VS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Schanzenstraße 30, 51063 Köln, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 61383
Vorher
Ries, Schröder & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbHAnwVS Ries & Schröder Rechtsanwaltsgesellschaft mbHAnwVS Ries & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbHRies Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Eingetragen
18.9.2007
Branche
Rechtsanwaltskanzleien und NotariateErbringung sonstiger juristischer DienstleistungenPatentanwaltskanzleien
Gegenstand
die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung und der Rechtsberatung durch Übernahme von Rechtsanwaltsaufträgen, deren Ausführung nur durch die in den Diensten der Gesellschaft stehenden, zugelassenen Rechtsanwälte unabhängig und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts ausgeführt werden.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Marcus Mürl
seit 26.7.2022
Geschäftsführer
Sven Ries
seit 18.9.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Sven Ries
Pannenberg 71, 51469 Bergisch Gladbach
25.000 €
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

VS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

INHALTSVERZEICHNIS

Bilanz zum 31. Dezember 2024

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024

Entwicklung des Anlagevermögens 2024

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 der VS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Bilanz zum 31. Dezember 2024

VS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln

AKTIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR
1. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 4.577.490,84 1.992.574,66
2. Forderungen an Kunden 35.983.736,92 27.083.273,36
3. Anteile an verbundenen Unternehmen 24.700,00 24.700,00
4. Sonstige Vermögensgegenstände 434.965,24 292.141,04
5. Rechnungsabgrenzungsposten 148,75 0,00
41.021.041,75 29.392.689,06

PASSIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 33.957.272,83 25.894.221,05
2. Sonstige Verbindlichkeiten 6.170.413,75 3.150.639,42
3. Rückstellungen
a) Steuerrückstellungen 10.131,00 21.343,00
b) andere Rückstellungen 150.235,00 94.355,00
160.366,00 115.698,00
4. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
b) Bilanzgewinn 707.989,17 207.130,59
41.021.041,75 29.392.689,06

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für die Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2024

VS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit - und Geldmarktgeschäften 12.974.017,20 9.394.234,77
2. Zinsaufwendungen 1.986.507,14 1.151.170,91
10.987.510,06 8.243.063,86
3. Laufende Erträge aus
a) Anteilen an verbundenen Unternehmen 476.710,00 0,00
4. Provisionserträge 882.860,48 808.473,52
5. Provisionsaufwendungen 8.597.806,86 6.856.763,05
-7.714.946,38 -6.048.289,53
6. Sonstige betriebliche Erträge 249.796,94 1.053.596,31
7. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 91.924,59 395.513,63
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 10.831,52 66.688,91
102.756,11 462.202,54
b) andere Verwaltungsaufwendungen 2.649.440,53 2.152.527,02
2.752.196,64 2.614.729,56
8. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft -722.260,71 -623.957,59
9. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 47.846,22
-722.260,71 -576.111,37
10. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 524.613,27 57.529,71
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 23.754,69 18.695,43
12. Jahresüberschuss 500.858,58 38.834,28
13. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 207.130,59 168.296,31
14. Bilanzgewinn 707.989,17 207.130,59

Anhang 2024

1. Allgemeine Hinweise

Factoringunternehmen sind Finanzdienstleistungsinstitute und fallen somit in den Anwendungsbereich der §§ 340 ff. HGB und der RechKredV.

Die VS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gilt gemäß § 340a Abs. 1 i.V.m. § 267 Abs. 3 HGB als große Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss ist nach den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), den ergänzenden Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie nach der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt worden.

Die Firma der Gesellschaft lautet VS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, eingetragen beim Amtsgericht Köln unter HR B 61383. Sitz der Gesellschaft ist Köln. Die Gesellschaft hat im Wege der Kapitalerhöhung am 26. Juli 2023 98,8 % der Geschäftsanteile an der APS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln übernommen. Ein Konzernabschluss wurde nicht erstellt, weil die Einbeziehung der Tochtergesellschaft für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung ist.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den §§ 242 ff. und 340 ff. HGB sowie der RechKredV in der aktuellen Fassung.

Die Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Barreserve und Forderungen an Kreditinstitute werden zum Nennwert angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen an Kunden werden alle erkennbaren Einzelrisiken unter Berücksichtigung erwarteter Leistungen der Warenkreditversicherungen berücksichtigt. Das allgemeine Ausfallrisiko für Forderungen, die im Rahmen des Factorings erworben wurden, wird anhand einer nach dem Forderungsportfolio differenzierten pauschalen Wertberichtigung der nicht einzelwertberichtigten Forderungen berücksichtigt und berechnet. Die pauschale Wertberichtigung schließt sowohl die Vorsorge für das Risiko des Forderungsausfalls als auch die noch entstehenden Kosten des Forderungseinzuges sowie Zinsverluste ein.

