Windpark Nohfelden-Zallenberg GmbH
Selbe AdresseElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Johannes Eickmann seit 12.9.2025 | Geschäftsführer |
Hermann Raß seit 9.9.2014 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VSE Verteilnetz GmbHSaarbrückenJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen der Gesellschaft II. Wirtschaftsbericht 2023 1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 2. Energiepolitisches Umfeld 3. Branchensituation 4. Energiepreisentwicklung 5. Geschäftsverlauf/Ertragslage 6. Finanzlage 7. Vermögenslage 8. (Nicht-)finanzielle Leistungsindikatoren III. Angaben gemäß § 6b Abs. 7 EnWG zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG IV. Risikobericht V. Prognose- und Chancenbericht V1. Chancenbericht V2. Konjunkturentwicklung in 2024 V3. Prognosebericht I. Grundlagen der Gesellschaft Gemäß den Entflechtungsvorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes hat die VSE Aktiengesellschaft den Betrieb ihres Elektrizitätsverteilernetzes zum 01.07.2007 auf die zu diesem Zweck neu gegründete Gesellschaft VSE Verteilnetz GmbH übertragen. Die VSE Verteilnetz GmbH wurde mit Datum vom 18.06.2007 im Handelsregister, Registergericht Saarbrücken, unter der Nummer HR B 16457, eingetragen und ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der VSE AG. Die VSE Verteilnetz GmbH nimmt seit dem 01.07.2007 den Betrieb, die Instandhaltung, den Neubau und die Vermarktung der Versorgungsnetze wahr. Ab dem 01.01.2020 wurden die im Eigentum der VSE AG stehenden Leitungsnetze, die bisher an die VSE Verteilnetz GmbH verpachtet waren, durch Ausgliederung gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge gegen Gewährung von neuen Anteilen an der VSE Verteilnetz GmbH auf die VSE Verteilnetz GmbH übertragen. Das von VSE AG ausgegliederte Vermögen umfasst die dem Bereich Elektrizitätsverteilung zugeordneten immateriellen Vermögensgegenstände, Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte und sonstigen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Weiterhin wurden die dem Teilbetrieb "Verpachtung Stromverteilnetze" zuzuordnenden Forderungen, Kassenbestände und Bankguthaben sowie sämtliche diesem Teilbetrieb zuzuordnenden Passiva (insbesondere Rückstellungen und sonstige Verbindlichkeiten) übertragen. II. Wirtschaftsbericht 2023 1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Während die Konjunkturprognose des OECD für Deutschland im Juni 2023 für das Berichtsjahr noch eine Stagnation für möglich gehalten hatte, ist das BIP schließlich um 0,2 Prozent (OECD) beziehungsweise laut Statistischem Bundesamt um 0,3 Prozent zurückgegangen. Ein wesentlicher Grund hierfür waren Zinserhöhungen. Diese sollte der Inflation entgegenwirken, bremsten jedoch zugleich die Wirtschaftsaktivitäten. 1 Im gesamten Jahresverlauf war für Wirtschaft und Haushalte die Inflation spürbar, die gemäß OECD im Jahr 2023 im Schnitt bei 6,6 % lag. 2 2. Energiepolitisches Umfeld Mitte 2022 hat der Bundestag das sogenannte Osterpaket zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien verabschiedet. Mit verschiedenen Gesetzesänderungen, beispielsweise im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), hat der Gesetzgeber die Ziele für den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch von 50 % auf 80 % erhöht. Dabei rückt der Ausbau der Solarenergie in den Fokus. Bis 2030 sollen die installierte Photovoltaik-Leistung von 100 GW auf über 215 GW mehr als verdoppelt und die Onshore Wind-Leistung von 71 GW auf 115 GW erhöht werden. Das Jahresziel von 9 GW Netto-Zubau an Photovoltaik-Leistung in 2023 wurde dieses Jahr bereits im September erreicht. Der Zubau von Onshore-Windleistung lag Ende des dritten Quartals 2023 bei zirka 50 % des Jahresziels von 3,9 GW.
