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert. Das eingesetzte Bewertungsmodell basiert auf einer Berechnung des beizulegenden Zeitwertes auf Basis von unterschiedlichen Zinsstrukturkurven und unterstellten Entscheidungsbäumen zur Berücksichtigung verschiedener Szenarien.

Bei allen anderen Vermögenswerten und Schulden erfolgt ein Ansatz zum beizulegenden Zeitwert nur dann, wenn Wertminderungen oder Anzeichen von Wertminderungen bestehen. In diesen Fällen erfolgt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts auf Basis eines entsprechenden Bewertungsverfahrens.

Darüber hinaus wird der beizulegende Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, in Abschnitt F.3.1 "Buchwerte und Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten" ausgewiesen.

Die allgemeine Verantwortung für die Überwachung aller wesentlichen Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert, einschließlich der Inputfaktoren für Level 3 zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts, trägt direkt die Finanz- und Buchhaltungsabteilung der aufstellenden Gesellschaft, die direkt an den Vorstand berichtet. Das Management der Tele Columbus führt eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen Inputfaktoren sowie Bewertungsparameter durch. Wenn Informationen von Dritten, beispielsweise Preisnotierungen von Kursinformationsdiensten, zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendet werden, prüft das Management die von den Dritten erlangten Nachweise hinsichtlich der Übereinstimmung dieser Bewertungen mit den Anforderungen der IFRS, einschließlich der Stufe in der Fair-Value-Hierarchie, in der diese Bewertungen einzuordnen sind.

Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit verwenden die Unternehmen der Tele Columbus AG soweit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts verwendeten Inputfaktoren werden entsprechend dem eingesetzten Bewertungsverfahren in unterschiedliche Stufen ("Levels") der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet:

Level 1: Preisnotierungen (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten.

Level 2: Inputfaktoren, bei denen es sich nicht um die auf Stufe 1 berücksichtigten Preisnotierungen handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (d. h. als Preis) oder indirekt (d. h. als Ableitung von Preisen) beobachten lassen.

Level 3: nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierende Inputfaktoren für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit.

Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist. Sofern Transfers zwischen einzelnen Stufen der Fair-Value-Hierarchie stattfinden, werden diese als am Ende der Berichtsperiode eingetreten beurteilt. Derivate werden dabei grundsätzlich in Level 2 ausgewiesen. Im Berichtsjahr 2018 haben keine Transfers zwischen Level 1 und Level 2 der Fair-Value-Hierarchie stattgefunden.

D.2.13 Ertragsteuern

Laufende Ertragsteuern

Tatsächliche Steueransprüche und -verbindlichkeiten aus Ertragsteuern werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird, sie werden nicht abgezinst. Der Berechnung des jeweiligen Betrags liegen die zum Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten Steuersätze und gesetzlichen Regelungen zugrunde. Der Konzern ist ausschließlich in Deutschland tätig und erzielt hier das jeweils zu versteuernde Einkommen.

Tatsächliche Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital verbucht werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst. Das Management beurteilt regelmäßig einzelne Steuersachverhalte dahin gehend, ob in Anbetracht geltender steuerlicher Vorschriften ein Interpretationsspielraum vorhanden ist. Bei Bedarf werden Steuerrückstellungen angesetzt.

Latente Steuern

Latente Steueransprüche und -schulden werden unter Anwendung der Liability-Methode grundsätzlich für alle temporären Differenzen zwischen dem Wert der Vermögenswerte/Verbindlichkeiten, der für steuerliche Zwecke angesetzt wird, und dem Buchwert nach IFRS berücksichtigt.

Latente Steuerschulden für temporäre Differenzen werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, ausgenommen latente Steuerschulden aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts oder eines Vermögenswerts oder einer Schuld im Rahmen einer Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, und die zum Zeitpunkt der Transaktion weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst hat. Ebenfalls nicht angesetzt werden latente Steuerschulden aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an gemeinsamen Vereinbarungen stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.

Latente Steueransprüche für abzugsfähige temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass das jeweilige Steuersubjekt (Unternehmen oder Organschaft) ausreichendes zu versteuerndes Einkommen erzielen wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und noch nicht genutzte steuerliche Verluste verwendet werden können. Davon ausgenommen sind latente Steueransprüche aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die im Rahmen einer Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit entstehen, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst hat. Gleiches gilt für latente Steueransprüche aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an gemeinsamen Vereinbarungen stehen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht umkehren werden oder kein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können.

Die Werthaltigkeit latenter Steueransprüche wird für das jeweilige Steuersubjekt (Unternehmen oder Organschaft) durch zukünftig generiertes steuerpflichtiges Einkommen bestimmt und jährlich überprüft. Ist es nicht wahrscheinlich, dass in der Zukunft ausreichend steuerpflichtiges Einkommen erzielt wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann, wird eine Ansatzkorrektur der aktiven latenten Steuern in entsprechender Höhe vorgenommen.

Latente Steueransprüche und -schulden sind anhand der Steuersätze bewertet, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze (und Steuervorschriften) verwendet, die am Abschlussstichtag gültig oder gesetzlich angekündigt sind. Latente Steueransprüche und -schulden werden nicht abgezinst.

Latente Steueransprüche und -schulden sind unter den langfristigen Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten ausgewiesen. Werden Veränderungen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital ausgewiesen, wird die Veränderung der entsprechenden latenten Steueransprüche oder -schulden ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder gesondert im Eigenkapital erfasst.

Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene latente Steuervorteile, die die Kriterien für einen gesonderten Ansatz im Zeitpunkt des Erwerbs nicht erfüllen, werden in Folgeperioden angesetzt, sofern sich dies aus neuen Informationen über Fakten und Umstände, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden, ergibt. Die Anpassung wird entweder als Minderung des Geschäfts- oder Firmenwerts behandelt (solange sie den Geschäfts- oder Firmenwert nicht übersteigt), sofern sie während des Bewertungszeitraumes entsteht, oder im Periodenergebnis erfasst.

Latente Steueransprüche und -schulden werden nur dann saldiert, wenn der Konzern ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und sich die latenten Steueransprüche und - schulden auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde entweder für dasselbe Steuersubjekt oder für unterschiedliche Steuersubjekte erhoben werden, die beabsichtigen, in jeder künftigen Periode, in der die Ablösung oder Realisierung erheblicher Beträge an latenten Steuerschulden bzw. -ansprüchen zu erwarten ist, entweder den Ausgleich der tatsächlichen Steuerschulden und Erstattungsansprüche auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung der Ansprüche die Verpflichtungen abzulösen.

D.2.14 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte

Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte werden als solche klassifiziert, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein hochwahrscheinliches Veräußerungsgeschäft innerhalb der nächsten zwölf Monate und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Diese Vermögenswerte werden mit dem niedrigeren Wert aus dem Buchwert der Vermögenswerte und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet und als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte klassifiziert. In diesem Fall erfolgt keine planmäßige Abschreibung mehr. Eine Wertminderung dieser Vermögenswerte wird erfasst, wenn der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten unter dem Buchwert liegt. Im Fall einer späteren Erhöhung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich Veräußerungskosten wird die zuvor erfasste Wertminderung rückgängig gemacht. Die Wertaufholung ist auf die zuvor für die betreffenden Vermögenswerte erfasste Wertminderung begrenzt. Wenn die Anforderungen für die Klassifizierung als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte nicht mehr erfüllt sind, dürfen die Vermögenswerte nicht mehr als zur Veräußerung gehalten ausgewiesen werden. In der Berichtsperiode wurden die zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten zu Beginn der aktiven Suche nach dem Käufer angesetzt. Die Vermögenswerte sind zu Bedingungen, die in der Branche gängig und üblich sind, sofort veräußerbar; eine Veräußerung ist somit hochwahrscheinlich.

D.3 Übereinstimmung mit IFRS

Die Tele Columbus AG hat für den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 sämtliche IFRS und Interpretationen des IFRIC angewendet, die für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2018 für die EU verpflichtend anzuwenden sind.

Damit wurden in diesem Abschluss die folgenden Rechnungslegungsstandards und Interpretationen erstmalig angewendet:

Standard/ Interpretation Anwendungspflicht Veröffentlichung der Übernahme durch die EU-Kommission
Änderungen des IFRS 4 Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 4 Versicherungsverträge 01.01.2018 09.11.2017
IFRS 9 Finanzinstrumente 01.01.2018 29.11.2016
IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden 01.01.2018 29.10.2016
Änderungen des IFRS 15 Klarstellungen zum IFRS 15 01.01.2018 09.11.2017
AIP 2014 - 2016 Annual Improvement Project, Verbesserung des IFRS 12 01.01.2018 08.02.2018
AIP 2014 - 2016 Annual Improvement Project, Verbesserung des IFRS 1 und IAS 28 01.01.2018 08.02.2018
Änderungen des IFRS 2 Klassifizierung und Bewertung von anteilsbasierte Vergütungen 01.01.2018 27.02.2018
Änderungen des des IAS 40 Anwendung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien 01.01.2018 15.03.2018
IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen 01.01.2018 03.04.2018

Mit Ausnahme der Anwendung des IFRS 9 und IFRS 15 hatten die oben aufgeführten Standards und Interpretationen keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018. Es wird diesbezüglich auf die Erläuterungen im Abschnitt D.2.6 "Finanzinstrumente" sowie D.2.10 "Erfassung von Umsatzerlösen" verwiesen.

Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen neuen oder geänderten Standards (IAS/IFRS) und Interpretationen (IFRIC), die verpflichtend erst in späteren Geschäftsjahren anzuwenden sind, für welche Tele Columbus keine frühzeitige Anwendung plant. Soweit nicht anders angegeben, werden die Auswirkungen auf den Konzernabschluss derzeit geprüft. Die Übersicht gliedert sich in bereits in EU-Recht übernommene Vorschriften und noch nicht in EU-Recht übernommene Vorschriften. Die Anwendungspflicht bezieht sich auf das Inkrafttreten gemäß EU-Endorsement - soweit nicht anders vermerkt:

Standard/ Interpretation Anwendungspflicht 1) Veröffentlichung der Übernahme durch die EU-Kommission
EU Endorsement ist bis zum Datum der Freigabe zur Veröffentlichung erfolgt
Änderungen des IFRS 9 Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung 01.01.2019 26.03.2018
IFRS 16 Leasingverträge 01.01.2019 09.11.2017
IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung 01.01.2019 24.10.2018
Änderungen des IAS 28 Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures 01.01.2019 11.02.2019
Änderung des IAS 19 Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltungen 01.01.2019 14.03.2019
AIP 2015 - 2017 Annual Improvement Project, Verbesserung des IFRS 3, IFRS 11, IAS 12 und IAS 23 01.01.2019 15.03.2019
EU Endorsement ist noch ausstehend
Änderungen im Bezug zu dem begrifflichen Rahmen IFRS Standards 01.01.2020 ausstehend
IFRS 17 Versicherungsverträge 01.01.2021 ausstehend
Änderung des IFRS 10 und IAS 28 Veräußerung oder Erbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture ausstehend ausstehend

1) Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen.

Es wird nicht erwartet, dass außer dem unten dargestellten neuen Leasingstandard IFRS 16 weitere IFRS-Änderungen einen wesentlichen Einfluss auf die Finanzberichterstattung der Unternehmen der Tele Columbus AG haben werden.

IFRS 16 Leasingverträge

IFRS 16 führt ein einheitliches Rechnungslegungsmodell ein, wonach Leasingverhältnisse in der Bilanz des Leasingnehmers zu erfassen sind. Ein Leasingnehmer erfasst ein Nutzungsrecht (right-of-use asset), das sein Recht auf die Nutzung des zugrundeliegenden Vermögenswertes darstellt, sowie eine Schuld aus dem Leasingverhältnis, die seine Verpflichtung zu Leasingzahlungen darstellt. Es gibt Ausnahmeregelungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse hinsichtlich geringwertiger Wirtschaftsgüter. Die Rechnungslegung beim Leasinggeber ist vergleichbar mit dem derzeitigen Standard - das heißt, dass Leasinggeber Leasingverhältnisse weiterhin als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse einstufen.

IFRS 16 ersetzt die bestehenden Leitlinien zu Leasingverhältnissen, darunter IAS 17 Leasingverhältnisse, IFRIC 4 Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, SIC-15 Operating-Leasingverhältnisse - Anreize und SIC 27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen.

Der Konzern ist verpflichtet, IFRS 16 Leasingverhältnisse zum 1. Januar 2019 anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung erfolgt nicht.

Der Konzern beabsichtigt, die sog. "modifizierte retrospektive Methode" (IFRS 16.C5 b)) für den Übergang auf IFRS 16 anzuwenden. Durch diese Methode werden die Vergleichswerte des Vorjahres nicht angepasst und eventuelle kumulierte Auswirkungen der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 werden als Berichtigung der Eröffnungsbilanzwerte der Gewinnrücklagen bilanziert.

Der Konzern beabsichtigt, die Vereinfachungsregelung bezüglich der Beibehaltung der Definition eines Leasingverhältnisses bei der Umstellung zu nutzen. Dies bedeutet, dass der Konzern IFRS 16 auf alle Verträge anwenden wird, die vor dem 1. Januar 2019 abgeschlossen worden sind und nach IAS 17 und IFRIC 4 als Leasingverhältnisse identifiziert worden sind.

Zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 ist der Konzern Leasingnehmer in mehreren Leasingverhältnissen, die unter IAS 17 als "Operating Lease" eingestuft sind. Gegenstand dieser Verträge sind sowohl bewegliche als auch unbewegliche Güter. Entsprechend wird der Konzern für diese Leasingverhältnisse neue Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ansetzen. Ebenso wird sich die Art der Aufwendungen im Zusammenhang mit diesen Leasingverhältnissen ändern, da der Konzern nun Abschreibungen für Nutzungsrechte sowie Zinsaufwendungen aus den Leasingverbindlichkeiten ansetzt. Der Konzern hat die zum 1. Januar 2019 laufenden Leasingverträge analysiert, und interne administrative Prozesse definiert, um die sachgerechte Anwendung des neuen Standards ab dem Geschäftsjahr 2019 sicherzustellen. Gemäß der bisherigen Schätzung erwartet der Konzern zum 1. Januar 2019 eine Bilanzverlängerung durch zusätzliche Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechte von ca. EUR 25 Mio. In der Gesamtergebnisrechnung verbessert sich das EBITDA um voraussichtlich einen mittleren einstelligen Millionenbetrag, weil die Leasingraten nicht mehr als operativer Aufwand dargestellt werden. Stattdessen werden die zusätzlichen Abschreibungen und Zinsaufwendungen unterhalb des EBITDA erfasst. In der Kapitalflussrechnung werden die geleisteten Leasingzahlungen vom Cash Flow aus operativer Tätigkeit in den Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit umgegliedert, der operative Cash Flow erhöht sich somit.

In Bezug auf Leasingverhältnisse, in denen der Konzern bislang Leasingnehmer eines Finanzierungs-Leasingverhältnisses ist bzw. als Leasinggeber agiert, wird keine wesentliche Auswirkung aus dem Inkrafttreten des neuen Standards erwartet.

E. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und zur Konzernbilanz

E.1 Umsatzerlöse

TEUR 2018 2017
TV Internet & Telefonie Sonstiges Gesamt Gesamt
Erlöse aus Kundenverträgen 256.230 149.058 67.949 473.237 480.910
Analog 204.750 - - 204.750 216.163
Internet / Telefonie - 139.502 13.548 153.051 156.282
Digitale Zusatzdienste 28.154 - - 28.154 26.207
Sonstige Durchleitungs- und diverse Einspeiseentgelte 16.526 6.333 2.300 25.160 24.604
Bauleistungen - - 23.238 23.238 16.046
Netzkapazität - - 12.254 12.254 18.466
Rechenzentrum - - 3.770 3.770 4.411
Einmalentgelte für Geschäftskunden - - 8.459 8.459 3.920
Antennen / Wartung 868 760 543 2.171 2.077
Verkauf Hardware 75 27 3.479 3.580 5.198
Übrige 5.856 2.435 358 8.649 7.536
Erlöse aus Vermietung 11.055 3.971 6.118 21.144 14.846
Miete Receiver 11.055 3.971 - 15.026 14.846
Miete Netzinfrastruktur - - 6.118 6.118 -
267.285 153.029 74.067 494.381 495.756

Die Umsatzerlöse der Unternehmen der Tele Columbus AG beinhalten vor allem die monatlichen Teilnehmerentgelte und in geringem Umfang einmalige Installations- und Anschlussentgelte für das analoge und digitale Basiskabelfernsehangebot sowie für digitale Premium-Zusatzdienste. Ferner sind Entgelte für den Zugang zum Highspeed-Internet sowie Telefonieentgelte enthalten. Weitere Erlöse umfassen u.a. die sonstigen Durchleitungsentgelte und die Einspeiseentgelte, welche als Gegenleistung für die Verbreitung der Programme an die Unternehmen der Tele Columbus AG gezahlt werden sowie Bauleistungen.

E.2 Aktivierte Eigenleistungen

Die aktivierten Eigenleistungen von TEUR 20.753 in 2018 (2017: TEUR 16.864) enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für erbrachte Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Ausbau des Kabelnetzes durch eigene Mitarbeiter stehen.

E.3 Andere Erträge

TEUR 2018 2017
Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten und der Auflösung von Rückstellungen 6.399 3.500
Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen 3.507 2.913
Erträge aus Marketingzuschüssen 2.030 658
Erträge aus Verkauf 1.898 3.296
Erträge aus Mahngebühren 1.203 2.668
Erträge aus der Herabsetzung / Auflösung von Wertberichtigungen zu Forderungen 1.045 2.315
Übrige andere Erträge 8.385 5.195
24.467 20.545

In den anderen Erträgen werden Leistungen und Wertzuwächse, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Unternehmenszweck stehen, erfasst. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus höheren Erträgen aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten und aus der Auflösung von Rückstellungen.

E.4 Materialaufwand

TEUR 2018 2017
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe -2.978 -7.239
Aufwendungen für bezogene Leistungen / Waren -178.527 -151.911
-181.505 -159.150

Bei den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe handelt es sich um den Verbrauch von Gütern für Reparaturen und Instandhaltung.

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betreffen im Wesentlichen Signallieferungsentgelte, Bauleistungen, Wartungsaufwendungen, Provisionsleistungen, Strom und sonstige Dienstleistungen sowie die Veränderung der Bestände an Kundenendgeräten.

E.5 Leistungen an Arbeitnehmer

TEUR 2018 2017
Löhne und Gehälter -65.200 -66.076
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung -10.883 -11.080
Sonstige Personalkosten -3.293 -4.313
-79.376 -81.469

Der Rückgang der Löhne und Gehälter ist hauptsächlich auf die im Geschäftsjahr 2018 durchschnittlich geringere Mitarbeiteranzahl zurückzuführen.

E.6 Andere Aufwendungen

TEUR 2018 2017
Rechts- und Beratungskosten -26.555 -30.460
Werbung -12.342 -10.728
Wertminderungen auf Forderungen -9.223 -10.413
EDV-Kosten -8.839 -9.671
Raumkosten -8.774 -8.872
Fahrzeugkosten -3.045 -2.987
Kommunikationskosten -2.818 -3.231
Instandhaltung -2.084 -1.387
Reisekosten -1.724 -2.093
Versicherung, Abgaben und Beiträge -1.568 -1.595
Büromaterial und übrige Verwaltungsaufwendungen -1.283 -1.564
Verluste aus Abgang von Anlagevermögen -1.124 -1.763
Nebenkosten des Geldverkehrs -1.077 -1.184
Übrige andere Aufwendungen -8.715 -9.593
-89.171 -95.541

Der Rückgang der anderen Aufwendungen ist im Wesentlichen auf geringere Beratungskosten im Rahmen der Migrationen der Teilkonzerne, welche während des Geschäftsjahres beendet wurden, zurückzuführen.

E.7 Abschreibungen

Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen belaufen sich auf TEUR 283.003 (2017: TEUR 155.610), davon entfallen auf Wertminderungen TEUR 124.209 (2017: TEUR 5.167). Im Berichtszeitraum wurden Wertminderungen ausschließlich auf den Geschäfts- oder Firmenwert vorgenommen, während im Vorjahr Wertminderungen auf Markenrechte und Kundenendgeräte angesetzt wurden.

E.8 Zinserträge und -aufwendungen

TEUR 2018 2017
Zinserträge von Dritten und ähnliche Erträge 308 137
Zinsen und ähnliche Erträge 308 137
Zinsaufwendungen gegenüber Dritten -68.834 -49.886
Aufwand aus Aufzinsung der Darlehen und der Anleihe (Senior Secured Notes) nach der Effektivzinsmethode -5.337 -5.390
Aufwand aus Neubewertung von Zinscaps -1.484 -2.338
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -75.655 -57.614
-75.347 -57.477

Die Zinsaufwendungen gegenüber Dritten betreffen insbesondere Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und aus der Anleihe. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus den Transaktionskosten der im Mai 2018 ausgegebenen Anleihe und des im November 2018 zusätzlich abgeschlossenen Darlehens.

E.9 Sonstiges Finanzergebnis

TEUR 2018 2017
Wertanpassung wegen Earn-out Verbindlichkeit -2.329 -
Wertanpassung aufgrund Refinanzierung 1.218 340
Wertanpassung auf eingebettete Derivate -1.296 3.035
Wertanpassung wegen Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen - -15.776
Übriges Finanzergebnis - 53
-2.407 -12.348

Die Reduzierung des sonstigen Finanzergebnisses im Vorjahresvergleich resultiert im Wesentlichen aus der in 2017 erforderlichen Wertanpassung wegen des Erwerbs der Minderheitsanteile des vollkonsolidierten Tochterunternehmens Kabelfernsehen München Servicecenter GmbH & Co. KG, München, durch die Tele Columbus AG.

Im Zusammenhang mit dem Erwerb der Anteile an einer Tochtergesellschaft und einer im Kaufvertrag geregelten nachträglichen variablen Kaufpreisanpassung wurde eine finanzielle Verbindlichkeit und ein korrespondierender Aufwand in Höhe der erwarteten noch zu zahlenden Earn-out-Verpflichtung in Höhe von TEUR 2.329 bilanziert.

E.10 Ertragsteueraufwand

TEUR 2018 2017
Latenter Steuerertrag 11.192 22.296
Laufende Steueraufwendungen aktuelles Jahr -3.118 -10.820
Laufende Steuerergebnisse für Vorjahre 1.743 551
Steuerergebnis gesamt 9.817 12.027

Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung zwischen dem Jahresergebnis multipliziert mit dem effektiven Steuersatz und den Ertragsteuern:

TEUR 2018 2017
Ergebnis vor Steuern (EBT) -171.213 -28.377
Konzernsteuersatz 30,43% 31,14%
Erwarteter Steueraufwand (-) / -ertrag (+) 52.104 8.836
Anpassungen temporärer Differenzen -635 5.088
Effekte durch Steuersatzänderungen 968 -2.559
Anpassungen Ansatzkorrektur -3.554 4.862
Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen / Kürzungen -1.937 -1.747
Externe-KSt.-Effekte bei Personengesellschaften 0 -409
Steuerlich nicht abziehbare Aufwendungen -543 -296
Steuerfreie Erträge 31 95
Abschreibungen Geschäfts- oder Firmenwert -38.225 -
Konsolidierungseffekte 167 -2.201
Steuern für Vorjahre 1.743 551
Sonstige Unterschiede -302 -193
Ausgewiesener Ertragsteueraufwand (-) / -ertrag (+) 9.817 12.027

Der Gesamtsteuersatz von 30,43 % (2017: 31,14 %) entspricht dem gewichteten Steuersatz der konsolidierten Gesellschaften. Der Rückgang resultiert aus der Veränderung des gewerbesteuerlichen Hebesatzes für den Organkreis.

Die "Anpassungen Ansatzkorrektur" resultieren insbesondere aus der nicht erfolgten Aktvierung von Zinsvorträgen. Dem steht die zusätzliche Berücksichtigung von gewerbe- und körperschaftsteuerlichen Verlustvorträgen gegenüber, da aufgrund der rückwirkenden Streichung der Regelung zum Untergang steuerlicher Verluste bei einem Anteilseignerwechsel von weniger als 50 % die in Vorjahren nach § 8c KStG gekürzten Verluste zum 31. Dezember 2018 zu berücksichtigen sind.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert vorgenommen worden. Da auf temporäre Differenzen aus Geschäfts- oder Firmenwerten keine latenten Steuern bilanziert werden dürfen, entstehen aus der erfolgswirksamen Wertberichtigung des Geschäfts- oder Firmenwertes entsprechende Effekte in der Überleitungsrechnung.

Latente Steueransprüche und -schulden werden für die folgenden Arten von temporären Differenzen und Verlustvorträgen sowie den Zinsvortrag erfasst:

TEUR 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
Sachanlagen 3.682 1.022
Finanzanlagen (ohne Derivate) und sonstige Vermögenswerte 9.230 5.822
Immaterielle Vermögenswerte 8.473 9.893
Steuerliche Verlust- und Zinsvorträge 19.710 14.791
Derivate 1.382 1.324
Verbindlichkeiten und Rückstellungen 8.736 4.726
Saldierung -49.620 -35.568
Aktive latente Steuern 1.593 2.010
Sachanlagen -5.074 -2.736
Immaterielle Vermögenswerte -50.083 -57.493
Forderungen und sonstige Vermögenswerte -2.023 -2.157
Verbindlichkeiten und Rückstellungen -25.384 -16.994
Derivate -305 -1.064
Saldierung 49.620 35.568
Passive latente Steuern -33.249 -44.876
Veränderung 11.210 20.569
davon erfolgswirksam 11.192 22.296
davon erfolgsneutral durch Konsolidierung (kurzfr. Vermögenswerte) 184 -
davon erfolgsneutral durch Konsolidierung (Immaterielle Vermögenswerte) - -1.779
davon gegen Sonstiges Ergebnis (Rückstellungen) -166 52

Die im Sonstigen Ergebnis erfassten latenten Steueransprüche und -schulden resultieren aus Bewertungsunterschieden bei den Pensionsrückstellungen. Ferner sind zum 1. Januar 2018 Anpassungen im Rahmen der Umstellung auf IFRS 9 im Ergebnisvortrag erfasst worden, was ebenfalls zu einem entsprechenden latenten Steuereffekt im Ergebnisvortrag geführt hat. Alle anderen Veränderungen der latenten Steuerpositionen wurden als latenter Ertragsteueraufwand/ -ertrag erfasst.

Latente Steueransprüche für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte resultieren insbesondere aus höheren Ansätzen für diese Vermögenswerte in Ergänzungsbilanzen sowie aus Effekten der Zwischengewinneliminierung innerhalb des Konzerns. Latente Steueransprüche im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten und Rückstellungen resultieren insbesondere aus steuerlich nicht abzugsfähigen Drohverlustrückstellungen und aus der Bilanzierung von Verbindlichkeiten aus Leasing-Verträgen.

Die passiven latenten Steuern resultieren insbesondere aus der Identifizierung von immateriellen Vermögenswerten (insbesondere Kundenstamm) im Rahmen von Unternehmenserwerben sowie der in diesem Zusammenhang vorgenommenen Bewertung von Sachanlagen zum beizulegenden Zeitwert.

Auf die folgenden temporären Differenzen, steuerlichen Verlustvorträge und Zinsvorträge wurden keine latenten Steueransprüche angesetzt:

TEUR 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
Temporäre Differenzen 6.916 -
Gewerbesteuerverlustvorträge 466 344
Körperschaftsteuerverlustvorträge 468 441
Zinsvorträge 149.396 127.345

Bei den Vorträgen ohne latente Steuern sind vororganschaftliche gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 18.010, körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 97.369 und Zinsvorträge in Höhe von TEUR 67.069 der PrimaCom Holding GmbH nicht angegeben.

Nicht in die Bemessungsgrundlage der latenten Steuern eingeflossen sind 5 % der Differenzen aus dem Wertansatz zwischen dem anteiligen Eigenkapital der Tochtergesellschaften und den aktuell ermittelten niedrigeren korrespondierenden steuerbilanziellen Beteiligungsansätzen (sog. Outside Basis Differences) in Höhe von TEUR 873 (2017: TEUR 1.326). Eine Realisierung ist gegenwärtig nicht geplant. Bei einer Veräußerung würden die Veräußerungsgewinne zu 5 % der Besteuerung unterliegen.

E.11 Sachanlagevermögen

Die folgenden Tabellen geben die Entwicklung der Buchwerte der Sachanlagen und der immateriellen Vermögenswerte vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 sowie für die Vergleichsperiode vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 wieder.

Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr 2018

Anschaffungskosten Aufgelaufene Abschreibung
TEUR 1. Jan. 2018 Zugänge Abgänge 1) Umbuchung 31. Dez. 2018 1. Jan. 2018
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Geschäfts- oder Firmenwert 1.307.746 - - - 1.307.746 148.310
2. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 64.107 10.372 117 37.701 112.063 52.893
3. Selbstentwickelte Software 2.266 155 - 53 2.474 770
4. Kundenstamm 332.558 -155 121 - 332.282 150.500
5. Kundenprovisionen 79.513 19.095 268 - 98.340 62.378
6. Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen 18.614 15.663 66 -29.804 4.407 -
1.804.803 45.130 572 7.950 1.857.312 414.851
II. Sachanlagen
1. Grundstücke 3.093 24 54 - 3.063 1.167
2. Technische Anlagen 1.118.259 55.254 9.263 62.411 1.226.661 616.842
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 35.341 7.318 845 4.432 46.246 19.204
4. Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen 90.440 79.857 1.054 -74.793 94.450 51
1.247.133 142.454 11.216 -7.950 1.370.420 637.264
3.051.938 187.584 11.788 - 3.227.732 1.052.115
Aufgelaufene Abschreibung Nettobuchwerte
TEUR Zugänge 1)planmäßig Zugänge außerplanmäßig Abgänge 1) Umbuchung 31. Dez. 2018 31. Dez. 2018
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Geschäfts- oder Firmenwert 124.209 272.519 1.035.226
2. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 10.106 23 4.673 67.649 44.413
3. Selbstentwickelte Software 53 - - - 823 1.651
4. Kundenstamm 31.283 - - - 181.783 150.499
5. Kundenprovisionen 13.692 - 268 - 75.802 22.538
6. Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen - - - - - 4.407
55.134 124.209 291 4.673 598.576 1.258.734
II. Sachanlagen
1. Grundstücke 16 - 2 - - 1.181 1.883
2. Technische Anlagen 97.984 - 4.836 - -4.760 705.230 521.431
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.660 - 432 - 87 24.519 21.727
4. Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen - - - - 51 94.399
103.660 - 5.270 -4.673 730.981 639.440
158.794 124.209 5.561 - 1.329.557 1.898.173
Nettobuchwerte
TEUR 31. Dez. 2017
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Geschäfts- oder Firmenwert 1.159.436
2. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 11.214
3. Selbstentwickelte Software 1.496
4. Kundenstamm 182.058
5. Kundenprovisionen 17.135
6. Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen 18.614
1.389.953
II. Sachanlagen
1. Grundstücke 1.926
2. Technische Anlagen 501.417
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 16.138
4. Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen 90.389
609.869
1.999.822

1) Davon Umgliederung in die Position "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte": Nettobuchwert in Höhe von TEUR 333 (inkl. Anschaffungskosten in Höhe von TEUR 1.871 und Abschreibungen in Höhe von TEUR 1.537).

Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr 2017

Anschaffungskosten
TEUR 1. Jan. 2017 Zugänge Abgänge aus Veränderungen Konsolidierungskreis Abgänge 1) Umbuchung 31. Dez. 2017
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Geschäfts- oder Firmenwert 1.296.553 - 11.193 - - 1.307.746
2. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Were sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 51.838 5.664 - 876 7.481 64.107
3. Selbstentwickelte Software 2.152 - - - 114 2.266
4. Kundenstamm 391.895 13.808 5.890 -41 436 412.070
5. Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen 16.814 10.529 - 22 -8.707 18.614
1.759.251 30.001 17.083 857 -676 1.804.803
II. Sachanlagen
1. Grundstücke 3.091 2 - - - 3.093
2. Technische Anlagen 1.078.345 39.243 4.257 21.268 17.682 1.118.259
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 33.652 6.291 41 6.101 1.458 35.341
4. Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen 52.771 62.432 - 6.299 -18.464 90.440
1.167.859 107.968 4.298 33.668 676 1.247.133
2.927.112 137.969 21.381 34.525 - 3.051.936
Aufgelaufene Abschreibung Nettobuchwerte
TEUR 1. Jan. 2017 Zugänge planmäßig 1) Zugänge außer planmäßig Abgänge 1) 31. Dez. 2017 31. Dez. 2017
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Geschäfts- oder Firmenwert 148.310 - - - 148.310 1.159.436
2. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Were sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 41.375 7.479 4.766 727 52.893 11.214
3. Selbstentwickelte Software 713 57 - - 770 1.496
4. Kundenstamm 166.720 46.122 - -35 212.877 199.193
5. Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen - - - - - 18.614
357.118 53.658 4.766 692 414.850 1.389.953
II. Sachanlagen
1. Grundstücke 1.150 17 - - 1.167 1.926
2. Technische Anlagen 542.233 91.542 356 17.289 616.842 501.417
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 19.736 5.226 45 5.803 19.204 16.138
4. Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen 51 - - - 51 90.389
563.170 96.785 401 23.092 637.264 609.869
920.288 150.443 5.167 23.784 1.052.114 1.999.822
Nettobuchwerte
TEUR 31. Dez 16
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Geschäfts- oder Firmenwert 1.148.243
2. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Were sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 10.463
3. Selbstentwickelte Software 1.439
4. Kundenstamm 225.175
5. Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen 16.814
1.402.133
II. Sachanlagen
1. Grundstücke 1.941
2. Technische Anlagen 536.112
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 13.917
4. Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen 52.720
604.689
2.006.825

2) Davon Umgliederung in die Position "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte": Nettobuchwert in Höhe von TEUR 445 (inkl. Anschaffungskosten in Höhe von TEUR 3.174 und Abschreibungen in Höhe von TEUR 2.729).

E.12 Wertminderungstest immaterieller Vermögenswerte und des Geschäfts- oder Firmenwertes

Der jährliche Wertminderungstest auf den Geschäfts- oder Firmenwert sowie auf die immateriellen Anlagen im Bau gemäß IAS 36 wurde zum 31. Dezember 2018 durchgeführt. Weitere immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer liegen nicht vor.

E.12.1 Ergebnis der Wertminderungsprüfung der immateriellen Anlagen im Bau

Bezogen auf die in den immateriellen Anlagen im Bau enthaltenen Vermögenswerte bestand zum 31. Dezember 2018, wie auch im Vorjahr, kein Wertminderungsbedarf.

E.12.2 Ergebnis der Wertminderungsüberprüfung des Geschäfts- oder Firmenwertes

Zum 31. Dezember 2018 bestand für den Geschäfts- oder Firmenwert ein Wertminderungsbedarf in Höhe von TEUR 124.209. Dies ist auf die angepassten Planungsannahmen der Tele Columbus AG zurückzuführen. Im Vergleich zum Vorjahr wird mittelfristig insbesondere ein niedriges bis mittleres einstelliges Umsatzwachstum und ein mittleres einstelliges Wachstum des Normalisierten EBITDA sowie eine rückläufige Investitionsquote prognostiziert.

E.12.2.1 Zahlungsmittelgenerierende Einheiten (ZGE)

Der Geschäfts- oder Firmenwert und die immateriellen Anlagen im Bau werden auf ZGE-Ebene überprüft: Es bestehen drei ZGEs, denen der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wird: TV (betrifft das Produkt-Segment "TV"), Internet und Telefonie (betrifft das Produkt-Segment "Internet und Telefonie") sowie HLkomm (betrifft insbesondere den Geschäftskundenbereich des Segments "Sonstiges").

Die folgende Tabelle zeigt die Verteilung des Geschäfts- oder Firmenwertes auf die ZGEs:

TEUR 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
TV 391.140 515.349
Internet und Telefonie 594.019 594.019
HL komm 50.068 50.068
Gesamt 1.035.227 1.159.436

Der Rückgang des Geschäfts- und Firmenwertes gegenüber dem Vorjahr resultiert aus einem Wertminderungsbedarf in Höhe von TEUR 124.209 bei der ZGE TV. Der erzielbare Betrag für die ZGE TV wurde mit TEUR 841.327 ermittelt.

Wenn der Buchwert einer ZGE einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert den erzielbaren Betrag übersteigt, wird gem. IAS 36 ein Verlust aus Wertminderung erfasst. Der erzielbare Betrag wurde als beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ermittelt.

Wie im Vorjahr wurde der beizulegende Zeitwert nach der Discounted Cashflow Methode (DCF) mittels Weighted Average Cost of Capital (WACC) ermittelt. Diese Bewertungsmethode basiert auf der vom Management genehmigten Finanzplanung je Segment bzw. je ZGE über einen Detailplanungshorizont von fünf Jahren, welche auch zur Steuerung der Segmente verwendet wird. Von zentraler Bedeutung sind dabei das EBITDA (über Umsatz- und Kostenentwicklung) und die Investitionsplanung (Capex).

Ausgehend vom Normalisierten EBITDA und Capex - also den zentralen Steuerungsgrößen - wurden die Faktoren, die zur Normalisierung des EBITDAs herangezogen wurden, wieder hinzugerechnet sowie unter anderem unter Berücksichtigung der Investitionsplanung und der geplanten Veränderungen des Working Capitals der Free Cashflow nach Steuern ermittelt, der die Ausgangsgröße des DCF-Verfahrens im Detailplanungszeitraum ist.

Für den Zeitraum nach der Detailplanung wird ausgehend vom letzten Detailplanungsjahr ein voraussichtlich nachhaltiger Cashflow je ZGE abgeleitet und eine geplante Wachstumsrate von 1,00 % (2017: 1,00 %) für die ZGE TV sowie von 1,25 % (2017: 1,25 %) für die ZGE Internet und Telefonie und HLkomm berücksichtigt.

Die getroffenen Annahmen wurden aus Branchenvergleichs- und historischen Erfahrungswerten abgeleitet.

Der Diskontierungszinssatz wurde ausgehend von einem risikofreien Basiszins von 1,00 % (2017: 1,25 %) und einschlägigen Branchen-Parameter ermittelt. Der WACC nach Steuern beträgt für die ZGE TV und Internet und Telefonie 5,33 % (2017: 5,63 %), vor Steuern beträgt der WACC für die ZGE TV 6,95 % (2017: 7,46 %) bzw. 7,16 % (2017: 7,52 %) für die ZGE Internet und Telefonie. Hinsichtlich der ZGE HL komm wurde mit einem WACC nach Steuern von 7,56 % (2017: 6,73 %), vor Steuern 11,12 % (2017: 9,64 %) gerechnet. Die Abweichung im Zinssatz gegenüber den ZGE TV und Internet und Telefonie bildet das leicht erhöhte Risiko des Geschäfts insbesondere mit Geschäftskunden ab.

E.12.2.2 Sensitivitätsanalyse

Der Wertminderungstest für den Geschäfts- oder Firmenwert basiert auf Annahmen, die im vorhergehenden Abschnitt - soweit wesentlich - dargestellt wurden. Für die Sensitivitätsanalyse hat das Management entsprechend definiert, welche Änderungen dieser Annahmen basierend auf Erfahrungswerten möglich sind, die zu einer möglichen Wertminderung führen können. Die Ermittlung wurde gem. IAS 36 unter der Prämisse vorgenommen, dass diese Änderungen keine weiteren Parameteränderungen nach sich ziehen (ceteris paribus). In einem normalen Geschäftsverlauf stehen solche Veränderungen in Korrelation mit anderen Faktoren und indizieren Veränderungen in der Art, wie das Management das Unternehmen führt.

Die folgenden Tabellen stellen die für möglich gehaltenen Änderungen in Bezug auf die ZGEs dar, die in einem solchen Szenario zu einer Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes führen könnten (betrifft ZGE Internet und Telefonie und HL komm) bzw. die Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts erhöhen könnten (betrifft ZGE TV). Des Weiteren stellt die folgende Tabelle den Wert der Änderung der Annahme dar, bei dem noch keine Wertminderung zu erwarten wäre (Grenzwert).

Für die ZGE TV wurde im Vorjahr angenommen, dass kein mögliches Szenario hinsichtlich der Investitionen vorliegt, welches bei Änderung der Annahmen zu einer Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes führen könnte und somit werden hierfür keine Vorjahresvergleichsangaben ausgewiesen. Da zudem für die ZGE Internet und Telefonie im Vorjahr angenommen wurde, dass nur ein mögliches Szenario vorliegt, welches bei Änderungen von Annahmen zu einer Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes führen könnte, werden für diese ZGE ebenfalls keine Vorjahresvergleichsangaben ausgewiesen:

TEUR - Sensitivitäten TV 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
Annahme: Anstieg des Zinssatzes um 3 % auf 8,33 %
Mögliche Wertminderung des Buchwertes -472.664 -316.494
Grenzwert der Veränderung in %-Punkten -0,55 0,59
Annahme: Abnahme des langfristigen EBITDA um 15 % auf eine EBITDA-Marge von 33 %
Mögliche Wertminderung des Buchwertes -310.473 -114.354
Grenzwert der Veränderung in % 10,00 -7,90
Annahme: Zunahme der langfristigen Investitionen um 15 % auf eine Investitionsquote von 19 %
Mögliche Wertminderung des Buchwertes -205.396 -
Grenzwert der Veränderung in % -22,95 -
Annahme: langfristig kein Wachstum, d. h. Wachstumsrate von 0 %
Mögliche Wertminderung des Buchwertes -249.152 -35.483
Grenzwert Wachstumsrate in % 1,68 0,25
TEUR - Sensitivitäten Internet und Telefonie 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
Annahme: Anstieg des Zinssatzes um 3 % auf 8,33 %
Mögliche Wertminderung des Buchwertes -417.667 -39.015
Grenzwert der Veränderung in %-Punkten 0,06 2,66
Annahme: Abnahme des langfristigen EBITDA um 15 % auf eine EBITDA-Marge von 51 %
Mögliche Wertminderung des Buchwertes -228.921 -
Grenzwert der Veränderung in % -0,84 -
Annahme: Zunahme der langfristigen Investitionen um 15 % auf eine Investitionsquote von 32 %
Mögliche Wertminderung des Buchwertes -99.158 -
Grenzwert der Veränderung in % 1,81 -
Annahme: langfristig kein Wachstum, d.h. Wachstumsrate von 0 %
Mögliche Wertminderung des Buchwertes -182.890 -
Grenzwert Wachstumsrate in % 1,18 -

Darüber hinaus bestehen innerhalb eines Jahres keine vom Management für möglich gehaltenen Änderungen von Annahmen in der Berechnung, die zu einer Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes führen würden.

Bei der ZGE HL komm liegen für alle Parameter analog zum Vorjahr keine möglichen Szenarien vor, die bei Änderung von Annahmen zu Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwertes führen können.

E.12.3 Ergebnis der Wertminderungsprüfung der immateriellen Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer

Unter den immateriellen Vermögenswerten mit einem Buchwert von TEUR 1.258.734 (2017: TEUR 1.389.953) werden neben dem Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 1.035.227 (2017: TEUR 1.159.436), Kundenstämme in Höhe von TEUR 150.499 (2017: TEUR 182.058), Kundenprovisionen in Höhe von TEUR 22.538 (2017: TEUR 17.135) sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 50.471 (2017: TEUR 31.324) ausgewiesen.

Dabei handelt es sich im Wesentlichen um aktivierte Aufwendungen für die Akquisition neuer Kunden sowie aktivierte Rechte, Vermögenswerte und Softwarelizenzen. Da es sich um immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer handelt, wird für diese nur dann eine Wertminderungsüberprüfung durchgeführt, wenn Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Anhaltspunkte für mögliche Wertminderungen bei anderen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer lagen wie im Vorjahr nicht vor.

E.13 Vorräte

TEUR 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe 7.638 7.960
Unfertige Leistungen 977 2.968
Vorräte 8.615 10.928

Die Vorräte umfassen Netzwerkmaterialien, elektronische und mechanische Bauteile, Ersatzteile für Reparaturen und Instandhaltung, Endkundenhardware sowie in geringem Umfang unfertige Leistungen.

