Karl Buchert GmbH
Heckenweg 3A, 97422 Schweinfurt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Maximilian Buchert seit 20.2.2020 | Geschäftsführer |
Siglinde Ehrenfels seit 26.9.2017 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 81.38% | |
J***** B****** | 18.62% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Karl Buchert GmbHSchweinfurtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Angaben unter der Bilanz
sonstige Berichtsbestandteile
Karl Buchert GmbH, Schweinfurt
Der Jahresabschluss der Gesellschaft Karl Buchert GmbH wird auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches in der aktuellen Fassung und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer "kleinen Kapitalgesellschaft" gem. § 267 Abs. 2 HGB auf. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses werden die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen. Für die Aufstellung der Bilanz wird die Gliederung gem. § 266 Abs. 1 Satz 2 HGB zugrunde gelegt. Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt gem. § 275 Abs. 2 HGB in der Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung und Bewertung der einzelnen Vermögens- und Schuldposten ist unter Beachtung der handelsrechtlichen Vorschriften erfolgt. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden, werden stetig angewendet. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer werden regelmäßig drei Jahre zugrunde gelegt, wenn sich nicht ein abweichender Zeitraum, in dem sie voraussichtlich genutzt können, ergibt. Die Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die handelsrechtliche Nutzungsdauer entspricht den handelsrechtlichen Grundsätzen. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden aus Vereinfachungsgründen entsprechend den ertragsteuerlichen Regelungen bewertet. Die Finanzanlagen betreffen Beteiligungen und werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die unter den Vorräten ausgewiesenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bzw. mit den zum Bilanzstichtag niedrigeren Tagespreisen bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Das strenge Niederstwertprinzip wird beachtet. In Arbeit befindliche Aufträge werden mit dem Material- und Lohneinzelkosten zuzüglich angemessener Teile der Gemeinkosten bewertet. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei den sonstigen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag wird unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit nicht vorgenommen. Die Verbindlichkeiten sind mit den vertraglich vereinbarten Erfüllungsbeträgen bilanziert. III. Angaben zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen gegenüber Gesellschaftern zum 31.12.2023 ergeben sich in Höhe von EUR 1.241.835,37 (im Vorjahr EUR 980.069,31). Eigenkapital Der Bilanzgewinn entwickelt sich wie folgt:
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