Studio W GmbH
Selbe AdresseArchitekturbüros für Hochbau
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Schäfer seit 2.1.2017 | Liquidator |
Stefan Döring seit 2.1.2017 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BDS Musikverlag und Agentur GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der BDS Musikverlag und Agentur GmbH wird auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 Abs. 2 HGB wird (teilweise) Gebrauch gemacht. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Soweit nicht gesondert erläutert, werden die nachfolgend dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Die abnutzbaren immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- / Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear oder degressiv vorgenommen. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung vorgenommen. Bewegliche abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,-- werden ab 01.01.2010 im Jahre des Zugangs wieder voll abgeschrieben. Bewegliche abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als Euro 150,- bis zu Euro 1.000,- wurden vom 01.01.2008 bis einschließlich 31.12.2009 wegen der untergeordneten wertmäßigen Bedeutung analog der steuerlichen Vorschriften zu einem Sammelposten zusammengefasst. Dieser Sammelposten wird auch in diesem sowie den folgenden Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel ergebnismindernd aufgelöst. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert bewertet. Soweit erforderlich, werden die in den Forderungen liegenden Risiken durch Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Die liquiden Mittel sind zu Nennwerten bilanziert. Die Rechnungsabgrenzungsposten enthalten transitorische Posten gemäß § 250 Abs. 1 HGB. Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sonstige Pflichtangaben Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt:
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Unterschrift der Geschäftsleitung sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt. |
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