Wertminderungen auf Vorräte werden im Materialaufwand ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2018 beliefen sich die Wertminderungen auf TEUR 319 (2017: TEUR 134).

E.14 Langfristige und kurzfristige Vermögenswerte

Langfristige und kurzfristige Vermögenswerte umfassen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige finanzielle Forderungen und sonstige Vermögenswerte, Abgrenzungsposten sowie derivative Finanzinstrumente.

E.14.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

TEUR 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen - brutto 70.252 65.649
davon Vertragsvermögenswerte 9.277 -
Wertminderungen -14.023 -10.841
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen - netto 56.229 54.808

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus Teilnehmerentgelten sowie Forderungen aus Signallieferungs-, Durchleitungs- und Einspeiseentgelten.

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15 in Höhe von TEUR 9.277 (1.1.2018: TEUR 3.874) enthalten. Die Vertragsvermögenswerte betreffen im Wesentlichen die Ansprüche des Konzerns auf Gegenleistung für abgeschlossene, aber zum Stichtag noch nicht abgerechnete Leistungen aus Bauleistungen und haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Die Vertragsvermögenswerte entfallen auf Kundenverträge im Zusammenhang mit Auftragsfertigung und der Anstieg im Geschäftsjahr resultiert im Wesentlichen aus dem Projektfortschritt.

Zusätzlich bestehen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen nahestehende Unternehmen. In diesem Zusammenhang wird auf die Erläuterungen in Abschnitt F.2.2 "Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen" verwiesen.

Bezüglich der zu Buchwerten als Sicherheit für Verbindlichkeiten verpfändeten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2018 wird auf die Erläuterungen in Abschnitt E.20 "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und aus der Anleihe" verwiesen.

E.14.2 Sonstige Vermögenswerte

Die sonstigen finanziellen Forderungen bestehen hauptsächlich aus Barhinterlegungen für das Lastschriftlimit, Mietkautionen sowie Ansprüchen aus Rückdeckungsversicherungen für Pensionen, die nicht als Planvermögen qualifiziert werden.

Die sonstigen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Vorschusszahlungen, Forderungen aus Vorsteuern und debitorische Kreditoren.

Bei den ausgewiesenen derivativen Finanzinstrumenten handelt es sich um zwei Zinscaps, die die Tele Columbus AG im Februar 2016 erworben hat sowie um eingebettete Derivate der im Mai 2018 begebenen Anleihe. Es wird auf die Erläuterungen im Abschnitt E.20 "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und aus der Anleihe" verwiesen.

Abgrenzungsposten bestehen hauptsächlich aus Zahlungen im Zusammenhang mit Versicherungen, Wartungsverträgen und Mieten.

E.14.3 Wertminderung langfristiger und kurzfristiger Vermögenswerte

Wertminderungsaufwendungen werden in der Position "Andere Aufwendungen" erfasst. Hierzu wird auf die Erläuterungen in Abschnitt F.3.1 "Buchwerte und Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten" verwiesen.

Es sind keine Forderungen vorhanden, die überfällig sind und nicht wertgemindert wurden. Wertberichtigungen wurden im Wesentlichen als pauschalierte Einzelwertberichtigungen nach Mahnstufe bzw. Altersstruktur vorgenommen. Weitere Angaben zum Kontrahentenausfallrisiko erfolgen in Kapitel F.3.2.3 "Debitorenrisiko (Ausfallrisiko)". Die Entwicklung der Wertberichtigungen in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar (Vergleichswerte für 2017 zeigen das Wertberichtigungskonto nach IAS 39):

TEUR 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
Wertberichtigungen zum 1. Januar nach IAS 39 10.841 11.418
Anpassung aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 601 -
Wertberichtigungen zum 1. Januar nach IFRS 9 11.442 -
Abgeschriebene Beträge -3.364 -4.836
Nettoneubewertung der Wertberichtigungen 5.945 4.259
Wertberichtigungen zum 31. Dezember 14.023 10.841

Auf sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte wurden wie im Vorjahr keine Wertminderungsaufwendungen erfasst. Für die in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen enthaltenen Vertragsvermögenswerte sowie auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wurden ebenfalls keine Wertberichtigungen erfasst.

E.15 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte

Die in der Bilanz ausgewiesenen zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 249 (2017: EUR 607) bestehen aus Gegenständen des Anlagevermögens.

E.16 Eigenkapital

Das Grundkapital in Höhe von EUR 127.556.251 beinhaltet 127.556.251 auf den Namen lautende Stückaktien und wurde vollständig einbezahlt. Es werden keine eigenen Aktien zum Stichtag gehalten. Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich keine Änderungen des Grundkapitals und der gehaltenen eigenen Aktien.

Genehmigtes Kapital

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Mai 2015 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/ oder Sacheinlagen einmalig oder mehrfach und insgesamt höchstens um EUR 1.925.693 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I). Das entspricht ca. 1,5 % des derzeitigen Grundkapitals. Diese Ermächtigung gilt ab dem 15. September 2015 bis zum 14. Mai 2020.

Bedingtes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft kann laut Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Mai 2015 durch Ausgabe von bis zu 28.345.833 neuen, auf den Namen lautende Stückaktien um bis zu EUR 28.345.833 bedingt erhöht werden (Bedingtes Kapital 2015/I). Diese Ermächtigung endet mit Ablauf des 14. Mai 2020.

Bewertungsrücklage IAS 19

Die Bewertungsrücklage setzt sich wie folgt zusammen:

31. Dezember 2018

TEUR Bruttowert Latente Steuern Nettowert
Bewertungsrücklage im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen nach IAS 19 -2.536 811 -1.725
-2.536 811 -1.725

31. Dezember 2017

TEUR Bruttowert Latente Steuern Nettowert
Bewertungsrücklage im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen nach IAS 19 -3.135 976 -2.159
-3.135 976 -2.159

Ein Betrag in Höhe von TEUR 578 (2017: TEUR 517) aus anteilsbasierten Vergütungen wurde im Eigenkapital erfasst. Weitere Informationen finden sich in Abschnitt E.18 "Anteilsbasierte Vergütungen".

Aufgrund der Erstanwendung des IFRS 9 wurde in der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2018 ein Betrag von TEUR 416 (nach latenten Steuern) im Eigenkapital erfasst. Es handelt sich dabei um die angepasste Wertminderung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Die Entwicklung des Eigenkapitals sowie der Ausschüttungen an nicht beherrschende Gesellschafter wird in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

E.17 Pensionen und andere langfristige Leistungen an Arbeitnehmer

Pensionsansprüche bestehen für Mitarbeiter von Unternehmen, die von der Tele Columbus AG in vorangegangenen Geschäftsjahren erworben wurden und können von den berechtigten Mitarbeitern bzw. (ehemaligen) Geschäftsführern ab dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, sofern sie mindestens fünf Jahre in der jeweiligen Gesellschaft beschäftigt waren. Der mögliche Renteneintritt zum erstmaligen Bezug der Pensionsleistungen liegt zwischen 60 und 65 Jahren, wobei teilweise gegen Abschläge auch ein früherer Bezug möglich ist.

Die Pensionsleistungen können sowohl feste Rentenleistungen als auch Rentenleistungen beinhalten, die von der Gehaltsentwicklung des Anspruchsberechtigten abhängen. Ferner können die Pensionsleistungen auch Leistungen für eine Berufsunfähigkeit oder eine Hinterbliebenenrente beinhalten.

Teile der Rentenansprüche werden durch sogenanntes Planvermögen abgesichert, das auch im Falle einer Insolvenz nur dazu verwendet werden darf, die Ansprüche der Pensionsberechtigten zu bedienen.

Die berechtigten Mitarbeiter leisten keine separaten Beiträge in die Versorgungspläne. Die Höhe der zukünftigen Auszahlungen hängt insbesondere von der Erhöhung der Pensionsansprüche nach Eintritt des Versorgungsfalles sowie der Verzinsung des Planvermögens ab. Die leistungsorientierten Pläne belasten die Unternehmen der Tele Columbus AG mit versicherungsmathematischen Risiken, wie beispielsweise dem Langlebigkeitsrisiko und dem Zinsrisiko. Die Finanzierung der aus den Plänen resultierenden Verpflichtungen erfolgt ausschließlich durch die jeweilige Tochtergesellschaft.

Der Zeitpunkt der Auszahlung von Pensionsansprüchen richtet sich nach den individuellen vertraglichen Regelungen der berechtigten Mitarbeiter. Der Beginn der Auszahlung ist unsicher, sofern der Anspruchsberechtigte die Möglichkeit hat, den Eintritt des Versorgungsfalles in einem bestimmten Rahmen frei zu bestimmen.

Der angenommene Versorgungszeitraum richtet sich nach den Sterbetafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck aus dem Jahre 2018.

Die angenommene Lohn- und Gehaltsentwicklung hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Rückstellung bzw. die Höhe der Zahlungen, da für den überwiegenden Teil der Anspruchsberechtigten bereits der Versorgungsfall eingetreten ist.

Die Verpflichtungen aus langfristigen Leistungen an Arbeitnehmer umfassen neben Pensionsrückstellungen, Rückstellungen für Altersteilzeit und Rückstellungen für Jubiläumsgelder oder andere Leistungen für langjährige Dienstzeit.

TEUR 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
Pensionsverpflichtungen 7.820 9.046
Verpflichtungen aus Altersteilzeit und Jubiläen 1.676 787
9.496 9.833

Die Pensionsverpflichtungen und die Verpflichtungen aus Altersteilzeit und Jubiläen, die im folgenden Geschäftsjahr fällig werden, belaufen sich auf TEUR 568 (2017: TEUR 755).

Folgende Tabelle zeigt die Überleitung des Barwertes der Pensionsverpflichtung (DBO) auf den Bilanzwert:

TEUR 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
Barwert der Pensionsverpflichtung (DBO) 9.291 11.804
Planvermögen -1.471 -2.758
Pensionsverpflichtungen 7.820 9.046

Der Barwert der Pensionsverpflichtungen teilt sich wie folgt auf kapitalgedeckte und nicht kapitalgedeckte Pläne auf:

TEUR 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
Barwert der Pensionsverpflichtung (DBO) - Kapitalgedeckte Pläne 2.636 4.519
Barwert der Pensionsverpflichtung (DBO) - Nicht kapitalgedeckte Pläne 6.655 7.285
9.291 11.804

Der Barwert der Pensionsverpflichtungen hat sich im Berichtszeitraum wie folgt entwickelt:

TEUR 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
Barwert der Versorgungsverpflichtung zum 01.01. 11.804 12.086
Laufender Dienstzeitaufwand 13 131
Zinsaufwand 145 206
Versicherungsmathematische Gewinne wegen erfahrungsbedingter Anpassung -299 -151
Versicherungsmathematische Verluste wegen demographischer Anpassung 78 -
Versicherungsmathematische Gewinne/ Verluste wegen finanzieller Anpassung -343 281
Gezahlte Leistungen -2.107 -749
Barwert der Versorgungsverpflichtung zum 31.12. 9.291 11.804

Der Barwert wird wie im Vorjahr auf der Basis einer gewichteten durchschnittlichen Duration von zwölf Jahren berechnet. Die Duration gibt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit an, über welche die Pensionsleistungen an die Anspruchsberechtigten ausgezahlt werden.

Bezogen auf die Auszahlungen für Leistungen wird davon ausgegangen, dass sich diese auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2018 oder leicht höher entwickeln werden.

Das Planvermögen hat sich wie folgt entwickelt:

TEUR 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
Planvermögen zum 01.01. 2.758 2.831
Zinsertrag aus Planvermögen 49 66
Ergebnis aus Planvermögen ohne Erträge aus der typisierten Verzinsung - 28
Gezahlte Leistungen -1.336 -167
Planvermögen zum 31.12. 1.471 2.758

Das Planvermögen besteht aus Rückdeckungsversicherungen, deren Verwaltung und Kapitalanlage vollständig und ausschließlich der Versicherungsgesellschaft unterliegen. Die Versicherungsgesellschaften investieren vorwiegend in festverzinsliche Wertpapiere und zusätzlich in geringem Umfang in Aktien und Immobilien. Eine besondere Risikokonzentration auf einzelne Anlageklassen im Rahmen des Planvermögens ist nicht vorhanden. Im Folgejahr werden - wie im vorangegangenen Jahr - keine Beiträge des Arbeitgebers erwartet. Die im Folgejahr erwarteten Auszahlungen aus dem Planvermögen betragen TEUR 568 (2017: TEUR 755).

Die angefallenen Pensionsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR 2018 2017
Laufender Dienstzeitaufwand -13 -131
Nettozinsaufwand -96 -140
-109 -271

Der laufende Dienstzeitaufwand wird innerhalb der Leistungen an Arbeitnehmer erfasst. Der Nettozinsaufwand wird innerhalb der Zinsaufwendungen erfasst.

Der Berechnung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen liegen die folgenden wesentlichen Annahmen zugrunde:

% 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
Zinssatz 1,7 - 3,29 1,4 - 3,7
Erwartete Gehaltssteigerung 0,0 - 3,0 0,0 - 3,0
Zukünftige Rentenerhöhung 0,0 - 2,0 0,0 - 2,0
Fluktuation 0,0 - 0,5 0,0 - 0,5

Unter sonst gleichen Bedingungen hätte eine Veränderung einer der bei vernünftiger Betrachtungsweise am Abschlussstichtag möglich gewesenen Änderungen einer der maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen, die leistungsorientierte Verpflichtung mit den nachstehenden Beträgen beeinflusst.

Sensitivitätsanalyse 1)

31. Dezember 2018 Leistungsorientierte Verpflichtung 31. Dezember 2017 Leistungsorientierte Verpflichtung
TEUR Erhöhung Minderung Erhöhung Minderung
Abzinsungssatz (1,00% Veränderung) -7.450 9.433 -8.964 11.432
Zukünftige Rentenerhöhung (0,25% Veränderung) 8.430 -8.311 10.312 -9.887

1) Die Sensitivitäten wurden ohne Berücksichtigung des sogenannten Planvermögens ermittelt.

Die Fluktuation und die erwartete Gehaltssteigerung werden als nicht erhebliche Bewertungsannahmen in Bezug auf die Sensitivität angesehen. Die erwartete Fluktuation und Gehaltssteigerung wirken sich wegen des geringen Anteils von aktiven Mitarbeitern nicht erheblich aus.

Der Aufwand für beitragsorientierte Pensionspläne betrug im Jahr 2018 TEUR 4.967 (2017: TEUR 4.823).

Zusätzlich zum Planvermögen existieren Rückdeckungsansprüche in Höhe von TEUR 1.586 (31. Dezember 2017: TEUR 1.623), die nicht als Planvermögen im Sinne von IAS 19 qualifiziert und deshalb als Sonstige finanzielle Forderungen bilanziert sind.

E.18 Anteilsbasierte Vergütungen

Zur langfristigen und nachhaltigen Unternehmensentwicklung der Tele Columbus AG traten zum 23. Januar 2015 zwei anteilsbasierte Vergütungsprogramme in Kraft: das Matching Stock Program (im Folgenden "MSP") für den Vorstand und das Phantom Options Program (im Folgenden "POP") für ausgewählte Führungskräfte. Das MSP und POP schaffen einen langfristig angelegten Anreiz, sich für den Erfolg des Unternehmens einzusetzen.

Beschreibung der anteilsbasierten Vergütungsprogramme

MSP und POP gewähren - abhängig von der Entwicklung des Aktienkurses und sonstigen Ausübungsbedingungen - die Option auf Aktien der Tele Columbus AG.

Das MSP setzt ein eigenes Investment in Aktien der Tele Columbus AG (sog. MSP Aktien) voraus. Jede erworbene MSP Aktie zum Bezug von 4,5 virtuellen Aktien (sog. MSP Phantom Stocks) je zugeteilter Tranche. Die Anzahl der Bezugsrechte, hier MSP Phantom Stocks, wird durch den Aufsichtsrat bestimmt.

Die MSP Aktien werden für die gesamte Laufzeit des Programms in einem Sperrdepot hinterlegt. Darüber hinaus bestehen keine Verfügungsbeschränkungen. Die Aktien berechtigen somit auch zur vollen Teilnahme an Dividenden und Bezugsrechten. Die MSP Phantom Stocks unterliegen jedoch einer Veräußerungsbeschränkung.

Das Vergütungsprogramm ist in fünf MSP-Tranchen gegliedert. Jede Tranche der zugeteilten MSP Phantom Stocks unterliegt einer Ausübungssperrfrist von vier Jahren. Erstmals am 23. Januar 2015 wurde eine MSP-Tranche zugeteilt, die Ausübungssperrfrist endete am 22. Januar 2019. Die zweite MSP-Tranche wurde am 23. Januar 2016 zugeteilt, die Sperrfrist endet am 22. Januar 2020. Die weiteren Tranchen werden jeweils am 23. Januar der Folgejahre zugeteilt. Die Tranche 4 wurde jedoch am 28. September 2018 zugeteilt. Eine MSP-Tranche kann in Abhängigkeit von der Erfüllung der Ausübungsbedingungen in steuerpflichtiges Entgelt umgewandelt werden. Dieses Entgelt ist verpflichtend zum Erwerb von Aktien der Tele Columbus AG zu verwenden. Der Kauf der Aktien erfolgt zu dem am Ausübungstag geltenden Börsenkurs und unterliegt einem Ausübungszeitraum von zwei Jahren, der mit dem Ende der Sperrfrist beginnt. Nach dem Ablauf des Ausübungszeitraums verfallen nicht ausgeübte Bezugsrechte ersatzlos. Die Ausübungsbedingungen jeder zugeteilten Tranche hängen von der Kursentwicklung während der Ausübungssperrfrist ab. Diese ermittelt sich aus dem Basispreis, definiert als der durchschnittliche nicht gewichtete Aktienschlusskurs (XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse) innerhalb der letzten 60 Handelstage vor dem Gewährungszeitpunkt, und dem Ausübungskurs, definiert als der durchschnittliche nicht gewichtete Aktienschlusskurs (XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse) innerhalb der letzten 60 Handelstage vor dem Ausübungszeitpunkt (Ablauf der Ausübungssperrfrist). Die Ausübungshürde wird vom Aufsichtsrat bei der Zuteilung der jeweiligen Tranche festgelegt und beträgt mindestens 120 % des Ausübungspreises. Sofern auf die MSP Phantom Stocks eine Dividendenzahlung oder ein anderes Bezugsrecht entfällt, wird dessen Wert von dem jeweiligen Basispreis abgezogen.

Das Phantom Options Program für ausgewählte Führungskräfte setzt kein eigenes Investment in Aktien der Tele Columbus AG voraus. Jedem Teilnehmer wird vom Vorstand nach der Genehmigung durch den Aufsichtsrat eine bestimmte Anzahl von Phantom Options (sog. POP-Tranche) zugeteilt. Die weiteren Bedingungen dieses Programms ähneln denen des MSP.

Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte

Die beizulegenden Zeitwerte der ausgegebenen Bezugsrechte am Tag der Gewährung wurden von einem unabhängigen Sachverständigen auf Basis des Binomial-Optionspreismodells (Cox-Ross-Rubinstein) ermittelt.

Die Inputfaktoren, die bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der anteilsbasierten Vergütungspläne mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente verwendet werden, umfassen die folgenden Annahmen:

Matching Stock Programm (MSP)

2015 2016 2017 2018
Tranche 1 Tranche 2 Tranche 3 Tranche 4
Beizulegender Zeitwert der Option EUR 1,30 EUR 2,03 EUR 1,71 EUR 0,73
Aktienkurs am Bewertungsstichtag EUR 7,01 EUR 9,20 EUR 7,90 EUR 2,49
Ausübungspreis EUR 7,01 EUR 8,60 EUR 7,78 EUR 2,81
Erwartete Volatilität 25% 35,6% 31,2% 42,5%
Erwartete Laufzeit 5 Jahre 5 Jahre 5 Jahre 5 Jahre
Erwartete Dividende - - - -
Ausübungshürde 130% 130% 130% 120%
Cap EUR 9,34 EUR 12,74 EUR 12,74 EUR 11,52
Risikoloser Zinssatz (basierend auf deutschen Staatsanleihen) -0,1 % -0,223 % -0,362 % -0,186 %

Phantom Options Programm (POP)

2015 2016 2016 2017 2018
Tranche 1 Tranche 2 Further Tranche 3 Tranche 4
Beizulegender Zeitwert der Option EUR 1,45 EUR 2,74 EUR 2,07 EUR 1,99 EUR 0,79
Aktienkurs am Bewertungsstichtag EUR 7,01 EUR 9,20 EUR 7,75 EUR 7,90 EUR 2,49
Ausübungspreis EUR 7,01 EUR 8,60 EUR 8,43 EUR 7,78 EUR 2,81
Erwartete Volatilität 25% 35,6% 35,6% 31,2% 41,5%
Erwartete Laufzeit 5 Jahre 5 Jahre 5 Jahre 5 Jahre 5 Jahre
Erwartete Dividende - - -- -
Ausübungshürde 130% 130% 130% 130% 120%
Cap EUR 30,13 EUR 42,85 EUR 42,85 EUR 30,25 EUR 40,78
Risikoloser Zinssatz (basierend auf deutschen Staatsanleihen) -0,1 % -0,223 % -0,223 % -0,362 % -0,186 %

Die erwartete Volatilität des Aktienkurses der Tele Columbus AG basiert auf der historischen Volatilität seit dem Börsengang.

Überleitung der ausstehenden Aktienoptionen

Die gewichteten durchschnittlichen Ausübungspreise und die Anzahl der Aktienbezugsrechte für das MSP und das POP stellen sich wie folgt dar:

Matching Stock Programm (MSP)

Tranche 1 Tranche 2 Tranche 3
Gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis Anzahl der Optionen Gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis Anzahl der Optionen Gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis Anzahl der Optionen
Ausstehende Optionen zum 1. Januar EUR 7,01 268.750 EUR 8,60 225.000 EUR 7,78 247.639
Im Geschäftsjahr gewährte Bezugsrechte - - - - - -
Im Geschäftsjahr verwirkte Bezugsrechte - - - - - -
Im Geschäftsjahr ausgeübte Bezugsrechte - - - - - -
Im Geschäftsjahr verfallene Bezugsrechte - 13.437 - 42.187 - 70.312
Bezugsrechte zum 31. Dezember EUR 7,01 255.313 EUR 8,60 182.813 EUR 7,78 177.327
Ausübbare Bezugsrechte zum 31. Dezember - - - - - -
Tranche 4
Gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis Anzahl der Optionen
Ausstehende Optionen zum 1. Januar - -
Im Geschäftsjahr gewährte Bezugsrechte EUR 2,81 337.500
Im Geschäftsjahr verwirkte Bezugsrechte - -
Im Geschäftsjahr ausgeübte Bezugsrechte - -
Im Geschäftsjahr verfallene Bezugsrechte - -
Bezugsrechte zum 31. Dezember EUR 2,81 337.500
Ausübbare Bezugsrechte zum 31. Dezember - -

Phantom Options Programm (POP)

Tranche 1 Tranche 2 Further
Gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis Anzahl der Optionen Gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis Anzahl der Optionen Gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis Anzahl der Optionen
Ausstehende Optionen zum 1. Januar EUR 7,01 135.549 EUR 8,60 135.549 EUR 8,43 25.000
Im Geschäftsjahr gewährte Bezugsrechte - - - 51.951 - -
Im Geschäftsjahr verwirkte Bezugsrechte - - - - - -
Im Geschäftsjahr ausgeübte Bezugsrechte - - - - - -
Im Geschäftsjahr verfallene Bezugsrechte - 42.805 - - - 25.000
Ausstehende Bezugsrechte zum 31. Dezember EUR 7,01 92.744 EUR 8,60 187.500 - -
Ausübbare Bezugsrechte zum 31. Dezember - - - - - -
Tranche 3 Tranche 4
Gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis Anzahl der Optionen Gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis Anzahl der Optionen
Ausstehende Optionen zum 1. Januar EUR 7,78 500.000 - -
Im Geschäftsjahr gewährte Bezugsrechte - - EUR 2,81 510.000
Im Geschäftsjahr verwirkte Bezugsrechte - - - -
Im Geschäftsjahr ausgeübte Bezugsrechte - - - -
Im Geschäftsjahr verfallene Bezugsrechte - 170.000 - -
Ausstehende Bezugsrechte zum 31. Dezember EUR 7,78 330.000 EUR 2,81 510.000
Ausübbare Bezugsrechte zum 31. Dezember - - - -

Die zum 31. Dezember ausstehenden Bezugsrechte der 1. Tranche haben eine gewichtete durchschnittliche vertragliche Laufzeit von vier Jahren, die der zweiten, dritten und vierten Tranche von fünf Jahren.

Aufgrund der MSP und POP Programme wurde ein Betrag von TEUR 578 (2017: TEUR 517) als Personalaufwand und im Eigenkapital erfasst, da der Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente zu erfolgen hat.

E.19 Sonstige Rückstellungen

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der sonstigen Rückstellungen im aktuellen Geschäftsjahr:

TEUR 1. Jan. 2018 Umgliederungen Inanspruchnahme Auflösung Zuführung (+) Auf-/ (-) Abzinsung
Nachforderungsanspruch Betriebsprüfungsrisiken 7.980 - 2.600 - 828 59
Restrukturierung 6.337 - 5.441 187 71 -
Prozessrückstellung 2.128 - 1.269 170 317 -
Rückbauverpflichtungen - - - - 1.753 -
Drohende Verluste 115 - 80 34 491 -
Aufbewahrungspflichten 503 8 - 8 - 1
Abfindungen 117 - 117 - - -
Garantierückstellungen 238 - - - 128 -
Sonstige Rückstellungen 1.672 -8 635 - 52 -
19.089 - 10.142 399 3.640 61
TEUR 31. Dez. 2018
Nachforderungsanspruch Betriebsprüfungsrisiken 6.267
Restrukturierung 781
Prozessrückstellung 1.005
Rückbauverpflichtungen 1.753
Drohende Verluste 491
Aufbewahrungspflichten 504
Abfindungen
Garantierückstellungen 365
Sonstige Rückstellungen 1.081
12.248

Die zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen sonstigen Rückstellungen lassen sich in kurzfristige Verpflichtungen in Höhe von TEUR 9.527 (2017: TEUR 18.626) und langfristige Verpflichtungen in Höhe von TEUR 2.721 (2017: TEUR 463) unterteilen.

Für mögliche Nachschusspflichten zum Ausgleich von zukünftigen Belastungen aus steuerlichen Betriebsprüfungen auf der Ebene von einzelnen Tochtergesellschaften haben die Unternehmen der Tele Columbus AG Rückstellungen gebildet.

Die Restrukturierungsrückstellung deckt entsprechend alle Maßnahmen der Unternehmen der Tele Columbus AG im Zusammenhang mit der Integration von erworbenen Tochtergesellschaften ab, für die eine vertragliche Verpflichtung für die Unternehmen der Tele Columbus AG besteht.

Die Prozessrückstellungen resultieren im Wesentlichen aus strittigen Ansprüchen aus der Geltendmachung einer Ausbauverpflichtung von Gewerberäumen.

Die Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen wurden hauptsächlich im Zusammenhang mit dem neuen Hauptsitz der Gesellschaft in Berlin gebildet.

Rückstellungen für drohende Verluste wurden im Wesentlichen im Zusammenhang mit einem Signallieferungsvertrag gebildet, bei dem davon auszugehen ist, dass die geplanten zukünftigen Zuflüsse niedriger sind als die diesen Zuflüssen gegenüberstehenden Auszahlungen.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Risiken aus steuerlichen Betriebsprüfungen.

E.20 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und aus der Anleihe

TEUR 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und aus der Anleihe - Nominalwerte 1.436.122 1.335.767
Transaktionskosten -42.248 -53.526
Zinsabgrenzung 3.492 13.342
Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit eingebetteten Derivaten 3.449 2.102
Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und aus der Anleihe 1.400.814 1.297.685
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und aus der Anleihe - Nominalwerte 15.940 23.564
Zinsabgrenzung 264 17.961
Transaktionskosten -1.144 -2.500
Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit ausstehender Prämie Zinscaps - 4.368
Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und aus der Anleihe 15.059 43.393
1.415.873 1.341.078

Die lang- und kurzfristigen Verbindlichkeiten setzen sich aus von der Tele Columbus AG abgeschlossenen Kreditfazilitäten aus dem Senior Facilities Agreement und Senior Secured Notes (Bond) von TEUR 1.409.980 (2017: TEUR 1.328.373) und weiteren Einzelkrediten bzw. -verbindlichkeiten von Tochtergesellschaften in Höhe von TEUR 5.893 (2017: TEUR 12.705) zusammen.

E.20.1 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus dem Senior Facilities Agreement

Im Rahmen des Senior Facilities Agreement stehen der Gruppe folgende Kreditfazilitäten zur Verfügung: TEUR 707.463 (Term Loan Facility A2), TEUR 75.000 (Term Loan 75m) sowie eine Fazilität in Höhe von TEUR 50.000 zur Working Capital Finanzierung (Revolving Facility).

Die Marge beläuft sich auf 3,00 % p.a. plus EURIBOR für Facility A2, 4,25 % p.a. für Term Loan 75m und 3,75 % p.a. für die Revolving Facility. Ferner beinhalten die Kreditverträge für alle Facilities einen EURIBOR-Floor von 0 %. Für die nicht in Anspruch genommenen Teile der Revolving Facility wird eine Bereitstellungsgebühr in Höhe von 35 % der anwendbaren Marge berechnet, welche vierteljährlich zu zahlen ist.

Die Kreditlinie wurde zum Stichtag nicht in Anspruch genommen.

Für die Darlehen besteht ein Wahlrecht zwischen einem 1-Monats-, 3-Monats- oder 6-Monats-EURIBOR. Dem Term Loan Facility A2 lag zum Stichtag der 6-Monats-EURI-BOR und dem Term Loan 75m der 3-Monats-EURIBOR zugrunde.

Des Weiteren stehen dem Unternehmen Tele Columbus AG TEUR 650.000 aus einer im Mai 2018 ausgegebenen Anleihe (Senior Secured Notes) mit einem Zinskupon über 3,875 % p. a. zur Verfügung.

Entsprechend dem Vertrag zur Verpfändung von Anteilen und Beteiligungen (Share and Interest Pledge Agreement) vom 3. Mai 2018 werden zur Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Anteile an verbundenen und assoziierten Unternehmen verpfändet. Die Pfandrechte an den Anteilen an verbundenen und assoziierten Unternehmen dürfen vollstrecket werden, wenn Pfandreife vorliegt und zusätzlich die damit besicherten Finanzierungsinstrumente gekündigt wurden. Zudem sind Darlehen der Unternehmen der Tele Columbus AG mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen besichert.

Der Wert der gegebenen Sicherheiten für die Darlehen zu den jeweiligen Stichtagen stellt sich wie folgt dar:

TEUR 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
Senior Tranche A Darlehen (Laufzeit bis zum 15.10.2024) 696.951 1) 1.284.124
Anleihe (Laufzeit bis zum 02.05.2025) 641.950 3) -
Term Loan Facility 75m (Laufzeit bis zum 18.10.2023) 71.863 4) -
Capex Facility / Facility B (Laufzeit bis zum 02.01.2020) - 25.026
Senior Revolving Facility (Laufzeit bis zum 02.01.2021) - 2) 19.223
1.410.764 1.328.373

1) Beinhaltet noch nicht aufgezinste Transaktionskosten der Term Loans in Höhe von TEUR -21.352 (2017: TEUR -40.184) und die eingebetteten Derivate in Höhe von TEUR 1.820 (2017: TEUR 2.102), die aus vereinbarten Floors und Rückzahlungsoptionen in den Term Loans resultieren.
2) Berücksichtigt noch nicht aufgezinste Transaktionskosten der Revolver Fazilität in Höhe von TEUR 0 (2017: TEUR -1.915).
3) Berücksichtigt noch nicht aufgezinste Transaktionskosten der Anleihe in Höhe von TEUR -13.090 und eingebettete Derivate in Höhe von TEUR 912, welche aus Rückzahlungsoptionen in den Anleihebedingungen resultieren.
4) Beinhaltet noch nicht aufgezinste Transaktionskosten des Term Loans 75m in Höhe von TEUR -4.314 und die eingebetteten Derivate in Höhe von TEUR 717 (2017: TEUR 0), welche aus vereinbarten Floors und Rückzahlungsoptionen in den Termloans resultieren.

Die beschriebenen Floors bezüglich des EURIBORs und die Rückzahlungsoptionen sind eingebettete Derivate (hybride) und unterliegen der Trennungspflicht in Ausweis und Bewertung nach IFRS 9. Für weitere Erläuterungen wird auf Abschnitt F.3.1 "Buchwerte und Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten" verwiesen.

Zu den Abschlussstichtagen ergeben sich die folgenden Bestände der Kreditfazilitäten und Anleihe (inklusiv ausstehender Zinsen):

TEUR 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
Anteile an verbundenen Unternehmen 1.586.514 1.485.626
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.852 10.380
1.591.366 1.496.006

E.20.2 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Es bestehen weitere einzelvertragliche Darlehensvereinbarungen und Verbindlichkeiten zwischen Tochtergesellschaften der Tele Columbus AG und Kreditinstituten. Aus diesen resultieren zum Bilanzstichtag Finanzverbindlichkeiten von TEUR 5.893 (2017: TEUR 12.705). Die Laufzeit dieser Darlehensvereinbarungen bzw. Verbindlichkeiten beläuft sich auf 12 bis 83 Monate. Für die Darlehen wurden feste Zinssätze zwischen 0,63 % p.a. bis 4,22 % p.a. vereinbart.

E.21 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und andere Verbindlichkeiten

TEUR 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und andere Verbindlichkeiten 76.503 95.198
davon Vertragsverbindlichkeiten 8.397 -

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen umfassen im Wesentlichen Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Signallieferungsverträgen, Dienstleistungen und nicht abgerechneten Lieferungen und Leistungen, die bis zum Bilanzstichtag erbracht wurden.

In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind zum 31. Dezember 2018 Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 8.397 (1. Januar 2018: TEUR 7.980) enthalten. In der Berichtsperiode wurden TEUR 1.181 Erlöse erfasst, die zu Beginn der Periode im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren.

E.22 Passiver Abgrenzungsposten und derivative Finanzinstrumente

Der Abgrenzungsposten besteht im Wesentlichen aus bereits erhaltenen Kundenvorauszahlungen und Mieten sowie aus erhaltenen Investitionszuschüssen.

Bei den ausgewiesenen derivativen Finanzinstrumenten handelt es sich um eingebettete Derivate, die an mit Kreditinstituten abgeschlossene Kreditverträge gebunden sind.

E.23 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Leasingverpflichtungen für die Nutzung von Infrastruktureinrichtungen in Höhe von TEUR 63.443 (2017: TEUR 45.552).

Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Umsatzsteuer, Kundenguthaben, Mitarbeiterboni, Abfindungen und sonstige Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter.

F. Sonstige Erläuterungen

F.1 Eventualforderungen, -verbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen

F.1.1 Bestellobligo

Das Bestellobligo im Zusammenhang mit Investitions- und Betriebsausgaben betrug zum Abschlussstichtag TEUR 87.826 (2017: TEUR 72.807).

F.1.2 Avale

Die Avale in Höhe von TEUR 7.126 (2017: TEUR 6.532) bestehen im Wesentlichen aus Mietbürgschaften sowie Bürgschaften für Gestattungsverträge. Davon sind Avale in Höhe von TEUR 6.811 (2017: TEUR 5.248) gemäß den Regelungen nach IFRS nicht in der Bilanz enthalten.

F.1.3 Finanzierungsleasing

Innerhalb der Unternehmen der Tele Columbus AG sind die Finanzierungsleasingverträge mit folgenden Vertragsbestandteilen ausgestattet:

Leasinggegenstand Laufzeit Verlängerungsoption Kaufoption Bedingte Mietzahlung
Technische Anlagen 1-12 Jahre Teilweise Nein Teilweise
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3-5 Jahre Nein Nein Nein

Folgende Tabelle zeigt die Überleitung der zukünftigen Mindestleasingzahlungen auf den Barwert der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing für Büro- und Geschäftsausstattung sowie für die Infrastruktureinrichtungen:

TEUR 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
Zukünftige Mindestleasingzahlungen 78.846 53.632
Finanzierungsaufwand -10.308 -8.080
68.538 45.552

Die zukünftigen Mindestleasingzahlungen aus Finanzierungsleasing haben folgende Fristigkeiten:

TEUR 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
Unter einem Jahr 15.424 11.554
Über einem Jahr und bis zu fünf Jahre 42.423 23.897
Über fünf Jahre 20.999 18.181
78.846 53.632

Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing stellen sich wie folgt dar:

TEUR 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
Unter einem Jahr 13.203 9.827
Über einem Jahr und bis zu fünf Jahre 37.019 20.071
Über fünf Jahre 18.316 15.654
68.538 45.552

Die Restbuchwerte der im Rahmen des Finanzierungsleasings aktivierten Vermögenswerte betragen:

TEUR 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
Technische Anlagen 63.539 41.459
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.037 1.569
65.576 43.028

Bezüglich der Tilgung von Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing wird auf die Angaben im Abschnitt IV. "Konzern-Kapitalflussrechnung" verwiesen.

F.1.4 Operate-Leasingverträge und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Innerhalb der Unternehmen der Tele Columbus AG sind die Operate-Leasingverträge mit folgenden Vertragsbestandteilen ausgestattet:

Leasinggegenstand Laufzeit Verlängerungsoption Kaufoption Bedingte Mietzahlung
Gebäude 1 -25 Jahre Teilweise Nein Nein
Technische Anlagen 1-16 Jahre Teilweise Nein Nein
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1-10 Jahre Nein Nein Nein

Die zukünftigen Mindestleasingzahlungen aus Operate-Leasingverträgen haben folgende Fristigkeiten:

TEUR Lease Sonstige 31. Dezember 2018
Unter einem Jahr 10.603 10.344 20.946
Über einem Jahr und bis zu fünf Jahre 14.528 22.960 37.488
Über fünf Jahre 5.461 13.975 19.435
30.592 47.278 77.870
TEUR Lease Sonstige 31. Dezember 2017
Unter einem Jahr 13.797 11.169 24.966
Über einem Jahr und bis zu fünf Jahre 19.560 28.409 47.969
Über fünf Jahre 7.962 16.372 24.335
41.319 55.951 97.270

Im Geschäftsjahr 2018 fielen Aufwendungen aus Operate-Leasing und sonstigen finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 19.297 an (2017: TEUR 28.272).

Die zukünftigen Mindestverpflichtungen basieren auf vertraglichen Vereinbarungen bezüglich der künftigen Leasingraten, für die keine Verpflichtungen in der Bilanz ausgewiesen werden. Vertraglich fixierte Anpassungen (z. B. für Inflation) sind in den oben beschriebenen Werten enthalten.

Die gesamten Mindestleasingzahlungen aus Operate- und Finanzierungsleasingverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen zum 31. Dezember 2018 TEUR 156.716 (2017: TEUR 150.902).

F.2 Angaben zu nahestehenden Unternehmen und Personen

F.2.1 Rechtliche Beziehungen

Nahestehende Unternehmen im Sinne des IAS 24 sind sämtliche Tochtergesellschaften, assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen der Unternehmen der Tele Columbus AG sowie Unternehmen, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmen der Tele Columbus AG haben.

Zu den nahestehenden Personen der Unternehmen der Tele Columbus AG gehören neben den Mitgliedern des Vorstands auch die Mitglieder des Aufsichtsrats.

F.2.2 Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Transaktionen der in den Abschluss einbezogenen Unternehmen der Tele Columbus AG mit der Tele Columbus AG sowie deren Tochtergesellschaften gelten als Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen.

In der folgenden Übersicht werden Forderungen und Verbindlichkeiten mit nahestehenden Unternehmen und Personen dargestellt:

TEUR 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen, kurzfristig 6 12
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen, kurzfristig 235 363
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen, kurzfristig 499 498

Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen betreffen den Leistungsaustausch im Rahmen des operativen Geschäftes und werden vor allem mit der AproStyle AG, Dresden, und Gesellschaften der United Internet Gruppe getätigt.

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen betreffen die Vergütung des Aufsichtsrats.

F.2.3 Aufwendungen und Erträge aus Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen

In der folgenden Übersicht werden Aufwendungen und Erträge aus Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen dargestellt:

TEUR 2018 2017
Verkauf von Waren und Dienstleistungen
Nahestehende Unternehmen 448 444
Kauf von Waren und Dienstleistungen
Nahestehende Unternehmen -7.635 -4.242
Sonstige
Nahestehende Unternehmen
Sonstige Erträge (+) / Aufwand (-) -16 -389

F.2.4 Angaben zur Management-Vergütung

Der Vorstand in Schlüsselpositionen der Tele Columbus AG besteht aus den folgenden Personen:

Name Geschäftsjahr 2018 Mitglied des Vorstands seit / bis
Timm Degenhardt Chief Executive Officer seit 1. September 2017 Mitglied des Vorstands; seit 1. Januar 2018 Vorstandsvorsitzender
Eike Walters Chief Financial Officer seit 25. Juni 2018 Mitglied des Vorstands; seit 15. Juli 2018 Finanzvorstand
Frank Posnanski Chief Financial Officer seit 15. September 2014 bis zum 15. Juli 2018 Finanzvorstand

Vergütung des Vorstands

Im laufenden Jahr erhielten die Mitglieder des Vorstands insgesamt eine Vergütung in Höhe von TEUR 1.654 (2017: TEUR 2.622). Die Gesamtvergütung umfasst im Geschäftsjahr gewährte Altersvorsorgeleistungen in Höhe von TEUR 50 (2017: TEUR 120) und den beizulegenden Zeitwert der gewährten Aktienoptionen in Höhe von TEUR 246 (2017: TEUR 740). Die den ehemaligen Vorständen im laufenden Jahr gewährten Leistungen aus Anlass der Beendigung der Dienstverträge belaufen sich auf TEUR 1.852.

Individualisierte Vergütungsangaben des Vorstands sind im Vergütungsbericht dargestellt, der Bestandteil des Lageberichtes ist. Weitere Angaben zu anteilsbasierten Vergütungsprogrammen können dem Abschnitt E.18 "Anteilsbasierte Vergütungen" entnommen werden.

Weitere wesentliche Geschäfte, wie etwa die Erbringung von Dienstleistungen oder die Gewährung von Darlehen zwischen den Unternehmen der Tele Columbus AG und den Mitgliedern des Vorstands der Tele Columbus AG sowie deren nahen Familienangehörigen, fanden nicht statt.

Die Vergütungsansprüche des Aufsichtsrats im laufenden Jahr belaufen sich auf TEUR 426 (2017: TEUR 353).

F.3 Finanzinstrumente und Risikomanagement

F.3.1 Buchwerte und Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten

Die Buchwerte der Finanzinstrumente, gegliedert nach den Kategorien des IFRS 9, betrugen zum 31. Dezember 2018:

Finanzinstrumente nach Kategorien des IFRS 9

TEUR Bewertungskategorien nach IFRS 9 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
Finanzielle Vermögenswerte
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Derivate finanzielle Vermögenswerte 1.283 1.521
Summe 1.283 1.521
Fortgeführte Anschaffungskosten Forderungen gegen nahestehende Unternehmen 6 12
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Forderungen 49.552 58.433
Zahlungsmittel 26.288 31.767
Summe 75.846 90.212
Finanzielle Schulden
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Derivative finanzielle Verbindlichkeiten 3.840 3.091
Summe 3.840 3.091
Fortgeführte Anschaffungskosten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und aus der Anleihe 1.415.873 1.341.078
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 734 861
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 68.105 95.198
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 7.906 3.988
Summe 1.492.618 1.441.125
Keine Klassifizierung Leasingverbindlichkeiten 1) 68.538 45.552
Summe 68.538 45.552

1 Leasingverbindlichkeiten werden unter Berücksichtigung des IFRS 9 2.1 (b) in keine Bewertungskategorie eingeordnet. Gemäß IFRS 13.6(b) sind Leasingverbindlichkeiten aus dem Anwendungsbereich des IFRS 13 ausgenommen und es erfolgt keine Zuordnung zu einer Input-Hierarchie. Die Bilanzierung erfolgt nach den Regelungen des IAS 17 Leasingverhältnisse.

Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte, gegliedert nach Bilanzposten, und die hierarchische Einstufung der beizulegenden Zeitwerte gemäß IFRS 13 zum 31. Dezember 2018 und zum 31. Dezember 2017. Sie enthält keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert dargestellt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen sowie andere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert sind, sind in der folgenden Tabelle nicht enthalten:

31. Dezember 2018
Beizulegender Zeitwert
TEUR Buchwert Level 1 Level 2 Level 3
Finanzielle Vermögenswerte
Derivative finanzielle Vermögenswerte 1.283 1.283
Forderungen gegen nahestende Unternehmen 6 6
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Forderungen 49.552 49.552
Zahlungsmittel 26.288 26.288
Finanzielle Verbindlichkeiten
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten 3.840 3.840
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und aus der Anleihe 1.415.873 1.331.337
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 734 734
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 68.105 68.105
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 7.906 7.906
Leasingverbindlichkeiten 1) 68.538

1 Leasingverbindlichkeiten werden unter Berücksichtigung des IFRS 9 2.1 (b) in keine Bewertungskategorie eingeordnet. Gemäß IFRS 13.6(b) sind Leasingverbindlichkeiten aus dem Anwendungsbereich des IFRS 13 ausgenommen und es erfolgt keine Zuordnung zu einer Input-Hierarchie. Die Bilanzierung erfolgt nach den Regelungen des IAS 17 Leasingverhältnisse.

TEUR Buchwert Level 1 Level 2 Level 3
Finanzielle Vermögenswerte
Derivative finanzielle Vermögenswerte 1.521 1.521
Forderungen gegen nahestende Unternehmen 12 12
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Forderungen 58.433 58.433
Zahlungsmittel 31.767 31.767
Finanzielle Verbindlichkeiten
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten 3.091 3.091
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.341.078 1.301.909
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 861 861
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 95.198 95.198
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 3.988 3.988
Leasingverbindlichkeiten 1) 45.552

1 Leasingverbindlichkeiten werden unter Berücksichtigung des IFRS 9 2.1 (b) in keine Bewertungskategorie eingeordnet. Gemäß IFRS 13.6(b) sind Leasingverbindlichkeiten aus dem Anwendungsbereich des IFRS 13 ausgenommen und es erfolgt keine Zuordnung zu einer Input-Hierarchie. Die Bilanzierung erfolgt nach den Regelungen des IAS 17 Leasingverhältnisse.

Im Folgenden werden die wesentlichen Methoden und Annahmen erläutert, die bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten sowie bei der Klassifizierung entsprechend der dreistufigen Fair-Value-Hierarchie angewendet werden:

Kurzfristige Finanzinstrumente wie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen werden mit dem jeweiligen Buchwert angesetzt, der aufgrund der kurzen Laufzeiten dieser Instrumente eine angemessene Schätzung des Marktwerts darstellt.

Im langfristigen Bereich werden die Barwerte in der Bilanz ausgewiesen.

Bei den Krediten und der Anleihe entsprechen die Buchwerte nicht den Marktwerten, da die Zinssätze für diese Verbindlichkeiten erst mit zeitlicher Verzögerung an die jeweils geltenden Geldmarktkonditionen angepasst werden. Auch bei den Leasingverbindlichkeiten entspricht der Buchwert nicht dem beizulegenden Zeitwert (TEUR 68.008; i.Vj.: TEUR 45.383), da keine regelmäßige Anpassung an die aktuellen Geldmarktkonditionen erfolgt.

Für Derivate bestand die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Saldierung aufgrund der bestehenden Rahmenverträge zum Derivatehandel. Eine tatsächliche Aufrechnung fände hierbei nur im Falle der eintretenden Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners statt. Eine bilanzielle Saldierung von Derivaten erfolgte daher im aktuellen Geschäftsjahr ebenso wie bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten nicht.

Der Buchwert der derivativen finanziellen Vermögenswerte in der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert enthält zwei Zinscaps der Tele Columbus AG. Der beizulegende Zeitwert der Instrumente wird auf Basis eines Optionspreismodells (Marktvergleichsverfahren) unter Berücksichtigung von Inputfaktoren und Parametern bestimmt, die sich direkt oder indirekt auf einem aktiven Markt beobachten lassen (Level 2).

Derivative finanzielle Vermögenswerte

Referenzbetrag
TEUR
Beizulegender Zeitwert zum 31. Dezember 2018
TEUR
(Fest-)zins Endfälligkeit
Eingebetteter Call in Senior Secured Notes (Bond) 650.000 1.188 3,88 % 02.05.2025
Zinscap 1 550.000 48 0,75 % 31.12.2020
Zinscap 2 550.000 48 0,75 % 31.12.2020

Die Zinscaps 1 und 2, die nach IFRS 9 im Rahmen des Geschäftsmodells "sonstige" werden, reduzieren das Risiko von erhöhten Zinszahlungen durch variabel verzinsliche Finanzinstrumente. Diese Finanzinstrumente decken die wesentlichen Zinsrisiken der Gruppe aus zinstragenden Verbindlichkeiten ab, sind jedoch nicht als Sicherungsgeschäfte im Sinne eines Hedge Accounting nach IFRS zu klassifizieren.

In den abgeschlossenen Kreditverträgen für Kreditfazilitäten sind eingebettete Derivate mit Zinsfloor und Rückzahlungsoption enthalten. Obwohl sie wirtschaftlich für die Unternehmen der Tele Columbus AG nicht die Funktion eines Derivats haben, sind sie nach IFRS 9 trennungspflichtig und werden daher als eigenständige Instrumente klassifiziert (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert). Die Instrumente sind an die Kreditverträge gebunden. Das Modell für die Bewertung der trennungspflichtigen Derivate bestimmt den Marktwert des gesamten kontrahierten Darlehens aufgeteilt in Basisvertrag und das eingebettete Derivat. Die Bewertung erfolgt auf Basis des "Hull White Two Factor"-Modells unter Verwendung von Zinsstrukturkurven für risikolose und risikobehaftete Anlagen. Das angewandte Modell wurde zudem an "Swaption"-Volatilitäten und dem beizulegenden Zeitwert der zugrundeliegenden Verbindlichkeit kalibriert.

Die folgende Tabelle stellt die Wertentwicklung der Verbindlichkeiten aus Kreditfazilitäten und der Anleihe und den damit im Zusammenhang stehenden Derivaten dar:

TEUR Senior Tranche A Capex Facility Senior Secured Notes - Bond Facility 75m Summe zum 31.12.2018
Nominaler Wert zum Zeitpunkt der Umwandlung zum 3. Mai 2018 1.305.000 25.000 - -
Umwandlung (zum 4. Mai 2018) und Umbenennung zu "Facility A2" -597.537 -25.000 - - -
Nominaler Wert zum Zeitpunkt der Umwandlung vom 4. Mai 2018 707.463 - 650.000 - -
Aufnahme der Facility 75m zum 9.November 2018 - - - 75.000 -
Nominaler Wert der Kreditfazilitäten und der Anleihe zum Zeitpunkt 31.12.2018 707.463 - 650.000 75.000 1.432.463
Beizulegender Zeitwert eingebetteter Derivate finanzieller Schulden zum 31. Dezember 2017 -3.091 - - - -
Beizulegender Zeitwert eingebetteter Derivate finanzieller Vermögenswerte zum 4. Mai 2018 - - 996 - -
Beizulegender Zeitwert eingebetteter Derivate finanzielle Schulden zum 9. November 2018 - - - 732 -
Veränderung im sonstigen finanziellen Ergebnis -1.363 - 191 -118 -1.296
Beizulegender Zeitwert eingebetteter Derivate finanzieller Vermögenswerte zum 31. Dezember 2018 - - 1.187 1.187
Beizulegender Zeitwert eingebetteter Derivate finanzieller Schulden zum 31. Dezember 2018 -4.454 - - 614 -3.840

Zum 31. Dezember 2018 beträgt der beizulegende Zeitwert der eingebetteten Derivate (Bewertungslevel 2) TEUR -2.598.

Bei einer Erhöhung des Kreditrisikos um 0,5 %-Punkte würde der beizulegende Zeitwert der eingebetteten Derivate TEUR -3.320 betragen.

Bei einem Rückgang des Kreditrisikos um 0,5 %-Punkte würde der beizulegende Zeitwert der eingebetteten Derivate TEUR -1.228 betragen.

Die Schwankungen sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich geringer, da die Marktwerte von zwei Derivaten signifikant gesunken sind. Hierdurch sinken die Werte der Kündigungsrechte und sind demzufolge deutlich weniger sensitiv.

Folgende Tabelle zeigt das Nettoergebnis bezogen auf die jeweilige Klasse von Finanzinstrumenten:

1. Jan. bis 31. Dez. 2018

TEUR Erfolgswirksame Gewinne (+)/ Verluste (-)
Ausweis in Gewinn- und Verlustrechnung Zinsen Wertminderung Gewinn (+) / Verlust (-) aus Bewertung Nettoergebnis
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwertbewertete finanzielle Vermögenswerte und Schulden - - -2.780 2) -2.780
Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden 308 -8.178 - -7.870
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden -71.685 - 1.218 -70.467
Leasingverbindlichkeiten 1) -2.486 - - -2.486
Summe -73.864 -8.178 -1.562 -83.603

1) Leasingverbindlichkeiten werden unter Berücksichtigung des IFRS 9 2.1 (b) in keine Bewertungskategorie eingeordnet. Gemäß IFRS 13.6(b) sind Leasingverbindlichkeiten aus dem Anwendungsbereich des IFRS 13 ausgenommen und es erfolgt keine Zuordnung zu einer Input-Hierarchie. Die Bilanzierung erfolgt nach den Regelungen des IAS 17 Leasingverhältnisse.
2) Veränderung aus Zeitwertbewertung

1. Jan. bis 31. Dez. 2017

TEUR Erfolgswirksame Gewinne (+)/ Verluste (-)
Ausweis in Gewinn- und Verlustrechnung Zinsen Wertminderung Gewinn (+) / Verlust (-) aus Bewertung Nettoergebnis
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte und Schulden - - 1.037 2) 1.037
Kredite und Forderungen 137 -10.413 2.668 -7.608
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden -53.353 - -15.723 -69.076
Leasingverbindlichkeiten 1) -1.923 - - -1.923
Summe -55.139 -10.413 -12.018 -77.570

1) Leasingverbindlichkeiten werden unter Berücksichtigung des IFRS 9 2.1 (b) in keine Bewertungskategorie eingeordnet. Gemäß IFRS 13.6(b) sind Leasingverbindlichkeiten aus dem Anwendungsbereich des IFRS 13 ausgenommen und es erfolgt keine Zuordnung zu einer Input-Hierarchie. Die Bilanzierung erfolgt nach den Regelungen des IAS 17 Leasingverhältnisse
2) Veränderung aus Zeitwertbewertung

Die Zinscaps führen zu einem Verlust aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von TEUR 1.484 (2017: TEUR 2.338).

F.3.2 Risikomanagement im Bereich der Finanzinstrumente

Die Tele Columbus AG ist den folgenden Risiken aus dem Einsatz von Finanzinstrumenten ausgesetzt:

Liquiditätsrisiko (siehe F.3.2.1)

Marktrisiko (siehe F.3.2.2)

Ausfallrisiko (siehe F.3.2.3)

Aus der Geschäftstätigkeit der Unternehmen der Tele Columbus AG ergeben sich unterschiedliche finanzielle Risiken, insbesondere Liquiditäts- und Zinsrisiken sowie Ausfallrisiken. Das Risikomanagement ist darauf ausgerichtet, mögliche Risiken zu erkennen und negative Auswirkungen daraus auf die finanzielle Entwicklung des Konzerns zu minimieren. Zu diesem Zweck stehen den Unternehmen der Tele Columbus AG Finanzinstrumente und die Inanspruchnahme von Kreditlinien zur Verfügung.

Das Risikomanagement erfolgt im Wesentlichen durch die Abteilung Treasury auf Basis des Grundsatzes der Funktionstrennung und durch kontinuierliche Überwachung. Dabei werden finanzielle Risiken in Abstimmung mit den operativen Einheiten identifiziert, bewertet und abgesichert. Die Unternehmen der Tele Columbus AG unterliegen schriftlichen Regeln für bestimmte Bereiche wie Zinsrisiken, Kreditrisiken, den Einsatz von Derivaten und anderen Finanzinstrumenten sowie für die Verwendung von überschüssiger Liquidität, die im Wesentlichen in ihren Facility Agreements geregelt sind. Das Management wird in regelmäßigen Abständen informiert.

Nicht derivative Finanzinstrumente resultieren sowohl aus der operativen Geschäftstätigkeit als auch aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Dabei handelt es sich um:

Tätigkeit Wesentliche Finanzinstrumente
Operativ Liefer- und Leistungsforderungen
Investition Langfristige Forderungen
Finanzierung Liquide Mittel und Darlehen

F.3.2.1 Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko stellt das Risiko dar, dass vorhandene Liquiditätsreserven nicht ausreichend sind, um den finanziellen Verpflichtungen rechtzeitig nachzukommen. Liquiditätsrisiken können zudem entstehen, wenn Mittelabflüsse aufgrund der operativen Geschäftstätigkeit oder der Investitionstätigkeit erforderlich werden. Die Steuerung der Liquidität in der Tele Columbus AG soll sicherzustellen, dass - soweit möglich - stets ausreichend liquide Mittel verfügbar sind, um unter normalen wie auch unter angespannten Bedingungen den Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nachkommen zu können, ohne untragbare Verluste zu erleiden oder die Reputation des Konzerns zu schädigen. Liquiditätsrisiken aus der Finanzierungstätigkeit ergeben sich beispielsweise, wenn kurzfristige Mittelabflüsse zur Tilgung von Verbindlichkeiten erforderlich werden, jedoch keine ausreichenden Mittelzuflüsse aus der operativen Geschäftstätigkeit generiert werden können und gleichzeitig keine ausreichenden liquiden Mittel zur Tilgung zur Verfügung stehen.

Eine auf einen festen Planungshorizont ausgerichtete Liquiditätsvorschau sowie die in der Tele Columbus AG vorhandenen revolvierende Kreditlinie in Höhe von TEUR 50.000 für allgemeine Kosten (Laufzeit bis zum 2. Januar 2021) sollen die Liquiditätsversorgung für die operative Geschäftstätigkeit fortlaufend sicherstellen.

Die revolvierende Kreditlinie wurde zum Stichtag nicht in Anspruch genommen.

Der Zahlungsmittelbestand betrug zum 31. Dezember 2018 TEUR 26.288 (2017: TEUR 31.767).

Die folgende Übersicht zeigt die vertraglich vereinbarten Fälligkeitstermine für die bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie aus der Anleihe, es handelt sich dabei um nicht diskontierte Bruttobeträge:

TEUR 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
Unter einem Jahr - nicht derivativ 2.169 27.991
Unter einem Jahr - derivativ - -
Unter einem Jahr - Zinsverbindlichkeiten (vor Effekten aus derivativen Finanzinstrumenten) 64.727 60.410
Über einem Jahr und bis zu fünf Jahre - nicht derivativ 77.701 29.309
Über einem Jahr und bis zu fünf Jahre - derivativ - -
Über einem Jahr und bis zu fünf Jahre - Zinsverbindlichkeiten (vor Effekten aus derivativen Finanzinstrumenten) 200.462 163.598
Über fünf Jahre - nicht derivativ 1.358.421 1.306.458
Über fünf Jahre - derivativ - -
Über fünf Jahre - Zinsverbindlichkeiten (vor Effekten aus derivativen Finanzinstrumenten) 16.990 71.058

Im Finanzierungsvertrag zur Einräumung von Kreditfazilitäten (zuletzt geändert am 3. Mai 2018) und in der Dokumentation für die Anleihe vom 4. Mai 2018 sind diverse Auflagen enthalten, bei deren Nichteinhaltung die Kreditgeber bzw. Anleihegläubiger die Möglichkeit haben, die Darlehen bzw. die Anleihe fällig zu stellen. Die Einhaltung dieser Auflagen sowie das Kapitalrisiko, welchem Tele Columbus als Aktiengesellschaft unterliegt, werden fortlaufend durch den Vorstand überwacht.

Das Liquiditätsrisiko bei Nichteinhaltung dieser Auflagen beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 1.446.168 (31. Dezember 2017: TEUR 1.368.370). Das Risiko der Nichteinhaltung der Auflagen und der damit zusammenhängenden Finanzierungsregularien kann negative Auswirkungen auf die Kreditverfügbarkeit und die Annahme der Unternehmensfortführung der Unternehmen der Tele Columbus AG haben.

Zur Einhaltung bestehender Auflagen und Zahlungsverpflichtungen sind strategische Maßnahmen eingeleitet, um die Liquidität der Unternehmen der Tele Columbus AG langfristig sicherzustellen. Unter anderem hat das Management das konzernweite Cash Pooling auf alle Gesellschaften ausweiten können.

Ferner wird im Zuge der Konzernfinanzierung eine sukzessive Rückzahlung von Finanzverbindlichkeiten über die operativ erwirtschaftete Liquidität der Unternehmen der Tele Columbus AG angestrebt.

Die Fälligkeit der Zahlungsverpflichtungen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, aus Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen, aus sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten sowie aus Leasingverhältnissen gehen aus der Konzern-Bilanz bzw. den Angaben im Konzernanhang hervor, wobei die Fälligkeit langfristiger Teile dieser Verbindlichkeiten - mit Ausnahme der Leasingverbindlichkeiten - zwischen einem Jahr und fünf Jahren liegt.

F.3.2.2 Marktrisiko

Die Tele Columbus AG ist Marktrisiken ausgesetzt, insbesondere durch Zinssatzschwankungen. Diese haben Einfluss auf die Höhe der Zahlungspflichten aus Darlehensvereinbarungen mit variabler Zinsbindung. Die Gefahr der Beeinflussung von Zahlungsmittelströmen durch Fremdwährungsrisiken ist im Geschäftsjahr 2018 für die Tele Columbus AG nicht erkennbar.

Die Tele Columbus AG begegnet Marktrisiken durch den Abschluss derivativer Finanzinstrumente. Derivate als Sicherungsgeschäfte werden ausschließlich zu Sicherungszwecken erworben und hauptsächlich zur Absicherung gegen Schwankungen von Zahlungsmittelströmen eingesetzt.

a) Zinsrisiko

Langfristige, variabel verzinsliche Finanzinstrumente, bei denen zum Beispiel die Zinsrate an einen Marktzins wie den EURIBOR gekoppelt ist, sind einem aus den zukünftigen Zahlungsströmen resultierenden Risiko ausgesetzt. Bewertungsrisiken aus fest verzinslichen Finanzinstrumenten bestehen nur in untergeordnetem Umfang.

Neben einer Beobachtung der Entwicklung des Marktpreisniveaus und einer aktiven Suche nach alternativen Refinanzierungsmöglichkeiten hat das Management der Tele Columbus AG durch die vertragliche Vereinbarung von Zinscaps und -floors sowie bestehender Kündigungsoptionen eine Eingrenzung des Zinsänderungsrisikos realisiert.

Die identifizierten Risiken aus Zinsschwankungen für die Unternehmen der Tele Columbus AG können auf Basis der folgenden Sensitivitätsüberlegungen dargestellt werden:

TEUR 1. Januar bis 31. Dezember 2018 1. Januar bis 31. Dezember 2017
Anstieg EURIBOR um 0,5 % -1.495 -2.310
Rückgang EURIBOR um 0,5 % - -

Die Berechnung basiert auf dem Bestand an variabel verzinslichen Verbindlichkeiten zum Abschlussstichtag und unter Berücksichtigung der derivativen Finanzinstrumente (Zinscaps und -floors) multipliziert mit der jeweiligen Zinsanpassung. Da gegenwärtig bereits der 1-, 3- sowie der 6-Monats-EURIBOR unterhalb von Null liegen, bezieht sich der Rückgang des Zinsaufwands, der durch eine zusätzliche Absenkung der EURIBOR-Zinssätze um 0,5 % entstehen würde, auf Darlehen ohne eine EURIBOR-Zinsfloor-Vereinbarung.

b) Fremdwährungsrisiko

Fremdwährungsrisiken resultieren größtenteils aus operativen Tätigkeiten in Fremdwährung. Die Tele Columbus AG ist von Fremdwährungsrisiken nicht betroffen und daher wird auf weitere Angaben verzichtet.

F.3.2.3 Debitorenrisiko (Ausfallrisiko)

Das Kreditrisiko stellt das Risiko eines finanziellen Verlustes dar, sofern ein Schuldner seine vertraglichen Verpflichtungen in Bezug auf ein Finanzinstrument nicht erfüllen kann. Das Kreditrisiko der Tele Columbus AG resultiert im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Forderungen und dem Zahlungsmittelbestand. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen sowohl gegen andere Unternehmen als auch gegen Privatkunden. Das Debitorenrisiko beruht auf dem Ausfallrisiko des jeweiligen Vertragspartners.

Zur Minimierung des Debitorenrisikos der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Präventiv- und sonstige Maßnahmen ergriffen sowie Inkassounternehmen eingeschaltet.

Im Rahmen von Präventivmaßnahmen wird die Kreditwürdigkeit eines Kunden im Hinblick auf dessen Bonität, Erfahrungen aus der Vergangenheit und sonstige Faktoren geprüft, bevor eine vertragliche Beziehung eingegangen wird.

Überfällige Forderungen werden je nach Mahnstufe oder Fristigkeitsintervallen mit unterschiedlichen Prozentsätzen wertberichtigt. Die Prozentsätze berücksichtigen die Einschätzung des Managements in Bezug auf die Einbringlichkeit der betreffenden Beträge. Diese wiederum basiert im Wesentlichen auf den Erfahrungen der Vergangenheit. Wertberichtigt wurden in den jeweiligen Berichtsperioden lediglich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Unternehmen der Tele Columbus AG gehen daher davon aus, dass alle nicht einzelwertberichtigten Forderungen eingezogen werden können.

Sonstige Maßnahmen umfassen Mahnungen, die nach einem festgelegten Verfahren automatisch an den Kunden versendet werden. Für Großhandelskunden werden Mahnungen fallspezifisch versendet. Die zuständigen Abteilungen entscheiden unter Beachtung gesonderter Vereinbarungen mit diesen Kunden, ob die Mahnung versendet wird. Sofern der Kunde daraufhin seine offenen Posten nicht begleicht, werden Inkassounternehmen sowie, bei gewerblichen Kunden, Rechtsanwälte eingeschaltet und/ oder die Leistungserbringung wird gegenüber dem Kunden eingestellt.

Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen über das geschätzte Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Pauschalwertberichtigungen) sowie sonstige Forderungen für Einzelpersonen (Einzelwertberichtigungen) zum 31. Dezember 2018. Der Bruttobuchwert sowie die Wertberichtigungen beziehen sich ausschließlich auf die Basis der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die für die Berechnung der Pauschal- und Einzelwertberichtigungen herangezogen wurden und betreffen nicht inkassierte Forderungen:

31. Dezember 2018

TEUR Verlustrate (gewichteter Durchschnitt) Bruttobuchwert Wertberichtigung Beeinträchtigte Bonität
nicht überfällig 0 % 5.453 26 Nein
1 - 60 Tage überfällig 5 % 2.818 145 Nein
61 - 90 Tage überfällig 14 % 1.429 201 Nein
91 - 120 Tage überfällig 23 % 2.690 619 Nein
120 - 360 Tage überfällig 42 % 4.873 2.067 Nein
über 360 Tage überfällig 81 % 4.362 3.547 Ja
21.625 6.604

Die Tele Columbus AG hat hierbei folgendes Vorgehen gewählt:

1. Definition eines Ausfalls

IFRS 9 enthält eine widerlegbare Vermutung, dass ein finanzieller Vermögenswert spätestens dann ausgefallen ist, wenn dieser 90 Tage überfällig ist (IFRS 9.B5.5.37). Aus diesem Grunde leitet die Tele Columbus AG aus eigenen historischen belastbaren Informationen ab, dass Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als ausgefallen betrachtet werden können, wenn sie 360 Tage oder mehr überfällig geworden sind.

2. Ermittlung der "Rollrate", mit der eine Forderung in die nächste Überfälligkeitsstufe fortschreitet

Basierend auf den Altersstrukturlisten der letzten zwölf Monate leitet die Tele Columbus AG die Rollraten ab, mit denen der jeweilige Forderungsbestand aus einer (Über)fälligkeitsstufe in die nächste Überfälligkeitsstufe vorangeschritten ist. Dabei wird vereinfachend die Annahme zugrunde gelegt, dass z. B. die zum 31. Januar noch nicht fälligen Forderungen im nächsten Monat (d.h. zum 28. Februar) in die nächste Überfälligkeitsstufe "bis zu 30 Tage überfällig" vorangeschritten sind. Der restliche Teil des zum 31. Januar noch nicht fälligen Forderungsbestands wurde basierend auf dieser Annahme vor Überfälligkeit beglichen. Daraus lässt sich eine Rollrate ermitteln. Diese stellt dar, mit welcher Wahrscheinlichkeit eine noch nicht fällige Forderung in die nächste Überfälligkeitsstufe "bis zu 30 Tage überfällig" voranschreitet. Dieses Vorgehen wird für alle Felder der Altersstrukturliste analog wiederholt, sodass eine Matrix für die Rollraten entsteht.

3. Ermittlung der Ausfallwahrscheinlichkeiten für die Forderungen in unterschiedlichen (Über) fälligkeitsstufen

Im nächsten Schritt wird die Ausfallwahrscheinlichkeit ermittelt, mit der eine Forderung in der jeweiligen (Über)fälligkeitsstufe ausfallen wird. Das heißt, dass sie zu einer Forderung voranschreitet, die über 360 Tage überfällig ist. Dafür werden - vereinfachend -die Rollraten miteinander multipliziert.

4. Ermittlung der durchschnittlichen Ausfallwahrscheinlichkeiten für die Forderungen in unterschiedlichen (Über)fälligkeitsstufen

Zur Eliminierung eventueller Sondereffekte in einzelnen Perioden werden entsprechende Durchschnittswerte für die Ausfallwahrscheinlichkeiten in den jeweiligen (Über)fälligkeitsstufen gebildet.

5. Berechnung der erwarteten Kreditverluste zum 31. Dezember 2018

Im letzten Schritt berechnet die Tele Columbus AG die erwarteten Kreditverluste zum 31. Dezember 2018. Die Wertberichtigung zum 31. Dezember 2018 beträgt somit TEUR 14.023. Im Ergebnis ist die Veränderung des Wertes im Vergleich zur Vorperiode erfolgswirksam zu erfassen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden entsprechend dem Verfahren zur Ermittlung der pauschalierten Einzelwertberichtigungen für Kreditausfälle auf den erwarteten einbringlichen Betrag wertgemindert (s. Abschnitt E.14.3 "Wertminderung langfristiger und kurzfristiger Vermögenswerte"). Bei anderen kurzfristigen finanziellen Forderungen erfolgt die Risikobewertung anhand einer Einzelfallbetrachtung. Bei anderen langfristigen finanziellen Forderungen erfolgt eine Diskontierung der erwarteten Zahlungen anhand des ursprünglichen Effektivzinssatzes. Das maximale Ausfallrisiko zum Bilanzstichtag beträgt TEUR 56.235 (2017: TEUR 54.820).

Es wird davon ausgegangen, dass der im Wert geminderte Buchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen annähernd ihrem beizulegenden Zeitwert entspricht.

Es besteht kein wesentliches Risiko bezüglich der abgeschlossenen Sicherungsgeschäfte, da diese nur mit Finanzinstituten guten Ratings abgeschlossen wurden.

Eine Konzentration von Kreditrisiken aus Geschäftsbeziehungen mit einzelnen Schuldnern oder Schuldnergruppen ist grundsätzlich nicht erkennbar.

F.4 Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen ausschließlich Bargeld und Giroeinlagen.

Es sind wie im Vorjahr keine Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente zur Besicherung von Darlehen oder anderen Verbindlichkeiten verwendet worden.

Schulden Eigenkapital
TEUR Sonstige Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und aus der Anleihe Nicht beherrschende Anteile
Bilanz zum 1. Januar 2018 27.846 45.552 1.341.078 7.958
Veränderungen des Cash Flows aus Finanzierungstätigkeiten
Tilgung von Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing -14.379 -14.379
Ausschüttungen -1.568 -1.568
Einzahlungen aus Darlehen, Anleihen oder aus kurz- oder langfristigen Fremdmitteln von Kreditinstituten 720.079 720.079
Transaktionskosten in Bezug auf Kredite und Ausleihungen -16.604 -16.604
Tilgung von Ausleihungen und kurz- oder langfristigen Fremdmitteln -650.519 -650.519
Zinsauszahlungen -53.001 -53.001
Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen -7.012 -7.012
Gesamtveränderung des Cash Flows aus Finanzierungstätigkeiten -23.004 -7.012 -14.379 -45 -1.568
Sonstige Änderungen
Bezogen auf Schulden
Neue Finanzierungsleasing-Verhältnisse 38.350
Auflösung Transaktionskosten 23.637
Bewertung Derivate 7.526
Zinsaufwendungen 1.501 43.677
gezahlte Zinsen -2.486
Sonstige Änderungen 4.000
Gesamte sonstige Änderungen, bezogen auf Schulden 4.000 37.365 74.840 -
Gesamte sonstige Änderungen, bezogen auf das Eigenkapital - - - 2.302
Bilanz zum 31. Dezember 2018 24.834 68.538 1.415.873 8.692

F.5 Ergebnis je Aktie

Die Berechnung des Ergebnisses je Aktie ergibt sich aus dem den Aktionären zurechenbaren Gewinn oder Verlust und den durchschnittlich im Umlauf befindlichen Aktien. Die Aktienoptionsprogramme MSP und POP, siehe hierzu E.18 "Anteilsbasierte Vergütungen", wurden in die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie einbezogen. Die Aktienoptionen der Mitarbeiter haben wegen der Verlustsituation der Tele Columbus AG keinen Verwässerungseffekt auf das Ergebnis je Aktie.

Ermittlung des Ergebnis je Aktie

TEUR 1. Jan. bis 31. Dez. 2018 1. Jan. bis 31. Dez. 2017
Auf die Aktionäre entfallender Periodenfehlbetrag in TEUR -163.848 -18.802
Gewichteter Durchschnitt der Anzahl ausstehender Stammaktien (in Stück) 127.556.251 127.556.251
Unverwässertes Ergebnis je Aktie in EUR -1,28 -0,15
Verwässertes Ergebnis je Aktie in EUR -1,28 -0,15

Ermittlung des gewichteten Durchschnitts ausstehender Stammaktien

TEUR 1. Jan. bis 31. Dez. 2018 1. Jan. bis 31. Dez. 2017
Ausgegebene Stammaktien zum 1. Januar 127.556.251 127.556.251
Gewichteter Durchschnitt der Stammaktien im Berichtsjahr 127.556.251 127.556.251

F.6 Segmentberichterstattung

Beschreibung der Segmente

Der Konzern berichtet sein operatives Geschäft in zwei Produkt-Segmenten: "TV" und "Internet und Telefonie". Für diese Segmente werden quartalsweise interne Managementberichte zur Steuerung erstellt.

Beziehungen innerhalb einzelner Segmente werden eliminiert.

Segment "TV"

Der Konzern bietet im Segment "TV" sowohl Basis- als auch Premium-Programme an. Basis-Programme umfassen analoge sowie digitale TV- und Radiodienste. Die angebotenen TV Pakete enthalten 73 weitere digitale TV-Programme, davon bis zu 40 Sender in HD-Qualität. In der oben aufgeführten Gesamtzahl an digitalen Sendern sind die unverschlüsselten Programme nicht mit einbezogen.

Segment "Internet und Telefonie"

Im Segment "Internet und Telefonie" fasst der Konzern Internet- und Telefondienste zusammen. Ergänzend zu den Festnetzdiensten enthält das Produktportfolio auch Mobilfunkleistungen. Die Umsatzerlöse setzen sich aus Erlösen aus dem Abschluss von Neuverträgen und Installationsservices sowie den monatlichen Vertrags- und Serviceentgelten zusammen.

Überleitung

In der Position "Sonstiges" werden Geschäftsaktivitäten und Sachverhalte ausgewiesen, die nicht in direktem Zusammenhang mit den berichtspflichtigen Segmenten des Konzerns stehen.

Aufwendungen und Erträge, die den operativen Segmenten nicht zugeordnet werden, entfallen im Wesentlichen auf die Zentralfunktionen Geschäftsführung, Rechtsabteilung, Personalabteilung, Finanzen, Einkauf und IT. Die Umsatzerlöse, die den operativen Segmenten nicht zugeordnet wurden, betreffen hauptsächlich Umsatzerlöse mit Geschäftskunden und Bauleistungen gegenüber Dritten.

Bei der Ermittlung des Normalisierten EBITDA für die einzelnen Segmente wurden die folgenden Zentralfunktionen zuzurechnenden Positionen nicht berücksichtigt:

in TEUR 2018 2017
Umsatzerlöse Geschäftskunden / Bauleistungen 74.067 59.891
Sonstige Erträge 7.525 6.503
Aktivierte Eigenleistungen 2.986 1.830
Direkte Kosten -45.096 -28.855
Personalaufwand -33.865 -27.363
Sonstige Aufwendungen -31.174 -24.089

Aufwendungen und Erträge werden den Segmenten entweder direkt oder auf Basis angemessener Schlüssel zugeordnet.

Daneben wurden zum Teil Einmaleffekte (zur Definition wird auf die Erläuterungen unter "Segmentberichterstattung" verwiesen) in der Überleitung ausgewiesen, da diese ebenfalls nicht den beiden Segmenten zugeordnet werden können.

Die Rechnungslegungsgrundsätze der Segmentberichterstattung entsprechen mit Ausnahme der Eliminierung der "Einmaleffekte" den für den Konzernabschluss angesetzten Grundsätzen und sind analog den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, zu verstehen. Dies gilt, sofern sich die Bewertungsmethoden und die Segmentabgrenzung nicht mehr ändern.

Daher braucht keine Überleitungsrechnung aufgrund von Unterschieden zwischen interner Bewertung und Bewertung nach IFRS vorgenommen zu werden, sondern nur in Bezug auf Posten, die keinen berichtspflichtigen Segmenten zugeordnet sind.

Segmentberichterstattung

Erläuterung zu den verwendeten Messgrößen der Segmente

Für den Vorstand der Tele Columbus Gruppe stellt das Normalisierte EBITDA 1)die zentrale Steuerungsgröße dar, die im Rahmen des Monatsreportings separat für jedes operative Segment berichtet wird. Das Normalisierte EBITDA stellt das Ergebnis vor dem Finanzergebnis (Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen, Zinsertrag, Zinsaufwand und sonstigem Finanzergebnis), Ertragsteuern sowie Abschreibungen und Wertminderungen das Anlagevermögen. Darüber hinaus enthält es keine sogenannten "Sondereffekte". Diese sind vom Vorstand definiert als nicht wiederkehrende, seltene oder außergewöhnliche Aufwendungen oder Erträge, wenn das Ereignis in den nächsten zwei Geschäftsjahren voraussichtlich nicht wieder auftreten wird bzw. in den vergangenen zwei Geschäftsjahren noch nicht aufgetreten war. Neben den Sondereffekten werden zusätzlich Aufwendungen und Erträge aus bestimmten Geschäftsvorfällen bereinigt, die gemäß Definition des Vorstands keinen direkten Bezug zur Leistungserstellung haben. Dies betrifft u.a. Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Sachanlagevermögen. Mit diesen Ereignissen einhergehende Aufwendungen und Erträge werden in Abzug von dem Normalisierten EBITDA gebracht. Es handelt sich um Aufwendungen oder Erträge, die überwiegend nicht aus dem operativen Geschäft entstanden sind bzw. Restrukturierungscharakter haben und somit nicht zur Beurteilung des operativen Erfolgs herangezogen werden können.

1) Bei dieser Kennzahl handelt es sich um eine Steuerungsgröße nach Definition des Managements der Tele Columbus AG.

Die Integration von pepcom in den Gesamtkonzern Tele Columbus ist 2018 beendet. Bei den einmaligen Aufwendungen in 2018 handelt es sich im Wesentlichen um Beratungskosten aufgrund von Harmonisierung und Optimierung der IT-Systeme und Integrationskosten, Abfindungszahlungen sowie Aufwendungen in Verbindung mit Wertberichtigung auf Forderungen.

Die einmaligen Aufwendungen im Jahr 2017 betrafen hauptsächlich Beratungskosten, die im Zusammenhang mit der Harmonisierung und Optimierung der IT-Systeme angefallen sind, verschiedene Strategie-Projekte sowie Integrationskosten, Abfindungszahlungen und sonstige einmalige Personalkosten, Aufwendungen aufgrund einer Betriebsprüfungsrückstellung, Aufwendungen in Verbindung mit den Rückstellungen für drohende Verluste im Zusammenhang mit einem langfristigen Signallieferungsvertrag sowie Aufwendungen zur Einführung und Vermarktung der neuen Marke PYUR.

Die einmaligen Erträge setzen sich 2018 wie im Vorjahr im Wesentlichen aus Erträgen aus dem Anlagenabgang und Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen für drohende Verluste zusammen.

Die folgende Tabelle enthält Angaben zu den berichtspflichtigen Segmenten "TV" und "Internet & Telefonie" sowie dem nicht berichtspflichtigen Segment "Sonstiges":

2018
in TEUR
TV Internet & Telefonie Sonstiges Gesamt
Umsatzerlöse 267.285 153.029 74.067 494.381
Normalisiertes EBITDA 149.672 111.810 -25.531 235.951
Nicht wiederkehrende Aufwendungen (-) / Erträge (+) -1.506 30 -44.925 -46.401
EBITDA 148.166 111.840 -70.456 189.550
2017
in TEUR
TV Internet & Telefonie Sonstiges Gesamt
Umsatzerlöse 277.619 158.246 59.891 495.756
Normalisiertes EBITDA 163.480 112.995 -12.083 264.392
Nicht wiederkehrende Aufwendungen (-) / Erträge (+) -2.218 -638 -64.531 -67.387
EBITDA 161.262 112.357 -76.614 197.005

Die Überleitung des gesamten Periodenergebnisses der berichtspflichtigen Segmente auf das Konzernergebnis vor Steuern und auf nicht fortgeführte Geschäftsbereiche ist in der folgenden Tabelle dargestellt:

TEUR 2018 2017
EBITDA der berichtspflichtigen Segmente 260.005 273.619
Abschreibung -283.003 -155.610
Gewinn/ Verlust an Anteilen von assoziierten Unternehmen -5 53
Anderes finanzielles Ergebnis -77.754 -69.825
Sonstiges -70.456 -76.614
Ergebnis vor Steuern -171.213 -28.377

In den Abschreibungen sind Wertminderungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 124.209 enthalten, die ausschließlich das Segment TV betreffen.

Sonstige Segmentangaben

Eine sekundäre Segmentierung nach geografischen Kriterien wird nicht vorgenommen, da sämtliche Umsatzerlöse ausschließlich im Inland erwirtschaftet werden.

Die Umsatzerlöse werden mit einer Vielzahl von Kunden generiert, so dass kein wesentlicher Teil auf einen oder wenige externe Kunden entfällt.

F.7 Angaben nach HGB

Mitarbeiter

Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer während des Geschäftsjahres betrug 1.216 (2017: 1.288) Mitarbeiter, davon 1.137 (2017: 1.212) Arbeitnehmer, 57 (2017: 51) leitende Angestellte und 23 (2017: 24) Auszubildende.

Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Tele Columbus AG haben die vorgeschrieben Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Sie ist im Geschäftsbericht 2018 der Tele Columbus AG abgedruckt und wird darüber hinaus den Aktionären auf der Internetseite von Tele Columbus unter https://www.telecolumbus.com/investor-relations/entsprechenserklaerung dauerhaft zugänglich gemacht.

Honorare des Abschlussprüfers

Während des Geschäftsjahres hat die Tele Columbus die folgenden Dienstleistungen vom wie im Vorjahr bestellten Abschlussprüfer, der Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erhalten:

TEUR 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
Abschlussprüfungsleistungen 1.551 1.243
Andere Bestätigungsleistungen - 525
Sonstige Leistungen 15 -
1.566 1.768

F.8 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Frank Donck hat mit Wirkung zum Ablauf des 2. April 2019 sein Aufsichtsratsmandat und sein Amt als Vorsitzender des Aufsichtsrats niedergelegt. Andre Krause wurde zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.

Tele Columbus prüft gegenwärtig wertsteigernde Optionen im Rahmen des Glasfaserausbaus in Deutschland. Dies schließt auch eine potentielle neue Struktur der Gruppe mit ein, die die Beteiligung eines Investors an den Netzen von Tele Columbus ermöglichen würde. Die Evaluierung befindet sich jedoch noch in einem frühen Stadium und es sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Entscheidungen getroffen worden. Tele Columbus wird nur eine Transaktion verfolgen, die strategisch überzeugend und wertsteigernd für ihre Aktionäre ist. Es gibt weder Gewissheit, dass eine Transaktion zustande kommt, noch zu welchen Bedingungen oder zu welchem Zeitpunkt.

Versicherung der gesetzlichen Vertreter des Konzerns

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Tele Columbus AG zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

 

Berlin, den 29. April 2019

Der Vorstand

Chief Executive Officer Timm Degenhardt

Chief Financial Officer Eike Walters

Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018

1. Grundlagen des Konzerns

1.1 Geschäftsmodell des Konzerns

1.1.1 Allgemeines

Die Tele Columbus AG mit Sitz in Berlin hält zum Bilanzstichtag 60 direkte bzw. mittelbar operativ tätige Tochterunternehmen, die im Konzernabschluss voll konsolidiert werden, sowie vier weitere assoziierte Unternehmen und zwei Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen werden. Die Gesellschaft ist seit dem 23. Januar 2015 an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) notiert.

Die Tele Columbus AG ist das Mutterunternehmen des Tele Columbus-Konzerns (im Folgenden Tele Columbus oder Gruppe) und im Wesentlichen als Holdinggesellschaft für die Gesellschaften der Tele Columbus tätig. Daher ist die Ertragslage der Gesellschaft im Einzelabschluss stark beeinflusst von den Ergebnissen der Tochtergesellschaften. Dies spiegelt sich in den Beteiligungserträgen und den Erträgen bzw. Aufwendungen aus den abgeschlossenen Ergebnisabführungsverträgen wider.

Tele Columbus ist einer der führenden deutschen Glasfasernetzbetreiber in Deutschland mit einer Reichweite von mehr als drei Millionen Haushalten. Unter der Marke PYUR bietet das Unternehmen Highspeed-Internet einschließlich Telefon sowie mehr als 250 TV-Programme auf einer digitalen Entertainment-Plattform an, die klassisches Fernsehen mit Videounterhaltung auf Abruf vereint. Mit ihren Partnern der Wohnungswirtschaft realisiert die Gruppe maßgeschneiderte Kooperationsmodelle und moderne digitale Mehrwertdienste wie Telemetrie und Mieterportale. Als Full-Service-Partner für Kommunen und regionale Versorger treibt Tele Columbus maßgeblich den glasfaserbasierten Infrastruktur- und Breitbandausbau in Deutschland voran. Im Geschäftskundenbereich werden zudem Carrier-Dienste und Unternehmenslösungen auf Basis des eigenen Glasfasernetzes erbracht. Die Unternehmen der Gruppe sind deutschlandweit tätig mit einer besonders starken Marktstellung in den ostdeutschen Bundesländern. Ca. 37 % der von Tele Columbus gehaltenen Bestände verteilen sich auf das restliche Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Insgesamt versorgt die Gruppe über bestehende Netzebenen knapp 8 % aller deutschen Haushalte. Seit Anfang Oktober 2017 vermarktete die Tele Columbus bereits einen Großteil ihrer Endkundenprodukte unter der Marke PYUR. Diese wurde im Laufe des Geschäftsjahres 2018 sukzessive auch auf die anderen Tochtergesellschaften inklusive der Geschäftskunden ausgerollt.

