GoodBytz
GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.898.963,08 |
1.161.469,20 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.045.624,71 |
980.447,13 |
| II.
Sachanlagen |
853.338,37 |
181.022,07 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.507.343,62 |
879.495,05 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
155.124,63 |
143.812,33 |
| davon
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
2.735,00 |
|
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.352.218,99 |
735.682,72 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
17.411,64 |
8.914,96 |
| Aktiva |
5.423.718,34 |
2.049.879,21 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.147.788,57 |
1.950.513,56 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
37.962,00 |
32.143,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
7.227.481,56 |
2.492.907,00 |
| III.
Verlustvortrag |
574.536,44 |
8.409,71 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
1.543.118,55 |
566.126,73 |
| B.
Rückstellungen |
8.142,20 |
15.731,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
267.787,57 |
83.634,65 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
267.787,57 |
83.217,85 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
416,80 |
| Summe
Passiva |
5.423.718,34 |
2.049.879,21 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die GoodBytz GmbH hat ihren Sitz in Hamburg und ist
eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg
(HRB 171538).
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG). Ergänzend
zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die größenabhängigen Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften für den Anhang
gemäß §§ 274a, 288 HGB wurden
teilweise in Anspruch genommen.
Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des
Jahresabschlusses entsprechen den
Vorjahresgrundsätzen:
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(§ 255 II, III HGB) bilanziert.
Zum 31. Dezember 2021 wurden selbst geschaffene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens gemäß § 248 Abs. 2 HGB
angesetzt. Die Bewertung erfolgte zu Herstellungskosten
vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen.
Die Herstellungskosten umfassen Material- und
Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Teile
zugehöriger Gemeinkosten. Die Abschreibungen werden
über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von
zehn Jahren, d. h. bis 2033 vorgenommen, beginnend ab dem
01.01.2023.
Zum 31. Dezember 2023 wurden zwei weitere selbst
geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens angesetzt. Eine Abschreibung erfolgt
zu einem späteren Zeitpunkt.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen,
bewertet.
Die Sachanlagen werden zu den Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen,
angesetzt.
Im Berichtsjahr erworbene geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR
1.000,00 werden als Sammelposten über 5 Jahre
abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag
oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden
Wert angesetzt.
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils
zum Nennwert angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen sind mit dem
Betrag ausgewiesen, der unter Beachtung des
Vorsichtsprinzips bei vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Sämtliche Rückstellungen haben eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr und werden daher nicht abgezinst.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum
Erfüllungsbetrag.
Latente Steuern gemäß § 274 HGB
werden aufgrund des bestehenden Wahlrechts nach § 274a
Nr. 4 HGB nicht gebildet.
III.
Angaben zu Posten der Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Gliederung und Entwicklung des
Anlagevermögens und die Abschreibungen des
Geschäftsjahres werden im Anlagenspiegel (Anlage 5)
aufgezeigt.
2. Latente Steuern
Aufgrund der Inanspruchnahme des
Aktivierungswahlrechtes sich ergebende passive latente
Steuern auf selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände stehen aktive latente
Steuern aus Verlustvorträgen gegenüber, so dass
auch eine Passivierung der Latenzen als
Verbindlichkeitsrückstellung nicht erforderlich war.
3. Verbindlichkeiten und gewährte Sicherheiten
Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr
sämtlich eine Laufzeit bis zu einem Jahr und sind
nicht besichert.
IV.
Sonstige Angaben
1. Durchschnittliche Zahl beschäftigter
Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug
29,75.
2. Geschäftsführer
Der Geschäftsführung gehörte im
Geschäftsjahr an:
Herr Dr. Hendrik Susemihl, Hamburg;
Herr Kevin Johann Uwe Deutmarg, Hamburg;
Herr Sven Philipp von Stürmer, Hamburg.
Die Geschäftsführer sind jeweils
einzelvertretungsbefugt und von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Hamburg, den 11.03.2025
gezeichnet
Dr. Henrik Susemihl
Kevin Johann Uwe Deutmarg
Sven Philipp von Stürmer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.03.2024
festgestellt.
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