NOVASTROM GmbH
Hagen
Jahresabschluss zum 31. Dezember
2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023
Gegenstand der NOVASTROM GmbH, Hagen, im Folgenden
NOVASTROM genannt, ist der Handel, die Verteilung und
Gewinnung von Strom aus Erneuerbaren Energien. Die
Gesellschaft ist Eigentümerin von zehn
Wasserkraftanlagen (Neun Turbinen und eine
Wasserkraftschnecke) an drei Kraftwerksstandorten
(Plettenberg-Siesel, Werdohl-Bockeloh,
Werdohl-Wilhelmsthal). Die Anlagen haben in Summe eine
Erzeugungsleistung von knapp 5 MW. Die Wasserkraftanlagen
sind seit 2005 an die Mark-E Aktiengesellschaft, im
Folgenden Mark-E genannt, verpachtet. Somit ist Mark-E
Betreiberin der Anlagen und zahlt dafür an NOVASTROM
ein Pachtentgelt.
Ferner ist NOVASTROM Betreiberin von 29
Fotovoltaikanlagen mit in Summe rund 740 kWp Leistung. Die
Anlagen sind entweder Eigentum der NOVASTROM oder
langfristig gepachtet.
NOVASTROM ist ein 100-prozentiges Tochterunternehmen
der Mark-E. Zwischen beiden Unternehmen besteht ein
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag.
Wirtschaftsbericht
Wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen
Allgemeine wirtschaftliche und politische Lage
Die wirtschaftlichen und politischen
Rahmenbedingungen werden weiterhin vom Krieg Russlands
gegen die Ukraine ("Russland-Ukraine-Krieg") beeinflusst.
Die gesamtwirtschaftliche Lage war geprägt von
hohen Preisen auf allen Wirtschaftsstufen. Das
Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im Jahr 2023 um 0,3 Prozent
niedriger als im Vorjahr. Der Rückgang war aber im
Wesentlichen auf ungünstige Finanzierungsbedingungen
durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem
In- und Ausland zurückzuführen
1.
1 Destatis.
<https://Destatis.de/Pressemitteilung Nr. 019/24 vom
15.01.2024/Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 um 0,3 %
gesunken.
Branchenentwicklung
Die für NOVASTROM relevanten
gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind
maßgeblich aufgrund des Konzernverbunds mit der
ENERVIE - Südwestfalen Energie und Wasser AG, Hagen,
im Folgenden ENERVIE genannt, beeinflusst durch die
wirtschaftliche Entwicklung an den Energiemärkten. Vor
dem Hintergrund der Energiewende in Deutschland ist diese
wiederum geprägt durch
| ― |
die Entwicklung des
Energieverbrauchs in Deutschland,
|
| ― |
den zunehmenden Anteil
erneuerbarer Energien sowie
|
| ― |
die zukünftige
Ausgestaltung energierechtlicher
Rahmenbedingungen.
|
Auch die Landesregierung NRW nimmt erheblichen Einfluss
auf die Entwicklung der erneuerbaren Energien in NRW. Im
Fokus der Politik ist aber regelmäßig die
Windenergie, weniger die Wasserkraft und Fotovoltaik.
Weitere Details zu den Rahmenbedingungen für die
Wasserkraft werden im Kapitel Prognosebericht
ausgeführt.
Geschäftsverlauf
Bis einschließlich des Jahres 2022 erlebte das
Einzugsgebiet der Ruhr eine mehrjährige
Trockenperiode. Der Gebietsniederschlag (als wichtigster
Indikator für die Wasserführung der Lenne) lag im
Jahr 2022 bei 882 mm. Das Jahr 2023 hält zwar
gemeinsam mit dem Jahr 2022 den Wärmerekord im
Einzugsgebiet der Ruhr, war aber mit 1.466 mm
Jahresniederschlag im Gebietsmittel das nasseste in den
Aufzeichnungen des Ruhrverbands seit 1927.
Dementsprechend lag die Erzeugung der
Laufwasserkraftwerke (LWK) mit 9,95 GWh deutlich über
den Vorjahreswerten von 6,3 GWh im Jahr 2022 und 7,67 GWh
im Jahr 2021. Positiv wirkte sich dabei die hohe
Verfügbarkeit des LWK Siesel aus. Nach Abschluss der
Sanierungsarbeiten am Obergraben im November 2022 war das
LWK Siesel im Jahr 2023 durchgehend und problemlos in
Betrieb. Dagegen war das LWK Bockeloh ab Juni 2023
außer Betrieb. Bei einer geplanten
Instandhaltungsmaßnahme (Erneuerung
Seitenschütz) wurde parallel eine Inspektion des
Obergrabenstollens vorgenommen. Hierbei wurden mehrere
Ausbrüche der Betonauskleidung in der Stollendecke
festgestellt. Um weitere Schäden zu vermeiden, wurde
bis zum Jahresende die Sanierung der Stollenauskleidung
vorgenommen. Während der Befüllung des
Obergrabens mit Wasser im Januar 2024, um das LWK wieder in
Betrieb zu nehmen, wurde ein weiterer Schaden im Mauerwerk
zum Ruhebecken festgestellt, da Wasser ins
Kraftwerksgebäude eindrang. Die Reparatur soll im
Frühjahr 2024 abgeschlossen und das LWK Bockeloh
danach wieder in Betrieb genommen werden.
Die Fotovoltaikanlagen hatten in den sonnenreichen
Jahren 2018-2022 Spitzenerträge erzielt. Im
regenreichen Jahr 2023 (siehe oben) lagen die Erträge
rund 13 Prozent unter dem Mittel dieser Jahre.
Besonderheiten sind nicht zu berichten.
