Stammdaten

Register
Amtsgericht Hagen HRB 3832
Eingetragen
8.6.1999
Branche
Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur VerteilungTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklernBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
der Handel, die Verteilung und die Gewinnung von erneuerbaren Energien, einschließlich der nachhaltigen Unterstützung der Umwelt durch gezielte Investitionen in Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien, sowie alle damit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten Die Gesellschaft kann diese Tätigkeiten selbst ausführen oder durch Dritte ausführen lassen. Sie kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten, im übrigen alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Arndt Dr. Bohrer
seit 16.10.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

NOVASTROM GmbH

Hagen

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

Gegenstand der NOVASTROM GmbH, Hagen, im Folgenden NOVASTROM genannt, ist der Handel, die Verteilung und Gewinnung von Strom aus Erneuerbaren Energien. Die Gesellschaft ist Eigentümerin von zehn Wasserkraftanlagen (Neun Turbinen und eine Wasserkraftschnecke) an drei Kraftwerksstandorten (Plettenberg-Siesel, Werdohl-Bockeloh, Werdohl-Wilhelmsthal). Die Anlagen haben in Summe eine Erzeugungsleistung von knapp 5 MW. Die Wasserkraftanlagen sind seit 2005 an die Mark-E Aktiengesellschaft, im Folgenden Mark-E genannt, verpachtet. Somit ist Mark-E Betreiberin der Anlagen und zahlt dafür an NOVASTROM ein Pachtentgelt.

Ferner ist NOVASTROM Betreiberin von 29 Fotovoltaikanlagen mit in Summe rund 740 kWp Leistung. Die Anlagen sind entweder Eigentum der NOVASTROM oder langfristig gepachtet.

NOVASTROM ist ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der Mark-E. Zwischen beiden Unternehmen besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag.

Wirtschaftsbericht

Wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen

Allgemeine wirtschaftliche und politische Lage

Die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen werden weiterhin vom Krieg Russlands gegen die Ukraine ("Russland-Ukraine-Krieg") beeinflusst.

Die gesamtwirtschaftliche Lage war geprägt von hohen Preisen auf allen Wirtschaftsstufen. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im Jahr 2023 um 0,3 Prozent niedriger als im Vorjahr. Der Rückgang war aber im Wesentlichen auf ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland zurückzuführen 1.

1 Destatis. <https://Destatis.de/Pressemitteilung Nr. 019/24 vom 15.01.2024/Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 um 0,3 % gesunken.

Branchenentwicklung

Die für NOVASTROM relevanten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind maßgeblich aufgrund des Konzernverbunds mit der ENERVIE - Südwestfalen Energie und Wasser AG, Hagen, im Folgenden ENERVIE genannt, beeinflusst durch die wirtschaftliche Entwicklung an den Energiemärkten. Vor dem Hintergrund der Energiewende in Deutschland ist diese wiederum geprägt durch

die Entwicklung des Energieverbrauchs in Deutschland,

den zunehmenden Anteil erneuerbarer Energien sowie

die zukünftige Ausgestaltung energierechtlicher Rahmenbedingungen.

Auch die Landesregierung NRW nimmt erheblichen Einfluss auf die Entwicklung der erneuerbaren Energien in NRW. Im Fokus der Politik ist aber regelmäßig die Windenergie, weniger die Wasserkraft und Fotovoltaik. Weitere Details zu den Rahmenbedingungen für die Wasserkraft werden im Kapitel Prognosebericht ausgeführt.

Geschäftsverlauf

Bis einschließlich des Jahres 2022 erlebte das Einzugsgebiet der Ruhr eine mehrjährige Trockenperiode. Der Gebietsniederschlag (als wichtigster Indikator für die Wasserführung der Lenne) lag im Jahr 2022 bei 882 mm. Das Jahr 2023 hält zwar gemeinsam mit dem Jahr 2022 den Wärmerekord im Einzugsgebiet der Ruhr, war aber mit 1.466 mm Jahresniederschlag im Gebietsmittel das nasseste in den Aufzeichnungen des Ruhrverbands seit 1927.

Dementsprechend lag die Erzeugung der Laufwasserkraftwerke (LWK) mit 9,95 GWh deutlich über den Vorjahreswerten von 6,3 GWh im Jahr 2022 und 7,67 GWh im Jahr 2021. Positiv wirkte sich dabei die hohe Verfügbarkeit des LWK Siesel aus. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten am Obergraben im November 2022 war das LWK Siesel im Jahr 2023 durchgehend und problemlos in Betrieb. Dagegen war das LWK Bockeloh ab Juni 2023 außer Betrieb. Bei einer geplanten Instandhaltungsmaßnahme (Erneuerung Seitenschütz) wurde parallel eine Inspektion des Obergrabenstollens vorgenommen. Hierbei wurden mehrere Ausbrüche der Betonauskleidung in der Stollendecke festgestellt. Um weitere Schäden zu vermeiden, wurde bis zum Jahresende die Sanierung der Stollenauskleidung vorgenommen. Während der Befüllung des Obergrabens mit Wasser im Januar 2024, um das LWK wieder in Betrieb zu nehmen, wurde ein weiterer Schaden im Mauerwerk zum Ruhebecken festgestellt, da Wasser ins Kraftwerksgebäude eindrang. Die Reparatur soll im Frühjahr 2024 abgeschlossen und das LWK Bockeloh danach wieder in Betrieb genommen werden.

