Im-mobil-Ja
GmbH
Offenbach
am Main (vormals: Obertshausen)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
24.946,40 |
10.433,18 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
12.336,94 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
24.946,40 |
10.433,18 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
15.296,84 |
8.534,18 |
| B.
Rückstellungen |
6.435,00 |
1.899,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.214,56 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.214,56 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
24.946,40 |
10.433,18 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma Im-mobil-Ja GmbH wurde
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter
Beachtung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamt-kostenverfahren gewählt.
Die Aufstellung der Bilanz erfolgt vor
Berücksichtigung der Gewinnverwendung.
Der Ausweis und die Gliederung des Jahresabschlusses
entsprechen den §§ 265 ff HGB.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
2.
Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung, §
284 ABS. 2
NR. 1 HGB
a)
Bilanzierungsmethoden
Ansatzpflichten:
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlust-rechnung wurden gemäß §§ 246 -
251 und 274 Abs. 1 HGB angesetzt.
Ansatzwahlrechte:
Ansatzwahlrechte wurden nicht in Anspruch
genommen.
b)
Bewertungsvorschriften
Allgemein: Die Vermögensgegenstände
und Schuldposten wurden den
Bewertungsgrundsätzen des § 252 HGB
entsprechend bewertet.
Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags angesetzt, sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Eine Rückstellung für latente Steuern war
nicht zu bilden.
c)
Grundlagen für die Umrechnung in Deutsche Mark,
§ 264 Abs. 2 Nr. 2 HGB
Der Jahresabschluss enthält keine Posten, denen
Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung
lauten.
3.
Erläuterungen zur Bilanz
Haftungsverhältnisse, §§ 251 und 268 VII
HGB
Eventualverbindlichkeiten aus
Haftungsverhältnissen liegen keine vor.
4.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Im außerordentlichen Ergebnis werden keine
Aufwendungen und Erträge aus der Erstanwendung des
BilMoG
gem. Art. 67 Abs. 7 EGHGB ausgewiesen.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, § 285 Nr. 6
und Nr. 29 HGB
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen das
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
5.
Sonstige Angaben
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
Name
Vorname
Engel Alexander
sonstige Berichtsbestandteile
Offenbach, den 06.12.2014
gezeichnet, Alexander Engel
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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