Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 736142
Eingetragen
5.1.2018
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Unternehmensberatung, Softwareentwicklung- und -beratung, IT-Systembetreuung, Handel mit Soft- und Hardware.

Finanzübersicht

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 4 angezeigt

Satteldorf
12.500 €
27.47%
Bibertal-Bühi
12.500 €
27.47%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

H&F Solutions GmbH

Satteldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Handelsbilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 2.000.524,41 852.180,83
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.959.677,41 812.903,83
II. Sachanlagen 40.847,00 39.277,00
B. Umlaufvermögen 1.569.185,81 1.205.470,82
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 65.937,69 52.676,54
II. Wertpapiere 1.000.000,00  
III. Guthaben bei Kreditinstituten 503.248,12 1.152.794,28
C. Rechnungsabgrenzungsposten 11.913,75 22.659,08
D. Aktive latente Steuern 701.400,00 546.800,00
Aktiva 4.283.023,97 2.627.110,73

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 4.180.663,52 2.563.903,33
I. Gezeichnetes Kapital 45.500,00 45.500,00
II. Kapitalrücklage 5.729.500,00 3.739.000,00
III. Verlustvortrag 1.220.596,67 1.205.967,06
IV. Jahresfehlbetrag 373.739,81 14.629,61
B. Rückstellungen 49.600,00 11.200,00
C. Verbindlichkeiten 52.760,45 52.007,40
Passiva 4.283.023,97 2.627.110,73

Anhang

A.  ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN

Die Gesellschaft firmiert unter dem Namen H&F Solutions GmbH, Satteldorf und ist beim Amtsgericht Ulm unter HRB 736142 eingetragen.

B.  ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

1.  Grundsätzliche Angaben

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt.

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Sie nimmt allerdings die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch. Weiterhin macht sie von der Möglichkeit des § 266 Abs. 1 S. 3 HGB Gebrauch und stellt nur eine verkürzte Bilanz auf.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt.

Zur Herstellung der Vergleichbarkeit wurden im Vorjahr unter dem Posten "Personalaufwand" ausgewiesene Beträge in den Posten "sonstige betriebliche Aufwendungen" umgegliedert.

C.  ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN

1.  Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1.1  Bilanzierungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 264, 265-266, 268-274, 276-277 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Folgende Ansatzwahlrechte werden ausgeübt:

- Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (§ 248 Abs. 2 S. 1 HGB)
- Überhang aktiver latenter Steuern (§ 274 Abs. 1 S. 2 HGB)

1.2  Bewertungsmethoden

Folgende Bewertungswahlrechte wurden ausgeübt:

- Bemessung der Herstellkosten bei selbstgeschaffenen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens (§ 255 Abs. 2a i.V.m. Abs. 2 S.3 HGB)

Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:

ANLAGEVERMÖGEN

Immaterielle Vermögensgegenstände

sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet.

Sachanlagen

sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer mit den steuerlich zulässigen Höchstsätzen.

Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert in Höhe von EUR 250,00 wurden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben angesetzt. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert in Höhe von EUR 800,00 wurden im Zugangsjahr planmäßig abgeschrieben und als Abgang im Anlagenspiegel gezeigt.

UMLAUFVERMÖGEN

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% auf die Netto-Forderungen Rechnung getragen.

Wertpapiere und Guthaben bei Kreditinstituten

sind zum Nennwert bewertet.

RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

sind entsprechend § 252 Abs. 1 HGB gebildet worden.

AKTIVE LATENTE STEUERN

beruhen auf temporären Differenzen aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände (Entwicklungskosten) und der innerhalb der nächsten fünf Jahre nutzbaren steuerlichen Verlustvorträge.

Die Bewertung erfolgte mit dem für Kapitalgesellschaften typisierten Steuersatz für Körperschaft- und Gewerbesteuer von 30 %.

RÜCKSTELLUNGEN

Sonstige Rückstellungen

wurden in Höhe der voraussichtlichen Erfüllungsbeträge nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dotiert und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bank monatlich bekannt gegeben werden.

VERBINDLICHKEITEN

sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt.

D.  ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1.  Anlagevermögen

Die Entwicklung der Bilanzposten immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen im Geschäftsjahr ist in einem Anlagenspiegel dargestellt.

2.  Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die hier ausgewiesenen Beträge haben insgesamt eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

3.  Verbindlichkeiten

Art der Verbindlichkeit zum
Gesamtbetrag
davon mit einer Restlaufzeit
31.12.2023

kleiner 1 Jahr
größer 1 Jahr
größer 5 Jahre

TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
gegenüber Kreditinstituten
7,0
7,0
0,0
0,0
aus Lieferungen und Leistungen
21,0
21,0
0,0
0,0
sonstige Verbindlichkeiten
24,7
24,7
0,0
0,0
Summe
52,7
52,7
0,0
0,0


Die Verbindlichkeiten haben insgesamt eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Besicherungen bestehen nicht.

E.  SONSTIGE ANGABEN

1.  Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen:



Jahres-


betrag


TEUR
Nicht bilanzierungsfähige Zahlungsverpflichtungen aus


mehrjährigen Mietverträgen

23
mehrjährigen Leasingverträgen

18


41


2.  Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 19.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Satteldorf, 3. Mai 2024

gez. Tobias Hertfelder

gez. Philipp Futterknecht


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.05.2024 festgestellt.

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