Informationstechnik Grieb GmbH
Birstein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
27.169,00 |
37.972,00 |
| I.
Sachanlagen |
27.169,00 |
37.972,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
190.698,92 |
231.939,36 |
| I.
Vorräte |
118.150,00 |
72.150,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
32.080,44 |
86.400,85 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
40.468,48 |
73.388,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
217.867,92 |
269.911,36 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
108.357,47 |
105.451,72 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.075,89 |
26.075,89 |
| II.
Bilanzgewinn |
82.281,58 |
79.375,83 |
| B.
Rückstellungen |
40.676,70 |
60.706,70 |
| C.
Verbindlichkeiten |
68.833,75 |
103.752,94 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
68.833,75 |
103.752,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
217.867,92 |
269.911,36 |
Anhang
Informationstechnik Grieb GmbH
Handel EDV u.artverw.Geraeten,Erst.u.Verk.v.Softw
Langgasse 31
63633 Birstein-Untersotzbach
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma Informationstechnik
Grieb GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf
Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 S. 23 EGHGB nicht
angepasst.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HBG auf.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
A. Bewertungsgrundsätze
Die Vermögens- und Schuldposten sind nach dem
Anschaffungswertprinzip gemäß
§ 253 Abs. 1 HGB bewertet worden.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind
beibehalten worden.
B. Ansatz- und Bewertungswahlrechte
Das durch die Gesellschaft in Anspruch genommene
Wahlrecht ist die Vornahme der planmäßige
Abschreibung gemäß § 253 Abs. 1 u. 2. HGB.
C. Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
vermindert um planmäßige Abschreibungen
bewertet. Dabei wurde ausschließlich die lineare
Abschreibungsmethode angewandt.
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurde nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände ermittelt.
Die Geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagespiegel als
Abgang gezeigt.
D. Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurden erkennbare Einzelrisiken durch
Einzelwertberichtigung berücksichtigt.
E. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 S.
2 HGB angesetzt.
F. Vorräte
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs-bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Vereinfachungsverfahren: Bildung eines Festwertes
oder Vornahme der Gruppenbewertung, wurden im Berichtsjahr
nicht angewandt.
G. Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Forderungen gegen Gesellschafter
Es bestehen zum Bilanzstichtag Forderungen
gegenüber Gesellschaftern.
H. Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage der
neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist
hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. §
253 Abs.1 HGB. Alle Rückstellungen mit einer Laufzeit
von mehr als einem Jahr wurden mit dem Deutschen Bundesbank
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins
abgezinst.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verpflichtungen.
Bei der Rückstellung für
Aufbewahrungskosten wurde aufgrund der Geringfügigkeit
keine Abzinsung vorgenommen.
Die Rückstellungen für
Gewährleistungen wurden berechnet, aufgrund der
Geringfügigkeit wurde keine Abzinsung vorgenommen.
III. Angaben zu Bilanz
Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB
Zum 31.12.2010 unterliegt nach § 268 Abs.8 HGB
ein Gesamtbetrag in Höhe von 0 € der
Ausschüttungssperre.
d) Latente Steuern
Die Einstellung einer aktiven oder/und passiven
latenten Steuer waren nicht gegeben.
IV. Sonstige Angaben
A. Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr 2010 wurde die
Geschäftsführung ausgeübt durch
Herrn Mario Grieb
Herrn Udo Galle
Herrn Siegfried Lasch
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Bezüglich der Angaben der
Geschäftsführerbezüge wird von der
Schutzklausel gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.
Birstein-Untersotzbach, den
11.10.2011
gez. Grieb, Galle, Lasch Gf
.............................................
.............................................................
Datum
Unterschrift
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.10.2011 festgestellt.
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