Die Fotovoltaikanlagen hatten in den sonnenreichen Jahren 2018-2022 Spitzenerträge erzielt. Im regenreichen Jahr 2023 (siehe oben) lagen die Erträge rund 13 Prozent unter dem Mittel dieser Jahre. Besonderheiten sind nicht zu berichten.

Auf dem Gelände des LWK Siesel betreibt die ENERVIE Vernetzt GmbH, Hagen, im Folgenden ENERVIE Vernetzt genannt, ein Umspannwerk. Die für das Umspannwerk betriebsnotwendigen Flurstücke sind Eigentum der ENERVIE Vernetzt. Aufgrund einer geplanten Erweiterung des Umspannwerkes werden Grundstücke der NOVASTROM benötigt. Zu diesem Zweck wurde das notwendige Baugrundstück vermessen und neu parzelliert. Die erforderlichen Flurstücke wurden sodann im Jahr 2023 zum Buchwert von 25 T€ an die ENERVIE Vernetzt verkauft und übertragen.

Gesamtbeurteilung des Geschäftsverlaufs

Wirtschaftlich ist das Geschäftsjahr 2023 insgesamt zufriedenstellend verlaufen.

Die Leistungsindikatoren geben einen Überblick über den Verlauf des abgelaufenen Geschäftsjahres, wobei Umsatzerlöse und das Ergebnis vor Ertragsteuern unter Berücksichtigung der sonstigen Steuern (EBT) die für die interne Steuerung der Gesellschaft verwendeten bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren darstellen.

Das EBT 2023 von 227 T€ ist im Vergleich zum geplanten EBT von 1.023 T€ um 796 T€ geringer ausgefallen. Wesentliche Ursache hierfür sind die Pachterlöse für die Laufwasserkraftwerke, die in Abhängigkeit von den stark gesunkenen Strompreisen ebenfalls deutlich geringer als geplant ausgefallen sind. Angaben zu den Umsatzerlösen werden in der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage näher erläutert.

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Das Ergebnis des Geschäftsjahres wird aufgrund des mit Mark-E bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags gemäß § 2 Absatz 1 des Vertrags zu 100 Prozent an die Gesellschafterin Mark-E abgeführt.

Das Jahresergebnis hat sich im Wesentlichen aufgrund gesunkener Umsatzerlöse (-187 T€), hauptsächlich durch geringere Pachterlöse, gestiegener Materialaufwendungen (40 T€), höherer Zinserträge (34 T€) sowie gesunkener Abschreibungen (-13 T€) von 408 T€ um 181 T€ auf 227 T€ verringert. Den Erträgen von 916 T€ standen Aufwendungen von 689 T€ gegenüber. Der überwiegende Ertrag wurde aus den Pachterlösen für die Laufwasserkraftwerke sowie aus der Einspeisung von elektrischer Energie nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) erzielt, während sich bei den Aufwendungen im Wesentlichen die Abschreibungen sowie die Zinsaufwendungen auswirkten.

Die Umsatzerlöse des Jahres 2023 in Höhe von 875 T€ sind gegenüber den geplanten Umsatzerlösen in Höhe von 1.724 T€ um 849 T€ geringer ausgefallen. Die Pachterlöse aus den Laufwasserkraftwerken in Höhe von 685 T€ fielen im Gegensatz zum Planwert (1.533 T€) um 848 T€ geringer aus. Die Wirtschaftsplanung für das Jahr 2023 war geprägt von hohen Strompreisen für Terminmarktprodukte, die aber im Laufe des Jahres 2023 an den Spotmärkten wieder deutlich zurückgegangen sind. Die Erlöse aus EEG in Höhe von 190 T€ lagen mit 1 T€ unter dem Planwert in Höhe von 191 T€.

Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2023 in Höhe von 6.538 T€ (im Vorjahr 6.537 T€) ist nahezu konstant geblieben.

