ECA
Professional GmbH
Habichtswald
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.641,08 |
9.641,08 |
| B.
Umlaufvermögen |
106.927,97 |
174.280,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
116.569,05 |
183.921,49 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
101.397,84 |
109.379,27 |
| B.
Rückstellungen |
800,00 |
800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
14.371,21 |
73.742,22 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
14.371,21 |
73.742,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
116.569,05 |
183.921,49 |
sonstige Berichtsbestandteile
Allgemeine Angaben
Grundlagen der Rechnungslegung
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Bestimmungen des HGB gem.
§§ 266,275 HGB gegliedert
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Wertansätze in der Bilanz der ECA
Professional GmbH zum 31.12.2018 wurden unverändert
als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden
zu den Anschaffungskosten angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die
Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten- bzw.
Herstellkosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.
Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung
für Abnutzung zur Anwendung.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr
des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben.
Bei der Darstellung im Anlagespiegel wird
Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang
im gleichen Jahr unterstellt.
Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw.
soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert
bewertet.
Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen Anteile
an verbundenen Unternehmen erfolgte zu dem am
Anschaffungstag maßgebenden Wechselkurs ohne
Berücksichtigung der bis zum Bilanzstichtag
eingetretenen Kursänderungen.
Die
Vorräte sind nach den folgenden
Grundsätzen aktiviert worden:
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit
den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des
Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.
Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu
Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die
Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie
Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen.
Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das
allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Der
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und
Schecks sind zum Nennwert angesetzt.
Die
Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennwert
angesetzt.
Die
Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach
vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren
Risiken.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Grundlagen der Währungsumrechnung
Im vorliegenden Jahresabschluss sind die Forderungen
und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit dem Kurs
zum Zeitpunkt der erstmaligen Buchung bewertet.
Erträge und Aufwendungen aufgrund von
Kursänderungen sind ergebniswirksam
berücksichtigt worden.
Habichtswald, den 15.08.2019
gez. Mark Levental, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2019 festgestellt.
|