Auf dem Gelände des LWK Siesel betreibt die
ENERVIE Vernetzt GmbH, Hagen, im Folgenden ENERVIE Vernetzt
genannt, ein Umspannwerk. Die für das Umspannwerk
betriebsnotwendigen Flurstücke sind Eigentum der
ENERVIE Vernetzt. Aufgrund einer geplanten Erweiterung des
Umspannwerkes werden Grundstücke der NOVASTROM
benötigt. Zu diesem Zweck wurde das notwendige
Baugrundstück vermessen und neu parzelliert. Die
erforderlichen Flurstücke wurden sodann im Jahr 2023
zum Buchwert von 25 T€ an die ENERVIE Vernetzt
verkauft und übertragen.
Gesamtbeurteilung des Geschäftsverlaufs
Wirtschaftlich ist das Geschäftsjahr 2023
insgesamt zufriedenstellend verlaufen.
Die Leistungsindikatoren geben einen Überblick
über den Verlauf des abgelaufenen
Geschäftsjahres, wobei Umsatzerlöse und das
Ergebnis vor Ertragsteuern unter Berücksichtigung der
sonstigen Steuern (EBT) die für die interne Steuerung
der Gesellschaft verwendeten bedeutsamsten finanziellen
Leistungsindikatoren darstellen.
Das EBT 2023 von 227 T€ ist im Vergleich zum
geplanten EBT von 1.023 T€ um 796 T€ geringer
ausgefallen. Wesentliche Ursache hierfür sind die
Pachterlöse für die Laufwasserkraftwerke, die in
Abhängigkeit von den stark gesunkenen Strompreisen
ebenfalls deutlich geringer als geplant ausgefallen sind.
Angaben zu den Umsatzerlösen werden in der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage näher
erläutert.
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Das Ergebnis des Geschäftsjahres wird aufgrund
des mit Mark-E bestehenden Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrags gemäß § 2
Absatz 1 des Vertrags zu 100 Prozent an die
Gesellschafterin Mark-E abgeführt.
Das Jahresergebnis hat sich im Wesentlichen aufgrund
gesunkener Umsatzerlöse (-187 T€),
hauptsächlich durch geringere Pachterlöse,
gestiegener Materialaufwendungen (40 T€), höherer
Zinserträge (34 T€) sowie gesunkener
Abschreibungen (-13 T€) von 408 T€ um 181 T€
auf 227 T€ verringert. Den Erträgen von 916
T€ standen Aufwendungen von 689 T€
gegenüber. Der überwiegende Ertrag wurde aus den
Pachterlösen für die Laufwasserkraftwerke sowie
aus der Einspeisung von elektrischer Energie nach dem
Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) erzielt, während
sich bei den Aufwendungen im Wesentlichen die
Abschreibungen sowie die Zinsaufwendungen auswirkten.
Die Umsatzerlöse des Jahres 2023 in Höhe
von 875 T€ sind gegenüber den geplanten
Umsatzerlösen in Höhe von 1.724 T€ um 849
T€ geringer ausgefallen. Die Pachterlöse aus den
Laufwasserkraftwerken in Höhe von 685 T€ fielen
im Gegensatz zum Planwert (1.533 T€) um 848 T€
geringer aus. Die Wirtschaftsplanung für das Jahr 2023
war geprägt von hohen Strompreisen für
Terminmarktprodukte, die aber im Laufe des Jahres 2023 an
den Spotmärkten wieder deutlich zurückgegangen
sind. Die Erlöse aus EEG in Höhe von 190 T€
lagen mit 1 T€ unter dem Planwert in Höhe von 191
T€.
Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2023 in Höhe
von 6.538 T€ (im Vorjahr 6.537 T€) ist nahezu
konstant geblieben.
Das Vermögen der NOVASTROM setzt sich im
Wesentlichen aus technischen Anlagen, Maschinen und
Grundstücken zusammen. Das Anlagevermögen in
Höhe von 5.559 T€ hat sich aufgrund der
Abschreibungen und des Anlagenabgangs um 429 T€ auf
5.559 T€ verringert. Dagegen ist das
Umlaufvermögen im Vergleich zum Vorjahr von 423
T€ um 455 T€ auf 878 T€ gestiegen.
Gründe hierfür liegen vor allem in dem Anstieg
der Forderungen gegen verbundene Unternehmen, die im
Wesentlichen aus dem Cash-Pooling mit der Mark-E
resultieren, und der liquiden Mittel. Auf der Passivseite
der Bilanz ist das Eigenkapital in Höhe von 2.025
T€ konstant geblieben. Die Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von
4.505 T€ sind ebenfalls konstant geblieben und
beinhalten ein Gesellschafterdarlehen über 4.500
T€.
Die Eigenkapitalquote (Eigenkapital in Höhe von
2.025 T€ im Verhältnis zum Gesamtkapital in
Höhe von 6.538 T€) ist mit 31,0 Prozent
gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die
Umsatzrentabilität (Betriebsergebnis in Höhe von
344 T€ im Verhältnis zu den Umsatzerlösen in
Höhe von 875 T€) ist um 13,3 Prozentpunkte
gegenüber dem Vorjahr auf 39,3 Prozent gesunken.
Die Gesellschaft konnte im Geschäftsjahr
jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen fristgerecht
nachkommen. Der Cashflow aus der laufenden
Geschäftstätigkeit beläuft sich
ergebnisbedingt auf 990 T€ (im Vorjahr 1.061 T€).
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit steigt im
Wesentlichen aufgrund fehlender Investitionen und
höherer Zinserträge aus dem Cash-Pooling auf 66
T€ (im Vorjahr -538 T€). Der
Zahlungsmittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit
von -566 T€ (im Vorjahr -237 T€) ergibt sich aus
der Ergebnisabführung des Vorjahres und den gezahlten
Zinsen.
