Verkehrsgesellschaft Prignitz mbH i.L.
Perleberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2022 bis zum 31.07.2023
Lagebericht
I. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft befand sich mit Ablauf des 31.07.2016 in Liquidation. Die Liquidation
wurde zum 31.05.2022 abgeschlossen. Mit Kreistagsbeschluss vom 28.09.2023 wurde beschlossen,
die anhängige Löschung der Gesellschaft zu stoppen. Mit Gesellschafterbeschluss vom
12.07.2024 wurde die Fortsetzung der Gesellschaft beschlossen..
Der Landkreis Prignitz ist alleiniger Gesellschafter der Verkehrsgesellschaft Prignitz
mbH i.L. (VGP mbH i.L.).
II. Umsatzentwicklung Die Gesellschaft erzielt keine Umsätze aus laufender Geschäftstätigkeit.
III. Anlagevermögen Das Anlagevermögen wurde im Rahmen der Liquidation veräußert bzw. nach Ablauf des
Sperrjahre an den Gesellschafter übertragen.
IV. Vermögenslage und Kapitalstruktur
Die Liquidität der Verkehrsgesellschaft Prignitz mbH i.L. ist ausreichend. Für die
Zeit der Liquidation ist die Zahlungsfähigkeit gesichert.
V. Zukünftige Entwicklung und Risikobetrachtung
Gemäß dem Beschluss des Kreistages Prignitz vom 22.05.2014 und der Gesellschafter-
versammlung vom 07.06.2016 wurde die Verkehrsgesellschaft Prignitz mbH zum 31.07.2016
aufgelöst.
Mit Kreistagsbeschluss vom 28.09.2023 wurde beschlossen, die anhängige Löschung der
Gesellschaft zu stoppen. Mit Gesellschafterbeschluss vom 12.07.2024 wurde die Fortsetzung
der Gesellschaft beschlossen.
Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Firmenname laut Registergericht: Verkehrsgesellschaft Prignitz mbH i.L.
Firmensitz laut Registergericht: Perleberg
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Neuruppin
Register-Nummer.: 1964
Gemäß Gesellschaftsvertrag hat die Gesellschaft den Jahresabschluss nach den Vorschriften
für mittelgroße Kapitalgesellschaften offenzulegen.
Die Gesellschaft befand sich mit Ablauf des 31.07.2016 in Liquidation. Die Liquidation
wurde zum 31.05.2022 abgeschlossen. Mit Kreistagsbeschluss vom 28.09.2023 wurde beschlossen,
die anhängige Löschung der Gesellschaft zu stoppen. Mit Gesellschafterbeschluss vom
12.07.2024 wurde die Fortsetzung der Gesellschaft beschlossen.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Juli 2023 wurde nach den handelsrechtlichen
Vorschriften des HGB und den ergänzenden Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt unter der Prämisse der Unternehmensfortführung.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen
Die wesentlichen sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschlusserstellung und -prüfung (T€ 5,5).
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Zum Liquidator war im Geschäftsjahr vom 01.08.2022 bis zum 31.07.2023 bestellt: Herr Michael Minning, Wohltorf
Herr Minning ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Aufsichtsrat
Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr vom 01.08.2022 bis zum 31.07.2023 an:
Frau Danuta Schönhardt, Geschäftsbereichsleiterin des Geschäftsbereichs III beim Landkreis
Prignitz, (Vorsitzende), Herr Andreas Ditten, Geschäftsbereichsleiter des Geschäftsbereichs II beim Landkreis
Prignitz, (Stellvertretender Vorsitzender) bis zum 11.11.2022, Herr Andreas Much, Sachgebietsleiter Wirtschaft und Infrastruktur, ab dem 08.12.2022 Herr Werner Steiner, Leiter Ingenieurbüro Herr Jean Duwe, Angestellter, Herr Michael Ballenthin,
Die gebuchten Aufwendungen für die Bezüge des Aufsichtsrates betragen im Geschäftsjahr
€ 0,00.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Es wird vorgeschlagen den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres vom 01.08.2022 bis
zum 31.07.2023 in Höhe von € 10.337,07 auf neue Rechnung vorzutragen.
Wesentliche Ereignissen nach dem Bilanzstichtag, die weder in der Bilanz noch in der
GuV berücksichtigt sind, liegen nicht vor.
sonstige Berichtsbestandteile
Unterschrift des Geschäftsführers
Perleberg, den 05.01.2026
gez. Tobias Heuer, Geschäftsführer der Verkehrsgesellschaft Prignitz mbH
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.01.2026 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
Bei dem nachstehenden Jahresabschluss handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke
verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde
der folgende Bestätigungsvermerk erteilt:
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Verkehrsgesellschaft Prignitz mbH i.L.
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Verkehrsgesellschaft Prignitz mbH i.L. – bestehend
aus der Bilanz zum 31. Juli 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. August 2022 bis zum 31. Juli 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den
Lagebericht der Verkehrsgesellschaft Prignitz mbH i.L. für das Geschäftsjahr vom 1.
August 2022 bis zum 31. Juli 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum
31. Juli 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. August 2022 bis
zum 31. Juli 2023 und · vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang
mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung
mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung / unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards
für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften
und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung
des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend
beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen
Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht
zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss
und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses,
der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften
in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses
zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten –
falschen Darstellungen/falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h.
Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich,
die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen.
Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche
Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie
in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die
Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise
für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses
der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss
als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen
Darstellungen/falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern
ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft
vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit
den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen
Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile
zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür,
dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung / unter
Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prüfung
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können
aus Verstößen/dolosen Handlungen oder Unrichtigkeiten/Irrtümern resultieren und werden
als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie
einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder
unbeabsichtigter – / falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht,/
aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen
als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend
und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko,
dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden/ aus dolosen Handlungen
resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden/ eine aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt
wird, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten/höher als das Risiko, dass aus
Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden/höher
als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung
nicht aufgedeckt wird, da Verstöße betrügerisches/dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. · gewinnen wir/erlangen wir ein Verständnis von dem/den für die Prüfung des Jahresabschlusses
relevanten internen Kontrollsystem/Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts
relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter
den gegebenen / Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil
zur Wirksamkeit dieser Systeme/der internen Kontrollen der Gesellschaft / bzw. dieser
Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben. · beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. · ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit
im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel
an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen
können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht,
sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss
und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind,
unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen
auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise.
Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft
ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. · beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses/Darstellung,
Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie
ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. · beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung
und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. · führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben
von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen
die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde
liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko,
dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich
etwaiger / bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem/in internen Kontrollen, die
wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 12.01.2026
auditor TREUHAND GMBH WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT
gez. HANS-JOACHIM KRIEGS Wirtschaftsprüfer
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