1 Vgl. Zeit Online: OECD geht 2024 von schwacher
Weltwirtschaft aus, URL:
https://www.zeit.de/wirtschaft/2023-09/oecd-weltwirtschaftwachstum-inflation;
Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 um 0,3 % gesunken, URL:
https://www.destatis.de/DE/Presse/
Pressemitteilungen/2024/01/PD24 019 811.html
Veränderung BIP zum Vorquartal bis 2023 | Statista,
URL:
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/2284/umfrage/veraenderungdesbruttoinlandsprodukts-der-deutschen-wirtschaft/
Die Anzahl der Anfragen nach neuen Netzanschlüssen für Einspeiseanlagen ist in den letzten Jahren erheblich angestiegen und mit der oben skizzierten forcierten Umsetzung der Klimaschutzbemühungen steigen diese perspektivisch weiter stark an. Um diese Netzanschlussanfragen zeitgerecht bearbeiten zu können sind weitergehende Maßnahmen zur Standardisierung, Digitalisierung und Automatisierung der Netzanschlussprozesse erforderlich. Um die politischen Ausbauziele zu erreichen, müssen gleichwohl insbesondere die Instrumente zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren Wirkung entfalten und die zusätzlichen Maßnahmen aus dem "Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung" zwischen Bund und Ländern von Anfang November 2023 zeitnah umgesetzt werden. Die Neufassung des § 14a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) 3 sieht vor, dass steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie z.B. elektrische Wärmepumpen oder Wallboxen für Elektroautos zukünftig netzorientiert gesteuert werden und im Gegenzug Netzentgeltreduktionen erhalten. Das Instrument ersetzt nicht die Ertüchtigung der Verteilnetze, sondern ergänzt diese temporär. Die zuständige Bundesnetzagentur hat Ende November 2023 eine entsprechende Regelung festgelegt. Zudem hat die Bundesregierung im Juni 2023 die Neufassung des Klimaschutzgesetzes 4 auf den Weg gebracht. Ursprünglich sah das Klimaschutzgesetz jährliche Emissionsreduktionsziele für die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft vor. Die derzeit laufende Anpassung sieht nun u.a. vor, die Klimaziele nicht mehr rückwirkend nach Sektoren, sondern vorausschauend, mehrjährig und sektorübergreifend einzuhalten. Emissionsminderungsziele für einzelne Sektoren sollen damit entfallen. Die Notwendigkeit, den Stromsektor in kurzer Zeit vollständig auf erneuerbare Energien umzustellen und diesen Umbau effizient, sicher und schnell zu gestalten, erfordert eine Weiterentwicklung des Strommarktdesigns. Daher hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit der Plattform Klimaneutrales Stromsystem 5 (PKNS) 2023 ein Diskussionsforum zum zukünftigen Marktdesign im Strommarkt ins Leben gerufen. Beteiligt sind Akteure aus Parlament, EU-Kommission, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.
3 Vgl. Pressemitteilung Bundesnetzagentur:
Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren
Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren
Netzanschlüssen nach § 14a
Energiewirtschaftsgesetz, URL:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1
GZ/BK6- GZ/2022/BK6-22-300/BK6-22-300
Festlegungsverfahren.html?nn=659906
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde im Jahr 2023 mehrfach novelliert. 6 Dabei wurden verschiedene Themen behandelt, insbesondere die Umsetzung des EuGH-Urteils zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde und der Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes einschließlich dessen Finanzierung. Zentral für die Umsetzung des EuGH-Urteils ist die formale Aufwertung der Bundesnetzagentur, die nun allein die Bedingungen für den Netzzugang und die Netzentgelte (Strom, Gas, Wasserstoff) festlegen kann. In einem parallel zur EnWG-Hauptnovelle verabschiedeten Entschließungsantrag wird angekündigt, dass weitere Regelungen zum Thema Netzanschluss zu erwarten sind. In Bezug auf die vierte Regulierungsperiode (2024 bis 2028 im Strom) hat die BNetzA im Jahr 2023 zudem einige der regulatorischen Großparameter fixiert. So hat die Behörde im Laufe des Jahres u.a. eine Erhöhung der Zinssätze für den Fremd- und Eigenkapitalanteil im Kapitalkostenaufschlag für Neuinvestitionen in die Strom- und Gasnetze ab 2024 angekündigt. Die Festlegung des Fremdkapitalzinses im Kapitalkostenaufschlag erfolgte in 2023, die des Eigenkaptalzinses im Januar 2024. Damit sollen zum einen der aktuellen Zinsentwicklung Rechnung getragen und zum anderen auch Anreize für Investitionen in den Netzausbau gesetzt werden, um die Energiewende weiter