Gesamtbeurteilung der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage
Insgesamt verfügt NOVASTROM über eine
solide Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Zur Erläuterung der außerbilanziellen
Verpflichtungen verweisen wir auf den Anhang.
Chancen- und Risikobericht
Wirtschaftliche Lage
Die deutsche Wirtschaft war im Jahr 2023 durch eine
hohe Inflation (+5,9 Prozent), steigende Zinsen, volatile
Märkte sowie eine schwache konjunkturelle Entwicklung
in der Welt geprägt. Das deutsche BIP sank um 0,3
Prozent ab und verzeichnete damit erstmals seit dem
Corona-Jahr 2020 ein Minus
2. Die Vorhersagen für das laufende
Geschäftsjahr schwanken teilweise sehr stark. Laut
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD) wird wieder ein leichtes Wachstum in
Höhe von rund 0,3 Prozent erwartet
3.
Trotz der leicht positiven Erwartungen bestehen
jedoch weiterhin auch hohe Unsicherheiten für die
wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland sowie weltweit.
So zog beispielweise die Inflation zuletzt wieder leicht
von 3,2 Prozent im November auf 3,7 Prozent im Dezember
2023 an. Die durchschnittliche Teuerungsrate lag im
abgelaufenen Geschäftsjahr bei rund 5,9 Prozent
4. Für das Jahr 2024 wird aktuell von einer
Inflationsrate von rund 2,8 Prozent ausgegangen
5. Damit bleibt sie auch im längerfristigen
Vergleich zunächst überdurchschnittlich hoch.
In den vergangenen eineinhalb Jahren haben sich die
Zinsen in Europa deutlich erhöht. Der Leitzins der
Europäischen Zentralbank kletterte auf 4,5 Prozent.
Die gestiegenen Zinsen führen aktuell dazu, dass sich
die angespannte Lage in einigen Branchen wie zum Beispiel
der Baubranche weiter verschärft. Zudem ist die Gefahr
hoch, dass die hohen Zinsen negativ auf die Konjunktur
wirken, wenn zum Beispiel verschuldeten Akteuren Grenzen
aufgezeigt werden und in der Folge die Insolvenzzahlen in
die Höhe schnellen oder wichtige Investitionen
ausbleiben.
Nach dem drastischen Anstieg der Commodity-Preise im
Jahr 2022 hat sich der Markt im abgelaufenen
Geschäftsjahr 2023 beruhigt. Diese Entwicklung hat der
Branche vor Augen geführt, wie sensibel die
Energiemärkte auf internationale Krisen reagieren. Die
Erneuerbare Energien-Branche war allerdings - zumindest was
den Anlagenbetrieb (im Gegensatz zur Projektentwicklung)
angeht - ein Profiteur dieser Krisenlage. Die
Vergütungen sind in der Regel, zumindest bei den
Laufwasserkraftwerken und den Fotovoltaikanlagen, durch die
EEG-Vergütung nach unten abgesichert, profitieren aber
von den Preisausschlägen nach oben. Das Risiko, dass
geopolitische Spannungen, allgemeine
Versorgungsengpässe sowie sich ändernde
politische Rahmenbedingungen extreme Preisentwicklungen und
hohe Volatilitäten auch in der Zukunft zur Folge haben
könnten, betrifft die Anlagen nur indirekt. Der
Anlagenbetrieb erfordert die Verfügbarkeit von
Fachfirmen für Reparatur- und
Instandhaltungsmaßnahmen. Eine hohe Inflationsrate
und der in der Energiebranche deutlich spürbare
Fachkräftemangel sowie lange Lieferzeiten für
Ersatzteile gefährden Betrieb und Wirtschaftlichkeit
von Kraftwerken.
Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland
ist im Jahr 2023 ins Stocken geraten, für das Jahr
2024 besteht das Risiko, dass sich diese Entwicklung
entgegen aktuellen Prognosen fortsetzt und in einer
Rezession münden könnte.
Die beschriebenen wirtschaftlichen Entwicklungen
haben auch Auswirkungen auf die NOVASTROM. Die hieraus
resultierenden wesentlichen Risiken für die NOVASTROM
werden in der nachfolgenden Risikolage dargestellt.
2 Destatis.
<https://Destatis.de/Pressemitteilung Nr. 019/24 vom
15.01.2024/Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 um 0,3 %
gesunken.
3 OECD. <https//OECD.org/Economic
Outlook/february-2024/#gdp-growth.
4 Destatis.
<https://Destatis.de/Pressemitteilung Nr. 020/24 vom
16.01.2024/Inflationsrate im Jahr 2023 bei +5,9 %.
5 Tagesschau.
<https://Tagesschau.de/Wirtschaft/Konjunktur/Inflation-Prognosen-101.html.
Risikolage
Sowohl hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit
als auch in Bezug auf die Ergebnisauswirkung stellt eine
deutliche Unterschreitung der Planerlöse in den
Laufwasserkraftwerken das größte Risiko dar.
Ursachen für eine deutliche Planunterschreitung
können sowohl wetterbedingt (geringe
Wasserführung der Lenne) als auch technisch bedingt
(lange Ausfallzeiten auf Grund technischer Störungen
einer Anlage oder ungeplanter Sanierungsbedarf) sein. Das
allgemeine Risiko eines Erlösausfalls wird seitens der
NOVASTROM als mittel eingestuft.
