Geos IT GmbH
23mErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Felicia Gliga seit 9.3.2010 | Geschäftsführer |
Adela Ungar seit 9.3.2010 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Exelsa GmbHRüsselsheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis 31.12.2015BilanzA K T I V A
P A S S I V A
Angaben unter der BilanzAnhang I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Sie entspricht den Bestimmungen des HGB.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückspflichten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz sowie in den Anlagen gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind nachfolgend gesondert angegeben.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögengsgegenstände und die Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Bilanzstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Der Warenbestand wurde durch körperliche Bestandsaufnahme ermittelt. Die Bewertung erfolgte durch die Geschäftsleitung zu den Einstandspreisen und soweit erforderlich mit dem niedrigeren Teilwert. Die Prüfung der übergebenen Inventurwerte war nicht Gegenstand des Auftrags.
Die Pauschalwertberichtigung auf Forderungen wurde wie in den Vorjahren mit 3% der Nettoforderungen ermittelt. Eine namentliche Einzelaufstellung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen befindet sich in den Akten der Berichtsfirma.
Der ausgewiesene Kassenbestand stimmt mit dem Kassenbuch zum Bilanzstichtag überein. Die Kontoauszüge der Kreditinstitute zum Bilanzstichtag und zu Beginn des Folgejahres haben mir vorgelegen.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses sowie die Ausfertigung der Steuererklärungen war aufgrund der BFH-Rechtsprechung eine entsprechende Rückstellung zu bilden.
Eine namentliche Einzelaufstellung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen befindet sich in den Akten der Berichtsfirma.
Die gesetzlichen Regelungen für die Bildung und die Auflösungen eines Investitionsabzugsbetrages gem. § 7g Einkommensteuergesetz (EStG) habe ich mit der Geschäftsleitung erörtert. II. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 17.335,59 € auf neue Rechnung vorzutragen. Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt. III. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber den Gesellschafterinnen bestehen folgende Verpflichtungen: 1. Verrechnungskonto Gliga EUR 13.408,74 2. Verrechnungskonto Ungar EUR 88.366,41 Saldo EUR 101.775,15 IV.Nich durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Faktisch ist die Gesellschaft überschuldet. Aufgrund vorliegender Rangrücktrittserklärungen der Gesellschafterinnen wird aber de jure diese Überschuldung aufgehoben. Eine Kapitalerhöhung ist zudem geplant. V. Geschäftsführung Im Berichtszeitraum waren folgende Geschäftsführerinnen tätig:
VI. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres Seit dem Bilanzstichtag haben sich die geschäftlichen Aktivitäten entsprechend den Planungen in gewohntem Rahmen entwickelt. Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach Schluss des Geschäftsjahres nicht ergeben. Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss und die Protokolle über die Gesellschafterversammlung wurden am 11.04.2017 festgestellt und unterzeichnet. |
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