Baustoffhandel Ottweiler GmbH
Ottweiler
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
392,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
392,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
14.271,90 |
8.061,36 |
| I.
Vorräte |
6.960,33 |
7.498,17 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.577,98 |
285,98 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.733,59 |
277,21 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
112.299,13 |
107.751,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
126.963,03 |
115.812,53 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
132.751,17 |
137.702,99 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
4.547,96 |
-4.951,82 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
112.299,13 |
107.751,17 |
| B.
Verbindlichkeiten |
126.963,03 |
115.812,53 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
11.660,32 |
846,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
126.963,03 |
115.812,53 |
Anhang
Grundlagen der Rechnungslegung
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und
denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§
266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem.
§ 275 Abs. 2 HGB erstellt.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die Wertansätze in der Vorjahresbilanz der
Baustoffhandel Ottweiler GmbH wurden unverändert
als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.
Die
Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden
entsprechend den steuerlichen Vorschriften vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort
abgeschrieben.
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr
als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten
Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und
entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs.
2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw.
soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert
bewertet.
Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen Anteile
an verbundenen Unternehmen erfolgte zu dem am
Anschaffungstag maßgebenden Wechselkurs ohne
Berücksichtigung der bis zum Bilanzstichtag
eingetretenen Kursänderungen.
Die
Vorräte sind nach den folgenden
Grundsätzen aktiviert worden:
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit
den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des
Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den
Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken
durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko
durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.
Der
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert
angesetzt.
Die
Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die
Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach
vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren
Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des
Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen
finanziellen Verpflichtungen.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte unverändert
bei
Norbert Böcker, Ottweiler
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB
angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.09.2011 festgestellt.
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