Beim Laufwasserkraftwerk Siesel wird die
Durchsickerung des Bahndamms ein Problem bleiben, das sich
mit vertretbarem Aufwand nicht dauerhaft lösen
lässt. Über die Problematik und den Verlauf der
Untersuchungen wurde in den Lageberichten 2019 bis 2021
berichtet. Bis auf Weiteres ist der Betrieb
uneingeschränkt freigegeben. Regelmäßige
Beobachtungen und Messungen der Sickerwassermenge bzw.
einer Lageveränderung des Bahndamms werden den Betrieb
aber voraussichtlich dauerhaft begleiten. Ein Restrisiko,
dass das Kraftwerk bei einer Veränderung der aktuellen
Situation aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit der
erforderlichen Maßnahmen oder mangels
Genehmigungsfähigkeit eines Weiterbetriebs stillgelegt
werden muss, bleibt dauerhaft bestehen. Die Risikowirkung
stuft die NOVASTROM als mittel ein.
Von der Eintrittswahrscheinlichkeit ähnlich hoch
wie wetterbedinge Ertragsabweichungen bei den
Laufwasserkraftwerken, aber mit geringerer
Ergebnisauswirkung, ist das Risiko von Ertragsabweichungen
bei den Fotovoltaikanlagen zu bewerten. Viel Regen
führt tendenziell zu viel Ertrag aus der Wasserkraft
und wenig Ertrag aus der Fotovoltaik. Die Risiken von
Ertragsminderungen aus Wasserkraft und Fotovoltaik
korrelieren daher negativ. Die NOVASTROM stuft die
Risikowirkung als gering ein.
Eine Veränderung der gesetzlichen
Rahmenbedingungen wird eher als Risiko denn als Chance
eingeschätzt. Grundsätzlich sind die
Anforderungen an die ökologische Qualität von
Wasserkraftanlagen in der Vergangenheit immer weiter
gestiegen. Auch wenn dieses den Erhalt oder den politisch
eigentlich gewünschten weiteren Ausbau der
Stromerzeugung aus Wasserkraft erschwert, wird eher eine
Verschlechterung als eine Verbesserung der
Rahmenbedingungen erwartet. Von Eintrittswahrscheinlichkeit
und Ergebnisauswirkung ist eine Quantifizierung aber kaum
möglich. Im Vergleich zu den anderen genannten Risiken
wird es als gering eingeschätzt.
Darstellung der wesentlichen Chancen
Die wesentlichen Chancen sind spiegelbildlich zu den
oben genannten Risiken eine wetterbedingte Mehrerzeugung in
den Laufwasserkraftwerken und - mit deutlich geringerer
Ergebnisauswirkung - in den Fotovoltaikanlagen.
Die Krisenjahre 2021 und 2022 (Corona,
Russland-Ukraine-Krieg) haben gezeigt, dass unerwartete
Marktverwerfungen zu erheblichen Ergebnisverbesserungen der
NOVASTROM führen können.
Prognosebericht
Grundsätzlich ist zu erwarten, dass die
Ertragslage der Kraftwerke zunehmend unsicher wird und
somit sowohl die Jahreserträge als auch die
Plan-Ist-Abweichungen stark schwanken werden. Dieses ist
auf zunehmende Extremwetterereignisse
zurückzuführen. In den letzten Jahren hat sich
das in Form von langanhaltenden Niedrigwasserständen
negativ ausgewirkt. 2023 schlug der Trend mit einem sehr
regenreichen Jahr in die entgegengesetzte Richtung um,
wobei anzumerken ist, dass Laufwasserkraftwerke nicht von
Hochwassern profitieren, sondern von langanhaltend stabil
hoher Wasserführung.
Ferner ist zu erwähnen, dass wesentliche
Komponenten aller drei Laufwasserkraftwerke fast 100 Jahre
alt sind. Dazu gehören die Krafthäuser,
Wehranlagen und Obergräben sowie auch fast alle
Turbinen und Generatoren. Wesentliche Modernisierungen
dieser Anlagenteile sind sehr aufwändig und werden
jedes Mal die grundsätzliche Frage nach der
Wirtschaftlichkeit eines Weiterbetriebs aufwerfen. Die alte
Technik führt tendenziell zu abnehmenden
Verfügbarkeiten und steigendem Instandhaltungsaufwand,
wie im Jahr 2022 (LWK Siesel) und im Jahr 2023 (LWK
Bockeloh) deutlich wurde.
Die Strompreisentwicklung 2021, 2022 und auslaufend
2023 zeigt, dass direktvermarktete EEG-Anlagen das
Potenzial haben, zeitweise deutlich höhere
Stromerlöse zu erzielen als die eingeplante
EEG-Vergütung (siehe auch Chancenbericht). NOVASTROM
profitiert hier von der Einbindung in die ENERVIE Gruppe:
Die Mark-E, die auch mit der Direktvermarktung beauftragt
ist, hat über ihren Energiehandel die
Möglichkeit, jeweils die besten Vermarktungsoptionen
für die Kraftwerke flexibel und kurzfristig zu nutzen.
Diese Marktentwicklungen lassen sich aber ebenso wie die
Wetterkapriolen nicht planen. Fundamentalanalysen zeigen
diese Entwicklungen in der Regel nicht.
Die NOVASTROM als ein 100-prozentiges
Tochterunternehmen der Mark-E wird von der Lage des
Mutterunternehmens bzw. der ENERVIE Gruppe (Konzern)
beeinflusst. Die aktuelle wirtschaftliche Situation der
ENERVIE Gruppe und damit auch der NOVASTROM ist
hinsichtlich der Ertrags- und Liquiditätsentwicklung
stabil.
Investitionen
Das Investitionsvolumen der NOVASTROM in die
immateriellen Vermögengegenstände des
Anlagevermögens und in die Sachanlagen wird im Jahr
2024 rund 50 T€ betragen. Die finanziellen Mittel
für das Investitionsvolumen werden vollständig
über eine Innenfinanzierung bereitgestellt.
Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung
Wie in weiten Teilen der Wirtschaft sind auch in
Deutschland die Auswirkungen der dynamischen
Regierungspolitik, des Russland-Ukraine-Kriegs, des
Nahostkonflikts, von Engpässen auf den
Beschaffungsmärkten und der verstärkten
Fokussierung auf den Klimaschutz nur begrenzt
abschätzbar. Diese Faktoren begünstigen
volatilere Rahmenbedingungen.
Die weitere Entwicklung der Ertragssituation der
NOVASTROM hängt im Wesentlichen von der Stromerzeugung
aus den Wasserkraftanlagen ab sowie in geringerem
Maße von der Stromerzeugung aus den
Fotovoltaikanlagen.
Für das Geschäftsjahr 2024 erwartet die
NOVASTROM auf Basis ihrer gesellschafterseitig genehmigten
Wirtschaftsplanung Umsatzerlöse in Höhe von 1.373
T€, die aufgrund der Pachterlöse aus den
Laufwasserkraftwerken oberhalb der Vorjahresumsätze
liegen, sowie ein EBT in Höhe von 714 T€. Zum
Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichtes sind allerdings
die Stromfutures für das laufende Jahr 2024 im
Vergleich zum Zeitpunkt der Planung deutlich gesunken, so
dass wesentlich geringere Pachterlöse, die in
Abhängigkeit zu den Stromfutures stehen, und
infolgedessen ein geringeres EBT für das Jahr 2024
erwartet werden.
Insgesamt erwartet die NOVASTROM für das
Geschäftsjahr 2024 trotz der gegebenen und teilweise
schwierigen Rahmenbedingungen eine unverändert solide
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation der
ENERVIE Gruppe und der am 11. Dezember 2023 durch den
Aufsichtsrat der ENERVIE gebilligten Mittelfristplanung
kann dabei von einer ausreichenden
Liquiditätsausstattung der NOVASTROM im
Planungszeitraum ausgegangen werden.
Hagen, 25. April 2024
Dr. Arndt Bohrer
Bilanz
zum 31. Dezember 2023
AKTIVA
|
|
31.12.2023 |
Vorjahreszahlen |
|
Anhang |
€ |
€ |
T€ |
| A.
ANLAGEVERMÖGEN |
(1) |
|
|
|
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
| entgeltlich
erworbene Konzessionen, |
|
|
|
|
| gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte |
|
|
|
|
| sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
|
|
1.109,00 |
1 |
| II.
Sachanlagen |
|
|
|
|
| 1.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
Bauten |
|
|
|
|
| einschl.
der Bauten auf fremden Grundstücken |
|
2.853.753,80 |
|
3.012 |
| 2.
technische Anlagen und Maschinen |
|
2.704.295,00 |
|
2.975 |
|
|
|
5.558.048,80 |
5.987 |
|
|
|
5.559.157,80 |
5.988 |
| B.
UMLAUFVERMÖGEN |
|
|
|
|
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
(2) |
|
|
|
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
|
1.800,00 |
|
1 |
| 2.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen |
|
663.080,22 |
|
416 |
| 3.
sonstige Vermögensgegenstände |
|
0,00 |
|
3 |
|
|
|
664.880,22 |
420 |
| II.
Guthaben bei Kreditinstituten |
(3) |
|
212.955,19 |
3 |
|
|
|
877.835,41 |
423 |
| C.
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN |
(4) |
|
101.206,14 |
126 |
|
|
|
6.538.199,35 |
6.537 |
PASSIVA
|
|
31.12.2023 |
Vorjahreszahlen |
|
Anhang |
€ |
€ |
T€ |
| A.
EIGENKAPITAL |
(5) |
|
|
|
| I.
Gezeichnetes Kapital |
|
25.000,00 |
|
25 |
| II.
Kapitalrücklage |
|
2.000.000,00 |
|
2.000 |
|
|
|
2.025.000,00 |
2.025 |
| B.
RÜCKSTELLUNGEN |
(6) |
|
|
|
| sonstige
Rückstellungen |
|
|
6.100,00 |
6 |
| C.
VERBINDLICHKEITEN |
(7) |
|
|
|
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
|
1.865,60 |
|
1 |
| 2.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen |
|
4.504.995,68 |
|
4.505 |
| 3.
sonstige Verbindlichkeiten |
|
238,07 |
|
0 |
|
|
|
4.507.099,35 |
4.506 |
|
|
|
6.538.199,35 |
6.537 |
Gewinn-
und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2023
|
|
2023 |
Vorjahreszahlen |
|
Anhang |
€ |
T€ |
| 1.
Umsatzerlöse |
(8) |
874.648,77 |
1.062 |
| 2.
sonstige betriebliche Erträge |
|
132,09 |
0 |
| 3.
Materialaufwand |
(9) |
|
|
| Aufwendungen
für bezogene Leistungen |
|
96.985,34 |
57 |
| 4.
Abschreibungen |
|
|
|
| auf
immaterielle Vermögensgegenstände |
|
|
|
| des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
(10) |
404.298,00 |
417 |
| 5.
sonstige betriebliche Aufwendungen |
|
30.061,90 |
29 |
| 6.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
(11) |
40.938,47 |
7 |
| davon
aus verbundenen Unternehmen 40.938,47 €; |
|
|
|
| im
Vorjahr 7 T€ |
|
|
|
| 7.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
|
157.650,00 |
158 |
| davon
an verbundene Unternehmen 157.500,00 €; |
(11) |
|
|
| im
Vorjahr 158 T€ |
|
|
|
| 8.
