Darbas GmbH
11mGroßhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und Stahlhalbzeug
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ingo Langhof seit 12.5.2006 | Prokura |
Gerrit Dipl.-Kfm. Preckel seit 15.2.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ÜSTRA Reisen GmbHHannoverJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Anhang für das Geschäftsjahr 2023der ÜSTRA Reisen GmbHHannover1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die ÜSTRA Reisen GmbH, im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 5079 geführt, ist nach § 267 HGB eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss ist nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. 2. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung 2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bilanziert. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode vorgenommen. Bei der Ermittlung der Nutzungsdauer wurden die steuerlichen Abschreibungstabellen berücksichtigt, soweit die dort genannten Nutzungsdauern innerhalb der Bandbreite der handelsrechtlich zulässigen Nutzungsdauern liegen; es liegen Nutzungsdauern von 2 bis 10 Jahren zu Grunde. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten von 200,00 bis zu EUR 800,00 werden seit 1. Januar 2018 nach § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr in voller Höhe als Aufwand erfasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten mehr als EUR 800,00 und bis zu EUR 1.000,00 betragen, werden nach § 6 Abs. 2a EStG als Sammelposten erfasst und linear abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bewertet. Erforderliche Wertberichtigungen wurden vorgenommen. Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten oder, soweit erforderlich mit dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Liquide Mittel werden mit dem Nominalwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital entspricht der im Gesellschaftsvertrag und im Handelsregister eingetragenen Höhe und ist voll eingezahlt. Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren bilanzierungspflichtigen Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert worden. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts nach § 274 Abs. 1 HGB. 2.2 Angaben zu den Posten der Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel dargestellt, der dem Anhang als Anlage beigefügt ist. Alle Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen in Höhe von TEUR 1.114 (Vorjahr TEUR 1.262) gegen die ÜSTRA als Gesellschafterin und resultieren aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Gegen die regiobus GmbH als andere Gesellschafterin bestehen Forderungen in Höhe von TEUR 586 (Vorjahr TEUR 340). Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält wie in den Vorjahren Vorauszahlungen für die Wartung des im Jahr 2018 angeschafften Conti-Reisebusses und die Wartungskosten für den Mannschaftsbus von Hannover 96. Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt auf: Alle Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Laufzeit von unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren aus dem Liefer- und Leistungsverkehr für das laufende Geschäftsjahr. Sie bestehen gegenüber der Gesellschafterin ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Hannover (ÜSTRA) in Höhe von TEUR 1.275 (Vorjahr TEUR 396) und der Gesellschafterin regiobus GmbH in Höhe von TEUR 62 (Vorjahr TEUR 78). Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen TEUR 54 (Vorjahr TEUR 59) auf Lohn- und Kirchensteuer. 2.3 Angaben zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt auf: Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen mit TEUR 494 (Vorjahr TEUR 439) Versicherungserstattungen für Unfälle im Straßenverkehr. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremden Erträge in Höhe von TEUR 172 (Vorjahr TEUR 244). Diese betreffen mit TEUR 59 Erträge aus der Erstattung von Mineralölsteuer (Vorjahr TEUR 73), mit TEUR 56 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (Vorjahr TEUR 150), mit TEUR 45 Erlöse aus Anlagenverkäufen (Vorjahr TEUR 5) und mit TEUR 12 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (Vorjahr TEUR 16). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremden Aufwendungen in Höhe von TEUR 5 aus der Erhöhung der Wertberichtigung zu Forderungen (Vorjahr TEUR - 3).
3. Sonstige Angaben 3.1 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Höhe von ca. TEUR 16 auf Grund von Leasingverträgen für Fahrzeuge (Vorjahr TEUR 26), in Höhe von ca. TEUR 37 auf Grund von Miet- und Pachtverträgen für Geschäftsräume (Vorjahr TEUR 31), in Höhe von TEUR 9 für die Anmietung von Abstellplätzen für KOM (Vorjahr TEUR 7), in Höhe von TEUR 4 für Mieten von Stellplätzen und Lagerflächen (Vorjahr TEUR 4) und in Höhe von TEUR 4 für Miete von Betriebs- und Geschäftsausstattung (Vorjahr TEUR 3). Darüber hinaus ist ein Nutzungsentgelt für Buchungssysteme für Reisen zu entrichten. 3.2 Mitglieder der Geschäftsführung
Der Geschäftsführer erhält von der Gesellschaft keine Bezüge. Hinsichtlich der von der ÜSTRA AG belasteten anteiligen Personalkosten wird von der Befreiung nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. 3.3 Belegschaft Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 19 Angestellte und 238 gewerbliche Arbeitnehmer (Vorjahr 19 bzw. 221). 3.4 Vorgänge von besondere Bedeutung nach dem Bilanzstichtag Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag liegen nicht vor.
