Verkehrsgesellschaft Prignitz mbHLiquidiert

19322 Weisen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Neuruppin HRB 1964
Vorher
Verkehrsgesellschaft Prignitz GmbH
Eingetragen
7.4.2005
Branche
Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich OmnibusbahnhöfenPersonenbeförderung im Linienverkehr auf der StraßeBetrieb von Verkehrswegen für Straßenfahrzeuge
Gegenstand
Hierzu gehört insbesondere die weitestgehende Integration des Schülerverkehrs in den allgemeinen Linienverkehr sowie die bedarfsgerechte Entwicklung von Sonderbedienungsformen. Erstellung, Entwicklung und Anwendung eines einheitlichen Tarifs-, Verkaufs-, Informationssystems sowie die erforderliche Verrechnung zwischen den kommunalen Gebietskörperschaften und den ÖPNV-Betreibern. Einheitliches Marketing, Öffentlichkeitsarbeit und Werbung. Herausgabe eines Gesamt-/Gemeinschaftsfahrplanes. Eventuelle Anmietung von weiteren Auftragsunternehmen. Die Gesellschaft übt ihre Tätigkeit im Interesse der Bevölkerung ihres Verkehrsgebietes nach kaufmännischen Grundsätzen aus. Einholung und Haltung der erforderlichen Genehmigungen.Durchführung von Linienverkehren und Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) des Nahverkehrsraumes Landkreis Prignitz sowie in angrenzenden Verkehrsgebieten, insbesondere durch Einrichtung und Betrieb von Linien und Freistellungsverkehren, die die Beteiligung an Unternehmen, die diese Zwecke fördern

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Tobias Heuer
seit 25.2.2026
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Verkehrsgesellschaft Prignitz mbH i.L.

Perleberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2022 bis zum 31.07.2023

Lagebericht


I. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft befand sich mit Ablauf des 31.07.2016 in Liquidation. Die Liquidation wurde zum 31.05.2022 abgeschlossen. Mit Kreistagsbeschluss vom 28.09.2023 wurde beschlossen, die anhängige Löschung der Gesellschaft zu stoppen. Mit Gesellschafterbeschluss vom 12.07.2024 wurde die Fortsetzung der Gesellschaft beschlossen..

Der Landkreis Prignitz ist alleiniger Gesellschafter der Verkehrsgesellschaft Prignitz mbH i.L. (VGP mbH i.L.).

II. Umsatzentwicklung
Die Gesellschaft erzielt keine Umsätze aus laufender Geschäftstätigkeit.

III. Anlagevermögen
Das Anlagevermögen wurde im Rahmen der Liquidation veräußert bzw. nach Ablauf des Sperrjahre an den Gesellschafter übertragen.

IV. Vermögenslage und Kapitalstruktur

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07/2023
07/2022
Veränderung
Veränderung


in T€
in T€
in T€
in %




Jahr 07/2023 zu 07/2022
Anlagevermögen

0,0
0,0
0,0
0,0%
Umlaufvermögen

155,2
162,1
-6,9
-4,2%
Aktiva

155,2
162,1
-6,9
-4,2%
Eigenkapital

148,7
159,1
-10,4
-6,5%
Rückstellungen

6,5
3,0
3,5
116,7%
Kurzfristige Schulden

0,0
0,0
0,0
0,0%
Passiva

155,2
162,1
-6,9
-4,2%


Die Liquidität der Verkehrsgesellschaft Prignitz mbH i.L. ist ausreichend. Für die Zeit der Liquidation ist die Zahlungsfähigkeit gesichert.

V. Zukünftige Entwicklung und Risikobetrachtung

Gemäß dem Beschluss des Kreistages Prignitz vom 22.05.2014 und der Gesellschafter- versammlung vom 07.06.2016 wurde die Verkehrsgesellschaft Prignitz mbH zum 31.07.2016 aufgelöst.

Mit Kreistagsbeschluss vom 28.09.2023 wurde beschlossen, die anhängige Löschung der Gesellschaft zu stoppen. Mit Gesellschafterbeschluss vom 12.07.2024 wurde die Fortsetzung der Gesellschaft beschlossen.