Die Wertberichtigung orientiert sich dabei an der Quote der tatsächlichen Forderungsverluste zum Forderungsbestand des Vorjahres und berücksichtigt gleichzeitig, dass die Gesellschaft nur bis zu einem Maximalbetrag für Forderungsausfälle gegenüber der Warenkreditversicherung eintreten muss.Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Die Bewertung erfolgt gemäß dem gemilderten Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 3 i.V.m. § 340e Abs. 1 S. 1 HGB), sodass außerplanmäßige Abschreibungen nur im Fall von voraus-sichtlich dauerhafter Wertminderung vorzunehmen sind.

Der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst Ausgaben bis zum Bilanzstichtag soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risken und ungewissen Verpflichtungen und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden im Fall von langfristigen Rückstellungen berücksichtigt.

3. Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Bilanz

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit ihrem Nennbetrag angesetzt.

Bei den Forderungen an Kunden werden Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen in Höhe von € 247.618,38 (Vj. € 150.289,69) berücksichtigt. Außerdem wird wegen des allgemeinen Kreditrisikos, der Beitreibungskosten und der Unverzinslichkeit eine Pauschalwertberichtigung von 0,73 % (Vj. 0,75 %) des Forderungsbestandes ohne Umsatzsteuer gebildet.

Forderungen gegenüber Debitoren unserer Kunden, gegen unsere Kunden aus dem Bereich Factoring und Ansprüche aus bestehenden Kreditversicherungen sind an die refinanzierenden Banken abgetreten. Guthaben auf Debitoreneinzahlungskonten und Sperrkonten sind an die refinanzierenden Banken verpfändet.

Die Fristigkeiten im Bereich der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Position Gesamtbetrag Bis 3 Monate 4 - 12 Monate 1-5 Jahre
EUR EUR EUR EUR
Forderungen an Kreditinstitute 4.577.490,84 4.577.490,84 0,00 0,00
Forderungen an Kunden 35.983.736,92 35.983.736,92 0,00 0,00
Sonstige Vermögensgegenstände 434.965,24 179.784,96 0,00 255.180,28
Summe 40.996.193,00 40.741.012,72 0,00 255.180,28

Unter den Sonstige Vermögensgegenstände von € 434.965,24 (Vj. € 292.141,04) sind Forderungen aus Steuern in Höhe € 178.184,49 (Vj. € 14.199,14) ausgewiesen.

Außerdem enthält der Posten eine Forderung in Höhe von € 254.415,28 (Vj. € 250.655.45) gegenüber der MAMOSS Vermögensverwaltungs GmbH, deren beherrschender Gesellschafter der Gesellschafter-Geschäftsführer der Gesellschaft ist. Diese aus einer Kaufpreisstundung resultierende Forderung hat eine Laufzeit bis längstens zum 31.12.2029 mit einer Verzinsung von 1,5 % p.a.

Von den Verbindlichkeiten in Höhe von € 40.127.686,58 (Vj. € 29.044.860,47) sind € 40.127.686,58 (Vj. € 29.044.860,47) innerhalb eines Jahres fällig. Sämtliche Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Fristigkeiten im Bereich der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

Position Gesamtbetrag Bis 3 Monate 4 - 12 Monate 1-5 Jahre
EUR EUR EUR EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 33.957.272,83 33.957.272,83 0,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 6.170.413,75 6.170.413,75 0,00 0,00
Summe 40.127.686,58 40.127.686,58 0,00 0,00

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten von € 6.170.413,75 (Vj. € 3.150.639,42) sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 4.345.974,42 (Vj. € 2.104.374,73) sowie Verbindlichkeiten aus einem zugunsten der medVS geführten Sperrkonto in Höhe von € 1.629.056,64 (Vj. € 338.336,82) ausgewiesen.

Steuerrückstellungen wurden für das Berichtsjahr und das Vorjahr unter Berücksichtigung der geleisteten Vorauszahlungen gebildet.