Hannover, 29. Januar 2024 ÜSTRA Reisen GmbH Die Geschäftsführung Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Lagebericht zum 31. Dezember 2023A. Grundlagen der Gesellschaft Wesentlicher Unternehmenszweck der Gesellschaft ist die Erbringung von kostengünstigen Subunternehmerleistungen im ÖPNV in Hannover für die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, (ÜSTRA) und die regiobus Hannover GmbH, (regiobus). Zentrale Steuerungsgröße der Gesellschaft ist das Jahresergebnis. Eine Ergebnismaximierung ist jedoch nicht Unternehmensziel, sondern die Erreichung des Planergebnisses. Zusätzlich zu den Subunternehmerleistungen betreibt die Gesellschaft mit 5 Reisebussen Gelegenheitsverkehr und koordiniert Busverkehre für Großveranstaltungen und Messen. Ein Franchise-Reisebüro wird unter der Marke "FIRST" betrieben, zusätzlich wurde ein eigener Veranstalter unter der Marke "Abenteuer Tansania" am Markt etabliert. Im Auftrag der ÜSTRA wird außerdem die Maschseeschifffahrt betrieben. B. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Im Jahr 2023 ist das das BIP in Deutschland nach vorläufigen Zahlen um 0,3% zurückgegangen (Vorjahr: Anstieg um 1,8%). Für das Jahr 2024 erwartet die Bundesregierung einen Anstieg um 0,2%. Nach Berechnungen des Branchenverbands VDV waren 2023 rund 9,5 Milliarden Fahrgäste in Deutschland mit Bussen und Bahnen unterwegs - das sind rund 8 % mehr als im Vorjahr. Damit hat sich die Nachfrage im deutschen ÖPNV nach jahrelangen pandemiebedingten Einbrüchen weiter erholt. 2. Geschäftsverlauf Die Gesellschaft erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2023 ein Ergebnis in Höhe von TEUR 86 vor Steuern, womit gegenüber dem im Wirtschaftsplan ausgewiesenen Ergebnis vor Steuern von TEUR 80 eine leichte Ergebnisverbesserung von TEUR 6 realisiert werden konnte. Der Jahresüberschuss ging im Vergleich zum Vorjahr von TEUR 90 auf TEUR 78 zurück. Im Linienverkehr wurde der größte Anteil der Umsatzerlöse durch die Subunternehmertätigkeit für die ÜSTRA generiert. Daneben wurden für regiobus ebenfalls Subunternehmerleistungen erbracht. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich in den Geschäftsbereichen keine wesentlichen Veränderungen ergeben. Leistungsausweitungen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022 haben zur Umsatzerhöhung der Subunternehmerleistungen im Linienverkehr im Vergleich zum Vorjahr geführt. Der ÖPNV-Markt in der Region Hannover ist ein wachsender Markt, da die Ziele der Region zu einer Verkehrswende erreicht werden sollen. Ziel ist der Umstieg vom Individualverkehr auf den ÖPNV, dies soll durch ein attraktiveres Angebot für den Kunden erreicht werden. Die Leistungsvergaben von ÜSTRA und regiobus sind über Direktvergaben an die Gesellschaft erfolgt. Zusätzliche Leistungen wurden, wie in den Jahren 2020 und 2021 und 2022 durch einen behördlich genehmigten Berufsverkehr zum Logistikzentrum eines Versandhändlers in der Region Hannover generiert. Aufgrund von Baumaßnahmen nach dem Brand auf dem Betriebshof Mittelfeld erfolgte der Ein -und Auslauf eines wesentlichen Teils der Busflotte von einer angemieteten Abstellfläche. Den Fahrern wurden bis Oktober 2023 Transfers mit Shuttle Bussen zu diesem Ausweichstandort angeboten, die ÜSTRA Reisen über einen Subunternehmer durchgeführt hat. Im Reisebüro wurden Buchungseingänge über dem Niveau vor der Corona Krise realisiert. Insbesondere individuelle hochpreisige Reisen sind gefragt. Die Maschseeschifffahrt hat unter Berücksichtigung eines Betriebskostenzuschusses von TEUR 130 ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt. Im Wirtschaftsplan 2023 war ein Zuschuss von TEUR 170 geplant worden, der somit nicht in voller Höhe in Anspruch genommen werden musste. Die Saison auf dem Maschsee konnte planmäßig durchgeführt werden und musste nicht wie im Vorjahr wegen Niedrigwasser vorzeitig beendet werden. Im