voranzutreiben. Diese Festlegungen stellen jedoch nur eine Übergangsregelung dar, die auf die Dauer der vierten Regulierungsperiode beschränkt ist. Viele Verteilnetzbetreibergesellschaften haben gegen die Festlegung für den Fremdkapitalanteil im Kapitalkostenaufschlag für Neuinvestitionen in die Strom- und Gasnetze ab 2024 Beschwerde mit Blick auf eine Ausweitung der Regelung auf das Jahr 2023 eingelegt, um insbesondere auch der Zinsentwicklung für Fremdkapital in 2023 ausreichend Rechnung zu tragen. Mit etwa dem generellen sowie auch individuellen Produktivitätsfaktor für Gas und Strom sind einige regulatorische Großparameter zur vierten Regulierungsperiode noch nicht abschließend festgelegt beziehungsweise befinden sich aktuell noch in Diskussion beziehungsweise Konsultation mit der Behörde. Auch ist die Festlegung zur regulatorischen Eigenkapitalverzinsung (sogenannter EK I-Zinssatz) zur vierten Regulierungsperiode noch nicht rechtskräftig, da die BNetzA vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf eingelegt hat, das den Netzbetreibern in ihrer ursprünglichen Klage im August 2023 in erster Instanz Recht gegeben hatte. Mit einem Urteil durch den BGH ist im Laufe des Jahres 2024 zu rechnen. Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. November 2023 entschieden, dass das Gesetz über den zweiten Nachtragshaushalt 2021 verfassungswidrig ist. Das Urteil betrifft unmittelbar den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Bei Übertragung der Grundsätze auf die weiteren Sondervermögen ist mittelbar auch der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) betroffen. In der Folge hat die Bundesregierung die staatliche Förderung über die Strom- und Gaspreisbremsen nicht wie geplant bis Ende März 2024 verlängert, sondern diese liefen Ende 2023 aus. Die Entlastungen sollten ab Dezember 2022 über die Abschöpfung von Überschusserlösen im Strommarkt teilweise gegenfinanziert werden. Die Grundlage hierfür bildet eine EU-Verordnung, woraufhin in Deutschland das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse (Strompreisbremsegesetz - StromPBG) im Dezember 2022 in Kraft getreten ist. Dieses Instrument ist Ende Juni 2023 ausgelaufen und eine Option auf Verlängerung bis zum 30. April 2024 wurde seitens der Bundesregierung nicht genutzt. 3. Branchensituation Der Energiesektor befindet sich in einer Phase grundlegender und anhaltender Veränderungen. Der Russland-Ukraine Krieg sorgt weiterhin für große volkswirtschaftliche Unsicherheiten und beeinflusst den Energiesektor. Für die VSE Verteilnetz GmbH steht seit Beginn des Russland-Ukraine-Kriegs Anfang 2022 die Sicherstellung der Energieversorgung in dieser unruhigen Zeit im Vordergrund. Es ist festzustellen, dass die Stromnetze auch in der aktuellen Situation stabil laufen. Jedoch haben die Folgen des Kriegs auch Auswirkungen auf unser Geschäft. 4. Energiepreisentwicklung Im Verlauf des Jahres 2023 haben sich die Energiepreise im Großhandel gegenüber dem Vorjahr deutlich erholt. Die unmittelbaren Auswirkungen des anhaltenden Russland-Ukraine-Kriegs auf die Versorgungssituation in Europa haben sich mit dem bereits erfolgten beziehungsweise weiterhin steigenden Ausbau der Importkapazität von Flüssiggas reduziert. 7 Strompreisentwicklung Aufgrund der konjunkturellen Eintrübung und des hohen Preisniveaus ist der Stromverbrauch in Deutschland um 4,2 % 8 im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Der CO 2 Zertifikatspreis lag im Berichtsjahr im Jahresmittel bei rund 83,91 €/t CO 2 und war damit um 4,0 % höher im Vergleich zum Vorjahr. Der CO 2 Zertifikatspreis erreichte am 19.08.2022 bei 97,58 €/t CO 2 ein Allzeithoch. 9 Die Strompreisentwicklung ist besonders hinsichtlich der Beschaffung der Verlustenergie von erheblicher Bedeutung. Der Referenzpreis der Bundesnetzagentur hat sich von 54,30 €/MWh auf 143,73 €/MWh erhöht. 5. Geschäftsverlauf/Ertragslage Bei den Angaben in Klammern handelt es sich um die Werte für das Jahr 2022. Im Geschäftsjahr 2023 belaufen sich die Umsatzerlöse auf insgesamt 108,6 Mio. € (98,1 Mio. €). Grund für den Anstieg sind im Wesentlichen die im Vergleich zum Vorjahr höheren Netznutzungsentgelte, die v. a. auf in der Preiskalkulation für 2023 berücksichtigte gestiegene Kosten für das vorgelagerte Netz sowie höhere Kapitalkosten aufgrund notwendiger Investitionen zurückzuführen sind. Für eine evtl. künftige Verpflichtung zur Rückzahlung mengen- und preisbedingter Mehrerlöse wurde entsprechend eine erlösmindernde Rückstellung gebildet.
