Mann GmbHLiquidiert
96242 Sonnefeld, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jessica Knoch seit 23.4.2020 | Liquidator |
Angelo Mann seit 23.4.2020 | Liquidator |
Rolf Mann seit 23.3.2004 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Mann GmbHNeustadt b. CoburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BILANZ
ANHANG
a) Gliederung des Jahresabschlusses Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter Anwendung der Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften sowie gleichgestellten Personengesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. b) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibung vermindert. Die abnutzbaren Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Soweit Gegenstände des beweglichen Anlagevermögens voraussichtlich dauernd in ihrem Wert gemindert sind, wird ihnen durch außerplanmäßige Abschreibung der niedrige Wert beigelegt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens werden im Jahr des Zugangs monatsgenau abgeschrieben. Zugänge bis zu einem Wert von 150,-- € (Geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Zugänge, deren Wert darüber hinaus bis 1.000,-- € beträgt, werden dem Sammelposten (§ 6 Abs. 2a EStG) zugeordnet und jeweils jährlich mit einem Fünftel des Zugangswerts gewinnmindernd aufgelöst. Abgänge in dieser Zeit bleiben unberücksichtigt. Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten aktiviert. Erkennbare Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer oder geminderter Verwendbarkeit ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Anschaf-fungskosten (Nennwert) unter Abzug angemessener Wertberichtigungen angesetzt. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kauf-männischer Beurteilung notwendig ist, und entsprechen den zu erwartenden Ausgaben und drohenden Verlusten. Soweit notwendig sind sie mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Die Pensionsrückstellung beruht auf versicherungsmathematischen Berechnungen nach dem Teilwertverfahren. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Soweit sich zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen ergeben, wird hinsichtlich des Ausweises latenter Steuern von der Befreiung gemäß § 274 a Ziff. 5 HGB Gebrauch gemacht.
Sachanlagen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist als Anlage dargestellt, aus der sich die Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben. Vorräte Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Erkennbare Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Bei den Forderungen wird zur Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos eine Pauschalwert-berichtigung in Höhe von 1 % für zu erwartende Abzüge und Zinsverluste angesetzt. Soweit Forderungen nicht mehr voll werthaltig sind wird diesem Umstand durch Ansatz einer entsprechenden Wertberichtigung Rechnung getragen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden versicherungs-mathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2005 G) nach dem Teilwertverfahren ermittelt. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen sind bei der Ermittlung der Verpflichtungen nicht berücksichtigt, da in der Zusage eine Anpassung nicht vorgesehen ist .Der zu Grunde gelegte Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen beläuft sich zum Bewertungsstichtag 31.12.2013 auf 4,88 % (Vorjahr: 5,04 %); es handelt sich um den von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit der Verpflichtung von pauschal 15 Jahren. Die Verpflichtung aus Pensionszusagen ist teilweise durch Vermögensgegenstände (Rückdeckungsversicherungen) gesichert. Die Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtung und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Sie wurden nach den Bestimmungen im Geschäftsjahr mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Der beizulegende Zeitwert ergibt sich aus den jeweiligen Feststellungen der Gesellschaften zum Aktivwert. Der Aktivwert umfasst das aktivierungspflichtige Deckungskapital (Deckungsrückstellung) zuzüglich der bisher angefallenen Überschussanteile.
Sonstige Rückstellungen und Steuerrückstellungen Diese Posten beinhalten die voraussichtlichen Abschlusskosten und die voraussichtlichen Abschlusszahlungen der Steuern aus Einkommen und Ertrag. Verbindlichkeiten Soweit Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Anspruch genommen werden kann im Rahmen der Geschäftsverbindung über diese Mittel auf Dauer verfügt werden. Sonstige Verpflichtungen Im Geschäftsjahr bestanden nachfolgende
Leasingverträge:
Die Geschäftsführung wurde von Herrn Rolf Mann wahrgenommen. Er ist gleichzeitig Gesellschafter, alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Vorgänge von besonderer Bedeutung waren weder im Abschlussjahr zu verzeichnen, noch sind solche nach Schluss des Geschäftsjahres bis heute eingetreten. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die in der Bilanz nicht ausgewiesen sind und die von besonderer Bedeutung sind, bestehen nicht.
Neustadt b. Coburg, den 15. Oktober 2014 gez. Rolf Mann Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 17.10.2014 |
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