Stammdaten

Register
Amtsgericht Traunstein HRB 22067
Eingetragen
18.7.2012
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVerwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte
Gegenstand
Verwaltung und Finanzierung von eigenen Beteiligungen sowie Verwaltung von eigenem und fremdem Grundbesitz und sonstigen Vermögensgegenständen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

mefro GmbH

Rohrdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die mefro GmbH, Rohrdorf

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der mefro GmbH, Rohrdorf - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Rosenheim, den 12. April 2023

Reinhart & Lindner Partnerschaftsgesellschaft mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Reinhart, Wirtschaftsprüfer

Bilanz

AKTIVA

31.12.2022 31.12.2021
TEUR TEUR TEUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 12.034 12.529
II. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 10.461 10.461
22.495 22.990
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen Gesellschafter 4.300 3.207
2. Sonstige Vermögensgegenstände 0 9
4.300 3.216
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 38 62
4.338 3.278
26.833 26.268

PASSIVA

31.12.2022 31.12.2021
TEUR TEUR TEUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 800 800
II. Kapitalrücklage 1.029 1.029
III. Gewinnvortrag 11.042 10.057
IV. Jahresüberschuss 1.418 985
14.289 12.871
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 171 10
2. Sonstige Rückstellungen 15 15
186 25
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.625 4.125
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 8.703 9.215
3. Sonstige Verbindlichkeiten 30 31
- davon aus Steuern TEUR 27 (i. Vj. TEUR 28) 12.358 13.371
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0 1
26.833 26.268

Gewinn- und Verlustrechnung

2022 2021
TEUR TEUR
1. Umsatzerlöse 1.696 1.714
2. Sonstige betriebliche Erträge 582 1
2.278 1.715
3. Materialaufwand
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 0 - 2
4. Personalaufwand
Löhne und Gehälter - 60 - 60
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen - 178 - 184
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen - 22 - 27
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 68 46
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen - 150 - 130
- davon an verbundene Unternehmen TEUR 97 (i. Vj. TEUR 80)
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag - 500 - 355
10. Ergebnis nach Steuern 1.436 1.003
11. Sonstige Steuern - 18 - 18
12. Jahresüberschuss 1.418 985

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Die mefro GmbH mit Sitz in Rohrdorf ist im Handelsregister Traunstein unter der Registernummer HRB 22067 eingetragen.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde teilweise von den Erleichterungen der §§ 274a und 288 HGB Gebrauch gemacht.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der einzelnen Vermögens- und Schuldenposten erfolgte nach den handelsrechtlichen Vorschriften.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden i. d. R. linear vorgenommen.

Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Abschreibungen werden dann vorgenommen, wenn objektive Hinweise auf eine nachhaltige Wertminderung vorliegen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bilanziert, erkennbare Einzelrisiken werden durch entsprechende Wertberichtigungen berücksichtigt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalwert angesetzt.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen bilanziert.

Die Rechnungsabgrenzungsposten entsprechen den zeitanteilig vorgeleisteten Beträgen.

3. Erläuterungen zur Bilanz zum 31. Dezember 2022

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände TEUR 4.300
Vj. TEUR 3.216

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind in Höhe von TEUR 4.300 gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer und haben in Höhe von TEUR 3.050 Restlaufzeiten bis zu einem Jahr und in Höhe von TEUR 1.250 eine unbestimmte Restlaufzeit. Die Verzinsung erfolgt mit 1,5 % bzw. 2,0 %.

Verbindlichkeiten TEUR 12.358
Vj. TEUR 13.371
31.12.2022 31.12.2021
TEUR TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.625 4.125
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr 2.500 2.500
- davon mit einer Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahre 1.125 1.625
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 8.703 9.215
- alle mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr
Sonstige Verbindlichkeiten 30 31
- alle mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr
12.358 13.371

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundschulden und selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaften des Gesellschafters und der mefro Metallwarenfabrik Fischbacher GmbH besichert.

4. Sonstige Angaben

Die Geschäftsführung wurde im Berichtsjahr von Herrn Dipl.-Kfm. Dr. oec. publ. Alfred Fischbacher, Rohrdorf, wahrgenommen.

Die Gesellschaft beschäftigt außer dem Geschäftsführer keine Mitarbeiter.

 

Rohrdorf, den 11. April 2023

Dr. Alfred Fischbacher

Anlagevermögen

Die Entwicklung der Posten des Anlagevermögens stellt sich wie folgt dar:

Anschaffungskosten
1.1.2022 Zugänge Abgänge 31.12.2022
TEUR TEUR TEUR TEUR
I. Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 21.964 0 412 21.552
II. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 10.461 0 0 10.461
32.425 0 412 32.013
Abschreibungen
1.1.2022 Zugänge Abgänge 31.12.2022
TEUR TEUR TEUR TEUR
I. Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 9.435 178 95 9.518
II. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0 0 0
9.435 178 95 9.518
Buchwerte
31.12.2022 31.12.2021
TEUR TEUR
I. Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 12.034 12.529
II. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 10.461 10.461
22.495 22.990

Nachrichten & Medien

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