KB 31 Real Estate GmbH & Co. KG
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Carsten Dr. Schäfer seit 16.12.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 96.15% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Artist-Match GmbHNeuhofJahresabschluss zum 31. Dezember 2010Bilanz
Anhang1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen Der Jahresabschluß der Artist-Match GmbH - im folgenden kurz "Gesellschaft" genannt- wurde zum 31. Dezember 2010 unter vollständiger Anwendung der handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften erstellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 HGB und daher nicht verpflichtet ihren Jahresabschluß gem. § 316 HGB prüfen zu lassen. Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den gesetzlichen Gliederungsschemata in § 266 und § 275 HGB gegliedert. Von möglichen Zusammenfassungen gemäß § 265 Abs. 7 HGB bzw. § 276 HGB hat die Gesellschaft keinen Gebrauch gemacht. 2. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung 2.1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angegebenen Vorjahresbeträge werden angepasst, soweit dies zur Vergleichbarkeit der ausgewiesenen Werte erforderlich ist (§ 265 Abs. 2 Satz 3 HGB). Aufgrund erstmaliger Anwendung des BilMoG wurde die Darstellungs- und Methodenstetigkeit im Jahresabschluß zum 31.12.2010 zulässig durchbrochen (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Eine Anpassung der Vorjahresbeträge bei erstmaliger Anpassung erfolgte nicht (Art. 67 VIII 2 EGHGB). Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen. Soweit darüber hinaus der beizulegende Wert unter die fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten gesunken ist, wird zu diesem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Für "Geringwertige Wirtschaftsgüter" bis € 50 erfolgt eine unmittelbare Aufwandsverrechnung. Höherwertige "Geringwertige Wirtschaftsgüter" werden unter Beachtung der jeweils gültigen steuerlichen Regelungen, soweit auch handelsrechtlich zutreffend, abgeschrieben. Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder im Falle von Wertminderungen einem niedrigeren beizulegenden Wert zum jeweiligen Bilanzstichtag bewertet. Guthaben bei Kreditinstituten, Forderungen und forderungsgleiche "Sonstige Vermögensgegenstände" werden mit dem Anschaffungsaufwand/Nennwert, ist gleich Rückzahlungsbetrag, angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden mit entsprechenden Wertkorrekturen berücksichtigt. Unverzinsliche oder minderverzinsliche Forderungen mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Davon ausgenommen sind Bagatellbeträge von im Einzelfall nicht mehr als € 2.000,00. Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Unverzinsliche Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von über einem Jahr werden mit dem gesetzlich jeweils heranzuziehenden %-Satz nach § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrag angesetzt und bewertet, ggf. unter Berücksichtigung der Abzinsung zu Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr. Davon ausgenommen bleiben Verbindlichkeiten und Rückstellungen mit Bagatellbeträgen bis zu einer Höhe von € 2.000,00 im Einzelfall. Soweit der Jahresabschluß Forderungen oder Verbindlichkeiten enthält, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, erfolgte die Umrechnung grundsätzlich mit dem Kurs am Tage des Geschäftsvorfalls. Soweit Abweichungen von dieser grundsätzlichen Vorgehensweise gegeben sind, können sie den nachstehenden Angaben zu den Posten der Bilanz entnommen werden. 2.2. Angaben zu den Posten der Bilanz Die Restlaufzeit der Forderungen liegt generell unter einem Jahr. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind keine antizipativen Posten aktivierten. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten weist wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf. In Bezug auf erfolgte Lieferungen bestehen Absicherungen über die üblichen Eigentumsvorbehalte. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten in Höhe von € 4.921,00 (im Vorjahr: T€ 5) Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter. Der Posten hat wie im Vorjahr insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Zum Abschlußstichtag bestehen keine gemäß § 251 HGB zu vermerkenden Haftungsverhältnisse. 2.3. Angaben zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Der Jahresabschluß auf den 31. Dezember 2010 wurde nach Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Hierbei wurde davon ausgegangen, daß das Ergebnis des Geschäftsjahres in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen wird. 3. Ergänzende Angaben Die Geschäftsführung der Gesellschaft wurde im Berichtsjahr von Herrn Carsten Schäfer, wahrgenommen. Neuhof, den 21. Dezember 2011
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