Das Vermögen der NOVASTROM setzt sich im Wesentlichen aus technischen Anlagen, Maschinen und Grundstücken zusammen. Das Anlagevermögen in Höhe von 5.559 T€ hat sich aufgrund der Abschreibungen und des Anlagenabgangs um 429 T€ auf 5.559 T€ verringert. Dagegen ist das Umlaufvermögen im Vergleich zum Vorjahr von 423 T€ um 455 T€ auf 878 T€ gestiegen. Gründe hierfür liegen vor allem in dem Anstieg der Forderungen gegen verbundene Unternehmen, die im Wesentlichen aus dem Cash-Pooling mit der Mark-E resultieren, und der liquiden Mittel. Auf der Passivseite der Bilanz ist das Eigenkapital in Höhe von 2.025 T€ konstant geblieben. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 4.505 T€ sind ebenfalls konstant geblieben und beinhalten ein Gesellschafterdarlehen über 4.500 T€.

Die Eigenkapitalquote (Eigenkapital in Höhe von 2.025 T€ im Verhältnis zum Gesamtkapital in Höhe von 6.538 T€) ist mit 31,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Umsatzrentabilität (Betriebsergebnis in Höhe von 344 T€ im Verhältnis zu den Umsatzerlösen in Höhe von 875 T€) ist um 13,3 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr auf 39,3 Prozent gesunken.

Die Gesellschaft konnte im Geschäftsjahr jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommen. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beläuft sich ergebnisbedingt auf 990 T€ (im Vorjahr 1.061 T€). Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit steigt im Wesentlichen aufgrund fehlender Investitionen und höherer Zinserträge aus dem Cash-Pooling auf 66 T€ (im Vorjahr -538 T€). Der Zahlungsmittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit von -566 T€ (im Vorjahr -237 T€) ergibt sich aus der Ergebnisabführung des Vorjahres und den gezahlten Zinsen.

Gesamtbeurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Insgesamt verfügt NOVASTROM über eine solide Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Zur Erläuterung der außerbilanziellen Verpflichtungen verweisen wir auf den Anhang.

Chancen- und Risikobericht

Wirtschaftliche Lage

Die deutsche Wirtschaft war im Jahr 2023 durch eine hohe Inflation (+5,9 Prozent), steigende Zinsen, volatile Märkte sowie eine schwache konjunkturelle Entwicklung in der Welt geprägt. Das deutsche BIP sank um 0,3 Prozent ab und verzeichnete damit erstmals seit dem Corona-Jahr 2020 ein Minus 2. Die Vorhersagen für das laufende Geschäftsjahr schwanken teilweise sehr stark. Laut Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) wird wieder ein leichtes Wachstum in Höhe von rund 0,3 Prozent erwartet 3.

Trotz der leicht positiven Erwartungen bestehen jedoch weiterhin auch hohe Unsicherheiten für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland sowie weltweit. So zog beispielweise die Inflation zuletzt wieder leicht von 3,2 Prozent im November auf 3,7 Prozent im Dezember 2023 an. Die durchschnittliche Teuerungsrate lag im abgelaufenen Geschäftsjahr bei rund 5,9 Prozent 4. Für das Jahr 2024 wird aktuell von einer Inflationsrate von rund 2,8 Prozent ausgegangen 5. Damit bleibt sie auch im längerfristigen Vergleich zunächst überdurchschnittlich hoch.

In den vergangenen eineinhalb Jahren haben sich die Zinsen in Europa deutlich erhöht. Der Leitzins der Europäischen Zentralbank kletterte auf 4,5 Prozent. Die gestiegenen Zinsen führen aktuell dazu, dass sich die angespannte Lage in einigen Branchen wie zum Beispiel der Baubranche weiter verschärft. Zudem ist die Gefahr hoch, dass die hohen Zinsen negativ auf die Konjunktur wirken, wenn zum Beispiel verschuldeten Akteuren Grenzen aufgezeigt werden und in der Folge die Insolvenzzahlen in die Höhe schnellen oder wichtige Investitionen ausbleiben.

Nach dem drastischen Anstieg der Commodity-Preise im Jahr 2022 hat sich der Markt im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 beruhigt. Diese Entwicklung hat der Branche vor Augen geführt, wie sensibel die Energiemärkte auf internationale Krisen reagieren. Die Erneuerbare Energien-Branche war allerdings - zumindest was den Anlagenbetrieb (im Gegensatz zur Projektentwicklung) angeht - ein Profiteur dieser Krisenlage. Die Vergütungen sind in der Regel, zumindest bei den Laufwasserkraftwerken und den Fotovoltaikanlagen, durch die EEG-Vergütung nach unten abgesichert, profitieren aber von den Preisausschlägen nach oben. Das Risiko, dass geopolitische Spannungen, allgemeine Versorgungsengpässe sowie sich ändernde politische Rahmenbedingungen extreme Preisentwicklungen und hohe Volatilitäten auch in der Zukunft zur Folge haben könnten, betrifft die Anlagen nur indirekt. Der Anlagenbetrieb erfordert die Verfügbarkeit von Fachfirmen für Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen. Eine hohe Inflationsrate und der in der Energiebranche deutlich spürbare Fachkräftemangel sowie lange Lieferzeiten für Ersatzteile gefährden Betrieb und Wirtschaftlichkeit von Kraftwerken.

Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland ist im Jahr 2023 ins Stocken geraten, für das Jahr 2024 besteht das Risiko, dass sich diese Entwicklung entgegen aktuellen Prognosen fortsetzt und in einer Rezession münden könnte.

Die beschriebenen wirtschaftlichen Entwicklungen haben auch Auswirkungen auf die NOVASTROM. Die hieraus resultierenden wesentlichen Risiken für die NOVASTROM werden in der nachfolgenden Risikolage dargestellt.

2 Destatis. <https://Destatis.de/Pressemitteilung Nr. 019/24 vom 15.01.2024/Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 um 0,3 % gesunken.
3 OECD. <https//OECD.org/Economic Outlook/february-2024/#gdp-growth.
4 Destatis. <https://Destatis.de/Pressemitteilung Nr. 020/24 vom 16.01.2024/Inflationsrate im Jahr 2023 bei +5,9 %.
5 Tagesschau. <https://Tagesschau.de/Wirtschaft/Konjunktur/Inflation-Prognosen-101.html.

Risikolage

Sowohl hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit als auch in Bezug auf die Ergebnisauswirkung stellt eine deutliche Unterschreitung der Planerlöse in den Laufwasserkraftwerken das größte Risiko dar. Ursachen für eine deutliche Planunterschreitung können sowohl wetterbedingt (geringe Wasserführung der Lenne) als auch technisch bedingt (lange Ausfallzeiten auf Grund technischer Störungen einer Anlage oder ungeplanter Sanierungsbedarf) sein. Das allgemeine Risiko eines Erlösausfalls wird seitens der NOVASTROM als mittel eingestuft.

Beim Laufwasserkraftwerk Siesel wird die Durchsickerung des Bahndamms ein Problem bleiben, das sich mit vertretbarem Aufwand nicht dauerhaft lösen lässt. Über die Problematik und den Verlauf der Untersuchungen wurde in den Lageberichten 2019 bis 2021 berichtet. Bis auf Weiteres ist der Betrieb uneingeschränkt freigegeben. Regelmäßige Beobachtungen und Messungen der Sickerwassermenge bzw. einer Lageveränderung des Bahndamms werden den Betrieb aber voraussichtlich dauerhaft begleiten. Ein Restrisiko, dass das Kraftwerk bei einer Veränderung der aktuellen Situation aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit der erforderlichen Maßnahmen oder mangels Genehmigungsfähigkeit eines Weiterbetriebs stillgelegt werden muss, bleibt dauerhaft bestehen. Die Risikowirkung stuft die NOVASTROM als mittel ein.

Von der Eintrittswahrscheinlichkeit ähnlich hoch wie wetterbedinge Ertragsabweichungen bei den Laufwasserkraftwerken, aber mit geringerer Ergebnisauswirkung, ist das Risiko von Ertragsabweichungen bei den Fotovoltaikanlagen zu bewerten. Viel Regen führt tendenziell zu viel Ertrag aus der Wasserkraft und wenig Ertrag aus der Fotovoltaik. Die Risiken von Ertragsminderungen aus Wasserkraft und Fotovoltaik korrelieren daher negativ. Die NOVASTROM stuft die Risikowirkung als gering ein.

Eine Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen wird eher als Risiko denn als Chance eingeschätzt. Grundsätzlich sind die Anforderungen an die ökologische Qualität von Wasserkraftanlagen in der Vergangenheit immer weiter gestiegen. Auch wenn dieses den Erhalt oder den politisch eigentlich gewünschten weiteren Ausbau der Stromerzeugung aus Wasserkraft erschwert, wird eher eine Verschlechterung als eine Verbesserung der Rahmenbedingungen erwartet. Von Eintrittswahrscheinlichkeit und Ergebnisauswirkung ist eine Quantifizierung aber kaum möglich. Im Vergleich zu den anderen genannten Risiken wird es als gering eingeschätzt.

Darstellung der wesentlichen Chancen

Die wesentlichen Chancen sind spiegelbildlich zu den oben genannten Risiken eine wetterbedingte Mehrerzeugung in den Laufwasserkraftwerken und - mit deutlich geringerer Ergebnisauswirkung - in den Fotovoltaikanlagen.

Die Krisenjahre 2021 und 2022 (Corona, Russland-Ukraine-Krieg) haben gezeigt, dass unerwartete Marktverwerfungen zu erheblichen Ergebnisverbesserungen der NOVASTROM führen können.

