EK Entertainment GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Münster HRB 8022
Vorher
E. K. Report- Werbe GmbH
Eingetragen
14.3.2001
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist das Erstellen und Betreiben von Internetangeboten/Seiten sowie das Programmieren von Datenbanklösungen, das Bereitstellen von Webservern für Hosting-Lösungen und alle damit verbundenen, diesem Zweck dienenden, Nebenleistungen. Die Gesellschaft darf zu diesem Zweck Zweigstellen und Niederlassungen im In- und Ausland errichten. Sie darf sich an anderen Unternehmen zur Förderung dieses Gesellschaftszweckes beteiligen.

Historie

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Management

NameRolle
Rainer Kaderka
seit 16.1.2008
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ek Entertainment GmbH

Ahlen

Jahresabschluss zum 31.12.2007

Bilanz

Aktiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Anlagevermögen 1,00 1,00
I. Sachanlagen 1,00 1,00
B. Umlaufvermögen 55.667,88 100.529,17
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 35.756,58 74.821,86
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 19.911,30 25.707,31
Bilanzsumme, Summe Aktiva 55.668,88 100.530,17

Passiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Eigenkapital 27.652,12 67.385,52
I. gezeichnetes Kapital 26.017,99 26.017,99
II. Gewinnvortrag 4.367,53 3.579,38
III. Jahresfehlbetrag 2.733,40 -37.788,15
B. Rückstellungen 2.450,00 16.365,66
C. Verbindlichkeiten 25.566,76 16.778,99
Bilanzsumme, Summe Passiva 55.668,88 100.530,17

Anhang

für das Geschäftsjahr 2007


Grundlagen der Rechnungslegung


Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.


Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich der Angaben in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angaben im Anhang ausgeübt.


Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine GmbH im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.


Bei der Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses wurden die größenabhängigen Erleichterungen gem. §§ 288, 326 HGB in Anspruch genommen.


Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung


Die Wertansätze in der Bilanz der Ek Entertainment GmbH zum 31.12.2006 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.


Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.


Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.


Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.


Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.


Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.


Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.


Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.


Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.


Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.


Sonstige Angaben


Geschäftsführung


Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Rainer Kaderka.


Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.


Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.




 

Ahlen, den 22.12.2008

gez. Rainer Kaderka

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