Stammdaten

Register
Amtsgericht Korbach HRB 1545
Vorher
Brand-Friedberg Grundstücksverwaltung GmbH
Eingetragen
10.8.1995
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Gegenstand
Service, Bearbeitung, Herstellung und Vertrieb von Metallspezialteilen für die Industrie. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen im Geschäftszweig der Gesellschaft zu beteiligen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Oliver Wiesner
seit 3.9.2025
Prokura
Ralf Meyer
seit 19.11.2021
Prokura
Dieter Schmidt
seit 19.11.2021
Prokura
Beatrix Brand
seit 12.12.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Beatrix Brand
Gelsenkirchen
26.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Prepart GmbH

Lichtenfels-Goddelsheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

(Amtsgericht Korbach / HRB 1545

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023 Vorjahr
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 669,00 547,00
II. Sachanlagen 2.170.019,42 2.416.823,92
2.170.688,42 2.417.370,92
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 856.600,09 811.374,76
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.769.787,46 3.265.719,50
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 1.048.100,63 73.256,52
3.674.488,18 4.150.350,78
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00
5.845.176,60 6.567.721,70

Passiva

31.12.2023 Vorjahr
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Bilanzgewinn 4.112.589,22 4.297.359,30
4.138.589,22 4.323.359,30
B. Rückstellungen 304.003,10 374.625,40
C. Verbindlichkeiten 1.402.584,28 1.869.737,00
5.845.176,60 6.567.721,70

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1.1. Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss wird gemäß den §§ 242 ff., 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. von § 267 Abs. 1 HGB.

Gemäß § 265 Abs. 6 HGB werden die Gliederung und Bezeichnung einzelner Bilanzposten sowie der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung geändert, wenn dies wegen Besonderheiten der Kapitalgesellschaft zur Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses erforderlich ist.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

1.2. Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die einzelnen Bilanzpositionen

Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Bilanzstichtag einzeln und vorsichtig nach folgenden Maßstäben bewertet worden:

Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Der Wertansatz der Vermögensgegenstände mit zeitlich begrenzter Nutzung wird um lineare Abschreibungen vermindert.

Der Abschreibungszeitraum entspricht den Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände.

Sie betragen für

Immaterielle Vermögensgegenstände 3 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 1 - 14 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 15 Jahre

Zugänge des Geschäftsjahres werden grundsätzlich linear pro rata temporis abgeschrieben. Für die zum Bilanzstichtag vorhandenen Werkzeugbestände wird ein Festwert gebildet. Die durchschnittliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Werkzeuge beträgt drei Jahre.

Geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden wie folgt abgeschrieben: Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis EUR 250,00 werden sofort abgeschrieben. Für Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten ab EUR 250,01 bis EUR 1.000,00 wird ein Pool gebildet, der über fünf Jahre abgeschrieben wird.

Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten abzüglich der Wertabschläge für Einzelrisiken angesetzt.

Die Bewertung der flüssigen Mittel erfolgt zum Nennwert.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert.

Die Bewertung der sonstigen Rückstellungen, die alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen berücksichtigen, erfolgt mit dem Erfüllungsbetrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Bei der Bewertung des Erfüllungsbetrags werden zukünftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit den jeweils von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten laufzeitadäquaten Zinssätzen abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

2. Erläuterung zur Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung

2.1. Erläuterung zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt, der Bestandteil dieses Anhangs ist.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital in Höhe von EUR 26.000,00 wird zum Nennbetrag bilanziert und ist im Handelsregister betragsgleich ausgewiesen.

Die Prepart GmbH hat im Geschäftsjahr 2023 einen Jahresüberschuss in Höhe von EUR 284.229,92 erzielt. Der Gewinnvortrag aus dem Geschäftsjahr 2022 beläuft sich auf EUR 4.297.359,30. Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 11. Juli 2023 ist aus dem Bilanzgewinn 2023 eine Vorabausschüttung in Höhe von EUR 469.000,00 erfolgt. Insoweit ist die Ausschüttung des den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 übersteigenden Betrags (EUR 184.770,08) aus dem Gewinnvortrag des Vorjahres erfolgt Damit ergibt sich zum 31. Dezember 2023 ein Bilanzgewinn in Höhe von EUR 4.112.589,22.