Tele Columbus bietet seinen Kunden einen modernen und leistungsfähigen Zugang zu TV-Angeboten, Telefon (Festnetz und Mobilfunk) und schnellem Internet an. Das Angebot umfasst den Service, die Wartung, sowie die Bereitstellung der oben genannten Produkte und Dienste, die Betreuung der angeschlossenen Kunden und das Inkasso. Über dieses Kerngeschäft hinaus umfasst das Angebot auch das Bauleistungsgeschäft mit Bezug zum Telefonie- und Internetgeschäft sowie Individuallösungen für Großkunden.

1.1.2 Struktur des Konzerns

Die Tele Columbus AG agiert als Konzernholding und ist die oberste Verwaltungs- und Holdinggesellschaft der Gruppe, welcher somit die Steuerung des gesamten Konzerns obliegt. Folglich nimmt die Tele Columbus AG sowohl die strategische Entwicklung der Gruppe als auch die Bereitstellung von Dienstleistungen und Finanzierungen für verbundene Unternehmen wahr.

Der vollständige Abschluss aller Maßnahmen zur Schaffung einer einheitlichen und skalierbaren Organisationsstruktur wurde 2018 vollzogen.

1.1.3 Unternehmenserwerbe und -veräußerungen

Im Laufe des Geschäftsjahres gab es keine wesentlichen Veränderungen im Konsolidierungskreis. Es wird diesbezüglich auf die Angaben im Konzernanhang im Abschnitt B.2 "Veränderungen im Konsolidierungskreis" verwiesen.

1.1.4 Hauptmarkt und Kerngeschäft

Tele Columbus ist einer der führenden Glasfasernetzbetreiber in Deutschland und besitzt eine regionale Marktführerschaft in weiten Teilen der ostdeutschen Bundesländer. Das Leistungsangebot beschränkt sich ausschließlich auf die Bundesrepublik Deutschland. Besonders stark vertreten ist Tele Columbus in folgenden Bundesländern: Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Die Hauptstandorte der Gruppe befinden sich in Berlin und Leipzig. Darüber hinaus unterhält sie weitere Standorte in Hamburg, Chemnitz, Magdeburg, Ratingen, Unterföhring und Frankfurt (Oder).

Tele Columbus betreibt vornehmlich Kabelnetze der Netzebenen 3 und 4. Bei der Netzebene 3 - auch NE3, Level 3 oder L3 genannt - handelt es sich um ein Kabelnetzwerk, das Signale von regionalen Verteilungsnetzwerken zum Übertragungspunkt außerhalb der Wohneinheit des Kunden transportiert. Mit Netzebene 4 - auch NE4, Level 4 oder L4 genannt - wird ein Kabelnetzwerk innerhalb einer Wohnanlage bezeichnet, das Signale ab dem Übertragungspunkt bis zur Anschlussdose in der Wohneinheit des Kunden verteilt. Als integrierter Netzbetreiber für beide Netzebenen ist die Gruppe auf die Bereitstellung hochwertiger und integrierter Endkundendienste aus einer Hand spezialisiert. An Standorten, an denen die Gruppe nicht auf den eigenen Netzbestand zurückgreifen kann, werden entsprechende Netzleistungen eingekauft. Neben dem Betrieb von glasfaserbasierten Netzen ist die Tele Columbus auch im B2B- und Baudienstleistungsgeschäft tätig. Dabei umfasst das B2B-Geschäft Produkte zur Versorgung von Unternehmen mit Bandbreitendiensten und Geschäftskundenvernetzung, Produkte zur Versorgung von Geschäftskunden mit Internet und Telefonie sowie Netzmonitoring und Vermarktung von Rechenzentrumsdienstleistungen. Bei den Baudienstleistungen handelt es sich unter anderem um die Errichtung von Glasfaser-Stadtnetzen oder den Anschluss von Wohngebieten an das eigene Backbone sowie den Ausbau oder die Modernisierung der koaxialen oder Glasfaserinfrastruktur von Wohngebäuden.

Den Endkunden von Tele Columbus werden zahlreiche Leistungen in den Bereichen Fernsehen und Telekommunikation - insbesondere ein Grundangebot an Kabelfernsehkanälen (CATV), Premium TV Pakete (Premium TV) sowie Internet- und Telefondienste im Festnetz und auch ein mobiler Sprach- und Datendienst - angeboten. Zum 31. Dezember 2018 verzeichnete Tele Columbus rund 3,3 Millionen angeschlossene Haushalte. Rund 2,29 Millionen Haushalte hiervon bezogen mindestens eines der angebotenen Produkte.

Die Gruppe generiert ihre Einnahmen hauptsächlich aus Anschlussgebühren, die von Endkunden für den Bezug eines CATV-Produkts gezahlt werden. Etwa 95 % der Endkunden sind Mieter in Mehrfamilienobjekten, die zum Bestand von Gesellschaften oder Genossenschaften der Wohnungswirtschaft zählen oder von diesen verwaltet werden. Die Gruppe hat mit diesen Unternehmen dauerhafte Gestattungs- und Signallieferungsverträge abgeschlossen, was eine nachhaltige Erlösbasis sicherstellt. Die Wohnungswirtschaftsunternehmen legen den Betrag für die Bereitstellung der CATV-Anschlüsse mehrheitlich über die Betriebskostenabrechnung auf ihre Mieter um.

1.1.5 Geschäftssegmente

Produkte und Leistungen von Tele Columbus werden in die zwei operativen Segmente "TV" sowie "Internet und Telefonie" unterteilt.

1.1.5.1 Segment "TV"

Tele Columbus bietet im Segment "TV" sowohl Basis- als auch Premium-Programme an. Basis-Programme umfassen analoge sowie digitale TV- und Radiodienste. Die angebotenen Premium-Programme enthalten bis zu 72 weitere digitale TV-Programme, davon bis zu 40 Sender in HD-Qualität. Auf der digitalen Entertainment-Plattform werden zudem mehr als 250 TV-Programme angeboten.

Die Gruppe generiert im Segment "TV" Erlöse aus Kabelanschlussentgelten und wiederkehrenden Entgelten für Serviceoptionen von Kabelanschlusskunden sowie Erlöse aus dem Abschluss von Neuverträgen und den entsprechenden Installationsservices. Des Weiteren erhält sie von den Programmanbietern sogenannte Einspeiseentgelte für die Verbreitung diverser Programme über das Kabelnetz. Tele Columbus ist hierbei bemüht, ein einheitliches Einspeisemodell für alle Senderanbieter zu implementieren.

Das TV Geschäft erzielte im Geschäftsjahr 2018 Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 267.285 (Vj.: TEUR 277.619), welche 54,1 % des Gesamtumsatzes 2018 (Vj.: 56,0 %) ausmachten.

1.1.5.2 Segment "Internet und Telefonie"

Im Segment "Internet und Telefonie" fasst die Gruppe Internet- und Telefondienste zusammen. Ergänzend zu den Festnetzdiensten enthält das Produktportfolio auch Mobilfunkleistungen. Die Umsatzerlöse setzen sich aus Erlösen aus dem Abschluss von Neuverträgen und Installationsservices sowie den monatlichen Vertrags- und Serviceentgelten zusammen.

Die Anzahl der bestehenden Internetverträge ist im Geschäftsjahr 2018 von ca. 578.000 auf ca. 574.000 leicht gesunken.

Das "Internet und Telefonie" Segment erzielte im Geschäftsjahr 2018 Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 153.029 (Vj.: TEUR 158.246), welche 30,9 % des Gesamtumsatzes 2018 (Vj.: 31,9 %) ausmachten.

1.1.5.3 Segment "Sonstiges"

Unter "Sonstiges" werden Geschäftsaktivitäten ausgewiesen, die nicht direkt den beiden berichteten Segmenten zugeordnet sind. Dazu zählen insbesondere das B2B- und Baudienstleistungsgeschäft mit Umsatzerlösen in Höhe von TEUR 74.067 (Vj.: TEUR 59.891). Ferner werden diesem Segment auch allgemeine Verwaltungskosten und Personalkosten in Höhe von TEUR 65.039 (Vj.: TEUR 51.452) zugeordnet. Das Segment "Sonstiges" macht damit 15,0 % (Vj.: 12,1 %) des Gesamtumsatzes 2018 aus.

1.2 Ziele und Strategien

Die Strategie der Tele Columbus AG zielt auf nachhaltiges und profitables Wachstum ab. Im Betrachtungszeitraum wurden die festgelegten Zielgrößen, wie in Kapitel 2.2 "Geschäftsverlauf" beschrieben, teilweise erreicht.

Die kurz-, mittel- und langfristigen Ziele von Tele Columbus wurden nach Abschluss der Integration zum Ende des Jahres 2018 neu definiert. Nach einem Jahr der Konsolidierung und der Neupositionierung der Gruppe fokussiert sich Tele Columbus auf sechs strategische Kernthemen (Netzwerk, Produkte, Kundenerlebnis, Wohnungswirtschaft, B2B sowie Organisation & Kultur), die in einem konzernübergreifenden Masterplan regelmäßig überwacht und gesteuert werden.

Die erfolgreiche Operationalisierung dieser strategischen Initiativen durch Projekte ist wesentlicher Bestandteil der Transformation und Voraussetzung des angestrebten Turnarounds zurück zu operativem Wachstum.

Die beschriebenen Ziele sollen mit Hilfe der folgenden strategischen Maßnahmen erreicht werden:

Permanenter und kontinuierlicher Ausbau der Kabelnetze und Weiterentwicklung der NE3/ NE4-Netzinfrastruktur zu einem hochmodernen Glasfasernetz. Tele Columbus betrachtet es hierbei insbesondere als wirtschaftlich sinnvoll, die noch nicht an das eigene Netz angeschlossenen Haushalte anzubinden, um sowohl Einsparungen im Bereich der Signalbeschaffungsentgelte zu erzielen als auch aus dem bestehenden Angebot an Zusatzdiensten weitere Erlöse generieren zu können. Für diese Erweiterung der eigenen NE3-Infrastruktur plant Tele Columbus auch in Zukunft umfangreiche Investitionen (CAPEX).

Ausbau der regionalen, marktführenden Positionierung auf dem Gebiet der Internetgeschwindigkeit durch den flächendeckenden örtlichen Ausbau auf aktuellste technische Übertragungsstandards (DOCSIS 3.1/ FTTH)

Ausbau der Markenbekanntheit für die in 2017 implementierte Marke und Angebot einer differenzierten Produktvielfalt für neue und bestehende B2C-Kunden mittels eines wettbewerbsfähigen Produkt- und Kampagnenportfolios, das die individuellen Bedürfnisse unserer Kunden trifft, sich vom Wettbewerb abhebt und das erfolgreich zur Beschleunigung des Kundenwachstums und des Umsatzes pro Kunden beiträgt.

Spezielle Angebote an bestehende Kabelfernsehkunden für Internet, Telefon und Premium TV sollen den Absatz zusätzlicher und höherwertiger Dienste pro Fernsehkunde weiter steigern (Cross- und Upselling).

AdvanceTV, die digitale Entertainment-Lösung für das Fernsehen der Zukunft, welche durch kontinuierliche Weiterentwicklung die Attraktivität des Produktportfolios sukzessive steigern soll

Fokus auf eine klare Kundenorientierung durch die Stabilisierung des Kundenservices und Digitalisierung von Prozessen aus Kundensicht. Unter Digitalisierung versteht sich die Automatisierung, Vereinfachung, Verkürzung von Prozessen und das Bereitstellen/ Ausbauen von Self-Service-Möglichkeiten.

Positionierung als dauerhafter und innovativer Partner für die Wohnungswirtschaft sowie Festigung und Ausbau der regionalen Marktführerschaft auf dem Markt der NE4-Betreiber bei der Signalübermittlung innerhalb der Grundstücke und Gebäude (auf der "letzten Meile" zum Kunden)

Entwicklung zum führenden nationalen Anbieter für B2B-Lösungen mit dem Fokus auf das Tele Columbus Netzwerk durch eine ständige Weiterentwicklung des Produktportfolios und die breitbandige Erschließung neuer und bestehender Gewerbegebiete bzw. gewerblicher Kunden.

Unseren Zielen und Strategien tragen wir mit unserem Steuerungssystem und der Überwachung zentraler Kennzahlen Rechnung. Tele Columbus bewertet dabei den Erfolg des Turnarounds anhand eines überarbeiteten Steuerungssystems, das sich auf die wirtschaftlichen Parameter Umsatz, EBITDA und Capex sowie der Stabilität der vertraglich gebundenen Wohneinheiten, da diese das Vermarktungspotential für die umsatzgenerierenden Kundenverträge darstellen, stützt. Mit diesem überarbeiteten Steuerungssystem wurde eine Grundlage zur integrierten und alle wesentlichen Steuerungsgrößen einschließenden Steuerungsmethodik geschaffen.

1.3 Steuerungssystem

Die Unternehmensgruppe wird vom Vorstand der Tele Columbus AG geführt. Er verantwortet das operative Geschäft und überwacht die oben beschriebenen berichtspflichtigen Segmente "TV" sowie "Internet und Telefonie". Für den Gesamtkonzern und diese Segmente erhält und überprüft der Vorstand interne Managementberichte. Für das nicht berichtspflichtige Segment "Sonstiges" werden dem Vorstand ebenfalls interne Managementberichte vorgelegt.

Wesentliche finanzielle und nicht-finanzielle Steuerungsgrößen

Das Normalisierte EBITDA ist die zentrale Steuerungsgröße, die separat für jedes operative Segment berichtet wird. Diese durch das Management der Tele Columbus AG definierte Steuerungsgröße stellt das Ergebnis vor dem Finanzergebnis (Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen, Zinsertrag, Zinsaufwand und sonstiges Finanzergebnis), Ertragsteuern sowie Abschreibungen und Wertminderungen auf das Anlagevermögen dar. Darüber hinaus wird es um "Sondereffekte" bereinigt. Diese sind vom Vorstand als seltene oder außergewöhnliche Ereignisse definiert, die in den folgenden zwei Geschäftsjahren voraussichtlich nicht wieder auftreten werden und in den vorangegangenen zwei Geschäftsjahren nicht schon einmal aufgetreten sind. Neben den Sondereffekten werden zusätzlich Aufwendungen und Erträge aus bestimmten Geschäftsvorfällen bereinigt, die gemäß Definition des Vorstands keinen direkten Bezug zur Leistungserstellung haben. Dies betrifft u.a. Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Sachanlagevermögen. Mit diesen Ereignissen einhergehende Aufwendungen und Erträge werden in Abzug von dem Normalisierten EBITDA gebracht. Mit der Bereinigung des EBITDA wird eine Steuerungsgröße ermittelt, die zum einen die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Tele Columbus reflektiert und die zum anderen im Branchen- und Periodenvergleich genutzt werden kann.

Neben dem Normalisiertem EBITDA stellen dabei wie im vorangegangen Abschnitt beschrieben der Umsatz, das unbereinigte EBITDA und die Investitionsaufwendungen (Capital Expenditure/ CAPEX) wesentliche finanzielle KPIs dar, die auf Basis der in der IFRS-Rechnungslegung ermittelten Wertansätze als Steuerungsgrößen verwendet werden.

Die vertraglich gebundenen Wohneinheiten stellen den wesentlichen nicht-finanziellen KPI dar und werden auf Basis interner Definitionen ermittelt.

Die KPIs CAPEX und vertraglich gebundene Wohneinheiten werden auf Basis des Geschäftsmodells der Tele Columbus Gruppe nur auf Konzernebene als Steuerungsgröße verwendet.

Weitere finanzielle und nicht-finanzielle Steuerungsgrößen

Neben den dargestellten wesentlichen finanziellen und nicht-finanziellen Steuerungsgrößen verwendet das Management weitere Steuerungsgrößen für Zwecke der Steuerung einzelner operativer Geschäftsaktivitäten:

RGUs (Revenue Generating Units)

Die RGUs bezeichnen die umsatzbringenden Einheiten - also alle Einzelleistungen, die ein Endkunde bezieht; jeder abonnierte Dienst (z.B. Kabelfernsehen, Internet, Telefonie) wird als RGU gezählt. Der Vorstand überwacht die RGUs für jeden einzelnen Dienst der Segmente sowohl für CATV und Premium TV Services, als auch für Internet- und Telefondienste.

ARPU (Average Revenue per User)

Bei der Erhebung des ARPU (durchschnittlich pro Endkunde erzielter Umsatz) werden zwei verschiedene Berechnungsansätze zur Anwendung gebracht:

Der Jahresdurchschnitts-ARPU wird berechnet als Umsatz aus Anschlussgebühren für das Jahr (einschließlich Rabatte, Gutschriften und Installationsgebühren) geteilt durch die Summe der monatlichen Gesamtzahl an Endkunden/ RGUs während des Jahres.

Der Quartalsdurchschnitts-ARPU wird berechnet als Umsatz aus Anschlussgebühren für das relevante Quartal (einschließlich Rabatte, Gutschriften und Installationsgebühren) geteilt durch die Summe der monatlichen Gesamtzahl an Endkunden/ RGUs während des relevanten Quartals.

Anteil der Wohneinheiten, die an die eigene Signalzuführung angebunden und rückkanalfähig sind

Dieser Prozentsatz bezeichnet den Anteil der Wohneinheiten, welche mit eigenen, NE3- / NE4-integrierten und rückkanalfähig aufgerüsteten Netzen verbunden sind - also die Vermarktung von Telefon- und Internetdiensten erlauben - bezogen auf die Gesamtanzahl der angeschlossenen Haushalte.

Weitere Steuerungsgrößen sind die Personalzahlen (gemessen in Full Time Equivalents/ FTE) und der Cash Flow.

Ein weiterer nicht-finanzieller Leistungsindikator ist die Kundenzufriedenheit. Aus diesem Grund misst Tele Columbus regelmäßig die Zufriedenheit der Kunden mit dem Tele Columbus Zufriedenheitsindex mittels NPS (Net Promoter Score).

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Konsum stützt deutsche Wirtschaft

Die deutsche Wirtschaft befand sich nach Auffassung des BMWi im Jahr 2018 in einer sehr guten Verfassung. Die konjunkturelle Lage war auch im Jahr 2018 gekennzeichnet durch ein solides und stetiges Wirtschaftswachstum. Für das gesamte Jahr ergibt sich ein Anstieg des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 1,5 % - eine leichte Verringerung im Vergleich zum Vorjahr, in dem das BIP um 2,2 % zulegen konnte. Damit ist die deutsche Wirtschaft das neunte Jahr in Folge gewachsen.

Im Berichtsjahr profitierte Deutschlands Wirtschaft vor allem von einer starken Binnennachfrage. Die privaten Konsumausgaben stiegen preisbereinigt um 1,0 %, die des Staates um 1,1 %. Die Zahl der Erwerbstätigen gemäß Inländerkonzept (definiert als Erwerbstätige mit Wohnort in Deutschland) lag 2018 bei 44,8 Mio. - rund 562.000 Personen beziehungsweise 1,3 % mehr als im Vorjahr - und erreichte damit einen neuen Höchststand. Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte stieg im Vergleich zum Vorjahr in 2018 um 3,2 %.

Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Überblick

In Deutschland gibt es derzeit rund 34,3 Millionen Breitbandanschlüsse. Dabei ist das Kabel-TV-Netz im deutschen Breitbandmarkt nach ADSL und VDSL die zweitwichtigste Zugangstechnologie mit ca. 8,1 Millionen genutzten Anschlüssen.

Die Netze, die ursprünglich nur für die Rundfunkübertragung gebaut worden sind und aus Koaxialkabeln bestanden, werden von den Kabel-TV-Anbietern zunehmend durch leistungsfähigere Glasfaserstrecken aufgerüstet. Die dadurch entstehenden hybriden Netze aus Koaxialkabeln und Glasfaser (HFC) können immer größere Datenmengen transportieren und werden der Nachfrage nach zunehmend leistungsfähigeren Breitbandanschlüssen gerecht.

Der deutsche Telekommunikations- und Medienmarkt ist zunehmend geprägt durch Konvergenz, d.h. das Zusammenwachsen verschiedener Dienste und Inhalte. Das Breitbandkabel liefert das gesamte Spektrum der vom Kunden nachgefragten Multimedia-Anwendungen aus einer Hand: So können Kabelkunden heute nicht nur auf vielfältige Weise fernsehen, sondern ihren Kabelanschluss in aufgerüsteten Kabelnetzen dank hoher Bandbreiten auch für interaktive Dienste, insbesondere Internet- und Telefondienste, nutzen. Immer mehr Kunden wünschen den Bezug aller Dienste von einem einzigen Provider zu einem attraktiven Preis-Leistungsverhältnis. Als Reaktion darauf vermarkten die Anbieter einzelne oder mehrere Bündel von Diensten, die digitales Fernsehen, Breitband-Internet und Telefonie umfassen.

Wettbewerber

Der deutsche Kabelmarkt ist in NE3- und NE4-Netzbetreiber aufgeteilt. Nach zahlreichen Marktkonsolidierungen gehört der Großteil der regionalen NE3-Netze den zwei großen Kabelnetzbetreibern Vodafone und Unitymedia, die über diese Netze auch eigene NE4-Bestände versorgen.

Im Wettbewerb zu diesen Anbietern wurde in den vergangenen Jahren auch durch die traditionellen NE4-Betreiber eine eigene, unabhängige Signalzuführung über die NE3 aufgebaut und somit eine integrierte Netzinfrastruktur geschaffen. Bei den NE4-Betreibern war der Markt historisch bedingt zersplittert. In den vergangenen Jahren hat jedoch auch hier eine Konsolidierung der NE4-Netzbetreiber begonnen.

Im Wettbewerb der Kabelnetzbetreiber verfügt Tele Columbus über eine starke Marktposition in den ostdeutschen Bundesländern. In Berlin wurden 2018 rund 45 % der Kabelhaushalte von Tele Columbus versorgt, in Brandenburg 62 %, in Sachsen 57 %, in Thüringen 41 % und in Mecklenburg-Vorpommern 21 %. In Sachsen-Anhalt besteht weiterhin ein Marktanteil von rund 98 %. Der gesamte Marktanteil von Tele Columbus an den Kabelhaushalten in diesen Regionen lag somit 2018 bei etwa 53 %. In ausgewählten ostdeutschen Regionen, wie beispielsweise den Großstädten Leipzig, Erfurt oder Halle, verfügt Tele Columbus dabei über eine klare regionale Marktführerschaft und starke regionale Identität. Im Westen Deutschlands fokussiert sich die Gruppe auf einzelne Regionen insbesondere in den Bundesländern Bayern, Nordrhein-Westfalen, und Hessen. Tele Columbus versorgt zum Beispiel in München und Nürnberg viele Kabelhaushalte und kommt damit in Bayern aktuell auf einen Marktanteil von 16 %, in Hessen von 11 % und in Nordrhein-Westfalen ebenfalls von 12 %.

Der deutsche Kabelmarkt befindet sich weiterhin in einer Konsolidierungsphase. Tele Columbus beteiligt sich darum aktiv an diesem Prozess und geht davon aus, auch zukünftig von Konsolidierungen innerhalb der Branche profitieren zu können. Von besonderer Bedeutung für den deutschen Kabelmarkt und auch für Tele Columbus ist der geplante Zusammenschluss von Vodafone und Unitymedia.

Fernsehen

Deutschland ist mit 17,5 Mio. versorgten Kabel-TV-Haushalten der größte Kabelmarkt in Europa; die Anzahl der versorgten Kabel-TV-Haushalte ist seit 2012 leicht rückläufig. Der zweite wichtige Übertragungsweg für TV-Dienste ist der Satellitenempfang. Diesen nutzten im Berichtsjahr mehr als 17,4 Mio. Haushalte. Auch in diesem Jahr liegen somit die Versorgung über Kabelnetze mit 45,1 % und die Versorgung der jeweiligen TV-Haushalte in Deutschland per Satellit mit 45,0 % fast gleichauf.

Rund 16,2 Mio. (Vj.: 15,5 Mio.) Kabelhaushalte - dies entspricht 92,9 % (Vj.: 88,6 %) aller Haushalte mit Kabelanschluss - nutzten im Geschäftsjahr 2018 die digitalen TV-Angebote des Breitbandkabels. Gegenüber dem Vorjahr stellt dies eine Zunahme von rund 0,7 Mio. Kabelhaushalten dar. Treiber für den Umstieg auf digitale Angebote sind vor allem HDTV, 3D-TV, Video-on-Demand sowie zeitversetztes Fernsehen und in Zukunft auch neue digitale Angebote wie Ultra-HD und TV Everywhere. Ein HDTV-Gerät und einen HD-Receiver besitzen bereits rund 30,9 Mio. Kabelhaushalte und können somit ihre Programme in hochauflösender Qualität empfangen. Darüber hinaus führt die zunehmende Verbreitung von Pay-TV, also digitaler Fernsehdienste, die zusätzlich zum bestehenden Kabel- oder Satelliten-Fernsehen erworben werden können, zu einer erhöhten Nutzung digitaler Angebote im Kabelfernsehen. Allerdings ist nicht außer Acht zu lassen, dass lineares TV zunehmend durch Streaming-Dienste abgelöst wird. Dies führt zu einer Verschiebung des Nutzerverhaltens vom linearen Fernsehen zum Internet.

Darüber hinaus stellen die analoge Abschaltung und die Umstellung auf DVB-T2 HD größere Veränderungen im Fernsehmarkt dar. Im Zuge der erfolgten Umstellung auf das neue terrestrische Antennenfernsehen DVB-T2 gibt es nun mehr Kernregionen und somit kann ein größerer Teil der Bevölkerung mit privaten und öffentlichen Programmen digital über Antenne versorgt werden. DVB-T2 benötigt weniger Übertragungsspektrum, so dass die freigewordenen Funkfrequenzen für den Ausbau des mobilen Internets genutzt werden können. Durch die Abschaltung der analogen Signalverbreitung wurden in den Kabelnetzen weitere Kapazitäten frei, die Tele Columbus nun für Highspeed-Internet und neue TV-Angebote nutzt.

Internet und Telefonie

Neben dem digitalen und analogen TV-Angebot werden Internet- und Telefoniedienste immer stärker über den Kabelanschluss gefragt. Aktuell nutzen in Deutschland bereits rund 8,1 Mio. Haushalte ihren Kabelanschluss für einen schnellen Internetzugang. Sowohl attraktive Produktneueinführungen und Vermarktungsaktivitäten - insbesondere neue Bundle-Angebote - unterstützen die zukünftigen Wachstumsmöglichkeiten in diesem Bereich.

Der deutsche Internetmarkt zeichnet sich zum einen durch eine wachsende Nachfrage nach höherer Bandbreite, zum andern durch einen Wechsel von DSL- auf Kabelangebote aus. Das Kabelsegment ist mit ca. 23,6 % die am schnellsten wachsende Internetzugangsmöglichkeit und nimmt dem DSL-Segment zunehmend Marktanteile ab.

Mehr als 80 % aller Kabelkunden haben bereits Zugang zu Internetbandbreiten über 50 Mbit/s. Auf Basis ihrer leistungsstarken Infrastruktur können Kabelnetzbetreiber ihren Kunden bereits heute Anschlüsse mit bis zu 1000 Mbit/s anbieten. Der nächste Übertragungsstandard DOCSIS 3.1 zeichnet sich bereits im Markt ab, so dass auf Basis der bestehenden Kabelinfrastruktur aus Glasfaser- und Koaxialleitungen absehbar auch Geschwindigkeiten im Gigabit-Bereich verfügbar werden.

Auch bei der Festnetztelefonie ist das Wachstum in Deutschland zunehmend von einem hochwertigen Breitbandangebot abhängig, da Telefondienste vermehrt mit Breitbanddiensten gebündelt und auf Basis der Internet-Protokoll-Technologie (Voice-Over-IP) bereitgestellt werden. Der Bereich Festnetztelefon hat einen erheblichen Preisverfall aufgrund des zunehmenden Angebots von Flatrate-Produkten in verschiedenen Kommunikationsdiensten erfahren. Der Wettbewerb im Festnetzsegment hat sich durch das Aufkommen von Wiederverkäufern, alternativen Betreibern, sinkenden Mobilfunkgebühren (und der daraus resultierenden Substitution durch den Mobilfunk) sowie aufgrund von alternativen Zugangstechnologien und Providern anderer Dienste verstärkt.

Auch unter diesen Marktverhältnissen ist der Marktanteil der Kabelnetzbetreiber am Festnetzmarkt stetig gewachsen und liegt bei 23,6 % beziehungsweise 8,1 Mio. Nutzer. Tele Columbus konnte sich u.a. durch die Einführung attraktiver, moderner und technisch standesgemäßer Produkte und Bündelangebote in diesem Markt stabil positionieren und den Marktanteil von rund 1,8 % festigen.

Zukunftsoffensive Gigabit-Deutschland

Hinter der "Zukunftsoffensive Gigabit-Deutschland" steht eine Offensive der Netzallianz zum Ausbau gigabitfähiger konvergenter Netze bis 2025, initiiert durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Um den Bedürfnissen einer fortgeschrittenen Informationsgesellschaft gerecht zu werden und den Übergang in die Gigabit-Gesellschaft umzusetzen, soll in einem ersten Zwischenschritt eine flächendeckende Versorgung mit mindestens 50 Mbit/s für alle Haushalte bereit gestellt werden. Die Europäische Kommission strebt sogar eine Bandbreite von 100 Mbit/s für 50 % der EU-Bevölkerung bis 2020 an. Für den Ausbau der Infrastruktur bestehen in bestimmten Teilen Deutschlands verschiedenste staatliche Förderprogramme. Die zukünftige Technologie wird von Tele Columbus fortlaufend beobachtet.

2.2 Geschäftsverlauf

Im Geschäftsjahr 2018 lag der Fokus von Tele Columbus auf der noch andauernden Integration im Zuge des Zusammenschlusses der drei Gesellschaften Tele Columbus, PrimaCom und pepcom und daraus folgend auf der Stabilisierung des Geschäftes.

Dabei gelang es der Gruppe sämtliche Integrationsprojekte in 2018 vollständig abzuschließen, mit dem Ergebnis, dass mittlerweile alle Kundendaten auf einer einheitlichen CRM-Plattform verwaltet werden und die Buchhaltung mittels eines einheitlichen ERP-Systems erfolgt.

Infolgedessen hat der Vorstand der Tele Columbus AG beschlossen, die Definitionen der KPIs, die von den einzelnen Tochtergesellschaften in der Vergangenheit angewandt wurden, anzugleichen und somit eine einheitliche gruppenweite Grundlage für die Berichterstattung der KPIs zu schaffen. Ab dem dritten Quartal 2018 gelten in allen Gesellschaften einheitliche Richtlinien für die KPIs.

Der Umsatz und das Normalisierte EBITDA verringerten sich um -0,3 % bzw. -10,8 % im Vergleich zum Vorjahr. Die Umsatzprognose (Umsatzwachstum im mittleren einstelligen Prozentbereich) und die Normalisierte EBITDA-Prognose (EUR 280 Mio. bis 290 Mio.) wurden nicht erreicht. Aufgrund der eingangs erwähnten Fokussierung auf den Abschluss der Integration aller Unternehmen der Tele Columbus Gruppe konnte die Wachstumsstrategie nicht mit der erforderlichen Intensität vorangetrieben werden.

Die Normalisierte EBITDA-Marge beläuft sich auf 47,7 % (Vj.: 53,3 %). Mit 32,1 % des Umsatzes liegen die getätigten Investitionen in 2018 über den prognostizierten Investitionen (ca. 27 - 30 % des Umsatzes). Die leichte Überschreitung der Prognose ist vor allem auf die Investitionen in die Netzinfrastruktur zurückzuführen.

Insgesamt waren die ersten neun Monate des Jahres 2018 eine Phase der Konsolidierung, in der die Gruppe stark mit der Integration und dem Aufbau bzw. der Vereinheitlichung von internen Prozessen und Strukturen beschäftigt war. Aufgrund des hohen Ressourcenbedarfs der Projekte blieb die operative Performance unter den internen Erwartungen zurück. Ab dem vierten Quartal wurde ein stärkerer Fokus auf Wachstum und Vermarktungsaktivitäten gelegt.

Aufgrund der oben beschriebenen Situation sank die Anzahl der angeschlossenen Wohneinheiten, die rückkanalfähig aufgerüstet und an die eigene NE3 angeschlossen sind, um ca. 28.000 auf rund 2.298.000 Wohneinheiten (ca. -45.000 durch Definitionsvereinheitlichung). Deren Anteil erhöhte sich trotzdem um rund 4 Prozentpunkte auf 69 % des Gesamtbestandes, da die Homes Connected Basis durch die Definitionsvereinheitlichung verringert wurde. Die leichte Überschreitung des prognostizierten Wertes um etwa einen Prozentpunkt ist wie zuvor erläutert auf die Definitionsanpassung zurückzuführen. Zudem waren zum Ende des Berichtsjahres ca. 84 % der rückkanalfähigen und an die eigene Signalzuführung angebundenen Netze mit hybrider Glasfaserstruktur auf den Internet-Übertragungsstandard DOCSIS 3.0 aufgerüstet, der Übertragungsraten von bis zu einem Gigabit/s ermöglicht. Die Anzahl der an das Kabelnetz der Gruppe angeschlossenen Wohneinheiten betrug zum Ende des Jahres 2018 rund 3,3 Mio. und ist damit im Vergleich zum Vorjahr gesunken (Vj.: 3,6 Mio.; ca. -0,22 Mio. durch Definitionsvereinheitlichung).

Kundenbasis/ RGUs

2018 2017
Kundenbasis Abonnenten in Mio. 2,29 2,37
RGUs in Mio. 3,83 3,93
RGUs Internet und Telefonie Segment in Mio. 1,01 1,13
RGUs TV Segment in Mio. 2,82 2,80
RGUs Kabel TV in Mio. 2,26 2,37
RGUs Premium TV in Mio. 0,56 0,43
RGUs pro Kunde 1,67 1,66

Die Kundenbasis von Tele Columbus sank leicht im Vergleich zum Jahresende 2017 auf 2,29 Mio. Abonnenten.

Die Summe der umsatzbringenden Einheiten (RGUs) sank für alle Dienste im Berichtsjahr um 0,10 Mio. auf 3,83 Mio. (Vj.: 3,93 Mio., ca. +0,05 Mio. durch Definitionsvereinheitlichung). Der Verlust resultiert hauptsächlich aus der Abnahme der Kundenzahlen im klassischen Kabelfernsehen.

Das Geschäft mit Internet und Telefonie entwickelte sich weniger dynamisch als erwartet. Die RGUs für Internetdienste blieben weitestgehend stabil mit 574.000 (Vj.: ca. 578.000). Die RGUs für Telefondienste verzeichneten einen Rückgang um 21 % auf ca. 439.000 RGUs (Vj.: ca. 555.000; ca. -0,08 Mio. durch Definitionsvereinheitlichung). Der über die Definitionsvereinheitlichung hinausgehende Rückgang von RGUs ist auf die Neugestaltung der Internet- und Telefonieverträge zurückzuführen. Hier wirkt sich die Aufhebung der Zwangsbündelung von Internet- und Telefonvertrag negativ auf die Anzahl der Telefon-RGUs aus.

Die RGUs für Kabel TV sanken auf ca. 2,26 Mio. (Vj.: 2,37 Mio.). Die RGUs für Premium TV Services verzeichneten ein Wachstum aufgrund der Definitionsvereinheitlichung. Sie lagen bei ca. 558.000 Einheiten (Vj.: ca. 430.000, ca. +0,14 Mio. durch Definitionsvereinheitlichung).

Die durchschnittliche Zahl der Produkte (RGUs) pro Kunde über alle Segmente entwickelte sich im Geschäftsjahr leicht positiv. Der Wert erhöhte sich zum Jahresende 2018 auf 1,67, nachdem er Ende des Jahres 2017 noch bei 1,66 gelegen hatte, liegt jedoch leicht unter dem für das Geschäftsjahr 2018 prognostizierten Wert von rund 1,8.

ARPU
in EUR
2018 2017
ARPU 17,73 17,41
ARPU TV (per TV Endkunde) 9,41 9,31
ARPU Internet und Telefonie (per Internet RGU) 23,97 24,26

Der durchschnittliche Erlös pro Kunde und Monat aus allen Diensten - der "Average Revenue per User" (ARPU) oder auch "Jahresdurchschnitts-ARPU" - belief sich im Jahr 2018 auf EUR 17,73 und lag damit um 1,9 % höher als im Vorjahr (Vj.: EUR 17,41). Diese Entwicklung entsprach der strategischen Zielsetzung von Tele Columbus. Der ARPU für gebündelte Internet- und Telefondienste sank auf EUR 23,97 (Vj.: EUR 24,26). Dies ist begründet durch die erstmalige Anwendung des neuen Bilanzierungsstandards zur Umsatzrealisierung (IFRS 15). Gemäß der vorherigen Bilanzierungsmethode hätte der monatliche ARPU EUR 24,33 betragen.

Ebenso ist der TV ARPU für die Gruppe zum 31. Dezember 2018 auf EUR 9,41 gegenüber dem Vorjahr mit EUR 9,31 leicht gestiegen. Zum überwiegenden Teil resultiert dieser Anstieg aus der geänderten Bilanzierung nach IFRS 15.

2.3 Lage

2.3.1 Ertragslage

Die untenstehende Tabelle stellt eine Übersicht der Entwicklung der Ertragslage dar.

TEUR 2018 2017
Umsatzerlöse 494.381 495.756
Aktivierte Eigenleistungen 20.753 16.864
Andere Erträge 24.467 20.545
Gesamtleistung 539.601 533.165
Materialaufwand -181.505 -159.150
Leistungen an Arbeitnehmer -79.376 -81.469
Andere Aufwendungen -89.171 -95.541
EBITDA 189.549 197.005
Nicht wiederkehrende Aufwendungen (netto) 46.401 67.387
Normalisiertes EBITDA 235.950 264.392
EBITDA 189.549 197.005
Finanzergebnis -77.759 -69.772
Abschreibungen -283.003 -155.610
Ertragsteuern 9.817 12.027
Jahresfehlbetrag -161.396 -16.350

Der Umsatz des Geschäftsjahres 2018 sank im Vergleich zum Vorjahr geringfügig um 0,3 % auf TEUR 494.381.

Die Erlöse aus dem Segment "TV" sanken um 3,7 % auf TEUR 267.285 (Vj.: TEUR 277.619). Bei den Umsätzen im Segment "Internet und Telefonie" war ebenfalls ein Rückgang um 3,3 % von TEUR 158.246 auf TEUR 153.029 zu verzeichnen. Gegenläufig wirkte eine Erhöhung der Umsatzerlöse im Bereich Bauleistungen, welche um TEUR 7.192 auf TEUR 23.238 gestiegen sind.

Die aktivierten Eigenleistungen haben sich im Geschäftsjahr von TEUR 16.864 auf TEUR 20.753 deutlich erhöht. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf höhere Investitionsleistungen im Geschäftsjahr 2018 im Gesamtverbund zurückzuführen.

Die anderen Erträge in Höhe von TEUR 24.467 haben sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 3.922 erhöht. Die Veränderung resultiert hauptsächlich aus höheren Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen sowie gestiegenen Erträgen aus Marketingzuschüssen.

Die Gesamtleistung, definiert als Summe aus den Umsatzerlösen, den anderen Erträgen sowie den aktivierten Eigenleistungen, stieg somit im Berichtszeitraum um 1,2 % auf TEUR 539.601.

Der Materialaufwand im Geschäftsjahr 2018 erhöhte sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum signifikant um TEUR 22.355 auf TEUR 181.505. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus höheren Aufwendungen aufgrund der Expansion des Baudienstleistungsgeschäfts, migrationsbedingten höheren Kosten für Call-Center-Tätigkeiten und damit verbundenen qualitätssteigernden Maßnahmen sowie aus dem intensivierten Einkauf von Fremdsignalen.

Die Leistungen an Arbeitnehmer der Tele Columbus Gruppe sanken um TEUR 2.093 auf TEUR 79.376. Der Rückgang resultiert hauptsächlich aus der im Vergleich zum Vorjahr reduzierten durchschnittlichen Mitarbeiterzahl aufgrund des Abschlusses der Restrukturierungsmaßnahmen, insbesondere die Umsetzung der Maßnahmen in Unterföhring. Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl der Gruppe hat sich im Geschäftsjahr 2018 um 72 auf 1.216 reduziert (Vj.: 1.288).

Die anderen Aufwendungen betrugen im Geschäftsjahr 2018 TEUR 89.171 (Vj.: TEUR 95.541). Der Rückgang von TEUR 6.370 resultiert im Wesentlichen aus geringeren Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten, die um TEUR 3.905 gesunken sind.

Das EBITDA betrug aufgrund der oben beschriebenen Faktoren im Geschäftsjahr 2018 TEUR 189.549 und ist im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 7.456 gesunken.

Das Normalisierte EBITDA ist im Vergleich zum Vorjahr um 10,8 % auf TEUR 235.950 gesunken.

Ergebnisgröße
in TEUR
2018 2017
Normalisiertes EBITDA 235.950 264.392
Restrukturierung und weitere Integrationsmaßnahmen -30.295 -51.713
Finanzielle Restrukturierung -327 -160
Sonstiges -15.778 -15.514
Nicht wiederkehrende Aufwendungen (-) (netto) -46.401 -67.387
EBITDA 189.549 197.005

Die Aufwendungen für Restrukturierung und weitere Integrationsmaßnahmen betrugen im Geschäftsjahr 2018 TEUR 30.295 (Vj.: TEUR 51.713). Diese beinhalten im Wesentlichen Rechts- und Beratungsaufwendungen von TEUR 17.843 (Vj.: TEUR 23.685), Löhne und Gehälter sowie Prämien und Boni im Zusammenhang mit der Restrukturierung von TEUR 5.246 (Vj.: TEUR 13.240). Ebenfalls beinhaltet diese Position Sonderaufwendungen für Customer Care aufgrund der Integration von pepcom in 2018 über TEUR 5.308 sowie für die weitere Etablierung der Marke PYUR in Höhe von TEUR 1.460 (Vj.: TEUR 2.033).

Restrukturierung und weitere Integrationsmaßnahmen

in TEUR 2018 2017
GuV-Position -30.295 -51.713
Andere Erträge 3.268 124
Materialaufwand -5.559 -4.080
Zuwendungen an Arbeitnehmer -5.246 -13.240
Andere Aufwendungen -22.758 -34.517

Die Aufwendungen für finanzielle Restrukturierungen stiegen in 2018 um TEUR 167 auf TEUR 327. Im Wesentlichen beinhalten diese Rechts- und Beratungskosten, die im Zusammenhang mit der Ablösung und Neuverhandlung von Kreditverträgen entstanden sind.

Finanzielle Restrukturierung
in TEUR
2018 2017
GuV-Position -327 -160
Andere Aufwendungen -327 -160

Unter die sonstigen Sondereffekte in Höhe von TEUR 15.778 (Vj.: TEUR 15.514) fallen hauptsächlich Sachverhalte wie Erlöse und Verluste aus Anlagenabgängen und Rechts- und Beratungsaufwendungen für andere einmalige Ereignisse.

Sonstiges
in TEUR
2018 2017
GuV-Position -15.778 -15.514
Andere Erträge 421 3.114
Materialaufwand -4.538 -3.718
Andere Aufwendungen -11.661 -14.910

Im Berichtszeitraum reduzierte sich die operative Marge, definiert als Quotient des Normalisierten EBITDA zu den Umsatzerlösen, damit auf 47,7 % (Vj.: 53,3 %).

Das negative Finanzergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum um TEUR 7.987 auf TEUR 77.759 erhöht. Hierin enthalten sind im Wesentlichen die Zinsaufwendungen gegenüber Dritten mit TEUR 68.834, die sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 18.948 erhöht haben. Dieser Anstieg resultiert aus Transaktionskosten in Höhe von TEUR 18.338, die zuvor abgegrenzt waren und im Zuge der (teilweisen) Rückzahlung der Facility A und Capex Facility aufwandswirksam erfasst wurden.