Ergebnis nach Steuern |
|
226.724,09 |
408 |
| 9.
Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags
abgeführte Gewinne |
(12) |
226.724,09 |
408 |
| 10.
Jahresüberschuss |
|
0,00 |
0 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2023
Allgemeine Angaben
Die NOVASTROM GmbH, im Folgenden NOVASTROM genannt,
hat ihren Sitz in Hagen und ist eingetragen in das
Handelsregister beim Amtsgericht Hagen (HRB Nr. 3832).
Die NOVASTROM ist ein 100-prozentiges
Tochterunternehmen der Mark-E Aktiengesellschaft, Hagen
(Handelsregister beim Amtsgericht Hagen, HRB Nr. 10), im
Folgenden Mark-E genannt. Die NOVASTROM wird
gemäß § 290 HGB in den Konzernabschluss der
ENERVIE - Südwestfalen Energie und Wasser AG, Hagen
(Handelsregister beim Amtsgericht Hagen, HRB Nr. 7436), im
Folgenden ENERVIE genannt, einbezogen, die den
Konzernabschluss für den kleinsten und
größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der
Konzernabschluss wird im Unternehmensregister bekannt
gemacht.
Die NOVASTROM ist eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Absatz 1 HGB. Nach § 9 Absatz 2
des Gesellschaftsvertrages sind Jahresabschluss und
Lagebericht entsprechend den für große
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten
Buches des HGB aufzustellen, festzustellen und zu
prüfen.
Der mit Datum vom 27. Oktober 2004 abgeschlossene
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen
Mark-E und NOVASTROM wurde durch Vertrag vom 11. Dezember
2014 geändert. Die Eintragung der Änderung des
Vertrages in das Handelsregister des Amtsgerichts Hagen
erfolgte am 23. Dezember 2014.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2005 hat NOVASTROM die drei
Laufwasserkraftwerke Bockeloh, Wilhelmsthal und Siesel mit
Vertrag vom 24. März 2005 an Mark-E verpachtet.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung ist das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Im Geschäftsjahr 2023 bestand eine umsatz- und
ertragsteuerliche Organschaft mit der Mark-E.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Aktiva
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
lineare Abschreibungen, angesetzt. Die
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern betragen 20 Jahre.
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, ebenfalls vermindert um
planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen
über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer,
bewertet. Die ausgewiesenen geleisteten Anzahlungen sind
davon abweichend mit dem Nennbetrag angesetzt. Die
Nutzungsdauern betragen:
| Sachanlagen |
Jahre |
| Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschl.
der Bauten auf fremden Grundstücken |
17 bis 50 |
| technische Anlagen und
Maschinen |
fünf bis 40 |
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit ihren
Nominalwerten bzw. gemäß dem handelsrechtlichen
Niederstwertprinzip bilanziert.
Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegen
verbundene Unternehmen werden, soweit möglich,
aufgerechnet.
Das Guthaben bei Kreditinstituten wird mit seinem
Nominalwert bilanziert.
Die als Rechnungsabgrenzungsposten aktivierten
Pachtvorauszahlungen für Fotovoltaikanlagen werden
über die vereinbarten Laufzeiten der
Pachtverträge aufgelöst.
Passiva
Das Eigenkapital wird zum Nominalwert bilanziert.
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt nach
den Bewertungsvorgaben des § 253 Absatz 1 Satz 2 und
Absatz 2 HGB zum laufzeitäquivalent abgezinsten
Erfüllungsbetrag der zugrunde liegenden Verpflichtung.
Die Bewertung der sonstigen Rückstellungen, die
alle bis zum Aufstellungszeitpunkt erkannten Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten angemessen
berücksichtigen, erfolgt mit dem
Erfüllungsbetrag, der nach kaufmännischer
Beurteilung vernünftig und notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Erläuterungen zur Bilanz
(1) Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens und der Abschreibungen ist in der
Übersicht "Entwicklung des Anlagevermögens 2023"
dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist.
(2) Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in
Höhe von 663 T€ (im Vorjahr 416 T€) bestehen
im Wesentlichen gegen die Mark-E in Höhe von 644
T€ (im Vorjahr 392 T€) und gegen die ENERVIE
Vernetzt GmbH, Hagen, im Folgenden ENERVIE Vernetzt
genannt, in Höhe von 19 T€ (im Vorjahr 24
T€). Bei den Ansprüchen gegen Mark-E handelt es
sich hauptsächlich um Forderungen aus einem
Tagesgeldkredit in Höhe von 1.000 T€ (im Vorjahr
720 T€) sowie im Vorjahr noch um Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen in Höhe von 82 T€.
Diese wurden mit den Verbindlichkeiten gegenüber
Mark-E in Höhe von 360 T€ (im Vorjahr 410
T€) aufgerechnet. Die Forderungen gegen ENERVIE
Vernetzt umfassen Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen in Höhe von 19 T€ (im Vorjahr 57
T€). Im Vorjahr wurden diese ebenfalls mit den
Verbindlichkeiten in Höhe von 33 T€ aufgerechnet.
Die Forderungen haben wie im Vorjahr eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
(3) Guthaben bei Kreditinstituten
Zum Bilanzstichtag hat die NOVASTROM bei der
UniCredit Bank AG, Düsseldorf, einen Bankbestand in
Höhe von 213 T€ (im Vorjahr 3 T€).
(4) Rechnungsabgrenzungsposten
Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält
Pachtvorauszahlungen für Fotovoltaikanlagen in
Höhe von 101 T€ (im Vorjahr 126 T€), die
entsprechend der Laufzeit der Pachtverträge
jährlich aufgelöst werden.
