Stammdaten

Register
Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) HRB 64419
Eingetragen
12.8.2014
Branche
Tätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklernWärme- und KältehandelSpeichern von Gas zu Versorgungszwecken
Gegenstand
Das gesamte Mess- und Zählwesen zum Erfassen und Verarbeiten von Elektrizitäts-, Gas-, Fernwärme-, Wasser- und Dampfverbräuchen für Versorgungsunternehmen und Dritte sowie die Bereitstellung von Messdaten für die Netz-/Anlagensteuerung und Abrechnungszwecke einschließlich der Abrechnung von Netzentgelten und Konzessionsabgaben sowie die Aufbereitung messtechnischer Daten zur Führung, Bilanzierung und Abrechnung energiewirtschaftlicher Bilanzkreise. Die Gesellschaft tritt als Messstellenbetreiber und Messdienstleister im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes auf und entwickelt, vermarktet und betreibt Lösungen im Bereich der etablierten und der innovativen Zählerdienstleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Olena Küssner
seit 8.3.2023
Geschäftsführer
Thomas Karsch
seit 29.4.2019
Prokura
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Technische Werke Ludwigshafen am Rhein Aktiengesellschaft
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

TWL Metering GmbH

Ludwigshafen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023

31.12.2022

Euro

Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

4.308,00

8.284,00

II. Sachanlagen

45.423,00

56.255,00

49.731,00

64.539,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

15.351,00

14.841,04

2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen

649.976,30

829.257,55

3. Sonstige Vermögensgegenstände

0,00

407,83

665.327,30

844.506,42

II. Kassenbestand

337,69

424,37

665.664,99

844.930,79

715.395,99

909.469,79

Passiva

31.12.2023

31.12.2022

Euro

Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklage

100.000,00

100.000,00

125.000,00

125.000,00

B. Rückstellungen

1. Sonstige Rückstellungen

102.179,74

90.614,39

102.179,74

90.614,39

C. Verbindlichkeiten

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

3,00

30,00

2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

7.209,27

8.235,56

3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

454.723,42

660.601,76

4. Sonstige Verbindlichkeiten

26.280,56

24.988,08

488.216,25

693.855,40

715.395,99

909.469,79

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Angaben und Erläuterungen

Mit Gründungsurkunde vom 25. März 2015 wurde die TWL Metering Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ludwigshafen am Rhein - nachfolgend TME genannt -, wirtschaftlich neu errichtet und am 06. Mai 2015 im Handelsregister unter HRB 64419 beim Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein eingetragen. Davor wurde sie seit dem 12. August 2014 als Vorratsgesellschaft unter der Bezeichnung Diamant 141. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, im Handelsregister unter HRB 73112 beim Amtsgericht Düsseldorf geführt.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt.

Von der Möglichkeit, Berichtspflichten im Anhang statt in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfüllen, haben wir weitgehend Gebrauch gemacht.

Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt.

Die Gesellschaft ist gemäß § 267a HGB eine kleine Kapitalgesellschaft.

II. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung bezüglich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die folgenden Angaben beziehen sich auf das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen (drei bis acht Jahre) vermindert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nominalwerten bewertet.

Flüssige Mittel sind zu Nominalwerten angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert.

2. Angaben zu Posten der Bilanz

Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens wird in Anlage 1 zum Anhang dargestellt.

In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 650 Tsd. Euro (i. Vj. 829 Tsd. Euro) ausgewiesen. Diese bestehen ausschließlich gegenüber der Gesellschafterin Technische Werke Ludwigshafen Aktiengesellschaft, Ludwigshafen am Rhein - zukünftig TWL AG genannt -, hauptsächlich betreffend Cash Pooling in Höhe von 612 Tsd. Euro (i. Vj. 789 Tsd. Euro). Die Restlaufzeit beträgt unter einem Jahr.

Die flüssigen Mittel entsprechen dem Kassenbestand in Höhe von 338 Euro (i. Vj. 424 Euro).

Sowohl das gezeichnete Kapital als auch die Kapitalrücklage, welche vollständig aus Einzahlungen der Gesellschafterin TWL AG stammt, betragen unverändert zum Vorjahr 25 Tsd. Euro bzw. 100 Tsd. Euro.

Die sonstigen Rückstellungen enthalten vornehmlich eine Rückstellung für Jahresabschlusskosten in Höhe von 8 Tsd. Euro (i. Vj. 8 Tsd. Euro), für Berufsgenossenschaftsbeiträge in Höhe von 17 Tsd. Euro (i. Vj. 4 Tsd. Euro), für Urlaub in Höhe von 3 Tsd. Euro (i. Vj. 1 Tsd. Euro), für Jubiläen in Höhe von 11 Tsd. Euro (i. Vj. 12 Tsd. Euro), für ausstehende Rechnungen in Höhe von 8 Tsd. Euro (i. Vj. 11 Tsd. Euro), für Überstunden in Höhe von 5 Tsd. Euro (i. Vj. 6 Tsd. Euro), für Leistungszulagen in Höhe von 38 Tsd. Euro (i. Vj. 36 Tsd. Euro) sowie eine Rückstellung für Tantiemen in Höhe von 12 Tsd. Euro (i. Vj. 12 Tsd. Euro).