Die anderen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken. Im Geschäftsjahr entfallen auf die anderen Rückstellungen in Höhe von € 150.235,00 (Vj. € 94.355,00) folgende Posten:

2024 2023
Andere Rückstellungen EUR EUR
Urlaubsrückstellung 0,00 6.200,00
Rückstellung für Abschluss u. Prüfung 22.100,00 20.000,00
Aufbewahrung Geschäftsunterlagen 2.435,00 2.205,00
Berufsgenossenschaft 0,00 400,00
Rückforderung Inso.-Verw. ASK 120.000,00 50.000,00
Ausstehende Rechnungen 5.700,00 15.550,00
Summe 150.235,00 94.355,00

Im Bilanzgewinn ist ein Betrag in Höhe von € 207.130,59 (Vj. € 168.296,31) als Gewinnvortrag aus dem Vorjahr enthalten.

Fremdwährungsrisiken bestehen nicht.

Zusätzliche Angaben nach §§ 34 und 35 RechKredV machen wir wie folgt, soweit nicht an anderer Stelle erfolgt:

Es bestehen Avalverbindlichkeiten zugunsten der Gesellschaft in Höhe von € 55.622,17 (Vj. € 33.148,80) sowie eine gesamtschuldnerische Haftung gegenüber den refinanzierenden Banken zusammen mit einem Partnerunternehmen in Höhe des valutierenden Kreditbetrages.

Forderungen gegenüber Debitoren unserer Kunden, gegen unsere Kunden aus dem Bereich Factoring, Ansprüche aus bestehenden Kreditversicherungen sind an die refinanzierenden Banken abgetreten. Zum Bilanzstichtag betrugen Forderungen und Ansprüche insgesamt € 35.983.736,92 (Vj. € 27.083.273,36). Guthaben auf Debitoreneinzahlungskonten und Sperrkonten sind an die refinanzierenden Banken verpfändet. Die Guthaben beliefen sich zum Bilanzstichtag auf € 4.577.490,84 (Vj. € 1.992.574,66).

4. Erläuterungen zu einzelnen Positionen der GuV

Die Factoringerlöse in Höhe von T€ 12.974 (Vj. T€ 9.394) wurden ausschließlich mit in Deutschland tätigen Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzleien erzielt. Auf Mahngebühren und Zinsen entfallen T€ 1.927 (Vj. T€ 1.783) Die genannten Posten werden unter Zinserträgen aus Kredit- und Geldmarktgeschäften zusammengefasst.

Als laufende Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen ist eine ordentliche Gewinnausschüttung der APS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für Gewinne des Vorjahres sowie eine Vorabausschüttung für Gewinne des laufenden Jahres erfasst. Entsprechende Erträge bestanden im Vorjahr nicht.

Die Provisionserträge in Höhe von T€ 883 (Vj. T€ 808) wurden ausschließlich mit in Deutschland tätigen Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzleien erzielt und stehen im Zusammenhang mit der Rechtsverfolgung angekaufter Forderungen.

Die Provisionsaufwendungen in Höhe von T€ 8.598 (Vj. T€ 6.857) wurden aufgewendet im Factoringgeschäft, im Bereich des Forderungsmanagements, des Vertriebs und der Kundenverwaltung.

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von T€ 250 (Vj. T€ 1.054) beinhalten T€ 225 (T€ 1.033) Weiterbelastungen von Anwaltsdienstleistungen an die APS Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH, Köln, im Rahmen der bestehenden Dienstleistungsvereinbarung für erbrachte Rechtsanwaltstätigkeiten. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind außerdem periodenfremde Erträge von T€ 18 (Vj. T€ 2) enthalten, die aus der Erstattung von Rechtsverfolgungskosten für Vorjahre resultieren.

5. Sonstige Angaben

Die Angabe zu der Vergütung der Geschäftsführung unterbleibt wegen § 286 Abs. 4 HGB.

Die Vergütung für den Beirat beläuft sich ist im Berichtsjahr auf € 2.500,00 (Vj. € 0,00) und resultiert aus einer Nachbelastung für Vorjahre. Der Beirat wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 13. März 2023 aufgelöst.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gliedern sich wie folgt auf:

Laufzeit bis 1 Jahr Laufzeit 1 bis 5 Jahre Laufzeit über 5 Jahre
EUR EUR EUR
Leasing Kfz 4.894,20 4.894,20 0,00
Büromiete 7.875,00 0,00 0,00
Summe 12.769,20 4.894,20 0,00

Im Berichtsjahr wurde durchschnittlich 3 (Vj. 8) Arbeitnehmer beschäftigt.