Februar 2023 wurden der Betrieb der Fundbüros von regiobus durch ÜSTRA Reisen übernommen, so dass die Gesellschaft nun ein gemeinsames Fundbüro für ÜSTRA und regiobus dienstleistend betreibt. Nach fristgerechter Kündigung des zwischen dem Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. (GVN) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) geschlossenen Ergänzungstarifvertrags zum 31. Januar 2017 wurde zum 1. Februar 2017 ein daran anschließender Ergänzungstarifvertrag mit einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2020 für die Gesellschaft zwischen dem GVN und ver.di abgeschlossen. Darin werden für die gewerblichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitgleiche Tarifanpassungen wie im Spartentarifvertrag Nahverkehr (TV-N) festgeschrieben. Dieser Tarifvertrag wurde im Jahr 2023 nicht gekündigt. Durch die Ausbildung von Fachkräften im Fahrbetrieb (FiF) wird eine bessere Balance im Altersdurchschnitt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fahrdienst angestrebt. Die Auszubildenden haben nach erfolgreicher Beendigung ihrer Ausbildung die Perspektive, freiwerdende Stellen von altersbedingt ausscheidenden Mitarbeitern zu übernehmen. Zusätzlich zur FIF-Ausbildung sollen zukünftig Berufskraftfahrerinnen und -fahrer Bus im Unternehmen ausgebildet werden. Die Ausbildung erfolgt in Kooperation mit den entsprechenden ÜSTRA-Bereichen. Für 2024 ist die Einstellung von weiteren FiF und Auszubildenden zur Berufskraftfahrerin und -fahrer geplant. Ein Angriff mit einer Schadsoftware auf die ÜSTRA Ende März 2023 hatte auch für ÜSTRA Reisen weitreichende Konsequenzen, da die ÜSTRA der IT-Dienstleister für ÜSTRA Reisen ist. Lohn- und Gehaltsabrechnungen waren für 3 Monate nicht möglich und es konnten nur Abschlagszahlungen an die Mitarbeiter erfolgen, die später korrigiert wurden. Die Software für das Rechnungswesen wurde in ein externes Rechenzentrum ausgelagert, um schnellstmöglich wieder eine ordnungsgemäße Buchführung zu ermöglichen. Buchungsrelevante Daten sind dabei nicht verloren gegangen. Der Datenschutzvorfall wurde an die Landesdatenschutzbehörde gemeldet. Mit Schreiben vom 7. Dezember 2023 wurde seitens des Landesbeauftragten für Datenschutz des Landes Niedersachsen über die Beendigung des Prüfverfahrens ohne Auflagen für die Gesellschaft informiert. 3. Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage Ertragslage Die Umsatzerlöse der Gesellschaft haben sich im Vorjahresvergleich um 10,4% auf TEUR 30.788 erhöht. Mit TEUR 29.789 (im Vorjahr TEUR 27.234) resultiert der mit Abstand größte Anteil der Umsatzerlöse aus der Erbringung von Subunternehmerleistungen im Linienverkehr der Region Hannover für die ÜSTRA und die regiobus. Konsistent zu den Umsatzerlösen erhöhte sich auch die Aufwendungen für bezogene Leistungen um 10,8% auf TEUR 18.794 sowie der Personalaufwand um 12,0% auf TEUR 10.703. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um 26,6% auf TEUR 1.681. Der Hauptgrund für den Anstieg liegt in höheren Aufwendungen für Versicherungen. Das Ergebnis vor Steuern reduziert sich infolgedessen um 43,6% auf TEUR 86. Bedingt durch deutlich reduzierte Ertragssteuern ergibt sich ein Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 78 auf dem Niveau des Vorjahres (TEUR 90). Vermögenslage Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Anlagevermögen der Gesellschaft um TEUR 206 erhöht. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem Kauf eines Liniengelenkbusses, vermindert um die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Die Forderungen sind im Vergleich zum Vorjahr durch Spitzabrechnungen zum Jahresende und Rechnungsgestellung für Shuttleverkehre auf dem Messegelände angestiegen. