cemore GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SEM Edelmetalle GmbHDinklageJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BILANZ
ANHANGAnhang zum Jahresabschluss der Firma SEM Edelmetalle GmbH zum 31.12.2014
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungs-vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapital-gesellschaft. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsab-grenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen sind nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungs-posten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorher-sehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Ab-schlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen entsprechend der betriebs-gewöhnlichen Nutzungsdauer bewertet. Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte waren nicht vorhanden. Die Bildung einer Einzelwertberichtigung bzw. Pauschalwert-berichtigung war somit nicht notwendig. Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden zum Abschlussstichtag nicht. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,00 EUR und ist in voller Höhe eingezahlt. Die Verbindlichkeiten haben ausschließlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden zum Abschluss-stichtag nicht. Zu den Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter wurde seitens des Gesellschafters folgender Rangrücktritt erklärt: "Zur Vermeidung der Überschuldung oder eines sonstigen Insolvenzgrundes der Schuldnerin tritt der Darlehensgeber mit allen gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüchen, insbesondere aus und im Zusammenhang mit Ansprüchen aus dem Verrechnungskonto "1595" in Höhe von derzeit 15.376,31 € im Rang hinter sämtliche Ansprüche aller anderen gegenwärtigen und zukünftigen Gläubiger der Schuldnerin zurück. Die Erfüllung solchermaßen nachrangiger Ansprüche kann nur aus einem etwaigen frei verfügbaren Jahres- oder Liquidationsüberschuss oder aus dem die sonstigen Verbindlichkeiten der Schuldnerin übersteigenden frei verfügbaren Vermögen geltend gemacht werden, und zwar nur nach Befriedigung sämtlicher Gesellschaftsgläubiger im Sinne des § 39 Abs. 2 InsO und im Range vor den Einlagerückgewähransprüchen der Gesellschafter im Sinne des § 199 S. 2 InsO".
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind aufgrund des Verlustes nicht angefallen. Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Gesellschaft ist: Herr Sergej Semenjuk, Lohne Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Dinklage, den 02.03.2016 Sergej Sememjuk
Dinklage, den 02. März 2016 gez. Sergej Semenjuk Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 02.03.2016 |
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