Geschäftsführung:

Sven Ries, Rechtsanwalt, Bergisch Gladbach

Marcus Mürl, Rechtsanwalt, Frechen

6. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn in Höhe von € 707.989,17 auf neue Rechnung vorzutragen.

7. Honorar des Abschlussprüfers

Der Honoraraufwand für den Abschlussprüfer, die FFA Frankfurt Finance Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt a.M., beträgt für das Geschäftsjahr € 11.500,00 zuzgl. USt.

8. Nachtragsbericht

Nach Ende des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2024 haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung ereignet, über die an dieser Stelle zu berichten wäre.

 

Köln, den 21. März 2025

VS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Sven Ries, Geschäftsführer, Rechtsanwalt

Marcus Mürl, Geschäftsführer, Rechtsanwalt

Anlagenspiegel zum 31.12.2024

VS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Köln

Anschaffungs-, Herstellungskosten 01.01.2024 Zugänge Abgänge Umbuchungen Anschaffungs-, Herstellungskosten 31.12.2024
EUR EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 24.700,00 0,00 24.700,00
Summe Finanzanlagen 24.700,00 0,00 24.700,00
Summe Anlagevermögen 24.700,00 0,00 24.700,00
kumulierte Abschreibung 01.01.2024 Abschreibung Geschäftsjahr Abgänge Umbuchungen kumulierte Abschreibung 31.12.2024
EUR EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00
Summe Finanzanlagen 0,00 0,00
Summe Anlagevermögen 0,00 0,00
Zuschreibung Geschäftsjahr Buchwert Geschäftsjahr 31.12.2024 Buchwert Vorjahr 31.12.2023
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 24.700,00 24.700,00
Summe Finanzanlagen 24.700,00 24.700,00
Summe Anlagevermögen 24.700,00 24.700,00

Lagebericht Geschäftsjahr 2024

I. Grundlagen der Gesellschaft - Geschäftsmodell

Die VS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bietet Anwälten und Steuerberatern sowie Ärzten und Arztpraxen in Deutschland das Factoring ihrer Honorarforderungen als Full Service Factoring an. Unsere Dienstleistung umfasst das Honorarmanagement und beinhaltet u.a. die Finanzierung, außergerichtliche und gerichtliche Forderungsdurchsetzung sowie die Übernahme des Delkredereschutzes bei Forderungsausfällen. Zur Leistungserbringung bedienen wir uns eines branchenerfahrenen Dienstleisters, um unsere Kosten und den eigenen Kapitalbedarf gering zu halten.

Umweltauflagen sind für unser Geschäftsmodell nicht relevant.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Der für uns relevante Markt ist zum einen der Markt für das Factoring anwaltlicher Honorarforderungen und des Factorings für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und zum anderen der Markt für das Factoring von Forderungen aus dem Medizinbereich. Darüber hinaus erbringen wir Rechtsdienstleistungen im Schwerpunkt bei Durchsetzung von Forderungen.

Unsere Dienstleistungen für Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer werden insbesondere von mittleren und größeren Kanzleien nachgefragt. Während gewerbliche Factoringunternehmen als ernsthafter Wettbewerb wegen der Kleinteiligkeit der Forderungen keine Rolle spielen, existiert ein Wettbewerber, der Forderungen von Steuerberatern ebenfalls als Rechtsanwaltsgesellschaft erwirbt. Darüber hinaus spielt die Erbringung von Rechtsdienstleistungen eine bedeutende Rolle. Wir beschränken uns dabei grundsätzlich unter Berücksichtigung der berufsrechtlichen Vorgaben auf ausgewählte Rechtsgebiete und den akzeptierten Mandantenstamm, um eine qualitativ hochwertige Dienstleistung erbringen zu können. Auch für die von uns vorrangig vertretenen Rechtsgebiete gilt, dass diese in nur geringem Umfang konjunkturelastisch sind. In Ausnahmefällen akzeptieren wir Direktmandate.

2. Geschäftsverlauf

Das abgewickelte Forderungsvolumen ist gegenüber dem Vorjahr um rund 40 % gestiegen (Quelle: eigene Auswertungen). Das abgewickelte Honorarvolumen bei Anwälten stieg um ca. 25% (Quelle: eigene Auswertungen) und bei Steuerberatern konnten wir ein Wachstum des Factoringvolumens von rund 33 % erreichen. Das weitere Wachstum resultiert aus dem sich im Aufbau befindlichen Bereichs der medizinischen Forderungen.

