allcompare
GmbH
Aalen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
182.601,00 |
205.704,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
160.157,00 |
182.644,00 |
| II.
Sachanlagen |
22.444,00 |
23.060,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
979.779,95 |
891.725,23 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
683.856,13 |
642.396,59 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
139.166,12 |
21.142,04 |
| davon
gegen Gesellschafter |
143.426,05 |
32.701,45 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
295.923,82 |
249.328,64 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.430,98 |
4.679,34 |
| Aktiva |
1.167.811,93 |
1.102.108,57 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
631.133,66 |
526.526,24 |
| I.
eingefordertes Kapital |
25.200,00 |
12.700,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.200,00 |
25.200,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
0,00 |
-12.500,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
226.202,36 |
226.202,36 |
| III.
Gewinnvortrag |
237.623,88 |
241.639,66 |
| IV.
Jahresüberschuss |
142.107,42 |
45.984,22 |
| B.
Rückstellungen |
336.202,63 |
333.430,86 |
| C.
Verbindlichkeiten |
200.475,64 |
242.151,47 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
200.475,64 |
242.151,47 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
3.947,09 |
1.708,42 |
| Summe
Passiva |
1.167.811,93 |
1.102.108,57 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Die allcompare GmbH hat ihren Sitz in Aalen und
ist eingetragen in das Handelsregister HRB 743453 beim
Amtsgericht Ulm. Die Erstellung des Jahresabschlusses
erfolgte den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG). Der
Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung und den Anhang einschließlich
Anlagespiegel.
2. Dem Jahresabschluss zum 31.12.2023 liegen die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung für alle Kaufleute, die
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften sowie die Regelungen des
Gesellschaftsvertrags zugrunde. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
3. In der Bilanz und in der Gewinn- und
Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert
des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
4. Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten
worden.
5. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB, da
zum Abschlussstichtag 31.12.2023 mindestens zwei Kriterien
die Grenzen von § 267 Abs. 1 HGB nicht
überschreiten.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7
HGB im Anhang angegeben.
2. Die Ansatzvorschriften wurden gegenüber dem
Vorjahr unverändert angewandt.
II. Bewertungsmethoden
1. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig
angewendet.
2. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB).
3. Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet:
a. Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer,
bewertet.
b. Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
angesetzt. Bei den Anschaffungskosten werden
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
berücksichtigt.
c. Für die im Geschäftsjahr angeschafften
geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert in
Höhe von EUR 800,00 wurden in Übereinstimmung mit
den steuerlichen Vorschriften gem. § 6 Abs. 2 EStG in
voller Höhe als Betriebsausgabenabzug angesetzt.
d. Die im Geschäftsjahr angeschafften
geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert in
Höhe von EUR 250,00 wurden in Übereinstimmung mit
den steuerlichen Vorschriften gem. § 6 Abs. 2 EStG in
voller Höhe als Betriebsausgabenabzug angesetzt.
e. Die Bewertung der Vorräte erfolgt
grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung
des strengen Niederstwertprinzips.
f. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken
durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% ausreichend
Rechnung getragen.
g. Die flüssigen Mittel werden mit dem
Nennbetrag angesetzt.
h. Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage
einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem
notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden
künftige Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt und eine Abzinsung auf den
Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsung werden die den
Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssätzen der vergangenen
sieben Jahren verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank monatlich veröffentlicht werden.
i. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
C. Angaben zur Bilanz
I. Anlagevermögen (§ 284 Abs. 3 HGB)
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen
des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Der
Anlagespiegel wird nicht offengelegt.
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)
Alle ausgewiesenen Forderungen haben eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
III. Eigenkapital (§ 272 HGB)
Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt unter
Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrags.
IV. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)
1. Sämtliche in der Bilanz ausgewiesene
Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem
Jahr. Auf einen Verbindlichkeitenspiegel wird verzichtet.
D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
1. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
E. Sonstige Angaben
I. Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr.
3a HGB)
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht.
II. Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl (§ 285 Nr. 7
HGB)
Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich
beschäftigten Mitarbeiten gem § 267 Abs. 5 HGB
betrug 20.
sonstige Berichtsbestandteile
Aalen, den 17.02.2025
gez.
Sascha Huffzky
gez.
Sven Huffzky
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.02.2025
festgestellt.
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