Im vorangegangenen Geschäftsjahr erzielte die Prepart GmbH einen Jahresüberschuss in Höhe von EUR 972.063,26. Der Gewinnvortrag aus dem Geschäftsjahr 2021 belief sich auf EUR 3.742.296,04. Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 11. Juli 2022 wurde aus dem Bilanzgewinn 2022 eine Vorabausschüttung in Höhe von EUR 417.000,00 vorgenommen. Damit ergab sich zum 31. Dezember 2022 ein Bilanzgewinn in Höhe von EUR 4.297.359,30.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten unter Angabe der Restlaufzeiten setzen sich wie folgt zusammen:

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
Art bis zu 1 Jahr 1 bis zu 5 Jahren mehr als 5 Jahre
TEUR TEUR TEUR TEUR
1 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.038 456 582 0
(2022) (1.139) (455) (684) (0)
2 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 270 270 0 0
(2022) (474) (474) (0) (0)
3 Sonstige Verbindlichkeiten 95 95 0 0
(2022) (257) (257) (0) (0)
1.403 821 582 0
(2022) (1.870) (1.186) (684) (0)

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von TEUR 1.038 durch Sicherungsübereignung von technischen Anlagen und Maschinen sowie Betriebsausstattungen gesichert. Diese Werte entsprechen dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind.

In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind auch Verbindlichkeiten gegenüber Finanzdienstleistern in Höhe von TEUR 282 (Vorjahr: TEUR 507) enthalten.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 93 (Vorjahr: TEUR 246). Im Geschäftsjahr 2023 bestehen keine Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit (Vorjahr: 9 TEUR).

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die aus laufenden Leasing- und Dienstleistungsverträgen insgesamt noch anfallenden Zahlungsverpflichtungen belaufen sich auf TEUR 17 (Nennwert). Hiervon entfallen auf das Geschäftsjahr 2024 TEUR 12 und TEUR 5 auf das Geschäftsjahr 2025.

2.2. Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung

Zinsergebnis

In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ist ein Zinsaufwand in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr TEUR 0) aus der Aufzinsung von Rückstellungen enthalten.

3. Sonstige Angaben

3.1. Angaben der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer

Die berechnete Zahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:

2023 2022
Angestellte 14 12
Facharbeiter / Arbeiter 72 82
Auszubildende 2 3
Beschäftigte insgesamt 88 97

3.2. Geschäftsführung

Der Geschäftsführung 2023 gehörte an:

Frau Beatrix Brand Internationale Betriebswirtin alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit

 

Lichtenfels-Goddelsheim, 21.05.2024

Prepart GmbH

gez. Beatrix Brand

Bei der vorstehenden Bilanz und dem vorstehenden Anhang handelt es sich um die nach § 326 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung des Jahresabschlusses. Zu dem vollständigen Jahresabschluss wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt:

"BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Prepart GmbH

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Prepart GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreterin für den Jahresabschluss

Die gesetzliche Vertreterin ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist die gesetzliche Vertreterin verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichenfalschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die gesetzliche Vertreterin dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von der gesetzlichen Vertreterin angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von der gesetzlichen Vertreterin dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von der gesetzlichen Vertreterin angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."

3. Grundsätzliche Feststellungen

3.1. Wirtschaftliche Grundlagen

Die Gesellschaft führt, im Wesentlichen für zwei Großkunden, verschiedene Arbeitsschritte bei der Herstellung von Schrauben und Verbindungselementen als Dienstleistung aus.

3.2. Lage des Unternehmens

Die Gesellschaft hat als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB zulässigerweise keinen Lagebericht aufgestellt, sodass wir als Abschlussprüfer auch nicht die Pflicht haben, zu einer Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreterin, wie sie ansonsten im Lagebericht zum Ausdruck käme, nach § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB Stellung zu nehmen.

4. Prüfungsdurchführung

4.1. Gegenstand der Prüfung

Entsprechend § 317 HGB sind die Buchführung der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 und der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 (Rechnungslegung) Gegenstand der Abschlussprüfung. Der Jahresabschluss ist nach den deutschen gesetzlichen Vorschriften aufgestellt worden.

Die Gesellschaft hat als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB von den größenabhängigen Erleichterungen insofern Gebrauch gemacht, als dass sie keinen Lagebericht aufgestellt und auf bestimmte Anhangangaben verzichtet hat.

Die Prüfung ist unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 316 ff. HGB, und der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung erfolgt. Die Prüfungshandlungen sind, soweit sie nicht im Prüfungsbericht dargestellt sind, in unseren Arbeitspapieren nach Art, Umfang und Ergebnis festgehalten.

Die Prüfung hat sich entsprechend § 317 Abs. 4a HGB nicht darauf erstreckt, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann.

4.2. Art und Umfang der Prüfung

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem unter Abschnitt 2. wiedergegebenen Bestätigungsvermerk.