3. Darstellung der Lage

3.1. Ertragslage

Die Gesellschaft erwirtschaftet einen Jahresüberschuss in Höhe von T€ 501 (Vorjahr T€ 39).

Die aus dem Factoringgeschäft erzielten Erlöse sind mit T€ 12.974 (Vorjahr: T€ 9.394) durch Kundenzuwächse stark angestiegen. Erlöse aus Rechtsverfolgungen mit Factoring-Kunden gab es durch die Auslagerung der Rechtsverfolgung auf die APS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH nicht mehr.

Während die Provisionserträge sich auf T€ 883 erhöht haben (Vorjahr T€ 808), sind die Provisionsaufwendungen von T€ 6.857 auf T€ 8.598 gestiegen.

Die Personalkosten haben sich mit T€ 103 gegenüber dem Vorjahr (T€ 462) deutlich reduziert. Hintergrund ist die Überführung von Personal in die APS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die anderen Verwaltungsaufwendungen haben sich auf T€ 2.649 (Vorjahr: T€ 2.153) erhöht.

3.2 Finanzlage

Kreditverbindlichkeiten gegenüber Banken und einem Partnerunternehmen existieren ausschließlich für die Finanzierung des Forderungsbestandes.

Die Finanzierung des Forderungsvolumens ist aktuell durch eine Kreditlinie bei dem uns refinanzierenden Bankenkonsortium gesichert. Dieses gewährt den Kredit bis auf weiteres und kann den Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende kündigen.

Wir betreiben eine laufende Liquiditätsplanung, wobei wir den Schwerpunkt unserer Planung stets auf das folgende Geschäftsjahr richten. Bislang ist es uns gelungen, den notwendigen Liquiditätsbedarf zur Finanzierung der Forderungskäufe und des laufenden Geschäftes aus unserer Kreditlinie bei unserer Hausbank, den bestehenden eigenen Mitteln und dem erwirtschafteten Cash Flow zu decken.

Unsere laufenden finanziellen Verpflichtungen konnten wir während des abgelaufenen Geschäftsjahres jederzeit vollständig und fristgerecht erfüllen.

3.3 Vermögenslage

Der Jahresüberschuss in Höhe von T€ 501 (Vorjahr T€ 39) hat eine positive Auswirkung auf unsere Vermögenslage. Das ausgewiesene Eigenkapital beträgt T€ 733 (Vorjahr T€ 232). Die Bilanzsumme erhöht sich von 29,4 auf 41,0 Mio €.

III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

1. Ziele und Methoden des Risikomanagements

Die VS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geht bei ihrer Tätigkeit als Finanzdienstleistungsinstitut finanzielle Risiken ein, um Erträge zu erzielen. Im Zuge einer jährlich wiederkehrenden Risikoinventur verschafft sich das Unternehmen einen Überblick über bestehende Risiken und priorisierte diese hinsichtlich ihrer Wesentlichkeit.

Das Risikomanagement ist Aufgabe und Verantwortung der Geschäftsleitung.

Ziele des Risikomanaaements sind:

geschäftliche Risiken von strategischer und materieller Bedeutung frühzeitig zu identifizieren

eingegangene und auftretende Risiken zu kontrollieren

erkannte Risiken so zu steuern, dass mittelfristig angemessene Erträge erzielt und andauernde Verluste vermieden werden.

Die von der Geschäftsleitung beschlossene Aufbauorganisation folgt dem Grundsatz der Funktionstrennung und schafft klare Verantwortungsbereiche innerhalb des Unternehmens. Organisationsrichtlinien und Arbeitsabläufe legen Verfahren so fest, dass Risiken frühzeitig erkannt und der zuständigen Kompetenzstufe berichtet werden.

Bei Risiken von materieller Bedeutung erfolgt die unverzügliche Information der Geschäftsleitung. Kontrolle, Steuerung und Bewertung erkannter Risiken sind fester Bestandteil des regelmäßigen Reportings an die Geschäftsleitung.

Die Methoden des Risikomanagements wurden im Berichtsjahr - unter Berücksichtigung der Größe der Gesellschaft, des Geschäftsumfangs und seiner strategischen Ziele - weiterentwickelt. So wurde in der 2. Jahreshälfte 2024 die bestehende Risikoinventur überarbeitet und verbessert und die Ergebnisse mit den Geschäftsleitungen beider Insititute detailliert besprochen. Wichtige Bestandteile wurden schriftlich fixiert. Das Risikofrüherkennungssystem wurde weiter verbessert, insbesondere im Kundenbereich erkannte Risiken wurden konsequent angegangen. Die regelmäßig durchzuführenden Revisionen und Selbstkontrollen der einzelnen Bereiche sind auch dazu bestimmt, ggf. neuartige Risiken zu identifizieren und diesen wirksam gegenzusteuern.

