Wärmewende Vorderpfalz GmbH
Selbe AdresseWärme- und Kältehandel
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Olena Küssner seit 8.3.2023 | Geschäftsführer |
Thomas Karsch seit 29.4.2019 | Prokura |
Frank Alexander Manigold seit 29.4.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TWL Metering GmbHLudwigshafenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben und ErläuterungenMit Gründungsurkunde vom 25. März 2015 wurde die TWL Metering Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ludwigshafen am Rhein - nachfolgend TME genannt -, wirtschaftlich neu errichtet und am 06. Mai 2015 im Handelsregister unter HRB 64419 beim Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein eingetragen. Davor wurde sie seit dem 12. August 2014 als Vorratsgesellschaft unter der Bezeichnung Diamant 141. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, im Handelsregister unter HRB 73112 beim Amtsgericht Düsseldorf geführt. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt. Von der Möglichkeit, Berichtspflichten im Anhang statt in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfüllen, haben wir weitgehend Gebrauch gemacht. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt. Die Gesellschaft ist gemäß § 267a HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. II. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung bezüglich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung1. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie folgenden Angaben beziehen sich auf das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen (drei bis acht Jahre) vermindert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nominalwerten bewertet. Flüssige Mittel sind zu Nominalwerten angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. 2. Angaben zu Posten der BilanzDie Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens wird in Anlage 1 zum Anhang dargestellt. In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 650 Tsd. Euro (i. Vj. 829 Tsd. Euro) ausgewiesen. Diese bestehen ausschließlich gegenüber der Gesellschafterin Technische Werke Ludwigshafen Aktiengesellschaft, Ludwigshafen am Rhein - zukünftig TWL AG genannt -, hauptsächlich betreffend Cash Pooling in Höhe von 612 Tsd. Euro (i. Vj. 789 Tsd. Euro). Die Restlaufzeit beträgt unter einem Jahr. Die flüssigen Mittel entsprechen dem Kassenbestand in Höhe von 338 Euro (i. Vj. 424 Euro). Sowohl das gezeichnete Kapital als auch die Kapitalrücklage, welche vollständig aus Einzahlungen der Gesellschafterin TWL AG stammt, betragen unverändert zum Vorjahr 25 Tsd. Euro bzw. 100 Tsd. Euro. Die sonstigen Rückstellungen enthalten vornehmlich eine Rückstellung für Jahresabschlusskosten in Höhe von 8 Tsd. Euro (i. Vj. 8 Tsd. Euro), für Berufsgenossenschaftsbeiträge in Höhe von 17 Tsd. Euro (i. Vj. 4 Tsd. Euro), für Urlaub in Höhe von 3 Tsd. Euro (i. Vj. 1 Tsd. Euro), für Jubiläen in Höhe von 11 Tsd. Euro (i. Vj. 12 Tsd. Euro), für ausstehende Rechnungen in Höhe von 8 Tsd. Euro (i. Vj. 11 Tsd. Euro), für Überstunden in Höhe von 5 Tsd. Euro (i. Vj. 6 Tsd. Euro), für Leistungszulagen in Höhe von 38 Tsd. Euro (i. Vj. 36 Tsd. Euro) sowie eine Rückstellung für Tantiemen in Höhe von 12 Tsd. Euro (i. Vj. 12 Tsd. Euro). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 455 Tsd. Euro (i. Vj. 661 Tsd. Euro) bestehen im Wesentlichen gegenüber der TWL AG in Höhe von 446 Tsd. Euro. Sie beinhalten vorrangig die Ergebnisabführung, Umsatzsteuerverrechnungen im Rahmen der umsatzsteuerlichen Organschaft sowie Leasingkosten für Fahrzeuge. Die Restlaufzeit aller Verbindlichkeiten beträgt unter einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen aus Steuerverbindlichkeiten in Höhe von 22 Tsd. Euro und Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 5 Tsd. Euro. Die Restlaufzeit beträgt unter einem Jahr. 3. Angaben zu Posten der Gewinn- und VerlustrechnungDie TME erwirtschaftete innerhalb des Geschäftsjahres 2023 Umsatzerlöse aus Messstellenbetrieb und Messung in Höhe von 4.294 Tsd. Euro (i. Vj. 4.235 Tsd. Euro). Daneben entstanden sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 11 Tsd. Euro (i. Vj. 17 Tsd. Euro). Diese resultieren in Höhe von 8 Tsd. Euro wesentlich aus der Auflösung sonstiger Rückstellungen. Der Materialaufwand, der hauptsächlich aus Aufwendungen für bezogene Leistungen besteht, beträgt 70 Tsd. Euro (i. Vj. 74 Tsd. Euro). Auf den Personalaufwand entfallen Kosten in Höhe von 2.180 Tsd. Euro (i. Vj. 2.054 Tsd. Euro). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf 1.608 Tsd. Euro (i. Vj. 1.648 Tsd. Euro). Im Wesentlichen beziehen sich die Aufwendungen auf IT-Aufwendungen in Höhe von 839 Tsd. Euro (i. Vj. 786 Tsd. Euro), auf die Weiterverrechnung seitens der TWL AG erbrachten kaufmännischen Dienstleistungen in Höhe von 513 Tsd. Euro (i. Vj. 530 Tsd. Euro), auf Miete und Leasing in Höhe von 105 Tsd. Euro (i. Vj. 150 Tsd. Euro), auf Kfz-Aufwendungen in Höhe von 45 Tsd. Euro (i. Vj. 55 Tsd. Euro), auf Rechts- und Beratungskosten in Höhe von 19 Tsd. Euro (i. Vj. 21 Tsd. Euro), auf Lehrgänge und Seminare in Höhe von 19 Tsd. Euro (i. Vj. 19 Tsd. Euro) und auf Porto und Telefongebühren in Höhe von 18 Tsd. Euro (i. Vj. 20 Tsd. Euro). 4. Angaben zu HaftungsverhältnissenHaftungsverhältnisse und außerbilanzielle Geschäfte im Sinne von § 285 Nr. 3 HGB bestehen nicht. III. Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen beziehen sich ausschließlich auf den Dienstleistungsvertrag mit der Muttergesellschaft TWL AG und belaufen sich auf 513 Tsd. Euro jährlich. IV. Ergänzende Angaben1. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des GeschäftsjahresEs sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 bekannt. 2. Angaben zum JahresergebnisDer Jahresüberschuss in Höhe von 439 Tsd. Euro wird gemäß Vertrag vom 11./15. Dezember 2015 an die TWL AG abgeführt. 3. GeschäftsführungFrank Alexander Manigold
Annika Heintz
Olena Küssner
Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung nach §285 Nr. 9 HGB wird aufgrund von §286 Abs. 4 HGB verzichtet. 4. BelegschaftIm Geschäftsjahr 2023 waren 28 Mitarbeiter beschäftigt. 5. AbschlussprüfungshonorarDie Gesellschaft verweist hinsichtlich der Angaben des Honorars des Abschlussprüfers auf den Konzernanhang der TWL AG zum 31. Dezember 2023. 6. KonzernabschlussDie Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der TWL AG, die den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Ludwigshafen am Rhein, 27. Februar 2024 Die Geschäftsführung Frank Alexander Manigold Olena Küssner BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die TWL Metering GmbH, Ludwigshafen am Rhein PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der TWL Metering GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der TWL Metering GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts‟ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen." SONSTIGE GESETZLICHE UND RECHTLICHE ANFORDERUNGENVERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER EINHALTUNG DER RECHNUNGSLEGUNGSPFLICHTEN NACH § 6b ABS. 3 ENWG und § 3 ABS. 4 SATZ 2 MSBG PrüfungsurteilWir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten energiespezifische Dienstleistungen Strom, energiespezifische Dienstleistungen Gas und intelligente Messsysteme Strom nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG‟ weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbGDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht‟ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbGUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts‟ hinsichtlich des Jahres abschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsab schluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Köln, 27. Februar 2024 BBH AG Wirtschaftprüfungsgesellschaft Michael
Koch
Stefan
Mackenrodt
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