Placos
GmbH
Dresden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.471,80 |
7.087,10 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
601,00 |
601,00 |
| II.
Sachanlagen |
4.870,80 |
6.486,10 |
| B.
Umlaufvermögen |
550.748,65 |
716.995,81 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
11.792,29 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
310.253,22 |
433.491,94 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
240.495,43 |
271.711,58 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.719,13 |
901,27 |
| Aktiva |
559.939,58 |
724.984,18 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
368.956,74 |
410.996,19 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
343.956,74 |
385.996,19 |
| III.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
6.750,00 |
15.061,23 |
| C.
Verbindlichkeiten |
184.232,84 |
298.926,76 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
184.232,84 |
298.926,76 |
| Summe
Passiva |
559.939,58 |
724.984,18 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Placos GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Die Übermittlung des Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2022 zur Veröffentlichung im
elektronischen Bundesanzeiger gem § 352
Abs.1 HGB ist erfolgt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Von den
größenabhängigen Erleichterungen nach
§ 288 Abs.1 HGB wurde Gebrauch gemacht. Auf die
Angaben nach § 284 Abs.2 Nr.4 bis 8a, Nr. 9a und b
sowie die Nummern 12, 17, 19, 22 und 29 HGB wird
verzichtet.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: Placos
GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Dresden
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Amstgericht Dresden
Register-Nr.: HRB 35075
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss ist entsprechend der Vorschriften
des 3. Buches des HGB §§ 264 ff erstellt.
Dabei wurden die Gliederungsvorschriften § 266
HGB für die Bilanz und § 275 Abs.2 HGB für
die Gewinn- und Verlustrechnung für die
"große" Kapitalgesellschaft beachtet. Auf die in
§ 266 Abs.1und § 276 HGB vorgesehenen
Erleichterungen für kleine"
Kapitalgesellschaften wurde verzichtet.Die
Bewertung der einzelnen Bilanzpositionen wurde wie
folgt durchgeführt:
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden -
soweit entgeltlich erworben - mit ihren
Anschaffungkosten abzüglich
Anschaffungskostenminderungen und Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen
erfolgten unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der
linearen Methode. Eine Aktivierung von
Forschungs- und Entwicklungskosten selbstgeschaffener
immaterieller Vermögensgegenstände i.S. von
§ 285 HGB ist nicht erfolgt.
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs-oder
Herstellungskosten, abzüglich Anschaffungskosten
minderungen und Abschreibungen angesetzt. Die
planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer nach der linearen Methode.
Die
Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten
bewertet, höchstens jedoch mit dem ihnen am
Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert.
Die ausgewiesene Beteiligung an der HighTech e-cademy
GmbH wurde aufgrund der Insolvenz im Vorjahr auf einen
Erinnerungswert abgeschrieben.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.Ausfallrisiken wurde durch Einzel- und
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Der
Kassenbestand und
die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nennwerten
am Bilanzstichtag bilanziert. Beträge in
Fremdwährungen wurden mit dem Kurs am Stichtag unter
Anwendung von § 256a HGB umgerechnet.
Der
aktive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst
Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag, welche Aufwand
für ein bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag
darstellen.
Das
Eigenkapital ist zum Nennwert bewertet. Das
gezeichnete Kapital = Stammkapital in Höhe von
25.000,00 € ist in voller Höhe einbezahlt.
Sonstige Rückstellungen sind für alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten
gebildet. Die Bewertung erfolgt in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages i.S. von §
253 Abs.1 HGB. Die verpflichtende Diskontierung nach §
253 Abs.2 HGB wurde - soweit notwendig - nach den
maßgeblichen Zinssätzen der Deutschen Bundesbank
entsprechend der Laufzeiten der
Verpflichtungen vorgenommen.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten i.S.
§ 285 Nr.1a und b mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren bzw. Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind,
liegen zum Bilanzstichtag nicht vor. Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit unter einem Jahr sind in der
Bilanz gesondert ausgewiesen.
Bewertungseinheiten i.S. §254 HGB waren nicht
zu bilden.
Ausschüttungsgesperrte Beträge i.S.
§ 268 Abs.8 HGB liegen ebenfalls nicht vor.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im
Wesentlichen übernommen werden. Ein
grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand
nicht statt.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 0,00).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 184.232,84
(Vorjahr: EUR 298.926,76).
Sonstige Angaben
Am Bilanzstichtag bestanden keine angabepflichtigen
Haftungsverhältnisse i.S.von § 251 HGB. Die
sonstigen finanziellen Verpflichtungen zum
Bilanzstichtag sind für die Beurteilung der Finanzlage
von nicht wesentlicher Bedeutung.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 4.
Anwendung des § 42 Abs. 3 GmbHG
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern sind - soweit zum
Bilanzstichtag vorhanden - in der Bilanz
gesondert ausgewiesen.
Unterschrift der Geschäftsführung
Dresden, den 27. März
2025
gezeichnet
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Tilman Klemm
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Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2025
festgestellt.
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