7 Vgl. statista: Anzahl der betriebenen und
geplanten Terminals für Flüssigerdgas in Europa
nach Land im Jahr 2023, URL:
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1154199/umfrage/Ing-terminals-in-europa/
Entsprechend zur Gesamtleistung hat sich auch der Materialaufwand erhöht. Unsere Gesamtleistung ist im Vergleich zu unseren Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Leistungen jedoch überproportional gestiegen. Gegenläufig zum Materialaufwand sind unsere Personalaufwendungen leicht gesunken. Die infolge Personalaufbaus gestiegenen Personalkosten im Jahr 2023, wurden hierbei durch eine im Vergleich zum Vorjahr niedrigere Zuführung in die Pensionsrückstellung überkompensiert. Nach Berücksichtigung weiterer Aufwands- und Ertragsposten, wie im Wesentlichen Abschreibungen, sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge sowie Finanzergebnis und sonstigen Steuern beläuft sich das Ergebnis vor Ergebnisabführung auf 6,9 Mio. € (-11,7 Mio. €). Grund für die Ergebnisverbesserung im Vergleich zum Vorjahr sind vor allem die zuvor erläuterten Effekte im Bereich der Gesamtleistung bzw. der Bruttomarge. Auch sind die vorgenannten Sachverhalte im Bereich der Gesamtleistung bzw. Bruttomarge Grund für das Übertreffen des prognostizierten Ergebnisses vor Gewinnabführung in Höhe von -1,2 Mio. €. Auf Grund des Ergebnisabführungsvertrags wird das Ergebnis der VSE Verteilnetz GmbH von der VSE AG übernommen. Stromdurchleitung Im Vergleich zum Vorjahr verzeichneten wir einen deutlichen Rückgang der durch das Netz der VSE Verteilnetz GmbH durchgeleiteten Mengen. Dies ist insbesondere auf einen gesunkenen Absatz gegenüber unseren Industriekunden zurückzuführen. Die gegenläufige Mengensteigerung bei unseren Weiterverteiler-Kunden wurde durch diese Verringerung der Abnahmemenge unserer Industriekunden überkompensiert. Insgesamt betrug die Durchleitung 2.765 GWh (2.831 GWh). Nach Abzug von Netzverlusten u. ä. verbleibt eine an die Industriekunden und Weiterverteiler weiter verrechenbare Netznutzungsmenge von 2.737 GWh (2.800 GWh). Materialaufwand Das Netzaufkommen insgesamt beläuft sich auf 2.765 GWh (2.831 GWh). Davon entfallen 1.680 GWh (1.315 GWh) auf die der VSE Verteilnetz GmbH vorgelagerten Stromnetze und 1.085 GWh (1.516 GWh) auf Einspeisung. Die gestiegene Durchleitungsmenge aus vorgelagerten Stromnetzen wird dabei durch sinkende Erzeugungsmengen in unser Netz überkompensiert. Bei den Erzeugungsmengen wirkte insbesondere eine im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunkene Kraftwerkseinspeisung mindernd. Die gegenläufig gestiegene Einspeisung regenerativ erzeugter Energien konnte diese Verringerung nicht kompensieren. Der Materialaufwand hat sich in Summe um rd. 3,0 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Kostenerhöhend im Vergleich zum Vorjahr wirken insbesondere die gestiegenen Auszahlungen für das EEG- Marktprämienmodell, Fremdleistungen und sonstige Aufwendungen für Roh-/Hilf- und Betriebsstoffe. 6. Finanzlage Die VSE Verteilnetz GmbH ist in das Finanzclearing der VSE-Gruppe einbezogen; die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war jederzeit sichergestellt. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt 16,8 Mio. € (0,7 Mio. €). Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit beläuft sich auf -9,6 Mio. € (-11,4 Mio. €). Im Rahmen der Finanzierungstätigkeit sind Mittel in Höhe von 11,7 Mio. € zugeflossen (-0,3 Mio. €). Insgesamt ergibt sich am Bilanzstichtag ein Finanzmittelbestand von 23,3 Mio. € (4,4 Mio. €). Davon entfallen 22,2 Mio. € auf das Finanzclearing und 1,1 Mio. € auf das Guthaben bei Kreditinstituten. Investitionen Die Zugänge im Anlagevermögen lagen im Geschäftsjahr 2023 mit rd. 11,1 Mio. € (11,4 Mio. €) leicht unter dem Niveau des Vorjahres. Die Zugänge 2023 entfallen im Sachanlagenbereich insbesondere auf die Verteilungsanlagen, die Anlagen im Bau und die Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung. Weitere Zugänge im Anlagevermögen betreffen die Anschaffung von immateriellen Vermögensgegenständen (Konzessionen und Software). 