(5) Eigenkapital
Das Gezeichnete Kapital der NOVASTROM beträgt
zum Bilanzstichtag unverändert 25 T€ und befindet
sich zu 100 Prozent im Besitz der Mark-E.
(6) Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen umfassen die
Rückstellung für Jahresabschlusskosten in
Höhe von 6 T€ (im Vorjahr 6 T€).
(7) Verbindlichkeiten
|
31.12.2023 |
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit |
|
Gesamt |
≤ 1 Jahr |
> 1 Jahr |
davon
> 5 Jahre |
|
T€ |
T€ |
T€ |
T€ |
| 1. erhaltene
Anzahlungen |
|
|
|
|
| auf
Bestellungen |
2 |
2 |
0 |
0 |
| 2. Verbindlichkeiten
gegenüber |
|
|
|
|
| verbundenen
Unternehmen |
4.505 |
4.505 |
0 |
0 |
|
4.507 |
4.507 |
0 |
0 |
|
31.12.2022 |
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit |
|
Gesamt |
≤ 1 Jahr |
> 1 Jahr |
davon
> 5 Jahre |
|
T€ |
T€ |
T€ |
T€ |
| 1. erhaltene
Anzahlungen |
|
|
|
|
| auf
Bestellungen |
1 |
1 |
0 |
0 |
| 2. Verbindlichkeiten
gegenüber |
|
|
|
|
| verbundenen
Unternehmen |
4.505 |
4.505 |
0 |
0 |
|
4.506 |
4.506 |
0 |
0 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen in Höhe von 4.505 T€ (im Vorjahr
4.505 T€) bestehen hauptsächlich gegenüber
der Gesellschafterin Mark-E in Höhe von 4.500 T€
(im Vorjahr 4.500 T€). Dabei handelt es sich um ein
Darlehen, das im Zusammenhang mit dem Erwerb der
Laufwasserkraftwerke Bockeloh, Wilhelmsthal und Siesel,
steht. Des Weiteren bestehen Verbindlichkeiten
gegenüber der Mark-E in Höhe von 360 T€ (im
Vorjahr 410 T€), die vollständig mit den
Forderungen gegen diese aufgerechnet worden sind. Dabei
handelt es sich um die Verbindlichkeit aus der
Gewinnabführung in Höhe von 227 T€ (im
Vorjahr 408 T€), um Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen in Höhe von 133 T€ (im Vorjahr -1
T€) sowie im Vorjahr noch um Verbindlichkeiten aus
sonstigen Leistungen in Höhe von 3 T€.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
(8) Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse beinhalten neben der
Vergütung für die Lieferungen von elektrischer
Energie nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz in Höhe
von 190 T€ (im Vorjahr 201 T€) hauptsächlich
Pachterlöse aus den Laufwasserkraftwerken in Höhe
von 685 T€ (im Vorjahr 860 T€). Die
Umsatzerlöse haben sich um 187 T€ vermindert und
betragen nun 875 T€ (im Vorjahr 1.062 T€).
(9) Materialaufwand
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen sind
von 57 T€ auf 97 T€ gestiegen. Diese
Erhöhung um 40 T€ resultiert hauptsächlich
aus den gestiegenen Fremdleistungen und -lieferungen
für Instandhaltungen.
(10) Abschreibungen
Zu den Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen wird auf die Übersicht "Entwicklung des
Anlagevermögens 2023" verwiesen.
(11) Finanzergebnis
| Finanzergebnis |
2023 |
2022 |
Veränderung |
|
T€ |
T€ |
T€ |
| Finanzerträge |
41 |
7 |
34 |
| davon
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
41 |
7 |
34 |
| Finanzaufwendungen |
158 |
158 |
0 |
| davon
sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
158 |
158 |
0 |
| Gesamt |
-117 |
-151 |
34 |
Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge
beinhalten ausschließlich die Zinserträge aus
dem Cash-Pooling mit Mark-E.
(12) Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags
abgeführte Gewinne
Aufgrund des mit Mark-E bestehenden Beherrschungs-
und Ergebnisabführungsvertrags wird das Ergebnis nach
Steuern in Höhe von 227 T€ (im Vorjahr 408
T€) zu 100 Prozent an die Gesellschafterin Mark-E
abgeführt.
Sonstige Angaben
Mitarbeiter
Die Gesellschaft beschäftigt keine eigenen
Mitarbeiter.
Abschlussprüferhonorar
Das Honorar des Abschlussprüfers wird
gemäß § 285 Nr. 17 HGB im Konzernabschluss
der ENERVIE angegeben.
Angaben nach § 6b Absatz 2
Energiewirtschaftsgesetz
Die Gesellschaft verpachtet die in ihrem Besitz
befindlichen drei Laufwasserkraftwerke Bockeloh, Siesel und
Wilhelmsthal an Mark-E (Umsatzerlöse 685 T€).
Darüber hinaus betreibt sie mehrere
Fotovoltaikanlagen, für die sie von der ENERVIE
Vernetzt EEG-Einspeisevergütungen erhält
(Umsatzerlöse 190 T€). Die übrigen
Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten,
Aufwendungen und Erträge betreffen
ausschließlich die Verpachtung und den Betrieb von
Erzeugungsanlagen.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen beträgt 141 T€ (im Vorjahr 169
T€). Darin sind 19 T€ (im Vorjahr 18 T€)
sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber der
Gesellschafterin Mark-E enthalten, die aus dem Vertrag
über kaufmännische Dienstleistungen resultieren.
Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die einen
wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der NOVASTROM haben, haben sich nach Abschluss
des Geschäftsjahres 2023 nicht ergeben.
