LCS-Logistik-und Car-Service AUTOFIT GmbHLiquidiert

66802 Überherrn, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRB 12744
Vorher
LCS-Logistik- und Car-Service GmbH
Eingetragen
21.2.2002
Branche
Erbringung von LogistikdienstleistungenSonstige Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerSonstige Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
Die Durchführung von technischen und logistischen Dienstleistungen an Kraftfahrzeugen aller Art und KfZ-Zubehörteilen.

Historie

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Management

NameRolle
Jörg Dobelmann
seit 21.8.2013
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert0.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
Auto-Service-Center Überherrn Gesellschaft mit beschränkter Haftung
0.00%
Horst Mosolf GmbH & Co. KG Internationale Spedition
0.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Horst Mosolf GmbH & Co. KG Internationale Spedition
Germany
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

LCS - Logistik- und Car-Service AUTOFIT GmbH

Überherrn

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011

Bilanz zum 31. Dezember 2011

Aktiva   31.12.2011 31.12.2010
        EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 3.566,00 5.143,00
A. Summe Anlagevermögen 3.566,00 5.143,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 3.476,05 4.118,77
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände  168,23 3.333,04
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks 27.334,32 50.328,24
B. Summe Umlaufvermögen 30.978,60 57.780,05
Summe Aktiva 34.544,60 62.923,05
Passiva   31.12.2011 31.12.2010
        EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 30.727,39 70.819,25
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag -23.412,87 -40.091,86
A. Summe Eigenkapital 32.314,52 55.727,39
B. Rückstellungen 1.778,00 2.204,49
C. Verbindlichkeiten 452,08 4.991,17
Summe Passiva 34.544,60 62.923,05

Anhang zum 31. Dezember 2011

A. Allgemeine Angaben zu Besonderheiten der Form, insbesondere der Gliederung des Jahresabschlusses

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Gliederungsvorschriften nach § 264 ff HGB.

Abweichungen gegenüber dem Vorjahr bezüglich der Form der Darstellung des Jahresabschlusses liegen nicht vor.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Bilanzierungsmethoden

Der Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

2. Bewertungsmethoden

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

- Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Dabei wurde sowohl von der degressiven als auch von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.

- Die Vorräte sind mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Marktpreis bewertet.

- Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken sowie das allgemeine Kreditrisiko werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

- Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

- Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

- Langfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten werden, soweit vorhanden, abgezinst.

- Posten des Jahresabschlusses, die auf fremde Währung lauten, wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlusstag umgerechnet.

C. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

1. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

2. Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt € 452 (Vorjahr: € 4.992).

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.

3. Latente Steuern

Im Berichtsjahr liegen weder aktive noch passive Stauerlatenzen vor.

4. Haftungsverhältnisse, die nicht aus der Bilanz ersichtlich sind

Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB zu vermerken.

D. Sonstige Pflichtangaben

1. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

          Herrn Jörg Dobelmann, 66663 Merzig

          Herrn Alexander Hanemann, 66663 Merzig

          (Abberufung am 2. Mai 2011; Eintragung ins Handelsregister am 27. Juni 2011)

Angaben über die Gesamtbezüge wurden gemäß § 288 Abs. 1 HGB unterlassen.

2. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern lagen zum Bilanzstichtag nicht vor. In den Forderungen des Vorjahres waren Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 3.333 enthalten.

3. Konzernzugehörigkeit

Die LCS - Logistik- und Car-Service AUTOFIT GmbH wird in den Konzernabschluss der Horst Mosolf GmbH & Co. KG, Internationale Spedition, 73230 Kirchheim einbezogen.

Überherrn, den 30. März 2012

LCS - Logistik- und Car-Service AUTOFIT GmbH

gez. Jörg Dobelmann (Geschäftsführer)

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, unter Einbeziehung der Buchführung, der LCS - Logistik- und Car-Service AUTOFIT GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften (und den ergänzenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag) liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

Göppingen, den 30. April 2012

Dr. Feil & Partner

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Dr. Dieter Feil, Wirtschaftsprüfer

Bei Veröffentlichung und/oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form würde es zuvor unserer erneuten Stellungnahme bedürfen, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird.

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