7. Vermögenslage Die Bilanzsumme beträgt 129,1 Mio. € (113,1 Mio. €). Dabei steigt das Anlagevermögen infolge unserer die Abschreibungshöhe überschreitenden Investitionstätigkeit in die Stromverteilnetze und die immateriellen Vermögensgegenstände um 4,4 Mio. €. Die Steigerung des Umlaufvermögens um 11,6 Mio. € resultiert im Vergleich zum Vorjahr vor allem aus stichtagsbedingt gestiegenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen. Auf der Passivseite haben sich unsere Rückstellungen um 11,7 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr, im Wesentlichen wegen der gestiegenen sonstigen Rückstellungen, erhöht. Die vereinnahmten Baukostenzuschüsse im passiven Rechnungsabgrenzungsposten haben sich im Saldo um 0,8 Mio. € verringert. Gegenläufig hierzu sind unsere Verbindlichkeiten im Vorjahresvergleich stichtagsbedingt um 5,1 Mio. € gestiegen. Die Eigenkapitalquote beträgt 41,1 % (46,9 %). 8. (Nicht-)finanzielle Leistungsindikatoren a) Personal Am Bilanzstichtag waren bei VSE Verteilnetz 159 (122) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließlich befristeter Anstellungsverhältnisse beschäftigt. Außerdem beschäftigte die VSE Verteilnetz 18 (17) Auszubildende. b) Umweltschutz Die VSE Verteilnetz GmbH hat ein Umweltmanagementsystem nach EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) eingerichtet und eine Umwelterklärung abgegeben. Alle Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung wurden entsprechend erfüllt. c) Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Höchste Priorität gilt der Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der rechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen. Die VSE Verteilnetz GmbH ermittelt, bewertet und kontrolliert die Umweltauswirkungen sowie die Gefährdungen und Risiken, die mit der Arbeit verbunden sind. Dabei werden alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen, um Verletzungen und Erkrankungen der Mitarbeiter und Dritter zu vermeiden. d) Nachhaltigkeit ESG-Aspekte sind systematisch in die zentralen Steuerungs- und Managementprozesse der VSE Verteilnetz GmbH eingearbeitet. Darüber hinaus ist das Management der einzelnen Einheiten dafür verantwortlich, Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit zu ergreifen und die für ihre Einheit festgelegten Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Dieser dezentrale Ansatz ermöglicht es der VSE Verteilnetz GmbH zu den konzernweiten Zielen in Bereichen wie Klimaschutz und Corporate Governance beizutragen und gleichzeitig ihre Maßnahmen auf ihre spezifischen Bedürfnisse zuzuschneiden. e) Leistungsindikator Zur Steuerung der Unternehmensaktivität nutzt die VSE Verteilnetz GmbH verschiedene Kennzahlen. Als wesentlicher finanzieller Leistungsindikator dient das handelsrechtliche Ergebnis vor Ergebnisabführung bzw. Verlustausgleich. III. Angaben gemäß § 6b Abs. 7 EnWG zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die VSE Verteilnetz GmbH führt die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung" und "Gasverteilung" aus. Für diese Tätigkeiten werden Tätigkeitsabschlüsse nach den Vorschriften des § 6b Abs. 3 EnWG und den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Im Jahr 2007 ist die Gesellschaft im Rahmen des sog. Legal Unbundling gegründet worden. Die Muttergesellschaft VSE Aktiengesellschaft verpachtete seit diesem Zeitpunkt und bis Ende des Jahres 2019 das Elektrizitätsverteilnetz an die VSE Verteilnetz GmbH. Ab dem 01.01.2020 wurden die im Eigentum der VSE AG stehenden Leitungsnetze, die bisher an die VSE Verteilnetz GmbH verpachtet waren, durch Ausgliederung gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge gegen Gewährung von neuen Anteilen an der VSE Verteilnetz GmbH auf die VSE Verteilnetz GmbH übertragen. Die wesentlichen Erträge des Tätigkeitsbereichs ergeben sich aus den Netzentgelten. Im Tätigkeitsbereich "Gasverteilung" bestehen die wesentlichen Erträge aus Dienstleistungsentgelten. IV. Risikobericht Die VSE Verteilnetz GmbH ist in das Risikomanagement der VSE-Gruppe eingebunden. Die vorhandenen Risiken sind erfasst und werden kontinuierlich überwacht. Die Risikobetrachtung wird regelmäßig aktualisiert. Darüber hinaus ist die Gesellschaft in das Risikofrüherkennungssystem der E.ON SE, Essen, einbezogen. Aus der operativen Tätigkeit der VSE Verteilnetz ergeben sich grundsätzlich folgende Risiken in absteigender Reihenfolge nach ihrer Bedeutung: Besondere Aufmerksamkeit gilt den Risiken, die sich aus dem gesetzgeberischen und regulatorischen Umfeld ergeben. Dies sind vor allem Risiken aus der ab 2009 begonnenen Anreizregulierung. Auch die Auswirkungen der Energiewende und des verstärkten Ausbaus der regenerativen Energien werden künftig unsere erhöhte Aufmerksamkeit erfordern. Weiterhin bestehen vor allem Ausfall- und Liquiditätsrisiken. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unterliegen grundsätzlich Ausfallrisiken. Die Gesellschaft versucht diese Risiken entsprechend zu begrenzen und vor allem durch ein aktives Forderungsmanagement zu minimieren. Daneben bestehen Cash-Pooling-Vereinbarungen in ausreichendem Volumen, so dass im laufenden Geschäftsbetrieb jederzeit ausreichende Liquidität zur Verfügung steht. Veränderungen im Zinsniveau und sich verändernde biometrische Daten sowie eine inhomogene Zusammensetzung der Anwärterstruktur werden weiterhin erhöhte bilanzielle Belastungen aus den Pensionsverpflichtungen verursachen. Diese stellen die Risiko-Schwerpunkte in Bezug auf die betragsmäßige Höhe und die Eintrittswahrscheinlichkeit dar. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Gesamtrisikoposition im Berichtsjahr nicht wesentlich verändert. Durch die Anreizregulierung und den damit verbundenen regulatorischen Eingriffen in den Netzbereich besteht weiterhin ein hoher Kostendruck, der erhebliche Anstrengungen zur Kostenreduzierung erfordert. Insgesamt sind keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden würden. V. Prognose- und Chancenbericht V1. Chancenbericht Die in 2021 eingeschlagene Wachstumsstrategie als Fortführung des weitreichenden Konzernumbaus in den vorausgehenden Jahren hat sich auch im Jahr 2023 als richtig und resilient erwiesen. Die weiterhin gültigen strategischen Pfeiler Nachhaltigkeit und Digitalisierung sind aus unserer Sicht genau die Erfolgsfaktoren, die den Umbau des Energiesystems beschleunigen werden. Wir gehen davon aus, dass das operative Geschäft im Jahr 2024 weiterhin durch ein hohes Niveau von Inflations- und Zinsraten als noch vor Krisenbeginn bestimmt sein wird. Als wesentliche Chance sehen wir die permanente Verbesserung unserer Prozesse und Aufbauorganisation. Hieran anknüpfend werden wir die in 2016 begonnene, umfassende Anpassung und Digitalisierung unserer IT-Prozesse auch in 2024 konsequent fortsetzen. V2. Konjunkturentwicklung in 2024 Mit Blick auf Deutschland gehen Wirtschaftsinstitute für das Jahr 2024 von einer beginnenden Erholung der Wirtschaft und einem Wachstum von 0,9 % aus. Darüber hinaus wird mit einer weiteren Normalisierung der Konjunktur im Jahr 2025 und einem BIP-Wachstum von 1,3 % gerechnet. Die sich zuletzt abschwächende Inflation, die steigenden Lohneinkommen und die hohe Beschäftigungsrate lassen auf einehöhere Kaufkraft sowie gesamtwirtschaftliche Nachfrage schließen, die diese Einschätzungen/Prognosen stützen. 10 Die Volatilität an den Energiehandels- und Beschaffungsmärkten mit sich schnell verändernden Preisen ist im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr deutlich zurückgegangen. Zudem haben politische und regulatorische Maßnahmen mittel- und unmittelbaren Einfluss auf unsere Geschäftstätigkeit und sind konkreter als noch im Vorjahr. Daher sind in der Prognose die Auswirkungen der Energiekrise so weit enthalten, wie wir makroökonomische Faktoren und regulatorische Eingriffe abschätzen können. V3. Prognosebericht Aufgrund der derzeitigen hohen und volatilen Energiepreise in Verbindung mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine erwarten wir auch in 2024 für Strom eine rückläufige Nachfrage. Um vor dem Hintergrund der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgehaltenen Schwerpunkte zum Klimaschutz und des in 2022 vom Bundestag verabschiedeten sogenannten Osterpakets zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb zu gewährleisten, sind auch künftig erhebliche Investitionen in den Ausbau unserer Netze erforderlich. Für das kommende Jahr ist ein Investitionsbudget in Höhe von rund 24,0 Mio. € geplant. Aufgrund des erforderlichen Netzausbaus rechnen wir mit hohen Betriebs- und Instandhaltungsaufwendungen sowie hohen Investitionen in unsere Stromnetze. Aufgrund der aktuell erhaltenen Anhörung zur Bescheidung des Ausgangsniveaus der Erlösobergrenze im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur 3. Regulierungsperiode ist mit keinen wesentlichen Abweichungen in den Annahmen unseres Jahresabschlusses zu rechnen. Insgesamt planen wir für das Jahr 2024 ein positives Ergebnis vor Ergebnisübernahme in der Größenordnung von 8,1 Mio. €.