Das negative sonstige Finanzergebnis betrug TEUR 2.407 (Vj.: TEUR 12.348). Das sonstige Finanzergebnis enthält mit TEUR 2.329 eine negative Wertanpassung einer finanziellen Verbindlichkeit aus einer Earn-out-Klausel. Im Vorjahr war eine negative Wertanpassung aufgrund des Erwerbs der Minderheitenbeteiligung an der Kabelfernsehen München Servicenter GmbH & Co. KG sowie an der Kabelfernsehen München Servicenter Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Beteiligungsgesellschaft in Höhe von TEUR 15.776 im sonstigen Finanzergebnis enthalten.

Die Abschreibungen erhöhten sich signifikant auf TEUR 283.003 (Vj.: TEUR 155.610) aufgrund der Wertberichtigung des Geschäfts- oder Firmenwertes in Höhe von TEUR 124.209. Diese erfolgte im Segment "TV" und ist auf die stagnierende Marktentwicklung im klassischen Kabelfernsehen und den damit verbundenen Anpassungen zum wirtschaftlichen Ausblick durch den Vorstand zurückzuführen. Die Gesellschaft hat diese Faktoren bei der Unternehmensplanung berücksichtigt und den Wertberichtigungsbedarf erfolgswirksam im laufenden Geschäftsjahr erfasst.

Im Geschäftsjahr 2018 resultierte aus den Steuern vom Einkommen und Ertrag ein Ertrag in Höhe von TEUR 9.817 (Vj.: Ertrag von TEUR 12.027). Die laufenden Ertragsteueraufwendungen haben sich dabei um TEUR 8.894 auf TEUR 1.375 reduziert, bei den latenten Steuererträgen kam es zu einem Rückgang um TEUR 11.104 auf TEUR 11.192 (Vj.: latente Steuererträge von TEUR 22.296).

Das Geschäftsjahr 2018 wurde mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 161.396 (Vj.: TEUR 16.350) abgeschlossen.

2.3.2 Ertragslage nach Segmentinformationen

Das operative Geschäft ist in zwei Segmente unterteilt. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick zu den Umsatzerlösen in den Geschäftsjahren 2018 und 2017:

Umsatzerlöse Segmente
in TEUR
2018 2017
Umsatzerlöse TV Segment 267.285 277.619
Umsatzerlöse Internet und Telefonie 153.029 158.246
Umsatzerlöse gesamt (exkl. Segment "Sonstige") 420.314 435.865

Die Umsatzerlöse aus dem Segment "TV" sind im Vergleich zum Vorjahr um 3,7 % auf TEUR 267.285 gesunken, was hauptsächlich auf einen Rückgang in den Kabel TV-RGU um ca. 105.000 zurückzuführen ist. Die Umsätze im Segment "Internet und Telefonie" sind im Vergleich zum Vorjahr um 3,3 % auf TEUR 153.029 gesunken. Im Vergleich zum Geschäftsjahr 2017 reduzierten sich die Internet- und Telefon-RGUs um ca. 120.000 (davon -83.000 durch Definitionsvereinheitlichung) bei einer Reduzierung des ARPU um EUR 0,29.

Normalisierte Aufwendungen der Segmente
in TEUR
2018 2017
Materialaufwand
TV Segment -100.773 -95.441
Internet und Telefonie Segment -25.293 -26.998
Leistungen an Arbeitnehmer
TV Segment -22.109 -23.030
Internet und Telefonie Segment -17.991 -17.837
Andere Aufwendungen
TV Segment -12.684 -11.126
Internet und Telefonie Segment -10.916 -11.255

Die normalisierten Aufwendungen konnten im Vergleich zum Vorjahr gesenkt werden.

Ergebnisgröße
in TEUR
2018 2017
Normalisiertes EBITDA
TV Segment 149.672 163.480
Internet und Telefonie Segment 111.810 112.995
Nicht wiederkehrende Aufwendungen (-)/Erträge (+)
TV Segment -1.506 -2.218
Internet und Telefonie Segment 30 -638
EBITDA
TV Segment 148.165 161.262
Internet und Telefonie Segment 111.840 112.357

Bezüglich der Überleitung der Ergebnisgrößen zum Gesamtergebnis wird auf die Ausführungen im Konzernanhang, Abschnitt F.6 "Segmentberichterstattung" verwiesen.

Das Segment "Sonstiges", welches im Wesentlichen das Baudienstleistungsgeschäft der Gruppe und B2B-Geschäft der Tochtergesellschaft HL komm sowie allgemeine Verwaltungs- und Personalkosten der Gruppe beinhaltet, trägt mit einem EBITDA von TEUR -70.456 (Vj.: TEUR -76.614) im Geschäftsjahr 2018 zum Konzernergebnis bei. Der gesunkene Aufwand gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus geminderten Rechts- und Beratungskosten, EDV-Kosten sowie Raumkosten. Die Umsatzerlöse dieses Segments sind von TEUR 59.891 auf TEUR 74.067 gestiegen, was vor allem auf erhöhte Umsätze aus Baudienstleistungen sowie dem B2B-Geschäft zurückzuführen ist.

2.3.3 Finanzlage und Liquidität

Cash Flow

Zum 31. Dezember 2018 belief sich der Saldo der Zahlungsmittel und Äquivalente auf TEUR 26.288 (Vj.: TEUR 31.767). Dies stellt eine Verringerung der Bestände von TEUR 5.479 gegenüber dem Vorjahr dar.

Der positive Zahlungsmittelzufluss aus dem Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit in Höhe von TEUR 159.618 wurde im Wesentlichen für Investitionen genutzt. Der Cash Flow aus Investitionstätigkeit betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR -144.073. Der Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit betrug im Geschäftsjahr TEUR -23.004.

In 2018 war die Gruppe jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Unternehmensführung überprüft mindestens monatlich die Liquiditätssituation und leitet gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ein, um etwaigen Liquiditätsengpässen rechtzeitig vorzubeugen. Die benötigten finanziellen Mittel für Investitionen in den Netzausbau, den Erwerb weiterer Gesellschaften sowie in den Vertrieb und die Vermarktung der neuen Telefon- und Internetdienste wurden aus dem operativen Geschäft, aus Barliquidität und der Aufnahme von Krediten finanziert. Die zu leistenden Zinszahlungen für die Bankverbindlichkeiten des Unternehmens wurden aus den Barmitteln bestritten.

Die Finanzierung der Tele Columbus Unternehmen erfolgt derzeit im Wesentlichen über ein Langfristdarlehen und der im Mai 2018 ausgegebenen Anleihe (Senior Secured Notes) der Tele Columbus AG. Darüber hinaus hat die Tele Columbus AG im Oktober 2018 eine weitere Finanzierung über TEUR 75.000 mit einer Laufzeit bis 2023 abgeschlossen. Im Rahmen der Refinanzierungsrunden konnte die in Anspruch genommene Investitionslinie abgelöst und die teilweise in Anspruch genommen revolvierende Kreditlinie zurückgezahlt werden.

Die Gruppe verfügt weiterhin noch über die revolvierende Kreditlinie von TEUR 50.000. Diese wurde zum 31. Dezember 2018 nicht in Anspruch genommen.

Der zusammengefasste Cash Flow der Tele Columbus Gruppe in den Geschäftsjahren 2018 und 2017 stellt sich wie folgt dar:

in TEUR 2018 2017
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit 159.618 159.554
Cash Flow aus Investitionstätigkeit -144.073 -140.310
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit -23.004 -43.868
Veränderungen der Zahlungsmittel und Äquivalente -7.459 -24.624
Zahlungsmittel und Äquivalente zu Beginn der Periode 31.767 55.223
Zahlungsmittel und Äquivalente am Ende der Periode 24.307 30.599
zuzüglich Freigabe von gesperrten Zahlungsmitteln 1.982 1.168
Freie Zahlungsmittel und Äquivalente am Ende der Periode 26.288 31.767

Cash Flow aus operativer Tätigkeit

Im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 belief sich der Netto Cash Flow aus operativer Tätigkeit auf TEUR 159.618 und lag damit auf Vorjahresniveau.

Die Ertragsteuerzahlungen sanken um TEUR 2.793 auf TEUR 4.048 (Vj.: TEUR 6.841).

Cash Flow aus Investitionstätigkeit

Der Cash Flow aus Investitionstätigkeit in Höhe von TEUR -144.073 (Vj.: TEUR -140.310) resultiert im Wesentlichen aus Investitionen in das Sachanlagevermögen und in immaterielle Vermögenswerte. Diese stiegen gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 16,9 % auf TEUR 148.876 (Vj.: TEUR 127.397).

Schwerpunkt der getätigten Investitionen ist die konsequente Fortführung der Unternehmensstrategie: Neben der Ablösung von fremden Signallieferanten durch eine Versorgung der Tele Columbus-Bestände mit eigenem Signal sowie dem Ausbau der bestehenden HFC-Netze für die Vermarktung von IP-Diensten mit hoher Übertragungsrate, um so die steigende Nachfrage nach schnellen Internetverbindungen befriedigen zu können, lag der Fokus auf der Einführung unternehmensweit einheitlicher System- und Technologieplattformen. Des Weiteren erfolgten bundesweite Investitionen für die gegenüber der Wohnungswirtschaft bestehenden Ausbauverpflichtungen im Rahmen von Neu-Akquisitionen beziehungsweise Vertragsprolongationen. Die Gruppe hat im Geschäftsjahr 2018 Investitionen in technische Anlagen und Anlagen im Bau in Höhe von insgesamt TEUR 135.111 (Vj.: TEUR 101.675) vorgenommen.

Die bis zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 eingegangenen Verpflichtungen, die in den folgenden Berichtsperioden zu Zahlungsmittelabflüssen in Höhe von rund TEUR 87.826 (Vj.: TEUR 72.807) führen, werden aus den bestehenden Cash-Beständen und aus dem operativen Cash Flow finanziert.

Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit

Der Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR -23.004 (Vj.: TEUR - 43.868) enthält unter anderem die Einzahlungen aus der Ausgabe der Anleihe in Höhe von EUR 645,1 Mio. (inkl. des Disagios von EUR 4,92 Mio.) sowie des im Oktober 2018 aufgenommenen Darlehens in Höhe von EUR 75,0 Mio. Die Tilgungen setzen sich im Wesentlichen aus der Sondertilgung der Facility A in Höhe von EUR 597,5 Mio. sowie der Rückzahlung der Capex Facility und der Revolving Facility von insgesamt EUR 40,0 Mio. zusammen.

Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen anderer Gesellschafter an der Kabelfernsehen München Servicenter GmbH & Co.KG, München, wurden im Geschäftsjahr 2018 TEUR 7.000 getilgt; im Vorjahr betrug der Zahlungsabfluss für die Anteilserwerbe TEUR 58.100.

Des Weiteren hat Tele Columbus diverse Leasingverträge über Infrastruktureinrichtungen zur Versorgung der Kunden abgeschlossen. Diese wurden in Übereinstimmung mit IAS 17 als Finance Leasing (Finanzierungsleasing) klassifiziert. Im Geschäftsjahr 2018 entstanden durch Finance Leasing Zahlungen in Höhe von TEUR 14.379 (Vj.: TEUR 10.296).

Finanzierungsstruktur

Darlehensgeber Darlehensnehmer Gesamt in TEUR zum 31. Dez. 2018 Anteil Gesamt in TEUR zum 31. Dez. 2017 Anteil
New Facility A TC AG 696.951 49,2% 1.284.124 95,8%
Senior Secured Notes - Anleihe TC AG 641.950 45,3% - 0,0%
Facility 75m TC AG 71.863 5,1% - 0,0%
Sonstige diverse 5.110 0,4% 8.337 0,6%
Revolving Facility TC AG - 0,0% 19.223 1,4%
Zinscaps TC AG - 0,0% 4.368 0,3%
Capex Facility TC AG - 0,0% 25.026 1,9%
Gesamt 1.415.874 100,0% 1.341.078 100,0%

Die Revolving Facility in Höhe von TEUR 50.000 gemäß dem Senior Facilities Agreement wurde zum Stichtag der Berichtsperiode nicht in Anspruch genommen.

Die Tele Columbus AG hat am 4. Mai 2018 eine vorrangig besicherte Anleihe mit einem Gesamtbetrag von EUR 650 Mio., einer Laufzeit bis Mai 2025 und einem Zinskupon von 3,875 % p.a. ausgegeben.

Der Emissionserlös der Anleihe wurde, zusammen mit verfügbaren Barmitteln, zur teilweisen Rückzahlung der Facility A, zur kompletten Rückzahlung der Capex Facility sowie zur Deckung der Transaktionskosten verwendet.

Außerdem hat die Tele Columbus AG am 19. Oktober 2018 ein Darlehen über zusätzliche TEUR 75.000 abgeschlossen, um die Liquidität des Unternehmens weiter zu erhöhen. Der Kredit hat eine Laufzeit von fünf Jahren und die Marge beträgt 425 Basispunkte plus Euribor.

Die Mittel wurden genutzt, um einerseits den in Anspruch genommenen Teil der revolvierenden Kreditlinie auszugleichen und andererseits die finanzielle Flexibilität des Unternehmens zu erhöhen.

Die vor der Tilgung bestehenden Bedingungen des Senior Loans bleiben bestehen ebenso wie die revolvierende Kreditlinie über TEUR 50.000.

Hinsichtlich der Laufzeiten der Kreditverträge, Transaktionskosten und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit eingebetteten Derivaten wird auf die Erläuterungen im Abschnitt E.20 "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und aus der Anleihe" des Konzernabschlusses verwiesen.

Zur Sicherung der gesamten Konzernfinanzierung wurden Anteile an den Tochterunternehmen verpfändet.

2.3.4 Vermögenslage

Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem 31. Dezember 2017 um TEUR 107.406 auf TEUR 2.025.780 verringert. Die Reduzierung spiegelt sich auf der Aktivseite in einem Rückgang bei den langfristigen Vermögenswerten, insbesondere bei den immateriellen Vermögenswerten, wider, während auf der Passivseite maßgeblich das Eigenkapital sank.

Das Sachanlagevermögen stieg gegenüber dem 31. Dezember 2017 um TEUR 29.571 auf TEUR 639.440. Dies ist maßgeblich bedingt durch einen deutlichen Anstieg bei den technischen Anlagen sowie Anlagen im Bau aufgrund der Investitionsprojekte. Dem stehen planmäßige Abschreibungen bei den technischen Anlagen in Höhe von TEUR 97.984 gegenüber.

Die immateriellen Vermögenswerte und Firmenwerte sind um TEUR 131.219 von TEUR 1.389.953 auf TEUR 1.258.734 zum 31. Dezember 2018 gesunken. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen mit TEUR 124.209 aus der Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes im TV-Segment sowie der planmäßigen Abschreibung des Kundenstamms und der Kundenprovisionen in Höhe von TEUR 44.975.

Die langfristigen derivativen Finanzinstrumente in Höhe von TEUR 1.283 (Vj.: TEUR 1.521) beinhalten zwei Zinscaps, die im Februar 2016 von der Tele Columbus AG erworben wurden, sowie einen eingebetteten Call aus der Anleihe.

Bei den kurzfristigen Vermögenswerten waren nur geringfügige Veränderungen zu verzeichnen. Bezüglich der Entwicklung des Bestands an Zahlungsmitteln wird auf die Ausführungen im Abschnitt 2.3.3 "Finanzlage und Liquidität" verwiesen.

Die sonstigen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen Forderungen aus Vorsteuer, debitorische Kreditoren und geleistete Anzahlungen.

Das konsolidierte Eigenkapital der Gruppe betrug zum 31. Dezember 2018 TEUR 354.668 (Vj.: TEUR 517.187). Der Rückgang resultiert hauptsächlich aus dem im Geschäftsjahr erzielten Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 161.396.

Die langfristigen sonstigen Rückstellungen sind um TEUR 2.258 auf TEUR 2.721 gestiegen. Der Anstieg resultiert maßgeblich aus der Zuführung von Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen.

Die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bzw. aus der Anleihe sind von TEUR 1.297.685 auf TEUR 1.400.814 gestiegen. Maßgeblich für die Erhöhung ist die Aufnahme der EUR 75 Mio. Facility 75m, die eine Laufzeit bis 2023 hat.

Die Verschuldung des Konzerns aus verzinslichen Darlehen bzw. der Anleihe belief sich zum 31. Dezember 2018 auf TEUR 1.415.873 (Vj.: TEUR 1.341.078). Dies entspricht einem Anteil von 69,9 % (Vj.: 62,9 %) an der Bilanzsumme.

Die langfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten betrugen TEUR 57.974 (Vj. TEUR 37.615). Der Posten umfasst zum 31. Dezember 2018 im Wesentlichen langfristige Leasingverbindlichkeiten für die Nutzung von Infrastruktureinrichtungen in Höhe von TEUR 55.335 (Vj.: TEUR 35.725). Der Anstieg ist im Wesentlichen bedingt durch ein Finanzierungsleasing im Bereich Netzwerkebene 1.

Zum 31. Dezember 2018 wurden latente Steuerverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 33.249 ausgewiesen (Vj.: TEUR 44.876). Diese sind im Wesentlichen aufgrund der planmäßigen Abschreibungen auf den Kundenstamm gesunken.

Bei den kurzfristigen sonstigen Rückstellungen war ein deutlicher Rückgang von TEUR 18.626 auf TEUR 9.527 zu verzeichnen. Dies ist im Wesentlichen bedingt durch die Inanspruchnahme der Restrukturierungsrückstellung in Höhe von TEUR 5.441 sowie der Rückstellung für den Nachforderungsanspruch aus Betriebsprüfungsrisiken in Höhe von TEUR 2.600.

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betrugen TEUR 15.059 (Vj.: TEUR 43.393). Im Vorjahr waren hier die Verbindlichkeiten aus der Revolving Facility in Höhe von EUR 20,0 Mio. ausgewiesen, die im November 2018 getilgt wurden.

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind um 19,1 % auf TEUR 76.383 zurückgegangen. Der Rückgang ist stichtagsbedingt und resultiert aus einem geänderten Zahlverhalten.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer (TEUR 7.312) sowie personalbezogene Verbindlichkeiten (TEUR 7.470).

Der Anstieg bei den kurzfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ist - analog des Anstiegs bei den langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten - bedingt durch neue Finanzierungsleasingverhältnisse.

2.3.5 Gesamtaussage

Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage bildet die Situation der Gruppe des Jahres 2018 ab. Tele Columbus verfügt über ausreichend Liquidität und verfügt über eine langfristige Finanzierung. Die Wachstumsstrategie konnte im Vergleich zum Vorjahr mit geringerer Intensität vorangetrieben werden. Insgesamt war das Jahr 2018 ein Jahr der Konsolidierung, in dem die Gruppe stark mit der Integration und dem Aufbau bzw. der Vereinheitlichung von internen Prozessen und Strukturen beschäftigt war. Aufgrund des hohen Ressourcenbedarfs der Projekte blieb die operative Performance unter den internen Erwartungen zurück.

Unterjährig hatte Tele Columbus bereits auf die Entwicklungen reagiert und die Prognose für 2018 für Umsatz, EBITDA und Investitionsquote korrigiert. Das Management ist jedoch davon überzeugt, die richtigen Maßnahmen getroffen und damit die Voraussetzung für weiteres Wachstum geschaffen zu haben.

3. Tele Columbus AG - Kurzfassung nach HGB

Ergänzend zur Konzernberichterstattung erläutern wir im Folgenden separat die Entwicklung der Muttergesellschaft Tele Columbus AG.

Die Tele Columbus AG erstellt ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG).

Die Tele Columbus AG ist im Wesentlichen als Holdinggesellschaft für die Gesellschaften der Tele Columbus-Gruppe tätig und als solche abhängig von der wirtschaftlichen Lage und dem Geschäftsverlauf ihrer Tochtergesellschaften. Die Ertragslage wird neben den Finanzierungsaufwendungen im Wesentlichen durch das Beteiligungsergebnis, insbesondere die Aufwendungen und Erträge aus den Ergebnisabführungsverträgen, geprägt.

Analyse des Jahresabschlusses

Die von der Tele Columbus AG für das Geschäftsjahr 2018 ausgewiesenen Umsatzerlöse von TEUR 87.522 (2017: TEUR 81.846) resultieren im Wesentlichen aus Erträgen von Dienstleistungen sowie Verkaufserlösen an verbundene Unternehmen. Der Anstieg ist vor allem auf höhere Erträge aus Dienstleistungen im Konzernverbund zurückzuführen.

Die betrieblichen Aufwendungen stehen insbesondere im Zusammenhang mit der Management- und der Finanzierungsfunktion der Gesellschaft. Dementsprechend wird das Ergebnis maßgeblich durch die allgemeinen Verwaltungskosten, die sonstigen betrieblichen Erträge sowie das Finanzergebnis geprägt.

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 52.897 lagen deutlich über dem Vorjahr (TEUR 37.915). Der Grund für den Anstieg waren im Wesentlichen die gestiegenen Erträge aus der Weiterbelastung von Aufwendungen an verbundene Unternehmen mit TEUR 47.434 (2017: TEUR 36.644). Zudem haben sich die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen deutlich um TEUR 3.800 auf TEUR 4.251 erhöht, was hauptsächlich auf die Auflösung von Rückstellungen für ausstehende Rechnungen zurückzuführen ist.

Der Materialaufwand beinhaltet die Aufwendungen für Modems und Receiver, die von der Tele Columbus AG an Konzernunternehmen weiterveräußert werden. Der Anstieg ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass die Tele Columbus AG in 2018 den Einkauf von Modems und Receivern für den gesamten Konzern übernommen hat und dementsprechend auch die Verkäufe gestiegen sind. Zudem werden die bezogenen Leistungen im Rahmen von Verkaufsprojekten im Geschäftsjahr 2018 im Materialaufwand ausgewiesen.

Bei dem Personalaufwand war ein signifikanter Rückgang von TEUR 11.379 auf TEUR 6.095 zu verzeichnen, der im Wesentlichen auf die geringere Mitarbeiterzahl zurückzuführen ist, was sich sowohl auf die Aufwendungen für Löhne und Gehälter als auch auf die Aufwendungen für Boni auswirkte. Zudem ist der Rückgang auf geringere Aufwendungen aus Abfindungen zurückzuführen.

Die Abschreibungen haben sich von TEUR 9.422 auf TEUR 12.261 erhöht, was im Wesentlichen bedingt war durch den Abschreibungsbeginn des konzerneinheitlichen ERP-Systems im Geschäftsjahr 2018.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich um TEUR 32.759 auf TEUR 140.088 erhöht. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Aufwendungen aus verauslagten Kosten für verbundene Unternehmen (+ TEUR 10.617), aus höheren Aufwendungen im Hinblick auf Call-Center-Dienstleistungen und Logistikkosten (+TEUR 9.344) und gestiegenen Aufwendungen aus den Nebenkosten des Geldverkehrs (+TEUR 6.331), die im Geschäftsjahr 2018 im Zusammenhang mit der externen Finanzierung angefallen sind.

Gegenüber dem Vorjahr reduzierte sich das negative Finanzergebnis von TEUR -39.844 auf TEUR -33.826 und weist analog dem Vorjahr im Wesentlichen Erträge aus langfristigen Darlehen an die Tochterunternehmen PrimaCom und pepcom, Zinsaufwendungen bzw. -erträge aus den Cash-Pool Vereinbarungen und Zinsaufwendungen im Rahmen der externen Finanzierung aus.

Erträge aus Gewinnabführungen entstanden in Höhe von TEUR 45.859 und sind annähernd auf dem Niveau des Vorjahres. Der Rückgang der Aufwendungen aus Verlustübernahme von TEUR 5.914 auf TEUR 107 ist im Wesentlichen auf das deutlich bessere Ergebnis der PrimaCom zurückzuführen.

Die Tele Columbus AG schließt das Geschäftsjahr mit einem Fehlbetrag in Höhe von TEUR 29.689 ab. Der Verlust wird vorgetragen.

Die Bilanzsumme verzeichnet mit EUR 2,33 Mrd. einen leichten Anstieg gegenüber dem 31. Dezember 2017 (EUR 2,15 Mrd.).

Auf der Aktivseite spiegelte sich der Anstieg insbesondere in höheren immateriellen Vermögensgegenständen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie einem gestiegenen Rechnungsabgrenzungsposten wider, auf der Passivseite insbesondere durch gestiegene Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen.

Der Anstieg der immateriellen Vermögensgegenstände von TEUR 29.561 auf TEUR 38.722 ist vor allem auf Investitionen im Zusammenhang mit der Umstellung auf ein neues konzerneinheitliches ERP-System zurückzuführen.

Das Finanzanlagevermögen in Höhe von EUR 1,85 Mrd. ist im Vergleich zum 31. Dezember 2017 nahezu unverändert, der Anstieg von TEUR 18.217 resultiert im Wesentlichen aus den abgegrenzten Zinsforderungen auf die Ausleihungen an verbundene Unternehmen.

Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen war ein Anstieg von TEUR 259.240 auf TEUR 391.513 zu verzeichnen, welcher maßgeblich aus gestiegenen Cash-Pool Forderungen und gestiegenen Forderungen aus Dienstleistungen sowie Weiterberechnungen resultiert.

Der Bestand der liquiden Mittel hat sich um TEUR 3.682 auf TEUR 4.682 erhöht.

Der Anstieg des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens ist im Wesentlichen auf die Disagios aus der Begebung der Anleihe bzw. der Neuaufnahme von Darlehen im Geschäftsjahr 2018 zurückzuführen.

Das Eigenkapital der Tele Columbus AG beträgt zum 31. Dezember 2018 TEUR 513.676. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahresstichtag beruht ausschließlich auf dem in 2018 erzielten Jahresfehlbetrag. Die Eigenkapitalquote beträgt 22,0 % (Vj.: 25,2 %).

Bei den sonstigen Rückstellungen kam es zu einem signifikanten Rückgang in Höhe von TEUR 13.972 auf TEUR 28.617. Diese Reduzierung ist hauptsächlich auf geringere Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (TEUR -10.355) sowie einen Rückgang der Personalrückstellungen aufgrund der geringeren Mitarbeiterzahl zurückzuführen.

Im Mai 2018 hat die Tele Columbus AG eine Anleihe in Höhe von EUR 650 Mio. begeben. Die Einnahmen wurden in Höhe von TEUR 597.537 verwendet, um einen Teil der bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten abzulösen, weshalb es hier zu einem signifikanten Rückgang kam.

Die zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen in Höhe von TEUR 4.932 (Vj.: TEUR 0) resultieren aus Verkaufsprojekten.

Ein Anstieg von TEUR 183.870 auf TEUR 322.894 war bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen zu verzeichnen. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen gestiegene Cash-Pool Verbindlichkeiten.

Die Finanzlage der Tele Columbus AG ist vom Finanzbedarf der Konzerngesellschaften und der eigenen Mittelaufnahme zur Refinanzierung dieses Bedarfs abhängig. Durch die im Geschäftsjahr vollzogenen Kapitalmaßnahmen im Rahmen der Fremdkapitalfinanzierung konnte die Finanzlage stabilisiert werden.

4. Nachtragsbericht

Bezüglich der Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Berichtszeitraums eingetreten sind, wird auf die Ausführungen im Konzernanhang verwiesen.

5. Prognosebericht

Kaufkraft in Deutschland weiter auf Wachstumskurs

Die Wirtschaftsleistung in Deutschland wird im Jahr 2019 nach Auffassung des Instituts für Weltwirtschaft (IfW), Kiel, voraussichtlich um 1,0 % steigen. Treibende Kraft sind der weiterhin wachsende Konsum und die Exporte. Grund für den wachsenden Konsum sind die sehr gute Beschäftigungs- und Einkommensperspektiven.

Branchenprognose

Der Breitbandmarkt bleibt nach Auffassung der Tele Columbus auf Erfolgskurs. Dabei stützt sich die Gesellschaft auf die Branchenentwicklungen der vergangenen Jahre, die Aufmerksamkeit der Bundesregierung zum Erreichen der Breitbandziele und die daraus resultierenden Initiativen sowie die Erwartungen der deutschen und europäischen Wettbewerber, welche in den jeweiligen Veröffentlichungen zum Ausdruck kommen. Die Digitalisierung ist der wesentliche Treiber für Fortschritt, Wachstum und gesellschaftliche Teilhabe in modernen Gesellschaften. Die Nachfrage nach hohen Bandbreiten ist schon heute deutlich höher und wird in Zukunft stark steigen. Anwendungen wie Ultra HD-Fernsehen oder Virtual Reality sowie das Internet der Dinge werden den Bandbreitenbedarf weiter in die Höhe treiben.

Gemäß dem Branchenverband ANGA sind die deutschen Kabelnetzbetreiber technisch gut für die steigende Nachfrage nach Breitbandanschlüssen gewappnet. Die Konsumenten erfragen immer häufiger Anschlüsse jenseits von 50 Mbit/s bis zu 400 Mbit/s. Zudem bauen die Kabelnetzbetreiber den neuen Übertragungsstandard DOCSIS 3.1 weiter aus, über den Gigabit-Geschwindigkeiten für weite Teile der Bevölkerung verfügbar werden.

Dabei liegt Deutschland beim Ausbau eines leistungsstarken Breitbandnetzes im Vergleich mit anderen europäischen Staaten weit abgeschlagen, da viele ländliche Regionen immer noch unterversorgt sind. Das Bundesförderprogramm Breitband führt jedoch zu verstärkten kommunalen Initiativen, die durch einen gezielten Glasfaserausbau die Breitbandversorgung sicherstellen.

Regulierungsthemen und Überlegungen zu Änderungen des Telekommunikationsgesetzes sind im Bewusstsein des Managements und in den Planungen berücksichtigt. Insbesondere der geplante Zusammenschluss von Vodafone und Unitymedia bzw. dessen Auswirkungen hat dabei eine besondere Relevanz.

Erwartete Entwicklung des Konzerns sowie zentraler Kennzahlen

Die Tele Columbus AG arbeitet mit Jahres-, Mittel- und Langfristplanungen sowie unterjährigen Forecast-Modellen. Der Planungsansatz ist standardisiert und basiert unter den strategischen Prämissen der Unternehmensleitung auf einer Top-down-Methode. Die Jahresplanung wird final durch den Vorstand und den Aufsichtsrat freigegeben. Die Planung für das Geschäftsjahr 2019 wurde den Gremien im Februar 2019 vorgestellt und durch diese freigegeben. Der nachfolgend beschriebene Prognosezeitraum beträgt ein Jahr und wird durch mittelfristige Prognosen ergänzt.

Nach erfolgreicher Integration der pepcom wird 2019 von einer weiteren Stabilisierung des Geschäftes geprägt sein. Im Jahr 2018 wurden die Voraussetzungen für ein Unternehmen geschaffen, das mit einem integrierten und leistungsfähigen Netzwerk, optimierten Prozessen und Strukturen, einer effizienten Kostenstruktur und finanzieller Flexibilität sowie einem innovativen Produktportfolio erfolgreich im dynamischen Marktumfeld agieren kann. Die Ziele bestehen unverändert in der fortwährenden Vereinheitlichung und der Stabilisierung des operativen Geschäfts.

In Bezug auf TV-Dienste wird mit einer insgesamt rückläufigen Kundenzahl gerechnet, gleichzeitig jedoch soll der ARPU für diese Dienste stabil bleiben. Hauptursächlich für diese Entwicklung sollen die erwartungsgemäß steigenden Einkünfte aus Premium-TV-Angeboten - auch infolge einer wachsenden Anzahl von Premium-TV-Kunden - sein. Zum Wachstum soll auch weiterhin das B2B-Geschäft beitragen.

Die Gruppe erwartet eine stabile Entwicklung der Anzahl der vertraglich gebundenen Wohneinheiten. Der Anteil angebundener Wohneinheiten, die über das eigene NE3-Netz versorgt wird, soll weiter ansteigen. Dieses Vorhaben wird aufgrund der Unabhängigkeit gegenüber Drittversorgern die Signalentgelte mindern und sich damit positiv auf die Ergebnis- und Margenentwicklung auswirken. Die Gruppe wird weitere Haushalte rückkanalfähig, d. h. vermarktungsfähig für Internet- und Telefondienste, erschließen. Ausgehend vom Wert zum Ende des Geschäftsjahres 2018 von 69 % (Vj.: 65 %) wird dieser Wert bis zum Ende des neuen Geschäftsjahres 2019 voraussichtlich stabil bleiben.

Gestützt durch die Produktneueinführungen im TV-Bereich und die erfolgte Wiederaufnahme der Vermarktung der AdvanceTV-Plattform Ende 2018 strebt die Gruppe eine Entwicklung hin zu einem digitalen Unterhaltungsunternehmen an. Zudem soll die Einführung neuer innovativer Dienste sowie neuer Kundenendgeräte das Wachstum unterstützen. Gleichzeitig soll das Breitband-Kerngeschäft mit weiterhin hohen Investitionen in die Netzinfrastruktur fortgeführt werden. Die zunehmende Durchdringung der Bestände mit Internet- und Telefondiensten und die daraus resultierende Verbesserung des Produkt-Portfolios mit einem höheren Anteil margenstarker Produkte sollen sich positiv auf das Umsatz- und Ergebniswachstum auswirken.

Tele Columbus baut seine Netze weiterhin bedarfsgerecht in einer hybriden Glasfaserstruktur aus und setzt dabei auch auf den modernsten Internet-Übertragungsstandard DOCSIS 3.1. Im Rahmen des in 2018 begonnen und in 2019 abgeschlossenen Ausstiegs aus der analogen Signalverbreitung wird die Grundlage geschaffen, den neuen Internet-Übertragungsstandard im Kabel zum Einsatz zu bringen. Dieser wird es Tele Columbus in den kommenden Jahren ermöglichen, sukzessive Gigabit-Anschlüsse in ausgewählten Regionen Deutschlands anzubieten. Aktuell können auf Basis von DOCSIS 3.0 Internetverbindungen mit bis zu 400 Mbit/s realisiert werden. Vom digitalen und hochauflösenden Fernsehen über Hochgeschwindigkeits-Internet und Telefonie bis hin zu Telemetrieleistungen, Mieterportalen und interaktiven Diensten lassen sich alle innovativen Medienanwendungen über das Breitbandkabel darstellen. Dabei beschränkt sich Tele Columbus nicht auf die einfache Weiterleitung von Signalen, sondern arbeitet über eine eigene Produktplattform aktiv an der Ausweitung des Programmangebots und der Entwicklung von Zusatzdiensten. Als Carrier bietet Tele Columbus über seinen B2B-Bereich darüber hinaus leistungsstarke Verbindungen und Vernetzungen für Geschäftskunden.

Aufgrund der Transformation rechnet Tele Columbus mit einer stabilen Entwicklung in der 1. Jahreshälfte 2019 und einem Wachstum in der 2. Jahreshälfte. Für das Geschäftsjahr 2019 insgesamt wird eine weitgehend stabil bleibende Umsatzentwicklung und ein weitgehend stabiles Normalisiertes EBITDA erwartet. Die nicht wiederkehrenden Aufwendungen sollen entsprechend der Entwicklung in den Geschäftsjahren 2017 und 2018 deutlich sinken, so dass ein Anstieg des EBITDA erwartet wird. Mittelfristig soll der Umsatz im niedrig bis mittleren einstelligen Prozentbereich wachsen, während das Normalisierte EBITDA im mittleren einstelligen Prozentbereich wachsen soll.

In Bezug auf das TV-Segment wird aufgrund rückläufiger Kundenzahlen in 2019 mit einem Umsatzrückgang im unteren einstelligen Bereich und einem Rückgang des Normalisierten EBITDA im mittleren einstelligen Bereich gerechnet. Für das zweite operative Segment "Internet und Telefonie" sollen Umsatz und Normalisiertes EBITDA weiter ansteigen. Ausgehend von 2018 erwartet die Gesellschaft in diesem Segment sowohl einen Umsatzanstieg als auch einen Anstieg des Normalisierten EBITDA im mittleren einstelligen Bereich.

Der Zusammenschluss und weitere Ausbau der Netze erfordert unverändert starke projektbasierte Investitionen. Die Gruppe erwartet für das Geschäftsjahr 2019 weitgehend stabile Investitionen im Vergleich zum Vorjahr. Der Anteil der Investitionen am Umsatz lag im Gesamtjahr 2018 bei 32,1 %. Mittelfristig soll sich die Investitionsquote bezogen auf den Umsatz reduzieren.

Gesamtaussage

Das Geschäftsjahr 2018 war wie schon das Jahr davor von den Integrationsinitiativen geprägt. Der Fokus von Tele Columbus lag somit auf dem Abschluss der Migrationsprojekte und der Stabilisierung des Geschäftes. Als börsennotiertes, unabhängiges Unternehmen im Markt konnte Tele Columbus seine Wachstumspotenziale deshalb nicht im ursprünglich geplanten Umfang ausbauen. Die Wettbewerbsposition ist dennoch stärker als in der Vergangenheit. Tele Columbus besitzt eine Unternehmensgröße, die es erlaubt, effiziente Strukturen zu nutzen, Skaleneffekte auf der Kostenseite zu erzielen und sich auch dadurch stark im Wettbewerb um Kunden zu positionieren. Dazu trägt insbesondere die erfolgreiche Einführung der Marke PYUR sowie das attraktive Produkt-Portfolio der Gruppe bei.

6. Risikobericht

6.1 Risikomanagementsystem

Grundsätzliche Einordnung

Die frühzeitige Identifizierung, Analyse und Steuerung von potenziellen Risiken ist für Tele Columbus ein elementarer Bestandteil der Unternehmensstrategie, resultierend aus der Erkenntnis, dass sich bei konsequenter Anwendung der Prinzipien eines funktionierenden Risikomanagements ebenso die Möglichkeit der Erkennung und Nutzung von Chancen ergibt. Um Risiken und Chancen frühzeitig zu identifizieren und konsequent zu handhaben, setzt Tele Columbus ein Risikomanagementsystem ein, das auch das System zur Früherkennung nach § 91 Abs. 2 AktG umfasst. Das Risikomanagementsystem regelt die Identifikation, Erfassung, Beurteilung, Dokumentation und Berichterstattung von Risiken. Die Gesamtrisikolage wird dadurch stets in einem tragbaren Rahmen gehalten. Risiken, die den Unternehmenserfolg signifikant gefährden, sind derzeit nicht erkennbar.

Die grundsätzliche Ausgestaltung des Risikomanagementsystems orientiert sich an dem international anerkannten Rahmenwerk COSO-Enterprise-Risk-Management-Framework (COSO: Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) in der bis 2017 gültigen Fassung. In diesem Zusammenhang verfolgt Tele Columbus einen ganzheitlichen, integrativen Ansatz, der die Themen Risikomanagementsystem, Internes Kontrollsystem und Compliance Managementsystem in einem Management-Ansatz (Governance, Risk & Compliance-Ansatz) vereint. Der Aufbau des Risikomanagementsystems und Internen Kontrollsystems gemäß dem COSO-Enterprise-Risk-Management-Rahmenwerk gewährleistet, Steuerungs- und Überwachungsaktivitäten an den Unternehmenszielen und deren inhärenten Risiken auszurichten und stellt eine umfassende Abdeckung möglicher Risikobereiche sicher.

Das Interne Kontrollsystem umfasst die Gesamtheit aller Regelungen und Maßnahmen, Grundsätze und Verfahren, um Unternehmensziele zu erreichen. Es soll insbesondere die Sicherheit und Effizienz der Geschäftsabwicklung, die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und Einhaltung der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften sichern sowie die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung gewährleisten.

Weiterführende Darstellungen zum Internen Kontrollsystem und Compliance Managementsystem sind in der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB aufgeführt, welche im Corporate Governance-Bericht enthalten ist und auf den Internetseiten der Tele Columbus AG unter der Internetadresse www.telecolumbus.com/investor-relations im Bereich "Erklärung zur Unternehmensführung" ("Corporate Governance") abrufbar ist.

Verantwortlich für das Risikomanagement-, Compliance Management- und das Interne Kontrollsystem ist der Vorstand. Der Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss überwachen deren Wirksamkeit.

Struktur des Risikomanagements

Das Risikomanagementsystem umfasst Regelungen zur Identifikation, Erfassung, Bewertung, Dokumentation und Berichterstattung, die konzernweit einheitlich umgesetzt werden.

Zielsetzung des Risikomanagements ist die systematische Erfassung und Bewertung und somit der bewusste und kontrollierte Umgang mit Risiken und Chancen im Unternehmen. Es soll die Tele Columbus AG in die Lage versetzen, ungünstige Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, um zeitnah gegensteuernde Maßnahmen zu ergreifen und diese überwachen zu können. Ein gut gestaltetes und umgesetztes Risikomanagementsystem ermöglicht der Geschäftsleitung und den Aufsichtsorganen eine hinreichende Sicherheit über die Zielerreichung des Unternehmens. Das Risikomanagement von Tele Columbus konzentriert sich dabei auf diejenigen Aktivitäten, die den zukünftigen Ertrag maßgeblich beeinflussen und für die Zukunftsperspektiven der Tele Columbus bedeutend sind.

Risiken werden nach dem folgenden Vorgehen im Risikomanagementsystem systematisiert:

Risikoidentifikation: Die Risiken werden im Rahmen des Risikolaufs zweimal jährlich erfasst.

Risikobewertung der identifizierten Risiken nach Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit unter Anwendung der Brutto-/Netto-Methode

Risikobewältigung und Steuerung: Identifikation von Frühwarnindikatoren und Schwellenwerten, Ermittlung von Gegenmaßnahmen und Festlegung der Risikokommunikation für laufende und Ad hoc-Reporting pflichtige Risiken

Risikoüberwachung/ Risikofortschreibung, um die Umsetzung der Maßnahmen sowie die systematische Erfassung und Meldung bestandsgefährdender Risiken zu gewährleisten

Risikoberichterstattung, die sich unterteilt in die Standardberichterstattung im Rahmen des regelmäßigen Risikolaufs und Ad hoc-Berichterstattung im Falle von plötzlich auftretenden Risiken mit wesentlichem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Dokumentation des Risikomanagementsystems zur Sicherstellung der dauerhaften und personenunabhängigen Funktionsfähigkeit

Die erfassten Risiken werden in der Gruppe nach folgenden Risikofeldern katalogisiert und berichtet:

Branchenspezifische Risiken

Gesetzes- und Regulierungsänderungen

Operationelle Risiken

Marke, Kommunikation und Reputation

Rechtsverfahren, Kartell- und Verbraucherschutzverfahren

Finanzwirtschaftliche Risiken

Compliance Risiken

Projektrisiken

Status des Risikomanagements

Die Steuerung der Risiken erfolgte in 2018 für die gesamte Gruppe zentral.

Weitere zentrale Maßnahmen zur Verbesserung des Risikomanagements werden in den nächsten Jahren insbesondere die Ausweitung des Risikoinventars unter verstärkter Einbeziehung von Personal-, Compliance- und Projektrisiken sowie die damit einhergehende Schaffung einer tieferen Granularität der identifizierten Risiken sein. Darüber hinaus soll eine weitere Schärfung der Maßnahmen- und Kontrollbeschreibung zur Mitigierung der erkannten Risiken erfolgen und die Kontrolle der Umsetzung der definierten Maßnahmen und Kontrollen zur Risikomitigierung weiter verbessert werden. Ausgangs- und Anknüpfungspunkt sind dabei die Anforderungen an Risikomanagementsysteme für kapitalmarktorientierte Unternehmen. Die fortlaufende Aktualisierung und Weiterentwicklung des Risikomanagements stellt eine laufende und mit hoher Priorität verfolgte Managementaufgabe dar.

Zielbild für das Risikomanagement ist eine starke Verzahnung der Governance-Komponenten Risikomanagement, Internes Kontrollsystem und Compliance Management, die seit Mitte 2018 durch unterstützende Prüfungsaktivitäten der internen Revision ergänzt werden.

6.2 Wesentliche Merkmale des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems

Das übergeordnete Ziel des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems lautet, die Ordnungsmäßigkeit der Finanzberichterstattung im Sinne einer Übereinstimmung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts mit allen einschlägigen Vorschriften sicherzustellen.

