Siegfried Kraska Verwaltungs GmbH
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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ilona Fenzke seit 20.4.2018 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Fenzke KFZ-Service GmbHHemmingstedtJahresabschluss zum 31. Dezember 2010Bilanz
Anhang§ 265 Absatz 1 HGB: Darstellungsstetigkeit Abweichungen von der Form der Darstellung liegen nicht vor. § 265 Absatz 2 HGB: Vorjahresbeträge Angaben zur Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnungen sind nicht zu machen. Eine Anpassung von Vorjahresbeträgen wurde nicht durchgeführt. § 268 Absatz 1 Satz 2 HGB: Jahresergebnisverwendung Der Jahresabschluss wurde ohne Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Angaben sind nicht erforderlich. § 284 Absatz 2 HGB Nr. 1: Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten bilanziert. Soweit es sich um abnutzbares Anlagevermögen handelt, wurden die Anschaffungs- und Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden aufgrund der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der unfertigen und fertigen Erzeugnisse und der Waren erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gem. § 255 HGB. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet. Das übrige Umlaufvermögen wurde mit den Nennbeträgen bilanziert. Die Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendingen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Nr. 2: Grundlagen für die Umrechnung in Euro Der Jahresabschluss wurde in Euro aufgestellt. Umrechnungen aus anderen Währungen unter Zugrundelegung der Euro-Umrechnung liegen nicht vor. Nr. 3: Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind in dem vorliegenden Jahresabschluss nicht enthalten. Soweit Bilanzposten gem. Artikel 67 Absatz 3 und 4 EGHGB im Vorjahresabschluss vorlagen, wurde das Beibehaltungswahlrecht ausgeübt. Die Vorjahreszahlen wurden nicht an die geänderten Vorschriften durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25.Mai 2009 angepasst (Artikel 67 Absatz 8 EGHGB). Nr. 4: Bewertungsvereinfachungsverfahren Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen. Nr. 5: Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital In etwaigen Herstellungskosten wurden keine Zinsen für Fremkapital berücksichtigt. § 285 HGB Nr. 1: Angaben zu Verbindlichkeiten a) Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren Euro 27.122,36 b) Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind entfällt Nr. 2 bis 8 Buchstabe a: Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen. Nr. 8 Buchstabe b: Angaben zum Personalaufwand des Geschäftsjahres Das Umsatzkostenverfahren wird nicht angewandt. Nr. 9 Buchstabe a und b: Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 286 Absatz 4 und § 288 HGB nicht vorzunehmen. Nr. 9 Buchstabe c: Gewährte Vorschüsse und Kredite für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans entfällt Nr. 10: Mitglieder des Geschäftsführungsorgans Geschäftsführer war im Berichtszeitraum Reiner Fenzke, Kfz.-Mechaniker. Nr. 11 und 11a: Anteilsbesitz Anteile an anderen Unternehmen mit mindestens den fünften Teil der Anteile bestehen an: entfällt Die Kapitalgesellschaft ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin bei der: entfällt Nr. 12: Rückstellungen Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen. Nr. 13: Angaben zum Geschäfts- oder Firmenwert Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde vor dem ersten Wirtschaftsjahr angeschafft, für welches das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz anzuwenden ist. Von dem Beibehaltungswahlrecht nach Artikel 67 Absatz 4 EGHGB wird Gebrauch gemacht. Die Abschreibung erfolgt weiterhin nach den steuerrechtlichen Grundsätzen. Nr. 14: Konzernabschluss Die Kapitalgesellschaft wird nicht in einen Konzernabschluss einbezogen. Nr. 15: Jahresabschluss einer Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264a Abs. 1 HGB Es handelt sich nicht um eine Personengesellschaft im Sinne des § 264a Ab.s 1 HGB. Nr. 16: Erklärung nach § 161 AG Die Kapitalgesellschaft ist keine Aktiengesellschaft. Nr. 17: Prüfung des Jahresabschlusses Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen. Nr. 18: Finanzinstrumente entfällt Nr. 19: derivative Finanzinstrumente Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen. Nr. 20: Finanzinstrumente von Kreditinstituten § 340e HGB wird nicht angewandt. Nr. 21: nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen. Nr. 22: Forschungs- und Entwicklungskosten Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen. Nr. 23: Bildung von Bewertungseinheiten entfällt Nr. 24: Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen entfällt Nr. 25: Verrechnete Vermögensgegenstände entfällt Nr. 26: Investmentvermögen entfällt Nr. 27 i.V.m. § 268 Absatz 7 HGB: Haftungsverhältnisse entfällt Nr. 28: selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände - Ausschüttungssperre entfällt Nr. 29: Latente Steuern Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 274a Nr. 5 und § 288 HGB nicht vorzunehmen. Art. 28 Absatz 2 EGHGB: Nicht passivierte Pensionsrückstellunge - Altzusagen entfällt Art. 67 Absatz 2 EGHGB: Nicht passivierte Pensionsrückstellungen aus Umstellung der Bewertung nach BilMoG entfällt § 42 Absatz 3 GmbHG: Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Gegenüber dem Gesellschafter Reiner Fenzke bestehen folgende Forderungen:Euro 4.058,27 Hemmingstedt, den 31.03.2011 gez. Geschäftsführer Reiner Fenzke |
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