BHG
GmbH
Kochel
a.See
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
895.946,96 |
1.482.984,99 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
51.806,00 |
57.024,00 |
| II.
Sachanlagen |
347.779,60 |
368.260,60 |
| III.
Finanzanlagen |
496.361,36 |
1.057.700,39 |
| B.
Umlaufvermögen |
590.355,07 |
924.057,94 |
| I.
Vorräte |
38.808,35 |
48.655,94 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
510.599,84 |
811.743,61 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
485.991,29 |
747.342,09 |
| davon
gegen Gesellschafter |
0,00 |
300.000,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
40.946,88 |
63.658,39 |
| Aktiva |
1.486.302,03 |
2.407.042,93 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.274.879,16 |
1.764.364,49 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.339.364,49 |
1.874.944,79 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
89.485,33 |
135.580,30 |
| B.
Rückstellungen |
8.000,00 |
6.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
203.422,87 |
636.678,44 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
90.310,67 |
490.085,77 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
113.112,20 |
146.592,67 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
30.764,71 |
58.719,91 |
| Passiva |
1.486.302,03 |
2.407.042,93 |
sonstige Berichtsbestandteile
Anhang
für das Berichtsjahr 2022
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvor-schriften des
Handelsgesetzbuches für Kapitalgesellschaften
aufgestellt. Daneben waren die Vorschriften über die
Rechnungslegung für Gesellschaften mit
beschränkter Haftung zu beachten. Die Aufstellung der
Bilanz erfolgte nach dem großen Bilanzschema des
§ 266 HGB. Die Offenlegung der Bilanz ist nach dem
kleinen Bilanzschema i. S. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB
vorgesehen.
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgte zu
Anschaffungskosten, wobei bei den
Vermögensgegenständen, deren Nutzung zeitlich
begrenzt ist, die Anschaffungskosten um
planmäßige Abschreibungen entsprechend der
voraussichtlichen Nutzungsdauer vermindert worden sind. Der
angewandte Abschreibungsplan entspricht den steuerlich
zulässigen linearen Abschreibungsvorgaben, wobei keine
Unterschiede zwischen steuerlicher und handelsrechtlicher
Nutzungsdauer unterstellt werden können.
Der derivativ erworbene Geschäft- oder
Firmenwert wurde in Einklang mit der steuerlichen
Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG über 15
Jahre abgeschrieben, da dies im Falle des erworbenen
Getränkehandels den handelsrechtlichen
Grundsätzen ordnungsgemäßer
Buchführung nicht widerspricht.
Von der steuerlichen Bewertungsfreiheit für
geringwertige, selbständig nutzungsfähige,
bewegliche Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens mit Anschaffungskosten bis EUR
800,00, die im Zugangsjahr voll abgeschrieben werden
können, wurde auch in der Handelsbilanz in vollem
Umfang Gebrauch gemacht, da auch dies den
handelsrechtlichen Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung nicht
widerspricht. Außerplanmäßige
Ab-schreibungen waren im Geschäftsjahr nicht
erforderlich.
Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu
Anschaffungskosten bewertet. Teilwertabschreibungen
erschienen nicht erforderlich, da bestehende
Wertminderungen als voraussichtlich nicht dauerhaft
angesehen wurden.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände,
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten
wurden mit dem Nennwert angesetzt. Alle erkennbaren
Einzelrisiken wurden bei der Bewertung berücksichtigt.
Das gezeichnete Kapital beinhaltet das voll
einbezahlte Stammkapital, das zum Nennwert ausgewiesen ist.
Rückstellungen wurden für alle erkennbaren
ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung in angemessener Höhe
gebildet. Andere Rückstellungen erschienen nicht
erforderlich.
Verbindlichkeiten wurden zum Nominalwert angesetzt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Sonstige Pflichtangaben
zu § 251 HGB
Nicht auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesene
vertragliche Haftungsverhältnisse, die über die
gesetzlichen Haftungen hinausgehen, waren im
Geschäftsjahr nicht gegeben.
zu § 285 Ziff. 1 a und b HGB
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
EUR 47.634,40 (Vorjahr EUR 64.146,30).
zu § 285 Ziff. 3 a HGB
Nicht in der Bilanz enthaltenen sonstigen
Verpflichtungen für Miet- und Leasingverträge
bestehen in Höhe von EUR 2.634,66 (Vorjahr EUR
6.147,54).
zu § 285 Ziff. 7 HGB
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer
während des Geschäftsjahres betrug 6
(Vorjahr: 6).
Sonstiges
Auf die Aufstellung eines Lageberichts wurde aufgrund
bestehender Befreiungsvorschriften im Geschäftsjahr
aus verwaltungsökonomischen Gründen verzichtet.
Auf die Aufstellung eines Anlagengitters wurde wegen
der Befreiungsvorschrift des § 288 Abs. 1 Ziff. 1
HGB im Geschäftsjahr verzichtet.
Kochel a. See, den 12.12.2023
Engelbert Bolligs
(Geschäftsführung)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2023 festgestellt.
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