Wie in Abschnitt 6.1 beschrieben, basiert der ERM-Ansatz auf dem (in der bis Ende 2017 geltenden Fassung) weltweit akzeptierten Rahmenwerk "Enterprise Risk Management - Integrated Framework", das vom COSO entwickelt wurde. Da eines der Ziele dieses Rahmenwerks die Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung ist, beinhaltet es auch eine rechnungslegungsbezogene Sichtweise. Identifizierte Risiken und Lücken, die im Kontrollsystem aufgedeckt werden, werden durch die Implementierung und Überwachung neuer Kontrollen geschlossen.

Die Verantwortung für die Einrichtung und wirksame Unterhaltung angemessener Kontrollen über die Finanzberichterstattung liegt beim Vorstand der Tele Columbus AG, der zu jedem Geschäftsjahresende die Angemessenheit und Wirksamkeit des Kontrollsystems beurteilt.

Den konzeptionellen Rahmen für die Erstellung des Konzernabschlusses bilden im Wesentlichen die konzernweit einheitlichen Bilanzierungsrichtlinien sowie der Kontenplan, die beide von der Finance-Abteilung vorgegeben werden und von allen Konzernunternehmen konsistent angewendet werden. Neue Gesetze, Rechnungslegungsstandards und andere offizielle Verlautbarungen werden fortlaufend bezüglich ihrer Relevanz und Auswirkungen auf den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht analysiert. Bei Bedarf werden Bilanzierungsrichtlinien und der Kontenplan entsprechend angepasst. Die konzeptionellen und terminlichen Vorgaben sowie die Überwachung von deren Einhaltung sollen das Risiko von Tele Columbus reduzieren, den Konzernabschluss nicht sachgerecht und nicht innerhalb der geforderten Fristen aufstellen oder offenlegen zu können.

Die Datengrundlage für die Erstellung des Konzernabschlusses bilden die von der Tele Columbus und deren Tochterunternehmen berichteten Abschlussinformationen, die wiederum auf den in den Gesellschaften erfassten Buchungen basieren. Tele Columbus bietet einzelnen Tochtergesellschaften Dienstleistungen in Bezug auf die Abschlusserstellung, das Hauptbuch, Debitoren-, Kreditoren- und Anlagenbuchhaltung sowie die Lohn- und Gehaltsabrechnung an. Zusätzlich bedienen wir uns bei einigen Themen, die Spezialkenntnisse erfordern, zum Beispiel zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen oder der anteilsbasierten Vergütung, der Unterstützung externer Dienstleister.

Auf Basis der berichteten Abschlussinformationen wird der Konzernabschluss im Konsolidierungssystem erstellt. Die Konsolidierungsvorgänge sowie die Überwachung der Einhaltung der konzeptionellen und terminlichen Vorgaben erfolgen durch Mitarbeiter mit entsprechender Verantwortung in den Konsolidierungsabteilungen auf den jeweiligen Ebenen sowie auf Konzernebene.

Die zur Erstellung des Konzernabschlusses durchzuführenden Schritte werden auf allen Ebenen manuellen wie auch systemtechnischen Kontrollen unterzogen. Hierbei werden die angelieferten Abschlussinformationen automatisiert auf rechnungswesenspezifische Zusammenhänge und Stimmigkeit hin überprüft.

In den Rechnungslegungsprozess einbezogene Mitarbeiter werden bereits bei ihrer Auswahl hinsichtlich ihrer fachlichen Eignung überprüft und danach regelmäßig geschult. Als grundsätzliches Prinzip gilt auf jeder Ebene das "Vier-Augen-Prinzip". Zudem müssen die Abschlussinformationen auf jeder Ebene bestimmte Freigabeprozesse durchlaufen. Weitere Kontrollmechanismen sind Soll-Ist-Vergleiche sowie Analysen über die inhaltliche Zusammensetzung und Veränderungen der einzelnen Posten, sowohl der von Konzerneinheiten berichteten Abschlussinformationen als auch des Konzernabschlusses.

In den rechnungslegungsbezogenen IT-Systemen sind Zugriffsberechtigungen definiert, um zu gewährleisten, dass rechnungslegungsbezogene Daten vor nicht genehmigtem Zugriff, Verwendung und Veränderung geschützt sind. Jede in den Konzernabschluss einbezogene Gesellschaft unterliegt dem zentral vorgegebenen Regelwerk zur Informationssicherheit. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Nutzer solcher IT-Systeme nur auf die Informationen und Systeme Zugriff haben, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.

Der Aufsichtsrat ist durch den Prüfungsausschuss ebenfalls in das Kontrollsystem eingebunden. Der Prüfungsausschuss überwacht insbesondere den Rechnungslegungsprozess, die Wirksamkeit des Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems sowie die Abschlussprüfung. Zudem obliegt ihm die Prüfung der Unterlagen zum Einzelabschluss der Tele Columbus AG und zum Konzernabschluss, und er erörtert den Einzelabschluss der Tele Columbus AG, den Konzernabschluss sowie die Lageberichte zu diesen Abschlüssen mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer.

6.3 Risiken

Im Folgenden werden die im Rahmen des Risikoreportings beschriebenen Risiken zusammengefasst und entsprechend der oben genannten Risikofelder dargestellt. Relevant sind grundsätzlich alle wesentlichen Risiken, die gegenwärtig oder in den nächsten zwei Jahren eintreten könnten.

Die genannten Risiken könnten allein oder zusammen mit weiteren Risiken und Unsicherheiten, die den Unternehmen der Tele Columbus derzeit nicht bekannt sind oder die sie derzeit möglicherweise als unwesentlich erachtet, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe wesentlich beeinträchtigen.

Die bestehenden Risiken werden dabei in drei Risikoklassen eingeteilt:

Risikoklasse A: kritische Risiken, bei denen Handlungsbedarf besteht, da diese Risiken den Unternehmenserfolg gefährden oder bestandsgefährdend sind. Diese Risiken werden vermieden oder auf Dritte übertragen (rot).

Risikoklasse B: latente Risiken, bei denen unter Umständen Handlungsbedarf besteht. Diese Risiken werden selektiv gemanagt (gelb).

Risikoklasse C: Risiken, bei denen derzeit kein Handlungsbedarf besteht. Diese Risiken werden akzeptiert (grün).

Die im Unternehmen identifizierten Risiken werden anhand des festgestellten Nettorisikos, d.h. unter Berücksichtigung entsprechender Gegenmaßnahmen, anhand der folgenden Matrix nach Eintritt der Wahrscheinlichkeit und Schadenshöhe klassifiziert.

Insgesamt hat die Gruppe 210 Einzelrisiken gemeldet, welche zu 86 Risiken konsolidiert und bewertet wurden.

Anhand dieser Risikoeinstufungen befinden sich alle im Folgenden aufgeführten Risiken entsprechend ihrer Nettobewertung, d.h. unter Berücksichtigung entsprechender Gegenmaßnahmen, mit ihren Auswirkungen in den Risikoklassen A, B und C. Es wird gegenwärtig ein Risiko als kritisch respektive erheblich eingeschätzt. Ferner unterliegen die meisten Risiken einer geringen bis mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit.

Die Reihenfolge, in der die Risikofaktoren dargestellt sind, stellt weder eine Aussage über die Eintrittswahrscheinlichkeit noch über die Bedeutung und Höhe der Risiken oder das Ausmaß der möglichen Beeinträchtigung des Geschäfts der Gruppe dar. Die genannten Risiken können einzeln oder kumulativ eintreten.

Die genannten Risiken betreffen aufgrund der technischen Verbundenheit der Segmente, die auf der gemeinsamen Nutzung eines Netzes basieren, die Segmente "TV" und "Internet und Telefonie" gleichermaßen. Ebenso finden die Risikoklassen Anwendung auf das Segment "Sonstiges".

6.4 Branchenspezifische Risiken

Starker Wettbewerb

Ein erhebliches Risiko sieht Tele Columbus bei der geplanten Fusion von Vodafone und Unitymedia. Bei einem Zusammenschluss dieser Wettbewerber ohne kartellrechtliche Auflagen könnten sich durch die Monopolstellung für Tele Columbus nachhaltige Wettbewerbsnachteile ergeben. Vodafone würde nach dem Zusammenschluss insbesondere auf dem deutschen Markt eine sehr starke Position erlangen und wäre damit ggf. in der Lage, erheblichen Einfluss auf die Preisgestaltung für den Netzausbau aber auch gegenüber den Sendern zu nehmen. (kritisches Risiko)

Tele Columbus ist zudem im Kabel- und Telekommunikationsmarkt einem hohen Wettbewerbsdruck ausgesetzt, der zu steigenden Lieferantenpreisen führen könnte. Die avisierten Wachstumsziele könnten nicht erreicht werden, wenn die Anzahl der Kundenkündigungen nicht durch Neukundengewinnung (über-)kompensiert werden kann. Hierbei ist Tele Columbus auch darauf angewiesen, Innovationen zu schaffen und existierende Produkte und Leistungen weiter zu entwickeln oder neue einzuführen. (Latentes Risiko)

Verändertes Kundenverhalten

Des Weiteren ist ein sich stetig veränderndes Kundenverhalten zu verzeichnen. Klassische Fernsehprodukte werden vermehrt von Streaming-Diensten abgelöst. Dadurch steigen die Anforderungen an zusätzliche Netzkapazitäten. Gleichzeitig sinkt die Nachfrage nach linearem TV. Tele Columbus begegnet dieser Veränderung mit der Vermarktung attraktiver on-demand-Produkte (Advance TV-Box) und dem Ausbau schnellerer Netze. (Latentes Risiko)

Auch der 5G-Ausbau kann zu einem veränderten Kundenverhalten führen und für Tele Columbus bedeuten, dass sich mehr Menschen perspektivisch gegen einen Kabelnetzanschluss entscheiden. Da jedoch der Ausbau noch einige Jahre dauern wird, eine lückenlose Erschließung nicht zu erwarten ist und die Qualität hinter der von festen Netzen zurückbleiben wird, sehen wir hierin nur ein geringes Risiko.

Sinkende Preise/ Erlöse

Die Gruppe ist in allen Geschäftsbereichen einem signifikanten Preisdruck ausgesetzt, da regionale Märkte teils saturiert sind und dort die Neukundengewinnung nur durch Abwerbung bei direkten Konkurrenten möglich ist. Die Branche unterliegt einem schnellen technologischen Wandel und die Wettbewerbsdichte in den Märkten steigt infolge von Weiterentwicklung der Technologie, was die Preise für traditionelle Angebote, wie zum Beispiel Festnetz Telefonie und Internet Angebote, in den letzten Jahren stark gedrückt hat. Zudem müssen die Konditionen für Einspeiseentgelte mit den Sendern immer wieder neu verhandelt werden. Im Zeitverlauf sich verändernde abrechnungsrelevante Parameter können hierbei auch Auswirkungen auf die Einspeiseentgelte haben. (Latentes Risiko)

Netzausbau

Aufgrund der breitflächigen Investitionen unserer Wettbewerber und der sonstigen intensiven Bautätigkeit in Deutschland stehen dem Markt derzeit nur beschränkte Tiefbaukapazitäten zur Verfügung. Dies hat zur Folge, dass sich die Infrastrukturprojekte und regulären Baumaßnahmen verzögern könnten, zum anderen könnten dadurch überhöhte Preise durch noch frei verfügbare Bauunternehmen aufgerufen werden. Im Falle von Verpflichtungen gegenüber unseren Gestattungsgebern bzw. Kunden kann es bei Verspätungen zu Schadenersatzzahlungen kommen. Darüber hinaus können geplante Umsatzerlöse ggf. erst verspätet erzielt werden. (Latentes Risiko)

Umstellung von analogem auf digitales Signal

Die bundesweite Umstellung auf die ausschließlich digitale Programmverbreitung bedeutet für die Kabelnetzbetreiber ein Großprojekt. Daher ist zu erwarten, dass in einzelnen Regionen die vollständige Digitalisierung des Kabelnetzes erst im Laufe des Jahres 2019 erreicht wird. Analoge Produkte werden zukünftig nicht mehr aktiv vermarktet. (Geringes Risiko)

Infrastrukturelle Veränderungen

Neue infrastrukturelle Veränderungen wie z.B. der Ausbau von Glasfasernetzen (FTTH) oder die Einführung des 5G-Mobilfunkstandards erhöhen auch für Tele Columbus den Handlungsdruck, sich neuen Entwicklungen zu stellen. Tele Columbus reagiert auf diese kommenden Veränderungen mit einem intensiven eigenen Ausbau von Glasfasernetzen sowie der Erschließung weiterer Regionen. (Latentes Risiko)

6.5 Gesetzes- und Regulierungsänderungen

Tele Columbus ist allgemeinen Risiken ausgesetzt, die sich aus der Veränderung von Rahmenbedingungen durch die Gesetzgebung oder aus anderen Vorschriften ergeben. Solche Regelungen betreffen insbesondere das Telekommunikationsgesetz, die Landesmediengesetze sowie allgemein den Datenschutz, das Arbeits-, Verbraucher- oder Steuerrecht. Aufgrund der Beschränkung der Unternehmenstätigkeit auf Deutschland sind in der Regel etwaige Veränderungen im gesetzlichen Umfeld nicht überraschend zu erwarten, so dass eine ausreichende Reaktionszeit gewährleistet ist.

Datenschutz

In Anlehnung an die fortschreitende Digitalisierung der Gesellschaft nimmt auch das Thema Datenschutz weiterhin zu. Der Gesetzgeber hat daraus einen besonderen Schutzbedarf erkannt und die seit dem 28. Mai 2018 geltende EU-Datenschutzgrundverordnung erlassen. Aufgrund der darin festgelegten sehr hohen Strafen bei Verstößen besteht für Unternehmen grundsätzlich ein nicht unwesentliches immanentes Risiko. Aber auch das bestehende Datenschutzrecht enthält einige Unklarheiten. Eine langjährige und einheitliche Rechtsprechung existiert bisher nicht. Die seit 2016 bestehende Möglichkeit für Verbraucherschutzverbände Abmahnungen bzw. Unterlassungsklagen erheben zu können, verstärkt dieses Risiko. (Latentes Risiko)

Regulierungsentscheidungen

Beim Telekommunikationsmarkt handelt es sich um einen regulierten Markt, in dem die Bundesnetzagentur stark steuernd eingreift. Einzelne Regulierungsentscheidungen können geschäftshemmend ausfallen. Hier könnten u.a. sinkende Terminierungsentgelte für Festnetzverbindungen zu sinkenden Umsätzen führen. Es besteht grundsätzlich Unsicherheit darüber, wie künftige Regulierungsentscheidungen ausfallen. Zudem könnten staatliche Subventionen und anderweitige Regulierungen die Wettbewerber begünstigen und die eigene Wettbewerbsposition beeinträchtigen. (Latentes Risiko)

Übertragungspflichten

Darüber hinaus unterliegt Tele Columbus Übertragungspflichten hinsichtlich der Bereitstellung und Verbreitung von vorgeschriebenen Rundfunkprogrammen, die grundsätzlich die Ressourcenplanung bedingen. Endkundenvertragsverhältnisse unterliegen zudem der Kontrolle durch Verbraucherschutzorganisationen. (Latentes Risiko)

6.6 Operationelle Risiken

IT-Risiken

Tele Columbus setzt im Rahmen des Geschäftsbetriebs in erheblichem Umfang IT-Systeme ein, bei denen es zu Störungen oder Unterbrechungen aufgrund äußerer Einflüsse (Umwelt, Bauarbeiten etc.) im Betriebsablauf kommen kann.

Hinzu kommt eine ansteigende Gefahr durch IT-Kriminalität (Datendiebstahl, Erpressungen, CEO-Fraud etc.). Immer mehr Unternehmen sehen sich diesen Gefahren ausgesetzt und müssen entsprechend präventiv gegensteuern. Diese Risiken begrenzt Tele Columbus durch Einsatz aktueller Firewall- und Antivirenprogramme, die laufende Überwachung und Pflege der IT-Landschaft, den Einsatz eines eigenständigen Netzwerks sowie eine zeitnahe Sicherung und Reproduzierbarkeit betriebsrelevanter Daten. Eine entsprechende Sensibilisierung der Mitarbeiter reduziert das Risiko weiterhin. (Latentes Risiko)

Hohe Abhängigkeit von IT-Spezialisten

Zur Sicherstellung einer stabilen und leistungsfähigen IT-Landschaft sind ausreichende Ressourcen und Qualität notwendig. Derzeit müssen diese zu einem großen Teil über externe Dienstleister abgedeckt werden. Es besteht das Risiko, dass bei Wegfall der externen Ressourcen ein erheblicher Wissensverlust eintreten könnte, der wiederum zu zusätzlichen Kosten führen kann. Dem wirkt Tele Columbus durch die Etablierung und Dokumentation von Prozessen sowie dem Aufbau eigener Ressourcen entgegen. (Latentes Risiko)

Kundenzufriedenheit

Für das kundenorientierte Geschäft der Tele Columbus ist die Kundenzufriedenheit eine wesentliche Messgröße hinsichtlich der erbrachten Leistungen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere ein guter Kundenservice zu sehen. Da Tele Columbus auf dem Gebiet des Kundenservices mit verschiedenen Dienstleistern zusammenarbeitet, besteht grundsätzlich die Gefahr, dass diese Service-Dienstleister die vereinbarten Leistungen nicht wie erwartet erbringen. Darin sehen wir das Risiko, dass Kunden aufgrund eines nicht zufriedenstellenden Services ihren Vertrag kündigen oder potenzielle Kunden einen anderen Anbieter auswählen. Um dem entgegen zu wirken, haben wir umfassende Maßnahmen zur Erreichung einer hohen Kundenzufriedenheit ergriffen. (Latentes Risiko)

Personalrisiken

Zur Realisierung ihrer strategischen und operativen Ziele sind die Unternehmen unter dem Dach der Tele Columbus AG auf qualifizierte Fach- und Führungskräfte angewiesen. Hinsichtlich der Akquise und Bindung von qualifizierten Mitarbeitern muss sich die Gruppe an der Wettbewerbsfähigkeit des Marktes messen. Die fortlaufende Aktualisierung und Weiterentwicklung des Personalkonzepts stellt eine laufende und mit hoher Priorität verfolgte Managementaufgabe dar. (Latentes Risiko)

6.7 Marke, Kommunikation und Reputation

Neue Marke - PYUR

Die in 2017 auf dem Markt neu etablierte Marke "PYUR" konnte in 2018 eine höhere Bekanntheit erzielen. Dennoch bedarf es weiterer Anstrengungen, um die Marke nachhaltig zu etablieren. Insbesondere wurde bei der Vermarktung der Produkte und Dienstleistungen der Fokus auf unsere Unternehmenswerte Einfachheit, Leistung und Menschlichkeit gelegt. Öffentliche Meldungen oder Bewertungen im Internet können die Reputation der Marke nachhaltig schädigen und negative Folgen für Tele Columbus haben. Um dem entgegenzuwirken, hat das Unternehmen in 2018 in seinen Marketing-Aktivitäten diese Werte besonders hervorgehoben. Des Weiteren wurde die Vermarktung von PYUR innerhalb des Unternehmens durch ein Kultur-Projekt und zusätzliches Branding weiter vorangetrieben. (Geringes Risiko)

6.8 Rechtsverfahren, Kartell- und Verbraucherschutzverfahren

Aktuelle Rechtsstreitigkeiten

Derzeit sieht sich die Tele Columbus AG einem wesentlichen Rechtsstreit ausgesetzt. Es handelt sich hierbei um ein Verfahren der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) hinsichtlich unseres Einspeisemodells (Risiko >1 Mio. EUR). Nach dem aktuellen Stand lässt sich nicht zweifelsfrei abschätzen, wie die Erfolgsaussichten der Gruppe zu bewerten sind. (Latentes Risiko)

Allgemeines Risiko aus Rechtsstreitigkeiten

Darüber hinaus unterliegt Tele Columbus Risiken, die sich aus gerichtlichen Verfahren oder Schiedsverfahren mit Behörden, Wettbewerbern und weiteren Parteien ergeben könnten. Dies betrifft insbesondere Auseinandersetzungen zu Patentverletzungsverfahren, Handelsvertreteransprüchen und Verbraucherschutzklagen. Die Rechtsabteilung von Tele Columbus verfügt über die entsprechenden Kompetenzen, um solche Risiken einzuschätzen und angemessen darauf zu reagieren. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen werden zudem externe Kanzleien hinzugezogen. (Latentes Risiko)

6.9 Finanzwirtschaftliche Risiken

Durch ihre Geschäftstätigkeit ist die Tele Columbus AG verschiedenen Risiken finanzieller Natur ausgesetzt, insbesondere Liquiditäts- und Zinsrisiken.

Das Risikomanagement von Tele Columbus ist darauf ausgerichtet, mögliche Risiken zu erkennen und negative Auswirkungen daraus auf die finanzielle Entwicklung der Gruppe zu minimieren. Zu diesem Zweck stehen Tele Columbus Finanzinstrumente wie Zinssicherungsgeschäfte, Forderungsverkäufe und die Inanspruchnahme von Kreditlinien zur Verfügung.

Das Finanz-Risikomanagement erfolgt im Wesentlichen durch die Abteilung Treasury auf Basis von Grundsätzen zur Trennung von Aufgaben und Überwachung. Dabei werden finanzielle Risiken in Abstimmung mit den operativen Einheiten identifiziert, bewertet und gesichert. Die Tele Columbus AG unterliegt schriftlichen Regeln für bestimmte Bereiche wie Zinsrisiken, Debitorenrisiken, den Einsatz von Derivaten und anderen Finanzinstrumenten sowie für die Verwendung von überschüssiger Liquidität, die im Wesentlichen in ihren Facility Agreements geregelt sind. Die Berichterstattung an den Vorstand erfolgt turnusmäßig.

Liquiditätsrisiken

Im mittelfristigen Bereich, auf Ebene der jeweiligen operativen Tochtergesellschaft und des Gesamtkonzerns, werden die laufenden Geschäftsvorgänge mit den Plandaten gespiegelt. Eine auf einen festen Planungshorizont ausgerichtete Liquiditätsvorschau sowie in der Gruppe zum 31. Dezember 2018 vorhandene, nicht in Anspruch genommene Kreditlinien stellen die Liquiditätsversorgung fortlaufend sicher. Im Zuge der Sicherstellung der Liquidität der Tochtergesellschaften wurde das bestehende Cash Pooling Verfahren auf alle Konzern-Gesellschaften ausgedehnt.

Zum Ende des Geschäftsjahres 2018 standen den Unternehmen der Tele Columbus AG eine revolvierende nicht in Anspruch genommene Kreditlinie über insgesamt TEUR 50.000 zur Verfügung. Es erfolgt ein regelmäßiges und umfangreiches Reporting an den Vorstand über die laufende Liquidität. (Latentes Risiko)

Weiterhin ist die Gruppe darauf angewiesen, zur Refinanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit oder für Akquisitionen Fremdkapital zu angemessenen Konditionen zu erhalten. Im Rahmen des Finanzierungsvertrags waren zum Bilanzstichtag verschiedene Auflagen zu erfüllen, bei deren Nichteinhaltung die Kreditgeber die Möglichkeit hatten, die Darlehen fällig zu stellen. Hierbei handelt es sich um Auflagen aus einem Finanzierungsvertrag der Gruppe (Facilities Agreements). Die sogenannten Financial Covenants beinhalten den Ausweis eines Gesamtverschuldungsgrads der Gruppe sowie eine definierte EBITDA-Größe und die Darstellung des Bruttovermögens, welche quartalsweise überprüft werden. Das Liquiditätsrisiko bei Nichteinhaltung dieser Auflagen belief sich zum Stichtag auf TEUR 1.446.168.

Des Weiteren konnte die Gruppe nicht über alle finanziellen Mittel zum Jahresende verfügen (gesperrte Zahlungsmittel zum 31. Dezember 2018 in Höhe von TEUR 995). (Latentes Risiko)

Zinsrisiken

Langfristige, variabel verzinsliche Finanzinstrumente, bei denen die Verzinsung an einen Marktzins wie den EURIBOR gekoppelt ist, sind einem Risiko bezüglich der zukünftigen Zahlungsströme ausgesetzt. Das Marktzinsniveau wird beobachtet, um im Bedarfsfall entsprechende Maßnahmen zur Absicherung bzw. Steuerung der Zinsen vorzunehmen.

Tele Columbus setzt zur Risikobegrenzung im Wesentlichen zwei im Februar 2016 erworbene Zinscaps (Zinsobergrenze bei 0,75 % vs. 3-Monats-EURIBOR) mit einem Nominalbetrag von insgesamt TEUR 1.100.000 (jeweils TEUR 550.000) und einer Laufzeit bis Dezember 2020 ein. Ein signifikanter Anstieg des EURIBORs führt somit nur zu einem deutlich begrenzten Anstieg des Zinsaufwands für die Unternehmen der Tele Columbus AG. (Latentes Risiko)

Risiken im Zusammenhang mit der Finanzierungsstruktur

Der Verschuldungsgrad ist im Vergleich zu 2017 angestiegen. Die Hauptfinanzierungen der Gruppe laufen bis 2024 und 2025, sodass eine langfristige Finanzierungsstruktur gesichert ist.

Tele Columbus setzt aktiv derivative Finanzinstrumente ein und ist somit Risiken aus Zinsschwankungen und den daraus resultierenden Cash Flows nur begrenzt ausgesetzt. Daher würde ein bedeutender Anstieg des EURIBOR nur teilweise zu einem deutlichen Anstieg des Zinsaufwands für Tele Columbus führen. Aufgrund dessen wurde die Zinsentwicklung einem genauen Monitoring unterzogen, um bei geänderter Risikolage angemessene Maßnahmen ergreifen zu können. Die bestehende Lücke der Besicherung wurde durch den Kauf entsprechender Zinscaps durch die neu aufgesetzte Sicherungssystematik geschlossen. (Geringes Risiko)

Steuerliche Risiken

Die Gruppe ist steuerlichen Risiken ausgesetzt, da steuerliche Außenprüfungen zu Nachzahlungen führen können.

Im Zusammenhang mit der Abspaltung, durch die die Gesellschaft das operative Geschäft der Tele Columbus Beteiligungs GmbH (vormals: Tele Columbus GmbH) erworben hat, könnte sie aufgrund laufender Betriebsprüfungen steuerlichen Risiken ausgesetzt sein.

Aufgrund des potenziellen Steuerrisikos wird mit einer Steuerbelastung für die Tele Columbus Beteiligungs GmbH gerechnet, die der Konzern aufgrund der Nachhaftung unter den sonstigen Rückstellungen ausweist. (Geringes Risiko, da bereits im Jahresabschluss berücksichtigt)

Weitere steuerliche Risiken können sich aus dem Betreiben von Lagern im Ausland und damit im Zusammenhang stehenden komplexen Steueranforderungen ergeben. (Latentes Risiko)

6.10 Compliance Risiken

Die Unternehmenskultur wird von der Geschäftsleitung geprägt und von den Mitarbeitern eines Unternehmens gestaltet und umgesetzt. Damit dies im Sinne von rechts- und regelkonformen Verhalten geschieht, hat die Tele Columbus Gruppe ein Compliance Management System implementiert. Neben allgemein gültigen Regelwerken, wie ein Code of Conduct und Richtlinien gehören dazu auch regelmäßige Veranstaltungen, Schulungen sowie auch Beratung und ein Hinweisgebersystem. Der Compliance Officer und sein Team werden hierbei vom Compliance Committee und dezentralen Ansprechpartnern unterstützt.

Obwohl es bisher zu keinen schwerwiegenden Compliance Verstößen kam und präventive Maßnahmen dem entgegenwirken, verbleibt ein Restrisiko von möglichen Regelverstößen. (Geringes Risiko)

6.11 Sonstige Risiken

Die Integration der in 2015 hinzuerworbenen Unternehmensgruppen, PrimaCom und pepcom, konnte in 2018 abgeschlossen werden. Im Nachgang dazu sind verschiedene Prozess- und Systemoptimierungen notwendig, um ein reibungsloses Tagesgeschäft zu gewährleisten. Dies kann unter anderem auch Auswirkungen auf eine fristgemäße und qualitativ hochwertige Buchführung und Abschlusserstellung haben. Dies gilt insbesondere für die Teilbereiche Rechnungseingangsbearbeitung sowie allgemeine Rechnungslegungsfragen. (Latentes Risiko)

6.12 Risiken in Bezug auf die Tele Columbus AG

Neben den Risiken im Konzern sind die im Folgenden aufgezeigten Risiken, welche direkt auf die Tele Columbus AG neben den oben genannten wirken, aufgelistet.

Die Tele Columbus AG hat im Zuge der Übernahme der PrimaCom Gruppe sowie der pepcom Gruppe zwei Gesellschafterdarlehen zur Ablösung der Altverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 344.899 bzw. TEUR 185.772 ausgegeben.

Die Bedienung und damit die Werthaltigkeit der handelsrechtlich als Ausleihung bilanzierten endfälligen Gesellschafterdarlehen hängen von der Liquiditätsausstattung der Tochtergesellschaften PrimaCom Berlin GmbH und der pepcom GmbH ab. Basierend auf der Laufzeit bis Anfang 2023 kann für die Tele Columbus AG ein Liquiditätsrisiko bei nicht fristgerechter Rückzahlung entstehen.

Des Weiteren ist die Tele Columbus AG eine Patronatserklärung mit diversen Tochtergesellschaften eingegangen, um deren Fortbestand des operativen Geschäftes zu sichern. Hieraus kann gegebenenfalls ein Liquiditätsrisiko für die Tele Columbus AG entstehen.

7. Chancenbericht

7.1 Chancenmanagement

Das Chancenmanagement von Tele Columbus wird derzeit zu einem unternehmensinternen Steuerungssystem entwickelt. Ziel ist es, Chancen möglichst frühzeitig zu erkennen, gegenüber möglichen Risiken abzuwägen und unter Berücksichtigung geeigneter Maßnahmen zu nutzen. Das Management von Chancen erfolgt dezentral in den jeweiligen Fachabteilungen.

Die Reihenfolge, in der die Chancen dargestellt sind, stellt keine Aussage über Eintrittswahrscheinlichkeit oder Bedeutung dar.

7.2 Chancen

Strategischer Ausbau Glasfasernetz

Tele Columbus bietet seine Services und Produkte im deutschen Markt an, welcher sich weiterhin auf dem Wachstumskurs befindet.

Laut einer Aktualisierung des Breitbandportals der OECD ist der Anteil der Hochgeschwindigkeits-Glasfaser an Festnetz-Breitband-Internetanschlüssen in den OECD-Ländern auf 25 % im Vergleich von 12 % vor acht Jahren gestiegen. Die jüngsten Daten zeigen große Unterschiede zwischen den Ländern. Laut dieser aktuellen Studie der OECD nimmt Deutschland den 33. Platz noch vor Großbritannien, Österreich und Israel ein. (Stand 28. Februar 2019 gemäß OECD Broadband Portal - Artikel: High-speed fibre makes up one-quarter of fixed Internet in OECD countries in June 2018) Deutschland hat im Ausbau zugelegt, das Wachstumspotential ist weiterhin sehr groß.

Der strategische Ausbau unseres Glasfasernetzes kann der Tele Columbus Gruppe hinsichtlich dadurch verfügbarer Bandbreiten gegenüber den Wettbewerbern einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

Tele Columbus investiert rund ein Drittel seiner Umsätze in die Modernisierung seiner Kabelnetze und stellt sein langjähriges Know-how darüber hinaus für kommunale Breitbandprojekte im gesamten Bundesgebiet zur Verfügung - wie beispielsweise der Gigabit-Ausbau auf Basis des neuen Übertragungsstandards DOCSIS 3.1. in Berlin - sei es als Betreiber kommunaler Eigennetze oder bei Ausbauvorhaben mit Fördermitteln zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke. Auch in Kooperation mit kommunalen Unternehmen und Stadtwerken wird ausgebaut. Solche Infrastrukturprojekte sind beispielsweise in der Elbmarsch, Hahnbach sowie in Aschheim, Feldkirchen, Kirchheim, Ismaning und Unterföhring.

Aus den ehemaligen Fernseh-Kabelnetzen entstanden bzw. entstehen so innerhalb kürzester Zeit hochleistungsfähige Glasfaser-Multimedianetze, welche größtenteils ohne Landes- und Bundesfördermittel auskommen. Diese Aktivitäten bieten Tele Columbus die Möglichkeit, seinen Marktanteil auszubauen und die Abhängigkeit von anderen Netzanbietern zu verringern. Vor allem können durch den eigenen zügigen Ausbau der Netze eigene Produkte, wie Breitband-TV, schnelles Internet und Telefonie schneller und in größerem Umfang vermarktet werden. (Hohe Chance)

Zusammenschluss von Wettbewerbern

Bezüglich des Zusammenschlusses von Vodafone und Unitymedia könnte es dazu kommen, dass dieser zwar auf EU-Ebene fusionsrechtlich genehmigt wird, jedoch die Regulierungsbehörden hohe Auflagen, wie z.B. Abgabe/Verkauf oder die Öffnung von Netzen festlegen. Als relevanter Player im Markt bietet dies für die Tele Columbus Gruppe die Chance, diese Netze zu erwerben oder in einem deutlich größeren Aktionsradius tätig werden zu können und dadurch neue Regionen und Marktanteile zu erschließen. (Latente Chance)

5G Ausbau

2018 wurde die Vorbereitung für die Einführung der neuen Mobilfunkgeneration 5G weiter forciert. Lizenzen werden versteigert und der Aufbau notwendiger Mobilfunkmasten hat begonnen. Um die enormen Datenmengen in Höchstgeschwindigkeit zu transportieren, müssen die Mobilfunkanlagen an Glasfasernetze angeschlossen werden.

Neben dem Ausbau der mobilen Infrastruktur wird es daher auch einen weiteren Ausbau der Glasfasernetze geben müssen, denn ohne eine Anbindung der Mobilfunkstationen an das Glasfasernetz können die vielen Vorteile der neuen Technologie nur bedingt genutzt werden. In dieser Entwicklung sieht auch Tele Columbus eine große Wachstumschance. Als Betreiber eines bereits breit gefächerten Netzes und durch den fortschreitenden Ausbau bietet Tele Columbus wesentliche Grundlagen für die 5G-Betreiber. (Latente Chance)

Digitalisierung

Wirtschaftliche aber auch soziale und technologische Bereiche haben sich infolge einer zunehmenden Digitalisierung signifikant verändert. Die gleichzeitige Nutzung verschiedener Medien, z.B. Fernsehen und Internet gehört inzwischen bei vielen Nutzern zum Alltag. Entsprechend steigt die Nachfrage nach kompatiblen Leitungen und Anschlüssen sowie hoher Flexibilität. Im Rahmen der Digitalumstellung schafft die Neubelegung der Kanäle zusätzliche Kapazitäten für neue Bandbreitenprodukte. (Latente Chance)

Weiterentwicklung des B2B-Geschäfts

Insbesondere über die Tochtergesellschaft HL komm werden die Aktivitäten im B2B-Geschäft weiter ausgebaut. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Leipzig und ist als Whole Sale-Anbieter für Geschäftskunden (B2B) und als Spezialist für individuelle Carrierleistungen und Gewerbelösungen im Markt aktiv. Große WLAN-Projekte zählen für die HL komm mittlerweile ebenso zum Tagesgeschäft wie die Einrichtung von WLAN-Hotspots in gastronomischen Einrichtungen, Hotels oder Einkaufszentren. Als lokaler Partner ist das Unternehmen dabei in attraktiven Infrastruktur-Projekten in unterversorgten Regionen involviert. Tele Columbus sieht hier für die Gruppe weiteres Wachstumspotenzial, auch für Bandbreiten-Dienste und Glasfaserleistungen.

Verstärkung der regionalen Präsenz

Eine weitere Chance bietet sich durch die stärkere Ausrichtung der Vertriebsstrukturen auf regionale Märkte, die zu einer höheren Akzeptanz von PYUR bei den kommunalen Unternehmen der Wohnungswirtschaft sowie auf Geschäftskunden- und Endkundenebene führt. Bereits erschlossene Regionen werden zukünftig verstärkt hinsichtlich einer möglichen Anbindung von weiteren Haushalten analysiert. Unterstützt wird dies durch eine verstärkte Kooperationsbereitschaft der verschiedenen Netzanbieter. Dadurch können die Reichweite erhöht und zusätzliche Regionen erschlossen werden. Insgesamt bieten diese Maßnahmen großes Potenzial, weitere Kunden zu gewinnen. (Latente Chance)

Weitere Chancen

Tele Columbus arbeitet kontinuierlich an der Optimierung interner Prozesse und Strukturen. Hierbei stehen vor allem die Kunden von Tele Columbus im Fokus. Ein wesentliches Ziel ist es, ein positives Kundenerlebnis zu schaffen und den Kunden als Partner auf Augenhöhe zu begegnen. Dies ist nur möglich, wenn man die Anliegen der Kunden kennt und versteht. Tele Columbus misst daher regelmäßig das Kundenfeedback über eine Net Promoter Score (NPS) und nutzt dies als Steuerungsinstrument, um den Kunden einen qualitativ höheren Service anbieten zu können.

Positive Serviceleistungen für den Kunden hängen letztendlich auch von der Zufriedenheit der eigenen Mitarbeiter ab. Tele Columbus ist es daher sehr wichtig, eine positive Unternehmenskultur zu fördern. Aus diesem Grund wurde ein unternehmensweites Kultur-Projekt ins Leben gerufen mit dem Ziel, Mitarbeiter und Kunden langfristig an das Unternehmen zu binden, Neukunden zu gewinnen und den eingeschlagenen Wachstumspfad weiterhin fortzusetzen. (Latente Chance)

7.3 Gesamtaussage zur Risiko- und Chancenlage aus Sicht der Konzernleitung

Der Ausbau des Glasfasernetzes sowie die geplante Fusion von Vodafone und Unitymedia stellen für Tele Columbus derzeit die größten Chancen aber auch die höchsten Risiken dar.

Der Weg ins Gigabitzeitalter ist nicht mehr abzuwenden. Obwohl Experten praktisch unstrittig in den Glasfasernetzen die Zukunft der Datenübertragung sehen, gibt Deutschland im internationalen Vergleich jedoch noch kein gutes Bild ab. Nachdem die Deutsche Telekom in den Jahren 2011 bis 2014 in den Ballungsgebieten intensiv den Glasfaserausbau vorantrieb, geht dieser in den letzten Jahren deutlich langsamer voran. Insbesondere für die Kabelnetzanbieter bieten sich nun gute Chancen, ihre bereits vorhandenen Netze zu modernisieren und den Glasfaserausbau aktiv mitzugestalten. Dennoch ist der Ausbau teuer und muss sehr gut geplant werden. Die Tele Columbus Gruppe ist sich der immanenten Chancen und Risiken sehr bewusst und steuert diese mit größtem Augenmerk.

Auch unter größter Beobachtung stehen der geplante Kauf von Unitymedia durch Vodafone und die sich daraus ergebenden Chancen und Risiken. Noch ist unklar, ob oder ggf. mit welchen Auflagen der Kauf von den EU-Behörden genehmigt wird. Klar ist, dass eine derart große Fusion erheblichen Einfluss auf den deutschen Telekommunikationsmarkt haben wird. Zahlreiche namhafte Branchenverbände der Wohnungswirtschaft, der Netzbetreiber, der Medienunternehmen sowie die Deutsche Telekom, andere Wettbewerber und auch Tele Columbus stehen der Fusion sehr kritisch gegenüber und fordern eine Untersagung oder zumindest strenge Auflagen. Bestimmte Auflagen können auch Tele Columbus eine große Chance bieten, neue Regionen zu erschließen und dadurch neue Kunden zu gewinnen. Auf der anderen Seite, wenn keine wirksamen Auflagen verhängt werden, kann Vodafone nach dem Erwerb von Unitymedia eine noch größere Marktmacht auf dem wohnungswirtschaftlichen Gestattungsmarkt und auch gegenüber den TV-Sendern ausüben, was zu erheblichen Kostensteigerungen und Nachteilen für die Kunden und auch für Tele Columbus und andere Kabelnetzbetreiber führen kann. Tele Columbus bereitet sich intensiv auf die mögliche Fusion vor, kann aber nur in eingeschränktem Maße Einfluss darauf nehmen.

Tele Columbus verfügt über wirksame Kontrollsysteme, um Risiken frühzeitig und konsequent zu handhaben. Nach unserer Einschätzung sind für die Prognosejahre keine Risiken erkennbar, die einzeln - oder in Wechselwirkung mit anderen Risiken - zu einer maßgeblichen bzw. dauerhaften Beeinträchtigung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage führen könnten. Die identifizierten Risiken haben keinen bestandsgefährdenden Charakter, auch in die Zukunft gerichtet. Der Vorstand bewertet die Gesamtrisikolage zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts daher weiterhin als begrenzt und beherrschbar. Den Großteil der im letzten Geschäftsbericht dargestellten Sachverhalte stufen wir nach wie vor als geringes Risiko ein.

Die Tele Columbus AG hat auf der Grundlage des beschriebenen Überwachungssystems die erforderlichen Maßnahmen getroffen, um bestandsgefährdenden Entwicklungen entgegen zu wirken. Aus Sicht des Vorstands der Tele Columbus AG war der Fortbestand des Konzerns zu keiner Zeit gefährdet. Weiterhin sind zum Zeitpunkt der Berichterstattung keine Risiken bekannt, die sich bestandsgefährdend auf die Gesellschaft auswirken können oder die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dauerhaft negativ beeinflussen und damit eine solche Bestandsgefährdung herbeiführen könnten. Der Vorstand schätzt die gesamte Risikolage als steuerbar ein und ist davon überzeugt, die sich bietenden Chancen und Herausforderungen auch in Zukunft nutzen zu können, ohne dabei unvertretbar hohe Risiken eingehen zu müssen.

8. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB ist auf den Internetseiten der Tele Columbus AG unter der Internetadresse https://www.telecolum-bus.com/investor-relations/ im Bereich "Erklärung zur Unternehmensführung" ("Corporate Governance") abrufbar.

9. Nichtfinanzieller Konzernbericht

Der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht gemäß §§ 315b, 315c i. V. m. §§ 289b bis 289e HGB der Tele Columbus AG wird nach der Veröffentlichung im Geschäftsbericht auf der Internetseite der Tele Columbus AG unter der Internetadresse https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ im Bereich "Veröffentlichungen" ("Abschlüsse und Quartalsmitteilungen") abrufbar sein.

10. Angaben betreffend möglicher Übernahmeangebote

10.1 Darstellung und Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das gezeichnete Kapital der Tele Columbus AG beläuft sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 127.556. Es besteht aus 127.556.251 auf den Inhaber lautenden Stückaktien ohne Nennbetrag mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 mit voller Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2015. Das gezeichnete Kapital der Tele Columbus AG ist vollständig eingezahlt. Verschiedene Aktiengattungen bestehen nicht. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden, die sich im Einzelnen insbesondere aus den §§ 12, 53a, 186 und 188 ff. Aktiengesetz ("AktG") ergeben. Ein Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Aktien ist gemäß § 4 Absatz 3 der Satzung ausgeschlossen. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Anteile der Aktionäre am Gewinn der Gesellschaft bestimmen sich nach ihren Anteilen am Grundkapital (§ 60 AktG).

Die Aktien der Tele Columbus AG sind zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie gleichzeitig zum Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen. Erster Handelstag der Aktien war der 23. Januar 2015.

10.2 Beschränkungen, auf Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien

Beschränkungen des Stimmrechts der Aktien können sich insbesondere aus den Vorschriften des Aktiengesetzes ergeben. Beispielsweise unterliegen Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen nach § 136 AktG einem Stimmverbot bei Abstimmung über die eigene Entlastung, die Geltendmachung von Ansprüchen gegen ihn oder den Verzicht auf Ansprüche.

Die Aktien sind Namensaktien. Übertragungsbeschränkungen gibt es nicht.