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 455 Tsd. Euro (i. Vj. 661 Tsd. Euro) bestehen im Wesentlichen gegenüber der TWL AG in Höhe von 446 Tsd. Euro. Sie beinhalten vorrangig die Ergebnisabführung, Umsatzsteuerverrechnungen im Rahmen der umsatzsteuerlichen Organschaft sowie Leasingkosten für Fahrzeuge. Die Restlaufzeit aller Verbindlichkeiten beträgt unter einem Jahr.

Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen aus Steuerverbindlichkeiten in Höhe von 22 Tsd. Euro und Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 5 Tsd. Euro. Die Restlaufzeit beträgt unter einem Jahr.

3. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die TME erwirtschaftete innerhalb des Geschäftsjahres 2023 Umsatzerlöse aus Messstellenbetrieb und Messung in Höhe von 4.294 Tsd. Euro (i. Vj. 4.235 Tsd. Euro). Daneben entstanden sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 11 Tsd. Euro (i. Vj. 17 Tsd. Euro). Diese resultieren in Höhe von 8 Tsd. Euro wesentlich aus der Auflösung sonstiger Rückstellungen.

Der Materialaufwand, der hauptsächlich aus Aufwendungen für bezogene Leistungen besteht, beträgt 70 Tsd. Euro (i. Vj. 74 Tsd. Euro).

Auf den Personalaufwand entfallen Kosten in Höhe von 2.180 Tsd. Euro (i. Vj. 2.054 Tsd. Euro).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf 1.608 Tsd. Euro (i. Vj. 1.648 Tsd. Euro). Im Wesentlichen beziehen sich die Aufwendungen auf IT-Aufwendungen in Höhe von 839 Tsd. Euro (i. Vj. 786 Tsd. Euro), auf die Weiterverrechnung seitens der TWL AG erbrachten kaufmännischen Dienstleistungen in Höhe von 513 Tsd. Euro (i. Vj. 530 Tsd. Euro), auf Miete und Leasing in Höhe von 105 Tsd. Euro (i. Vj. 150 Tsd. Euro), auf Kfz-Aufwendungen in Höhe von 45 Tsd. Euro (i. Vj. 55 Tsd. Euro), auf Rechts- und Beratungskosten in Höhe von 19 Tsd. Euro (i. Vj. 21 Tsd. Euro), auf Lehrgänge und Seminare in Höhe von 19 Tsd. Euro (i. Vj. 19 Tsd. Euro) und auf Porto und Telefongebühren in Höhe von 18 Tsd. Euro (i. Vj. 20 Tsd. Euro).

4. Angaben zu Haftungsverhältnissen

Haftungsverhältnisse und außerbilanzielle Geschäfte im Sinne von § 285 Nr. 3 HGB bestehen nicht.

III. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen beziehen sich ausschließlich auf den Dienstleistungsvertrag mit der Muttergesellschaft TWL AG und belaufen sich auf 513 Tsd. Euro jährlich.

IV. Ergänzende Angaben

1. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres

Es sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 bekannt.

2. Angaben zum Jahresergebnis

Der Jahresüberschuss in Höhe von 439 Tsd. Euro wird gemäß Vertrag vom 11./15. Dezember 2015 an die TWL AG abgeführt.

3. Geschäftsführung

Frank Alexander Manigold
(technischer Geschäftsführer, verantwortlich für den operativen Betrieb inkl. Personal)

Annika Heintz
(bis 28. Februar 2023 kaufmännische Geschäftsführerin im Nebenamt und Controllerin der TWL AG)

Olena Küssner
(seit 01. März 2023 kaufmännische Geschäftsführerin im Nebenamt und Controllerin der TWL Netze Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein)

Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung nach §285 Nr. 9 HGB wird aufgrund von §286 Abs. 4 HGB verzichtet.

4. Belegschaft

Im Geschäftsjahr 2023 waren 28 Mitarbeiter beschäftigt.

5. Abschlussprüfungshonorar

Die Gesellschaft verweist hinsichtlich der Angaben des Honorars des Abschlussprüfers auf den Konzernanhang der TWL AG zum 31. Dezember 2023.

6. Konzernabschluss

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der TWL AG, die den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.

 

Ludwigshafen am Rhein, 27. Februar 2024

Die Geschäftsführung

Frank Alexander Manigold

Olena Küssner

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die TWL Metering GmbH, Ludwigshafen am Rhein

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der TWL Metering GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der TWL Metering GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts‟ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."

SONSTIGE GESETZLICHE UND RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER EINHALTUNG DER RECHNUNGSLEGUNGSPFLICHTEN NACH § 6b ABS. 3 ENWG und § 3 ABS. 4 SATZ 2 MSBG

Prüfungsurteil

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten energiespezifische Dienstleistungen Strom, energiespezifische Dienstleistungen Gas und intelligente Messsysteme Strom nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenem Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG‟ weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht‟ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und

ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts‟ hinsichtlich des Jahres abschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsab schluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.

 

Köln, 27. Februar 2024

BBH AG Wirtschaftprüfungsgesellschaft

Michael Koch
Wirtschaftsprüfer

Stefan Mackenrodt
Wirtschaftsprüfer

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