Stammdaten

Register
Amtsgericht Darmstadt HRB 88723
Eingetragen
9.3.2010
Branche
BeteiligungsgesellschaftenVerarbeitung von Kaffee und Tee, Herstellung von Kaffee-ErsatzGroßhandel mit Kaffee, Tee, Kakao und Gewürzen
Gegenstand
1) Das Betreiben von Cafe´s (Kaffee und Kuchen mit kleinen Speisen) 2) Die Gesellschaft ist berechtigt, auch sonstige Geschäfte zu betreiben, welche den Gesellschaftszweck fördern. Sie darf insbesondere in anderen Unternehmen die Rechtsstellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin einnehmen. 3) Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten oder bestehende zu erwerben oder sich an diesen zu beteiligten und die Geschäftsführung an solchen Unternehmen auszuüben, sowie sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, den Zweck und die Unternehmung der Gesellschaft zu fördern. 4) Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Felicia Gliga
seit 9.3.2010
Geschäftsführer
Adela Ungar
seit 9.3.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Felicia Gliga
Assmannshäuser Straße 17, 65197 Wiesbaden
50.00%
Adela Ungar
Pappelstraße 1 A, 65428 Rüsselsheim
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Exelsa GmbH

Rüsselsheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis 31.12.2015

Bilanz

A K T I V A

31.12.2015 31.12.2014
A. ANLAGEVERMÖGEN 182.687,00 200.819,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 19.068,18 19.575,19

C. NICHT DURCH EIGENKAPITAL

GEDECKTER FEHLBETRAG

145.944,28 128.608,69
SUMME Aktiva 347.699,46 349.002,88

P A S S I V A

31.12.2015 31.12.2014
A. EIGENKAPITAL 0,00 0,00
B. RÜCKSTELLUNGEN 2.600,00 2.600,00
C. VERBINDLICHKEITEN 345.099,46 346.402,88
SUMME Passiva 347.699,46 349.002,88

Angaben unter der Bilanz

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden.

1.

Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Sie entspricht den Bestimmungen des HGB.

2.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückspflichten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz sowie in den Anlagen gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind nachfolgend gesondert angegeben.

3.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögengsgegenstände und die Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Bilanzstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Nutzung unterlagen, um die planmäßigen Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibungen war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 410,00 €) wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis zum Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.

Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

4.

Sonstige Angaben

1.

Vorräte

Der Warenbestand wurde durch körperliche Bestandsaufnahme ermittelt. Die Bewertung erfolgte durch die Geschäftsleitung zu den Einstandspreisen und soweit erforderlich mit dem niedrigeren Teilwert.

Die Prüfung der übergebenen Inventurwerte war nicht Gegenstand des Auftrags.

2.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Pauschalwertberichtigung auf Forderungen wurde wie in den Vorjahren mit 3% der Nettoforderungen ermittelt.

Eine namentliche Einzelaufstellung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen befindet sich in den Akten der Berichtsfirma.

3.

Flüssige Mittel/ Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Der ausgewiesene Kassenbestand stimmt mit dem Kassenbuch zum Bilanzstichtag überein. Die Kontoauszüge der Kreditinstitute zum Bilanzstichtag und zu Beginn des Folgejahres haben mir vorgelegen.

4.

Sonstige Rückstellungen

Für die Erstellung des Jahresabschlusses sowie die Ausfertigung der Steuererklärungen war aufgrund der BFH-Rechtsprechung eine entsprechende Rückstellung zu bilden.

5.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Eine namentliche Einzelaufstellung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen befindet sich in den Akten der Berichtsfirma.

6.

Investitionsabzugebetrag

Die gesetzlichen Regelungen für die Bildung und die Auflösungen eines Investitionsabzugsbetrages gem. § 7g Einkommensteuergesetz (EStG) habe ich mit der Geschäftsleitung erörtert.

II. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 17.335,59 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt.

III. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber den Gesellschafterinnen bestehen folgende Verpflichtungen:

1. Verrechnungskonto Gliga EUR 13.408,74

2. Verrechnungskonto Ungar EUR 88.366,41

Saldo EUR 101.775,15

IV.Nich durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Faktisch ist die Gesellschaft überschuldet. Aufgrund vorliegender Rangrücktrittserklärungen der Gesellschafterinnen wird aber de jure diese Überschuldung aufgehoben.

Eine Kapitalerhöhung ist zudem geplant.

V. Geschäftsführung

Im Berichtszeitraum waren folgende Geschäftsführerinnen tätig:

1.

Frau Felicia Gliege

2.

Frau Adela Corbelia Ungar

VI. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres

Seit dem Bilanzstichtag haben sich die geschäftlichen Aktivitäten entsprechend den Planungen in gewohntem Rahmen entwickelt.

Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach Schluss des Geschäftsjahres nicht ergeben.

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss und die Protokolle über die Gesellschafterversammlung wurden am 11.04.2017 festgestellt und unterzeichnet.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

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Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

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6 nahegelegene Organisationen

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