R. Freitag Modehandelsgesellschaft mbHLiquidiert
04509 Delitzsch, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rosemarie Freitag seit 16.1.2019 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
R. Freitag Modehandelsgesellschaft mbHDelitzschJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Bilanz
AnhangAllgemeine Angaben zu Bilanzierung, Bewertung, Währungsumrechnung und KonsolidierungDie R. Freitag Modehandelsgesellschaft mbH hat ihren
Sitz in Delitzsch und ist eingetragen in das
Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig.
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Die dem Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2017 zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden werden unverändert fortgeführt. Die Vorjahreszahlen wurden im Hinblick auf die Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz mit Ausnahme des Ausweises der nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen nicht angepasst. Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar. Die Gesellschaft befindet sich seit 01.01.2019 in Liquidation. Informationen zur BilanzEntgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden bei Zugang mit ihren
Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig
linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 800,00 EUR wurde auch in der Handelsbilanz vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt. Bei der Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden in die Herstellungskosten einbezogen: Materialeinzel- und Materialgemeinkosten, Fertigungseinzel- und Fertigungsgemeinkosten sowie die Sonderkosten der Fertigung. Die Warenbestände wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich sind die niedrigeren beizulegenden Werte angesetzt worden. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Soweit Rückstellungen eine Restlaufzeit von über einem Jahr ausweisen, wurden sie mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie sind alle innerhalb eines Jahres fällig. Sicherheiten wurden nicht gestellt. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen besteht der übliche Eigentumsvorbehalt. In den Verbindlichkeiten sind solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 456,00 € enthalten. Auf den Ausweis der latenten Steuern wurde gemäß § 274 a HGB verzichtet. Sonstige AngabenAls Geschäftsführerin war im Geschäftsjahr bestellt: Rosemarie Freitag Unterschrift der GeschäftsleitungDelitzsch, den 27. Juni 2019 gez. Rosemarie Freitag sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2019 von der Gesellschafterversammlung festgestellt. |
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