Prognosebericht

Grundsätzlich ist zu erwarten, dass die Ertragslage der Kraftwerke zunehmend unsicher wird und somit sowohl die Jahreserträge als auch die Plan-Ist-Abweichungen stark schwanken werden. Dieses ist auf zunehmende Extremwetterereignisse zurückzuführen. In den letzten Jahren hat sich das in Form von langanhaltenden Niedrigwasserständen negativ ausgewirkt. 2023 schlug der Trend mit einem sehr regenreichen Jahr in die entgegengesetzte Richtung um, wobei anzumerken ist, dass Laufwasserkraftwerke nicht von Hochwassern profitieren, sondern von langanhaltend stabil hoher Wasserführung.

Ferner ist zu erwähnen, dass wesentliche Komponenten aller drei Laufwasserkraftwerke fast 100 Jahre alt sind. Dazu gehören die Krafthäuser, Wehranlagen und Obergräben sowie auch fast alle Turbinen und Generatoren. Wesentliche Modernisierungen dieser Anlagenteile sind sehr aufwändig und werden jedes Mal die grundsätzliche Frage nach der Wirtschaftlichkeit eines Weiterbetriebs aufwerfen. Die alte Technik führt tendenziell zu abnehmenden Verfügbarkeiten und steigendem Instandhaltungsaufwand, wie im Jahr 2022 (LWK Siesel) und im Jahr 2023 (LWK Bockeloh) deutlich wurde.

Die Strompreisentwicklung 2021, 2022 und auslaufend 2023 zeigt, dass direktvermarktete EEG-Anlagen das Potenzial haben, zeitweise deutlich höhere Stromerlöse zu erzielen als die eingeplante EEG-Vergütung (siehe auch Chancenbericht). NOVASTROM profitiert hier von der Einbindung in die ENERVIE Gruppe: Die Mark-E, die auch mit der Direktvermarktung beauftragt ist, hat über ihren Energiehandel die Möglichkeit, jeweils die besten Vermarktungsoptionen für die Kraftwerke flexibel und kurzfristig zu nutzen. Diese Marktentwicklungen lassen sich aber ebenso wie die Wetterkapriolen nicht planen. Fundamentalanalysen zeigen diese Entwicklungen in der Regel nicht.

Die NOVASTROM als ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der Mark-E wird von der Lage des Mutterunternehmens bzw. der ENERVIE Gruppe (Konzern) beeinflusst. Die aktuelle wirtschaftliche Situation der ENERVIE Gruppe und damit auch der NOVASTROM ist hinsichtlich der Ertrags- und Liquiditätsentwicklung stabil.

Investitionen

Das Investitionsvolumen der NOVASTROM in die immateriellen Vermögengegenstände des Anlagevermögens und in die Sachanlagen wird im Jahr 2024 rund 50 T€ betragen. Die finanziellen Mittel für das Investitionsvolumen werden vollständig über eine Innenfinanzierung bereitgestellt.

Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung

Wie in weiten Teilen der Wirtschaft sind auch in Deutschland die Auswirkungen der dynamischen Regierungspolitik, des Russland-Ukraine-Kriegs, des Nahostkonflikts, von Engpässen auf den Beschaffungsmärkten und der verstärkten Fokussierung auf den Klimaschutz nur begrenzt abschätzbar. Diese Faktoren begünstigen volatilere Rahmenbedingungen.

Die weitere Entwicklung der Ertragssituation der NOVASTROM hängt im Wesentlichen von der Stromerzeugung aus den Wasserkraftanlagen ab sowie in geringerem Maße von der Stromerzeugung aus den Fotovoltaikanlagen.

Für das Geschäftsjahr 2024 erwartet die NOVASTROM auf Basis ihrer gesellschafterseitig genehmigten Wirtschaftsplanung Umsatzerlöse in Höhe von 1.373 T€, die aufgrund der Pachterlöse aus den Laufwasserkraftwerken oberhalb der Vorjahresumsätze liegen, sowie ein EBT in Höhe von 714 T€. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichtes sind allerdings die Stromfutures für das laufende Jahr 2024 im Vergleich zum Zeitpunkt der Planung deutlich gesunken, so dass wesentlich geringere Pachterlöse, die in Abhängigkeit zu den Stromfutures stehen, und infolgedessen ein geringeres EBT für das Jahr 2024 erwartet werden.

Insgesamt erwartet die NOVASTROM für das Geschäftsjahr 2024 trotz der gegebenen und teilweise schwierigen Rahmenbedingungen eine unverändert solide Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation der ENERVIE Gruppe und der am 11. Dezember 2023 durch den Aufsichtsrat der ENERVIE gebilligten Mittelfristplanung kann dabei von einer ausreichenden Liquiditätsausstattung der NOVASTROM im Planungszeitraum ausgegangen werden.

