Steinberg Service GmbHLiquidiert

Bachweg 3, 85757 Karlsfeld, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 205891
Eingetragen
20.6.2013
Branche
Architekturbüros für HochbauVermittlungstätigkeiten für spezialisierte BautätigkeitenBauträger für andere Gebäude und Bauwerke
Gegenstand
Baustellenbetreuung, Projektbetreuung, Bauberatung (Vermittlung von Bauaufträgen).

Historie

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Management

NameRolle
Peter Maximilian Lang
seit 26.2.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
STEINBERG IMPEX SRLROU
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
STEINBERG IMPEX SRL
Romania
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Steinberg Service GmbH

Karlsfeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 24.123,00 30.157,00
I. Sachanlagen 24.123,00 30.157,00
B. Umlaufvermögen 66.256,14 22.088,28
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 58.894,93 20.043,57
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 7.361,21 2.044,71
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.880,94 0,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 77.997,17 42.262,80
Summe Aktiva 170.257,25 94.508,08

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 67.262,80 19.193,27
III. Jahresfehlbetrag 35.734,37 48.069,53
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 77.997,17 42.262,80
B. Rückstellungen 5.000,00 2.000,00
C. Verbindlichkeiten 165.257,25 92.508,08
Summe Passiva 170.257,25 94.508,08

Anhang

für das Geschäftsjahr 2017

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Bilanzierungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgte zu dem am Anschaffungstag maßgebenden Wechselkurs ohne Berücksichtigung der bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Kursänderungen.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Bei den Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich, soweit vorhanden, um periodenanteilige Vorausleistungen für z.B. Versicherungen, Steuern, Mieten und Dienstleistungen, die periodengerecht abgegrenzt werden.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Gesellschaft weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 77.997,17 Euro aus.

Dieser ist teilweise gedeckt durch Buchwertreserven im Anlagevermögen. Darüber hinaus haben die Gesellschafter Darlehen mit Rangrücktritt als eigenkapitalersetzend überlassen.

Eine Überschuldung der Gesellschaft im Sinne von § 64 Absatz 1 des GmbHG in Verbindung mit § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO ist somit nicht gegeben

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt. Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Tantieme- und Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Grundlagen der Währungsumrechnung

Im vorliegenden Jahresabschluss sind Währungsforderungen zum Tageskurs am Bilanzstichtag oder zu einem niedrigeren Kurs angesetzt. Währungsverbindlichkeiten sind zum Tageskurs am Bilanzstichtag bzw. einem höheren Kurs bewertet.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Anteilsbesitz

Es bestehen keine Beteiligungen an anderen Unternehmen.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Geschäftsführung und Organe

Im Geschäftsjahr erfolgte die Geschäftsführung unverändert durch den Geschäftsführer Herrn Daniel König. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Hinsichtlich der Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gem. § 286 Abs. 4 HGB von der Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 20.9.2018.

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