XINGLONG Import & Export GmbHLiquidiert

Haarlemer Straße 65, 12359 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 84395
Eingetragen
12.7.2004
Branche
Großhandel mit Lederwaren, Reisegepäck, Geschenk- und WerbeartikelnGroßhandel mit keramischen Erzeugnissen und GlaswarenGroßhandel mit Textilien
Gegenstand
Der Im- und Export und Handel mit Waren aller Art (insbesondere der Import und Vertrieb von Geschenkartikeln sowie deren Verkauf und Vertrieb, einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden erlaubnisfreien Geschäften und Tätigkeiten).

Historie

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Management

NameRolle
Chaojun Xu
seit 24.3.2011
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

XINGLONG Import & Export GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 3.422,00 8.237,00
I. Sachanlagen 3.422,00 8.237,00
B. Umlaufvermögen 130.725,02 305.324,52
I. Vorräte 52.099,00 243.590,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 67.620,07 50.124,53
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 11.005,95 11.609,99
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1.040,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 65.677,61 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 199.824,63 314.601,52

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 5.852,98
I. gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
II. Verlustvortrag 24.147,02 -4.436,24
III. Jahresfehlbetrag 71.530,59 28.583,26
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 65.677,61 0,00
B. Rückstellungen 3.360,00 9.171,00
C. Verbindlichkeiten 196.464,63 299.577,54
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 196.464,63 299.577,54
Bilanzsumme, Summe Passiva 199.824,63 314.601,52

Anhang



zum 31. Dezember 2010 der XINGLONG Import & Export GmbH

Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2010 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§ 274 a, 284, 285 und 288 HGB wurden in Anspruch genommen.

Änderungen durch das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG)

Grundsätzlich sind die Wertansätze in der Handelsbilanz unter Beachtung steuerlicher Anpassungen (§ 60 EStDV) weiterhin für die steuerliche Gewinnermittlung maßgebend. Erstmals für das Veranlagungsjahr 2009 können jedoch sowohl rein steuerliche Wahlrechte als auch handels- und steuerrechtliche Wahlrechte unterschiedlich ausgeübt werden. Sofern nicht anders angegeben, ergaben sich im Berichtsjahr aufgrund der Ausübung von Wahlrechten keine Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz.


Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital sowie die Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet.

Sofern ein Ausweis in der Bilanz zulässig ist, wurde diese Form des Ausweises gewählt.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur erfasst worden, wenn diese bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt.

Währungsumrechnung

Bei Anschaffungsgeschäften in ausländischer Währung war der Wechselkurs im Anschaffungszeitpunkt für die Berechnung der Anschaffungskosten maßgebend. Bei Fremdwährungsverbindlichkeiten wurde der entsprechende Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens der Verbindlichkeit zugrunde gelegt.

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden nicht vorgenommen.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen (pro rata temporis) bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und sind durch eine Inventur nachgewiesen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.

Die Rückstellungen wurden nach kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.

Sonstige Angaben

Liquidator der Gesellschaft war:
 Herr Chaojun Xu, Kaufmann.

Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.12.2010 ist die Gesellschaft zum 31.12.2010 aufgelöst.

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden nicht.

Berlin, im Dezember 2011
gez. die Geschäftsführung
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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