Hagen, 25. April 2024

Dr. Arndt Bohrer

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA



31.12.2023 Vorjahreszahlen

Anhang T€
A. ANLAGEVERMÖGEN (1)


I. Immaterielle Vermögensgegenstände



entgeltlich erworbene Konzessionen,



gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte



sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

1.109,00 1
II. Sachanlagen



1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten



einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken
2.853.753,80
3.012
2. technische Anlagen und Maschinen
2.704.295,00
2.975



5.558.048,80 5.987



5.559.157,80 5.988
B. UMLAUFVERMÖGEN



I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (2)


1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
1.800,00
1
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
663.080,22
416
3. sonstige Vermögensgegenstände
0,00
3



664.880,22 420
II. Guthaben bei Kreditinstituten (3)
212.955,19 3



877.835,41 423
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN (4)
101.206,14 126



6.538.199,35 6.537

PASSIVA



31.12.2023 Vorjahreszahlen

Anhang T€
A. EIGENKAPITAL (5)


I. Gezeichnetes Kapital
25.000,00
25
II. Kapitalrücklage
2.000.000,00
2.000



2.025.000,00 2.025
B. RÜCKSTELLUNGEN (6)


sonstige Rückstellungen

6.100,00 6
C. VERBINDLICHKEITEN (7)


1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
1.865,60
1
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
4.504.995,68
4.505
3. sonstige Verbindlichkeiten
238,07
0



4.507.099,35 4.506



6.538.199,35 6.537

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023



2023 Vorjahreszahlen

Anhang T€
1. Umsatzerlöse (8) 874.648,77 1.062
2. sonstige betriebliche Erträge
132,09 0
3. Materialaufwand (9)

Aufwendungen für bezogene Leistungen
96.985,34 57
4. Abschreibungen


auf immaterielle Vermögensgegenstände


des Anlagevermögens und Sachanlagen (10) 404.298,00 417
5. sonstige betriebliche Aufwendungen
30.061,90 29
6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (11) 40.938,47 7
davon aus verbundenen Unternehmen 40.938,47 €;


im Vorjahr 7 T€


7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
157.650,00 158
davon an verbundene Unternehmen 157.500,00 €; (11)

im Vorjahr 158 T€


8. Ergebnis nach Steuern
226.724,09 408
9. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne (12) 226.724,09 408
10. Jahresüberschuss
0,00 0

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben

Die NOVASTROM GmbH, im Folgenden NOVASTROM genannt, hat ihren Sitz in Hagen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Hagen (HRB Nr. 3832).

Die NOVASTROM ist ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der Mark-E Aktiengesellschaft, Hagen (Handelsregister beim Amtsgericht Hagen, HRB Nr. 10), im Folgenden Mark-E genannt. Die NOVASTROM wird gemäß § 290 HGB in den Konzernabschluss der ENERVIE - Südwestfalen Energie und Wasser AG, Hagen (Handelsregister beim Amtsgericht Hagen, HRB Nr. 7436), im Folgenden ENERVIE genannt, einbezogen, die den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister bekannt gemacht.

Die NOVASTROM ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB. Nach § 9 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrages sind Jahresabschluss und Lagebericht entsprechend den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des HGB aufzustellen, festzustellen und zu prüfen.

Der mit Datum vom 27. Oktober 2004 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen Mark-E und NOVASTROM wurde durch Vertrag vom 11. Dezember 2014 geändert. Die Eintragung der Änderung des Vertrages in das Handelsregister des Amtsgerichts Hagen erfolgte am 23. Dezember 2014.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2005 hat NOVASTROM die drei Laufwasserkraftwerke Bockeloh, Wilhelmsthal und Siesel mit Vertrag vom 24. März 2005 an Mark-E verpachtet.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung ist das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Im Geschäftsjahr 2023 bestand eine umsatz- und ertragsteuerliche Organschaft mit der Mark-E.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Aktiva


Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern betragen 20 Jahre.

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, ebenfalls vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, bewertet. Die ausgewiesenen geleisteten Anzahlungen sind davon abweichend mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Nutzungsdauern betragen:

Sachanlagen Jahre
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken 17 bis 50
technische Anlagen und Maschinen fünf bis 40


Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit ihren Nominalwerten bzw. gemäß dem handelsrechtlichen Niederstwertprinzip bilanziert.

Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen werden, soweit möglich, aufgerechnet.

Das Guthaben bei Kreditinstituten wird mit seinem Nominalwert bilanziert.

Die als Rechnungsabgrenzungsposten aktivierten Pachtvorauszahlungen für Fotovoltaikanlagen werden über die vereinbarten Laufzeiten der Pachtverträge aufgelöst.

Passiva

Das Eigenkapital wird zum Nominalwert bilanziert.

Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt nach den Bewertungsvorgaben des § 253 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 HGB zum laufzeitäquivalent abgezinsten Erfüllungsbetrag der zugrunde liegenden Verpflichtung.

