Kaspar Haller GmbH

82386 Huglfing, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 82502
Eingetragen
21.9.1987
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Immobiliengeschäfte jeder Art, insbesondere Erwerb und Veräußerung von Grundbesitz und dessen Verwaltung und Vermietung, ausgenommen Geschäfte, die der Genehmigung nach § 34 c der Gewerbeordnung bedürfen.

Historie

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Management

NameRolle
Klaus Haller
seit 12.1.2005
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kaspar Haller GmbH

Huglfing

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

14335,00

III. Finanzanlagen

23625,65

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

37960,65



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25564,59

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

3952,70

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

2420,66

B. Rückstellungen

6022,70

C. Verbindlichkeiten

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

37960,65

ANHANG

A. Allgemeines

Der Anhang wird nach den Bestimmungen der §§ 284 HGB unter Anwendung der für "kleine Kapitalgesellschaften" geltenden Vorschriften erstellt.

Der Jahresabschluß zum 31.12.2010 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches nach Änderung durch das Bilanzrichtrichtliniengesetz erstellt, somit unter Anwendung der § 242 ff HGB.

Die Gliederung der Bilanz zum 31.12.2010 wurde nach § 266 HGB die der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 Abs. 2 HGB, (Gesamtkostenverfahren) HGB vorgenommen.

Die Bewertung erfolgt unter dem Gesichtspunkt der Fortführung des Unternehmens. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet, wobei das Vorsichtsprinzip beachtet ist.

Danach sind vorhersehbare Risiken und Verluste die bis zum Abschlußstichtag und dem Tag der Bilanzaufstellung bekanntgeworden sind berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlußstichtag und dem Tag der Bilanzaufstellung bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlußstichtag realisiert sind.

Die Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungskosten, vermindert um erforderliche Abschreibungen bewertet. Die Bewertung wurde nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 252 bis 256 HGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften nach den §§ 279 bis 283 HGB vorgenommen.

 

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