Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 714996
Eingetragen
20.7.2012
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieEntwicklung und Programmierung von AnwendungssoftwareGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Software-Entwicklung, EDV-Beratung und Vertrieb von EDV-Produkten aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Hans-Ulrich Teufel
seit 20.7.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Hans-Ulrich Teufel
Heidelberg
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Extradat Software GmbH

Heidelberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 8.024,00 7.814,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.148,00 1,00
II. Sachanlagen 5.876,00 7.813,00
B. Umlaufvermögen 233.061,58 185.930,57
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 28.203,61 18.727,65
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 204.857,97 167.202,92
Summe Aktiva 241.085,58 193.744,57

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 224.416,57 183.196,90
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 158.196,90 130.440,22
III. Jahresüberschuss 41.219,67 27.756,68
B. Rückstellungen 8.246,42 2.548,00
C. Verbindlichkeiten 8.422,59 7.999,67
Summe Passiva 241.085,58 193.744,57

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft gemäß § 267a HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses für kleine Kapitalgesellschaften wurden in Anspruch genommen.

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz erfolgte gem. § 266 HGB. Von der Erleichterung für kleine Kapitalgesellschaften gem. § 266 Abs. 1 S. 3 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß EStG § 7 Abs. 1 nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00) wurden gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Währungsumrechnung

Fremdwährungsforderungen oder Fremdwährungsverbindlichkeiten waren nicht vorhanden.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Es bestanden Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als ein Jahr i.H.v. 0,00 € (VJ: 0,00 €) (§ 268 Abs. 4 S.1 HGB).

Es bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern i.H.v. 0,00 € (VJ: 0,00 €) (§ 42 Abs. 3 GmbHG).

Es bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr i.H.v. 8.422,59 € (VJ: 7.999,67 €) (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB).

Es bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren i.H.v. 0,00 € (VJ: 0,00 €) (§ 285 S.1 Nr.1a HGB).

Es bestanden keine Verbindlichkeiten, der durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind (§ 285 S.1 Nr. 1b HGB).

Es lagen keine weiteren Sachverhalte vor, über die gem. §§ 284, 285 HGB zu berichten wäre.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB.

Ergänzende Angaben

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

(1) Geschäftsführer

Hans-Ulrich Teufel, Dipl. Physiker, selbständiger Softwareberater

Sonstige Verpflichtungen

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 30.04.2018 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 genehmigt und festgestellt.

Dem Geschäftsführer wurde Entlastung erteilt.

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