Die Bewertung der sonstigen Rückstellungen, die alle bis zum Aufstellungszeitpunkt erkannten Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen berücksichtigen, erfolgt mit dem Erfüllungsbetrag, der nach kaufmännischer Beurteilung vernünftig und notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Erläuterungen zur Bilanz
(1) Anlagevermögen


Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und der Abschreibungen ist in der Übersicht "Entwicklung des Anlagevermögens 2023" dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist.

(2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 663 T€ (im Vorjahr 416 T€) bestehen im Wesentlichen gegen die Mark-E in Höhe von 644 T€ (im Vorjahr 392 T€) und gegen die ENERVIE Vernetzt GmbH, Hagen, im Folgenden ENERVIE Vernetzt genannt, in Höhe von 19 T€ (im Vorjahr 24 T€). Bei den Ansprüchen gegen Mark-E handelt es sich hauptsächlich um Forderungen aus einem Tagesgeldkredit in Höhe von 1.000 T€ (im Vorjahr 720 T€) sowie im Vorjahr noch um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 82 T€. Diese wurden mit den Verbindlichkeiten gegenüber Mark-E in Höhe von 360 T€ (im Vorjahr 410 T€) aufgerechnet. Die Forderungen gegen ENERVIE Vernetzt umfassen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 19 T€ (im Vorjahr 57 T€). Im Vorjahr wurden diese ebenfalls mit den Verbindlichkeiten in Höhe von 33 T€ aufgerechnet.

Die Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

(3) Guthaben bei Kreditinstituten

Zum Bilanzstichtag hat die NOVASTROM bei der UniCredit Bank AG, Düsseldorf, einen Bankbestand in Höhe von 213 T€ (im Vorjahr 3 T€).

(4) Rechnungsabgrenzungsposten

Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält Pachtvorauszahlungen für Fotovoltaikanlagen in Höhe von 101 T€ (im Vorjahr 126 T€), die entsprechend der Laufzeit der Pachtverträge jährlich aufgelöst werden.

(5) Eigenkapital

Das Gezeichnete Kapital der NOVASTROM beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 25 T€ und befindet sich zu 100 Prozent im Besitz der Mark-E.

(6) Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen umfassen die Rückstellung für Jahresabschlusskosten in Höhe von 6 T€ (im Vorjahr 6 T€).

(7) Verbindlichkeiten


31.12.2023


davon mit einer Restlaufzeit

Gesamt ≤ 1 Jahr > 1 Jahr davon
> 5 Jahre

T€ T€ T€ T€
1. erhaltene Anzahlungen



auf Bestellungen 2 2 0 0
2. Verbindlichkeiten gegenüber



verbundenen Unternehmen 4.505 4.505 0 0

4.507 4.507 0 0

31.12.2022


davon mit einer Restlaufzeit

Gesamt ≤ 1 Jahr > 1 Jahr davon
> 5 Jahre

T€ T€ T€ T€
1. erhaltene Anzahlungen



auf Bestellungen 1 1 0 0
2. Verbindlichkeiten gegenüber



verbundenen Unternehmen 4.505 4.505 0 0

4.506 4.506 0 0


Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 4.505 T€ (im Vorjahr 4.505 T€) bestehen hauptsächlich gegenüber der Gesellschafterin Mark-E in Höhe von 4.500 T€ (im Vorjahr 4.500 T€). Dabei handelt es sich um ein Darlehen, das im Zusammenhang mit dem Erwerb der Laufwasserkraftwerke Bockeloh, Wilhelmsthal und Siesel, steht. Des Weiteren bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der Mark-E in Höhe von 360 T€ (im Vorjahr 410 T€), die vollständig mit den Forderungen gegen diese aufgerechnet worden sind. Dabei handelt es sich um die Verbindlichkeit aus der Gewinnabführung in Höhe von 227 T€ (im Vorjahr 408 T€), um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 133 T€ (im Vorjahr -1 T€) sowie im Vorjahr noch um Verbindlichkeiten aus sonstigen Leistungen in Höhe von 3 T€.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
(8) Umsatzerlöse


Die Umsatzerlöse beinhalten neben der Vergütung für die Lieferungen von elektrischer Energie nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz in Höhe von 190 T€ (im Vorjahr 201 T€) hauptsächlich Pachterlöse aus den Laufwasserkraftwerken in Höhe von 685 T€ (im Vorjahr 860 T€). Die Umsatzerlöse haben sich um 187 T€ vermindert und betragen nun 875 T€ (im Vorjahr 1.062 T€).

(9) Materialaufwand

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen sind von 57 T€ auf 97 T€ gestiegen. Diese Erhöhung um 40 T€ resultiert hauptsächlich aus den gestiegenen Fremdleistungen und -lieferungen für Instandhaltungen.

(10) Abschreibungen

Zu den Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen wird auf die Übersicht "Entwicklung des Anlagevermögens 2023" verwiesen.

