Hamann
Media Tec GmbH
Mülheim an der Ruhr
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
185.307,00 |
180.109,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
170,00 |
670,00 |
| II.
Sachanlagen |
185.137,00 |
179.439,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.290.709,92 |
2.468.647,92 |
| I.
Vorräte |
368.102,93 |
332.410,84 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.038.807,16 |
1.086.921,48 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
883.799,83 |
1.049.315,60 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.197,20 |
7.842,17 |
| Aktiva |
2.485.214,12 |
2.656.599,09 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
846.000,00 |
846.000,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
820.000,00 |
820.000,00 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
188.250,00 |
130.072,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.450.964,12 |
1.680.527,09 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.450.885,17 |
1.654.103,34 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
78,95 |
26.423,75 |
| Passiva |
2.485.214,12 |
2.656.599,09 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Hamann Media Tec GmbH hat ihren Sitz in
Mülheim an der Ruhr. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Duisburg unter HRB 18678 eingetragen.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264a, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S.
2, 266 ff. HGB).
Wesentliche Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Die Gesellschaft macht von den
Erleichterungsvorschriften der §§ 264 Abs. 1 Satz
4 HGB und teilweise des § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 238 bis 263 HGB) und werden unverändert
zum Vorjahr fortgeführt. Darüber hinaus werden
die ergänzenden Vorschriften zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden für Kapitalgesellschaften beachtet.
Der Jahresabschluss ist unter der Annahme der
Unternehmensfortführung im Sinne von § 252 Abs. 1
Nr. 2 HGB aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens angewandt
(§ 275 Abs. 2 HGB).
Das Berichtsjahr der Gesellschaft umfasst den
Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Die bisher angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
(1)
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter
Nutzungsdauer vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden nach
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3
HGB) ermittelt (3 - 13 Jahre). Für die Zugänge an
beweglichen Anlagegütern des Geschäftsjahres
werden die Jahresabschreibungen pro rata temporis
angesetzt. Geringwertige, bewegliche Anlagegüter mit
Anschaffungskosten bis EUR 800 werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Anlagengruppe
Betriebsgewöhnlich Nutzungsdauer
Rechte
10 Jahre
EDV-Software
3 Jahre
Fuhrpark
3 - 5 Jahre
Betriebsausstattung
3 - 8 Jahre
Büroeinrichtung
3 - 13 Jahre
(2)
Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bzw. zu den jeweils niedrigeren
beizulegenden Werten am Abschlussstichtag bewertet. Die
niedrigeren beizulegenden Werte werden im Wesentlichen nach
den Verhältnissen am Beschaffungsmarkt, aber unter
Berücksichtigung der Einsatzmöglichkeit der
Bestände ermittelt. Dabei wurde die
Durchschnittsmethode angewandt. Abwertungen für
Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und
verminderter Verwertbarkeit ergeben, werden in angemessenem
und ausreichendem Umfang vorgenommen.
(3) Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zu
Nennwerten angesetzt.
(4) Der Ansatz der
sonstigen Vermögensgegenstände sowie
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
erfolgt zu Nennwerten.
(5) Der Ansatz der
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt mit dem
Zahlbetrag.
(6) Das
Stammkapital beträgt EUR 26.000,00 und
ist voll eingezahlt.
(7) Die
Rückstellungen wurden für alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Sie
werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt,
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist, um alle weiteren ungewissen
Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag unter
Berücksichtigung künftiger Preissteigerungen zu
erfüllen (§ 253 Abs.1 S. 2 HGB). Soweit
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr bestehehen, werden diese mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB).
(8)
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
(9) Die Zusammensetzung sowie die Bewegungen
des
Anlagevermögens im Sinne des
§ 268 Abs. 2 HGB sind dem nachfolgenden
Anlagenspiegel zu entnehmen.
(10) Es bestehen die üblichen
Eigentumsvorbehalte aus dem Erwerb der
Vorräte.
(11) Die
sonstigen Vermögensgegenstände
beinhalteten im Wesentlichen Gewerbesteuerguthaben iHv TEUR
62 (Vj.: TEUR 30) .
(12) Die
sonstigen Rückstellungen beinhalten im
Wesentlichen Jahresabschlusskosten sowie Kosten für
die Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen in
Höhe von TEUR 7 (Vj.: TEUR 7), Kosten
für Instandhaltungsmaßnahmen in Höhe von
TEUR 32 (Vj.: TEUR 0) sowie Kosten für nicht
genommenen Urlaub TEUR 28 (Vj.: TEUR 17) und variable
Vergütungsbestandteile in Höhe von TEUR 74 (Vj.:
TEUR 60).
(13) Die
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind vollständig im Folgejahr fällig. Als
Sicherheit sind Froderungen im Rahmen einer
Zessionsvereinbarung (Globalzession) abgetreten.
(14) Die Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen bestehen gegenüber der der
TAS-Media.com GmbH in Höhe von TEUR 570 (Vj.: TEUR
543). Davon entfallen TEUR 92 (Vj.: TEUR 0) auf
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
(15) Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im
Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer
für den Monat Dezember 2023 in Höhe von
TEUR 56 (Vj.: TEUR 17) und Lohnverbindlichkeiten in
Höhe von TEUR 45 (Vj: TEUR 0). Beide Positionen wurden
im Januar 2024 bezahlt.
Sonstige Angaben
Mitglieder der Geschäftsführung im
Geschäftsjahr:
Herr Markus Titzrath, Kaufmann
Beschäftigte Arbeitehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer betrug
26 (Vj.: 23).
Ergebnisverwendung
Aufgrund des Gewinnabführungsvertrages wurde der
Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 in
Höhe von EUR 202.524,42 an die TAS-Media.com GmbH
abgeführt.
Mülheim an der Ruhr, den 30. Januar 2024
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Markus
Titzrath
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.01.2024
festgestellt.
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