Organe der Gesellschaft
Der Geschäftsführung gehörte im
Berichtsjahr an:
Dr. Arndt Bohrer, Dortmund (Dipl.-Ing., Jurist),
Abteilungsleiter Mark-E
Der Geschäftsführer ist nebenamtlich
tätig und erhält von der Gesellschaft keine
Vergütung.
Hagen, 25. April 2024
Dr. Arndt Bohrer
Entwicklung des Anlagevermögens 2023
|
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten |
|
Stand |
Zugänge |
Abgänge |
Umbuchungen |
Stand |
|
01.01.2023 |
|
|
|
31.12.2023 |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
| I.
Immaterielle |
|
|
|
|
|
| Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
|
| entgeltlich
erworbene Konzessionen, |
|
|
|
|
|
| gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche |
|
|
|
|
|
| Rechte
und Werte sowie Lizenzen an |
|
|
|
|
|
| solchen
Rechten und Werten |
5.782,21 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
5.782,21 |
| II.
Sachanlagen |
|
|
|
|
|
| 1.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte |
|
|
|
|
|
| und
Bauten einschl. der Bauten auf |
|
|
|
|
|
| fremden
Grundstücken |
5.504.553,12 |
0,00 |
24.797,36 |
0,00 |
5.479.755,76 |
| 2.
technische Anlagen und Maschinen |
9.053.504,26 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
9.053.504,26 |
|
14.558.057,38 |
0,00 |
24.797,36 |
0,00 |
14.533.260,02 |
| Anlagevermögen
gesamt |
14.563.839,59 |
0,00 |
24.797,36 |
0,00 |
14.539.042,23 |
|
Kumulierte
Abschreibungen |
|
Stand |
Abschreibungen |
Abgänge |
Stand |
|
01.01.2023 |
des
Geschäfts- |
|
31.12.2023 |
|
|
jahres |
|
|
|
€ |
€ |
€ |
€ |
| I.
Immaterielle |
|
|
|
|
| Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
| entgeltlich
erworbene Konzessionen, |
|
|
|
|
| gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche |
|
|
|
|
| Rechte
und Werte sowie Lizenzen an |
|
|
|
|
| solchen
Rechten und Werten |
4.384,21 |
289,00 |
0,00 |
4.673,21 |
| II.
Sachanlagen |
|
|
|
|
| 1.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte |
|
|
|
|
| und
Bauten einschl. der Bauten auf |
|
|
|
|
| fremden
Grundstücken |
2.492.409,96 |
133.592,00 |
0,00 |
2.626.001,96 |
| 2.
technische Anlagen und Maschinen |
6.078.792,26 |
270.417,00 |
0,00 |
6.349.209,26 |
|
8.571.202,22 |
404.009,00 |
0,00 |
8.975.211,22 |
| Anlagevermögen
gesamt |
8.575.586,43 |
404.298,00 |
0,00 |
8.979.884,43 |
|
Buchwerte |
|
Stand |
Vorjahr |
|
31.12.2023 |
|
|
€ |
€ |
| I.
Immaterielle |
|
|
| Vermögensgegenstände |
|
|
| entgeltlich
erworbene Konzessionen, |
|
|
| gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche |
|
|
| Rechte
und Werte sowie Lizenzen an |
|
|
| solchen
Rechten und Werten |
1.109,00 |
1.398,00 |
| II.
Sachanlagen |
|
|
| 1.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte |
|
|
| und
Bauten einschl. der Bauten auf |
|
|
| fremden
Grundstücken |
2.853.753,80 |
3.012.143,16 |
| 2.
technische Anlagen und Maschinen |
2.704.295,00 |
2.974.712,00 |
|
5.558.048,80 |
5.986.855,16 |
| Anlagevermögen
gesamt |
5.559.157,80 |
5.988.253,16 |
Bestätigungsvermerk des unabhängigen
Abschlussprüfers
An die NOVASTROM GmbH, Hagen
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der NOVASTROM GmbH,
Hagen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und
der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der NOVASTROM
GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum
31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Finanzlage der
Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer
Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis zum 31. Dezember 2023 und
|
| ― |
vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen
steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den deutschen
gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.
|
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen
wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher
als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
|
| ― |
gewinnen wir ein
Verständnis von dem für die Prüfung
des Jahresabschlusses relevanten internen
Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme
der Gesellschaft abzugeben.
|
| ― |
beurteilen wir die
Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die
Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit
zusammenhängenden Angaben.
|
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis
zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Gesellschaft ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
|
| ― |
beurteilen wir Darstellung,
Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt
einschließlich der Angaben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt.
|
| ― |
beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild
von der Lage des Unternehmens.
|
| ― |
führen wir
Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben
im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender
geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir
dabei insbesondere die den zukunftsorientierten
Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde
gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die
sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten
Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges
Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten
Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen
geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches
unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse
wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
|
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche
Anforderungen
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre
Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur
Führung getrennter Konten für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
eingehalten hat.
Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach
§ 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung
getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen
eingehalten.
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der
Pflichten zur Führung getrennter Konten in
Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter
Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach
§ 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.
(7.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach
diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW
Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das
Qualitätsmanagement in der
Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir
sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur
Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b
Abs. 3 EnWG zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3
Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie
als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur
Führung getrennter Konten einzuhalten.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter
ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5
EnWG zur Führung getrennter Konten in allen
wesentlichen Belangen eingehalten haben.
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in
den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser
Prüfungsurteil zur Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach
§ 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung
getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung
der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3
Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar
erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet
wurde.
Köln, den 26. April 2024
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Winkeler, Wirtschaftsprüfer
Schier, Wirtschaftsprüfer
Feststellung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde am 9. Juli 2024
festgestellt.
|