Harmsen
GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
108.139,23 |
26.784,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
642,00 |
507,00 |
| II.
Sachanlagen |
14.557,00 |
527,00 |
| III.
Finanzanlagen |
92.940,23 |
25.750,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
354.572,67 |
431.734,39 |
| I.
Vorräte |
400,00 |
400,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
35.415,18 |
61.892,14 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.671,21 |
1.914,86 |
| 1.
Forderungen gegen Gesellschafter |
200,00 |
0,00 |
| III.
Wertpapiere |
178.140,86 |
190.533,89 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
140.616,63 |
178.908,36 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
57,00 |
47,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
462.768,90 |
458.565,39 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
126.464,88 |
134.768,71 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
109.204,12 |
86.633,73 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
8.303,83 |
-22.570,39 |
| B.
Rückstellungen |
333.823,11 |
320.111,82 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.480,91 |
3.684,86 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.480,91 |
3.684,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
462.768,90 |
458.565,39 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Harmsen GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
2.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
2.1
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der Harmsen GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Für den regelmäßig sehr niedrigen
Bestand an Mustern wird seit 1997 ein Festbestand
ausgewiesen.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den
steuerlichen Regelungen nach dem Teilwertverfahren
durchgeführt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Vorjahr und das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht
veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
2.2
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
3.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
3.1
Geschäftsjahresabschreibung
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus der Entwicklung des Anlagevermögens zu
entnehmen.
3.2
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu
vermerken.
3.3
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
Der Jahresfehlbetrag wird zusammen mit dem
Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.
4.
Sonstige Pflichtangaben
4.1
Namen der Geschäftsführer
Herr Olaf Harmsen ist alleinvertretungsberechtigt und
von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
München, im 12. März 2012
.............................................................
Olaf Harmsen
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.03.2012 festgestellt.
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