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind ebenfalls im Vorjahresvergleich um TEUR 904 angestiegen, dieses ist durch verspätete Rechnungsgestellungen der Lieferanten begründet und spiegelt sich in den Verbindlichkeiten, die ebenfalls gestiegen sind, wider. Vor dem Hintergrund der Anstiege von Anlagevermögen, Forderungen und Guthaben bei Kreditinstituten hat sich die Bilanzsumme von TEUR 4.562 auf TEUR 6.000 erhöht. Auf der Passivseite wirkt sich unter den Sonderposten die Förderung für den Kauf des Liniengelenkbusses erhöhend aus. Die Rückstellungen sind im Vorjahresvergleich nahezu unverändert. Die Verbindlichkeiten sind analog zur vorhandenen Liquidität gestiegen. Finanzlage Für die Beurteilung der Finanzlage verweisen wir auf die Darstellungen zur Vermögenslage. Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Kredite aufgenommen. Langfristige Verbindlichkeiten bestehen nicht. Vor dem Hintergrund der höheren Bilanzsumme reduzierte sich die Eigenkapitalquote von 38,0% im Vorjahr auf 28,7%. Die Zahlungsfähigkeit war im Jahr 2023 jederzeit gegeben 4. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Insgesamt wird die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft positiv gesehen. C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 1. Chancen-/ Risikobericht Für die ÜSTRA Reisen bestehen die folgenden Risiken und Chancen in jeweils absteigender Reihenfolge ihrer Bedeutung. Ein Risiko wird bei Kündigung des bestehenden Tarifvertrages gesehen, sofern danach folgende Lohnerhöhungen nicht vollständig von den Auftraggebern ausgeglichen werden. Ein weiteres Risiko im Linienverkehr besteht im Auftragsvolumen der Subunternehmerleistungen im Ergänzungsnetz der ÜSTRA. Die geplanten Ergebnisse können nur erreicht werden, wenn das Auftragsvolumen sich nicht verringert und somit keine personellen Überkapazitäten in der Gesellschaft entstehen. Zusätzliche Subunternehmerleistungen für die regiobus sollen das Risiko der starken Abhängigkeit von Aufträgen der ÜSTRA mindern. Andererseits besteht das Risiko, dass der Fachkräftemangel auch zu einer Personalunterdeckung führen kann, der die vollständige Erbringung der beauftragten Leistungen negativ beeinträchtigt. Risiken werden in der Niedrigwasserproblematik am Maschsee gesehen, die zur ungeplanten Einstellung der Maschseeschifffahrt und damit zu einer negativen Ergebnisabweichung führen können. Die Risiken werden im Rahmen des Management-Informations-Systems monatlich an die ÜSTRA gemeldet und quartalsweise neu beurteilt und aktualisiert. Chancen ergeben sich aus einer möglichen Ausweitung der Subunternehmerleistungen für die ÜSTRA und regiobus durch Angebotsausweitung im ÖPNV. Weitere Chancen ergeben sich durch erhöhte positive Deckungsbeiträge aus dem Reisebüro über Gewinnung von neuen Kunden für hochpreisige Reisen. Insgesamt wächst die Touristikbranche nach der Coronakrise über das von vor Pandemieniveau. Dies spiegelt sich auch in den Buchungseingängen des Reisebüros wider. 2. Prognosebericht Die Subunternehmerleistungen werden sich voraussichtlich, insbesondere bei regiobus, weiter erhöhen. Zusätzlich plant die Gesellschaft für 2024 Zahlungserleichterungen für Kunden auf dem Maschsee, hierbei soll die Möglichkeit einer EC-Cash-Zahlung erreicht und ein WLAN zur Verfügung gestellt werden. Durch einen Anstieg der geplanten Subunternehmerleistungen bei steigenden Personalkosten werden die Umsatzerlöse im Vergleich zum Jahr 2023 leicht ansteigen. Für das Geschäftsjahr 2024 ist ein positives Jahresergebnis von TEUR 51 geplant.
Hannover, 29. Januar 2024 ÜSTRA Reisen GmbH Die Geschäftsführung Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die ÜSTRA Reisen GmbH, Hannover Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der ÜSTRA Reisen GmbH, Hannover, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ÜSTRA Reisen GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hannover, den 19. März 2024 KPMG
AG
Beyer, Wirtschaftsprüfer Ziemann, Wirtschaftsprüfer |
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