Bartsch Design GmbH
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Bartsch seit 8.4.2008 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bartsch Design GmbHWismarJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
Anhang für das Geschäftsjahr 2010der Bartsch Design GmbH Wismar (HR Amtsgericht Schwerin, HRB 9757) A. Allgemeine Angaben Die GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Die Größenmerkmale nach § 267 (1) HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurden in keinem Punkt überschritten. Sie wurde im Jahr 2008 mit Gesellschaftsvertrag vom 7.2.2008 neu errichtet. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst. Zum 01.01.2010 wurde aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG kein außerordentliches Ergebnis bilanziert und ausgewiesen (Inanspruchnahme des Beibehaltungswahlrechts). Zur Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage sind keine zusätzlichen Angaben notwendig. Im Berichtsjahr war Herr Andreas Bartsch, wohnhaft 23966 Wismar, Primelweg 38 b, als einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer bestellt. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Handelsbilanz Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Dabei wurde die Gewinn- und Verlustrechnung nach der Gliederung des Gesamtkostenverfahrens erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen erfolgten die Bilanzierung sowie die Bewertung nach folgenden Grundsätzen und Methoden: Die Bilanzierung der Sachanlagen und der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear oder degressiv abgeschrieben. Auf die Zugänge des Sachanlagevermögens wird die Jahresabschreibung monatsanteilig ermittelt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die Bewertung der Waren sowie der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB). Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird das Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode angewendet (§ 256,1 HGB). Die Fifo-Methode bildet den Verbrauch den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend ab. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 30,00 %. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB). Die Steuerverbindlichkeiten beinhalten nicht fällige Umsatzsteuer, da die Ist-Versteuerung angewendet wird. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus der gesonderten Anlage. Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag nicht. Latente Steuern sind nicht ausgewiesen, da kein Unterschied zwischen handelsrechtlichem und steuerlichem Gewinn besteht. Aufgrund des Jahresergebnisses und der gezahlten Steuervorauszahlungen sind Rückstellungen von 25.757 € für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag erfasst worden. Schwerin, den 20. Juni 2010 ________________________________________________ gez. G Krüger
A. Bartsch Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14.07.2011 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen