Semiquarz Racing GmbHLiquidiert
85391 Allershausen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dietmar Henke seit 21.1.2013 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Semiquarz Racing GmbHPaunzhausenJahresabschluss zum 31. Dezember 2010Bilanz
AnhangA. ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN 1. GRÜNDUNGSJAHR 2010 Das Unternehmen wurde in 2010 gegründet. Für das Jahr der Gründung wurde ein Rumpfwirtschaftsjahr vom 10. Februar bis 31. Dezember 2010 gebildet. 2. UNTERNEHMENSGEGENSTAND Gegenstand des Unternehmens ist die "Durchführung von und/oder Teilnahme an Motorrennsportveranstaltungen aller Art". 3. MITGLIEDER DER GESCHÄFTSFÜHRUNG Zum Geschäftsführer ist bestellt: Herr Dietmar Henke, Glasapparatebaumeister, Paunzhausen. Die Gesellschaft wird grundsätzlich, sofern mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Herr Dietmar Henke ist einzelvertretungsberechtigt und befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. 4. GLIEDERUNG Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss entspricht den Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB sowie den ergänzenden Vorschriften des § 42 GmbHG. Aufgrund Neugründung der Gesellschaft in 2010 wurden anstelle der Vorjahreszahlen gemäß § 265 Abs. 2 Satz 1 HGB die Werte der Eröffnungsbilanz zum 10. Februar 2010 ausgewiesen. 5. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 251 und §§ 252 bis 256 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 268 bis 274 a und §§ 279 bis 283 HGB erstellt. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vorgenommen. Anlagevermögen Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten beinhalten die nach den handelsrechtlichen Vorschriften aktivierungspflichtigen Beträge. Bei der Bemessung der Nutzungsdauer stellen wir auf die betrieblichen Erfahrungen ab, die sich weitgehend mit den Angaben in den steuerlichen AfA-Tabellen decken. Bewegliche Güter werden linear abgeschrieben. Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens deren Einzelanschaffungskosten € 150,00 aber nicht € 1.000,00 übersteigen, werden jährlich in einem Sammelposten erfasst. Dieser Sammelposten wird über 5 Jahre abgeschrieben. Umlaufvermögen Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert bewertet. Die flüssigen Mittel wurden zum Nennwert bewertet. Rechnungsabgrenzungsposten Die Bewertung der Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt in der Höhe der abzugrenzenden Vorauszahlung. Rückstellungen Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen angesetzt. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden entsprechend dem Höchstwertprinzip angesetzt. Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum Erfüllungsbetrag. B. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 1. Anlagevermögen Bezüglich des Anlagespiegels nach § 268 Abs. 2 HGB wurde die größenabhängige Erleichterung nach § 274 a HGB in Anspruch genommen. 2. Sonstige Angaben Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von € 4.931,44 auf neue Rechnung vorzutragen. C. UNTERZEICHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES Paunzhausen, 15. Dezember 2011 gez. Dietmar Henke Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde am 20.12.2011 festgestellt. |
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