Die kaufmännische Leitung und Kontrolle liegen bei einem kaufmännischen Leiter, der auch die Funktion des Risikomanagers wahrnimmt. Der kaufmännische Leiter ist direkt unter der Geschäftsführung angesiedelt und hat die Aufgabe, in unabhängiger Weise Revisions- und Kontrollhandlungen durchzuführen. Der Risikomanager ist dem Geschäftsführer von den Kompetenzen her bei der Risikobewertung gleichgestellt. Factoringgesellschaften sind Finanzdienstleistungsinstitute, auf die die Vorschriften des Kreditwesengesetzes (KWG) Anwendung finden und die der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegen. Aufbauorganisation und Organisationsrichtlinien der Gesellschaft lehnen sich an die Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Kreditinstitute (MaRisk) der BaFin an.

Spezifische Risiken im Factoringgeschäft sind neben dem Veritätsrisiko das Adressenausfallrisiko, das Refinanzierungs- und Liquiditätsrisiko, bestimmte operationelle Risiken, Marktpreisrisiken und die Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen. Zusätzlich werden allgemeine Unternehmensrisiken in das Risikomanagement einbezogen, besonderes Gewicht fällt dabei in unserer Gesellschaft auf den Bereich IT. Die bestehenden Systeme legen wir soweit möglich redundant aus und führen regelmäßig Mehrfachsicherungen unseres Datenbestandes durch.

Um uns das Wissen unserer Mitarbeiter bei Unregelmäßigkeiten oder sonstigen Verstößen nutzbar zu machen, ist ein Whistleblower-Prozess installiert, für dessen Durchführung die Geschäftsführung verantwortlich ist. Dieser Prozess hat in 2024 zu keinen Meldungen geführt.

2. Darstellung bestehender Risiken und Chancen

Die gegenwärtig identifizierten Risiken gefährden den Fortbestand des Unternehmens nicht. Soweit Chancen absehbar sind, die zu einer Verbesserung der Lage führen könnten, werden diese ausgeführt. Im Einzelnen stellen sich diese dar wie folgt:

Kunden- und Veritätsrisiken

Bei Eingehen eines Vertrages besteht die Gefahr, dass der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann und wir insoweit Rückforderungen gegen Kunden nicht durchsetzen können, oder der Kunde ansonsten gegen vertragliche Regeln verstößt. Diese Gefahr besteht unabhängig davon, ob es sich um einen Kunden aus dem Bereich der Steuerberater, der Anwälte, oder dem medizinischen Bereich handelt. Durch die Abtretung im offenen Verfahren ist dieses Risiko allerdings begrenzt, da Regelverstöße der Kunden frühzeitig erkannt werden. Darüber hinaus unterliegen unsere Kunden einer laufenden Bonitätsüberwachung. In der Vergangenheit ist es uns daher gelungen, größere Forderungsausfälle in diesem Bereich zu vermeiden. Da wir nur das offene Verfahren bei Neuabschlüssen anbieten, erlangen wir unmittelbar Kenntnis von drohenden Rückbelastungen und stufen unser Veritätsrisiko als sehr niedrig ein. Kunden, die in der laufenden Überwachung auffällig werden, werden bei nicht eintretender Besserung ausgesteuert. Insbesondere ist hier von Bedeutung, wenn Verrechnungskonten von Kunden über mehr als eine Woche nicht durch Rechnungseinreichungen oder Überweisungen des Kunden ausgeglichen werden.

Darüber hinaus definieren wir Höchstgrenzen für Kundenlimite nicht nur in Abhängigkeit des über uns getätigten Forderungsumsatzes und der Bonität des Kunden, sondern auch in Hinblick auf die Haftungssubstanz des Kunden, soweit definierte Schwellenwerte überschritten werden. Genügt diese Haftungssubstanz nicht, um eine Rückbelastung der angekauften Forderungen aufzufangen, gehen wir das Engagement nicht ein. Bestehende Engagements haben wir in Hinblick auf diese erweiterte Risikoeinschätzung geprüft und handeln entsprechend.

