CRATE GmbHLiquidiert

50859 Köln, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 98244
Eingetragen
28.5.2019
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von MöbelnTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von WerkzeugenGroßhandel mit Fahrrädern, E-Bikes, deren Teilen und Zubehör
Gegenstand
das Betreiben und Verwalten von Franchise-Systemen, die Entwicklung und Vermarktung von Produkt- und Kommunikationskonzepten, das Design von Produkten, sowie die Vermarktung und der Vertrieb von Produkten und Vertriebslizenzen mittels Distribution, Wholesale, Einzelhandel und Online.

Historie

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Management

NameRolle
Stephan Göbel
seit 25.1.2021
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Jörg Bodenschatznobrainer GmbH
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
50.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

CRATE GmbH

Köln (vormals: Berlin)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 1,00 5.958,00
I. Sachanlagen 1,00 5.958,00
B. Umlaufvermögen 590.346,64 726.903,20
I. Vorräte 159.669,08 379.657,69
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 401.799,27 319.755,65
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 28.878,29 27.489,86
Summe Aktiva 590.347,64 732.861,20

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 378.710,23 354.834,77
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Gewinnvortrag 304.834,77 250.928,43
III. Jahresüberschuss 23.875,46 53.906,34
B. Rückstellungen 5.000,00 40.781,68
C. Verbindlichkeiten 206.637,41 337.244,75
Summe Passiva 590.347,64 732.861,20

Anhang für das Geschäftsjahr 2018

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Daneben werden für die Veröffentlichung des Jahresabschlusses die größenabhängigen Erleichterungen nach § 326 HGB genutzt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu 410,00 € werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit der Folge eines niedrigeren und bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der Folge eines höheren Stichtagswerts.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 401.799,27 € 0,00 € 319.755,65 € 1.218,87 €

Eigenkapital

Das Stammkapital von 50.000,00 € ist mit dem Nennbetrag angesetzt

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Verbindlichkeiten 206.637,41 € 206.637,41 € 337.244,78 € 337.244,78 €
Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei Herrn Göbel.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Berlin, 12.12.2019

gez. Stephan Göbel

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 12.12.2019.

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