10.3 Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten

Nach dem Wertpapierhandelsgesetz sind Investoren, deren Anteil der direkten und indirekten Stimmrechte an börsennotierten Unternehmen bestimmte Schwellenwerte erreicht, über- oder unterschritten hat, zu einer Mitteilung an die Gesellschaft verpflichtet. Bis zum Bilanzstichtag haben folgende Unternehmen und Personen das Überschreiten der Stimmrechtsschwelle von 10 % an die Tele Columbus AG gemeldet:

United Internet Ventures AG: 28,52 %

Diese Beteiligung wird folgenden Gesellschaften und Personen zugerechnet: United Internet AG, Montabaur; Ralph Dommermuth GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft, Montabaur; Ralph Dommermuth Verwaltungs GmbH, Montabaur; Ralph Dommermuth, Montabaur.

Ameriprise Financial Inc.: 10,47 %

Diese Beteiligung wird folgenden Gesellschaften zugrechnet: Threadneedle Asset Management Limited, London, Vereinigtes Königreich; Threadneedle Management Luxembourg SA, Luxemburg.

10.4 Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.

10.5 Ernennung und Abberufung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern / Satzungsänderungen

Die Ernennung und die Abberufung von Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft erfolgt in Übereinstimmung mit den Vorschriften der §§ 84 und 85 AktG. Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat für höchstens fünf Jahre bestellt. Gemäß § 6 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand aus mindestens zwei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat bestimmt die Anzahl der Vorstandsmitglieder. Er kann gemäß § 84 AktG und § 6 Absatz 3 der Satzung der Gesellschaft einen Vorsitzenden sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen.

Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit für eine Dauer von höchstens fünf Jahren gewählt. Die Hauptversammlung kann für einzelne von ihr zu wählenden Mitglieder oder für den Gesamtaufsichtsrat kürzere Amtszeiten beschließen. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für fünf Jahre, ist zulässig. Aufsichtsratsmitglieder können mit einfacher Mehrheit der Stimmen abberufen werden.

Gemäß § 179 Absatz 1 Satz 1 AktG erfolgt die Änderung der Satzung der Gesellschaft durch Beschluss der Hauptversammlung. Beschlüsse der Hauptversammlung über Satzungsänderungen werden gemäß § 23 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit § 179 Absatz 2 Satz 2 AktG mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst, sofern nicht durch Gesetz zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist. Von der Möglichkeit, auch in anderen Fällen eine höhere Mehrheit als die einfache Mehrheit zu bestimmen, ist in der Satzung kein Gebrauch gemacht worden.

Der Aufsichtsrat ist nach § 10 Absatz 4 der Satzung berechtigt, Satzungsänderungen vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen.

10.6 Befugnisse des Vorstands, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

10.6.1 Genehmigtes Kapital

Laut Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Mai 2015 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen einmalig oder mehrfach und insgesamt höchstens um EUR 1.925.693 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I). Das entspricht ca. 1,5 % des derzeitigen Grundkapitals. Diese Ermächtigung gilt ab dem 15. September 2015 bis zum 14. Mai 2020.

10.6.2 Bedingtes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft kann laut Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Mai 2015 durch Ausgabe von bis zu 28.345.833 neuen, auf den Namen lautende Stückaktien um bis zu EUR 28.345.833 auf den Namen lautende Stückaktien bedingt erhöht werden (Bedingtes Kapital 2015/I). Diese Ermächtigung endet mit Ablauf des 14. Mai 2020. Vorstand und Aufsichtsrat sind bis zum 14. Mai 2020 ermächtigt, Wandel- und Optionsanleihen und ähnliche Instrumente auszugeben, die in Aktien der Gesellschaft umgewandelt werden können. Diese Aktien würden dann aus dem bedingten Kapital ausgegeben. Derzeit ist von dieser Ermächtigung nicht Gebrauch gemacht worden.

10.7 Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, und hieraus folgende Wirkungen

Am 2. Januar 2015 schlossen die Tele Columbus AG und einige ihrer Tochtergesellschaften eine Finanzierungsvereinbarung u.a. mit BNP Paribas als Agent und Sicherheitentreuhänder ab. Der Kreditvertrag wurde seitdem mehrfach geändert. Diese Finanzierungsvereinbarung sieht u.a. die Gewährung eines Laufzeitkredites in Höhe von TEUR 707.463 (Facility A / nach einer freiwilligen Tilgung von TEUR 597.537), eines weiteren Laufzeitkredites in Höhe von TEUR 75.000 (Facility 75m) und einer revolvierenden Betriebsmittellinie in Höhe von TEUR 50.000 vor. Die Vereinbarung sieht für den Fall eines Kontrollwechsels ein individuelles Kündigungsrecht der Darlehensgeber vor. Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn eine Person oder gemeinsam handelnde Personen (acting in concert) (a) mehr als 30 % der Stammaktien der Gesellschaft (direkt oder indirekt) erwirbt bzw. erwerben, (b) mehr als 30 % der bei einer Hauptversammlung anwesenden Stimmrechte ausüben oder kontrollieren können und / oder (c) die erforderliche Macht erwirbt bzw. erwerben, die Mehrheit der von den Aktionären gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu berufen bzw. abzuberufen. Die Kündigung führt zu einem sofortigen Rückzahlungsanspruch der Darlehensgeber. Es entfällt die Verpflichtung, sich an künftigen Ziehungen unter den Krediten (außer im Falle von Rollover-Ziehungen) zu beteiligen.

10.8 Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind

Falls ein Aktionär mindestens 30 % der Stimmrechte hält, haben die Vorstände das Recht, innerhalb von sechs Monaten nach dem Kontrollwechsel ihre Dienstverträge zu kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung erhalten die Vorstände die Vergütung, die ihnen aus ihrem Dienstvertrag bis zum Ende der Laufzeit zusteht, ausbezahlt, maximal zwei Jahresvergütungen, als Einmalabfindung ausbezahlt. Bei der Berechnung der Abfindung wird auf die Gesamtvergütung des letzten abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt.

11. Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts der Tele Columbus AG. Er erläutert gemäß den gesetzlichen Vorgaben und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex die Systematik der Vergütungsstruktur für den Vorstand und den Aufsichtsrat der Tele Columbus AG. Der Vergütungsbericht enthält auch die die Organe betreffenden erforderlichen Pflichtangaben des deutschen Handelsrechts (Anhang § 314 HGB; Lagebericht § 315 HGB) und IFRS (IAS 24). Im Anhang des Jahresabschlusses sind einzelne Angaben zusätzlich zusammengefasst dargestellt, soweit vorgeschrieben.

11.1 Vergütung des Vorstands

11.1.1 Vergütungssystem des Vorstands

Der Aufsichtsrat legt eine angemessene Vergütung für die einzelnen Mitglieder des Vorstands fest. Dabei bilden Aufgaben und Leistungen sowie die Lage der Gesellschaft die Rahmenbedingungen für die Angemessenheit der Bezüge. Die Gesamtvergütung darf dabei die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigen und wird zur Kontrolle dieser Anforderung regelmäßig einem Peer Group-Vergleich unterzogen. Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet.

Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2018 waren Timm Degenhardt (seit dem 1. September 2017 Mitglied des Vorstands, seit dem 1. Januar 2018 Vorstandsvorsitzender, Chief Executive Officer - CEO), Eike Walters (seit dem 25. Juni 2018 Mitglied des Vorstands, seit dem 15. Juli 2018 Chief Financial Officer - CFO) und Frank Posnanski (bis zum 15. Juli 2018 CFO). Die Festlegung der Vorstandsvergütung erfolgt unter Berücksichtigung der Größe der Tele Columbus AG, ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Lage, ihres Erfolges und ihrer Zukunftsaussichten sowie der üblichen Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung vergleichbarer Unternehmen und des internen Gehaltsgefüges. Dabei hat der Aufsichtsrat auch das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt - auch in der zeitlichen Entwicklung - berücksichtigt. Weitere Kriterien sind die individuellen Aufgaben und Leistungen der einzelnen Vorstandsmitglieder. Die Struktur und Angemessenheit der Vorstandsvergütung wird durch den Aufsichtsrat regelmäßig überprüft.

Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands setzt sich grundsätzlich aus drei Komponenten zusammen: Der Grundvergütung samt Nebenleistungen, einer kurzfristigen, auf das Geschäftsjahr bezogenen, erfolgsabhängigen Vergütungskomponente sowie einer langfristigen variablen Vergütungskomponente. Zusätzlich nehmen die Vorstandsmitglieder an einem Matching Stock Program (MSP) der Gesellschaft teil. Bei der Festlegung der variablen Vergütung wurde darauf geachtet, Anreize für eine nachhaltige und langfristige Unternehmensentwicklung zu schaffen. Außerdem wurde sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung getragen.

11.1.2 Grundvergütung

Die Vorstandsmitglieder erhalten eine jährliche feste Grundvergütung, die erfolgsunabhängig in zwölf monatlich gleichen Raten jeweils zum Monatsende ausbezahlt wird und den fixen Vergütungsbestandteil darstellt.

Zusätzlich haben die Vorstandsmitglieder vertraglichen Anspruch auf Nebenleistungen und Sachbezüge, die im Wesentlichen die Nutzung eines Dienstwagens oder ein Ersatzentgelt und die Zahlung von Prämien für Unfall- und Krankenversicherungen umfassen. Diese Kosten wurden nach steuerlichen Vorschriften bewertet.

11.1.3 Kurzfristige variable Vergütungskomponente

Den Vorstandsmitgliedern steht eine kurzfristige, erfolgsabhängige Vergütungskomponente in Form eines Jahresbonus zu. Diese wird innerhalb eines Monats nach Billigung des Konzernabschlusses der Gesellschaft für das relevante Geschäftsjahr durch den Aufsichtsrat ausbezahlt. Der Maximalbetrag der variablen Vergütungskomponente für ein Geschäftsjahr beträgt 75 % des festen Jahresgehalts des CEO bzw. 66,25 % des CFO, abhängig von der individuellen Zielerreichung des jeweiligen Vorstandsmitglieds. Die individuelle Zielerreichung bezieht sich im Wesentlichen auf die folgenden Parameter: Normalisiertes EBITDA, Capex, Kundentreue, Umsatz und Cash Flow. Zusätzlich besteht eine Ermessens-Komponente des Aufsichtsrats. Bei der Zielerreichung wird eine Gewichtung der Bemessungsgrundlagen von 30 % (Normalisiertes EBITDA), 20 % für Umsatz, 15 % für Capex sowie für Free Cash Flow und 10 % jeweils für Kundentreue und für die Ermessens-Komponente vorgenommen. Die Zielwerte der finanziellen Bemessungsgrundlagen werden aus dem jährlichen und durch den Aufsichtsrat gebilligten Konzernbudget abgeleitet. Die Kundentreue-Komponente wird vom Aufsichtsrat nach Treu und Glauben schriftlich nach Rücksprache mit dem jeweiligen Vorstandsmitglied festgelegt. Die Ermessens-Komponente kann der Aufsichtsrat im freien Ermessen gewähren.

Für den Fall, dass ein Vorstandsmitglied nicht für das gesamte der Abrechnung zugrundeliegende Geschäftsjahr vergütungsberechtigt ist, erfolgt eine zeitanteilige Berechnung.

11.1.4 Langfristige variable Vergütungskomponente (LTIP)

Die Vorstandsmitglieder nehmen an einem langfristigen erfolgsorientierten Vergütungsplan (Long Term Incentive Program - LTIP) teil. Das LTIP ist Bestandteil der auf eine nachhaltig positive Unternehmensentwicklung ausgerichteten variablen Vergütung des Vorstands und schafft einen langfristig angelegten Anreiz für den Vorstand, sich für den Erfolg des Unternehmens einzusetzen. Zu diesem Zweck wird den Mitgliedern des Vorstands in jedem Geschäftsjahr ein Bruttobetrag (LTI-Tranche) basierend auf im Dienstvertrag festgelegten Bonusprozentsätzen und unter dem Vorbehalt und in Abhängigkeit von der Erreichung im Voraus definierter Erfolgsziele in Aussicht gestellt. Nach Ablauf von drei Geschäftsjahren (Performance-Zeitraum) werden für diese Erfolgsziele die Bemessungsgrundlagen und der jeweilige Grad der Zielerreichung festgestellt sowie der diesem Grad entsprechende und dem Vorstandsmitglied auszuzahlende Bruttobetrag (LTI) ermittelt. Die Erfolgsziele und die Bemessungsgrundlagen sind die Durchschnittswerte der jährlich errechneten EBITDA-Werte des Konzerns angepasst durch Capex-Mehr- und Minderausgaben im Performance-Zeitraum.

Ein Performance-Zeitraum beginnt mit dem ersten Tag des Geschäftsjahres, für das die LTI-Tranche ausgelobt wird, und endet mit Ablauf des zweiten Geschäftsjahres, das auf das Geschäftsjahr, für das die LTI-Tranche ausgelobt wurde, folgt. Der Anspruch auf einen etwaigen LTI entsteht mit der Billigung des Konzernabschlusses für das letzte Geschäftsjahr des Performance-Zeitraums durch den Aufsichtsrat. Ein etwaiger LTI ist binnen eines Monats nach Billigung des Konzernabschlusses abzurechnen und an das Vorstandsmitglied auszubezahlen. Die maximale variable langfristige Vergütung jedes Vorstandsmitglieds ist begrenzt auf 150 % der Grundvergütung zum Zeitpunkt der Auszahlung des jeweiligen LTIP. Unterschreitet das durchschnittliche, angepasste EBITDA zum Zeitpunkt der Auszahlung des LTI 85 % des angepassten durchschnittlichen Ziel-EBITDA, wird dieser Vergütungsbestandteil nicht gewährt. Die Minimalvergütung einer LTI-Tranche liegt daher für jedes Vorstandsmitglied bei EUR 0,00.

Scheidet ein Vorstandsmitglied vor dem Ablauf von 24 Monaten eines Performance-Zeitraums aus dem Dienstverhältnis aus, besteht kein Anspruch auf einen LTI. Hat im Hinblick auf eine LTI-Tranche der Performance-Zeitraum zum Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung des Dienstverhältnisses bereits 24 Monate angedauert, so bleibt ein zeitanteiliger Anspruch auf einen LTI für diese LTI-Tranche vorbehaltlich der Erfüllung der Bedingungen für die Erfolgsmessung bestehen. Tritt ein Vorstandsmitglied im laufenden Geschäftsjahr in die Dienste der Gesellschaft ein, entscheidet der Aufsichtsrat darüber, ob und ggf. mit welcher Kürzung das Vorstandsmitglied für das laufende Geschäftsjahr an der LTI-Tranche teilnimmt.

11.1.5 Langfristige aktienbasierte variable Vergütungskomponente (MSP)

Die langfristige aktienbasierte variable Vergütung ist in Form eines Matching Stock Program (MSP) ausgestaltet. Das MSP schafft einen langfristig angelegten Anreiz für den Vorstand, sich für den Erfolg des Unternehmens einzusetzen. Zu diesem Zweck wird den Mitgliedern des Vorstands in jedem Geschäftsjahr eine im Voraus durch den Aufsichtsrat festzulegende Anzahl von Optionen unter dem Vorbehalt und in Abhängigkeit eines entsprechenden Eigeninvestments des Vorstandsmitglieds in die Gesellschaft zugeteilt. Nach Ablauf von vier Geschäftsjahren (Haltefrist) kann das Vorstandsmitglied diese Optionen unter weiteren Voraussetzungen ausüben. Diese Vergütungskomponente ist im Geschäftsjahr 2015 in Kraft getreten.

Die Anzahl der von den Vorstandsmitgliedern zu haltenden Aktien (qualifizierte Aktien) beträgt 50.000 für den CEO und 25.000 für den CFO. Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, diese qualifizierten Aktien für die Dauer der Teilnahme am MSP in einem auf sie lautenden Sperrdepot zu halten. Während der Laufzeit des jeweiligen Dienstvertrags wird dem Vorstandsmitglied aus jeder der fünf jährlichen Tranchen des MSP für jede am jeweiligen Stichtag in dem Sperrdepot gehaltene qualifizierte Aktie eine bestimmte Anzahl von Optionen zugeteilt. Für die erste Tranche des MSP (2015-Tranche) beträgt die Anzahl der Optionen je qualifizierter Aktie 4,3 und für die 2016- bis 2018 - Tranche jeweils 4,5. Die Anzahl der Optionen je qualifizierter Aktie für die zukünftigen Tranchen legt der Aufsichtsrat zu gegebener Zeit fest. Die 2015-Tranche wurde am Tag des Börsengangs, dem 23. Januar 2015, zugeteilt. Die weiteren Tranchen werden jeweils am 23. Januar der Folgejahre zugeteilt, wenn zu diesem Zeitpunkt der Dienstvertrag noch besteht.

Die Tranche 3 für Timm Degenhardt wurde am 1. September 2017 zugeteilt und die Ausübungssperrfrist endet am 22. Januar 2019. Für diese Tranche entspricht die Anzahl der Optionen für jede qualifizierte Aktie nicht 4, sondern die Anzahl 4 wird pro-rata-temporis verringert (Periode vom 1. September 2017 bis zum 22. Januar 2018 im Verhältnis zur Periode einer vollen Tranche von zwölf Monaten). Die Tranche 4 für Timm Degenhardt und Eike Walters wurde am 28. September 2018 zugeteilt.

Die Haltefrist für die erste 2015-Tranche endet am 22. Januar 2019; die Haltefrist für jede weitere MSP-Tranche beträgt vier Jahre. Sie beginnt mit dem Tag der Zuteilung einer MSP-Tranche und endet mit Ablauf von vier Kalenderjahren. Die Optionen einer Tranche können nach Ablauf der Haltefrist ausgeübt werden, sofern der gewichtete Durchschnitt des Aktienkurses in den letzten 60 Börsenhandelstagen unmittelbar vor Ausübung der jeweiligen Option über der jeweiligen Ausübungshürde liegt. Die maßgebliche Ausübungshürde wird vom Aufsichtsrat bei der Zuteilung der jeweiligen Tranche festgelegt und beträgt mindestens 130 % des Ausübungspreises. Für die Tranche 4 wurde abweichend eine Ausübungshürde von 120 % festgelegt.

Die ausgeübten Optionen einer Tranche werden in einen Euro Betrag umgerechnet, entsprechend der Differenz zwischen dem Aktienschlusskurs am letzten Börsenhandelstag vor dem Zugang der Ausübungserklärung und dem Ausübungspreis der jeweiligen Tranche multipliziert mit der Anzahl der ausgeübten Optionen (Brutto-Options-Gewinn). Der nach Abführung gesetzlicher Abgaben sowie persönlicher Steuern des Vorstandsmitglieds verbleibende Netto-Options-Gewinn wird dem jeweiligen Vorstandsmitglied wiederum in Form von Aktien zugeschrieben. Das Vorstandsmitglied ist verpflichtet, die so erworbenen Aktien für die Dauer von zwölf Monaten nicht zu veräußern.

Der nach Ausübung der Option ermittelte Brutto-Options-Gewinn eines Vorstandsmitglieds ist auf maximal 400 % seines jährlichen Grundgehalts zum Zeitpunkt der Auszahlung der jeweiligen MSP-Tranche begrenzt.

Die Optionen einer MSP-Tranche werden grundsätzlich monatlich nach der Zuteilung unverfallbar.

Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ausübung bzw. Verfall seiner Optionen infolge des Ablaufs der vereinbarten Vertragslaufzeit, Tod, dauernder Arbeitsunfähigkeit, Pensionierung oder aufgrund wirksamer außerordentlicher Kündigung seitens des Vorstandsmitglieds aus den Diensten der Gesellschaft aus, kann er bzw. seine Erben die im Fall seines Ausscheidens unverfallbaren Optionen auch nach dem Ausscheiden ausüben. Hingegen verfallen sämtliche noch nicht unverfallbaren Optionen. Wird der Dienstvertrag zu einem Vorstandsmitglied aus anderen Gründen beendet, verfallen sämtliche im Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung des Dienstverhältnisses nicht ausgeübten verfallbaren und unverfallbaren Optionen.

Tritt ein Vorstandsmitglied im laufenden Geschäftsjahr in die Dienste der Gesellschaft ein, entscheidet der Aufsichtsrat darüber, ob und ggf. mit welcher gekürzten Tranche das Vorstandsmitglied für das laufende Geschäftsjahr an dem MSP teilnimmt.

11.1.6 Weitere Zusagen

Die Gesellschaft unterhält eine Vermögensschaden-Haftpflicht Gruppenversicherung (D&O-Versicherung) für Organmitglieder der Tele Columbus AG. Sie wird jährlich abgeschlossen bzw. verlängert. Die Versicherung deckt das persönliche Haftungsrisiko für den Fall ab, dass Organmitglieder bei Ausübung ihrer Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen werden. In der Police für das Geschäftsjahr 2018 ist für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats ein Selbstbehalt enthalten, der den Vorgaben des Aktiengesetzes und des Deutschen Corporate Governance Kodex entspricht.

Die Vorstandsmitglieder nehmen nicht an dem bestehenden Pensionsplan der Gesellschaft teil. Daher erhält der CEO für die Dauer seines Dienstvertrags einen jährlichen Betrag in Höhe von 7,5 % des jeweils aktuellen Jahresgehalts entweder für eine Lebensversicherung in Form einer Direktversicherung oder für eine Unterstützungskasse zu seinen Gunsten. Für Frank Posnanski übernahm die Gesellschaft die Kosten für eine bereits vom ihm abgeschlossene Rentenversicherung.

11.1.7 Leistungen im Fall der Beendigung eines Dienstvertrags

Die Dienstverträge beider Vorstandsmitglieder sehen keine Abfindungsvereinbarungen für den Fall der vorzeitigen Vertragsbeendigung ohne wichtigen Grund vor.

Dem Deutschen Corporate Governance Kodex konform sehen sie aber für den Fall, dass eine Zahlung für die vorzeitige Vertragsbeendigung ohne wichtigen Grund vereinbart werden sollte, die Beschränkung einer solchen Abfindung auf maximal zwei Jahresvergütungen vor ("Abfindungs-Cap"), die nicht den Wert der Vergütung für die Restlaufzeit dieses Dienstvertrages überschreiten. Für die Berechnung des Abfindungs-Cap soll auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch auf die für das laufende Geschäftsjahr voraussichtliche Gesamtvergütung abgestellt werden. Beträgt die Restlaufzeit des Vorstandsdienstvertrags weniger als zwei Jahre, ist die Abfindung zeitanteilig zu berechnen.

Wird der Dienstvertrag aus einem von dem Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund beendet, erfolgen keine Zahlungen an das Vorstandsmitglied.

Für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit in Folge eines Kontrollwechsels (Change of Control) wurden folgende Punkte vertraglich geregelt. Das Vorstandsmitglied hat das Recht, seinen Dienstvertrag innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Eintritt eines Kontrollwechsels mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende zu kündigen und sein Amt als Vorstandsmitglied niederzulegen ("CoC-Be-endigung"). Für den Fall der CoC-Beendigung aufgrund eines Kontrollwechsels bekommt das Vorstandsmitglied seine vertraglichen Bezüge für die restliche Laufzeit des Dienstvertrags in Form einer Einmalzahlung ausbezahlt ("CoC-Abfindung"), aber maximal zwei Jahresvergütungen. Während das Matching Stock Program für den CEO nicht in die Jahresvergütung eingerechnet wird (Bezüge nach dem MSP sind unbegrenzt), gilt für den CFO diese Ausnahme nicht. Für die Berechnung der Einmalabfindung soll auf die Gesamtvergütung des letzten abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt werden.

Die Vorstandsmitglieder unterliegen grundsätzlich einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot für einen Zeitraum von 18 Monaten nach Beendigung des Dienstvertrags. Während der Dauer des Wettbewerbsverbots erhält das jeweilige Vorstandsmitglied eine Entschädigung in Höhe von jährlich 50 % seiner zuletzt bezogenen Jahresfestvergütung. Auf diese Entschädigung werden andere tatsächliche und hypothetische Einkünfte des Vorstandsmitglieds angerechnet, sofern diese unter Hinzurechnung der Entschädigung den Betrag des zuletzt bezogenen Jahresfestgehalts um mehr als 10 % übersteigen.

Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit erhält ein Vorstandsmitglied für sechs Monate das volle Festgehalt, längstens jedoch bis zum Ende der Laufzeit seines Dienstvertrags.

Verstirbt ein Vorstandsmitglied während des Bestehens seines Dienstvertrags, wird die Vergütung einschließlich der variablen Vergütung bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstvertrags in Folge des Todes abgerechnet und an seine Erben ausbezahlt. Darüber hinaus haben seine Witwe und seine Kinder, soweit diese das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, als Gesamtgläubiger Anspruch auf die unverminderte Fortzahlung des festen Jahresgehalts für den Rest des Sterbemonats und die fünf darauffolgenden Monate, längstens jedoch bis zum Ende der regulären Laufzeit des Dienstvertrags.

Aus diesen Grundsätzen ergeben sich auch die Bezüge, die mit Ronny Verhelst und Frank Posnanski im Rahmen eines "Termination Agreements" vereinbart wurden. Ronny Verhelst erhält eine Abfindung in Höhe von EUR 812.500. Ihm steht für das Geschäftsjahr 2018 keine anteilige kurzfristige variable Vergütungskomponente zu. Bezüglich des LTIP wurde vereinbart, dass ein Anspruch auf die Tranchen LTIP 2015 zu 100 % besteht und auf die Tranche LTIP 2016 zu 66,66 % (in der Annahme, dass diese erdient wurden). Die Festlegung der Erreichung der Performance-Ziele erfolgte auf Basis verfügbarer Daten und nach bester Einschätzung zum Zeitpunkt des 31. Januar 2018. Ronny Verhelst wurde hieraus ein Betrag von EUR 905.444 gewährt. Für die Tranchen LTIP 2017 und 2018 besteht kein Anspruch. Die Entschädigung aus dem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot beträgt monatlich EUR 31.250 und wird - abweichend der grundsätzlichen vertraglichen Regelungen - für einen Zeitraum von zwölf Monaten gezahlt ab dem 31. Januar 2018. Frank Posnanski erhält eine Abfindung von EUR 418.750. Ihm steht für das Geschäftsjahr 2018 eine anteilige kurzfristige variable Vergütungskomponente zu. Bezüglich des LTIP wurde vereinbart, dass ein Anspruch auf die Tranchen LTIP 2015 zu 100 % besteht und auf die Tranche LTIP 2016 zu 84,6 % (in der Annahme, dass diese erdient wurden). Die Festlegung der Erreichung der Performance-Ziele erfolgte auf Basis verfügbarer Daten und nach bester Einschätzung zum Zeitpunkt des 15. Juli 2018. Frank Posnanski wurde hieraus ein Betrag von EUR 508.017 gewährt. Für die Tranchen LTIP 2017 und 2018 besteht kein Anspruch. Die Entschädigung aus dem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot beträgt monatlich EUR 14.883,33 und wird - abweichend der grundsätzlichen vertraglichen Regelungen - für einen Zeitraum von zwölf Monaten gezahlt ab dem 15. Juli 2018.

11.1.8 Übersicht zu den Gesamtbezügen des Vorstands

Der folgende Abschnitt enthält Angaben bezüglich der Vorstandsvergütung, die gemäß § 285 und § 314 HGB sowie dem Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 17 ("DRS 17") vorgeschrieben sind.

Die gesamte den Mitgliedern des Vorstands gewährte Vergütung belief sich für das Geschäftsjahr 2018 auf insgesamt TEUR 1.654 (Vj.: TEUR 2.622). Davon entfielen TEUR 885 (Vj.: TEUR 1.282) auf feste erfolgsunabhängige Vergütungskomponenten, TEUR 65 (Vj.: TEUR 319) auf sonstige erfolgsunabhängige Leistungen, TEUR 257 (Vj.: TEUR 106) auf kurzfristige erfolgsbezogene Vergütungskomponenten, TEUR 0 (Vj.: TEUR 150) auf langfristige variable Vergütungskomponenten (LTIP), TEUR 247 (Vj.: TEUR 740) auf die anteilsbasierte Vergütung im Rahmen des MSP sowie TEUR 200 auf Leistungen aus sonstigen Bezügen oder Verträgen (Vj.: TEUR 25).

Die den früheren Mitgliedern des Vorstands, Ronny Verhelst und Frank Posnanski, im Rahmen der Beendigung des Dienstvertrags gewährten Gesamtbezüge beliefen sich im Geschäftsjahr auf insgesamt TEUR 1.852 (davon für Ronny Verhelst TEUR 1.255 und für Frank Posnanski TEUR 597).

Alle Vorstandsmitglieder waren zudem in Mutter- und/ oder Tochterunternehmen der Gesellschaft tätig. Diese Tätigkeiten sind mit der für die Vorstandstätigkeit in der Gesellschaft gewährten Vergütung abgegolten.

Die individualisierte Gesamtvergütung der einzelnen Mitglieder des Vorstands - aufgeteilt in die einzelnen Komponenten - ergibt sich für das Geschäftsjahr 2018 aus der nachfolgenden Übersicht. Die erste Tabelle zeigt die Zielvergütung für das Geschäftsjahr. In der zweiten Tabelle werden die für das Geschäftsjahr tatsächlich geleisteten Zahlungen aufgeführt.

Wert der gewährten Zuwendungen für das Geschäftsjahr 2018

Timm Degenhardt Eike Walters (seit 25.06.2018)
2018 2018 (min) 2018 (max) 2018 2018 (min) 2018 (max)
Festvergütung 600.000,00 600.000,00 600.000,00 96.833,34 96.833,34 96.833,34
Nebenleistungen 1) 52.224,00 52.224,00 52.224,00 3.791,49 3.791,49 3.791,49
Summe 652.224,00 652.224,00 652.224,00 100.624,83 100.624,83 100.624,83
Einjährige variable Vergütung 2) 192.020,45 0,00 450.000,00 30.803,28 0,00 64.152,09
Mehrjährige variable Vergütung: LTIP (3 Jahre) 3) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Aktienbasierte Vergütung (MSP) 4) 164.250,00 0,00 164.250,00 82.125,00 0,00 82.125,00
Sonstige Bezüge 5) 200.000,00 0,00 200.000,00 0,00 0,00 0,00
Summe 556.270,45 0,00 814.250,00 112.928,28 0,00 146.277,09
Versorgungsaufwand 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Gesamtvergütung 1.208.494,45 652.224,00 1.466.474,00 213.553,11 100.624,83 246.901,92

1) Nebenleistungen enthalten Aufwendungen bzw. geldwerte Vorteile wie zum Beispiel die Bereitstellung eines Dienstwagens sowie den Abschluss und die Zahlung von Zuschüssen zu diversen Versicherungs- und Altersvorsorgeleistungen
2) Die einjährige variable Vergütung wird in 2019 ausbezahlt. In 2018 wurden entsprechende Zuführungen zu Rückstellungen vorgenommen.
3) Da die Gewährung unter aufschiebenden Bedingungen (Erreichung bestimmter Ziele und Unverfallbarkeit nach 24 Monaten), die zum 31. Dezember 2018 noch nicht erfüllt sind, erteilt wurde, erfolgt keine Angabe.
4) Der hier aufgeführte Wert der gewährten Zuwendung ist nicht mit den Angaben aus dem Konzernanhang vergleichbar, da hier der gesamte Optionswert der 4. Tranche berücksichtigt wird.
5) In den sonstigen Bezügen ist ein Sign-on Bonus enthalten.

Wert der gewährten Zuwendungen für das Geschäftsjahr 2018

Frank Posnanski (bis 15.07.2018)
2018 2018 (min) 2018 (max)
Festvergütung 188.611,13 188.611,13 188.611,13
Nebenleistungen 1) 9.146,78 9.146,78 9.146,78
Summe 197.757,91 197.757,91 197.757,91
Einjährige variable Vergütung 2) 34.294,66 0,00 141.458,35
Mehrjährige variable Vergütung: LTIP (3 Jahre) 0,00 0,00 0,00
Aktienbasierte Vergütung (MSP) 0,00 0,00 0,00
Summe 34.294,66 0,00 141.458,35
Versorgungsaufwand 0,00 0,00 0,00
Gesamtvergütung 232.052,57 197.757,91 339.216,26

1) Nebenleistungen enthalten Aufwendungen bzw. geldwerte Vorteile wie zum Beispiel die Bereitstellung eines Dienstwagens, den Abschluss und die Zahlung von Zuschüssen zu diversen Versicherungs- und Altersvorsorgeleistungen.
2) Die einjährige variable Vergütung wird in 2019 ausbezahlt. In 2018 wurden entsprechende Zuführungen zu Rückstellungen vorgenommen.

Wert der gewährten Zuwendungen für das Geschäftsjahr 2017

Ronny Verhelst Frank Posnanski
2017 2017(min) 2017 (max) 2017 2017(min) 2017 (max)
Festvergütung 750.000,00 750.000,00 750.000,00 332.291,67 332.291,67 332.291,67
Nebenleistungen 1) 166.485,59 166.485,59 170.256,57 60.581,73 17.866,75 60.581,73
Summe 916.485,59 916.485,59 920.256,57 392.873,40 350.158,42 392.873,40
Einjährige variable Vergütung 2) 50.000,00 0,00 496.875,00 30.000,00 0,00 231.875,00
Mehrjährige variable Vergütung: LTIP (3 Jahre) 3) 100.000,00 0,00 1.125.000,00 50.000,00 0,00 525.000,00
Aktienbasierte
Vergütung (MSP) 4) 343.355,33 0,00 343.355,33 192.123,78 0,00 192.123,78
Summe 493.355,33 0,00 1.965.230,33 272.123,78 0,00 948.998,78
Versorgungsaufwand 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Gesamtvergütung 1.409.840,92 916.485,59 2.885.486,90 664.997,18 350.158,42 1.341.872,18

1) Nebenleistungen enthalten Aufwendungen bzw. geldwerte Vorteile wie zum Beispiel die Bereitstellung eines Dienstwagens, den Abschluss und die Zahlung von Zuschüssen zu diversen Versicherungs- und Altersvorsorgeleistungen, die Zahlung von Lebenshaltungskosten und die Begleichung von Kosten für Steuerberaterleistungen.
2) Die einjährige variable Vergütung wurde in 2018 ausbezahlt. In 2017 wurden entsprechende Zuführungen zu Rückstellungen vorgenommen.
3) Prognostizierter und rechnerisch anteiliger Wert für das Geschäftsjahr 2017 für die LTI-Tranchen
4) Der hier aufgeführte Wert der gewährten Zuwendung ist nicht mit den Angaben aus dem Konzernanhang vergleichbar, da hier der gesamte Optionswert der 3. Tranche berücksichtigt wird. Für Ronny Verhelst entfallen TEUR 96 auf das eigentliche Jahr 2017 - der Rest ist bedingt durch automatische Erdienung der anteiligen Jahreswerte der Tranchen 1 bis 3 durch die Beendigung des Vertrags.

Wert der gewährten Zuwendungen für das Geschäftsjahr 2017

Timm Degenhardt
2017 2017(min) 2017 (max)
Festvergütung 200.000,00 200.000,00 200.000,00
Nebenleistungen 1) 91.455,69 91.455,69 91.455,69
Summe 291.455,69 291.455,69 291.455,69
Einjährige variable Vergütung 26.000,00 0,00 150.000,00
Mehrjährige variable Vergütung: LTIP (3 Jahre) 0,00 0,00 0,00
Aktienbasierte Vergütung (MSP) 2) 204.437,35 0,00 0,00
Summe 230.437,35 0,00 150.000,00
Versorgungsaufwand 0 0 0
Leistungen aus sonstigen Verträgen 25.000,00 25.000,00 25.000,00
Gesamtvergütung 546.893,04 316.455,69 466.455,69

1) Nebenleistungen enthalten Aufwendungen bzw. geldwerte Vorteile wie zum Beispiel die Bereitstellung eines Dienstwagens, den Abschluss und die Zahlung von Zuschüssen zu diversen Versicherungs- und Altersvorsorgeleistungen.
2) Der hier aufgeführte Wert der gewährten Zuwendung ist nicht mit den Angaben aus dem Konzernanhang vergleichbar, da hier der gesamte Optionswert der 3. Tranche berücksichtigt wird.

Zufluss für das Geschäftsjahr 2018

Frank Posnanski (bis 15.07.2018) Timm Degenhardt Eike Walters (seit 25.06.2018)
Zufluss 2018 2018 2018
Festvergütung 188.611,13 600.000,00 96.833,34
Nebenleistungen 1) 9.146,78 52.224,00 3.791,49
Summe 197.757,91 652.224,00 100.624,83
Einjährige variable Vergütung 2) 69.131,11 41.600,00 0,00
Mehrjährige variable Vergütung: LTIP (3 Jahre) 3) 508.017,00 0,00 0,00
Aktienbasierte Vergütung (MSP) 0,00 0,00 0,00
Sonstige Bezüge 0,00 200.000,00 0,00
Summe 577.148,11 241.600,00 0,00
Versorgungsaufwand 0,00 0,00 0,00
Gesamtvergütung 774.906,02 893.824,00 100.624,83

1) Nebenleistungen wurden für Aufwendungen bzw. geldwerte Vorteile wie zum Beispiel die Bereitstellung eines Dienstwagens, oder Ersatzleistungen für diesen und Zuschüsse zu diversen Versicherungs- und Altersvorsorgeleistungen gezahlt.
2) Die einjährige variable Vergütung für 2017 wurde im ersten Quartal 2018 ausbezahlt.
3) Die Auszahlung des LTIP betrifft die Tranchen für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 (anteilig).

Zufluss für das Geschäftsjahr 2017

Ronny Verhelst Frank Posnanski Timm Degenhardt
Zufluss 2017 2017 2017
Festvergütung 750.000,00 332.291,67 200.000,00
Nebenleistungen 1) 166.485,59 60.581,73 91.455,69
Summe 916.485,59 392.873,40 291.455,69
Einjährige variable Vergütung 2) 261.000,00 126.043,75 0,00
Mehrjährige variable Vergütung: LTIP (3 Jahre) 394.500,00 197.250,00 0,00
Aktienbasierte Vergütung (MSP) 0,00 0,00 0,00
Summe 655.500,00 323.293,75 0,00
Versorgungsaufwand 0,00 0,00 0,00
Leistungen aus sonstigen Verträ- gen 3) 0,00 0,00 25.000,00
Gesamtvergütung 1.571.985,59 716.167,15 316.455,69

1) Nebenleistungen wurden für Aufwendungen bzw. geldwerte Vorteile wie zum Beispiel die Bereitstellung eines Dienstwagens, oder Ersatzleistungen für diesen, Zuschüsse zu diversen Versicherungs- und Altersvorsorgeleistungen, Lebenshaltungskosten und Kosten für Steuerberaterleistungen gezahlt.
2) Die einjährige variable Vergütung für 2016 wurde im ersten Quartal 2017 ausbezahlt.
3) Die sonstige Leistung betrifft einen Beratervertrag vor Beginn der festangestellten Tätigkeit.

Die Mitglieder des Vorstands sind über das Matching Stock Program langfristig am Unternehmenserfolg beteiligt. Die in diesem Rahmen gewährten Optionen teilen sich dabei folgendermaßen auf:

Matching Stock Program (MSP)

Timm Degenhardt, CEO
Tranche 3 Tranche 4
Gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis Beizulegender Zeitwert der Optionen bei Gewährung Anzahl der Optionen Gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis Beizulegender Zeitwert der Optionen bei Gewährung Anzahl der Optionen
Ausstehende Optionen zum 1. Januar EUR 7,78 TEUR 204 78.889 - - -
Im Geschäftsjahr gewährte Bezugsrechte - - - EUR 2,81 TEUR 164 225.000
Im Geschäftsjahr verwirkte Bezugsrechte - - - - - -
Im Geschäftsjahr ausgeübte Bezugsrechte - - - - - -
Im Geschäftsjahr verfallene Bezugsrechte - - - - - -
Ausstehende Bezugsrechte zum 31. Dezember EUR 7,78 - 78.889 EUR 2,81 - 225.000
Ausübbare Bezugsrechte zum 31. Dezember - - - - - -
Eike Walters, CFO (ab 15. Juli 2018)
Tranche 4
Gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis Beizulegender Zeitwert der Optionen bei Gewährung Anzahl der Optionen
Ausstehende Optionen zum 1. Januar - - -
Im Geschäftsjahr gewährte Bezugsrechte EUR 2,81 TEUR 82 112.500
Im Geschäftsjahr verwirkte Bezugsrechte - - -
Im Geschäftsjahr ausgeübte Bezugsrechte - - -
Im Geschäftsjahr verfallene Bezugsrechte - - -
Ausstehende Bezugsrechte zum 31. Dezember EUR 2,81 - 112.500
Ausübbare Bezugsrechte zum 31. Dezember
Frank Posnanski, CFO (bis 15. Juli 2018)
Tranche 1 Tranche 2
Gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis Beizulegender Zeitwert der Optionen bei Gewährung Anzahl der Optionen Gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis Beizulegender Zeitwert der Optionen bei Gewährung Anzahl der Optionen
Ausstehende Optionen zum 1. Januar EUR 7,01 TEUR 140 107.500 EUR 8,60 TEUR 229 112.500
Im Geschäftsjahr gewährte Bezugsrechte - - - - - -
Im Geschäftsjahr verwirkte Bezugsrechte - - - - - -
Im Geschäftsjahr ausgeübte Bezugsrechte - - - - - -
Im Geschäftsjahr verfallene Bezugsrechte - - 13.437 - - 42.187
Ausstehende Bezugsrechte zum 31. Dezember EUR 7,01 94.063 EUR 8,60 70.313
Ausübbare Bezugsrechte zum 31. Dezember - - - - - -
Frank Posnanski, CFO (bis 15. Juli 2018)
Tranche 3
Gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis Beizulegender Zeitwert der Optionen bei Gewährung Anzahl der Optionen
Ausstehende Optionen zum 1. Januar EUR 7,78 TEUR 192 112.500
Im Geschäftsjahr gewährte Bezugsrechte - - -
Im Geschäftsjahr verwirkte Bezugsrechte - - -
Im Geschäftsjahr ausgeübte Bezugsrechte - - -
Im Geschäftsjahr verfallene Bezugsrechte - - 70.312
Ausstehende Bezugsrechte zum 31. Dezember EUR 7,78 42.188
Ausübbare Bezugsrechte zum 31. Dezember - - -

Die im Geschäftsjahr 2018 gewährten Altersversorgungsleistungen betrugen für Timm Degenhardt TEUR 45 (Vj.: TEUR 0) und für Frank Posnanski TEUR 5 (Vj.: TEUR 9).

Im Geschäftsjahr 2018 wurden wie im Vorjahr keine Vorschüsse an Mitglieder des Vorstands gezahlt und es bestanden keine Kredite.

11.2 Vergütung des Aufsichtsrats

11.2.1 Vergütungssystem des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats richtet sich nach § 18 der Satzung der Tele Columbus AG. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine jährliche Festvergütung in Höhe von TEUR 33 (Vj.: TEUR 33). Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält jährlich TEUR 75 (Vj.: TEUR 75). Die Mitgliedschaft und der Vorsitz in Ausschüssen werden gesondert vergütet. Jedes Mitglied des Prüfungsausschusses erhält zusätzlich TEUR 4 (Vj.: TEUR 4). Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält zusätzlich TEUR 12 (Vj.: TEUR 12). Der Vorsitzende des Präsidialausschusses erhält zusätzlich TEUR 5 (Vj.: TEUR 5). Gehört ein Aufsichtsratsmitglied dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss nicht während des gesamten Geschäftsjahres an, erfolgt eine zeitanteilige Kürzung der Vergütung. Für die Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld in Höhe von TEUR 1 (Vj.: TEUR 1) je Sitzungstag. Die Teilnahme im Wege der Video- oder Telefonzuschaltung gilt als Teilnahme in diesem Sinne.

Zusätzlich erstattet die Gesellschaft den Aufsichtsratsmitgliedern die ihnen bei der Ausübung ihres Aufsichtsratsmandats entstehenden Auslagen sowie die auf ihre Bezüge anfallende Umsatzsteuer.

