DiSto
Kompetenz GmbH
Buchholz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
19.711,00 |
29.834,00 |
| I.
Sachanlagen |
19.711,00 |
29.834,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
25.918,98 |
37.319,96 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8.501,67 |
37.306,94 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
17.417,31 |
13,02 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
165,00 |
283,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
45.794,98 |
67.436,96 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
6.628,02 |
20.445,87 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
548,78 |
|
| III.
Verlustvortrag |
4.554,13 |
-67.550,59 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
14.366,63 |
72.104,72 |
| B.
Rückstellungen |
3.452,33 |
5.400,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
35.714,63 |
41.591,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
45.794,98 |
67.436,96 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2010
I.
Allgemeines
Der Jahresabschluss der DiSto Kompetenz GmbH ist nach
den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt.
Pflichtgemäß werden erstmals die Regelungen des
am 29. Mai 2009 in Kraft getretenen
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) angewendet.
Soweit sich durch das BilMoG Änderungen bei Ansatz und
Bewertung von Bilanzpositionen ergeben haben, wurden die
Vorjahresbeträge nicht an die geänderten Ansatz-
und Bewertungsmethoden angepasst.
In erstmaliger Anwendung der BilMoG-Bestimmungen bzw.
der entsprechenden Übergangsregelungen wurden
ergebnisneutrale Einstellungen in die anderen
Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 548,78
vorgenommen.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 HGB auf.
Die größenabhängigen
Erleichterungsvorschriften werden im Rahmen der Aufstellung
des Jahresabschlusses teilweise und für die
Offenlegung vollumfänglich in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Soweit die §§ 266 und 275 HGB den Ausweis
von Davon-Vermerken in Bilanz oder Gewinn- und
Verlustrechnung vorsehen, werden diese Angaben zur
Aufstellung eines klaren und übersichtlichen
Jahresabschlusses gemäß § 265 Abs. 6 HGB im
Anhang vorgenommen.
II.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind
gemäß den §§ 266 HGB und 275 Abs. 2
HGB gegliedert.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen
angesetzt. Die Abschreibungen sind nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen. Die
Nutzungsdauern betragen 1 bis 13 Jahre.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
zu Anschaffungskosten angesetzt. Konkrete Ausfallrisiken
liegen nicht vor.
Der Ansatz der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgt zu Nennwerten.
Die Kassenbestände und Guthaben bei
Kreditinstituten sind mit dem Nominalwert angesetzt.
Die Bemessung der sonstigen Rückstellungen
erfolgt unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken und Verpflichtungen. Sie sind in der Höhe des
Erfüllungsbetrags bemessen, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die
zukünftigen Zahlungsverpflichtungen abzudecken.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschussstichtag
umgerechnet.
III.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben Restlaufzeiten von bis zu
einem Jahr
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von
EUR 1.701,19 (Vorjahr EUR 2.948,53),
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit
EUR 373,91 (Vorjahr EUR 425,44) sowie
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von EUR 32.305,91 (Vorjahr
EUR 30.453,33).
IV.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
Herrn Dirk Stoklasa, Buchholz, geführt.
Herr Stoklasa ist von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
Buchholz, 06. Oktober 2011
( Dirk Stoklasa )
Bekanntmachung nach § 328 Abs. 1 Ziffer 1 Satz 2
HGB
Die Gesellschafterversammlung hat den Jahresabschluss
am 07.10.2011 festgestellt.
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