Chancen ergeben sich, wenn es gelingt, die Dienstleistung in größerem Umfange als bisher im Markt zu etablieren und dabei gleichzeitig den aufgebauten Kundenbestand zu halten.

Kunden

Im Bereich der anwaltlichen Dienstleistung bestehen Risiken, wenn die Mandanten die von uns erbrachten Leistungen mangels Bonität nicht bezahlen können. Dieses Risiko schränken wir durch eine bewusst vorgenommene Einschränkung bei den vertretenen Rechtsgebieten und den akzeptierten Mandanten ein. Darüber hinaus nehmen wir Direktmandate nur noch an, wenn wir von unseren Mandanten eine Einwilligungserklärung zur Nutzung unserer Dienstleistungen erhalten. Das seitdem dort durchgeführte Forderungsmanagement hat sich aus unserer Sicht bewährt und die Gesellschaft vor systematischen Risiken in diesem Bereich geschützt, die insbesondere bei stark anwachsendem Geschäft auftreten können. Darüber hinaus birgt ein deutliches Umsatzwachstum stets das Risiko, dass die Leistungen nicht in der erforderlichen Qualität erbracht werden.

Chancen ergeben sich, wenn der Trend der Mandatsandienung durch unsere Stammkunden und / oder Direktmandanten weiter anhält. Hier kann ein zusätzliches Erlöspotential gehoben werden, wenn die Aktivierung der Bestandskunden weiterhin erfolgreich fortgesetzt wird und neue Mandatspotentiale durch die Gewinnung weiterer Steuerberater in größerem Umfange als bisher gehoben werden können.

Adressausfall- und debitorische Risiken

Risiken ergeben sich, wenn Debitoren gestellte Rechnungen nicht ausgleichen können (Delkredererisiko) und / oder der Kreditversicherungsschutz aufgrund einer Obliegenheitsverletzung verloren geht. Sämtliche debitorischen Risiken im echten Factoring bei ausfallgefährdeten Debitoren sind sind ab einer Einzelforderung i.H.v. 250 € kreditversichert. Vergebene Debitorenlimite unterliegen einer laufenden Überwachung. Es fanden in regelmäßigen Abständen Vollprüfungen der vergebenen gewerblichen Limite statt.

Chancen ergeben sich, wenn die Forderungsausfälle bei Debitoren deutlich reduziert werden können, da dieses mittelfristig Prämienreduzierungen bei unserer Kreditversicherung zur Folge haben kann.

Operationale Risiken

Wir definieren operationelle Risiken als das Risiko von möglichen Verlusten für das Unternehmen, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen, Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden können und schließen hierbei Rechtsrisiken mit ein. Im Zuge unserer durchgeführten Risikoinventur haben wir interne wie externe Ereignisse, die die Verfügbarkeit unserer IT-Systeme, die Sicherstellung der Unveränderbarkeit von Daten oder Dokumenten, der Schutz vor Datenverlust, die Authentizität und Vertraulichkeit gefährden könnten als wesentliche operationale Risiken identifiziert.

Zur Verhinderung von generellen Ausfällen und Vermeidung bestandsgefährdender Risiken haben wir im Zusammenwirken mit der DVS AG daher in diesen Bereichen Sicherungsmechanismen aller relevanten IT Systeme etabliert und Hardware redundant ausgelegt. Die installierten Datensicherungen werden regelmäßig überprüft. Die zentrale Factoringsoftware läuft in der Betriebsverantwortung eines etablierten und nach DIN EN ISO/IEC 27001:2017 re-zertifizierten Rechenzentrums in Deutschland. Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnten wir keine erfolgskritischen Störungen im Betrieb beobachten.

Im Rahmen unserer Risikoinventur haben wir gemeinsam mit der Deutsche Verrechnungsstelle analysiert, inwieweit über die oben aufgeführten Risiken hinaus weitere Risiken existieren, deren Verwirklichung die Gesellschaft schädigen könnten. Wir haben dabei folgende zusätzliche, aber nicht wesentliche Risiken identifiziert, für die wir besondere Vorkehrungen getroffen haben:

sonstige strafbare Handlungen von Mitarbeitern und Kunden, ggf. sogar zusammenwirkend (Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung)

Betriebsrisiko (Sicherung der EDV, Notfallkonzepte, Auslagerungen)

Die Vorkehrungen laufen auf ein gestaffeltes Rechte- und Kompetenzsystem für Mitarbeiter und eine Funktionstrennung der kritischen Bereiche auch bei der DVS AG hinaus.