Zudem werden die Aufsichtsratsmitglieder in eine von der Gesellschaft unterhaltene D&O-Versicherung mit angemessenem Selbstbehalt, der den Vorgaben des Aktiengesetzes und des Deutschen Corporate Governance Kodex entspricht, einbezogen. Die Prämien hierfür übernimmt die Gesellschaft.

11.2.2 Übersicht zu den Gesamtbezügen des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der Tele Columbus AG besteht aus acht Mitgliedern. Die Satzung der Tele Columbus AG wurde mit Beschluss der Ordentlichen Hauptversammlung vom 10. Juli 2016 dahingehend geändert, dass die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder von vormals sechs auf acht erhöht wurde, um United Internet als größten Anteilseigner die erforderliche Vertretung im Aufsichtsrat zu ermöglichen. Die Mitglieder wurden mit Beschluss der Hauptversammlung vom 10. September 2014 gewählt. Zudem wurden mit Beschlussfassung vom 21. Juni 2017 die drei neuen Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 101 Abs. 1 AktG gewählt. Namentlich Frau Dr. Susan Hennersdorf, welche bereits seit Gerichtsbeschluss vom 22. Februar 2016 als Ersatz für Robin Bienenstock berufen wurde, sowie Herr Frank Krause und Herr Dr. Volker Ruloff. Frank Krause und Dr. Volker Ruloff haben jeweils ihre Aufsichtsratsmandate zum 3. Oktober 2018 niedergelegt und sind an diesem Tag aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Eine Nachbesetzung fand bisher nicht statt. Frank Donck hat mit Wirkung zum Ablauf des 2. April 2019 sein Aufsichtsratsmandat und sein Amt als Vorsitzender des Aufsichtsrats niedergelegt. Andre Krause wurde zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.

Durch die kurze Bestelldauer soll sichergestellt werden, dass die Amtszeit aller acht Mitglieder des Aufsichtsrats zur gleichen Zeit endet. Somit besteht im Rahmen einer erneuten Bestellung bzw. Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder mehr Flexibilität, den Vorgaben im Hinblick auf die Vielfalt, die Anzahl unabhängiger Mitglieder und die Zielgrößen für Frauen im Aufsichtsrat besser genügen zu können.

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018 betrugen TEUR 426 (Vj.: TEUR 353) (ohne einbehaltene Umsatzsteuer). Davon entfielen TEUR 290 (Vj.: TEUR 276) auf feste Vergütungen für die Tätigkeit im Aufsichtsrat. Die Vergütung für die Tätigkeit in Ausschüssen belief sich auf TEUR 25 (Vj.: TEUR 25). In den Geschäftsjahren 2018 und 2017 wurden von den Gesellschaften der Tele Columbus keine Vergütungen oder sonstige Vorteile an Mitglieder des Aufsichtsrats für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, gezahlt bzw. gewährt. Ebenso wenig wurden Mitgliedern des Aufsichtsrats Vorschüsse oder Kredite gewährt. Die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2018 und 2017 ergeben sich aus den nachfolgenden Tabellen:

Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats für 2018

EUR Feste Vergütung Vergütung für Ausschusstätigkeit Sitzungsgelder Gesamtvergütung
Franck Donck (Vorsitzender) 75.000,00 5.000,00 13.000,00 93.000,00
Christian Boekhorst 33.000,00 4.000,00 22.000,00 59.000,00
Dr. Susan Hennersdorf 33.000,00 1.000,00 10.500,00 44.500,00
Andre Krause 33.000,00 12.000,00 23.000,00 68.000,00
Frank Krause 24.750,00 0,00 4.500,00 29.250,00
Yves Leterme 33.000,00 0,00 11.500,00 44.500,00
Catherine Mühlemann 33.000,00 0,00 14.500,00 47.500,00
Dr. Volker Ruloff 24.750,00 3.000,00 12.500,00 40.250,00
Insgesamt 289.500,00 25.000,00 111.500,00 426.000,00

Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats für 2017

EUR Feste Vergütung Vergütung für Ausschusstätigkeit Sitzungsgelder Gesamtvergütung
Franck Donck (Vorsitzender) 75.000,00 5.000,00 8.500,00 88.500,00
Christian Boekhorst 33.000,00 4.000,00 8.000,00 45.000,00
Dr. Susan Hennersdorf 30.250,00 2.666,00 5.000,00 37.916,00
Andre Krause 33.000,00 12.000,00 7.000,00 52.000,00
Frank Krause 19.250,00 0,00 2.000,00 21.250,00
Yves Leterme 33.000,00 0,00 8.000,00 41.000,00
Catherine Mühlemann 33.000,00 0,00 8.500,00 41.500,00
Dr. Volker Ruloff 19.250,00 1.333,00 5.000,00 25.583,00
Insgesamt 275.750,00 24.999,00 52.000,00 352.749,00

 

Berlin, den 29. April 2019

Tele Columbus AG, Berlin

Vorstand Timm Degenhardt

Vorstand Eike Walters

Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr 2018

Anschaffungskosten
TEUR 1. Jan. 2018 Zugänge Abgänge aus Veränderungen Konsolidierungskreis Abgänge 1) Umbuchung 31. Dez. 2018
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Geschäfts- oder Firmenwert 1,307,746 - - - - 1,307,746
2. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 64,107 10,372 - 117 37,701 112,063
3. Selbstentwickelte Software 2,266 155 - - 53 2,474
4. Kundenstamm 332,558 -155 - 121 - 332,282
5. Kundenprovisionen 79,513 19,095 268 - 98,340
6. Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen 18,614 15,663 - 66 -29,804 4,407
1,804,803 45,130 - 572 7,950 1,857,312
II. Sachanlagen
1. Grundstücke 3,093 24 - 54 - 3,063
2. Technische Anlagen 1,118,259 55,254 - 9,263 62,411 1,226,661
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 35,341 7,318 - 845 4,432 46,246
4. Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen 90,440 79,857 - 1,054 -74,793 94,450
1,247,133 142,454 - 11,216 -7,950 1,370,420
3,051,938 187,584 - 11,788 - 3,227,732
Aufgelaufene Abschreibung
TEUR 1. Jan. 2018 Zugänge 1)planmäßig Zugänge außerplanmäßig Abgänge 1) Umbuchung 31. Dez. 2018
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Geschäfts- oder Firmenwert 148,310 - 124,209 - - 272,519
2. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 52,893 10,106 - 23 4,673 67,649
3. Selbstentwickelte Software 770 53 - - - 823
4. Kundenstamm 150,500 31,283 - - - 181,783
5. Kundenprovisionen 62,378 13,692 - 268 - 75,802
6. Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen - - - - - -
414,851 55,134 124,209 291 4,673 598,576
II. Sachanlagen
1. Grundstücke 1,167 16 - 2 - - 1,181
2. Technische Anlagen 616,842 97,984 - 4,836 - -4,760 705,230
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 19,204 5,660 - 432 - 87 24,519
4. Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen 51 - - - - - 51
637,264 103,660 - 5,270 -4,673 730,981
1,052,115 158,794 124,209 5,561 - 1,329,557
Nettobuchwerte
TEUR 31. Dez. 2018 31. Dez. 2017
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Geschäfts- oder Firmenwert 1,035,226 1,159,436
2. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 44,413 11,214
3. Selbstentwickelte Software 1,651 1,496
4. Kundenstamm 150,499 182,058
5. Kundenprovisionen 22,538 17,135
6. Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen 4,407 18,614
1,258,734 1,389,953
II. Sachanlagen
1. Grundstücke 1,883 1,926
2. Technische Anlagen 521,431 501,417
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 21,727 16,138
4. Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen 94,399 90,389
639,440 609,869
1,898,173 1,999,822

1) Davon Umgliederung in die Position "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte": Nettobuchwert in Höhe von TEUR 333 (inkl. Anschaffungskosten in Höhe von TEUR 1.871 und Abschreibungen in Höhe von TEUR 1.537).

Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr 2017

Anschaffungskosten
TEUR 1. Jan. 2017 Zugänge Abgänge aus Veränderungen Konsolidierungskreis Abgänge 1) Umbuchung 31. Dez. 2017
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Geschäfts- oder Firmenwert 1,296,553 - 11,193 - - 1,307,746
2. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Were sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 51,838 5,664 - 876 7,481 64,107
3. Selbstentwickelte Software 2,152 - - - 114 2,266
4. Kundenstamm 391,895 13,808 5,890 -41 436 412,070
5. Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen 16,814 10,529 - 22 -8,707 18,614
1,759,251 30,001 17,083 857 -676 1,804,803
II. Sachanlagen
1. Grundstücke 3,091 2 - - - 3,093
2. Technische Anlagen 1,078,345 39,243 4,257 21,268 17,682 1,118,259
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 33,652 6,291 41 6,101 1,458 35,341
4. Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen 52,771 62,432 - 6,299 -18,464 90,440
1,167,859 107,968 4,298 33,668 676 1,247,133
2,927,112 137,969 21,381 34,525 - 3,051,936
Aufgelaufene Abschreibung
TEUR 1. Jan. 2017 Zugänge 1)planmäßig Zugänge außerplanmäßig Abgänge 1) Umbuchung 31. Dez. 2017
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Geschäfts- oder Firmenwert 148,310 - - - - 148,310
2. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Were sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 41,375 7,479 4,766 727 - 52,893
3. Selbstentwickelte Software 713 57 - - - 770
4. Kundenstamm 166,720 46,122 - -35 - 212,877
5. Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen - - - - - -
357,118 53,658 4,766 692 - 414,850
II. Sachanlagen
1. Grundstücke 1,150 17 - - - 1,167
2. Technische Anlagen 542,233 91,542 356 17,289 - 616,842
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 19,736 5,226 45 5,803 - 19,204
4. Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen 51 - - - - 51
563,170 96,785 401 23,092 - 637,264
920,288 150,443 5,167 23,784 - 1,052,114
Nettobuchwerte
TEUR 31. Dez. 2017 31. Dez 16
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Geschäfts- oder Firmenwert 1,159,436 1,148,243
2. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Were sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 11,214 10,463
3. Selbstentwickelte Software 1,496 1,439
4. Kundenstamm 199,193 225,175
5. Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen 18,614 16,814
1,389,953 1,402,133
II. Sachanlagen
1. Grundstücke 1,926 1,941
2. Technische Anlagen 501,417 536,112
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 16,138 13,917
4. Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen 90,389 52,720
609,869 604,689
1,999,822 2,006,825

1) Davon Umgliederung in die Position "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte": Nettobuchwert in Höhe von TEUR 445 (inkl. Anschaffungskosten in Höhe von TEUR 3.174 und Abschreibungen in Höhe von TEUR 2.729).

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Tele Columbus AG

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Tele Columbus AG, Berlin, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und der Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018, der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzer-Kapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie den Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der Tele Columbus AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die in Abschnitt 9. des Lageberichts enthaltene nichtfinanzielle Erklärung und die in Abschnitt 8. des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und

vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild

von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefassten Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf die in Abschnitt 9. des Lageberichts enthaltene nichtfinanzielle Erklärung und die in Abschnitt 8. des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:

1. Umsatzrealisierung

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Die Tele Columbus Gruppe erzielt Umsatzerlöse im Wesentlichen in den Hauptgeschäftsfeldern analoges und digitales Kabelfernsehen, digitale Zusatzdienste, Internet und Telefonie. Des Weiteren werden Durchleitungsentgelte, Entgelte für Bauleistungen sowie für die Durchführung von Infrastruktur- und anderen Projekten erzielt. Durch die hohe Anzahl einzelvertraglicher Vereinbarungen im Bereich der Hauptgeschäftsfelder, deren Erfassung zu wesentlichen Teilen IT-basiert erfolgt, sowie den unterschiedlichen Leistungen und vertraglichen Grundlagen im Bereich der Nebengeschäftsfelder erachten wir die Umsatzrealisierung bei der Tele Columbus Gruppe als komplex. Aufgrund der Komplexität, mit der ein erhöhtes Risiko einer fehlerhaften Bilanzierung einhergeht, haben wir die Umsatzrealisierung als einen der bedeutsamsten Sachverhalte für unsere Prüfung identifiziert.

Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die im Konzernabschluss der Tele Columbus AG angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben für die Realisierung von Umsatzerlösen anhand der Kriterien für die Erbringung von Dienstleistungen, dem Verkauf von Produkten sowie dem Einräumen von Lizenzrechten gewürdigt. Wir haben die von den gesetzlichen Vertretern der Tele Columbus Gruppe implementierten Prozesse und die Wirksamkeit der Kontrollen im Bereich der Hauptgeschäftsfelder bei den wesentlichen Gesellschaften der Tele Columbus Gruppe hinsichtlich der Existenz sowie der korrekten Abgrenzung von Umsätzen getestet. Unser prüferisches Vorgehen fokussierte sich im Bereich der Umsatzerlöse aus den Hauptgeschäftsfeldern auf die Erfassung und Verarbeitung von Kundendaten und mit Kunden abgeschlossenen Verträgen in den IT-Systemen der Tele Columbus Gruppe. Auf Basis der erfassten Kundendaten und Verträge haben wir vor allem die zeitraumbezogene Erbringung von Dienstleistungen für Kunden der Tele Columbus Gruppe auf Basis periodischer Abrechnungen und der Zahlungseingänge für diese Abrechnungen sowohl analytisch als auch einzelfallbezogen im Rahmen von Stichproben überprüft. Hierbei haben wir im Rahmen der analytischen Prüfungshandlungen die durchschnittlichen Umsätze pro Monat und pro Kunde über die wesentlichen kundenführenden Gesellschaften mit unseren Erwartungswerten abgeglichen und die Entwicklung der monatlichen Werte im Geschäftsjahr nachvollzogen. Die substantiellen Prüfungshandlungen beinhalten insbesondere den Abgleich der erfassten Umsatzerlöse auf Transaktionslevel zu den Datensätzen der Kundendatenbanken, den zugrunde liegenden Kundenverträgen, den turnusmäßigen Abrechnungen und den Zahlungseingängen.

Im Bereich der Nebengeschäfte haben wir ebenfalls die von den gesetzlichen Vertretern der Tele Columbus Gruppe implementierten Prozesse und die Wirksamkeit der Kontrollen bei den wesentlichen Gesellschaften der Tele Columbus Gruppe hinsichtlich der Existenz sowie der korrekten Abgrenzung von Umsätzen getestet. Wir haben die Umsatzrealisierung auf Basis vertraglicher Vereinbarungen, vorliegender Zahlungen und Abgrenzungen stichprobenhaft im Hinblick auf die Anforderungen an die Umsatzrealisierung für Dienstleistungen gewürdigt. Die Umsatzrealisierung für langfristige Auftragsfertigung haben wir daraufhin analysiert, ob die Realisation dem Fertigstellungsgrad der zugrundeliegenden Projekte entspricht. Zudem haben wir die Projektkalkulationen methodisch nachvollzogen und Nachweise über die Planungswerte der Gesamtkosten sowie der gesamten Umsätze anhand vertraglicher Vereinbarungen erlangt.

Hinsichtlich der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 haben wir uns mit den von der Tele Columbus Gruppe eingerichteten Prozessen zur Implementierung des neuen Standards befasst. Bei der Beurteilung der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Vertragsanalyse haben wir besonderes Augenmerk auf Regelungen gelegt, für die wir in Anbetracht des Geschäftsmodells der Gesellschaft bilanzielle Auswirkungen erwartet haben. Im Rahmen der Beurteilung der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Vertragsanalyse haben wir insbesondere die Einschätzung der verschiedenen Leistungsverpflichtungen gewürdigt. Wir haben darüber hinaus die Aufteilung des Transaktionspreises auf die entsprechenden Leistungsverpflichtungen nachvollzogen, indem wir einzelfallbezogene Stichproben rechnerisch nachvollzogen haben.

Ferner haben wir die Angaben zu den Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 15 im Konzernanhang gewürdigt.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Umsatzrealisierung ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Angaben bezüglich der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen von Umsatzerlösen sind im Konzernanhang in Abschnitt D "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" unter D.2.10 "Erfassung von Umsatzerlösen" enthalten.

Ausführungen zur Zusammensetzung der Umsatzerlöse finden sich im Konzernanhang in Abschnitt E "Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und zur Konzern-Bilanz" unter Textziffer E.1 "Umsatzerlöse".

2. Wertminderungstest für Geschäfts- oder Firmenwerte

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Im Konzernabschluss der Tele Columbus AG werden unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" Geschäfts- oder Firmenwerte ausgewiesen.

Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden jährlich zum 31. Dezember einem Wertminderungstest unterzogen, um einen möglichen Wertminderungsbedarf zu ermitteln. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen.

Vor dem Hintergrund der rückläufigen Entwicklung des Aktienkurses der Tele Columbus Gruppe im Geschäftsjahr 2018 und den damit gegebenen Anhaltspunkten für eine potentielle Wertminderung der bilanzierten Vermögenswerte sowie der bei der Bewertung vorhandenen Ermessensspielräume war der Wertminderungstest für Geschäfts- oder Firmenwerte ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.

Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unserer Prüfung, in die wir interne Bewertungsspezialisten eingebunden haben, haben wir das methodische Vorgehen zur Durchführung der Wertminderungstests im Hinblick auf die Einhaltung der Anforderungen nach IAS 36 "Wertminderung von Vermögenswerten" nachvollzogen. Dabei haben wir den Planungsprozess analysiert und die wesentlichen Prämissen der aktuellen Fünfjahresplanung mit den gesetzlichen Vertretern besprochen sowie einen Abgleich mit den in der Vergangenheit realisierten Ergebnissen durchgeführt. Die bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse haben wir mit der von den gesetzlichen Vertretern verabschiedeten Planung und mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen abgeglichen. Soweit für die jeweilige Gruppe der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ein bedeutender Teil des Nutzungswertes aus der Cashflow-Prognose für die Zeit nach dem Detailplanungszeitraum (Phase der ewigen Rente) resultiert, haben wir für diese Phase die nachhaltigen Zahlungsmittelzuflüsse anhand der segmentspezifischen Marktentwicklung gewürdigt.

Die Ableitung des risikoadjustierten Kapitalisierungszinssatzes haben wir unter Hinzuziehung unserer internen Bewertungsexperten gewürdigt, indem wir insbesondere die Peer Group hinterfragt, die Marktdaten mit externen Nachweisen abgeglichen und die rechnerische Richtigkeit überprüft haben.

Bei unserer Beurteilung der von den gesetzlichen Vertretern durchgeführten Wertminderungstests haben wir uns unter anderem auf eine Analyse der Marktkapitalisierung der Tele Columbus Gruppe zum Bilanzstichtag gestützt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen der verwendeten Diskontierungszinssätze teilweise wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des ermittelten Unternehmenswerts bzw. des erzielbaren Betrags ("recoverable amount") haben können, haben wir die bei der Bestimmung der verwendeten Diskontierungszinssätze herangezogenen Parameter analysiert und die Berechnung im Hinblick auf die sich dafür ergebenden Anforderungen des IAS 36 "Wertminderung von Vermögenswerten" nachvollzogen. Ferner haben wir Sensitivitätsanalysen durchgeführt, um ein mögliches Wertminderungsrisiko bei einer für möglich gehaltenen Änderung einer der wesentlichen Annahmen der Bewertung einschätzen zu können.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich des Wertminderungstests für Geschäfts- oder Firmenwerte keine Einwendungen ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Angaben bezüglich der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen von Geschäfts- oder Firmenwerten sind im Konzernanhang in Abschnitt D. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" unter D.1. "Wesentliche Schätzungsunsicherheiten" und D.2.1 "Immaterielle Vermögenswerte" enthalten.

Ausführungen zum Wertminderungstest finden sich im Konzernanhang in Abschnitt E. "Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung und zur Konzern-Bilanz" unter Textziffer E.12 "Wertminderungstest immaterieller Vermögenswerte und des Geschäfts- oder Firmenwertes" enthalten.

3. Erfassung von Zugängen zum Sachanlagevermögen

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Im Konzernabschluss der Tele Columbus AG werden unter der Bilanzposition "Sachanlagevermögen" Vermögenswerte ausgewiesen, die überwiegend Telekommunikationsnetze und -ausrüstung enthalten und mit denen die Tele Columbus Gruppe ihre Kunden mit analogen und digitalen Signalen versorgt. Im Geschäftsjahr 2018 ergaben sich signifikante Zugänge zum Sachanlagevermögen.

Bei der Erfassung von Zugängen zum Sachanlagevermögen erfolgt eine Abgrenzung der Ausgaben für Vermögenswerte mit einer mehrjährigen Nutzbarkeit von Aufwendungen, die Vermögenswerte in ihrem bestehenden Nutzungspotential erhalten oder ein solches Nutzungspotential wieder herstellen. Weiterhin erfolgt eine Zuordnung der Zugänge zu bestimmten Anlageklassen, aus der sich die zukünftige Höhe planmäßiger Abschreibungen ableitet sowie eine Beurteilung, ob sich aus vertraglichen Verpflichtungen zum Rückbau erworbener Vermögenswerte zukünftige Verpflichtungen der Tele Columbus Gruppe ergeben. Durch die hohe Anzahl vertraglicher Einzeltransaktionen und der Notwendigkeit technischer und wirtschaftlicher Schätzungen erachten wir die Erfassung von Zugängen zum Sachanlagevermögen bei der Tele Columbus Gruppe als komplex. Aufgrund der Komplexität, mit der ein erhöhtes Risiko einer fehlerhaften Bilanzierung einhergeht, haben wir die Erfassung von Zugängen zum Sachanlagevermögen als einen der bedeutsamsten Sachverhalte für unsere Prüfung identifiziert.

Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die im Konzernabschluss der Tele Columbus Gruppe angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben für die Erfassung von Zugängen zum Sachanlagevermögen, die Ermittlung der aktivierbaren Eigenleistungen, die Festlegung von Nutzungsdauern und die Erfassung von Verpflichtungen zum Rückbau anhand der Kriterien für die Aktivierung von Vermögenswerten mit bestimmbarer Nutzungsdauer gewürdigt. Wir haben die von den gesetzlichen Vertretern des Tele Columbus Gruppe implementierten Prozesse und die Wirksamkeit der Kontrollen im Bereich der unternehmensweiten Kontrollen der Tele Columbus Gruppe hinsichtlich der Abgrenzung von aktivierungspflichtigen Anlagenzugängen und aufwandswirksam erfasster Ausgaben, der konsistenten Anwendung von Nutzungsdauern bei einzelnen Anlageklassen sowie der vollständigen Erfassung von Verpflichtungen zum Rückbau von Vermögenswerten getestet. Unser prüferisches Vorgehen fokussierte sich auf die Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der technischen und wirtschaftlichen Einschätzungen bei der IT-gestützten erstmaligen Erfassung von Anlagezugängen, der Annahmen zur Ermittlung der aktivierbaren Eigenleistungen auf Ebene der Kostenstellen unter Verwendung quotaler Zuschläge für Gemeinkosten sowie die Einhaltung der konzernweiten Vorgaben für die Anwendung von Nutzungsdauern für einzelne Anlageklassen. Wir haben die erfassten Sachanlagenzugänge sowohl analytisch als auch einzelfallbezogen im Rahmen von Stichproben überprüft. Die analytischen Prüfungshandlungen beinhalten den Vergleich der absoluten Beträge der Zugänge sowie der Investitionsquoten zum Vorjahr, die Beurteilung der quotalen Aktivierung von Personalkosten im Rahmen der aktivierten Eigenleistungen sowie die analytische Durchsicht des Materialaufwands nach aktivierungspflichtigen Sachverhalten. Die einzelfallbezogenen Prüfungshandlungen beinhalten insbesondere die Abstimmung der Zugänge zu den zugrunde liegenden Rechnungen und Leistungsnachweisen und die Abstimmung der in die aktivierten Eigenleistungen einbezogenen Personalkosten zu den entsprechenden Lohn- und Gehaltsnachweisen sowie der Prüfung der Aktivierbarkeit der Einzelsachverhalte.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich der Erfassung von Zugängen zum Sachanlagevermögen keine Einwendungen ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Angaben bezüglich der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens sind im Konzernanhang in Abschnitt D. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und D.2.3 "Sachanlagevermögen" enthalten. Ausführungen zur Zusammensetzung der Zugänge zum Sachanlagevermögen finden sich im Konzernanhang in Abschnitt E. "Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung und zur Konzern-Bilanz" unter Textziffer E.11 "Sachanlagevermögen".

Sonstige Informationen

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Bestandteile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks, insbesondere die "Versicherung der gesetzlichen Vertreter" gemäß § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB, den Abschnitt "Brief des Vorstands" des Geschäftsberichts und den "Bericht des Aufsichtsrats" nach § 171 Abs. 2 AktG. Von diesen sonstigen Informationen haben wir eine Entwurfsfassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lagebericht.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist es, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und ob der zusammengefassten Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt;

holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile;

beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns;

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 25. Juni 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 19. Oktober 2018 vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates bzw. dem Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2017 als Konzernabschlussprüfer der Tele Columbus AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Wir haben datenschutzrechtliche Beratungsleistungen einschließlich eines eventuell durchzuführenden Datenschutzaudits, die nicht im Konzernabschluss oder im zusammengefassten Lagebericht explizit angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Konzernunternehmen erbracht.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Gunnar Glöckner.

 

Berlin, 29. April 2019

Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dahmen, Wirtschaftsprüfer

Glöckner, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Aktionärinnen und Aktionäre,

die Tele Columbus AG (nachfolgend auch "Tele Columbus", die "Gesellschaft" oder das "Unternehmen" genannt) hat auch im Geschäftsjahr 2018 ihre Strategie weiter umgesetzt, indem sie insbesondere die Integration vorangetrieben, Prozesse harmonisiert und optimiert, die Marken- und Produktportfoliostrategie weiterentwickelt sowie in den Infrastrukturausbau investiert hat. Der Aufsichtsrat fokussierte seine Überwachungs- und Beratungsfunktion insbesondere auf die Bereiche Strategie, Organisation und Führung, Integration, Budget und Finanzberichterstattung. Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick zu den Tätigkeiten des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018.

Überblick über die Tätigkeiten des Aufsichtsrats.

Im Geschäftsjahr 2018 - dem Berichtszeitraum - hat der Aufsichtsrat die Aufgaben, die ihm per Gesetz, durch die Satzung und durch die Geschäftsordnung obliegen, mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Der Aufsichtsrat begleitete und überwachte den Vorstand kontinuierlich bei dessen Geschäftsführung und beriet ihn regelmäßig bei seinen Entscheidungen, soweit die Einbindung des Aufsichtsrats erforderlich war.

In alle wichtigen Entscheidungen für das Unternehmen war der Aufsichtsrat eingebunden und wurde vom Vorstand regelmäßig schriftlich und mündlich über alle wesentlichen Themen im Zusammenhang mit der Führung der Gesellschaft rechtzeitig informiert. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat regelmäßig insbesondere über die Unternehmensplanung, das Budget, die strategische Weiterentwicklung, das operative Geschäft und die finanzielle Entwicklung der Gesellschaft sowie des Konzerns. Mögliche Risiken für das Geschäftsmodell und die Ertragssituation wurden mit dem Vorstand besprochen. Auch außerhalb von Sitzungen hat der Vorstand den Aufsichtsrat über die aktuelle Entwicklung der Gesellschaft und der Gruppe informiert. Insbesondere der Aufsichtsratsvorsitzende stand jederzeit in engem Kontakt mit dem Vorstand und wurde über aktuelle Ereignisse und die Geschäftslage sowie über wesentliche Geschäftsvorfälle, Projekte und Vorhaben informiert. Von den Plänen und Zielen abweichende Entwicklungen des Geschäftsverlaufs wurden dem Aufsichtsrat durch den Vorstand im Einzelnen erläutert.

Sofern nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für einzelne Maßnahmen die Zustimmung des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses erforderlich war, hat das zuständige Gremium darüber beraten und einen entsprechenden Beschluss gefasst. Die korrespondierenden Beschlussvorschläge wurden dem Aufsichtsrat rechtzeitig zur Prüfung zugeleitet, so dass allen Mitgliedern eine Vorbereitung der Diskussion möglich war. Dabei wurde der Aufsichtsrat gegebenenfalls durch die jeweils zuständigen Ausschüsse unterstützt. Wann immer notwendig, wurden Führungspersonal und Fachkräfte in die Sitzungen geladen, so dass die Aufsichtsratsmitglieder Fragen direkt an diese richten konnten. Vorhaben, über die eine Entscheidung zu treffen war, wurden im Einzelnen mit dem Vorstand diskutiert.

Aufgrund der Berichterstattung des Vorstands war der Aufsichtsrat regelmäßig über die Lage der Gesellschaft informiert und konnte seinen Aufgaben nachkommen. Der Aufsichtsrat hat in allen Sitzungen die Tätigkeit des Vorstands auf der Grundlage der erstatteten Berichte geprüft. Wesentliche Themen, mit denen sich der Aufsichtsrat im Berichtszeitraum befasst hat, waren die teilweise Neubesetzung des Vorstandes, die Überprüfung des Integrations- und Migrationsprozesses einschließlich dessen Einfluss auf Kundenzufriedenheit und Rechnungslegung, die Finanzierungsstruktur der Gesellschaft insbesondere die Ausgabe eines High Yield Bonds im Berichtszeitraum, die Überprüfung der Marken- und Produktportfolio-Strategie sowie des Infrastrukturausbaus als auch die Besetzung des Aufsichtsrats. Weitere behandelte Themen waren der Jahres- und die Zwischenberichte zur Geschäftslage, die Finanzmarktinformationen und Vorhersagen zur Geschäftsentwicklung sowie Vertrieb und Marketing. Häufigkeit, Ausrichtung und Informationsgehalt der Berichterstattung des Vorstands waren angemessen und ausführlich.

Der Aufsichtsrat hat das Ziel, seine eigene Wirksamkeit und Leistung zu verbessern. Dies erfolgt unter anderem durch den Self-Assessment-Prozess und durch Beachtung des Code of Conduct, der die Rechte und Verpflichtungen für die Mitglieder des Aufsichtsrats detailliert zusammenfasst und Richtlinien vorgibt, wie bei besonderen Situationen - zum Beispiel bei Interessenkonflikten - zu verfahren ist.

Der Aufsichtsrat hat sich auch davon überzeugt, dass der Vorstand ein funktionierendes Risikomanagementsystem und ein wirksames Compliance-Programm betreibt.

Interessenkonflikte

Der Code of Conduct des Aufsichtsrats regelt unter anderem den Umgang mit Interessenkonflikten. Der Aufsichtsrat prüft vor jeder Sitzung, ob zu den einzelnen Tagesordnungspunkten Interessenskonflikte vorliegen könnten. Möglichen Interessenkonflikten aus der Wahrnehmung einer Organfunktion bei einem wesentlichen Wettbewerber durch Frank Krause, der zeitglich bis zum 3. Oktober 2018 Aufsichtsratsmitglied der Tele Columbus AG war, wurden im Einzelfall durch angemessene Maßnahmen vorgebeugt. So hat das ehemalige Aufsichtsratsmitglied Frank Krause an Beschlussfassungen mit potenziellen Interessenskonflikten nicht teilgenommen oder sich der Stimme enthalten.

Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern im Berichtszeitraum, die dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung zu informieren wäre, sind dem Aufsichtsrat nicht bekannt.

Größe und Mitglieder des Aufsichtsrats

Satzungsgemäß bestand der Aufsichtsrat vom 1. Januar bis zum 3. Oktober 2018 aus acht Mitgliedern. Zum 4. Oktober 2018 legten Frank Krause und Dr. Volker Ruloff ihre Ämter als Aufsichtsratsmitglieder nieder. Der Aufsichtsrat führte ab dem 4. Oktober 2018 seine Tätigkeit mit sechs Mitgliedern fort.

Nach Abschluss des Berichtszeitraums, legte Frank Donck sein Amt als Aufsichtsratsmitglied und -vorsitzender mit Wirkung zum 2. April 2019 nieder. Andre Krause übernimmt mit Wirkung ab dem 3. April 2019 bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Tele Columbus AG am 21. Juni 2019 den Vorsitz des Aufsichtsrats.

Vorstand

Seit 1. Januar 2018 ist Timm Degenhardt CEO und Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft. Frank Posnanski, der seit September 2011 als CFO für die Gesellschaft tätig war, ist aus persönlichen Gründen zum 25. Juni 2018 aus dem Unternehmen ausgeschieden. Eike Walters wurde durch den Aufsichtsrat mit Wirkung zum 25. Juni 2018 zum Vorstand und mit Wirkung zum 15. Juli 2018 zum neuen CFO der Gesellschaft bestellt. Einzelheiten zur Vorstandsvergütung sind dem Vergütungsbericht zu entnehmen.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Zur effizienten Wahrnehmung der Aufgaben hat der Aufsichtsrat zwei ständige Ausschüsse (Präsidialausschuss und Prüfungsausschuss) und einen zeitlich befristeten Ausschuss (Nominierungsausschuss) gebildet. Die Zusammensetzung des Präsidialausschusses blieb im Geschäftsjahr 2018 mit Frank Donck (Vorsitzender), Yves Leterme und Catherine Mühlemann unverändert. Mit dem Ausscheiden von Frank Donck aus dem Aufsichtsrat zum 2. April 2019 wurde Andre Krause für die verbleibende Amtszeit zum Mitglied und Vorsitzenden des Präsidialausschusses ernannt. Der Prüfungsausschuss setzte sich im Geschäftsjahr 2018 aus Andre Krause (Vorsitzender), Dr. Volker Ruloff (bis einschließlich 3. Oktober 2018) und Christian Boekhorst zusammen. Dr. Susan Hennersdorf wurde mit Wirkung zum 4. Oktober 2018 als Nachfolgerin von Dr. Volker Ruloff in den Prüfungsausschuss berufen. Der Nominierungsausschuss setzt sich aus Andre Krause, Catherine Mühlemann und Ives Leterme zusammen.

Der Präsidialausschuss tagte im Geschäftsjahr 2018 neun Mal. Vier Sitzungen fanden als Telefonkonferenz statt, fünf Treffen wurden persönlich abgehalten. Der Ausschuss bereitete die Aufsichtsratssitzungen zu den Zielvereinbarungen und der variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder sowie zur Bestellung des neuen und dem Ausscheiden des früheren CFO vor. Der Präsidialausschuss beriet zudem über organisatorische Fragen sowie die Gehaltsstruktur im Konzern.

Der Prüfungsausschuss hielt im Geschäftsjahr 2018 neunzehn Sitzungen ab, davon vierzehn per Telefonkonferenz und fünf in Form persönlicher Treffen. Der Ausschuss befasste sich mit dem Jahresbericht und den Zwischenberichten, mit damit im Zusammenhang stehenden Ad-hoc-Mitteilungen, mit den Grundlagen und der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung, der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, dem unternehmensinternen Kontrollsystem, dem Risikomanagement und der Compliance. Der Prüfungsausschuss arbeitete eng mit dem Abschlussprüfer zusammen. Er erteilte den Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer, legte die Prüfungsschwerpunkte fest und vereinbarte das Honorar. Er bereitete insbesondere die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 vor und übernahm hierzu die Vorprüfung von Jahresabschluss, Lagebericht, Gewinnverwendungsvorschlag, Konzernabschluss und Konzernlagebericht sowie die Erörterung des Prüfungsberichts mit dem Abschlussprüfer.

Aufgrund der in 2019 bevorstehenden Neuwahl des Aufsichtsrats hat sich der Aufsichtsrat entschieden, einen Nominierungsausschuss zu bilden. Aufgabe dieses Ausschusses ist es, geeignete Kandidaten für den Aufsichtsrat zu finden, deren Qualifikationen anhand des vom Aufsichtsrat definierten Kompetenzprofils zu überprüfen und Gespräche mit diesen zu führen.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hielt sechzehn Sitzungen ab, davon elf telefonisch und fünf persönlich. Zudem wurden drei Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst. Die wichtigsten Themen der Sitzungen sind nachfolgend dargestellt.

23. Januar 2018 - In einer Telefonkonferenz stimmte der Aufsichtsrat nach vorheriger Aussprache über das Budget 2018 ab.

2. März 2018 - In seiner Sitzung am 2. März 2018 besprach der Aufsichtsrat die vorläufigen Zahlen des Geschäftsjahres 2017 sowie den Status der Jahresabschlussprüfung, welche erstmalig von EY durchgeführt wurde. Zudem besprach der Aufsichtsrat die mögliche teilweise Umschuldung von langfristigen Krediten zu einem Bond, um die Zinsbelastung der Gesellschaft zu senken. Es wurden Maßnahmen zu Stabilisierung und Verbesserung des Kundenservices (Fit-to-Win) sowie zur Steigerung der Kundenzufriedenheit besprochen. Der Aufsichtsrat befasste sich mit Fragen der Umstellung des analogen TV auf digitales TV (TV2Digital) und thematisierte die Migration der pepcom Gesellschaften.

11. April 2018 - In einer Telefonkonferenz besprach und beschloss der Aufsichtsrat den Konzernabschluss 2017. Zudem besprach er das Ausscheiden von Frank Posnanski als CFO der Gesellschaft und die Nachfolge durch Eike Walters.

27. April 2018 - Per Umlaufbeschluss billigte der Aufsichtsrat die teilweise Refinanzierung und Änderung der bestehenden vorrangigen Finanzierung in Verbindung mit der Ausgabe von 3,875% Senior Secured Notes in Höhe von €650 Mio. mit Fälligkeit im Jahr 2025.

30. April 2018 - In einer Telefonkonferenz besprach und billigte der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats und den Corporate-Governance-Bericht jeweils für das Geschäftsjahr 2017 sowie die Entsprechenserklärung.

14. Mai 2018 - In seiner Sitzung am 14. Mai 2018 besprach der Aufsichtsrat geplante Infrastrukturprojekte, die vorläufigen Zahlen für das erste Quartal 2018 sowie den Jahresabschlussprozess.

15. Mai 2018 - In seiner Sitzung am 15. Mai 2018 besprach der Aufsichtsrat die finalen Zahlen für das erste Quartal 2018 sowie die Notwendigkeit einer Anpassung der Geschäftsprognose für das Geschäftsjahr 2018 und eine damit einhergehende Ad-hoc Mitteilung.

25. Juni 2018 - In einer Sitzung am 25. Juni 2018 besprach der Aufsichtsrat die finanziellen und prozessualen Auswirkungen der Migration, den aktuellen Status sowie mögliche Weiterentwicklungen des Netzwerks und den operativen Geschäftsverlauf der Gesellschaft als auch personelle Veränderungen. Außerdem beschloss der Aufsichtsrat die sofortige Berufung von Eike Walters zum CFO.

19. August 2018 - In seiner Sitzung am 19. August 2018 besprach der Aufsichtsrat die vorläufigen Ergebnisse des zweiten Quartals 2018.

23. August 2018 - In einer Telefonkonferenz besprach der Aufsichtsrat die aktualisierten aber immer noch vorläufigen Ergebnisse des zweiten Quartals 2018 sowie den Ausblick auf das 3. und 4. Quartal 2018.

28. August 2018 - In einer Telefonkonferenz besprach der Aufsichtsrat die Ergebnisse des zweiten Quartals 2018 sowie die finanzielle Lage des Unternehmens und beschloss die Veröffentlichung der Ergebnisse des zweiten Quartals 2018. Zudem diskutierte er die Notwendigkeit der Anpassung der Geschäftsprognose für 2018 sowie eine damit einhergehende Ad-hoc Mitteilung.

4. September 2018 - In seiner Sitzung am 4. September 2018 besprach der Aufsichtsrat die Reaktionen der Analysten und Marktteilnehmer auf die Anpassung der Geschäftsprognose für 2018 sowie die vom Management ergriffenen Maßnahmen zur Stabilisierung der finanziellen Lage. Zudem informierte Frank Donck (Aufsichtsratsvorsitzender) die übrigen Aufsichtsratsmitglieder über die Niederlegung der Aufsichtsratsmandate von Frank Krause und Dr. Volker Ruloff mit Wirkung zum 3. Oktober 2018.

28. September 2018 - In seiner Sitzung am 28. September 2018 befasste sich der Aufsichtsrat mit der Aufnahme eines neuen Darlehens, mit dem geplanten Abschluss- und Budget-Prozess sowie mit der operativen Entwicklung der Gesellschaft. Zudem diskutierte er die Strategie. Er wählte Dr. Susan Hennersdorf als Nachfolgerin von Dr. Volker Ruloff in das Audit Committee.

11. Oktober 2018 - In einer Telefonkonferenz diskutierte und bewilligte der Aufsichtsrat den Abschluss einer verbindliche Vereinbarung - vorbehaltlich der finalen Dokumentation - über zusätzliche 75 Millionen Euro Darlehen, um die Liquidität des Unternehmens weiter zu erhöhen.

28. November 2018 - In einer Telefonkonferenz diskutierte der Aufsichtsrat die Ergebnisse des 3. Quartals 2018 und bewilligte deren Veröffentlichung.

5. Dezember 2018 - In seiner Sitzung am 5. Dezember 2018 befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Jahresabschluss-Prozess, der operativen Entwicklung der Gesellschaft, einem neuen Zielvereinbarungs-Programm und einem Beteiligungsprogramm für den Vorstand und die ersten beiden Führungsebenen sowie der strategischen Ausrichtung des Unternehmens. Zudem diskutierte der Aufsichtsrat das vorläufige Budget für 2019.

Bei allen Sitzungen mit Ausnahme der außerordentlichen Sitzungen wurde der Aufsichtsrat vom Management über den aktuellen Geschäftsgang in Bereichen wie Vertrieb, Verbreitung, Marketing, Kundenzufriedenheit und technischer Innovation sowie über die finanzielle Situation informiert.

Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat an weniger als der Hälfte der Sitzungen teilgenommen.

Corporate Governance

Der Aufsichtsrat vertritt die Ziele und Grundsätze des Deutschen Corporate Governance Kodex und hat sich intensiv mit den entsprechenden Empfehlungen der Regierungskommission auseinandergesetzt. Im April 2019 haben Aufsichtsrat und Vorstand die aktuelle jährliche Entsprechenserklärung nach §161 AktG verabschiedet. Die Entsprechenserklärungen der Gesellschaft sind auf der Website der Gesellschaft abrufbar.

Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2018

Mit der Prüfung des Konzern- und Jahresabschlusses 2018 wurde in der ordentlichen Hauptversammlung am 25. Juni 2018 die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin beauftragt. Der Vorstand hat den Jahresabschluss und den Lagebericht der Tele Columbus AG für das Geschäftsjahr 2018 gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte nach den International Financial Reporting Standards (IFRS).

Der Konzernabschluss wurde um einen Konzernlagebericht ergänzt, der gemäß § 315 Abs. 5 i.V. m. § 298 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem Lagebericht zum Einzelabschluss zusammengefasst wurde. Die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Die Abschlussunterlagen und Prüfungsberichte wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugesandt. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben in ihrer Sitzung am 24. April 2019 die oben genannten Abschlüsse in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Finanzvorstand und dem Abschlussprüfer eingehend erörtert, geprüft und darüber dem gesamten Aufsichtsrat in dessen Sitzung am 26. April 2019 berichtet. Nachdem der Aufsichtsrat vom Abschlussprüfer über die Prüfungsberichte informiert worden war, hat er den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht erörtert und eingehend geprüft. Die Abschlussunterlagen wurden dabei durch den Vorstand zusätzlich mündlich erläutert. Der Abschlussprüfer nahm an mehreren Sitzungen des Prüfungsausschusses teil, berichtete über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und stand dem Aufsichtsrat für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Hierdurch und auf der Grundlage des aus der vorherigen Sitzung des Prüfungsausschusses erstatteten Berichts konnte sich der Aufsichtsrat von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfung überzeugen. Nachfragen der Mitglieder des Aufsichtsrats beantworteten der Vorstand und die anwesenden Mitglieder des Prüfungsausschusses.

Der Aufsichtsrat schloss sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an und billigte den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Tele Columbus AG und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 per Umlaufbeschluss am 29. April 2019. Der Jahresabschluss der Tele Columbus AG zum 31. Dezember 2018 ist damit festgestellt.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitern für ihre Leistungen und die Ergebnisse im Jahr 2018.

 

Berlin, den 29. April 2019

Andre Krause, Vorsitzender des Aufsichtsrats

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