Press
Beteiligungs GmbH
Detmold
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
33.943,07 |
32.664,22 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
33.943,07 |
32.664,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
33.943,07 |
32.664,22 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
32.899,72 |
31.233,15 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
6.233,15 |
4.698,89 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.666,57 |
1.534,26 |
| B.
Rückstellungen |
1.012,28 |
1.431,07 |
| C.
Verbindlichkeiten |
31,07 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
33.943,07 |
32.664,22 |
Anhang
Anhang für das Geschäftsjahr 2010
Allgemeine Angaben zur Aufstellung
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte in
Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen
Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§
266 und 275 Abs. 2 HGB). Aus Gründen der Klarheit der
Aussage des Jahresabschlusses wurden entsprechend §
265 Abs. 7 Nr. 2 HGB die Restlaufzeiten der Forderungen (
§ 268 Abs. 4 HGB) und der Verbindlichkeiten
(§§ 268 Abs. 5 und 285 Nr. 1a HGB) sowie Vermerke
zu den Verbindlichkeiten aus Steuern und im Rahmen der
sozialen Sicherheiten im Anhang angegeben.
Bei der Aufstellung des Anhanges sind die
Erleichterungen gem. §§ 274a, 288 HGB teilweise
in Anspruch genommen, dabei aber die formelle
Darstellungstetigkeit gem. § 265 Abs. 1HGB gewahrt
worden.
Für die Veröffentlichung des
Jahresabschlusses werden die
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
nach § 326 HGB herangezogen.
Angaben und Erläuterungen zur Bilanz
Allgemeine Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Vorschriften des HGB (§§ 238 bis
263 HGB) sowie den besonderen Vorschriften für
Kapitalgesellschaften und bestimmten
Personenhandelsgesellschaften (§§ 264 bis 289
HGB). Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
wurde nach den Vorgaben der §§ 252 bis 256a HGB
vorgenommen. Es wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Das in 2009 in Kraft getretene Gesetz zur
Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) ist in Bezug auf
Ansatz und Bewertungsvorschriften erstmals auf den
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010
anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 S. 1 EGHGB). Von der
Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs.3
S. 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. Die
Einführung des BilMoG in der sogenannten
BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 hat zu
keinen Bewertungs- und Ausweisänderungen von
Bilanzposten geführt. Bei der erstmaligen Aufstellung
des Jahresabschlusses nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die
Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art.
67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände
erfolgte höchstens mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, die der Verbindlichkeiten mit dem
Erfüllungsbetrag. Rückstellungen wurden in
Höhe der Beträge gebildet, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der
Risiken und möglichen Verpflichtungen zur
Erfüllung erforderlich sein werden.
Dem Prinzip der Bewertungsstetigkeit wurde Rechnung
getragen.
Die Bilanzerstellung erfolgt vor Verwendung des
Jahresergebnisses.
Aktivseite der Bilanz
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände ist zum Nennwert erfolgt.
Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen teilen
sich hinsichtlich der Restlaufzeiten gem. § 268 Abs. 4
HGB wie folgt auf
(Die Vorjahreswerte sind kursiv ausgewiesen):
|
Bis 1 Jahr
|
Über 1 Jahr
|
Gesamt
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
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Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
33.943,07
|
0,00
|
33.943,07
|
|
32.664,22
|
0,00
|
32.664,22
|
Passivseite der Bilanz
Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden
allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
Rechnung getragen. Sie wurden einzeln in Höhe des
Betrages gebildet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung der jeweiligen Risiken und
möglichen Verpflichtungen zu deren vollständigen
Erfüllung erforderlich sein wird.
Genau bestimmbare Verbindlichkeiten sind
gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
teilen sich hinsichtlich der Restlaufzeiten gem. § 268
Abs. 5 HGB und § 285 Nr. 1a HGB wie folgt auf
(Die Vorjahreswerte sind kursiv ausgewiesen):
|
Bis 1 Jahr
|
> 1 bis 5 Jahre
|
Über 5 Jahre
|
Gesamt
|
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EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Verbindlichkeiten
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31,07
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0,00
|
0,00
|
31,07
|
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0,00
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0,00
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0,00
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0,00
|
- davon aus Steuern
|
31,07
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0,00
|
0,00
|
31,07
|
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0,00
|
0,00
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0,00
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0,00
|
- davon im Rahmen
sozialer Sicherheit
|
0,00
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0,00
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0,00
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0,00
|
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0,00
|
0,00
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0,00
|
0,00
|
Zusätzliche Angaben
Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftende
Gesellschafterin der Press Medien GmbH & Co. KG mit
Sitz in Detmold.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren folgende
Personen in den genannten Zeiträumen als
Geschäftsführer bestellt:
Peer-Michael Press, Kaufmann, für den Zeitraum
01.01.2010 - 31.12.2010
Detmold, den 20. Januar 2012
gez. Peer-Michael Press
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.01.2012 festgestellt.
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