Chancen ergeben sich hier keine. Ein funktionierender Geschäftsbetrieb ist Voraussetzung unserer Tätigkeit.

Preisänderungen

Unser "Einkauf" hat im Wesentlichen zwei Preiskomponenten. Änderungen des Einkaufspreises können nicht ohne weiteres an unsere Kunden weitergegeben werden. Im Einzelnen:

Zinsänderungsrisiko: Die Gesellschaft ist kurzfristig finanziert. Zinsänderungen wirken sich daher unmittelbar aus. Das Zinsniveau hat sich im Jahr 2024 auf einen 3-Monats-Euribor von anfänglich rund 4% auf rund 2,8% am Jahresende reduziert. Zinssicherungsgeschäfte erachten wir derzeit als nicht notwendig. Sollte es zu einem plötzlichen Zinsanstieg kommen, sind wir aufgrund der kurzen Kündigungsfristen in unseren Kundenverträgen in der Lage Änderungskündigungen mit weiteren Preisanpassungen zu vereinbaren.

Einkaufskonditionen bei der Kreditversicherung: Die gegenwärtige Schadenquote führte zu einer Prämienanpassung.

Weitere bedeutsame Preisänderungsrisiken liegen bei unserem Geschäft nicht vor.

Refinanzierungs- und Liquiditätsrisiken

Durch Forderungsankauf und Bevorschussung der Kaufpreise stellt die Gesellschaft ihren Kunden Liquidität zur Verfügung. Dafür stehen Eigen- und Fremdmittel - im Wesentlichen aus Refinanzierungszusagen von deutschen Kreditinstituten zur Verfügung. Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass die Gesellschaft - insbesondere wegen unzureichender Refinanzierungsmöglichkeiten - ihren Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht in voller Höhe nachkommen kann oder durch den Ausfall von Anschlusskunden, die dadurch entstehenden Forderungsausfälle nicht durch Eigenkapital- und Liquiditätsreserven decken kann.

Mit Hilfe einer Liquiditätsplanung auf Basis der erwarteten Geschäftsentwicklung wird der Liquiditätsbedarf für ein Jahr im Voraus ermittelt und durch flexible Refinanzierungszusagen abgesichert. Die Finanzierung der laufenden operativen Kosten ist planmäßig durch den Cash Flow der Gesellschaft sichergestellt.

Sonstige Risiken und Chancen

Im Ergebnis unserer Risikoinventur haben wir weitere Risiken identifiziert, die wir unter Zugrundlegung der aktuell bestehenden risikominimierende Maßnahmen als nicht wesentlich einstufen oder als derzeit mit einer geringen Relevanz für uns einstufen. Hierzu zählen wir die sich im Sinne von Environmental, Social und Governance (ESG)-Aspekten ergebenen Risiken aus unserem Geschäftsmodell.

IV. Einschätzung der zukünftigen Entwicklung

Wir streben in Hinblick auf Ertrag und Risiko eine Risikostreuung bei unseren Kunden an, ohne dabei bei einzelnen Kunden Risiken einzugehen, die für unser Unternehmen eine kritische Größe erreichen. Wir wollen die bestehenden Geschäftsmöglichkeiten weiter optimieren und die entsprechenden Märkte breiter bearbeiten. Intern straffen und optimieren wir die Prozesse und können dadurch wertvolle interne Zeitressourcen gewinnen und diese für Wachstumsbereiche bereitstellen.

Aufgrund der geringen Konjunkturabhängigkeit unserer Geschäftstätigkeit haben gesamtwirtschaftliche Entwicklungen einen geringen Einfluss auf unsere Geschäftstätigkeit.

Der Bestandsaufbau bei Steuerberatern hat sich 2024 sehr gut weiterentwickelt. Auch für das Jahr 2025 erwarten wir ein weiteres deutliches Wachstum durch verstärkte Marketingmaßnahmen.

Für 2025 erwarten wir ein gleichbleibend positives Jahresergebnis. Wesentlicher Umsatztreiber wird dabei das Geschäft mit Steuerberatern sein.

 

Köln, den 21. März 2025

VS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Sven Ries, Geschäftsführer, Rechtsanwalt

Marcus Mürl, Geschäftsführer, Rechtsanwalt

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die VS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der VS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln (im Folgenden "Gesellschaft") - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, 21. März 2025

FFA Frankfurt Finance Audit GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Schliemann, Wirtschaftsprüfer

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