Prüfungsschwerpunkte sind für das Berichtsjahr die folgenden Prüffelder gewesen:

Umsatzrealisierung,

Ansatz und Bewertung des Anlagevermögens,

Bewertung der Vorräte.

Saldenbestätigungen für Lieferanten sind in Stichproben auf den Abschlussstichtag nach der offenen Methode eingeholt worden. Kriterien für die Auswahl der Stichproben sind das Volumen der Geschäftsbeziehung sowie auffällige Salden gewesen.

Weiterhin sind von sämtlichen Kreditinstituten, mit denen die Prepart GmbH im Geschäftsjahr 2023 in Geschäftsverbindung gestanden hat, Bestätigungen der zum Abschlussstichtag bestehenden Salden, Unterschriftsberechtigungen und Konditionen sowie weitere Informationen eingeholt worden.

Der Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2022 ist ebenfalls von uns geprüft und unter dem 4. Mai 2023 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Die Zahlen zum 31. Dezember 2022 sind richtig auf das Geschäftsjahr 2023 vorgetragen worden.

Die gesetzliche Vertreterin und die uns benannten Mitarbeiter haben die für unsere Prüfung notwendigen Aufklärungen und Nachweise (§ 320 HGB) vollständig und bereitwillig erbracht. Die berufsübliche Vollständigkeitserklärung ist eingeholt worden.

5. Prüfungsfeststellungen zur Rechnungslegung

5.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen

Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.

Die Buchführung hat während des gesamten Geschäftsjahres 2023 den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprochen; die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen sind ordnungsmäßig in der Buchführung und dem Jahresabschluss abgebildet.

Es sind von uns im Rahmen der Prüfung keine Feststellungen getroffen worden, die dagegen sprechen, dass die vom Unternehmen getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten und der hierfür eingesetzten IT-Systeme zu gewährleisten.

5.2. Jahresabschluss

Im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sind in allen wesentlichen Belangen alle für die Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie alle größenabhängigen und rechtsformgebundenen Regelungen beachtet worden.

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind ordnungsmäßig aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet worden; die einschlägigen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften sind in allen wesentlichen Belangen beachtet worden.

Der Anhang ist klar und übersichtlich und enthält die erforderlichen Angaben. Die auf die Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und die sonstigen Pflichtangaben, insbesondere gemäß §§ 284 ff. HGB, sind vollständig und zutreffend in den Anhang aufgenommen.

Die Gesellschaft hat die Aufstellungserleichterungen insoweit in Anspruch genommen, als auf die Angabe bestimmter Anhangangaben verzichtet worden ist.

6. Gesamtaussage des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der Prepart GmbH zum 31. Dezember 2023 vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (entsprechend § 321 Abs. 2 Satz 3 HGB).

Folgende Bewertungsgrundlagen haben einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Prepart GmbH:

Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt auf der Grundlage von Verträgen, Schriftverkehr, internen Berechnungen und Schätzungen mit den notwendigen Erfüllungsbeträgen.

Rückstellungen für Gewährleistungen werden gebildet für die voraussichtliche Inanspruchnahme aufgrund vertraglicher bzw. gesetzlicher Regelungen. Dafür ist ein Pauschalsatz in Höhe von 0,33 % (Vorjahr 0,50 %) des Umsatzes errechnet worden. Der Pauschalsatz des Berichtsjahres ist bei linearer Gleichverteilung als Durchschnittssatz der Geschäftsjahre 2019 bis 2023 (grundsätzlicher Gewährleistungszeitraum) unter Berücksichtigung der in diesem Zeitraum angefallenen Gewährleistungsaufwendungen ermittelt worden.

Im Übrigen verweisen wir auf die Angaben im Anhang (Anlage 3).

Gegenüber dem Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2022 hat es keine Änderungen bei den Bewertungsgrundlagen und keine sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen mit wesentlichem Einfluss auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses, d. h. auf das vom Jahresabschluss vermittelte Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, gegeben.

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ergibt sich mit hinreichender Klarheit aus dem Jahresabschluss (Anlagen 1 bis 3), da die Angaben entsprechend § 321 Abs. 2 Satz 5 HGB bereits im Anhang enthalten sind.

7. Schlussbemerkung

Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 (Bilanzsumme 5.845.176,60 EUR; Jahresüberschuss 284.229,92 EUR) der Prepart GmbH haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n. F.) erstattet.

 

Duisburg, den 21. Mai 2024

PKF Fasselt
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Steuerberatungsgesellschaft
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A. Schienstock, Wirtschaftsprüfer

N. Schienstock, Wirtschaftsprüferin

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