Bilanz

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Aktiva

31.7.2023
EUR
31.7.2022
EUR
A. Umlaufvermögen 155.247,58 162.084,65
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 25,71 25,71
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 155.221,87 162.058,94
Aktiva 155.247,58 162.084,65
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Passiva

31.7.2023
EUR
31.7.2022
EUR
A. Eigenkapital 148.747,58 159.084,65
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 133.520,06  
III. Jahresfehlbetrag 10.337,07  
IV. Bilanzgewinn / Bilanzverlust   133.520,06
davon Gewinn-/Verlustvortrag   248.177,12
B. Rückstellungen 6.500,00 3.000,00
Passiva 155.247,58 162.084,65

Gewinn- und Verlustrechnung

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1.8.2022 - 31.7.2023
EUR
1.8.2021 - 31.7.2022
EUR
1. Rohergebnis 2.000,00 32.406,68
2. Personalaufwand 649,31 4.165,02
a) Löhne und Gehälter 450,00 3.195,00
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 199,31 970,02
3. sonstige betriebliche Aufwendungen 11.687,76 25.602,09
4. Ergebnis nach Steuern -10.337,07 2.639,57
5. Jahresfehlbetrag 10.337,07 -2.639,57
6. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr   248.177,12
7. Entnahmen aus Gewinnrücklagen   332.703,37
a) aus anderen Gewinnrücklagen   332.703,37
8. Ausschüttung   450.000,00
9. Bilanzgewinn / Bilanzverlust   133.520,06

Anhang


Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Verkehrsgesellschaft Prignitz mbH i.L.

Firmensitz laut Registergericht: Perleberg

Registereintrag: Handelsregister

Registergericht: Neuruppin

Register-Nummer.: 1964

Gemäß Gesellschaftsvertrag hat die Gesellschaft den Jahresabschluss nach den Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften offenzulegen.

Die Gesellschaft befand sich mit Ablauf des 31.07.2016 in Liquidation. Die Liquidation wurde zum 31.05.2022 abgeschlossen. Mit Kreistagsbeschluss vom 28.09.2023 wurde beschlossen, die anhängige Löschung der Gesellschaft zu stoppen. Mit Gesellschafterbeschluss vom 12.07.2024 wurde die Fortsetzung der Gesellschaft beschlossen.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Juli 2023 wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften des HGB und den ergänzenden Vorschriften des GmbHG aufgestellt.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt unter der Prämisse der Unternehmensfortführung.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben zur Bilanz

Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen

Die wesentlichen sonstigen Rückstellungen betreffen Jah­res­ab­schluss­er­stel­lung und -prü­fung (T€ 5,5).

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Zum Liquidator war im Geschäftsjahr vom 01.08.2022 bis zum 31.07.2023 bestellt:
Herr Michael Minning, Wohltorf

Herr Minning ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr vom 01.08.2022 bis zum 31.07.2023 an:

Frau Danuta Schönhardt, Geschäftsbereichsleiterin des Geschäftsbereichs III beim Landkreis Prignitz, (Vorsitzende),
Herr Andreas Ditten, Geschäftsbereichsleiter des Geschäftsbereichs II beim Landkreis Prignitz, (Stellvertretender Vorsitzender) bis zum 11.11.2022,
Herr Andreas Much, Sachgebietsleiter Wirtschaft und Infrastruktur, ab dem 08.12.2022
Herr Werner Steiner, Leiter Ingenieurbüro
Herr Jean Duwe, Angestellter,
Herr Michael Ballenthin,

Die gebuchten Aufwendungen für die Bezüge des Aufsichtsrates betragen im Geschäftsjahr € 0,00.

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Es wird vorgeschlagen den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres vom 01.08.2022 bis zum 31.07.2023 in Höhe von € 10.337,07 auf neue Rechnung vorzutragen.

Wesentliche Ereignissen nach dem Bilanzstichtag, die weder in der Bilanz noch in der GuV berücksichtigt sind, liegen nicht vor.

sonstige Berichtsbestandteile


Unterschrift des Geschäftsführers

Perleberg, den 05.01.2026

gez. Tobias Heuer, Geschäftsführer der Verkehrsgesellschaft Prignitz mbH


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.01.2026 festgestellt.

Bestätigungsvermerk


Bei dem nachstehenden Jahresabschluss handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt:

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Verkehrsgesellschaft Prignitz mbH i.L.

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Verkehrsgesellschaft Prignitz mbH i.L. – bestehend aus der Bilanz zum 31. Juli 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. August 2022 bis zum 31. Juli 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Verkehrsgesellschaft Prignitz mbH i.L. für das Geschäftsjahr vom 1. August 2022 bis zum 31. Juli 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

· entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Juli 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. August 2022 bis zum 31. Juli 2023 und
· vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung / unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen/falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen/falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung / unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen/dolosen Handlungen oder Unrichtigkeiten/Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – / falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht,/ aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden/ aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden/ eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten/höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden/höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da Verstöße betrügerisches/dolose Handlungen kollusives Zu­sammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
· gewinnen wir/erlangen wir ein Verständnis von dem/den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem/Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen / Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme/der internen Kontrollen der Gesellschaft / bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungs­legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
· beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses/Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
· beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
·  führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger / bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem/in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Hamburg, den 12.01.2026

auditor TREUHAND GMBH
WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT

 gez. HANS-JOACHIM KRIEGS
Wirtschaftsprüfer

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