(11) Finanzergebnis

Finanzergebnis 2023 2022 Veränderung

T€ T€ T€
Finanzerträge 41 7 34
davon sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 41 7 34
Finanzaufwendungen 158 158 0
davon sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen 158 158 0
Gesamt -117 -151 34


Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge beinhalten ausschließlich die Zinserträge aus dem Cash-Pooling mit Mark-E.

(12) Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne

Aufgrund des mit Mark-E bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags wird das Ergebnis nach Steuern in Höhe von 227 T€ (im Vorjahr 408 T€) zu 100 Prozent an die Gesellschafterin Mark-E abgeführt.

Sonstige Angaben
Mitarbeiter


Die Gesellschaft beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter.

Abschlussprüferhonorar

Das Honorar des Abschlussprüfers wird gemäß § 285 Nr. 17 HGB im Konzernabschluss der ENERVIE angegeben.

Angaben nach § 6b Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz

Die Gesellschaft verpachtet die in ihrem Besitz befindlichen drei Laufwasserkraftwerke Bockeloh, Siesel und Wilhelmsthal an Mark-E (Umsatzerlöse 685 T€). Darüber hinaus betreibt sie mehrere Fotovoltaikanlagen, für die sie von der ENERVIE Vernetzt EEG-Einspeisevergütungen erhält (Umsatzerlöse 190 T€). Die übrigen Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge betreffen ausschließlich die Verpachtung und den Betrieb von Erzeugungsanlagen.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt 141 T€ (im Vorjahr 169 T€). Darin sind 19 T€ (im Vorjahr 18 T€) sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber der Gesellschafterin Mark-E enthalten, die aus dem Vertrag über kaufmännische Dienstleistungen resultieren.

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der NOVASTROM haben, haben sich nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 nicht ergeben.

Organe der Gesellschaft

Der Geschäftsführung gehörte im Berichtsjahr an:

Dr. Arndt Bohrer, Dortmund (Dipl.-Ing., Jurist), Abteilungsleiter Mark-E

Der Geschäftsführer ist nebenamtlich tätig und erhält von der Gesellschaft keine Vergütung.

Hagen, 25. April 2024

Dr. Arndt Bohrer

Entwicklung des Anlagevermögens 2023


Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten

Stand Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand

01.01.2023


31.12.2023

I. Immaterielle




Vermögensgegenstände




entgeltlich erworbene Konzessionen,




gewerbliche Schutzrechte und ähnliche




Rechte und Werte sowie Lizenzen an




solchen Rechten und Werten 5.782,21 0,00 0,00 0,00 5.782,21
II. Sachanlagen




1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte




und Bauten einschl. der Bauten auf




fremden Grundstücken 5.504.553,12 0,00 24.797,36 0,00 5.479.755,76
2. technische Anlagen und Maschinen 9.053.504,26 0,00 0,00 0,00 9.053.504,26

14.558.057,38 0,00 24.797,36 0,00 14.533.260,02
Anlagevermögen gesamt 14.563.839,59 0,00 24.797,36 0,00 14.539.042,23

Kumulierte Abschreibungen

Stand Abschreibungen Abgänge Stand

01.01.2023 des Geschäfts-
31.12.2023


jahres


I. Immaterielle



Vermögensgegenstände



entgeltlich erworbene Konzessionen,



gewerbliche Schutzrechte und ähnliche



Rechte und Werte sowie Lizenzen an



solchen Rechten und Werten 4.384,21 289,00 0,00 4.673,21
II. Sachanlagen



1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte



und Bauten einschl. der Bauten auf



fremden Grundstücken 2.492.409,96 133.592,00 0,00 2.626.001,96
2. technische Anlagen und Maschinen 6.078.792,26 270.417,00 0,00 6.349.209,26

8.571.202,22 404.009,00 0,00 8.975.211,22
Anlagevermögen gesamt 8.575.586,43 404.298,00 0,00 8.979.884,43

Buchwerte

Stand Vorjahr

31.12.2023

I. Immaterielle

Vermögensgegenstände

entgeltlich erworbene Konzessionen,

gewerbliche Schutzrechte und ähnliche

Rechte und Werte sowie Lizenzen an

solchen Rechten und Werten 1.109,00 1.398,00
II. Sachanlagen

1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte

und Bauten einschl. der Bauten auf

fremden Grundstücken 2.853.753,80 3.012.143,16
2. technische Anlagen und Maschinen 2.704.295,00 2.974.712,00

5.558.048,80 5.986.855,16
Anlagevermögen gesamt 5.559.157,80 5.988.253,16

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers



An die NOVASTROM GmbH, Hagen

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der NOVASTROM GmbH, Hagen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der NOVASTROM GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (7.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Köln, den 26. April 2024

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Winkeler, Wirtschaftsprüfer

Schier, Wirtschaftsprüfer

Feststellung des Jahresabschlusses


Der Jahresabschluss wurde am 9. Juli 2024 festgestellt.

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