Stammdaten

Register
Amtsgericht Schweinfurt HRB 293
Eingetragen
12.4.1978
Branche
Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und KlimainstallationWärme- und KältehandelGroßhandel mit Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung
Gegenstand
Die Installation von Sanitäranlagen, Gasheizungen und Schwimmbädern, sowie der Verkauf dieser Anlagen und Gegenstände einschließlich Elektroartikeln, sowie der Betrieb einer Spenglerei.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Maximilian Buchert
seit 20.2.2020
Geschäftsführer
Siglinde Ehrenfels
seit 26.9.2017
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
81.38%
J***** B******
18.62%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

MB Holding GmbH
Germany
42.460 €
81.38%
J***** B******
9.715 €
18.62%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Karl Buchert GmbH

Schweinfurt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 191.210,00 165.275,01
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 10,00 10,00
II. Sachanlagen 181.200,00 155.265,01
III. Finanzanlagen 10.000,00 10.000,00
B. Umlaufvermögen 2.846.498,48 2.894.528,61
I. Vorräte 1.300.472,20 1.494.326,80
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.516.811,82 1.342.333,93
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 29.214,46 57.867,88
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.610,35 10.469,00
Aktiva 3.044.318,83 3.070.272,62

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 802.236,76 698.460,71
I. Gezeichnetes Kapital 52.175,00 52.175,00
II. Gewinnvortrag 646.285,71 603.310,84
III. Jahresüberschuss 103.776,05 42.974,87
B. Rückstellungen 607.122,00 621.271,50
C. Verbindlichkeiten 1.634.960,07 1.750.540,41
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 820.768,26 1.131.538,18
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 814.191,81 619.002,23
Summe Passiva 3.044.318,83 3.070.272,62

Angaben unter der Bilanz

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
ausschüttungsgesperrter Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen 6.226,00 29.314,00

sonstige Berichtsbestandteile

Karl Buchert GmbH, Schweinfurt

Anhang
für das Geschäftsjahr 2023


I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft:

Firma: Karl Buchert GmbH
Firmensitz: Schweinfurt
Registergericht: Handelsregister Schweinfurt
Register-Nr.: HR B 293

Der Jahresabschluss der Gesellschaft Karl Buchert GmbH wird auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches in der aktuellen Fassung und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer "kleinen Kapitalgesellschaft" gem. § 267 Abs. 2 HGB auf. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses werden die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen.

Für die Aufstellung der Bilanz wird die Gliederung gem. § 266 Abs. 1 Satz 2 HGB zugrunde gelegt.

Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt gem. § 275 Abs. 2 HGB in der Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung und Bewertung der einzelnen Vermögens- und Schuldposten ist unter Beachtung der handelsrechtlichen Vorschriften erfolgt.

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden, werden stetig angewendet.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer werden regelmäßig drei Jahre zugrunde gelegt, wenn sich nicht ein abweichender Zeitraum, in dem sie voraussichtlich genutzt können, ergibt.

Die Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die handelsrechtliche Nutzungsdauer entspricht den handelsrechtlichen Grundsätzen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden aus Vereinfachungsgründen entsprechend den ertragsteuerlichen Regelungen bewertet.

Die Finanzanlagen betreffen Beteiligungen und werden mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Die unter den Vorräten ausgewiesenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bzw. mit den zum Bilanzstichtag niedrigeren Tagespreisen bewertet.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Das strenge Niederstwertprinzip wird beachtet.

In Arbeit befindliche Aufträge werden mit dem Material- und Lohneinzelkosten zuzüglich angemessener Teile der Gemeinkosten bewertet.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Bei den sonstigen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag wird unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit nicht vorgenommen.

Die Verbindlichkeiten sind mit den vertraglich vereinbarten Erfüllungsbeträgen bilanziert.

III. Angaben zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen gegenüber Gesellschaftern zum 31.12.2023 ergeben sich in Höhe von EUR 1.241.835,37 (im Vorjahr EUR 980.069,31).

Eigenkapital

Der Bilanzgewinn entwickelt sich wie folgt:

Bilanzgewinn 01.01.2023
646.285,71
zuzüglich Jahresüberschuss 2023
103.776,05
Bilanzgewinn 31.12.2023

750.061,76



Für die Ausschüttung gesperrt im Sinne des § 253 Abs. 6 HGB sind EUR 6.226,00.

Pensionsrückstellung

Die Bildung der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen erfolgt auf der Basis finanzmathematischer Berechnungen der Versicherungsgesellschaft.

Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung ergibt sich in Höhe von EUR 550.381,00.

Von dem Wahlrecht, den Zuführungsbetrag zur Pensionsrückstellung mit der Mindestansammlung von 1/15-tel pro Jahr vorzunehmen, ist wie bereits im Vorjahr Gebrauch gemacht. Betreffend der Pensionsrückstellung ist ein Betrag in Höhe von EUR 2.591,00 noch nicht als Rückstellung in der handelsrechtlichen Bilanz ausgewiesen.

Die Pensionsrückstellungen werden nach der PUC-Methode (Projectet - Unit - Credit - Method) bewertet. Bei der Ermittlung der Rückstellung werden folgende Berechnungsparameter angesetzt:

Rechnungszins  1,82 %
Gehaltsdynamik  0,00 %
Rentendynamik 2,00 %
Biometrische Annahmen Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeit mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr belaufen sich auf EUR 820.768,26 (im Vorjahr EUR 1.131.538,18). Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten gemäß § 285 Nr. 1a HGB mit einer Restlaufzeit mit mehr als fünf Jahren, beträgt per 31.12.2023 EUR 660.778,45 (im Vorjahr EUR 482.017,33).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch eingetragene Grundschuld gemäß gesonderter Zweckerklärung, Sicherungsübereignung, sowie selbstschuldnerische Bürgschaft abgesichert.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 256.354,86 sind durch Eigentumsvorbehalt abgesichert.

IV. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse (§ 268 Abs. 7 Nr. 1 HGB)

Bezeichnung
EUR
Haftungsverhältnis gemäß § 251 HGB


Rahmenaval Sparkasse Schweinfurt-Haßberge, Nr. 7906590000
3.669,37



Mitglieder der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB)

Zum Geschäftsführer ist Herr Maximilian Buchert, Kaufmann, bestellt.

Von der Anwendung der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht.

V. Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses (§ 285 Nr. 34 HGB)

Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss mit dem bestehenden Gewinnvortrag zu verrechnen und den damit entstandenen Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

VI. Unterschrift gem. § 245 HGB

Der Jahresabschluss ist in der vorliegenden Form am 18.11.2024 von den Gesellschaftern festgestellt.

Schweinfurt, den 18.11.2024

Maximilian Buchert
(Geschäftsführer)

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