Saarbrücken, den 1. März 2024 VSE Verteilnetz GmbH Rafael Sierra Garrido Roman Fixemer Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023I. Allgemeine Grundlagen Die VSE Verteilnetz GmbH, mit Sitz in Saarbrücken, ist im Handelsregister des ortsansässigen Amtsgerichtes unter HRB 16457 eingetragen. Alleinige Gesellschafterin der VSE Verteilnetz GmbH ist die VSE AG, mit Sitz in Saarbrücken. Unmittelbare Mehrheitsaktionärin der VSE AG ist die E.ON Verwaltungs GmbH, Essen. Mehrheitsaktionärin der E.ON Verwaltungs GmbH, Essen, ist die E.ON SE, Essen, die Kraft Zurechnung mittelbar an der VSE AG beteiligt ist. Die Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 4 AktG ist erfolgt. Die Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der für das Geschäftsjahr gültigen Fassung wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses beachtet. Gleiches gilt für rechtsformspezifische Vorschriften aus dem GmbH-Gesetz (GmbHG). Es handelt sich um eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB. Die VSE Verteilnetz wird zum 31. Dezember 2023 in den Konzernabschluss der E.ON SE, Essen (HRB 28196) (größter und kleinster Konsolidierungskreis) einbezogen, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt wird. Der Konzernabschluss der E.ON SE wird beim Betreiber des Unternehmensregisters elektronisch eingereicht und bekannt gemacht. Die Gesellschaft unterliegt als Energieversorgungsunternehmen den Vorschriften des EnWG in der jeweils geltenden Fassung. Gemäß § 6b Abs. 1 EnWG besteht für den Jahresabschluss und den Lagebericht die Aufstellungs- und Offenlegungspflicht nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB. Die Gesellschaft ist ein i.S.v. § 3 Nr. 38 EnWG vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen mit der Folge der Kontentrennungspflicht nach § 6b Abs. 3 EnWG. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt; die Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) oder in Tausend Euro (T€) angegeben. Um die Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Zahlen in Klammern betreffen das Vorjahr. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktiva Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB. Bei immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist. Die geleisteten Anzahlungen werden mit dem Nennwert bilanziert. Bei der Berechnung der Herstellungskosten werden angemessene Teil der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebes und für die betriebliche Altersvorsorge nicht berücksichtigt. Von dem Wahlrecht zur Einbeziehung der nach § 255 Abs. 2 S. 3 HGB genannten Kosten wurde daher kein Gebraucht gemacht. Auch das Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB wird nicht angewendet. Die planmäßigen Abschreibungen basieren auf den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen für Zugänge bis 2007 und im Jahr 2009 werden - soweit steuerlich zulässig - sowohl degressiv als auch linear vorgenommen. Bei der degressiven Abschreibungsmethode erfolgt der Wechsel auf die lineare Methode, sobald diese zu höheren Abschreibungsbeträgen führt. Für Zugänge im Jahr 2008 und ab dem 1. Januar 2010 wird grundsätzlich die lineare Methode angewendet. Auf Zugänge des Sachanlagevermögens von neu erstellten bzw. angeschafften Vermögensgegenständen werden Abschreibungen monatsgenau verrechnet. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von bis zu 250 € werden im Zugangsjahr aufwandswirksam erfasst. Anlagenzugänge mit Anschaffungskosten von mehr als 250 € und bis zu 800 € werden aktiviert und im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben. Alle anderen Vermögensgegenstände werden über die planmäßige Nutzungsdauer abgeschrieben. Den planmäßigen Abschreibungen liegen im Wesentlichen die folgenden Nutzungsdauern zugrunde:
Die verzinslichen Ausleihungen im Finanzanlagevermögen werden mit dem Nennwert bilanziert. Vorräte werden auf der Basis von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Herstellungskosten für unfertige Leistungen umfassen Einzel- und Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB. Von dem Wahlrecht zur Einbeziehung der in § 255 Abs. 2 S. 3 HGB genannten Kosten wurde kein Gebrauch gemacht. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennbetrag abzüglich angemessener Wertberichtigungen bilanziert. Das allgemeine Ausfallrisiko wird durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Es sind keine Forderungen in Fremdwährung enthalten. Flüssige Mittel werden mit dem Nennwert bilanziert. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Die Angabe der latenten Steueransprüche und -schulden erfolgt aufgrund der ertragsteuerlichen Organschaft bei der Organträgerin VSE AG. Passiva Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert. Steuerrechtliche Sonderabschreibungen auf das Anlagevermögen gemäß § 6b EStG sind unter Anwendung des Beibehaltungswahlrechts gemäß Art. 67 Abs. 3 EGHGB als Sonderposten mit Rücklageanteil ausgewiesen und werden im Verhältnis zu den planmäßigen Abschreibungen aufgelöst. Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften ausreichend Rechnung und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer originären Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Die Pensionsrückstellungen umfassen neben den vertraglich zugesagten Barbezügen auch Rückstellungen für Deputatverpflichtungen, die auf der Basis des Ablösebetrags bzw. der Netto- Selbstkosten bewertet werden. Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode). Nach diesem Verfahren errechnet sich die Höhe der Pensionsverpflichtungen aus der zum Bilanzstichtag erdienten Anwartschaft unter Berücksichtigung eines Gehaltstrends und einer Rentendynamik. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen, die Altersversorgungscharakter haben, wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Der im Geschäftsjahr angewendete Zinssatz beträgt 1,82 % (1,78 %). Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlage die Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck - die eine generationenabhängige Lebenserwartung berücksichtigen - zugrunde. Das Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 EGHGB wird nicht in Anspruch genommen. Eine Dynamisierung der Renten mit 2,2 % (2,0 %) und ein Gehaltstrend von 2,95 % (2,75 %) wurden berücksichtigt. Im Rahmen eines Contractual Trust Arrangement (CTA) wurden zum 22.12.2015 Geldwerte in Höhe von 59,6 Mio. € auf den Treuhänder Helaba Pension Trust e.V. zur externen Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung übertragen. Im Rahmen dieses Treuhandmodells wurde Deckungsvermögen nach § 246 Abs. 2 HGB geschaffen, das am Bilanzstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert gemäß § 253 Abs. 1 S. 4 HGB bewertet wurde. Die bestehenden Pensionsverpflichtungen wurden in Höhe ihrer Erfüllungswerte mit dem Zeitwert des Deckungsvermögens saldiert. Die betreffenden Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Sie sind gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen zu verrechnen. Entsprechend wird mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus Zinseffekten und aus dem zu verrechnenden Vermögen verfahren. In 2023 wurde im Rahmen einer Fondsausschüttung und gleichzeitiger Wiedereinlage zu Anschaffungskosten 0,4 Mio. € erworben. Gleichzeitig wurde in 2023 Fondsanteile zur Deckung von Pensionszahlungen in Höhe von 3,2 Mio. € veräußert. Damit betragen die Anschaffungskosten insgesamt 61,3 Mio. € (64,3 Mio. €). Der beizulegende Zeitwert beläuft sich am 31. Dezember 2023 auf 63,8 Mio. € (62,9 Mio. €). Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahren laufzeitadäquat abgezinst. Sonstige Rückstellungen beinhalten u.a. Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen, für Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz sowie für Entfernungsverpflichtungen. Die Bewertung der den Pensionsrückstellungen vergleichbar langfristigen Rückstellungen für Jubiläumsrückstellungen erfolgt ebenfalls nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode) unter Berücksichtigung eines Gehalttrends. Zur Diskontierung wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren in Höhe von 1,74 % (1,44 %) p.a. zugrunde gelegt. Die Ermittlung der Höhe der Rückstellung für Verpflichtungen zur Erbringung von Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz und Vorruhestand wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen durchgeführt. Sie enthält Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem unter der Anwendung der Durationsmethode ermittelten Rechnungszinssatz von 1,08 % (0,59 %) p.a. und der Annahme des Gehaltstrends (2,95 %; Vorjahr 2,75 % p.a.). Zur Absicherung von Altersteilzeit-Wertkonten wurden im Rahmen einer Wiederanlage von Ausschüttungen, weitere Anteile zu Anschaffungskosten von rd. 3 T€ erworben. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens zum 31. Dezember 2023 für Alterszeit-Wertkonten beträgt insgesamt 0,5 Mio. € (0,5 Mio. €). Bei der unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesenen Rückstellung für das Aktienoptionsprogramm handelt es sich um die Long-Term-Incentive-Pläne des E.ON Performance Plans 2020ff. Die Rückstellung beinhaltet alle Tranchen und wurde mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Tranchen des E.ON Performance Plans haben eine Laufzeit von vier Jahren, so dass die erste Tranche im 1. Quartal 2024 zur Auszahlung kommen wird. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Es sind keine Verbindlichkeiten in Fremdwährungen enthalten. Erhaltene Anzahlungen werden separat zum Nennwert ausgewiesen. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden die vor dem Bilanzstichtag erhaltenen Einnahmen abgegrenzt, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die als Rechnungsabgrenzungsposten passivierten Baukostenzuschüsse werden über einen Zeitraum von 20 Jahren zugunsten der Umsatzerlöse aufgelöst. Verfahren zur Abrechnung/Abgrenzung der Netznutzung Die Kunden der VSE Verteilnetz lassen sich in die beiden Kundengruppen Sondervertragskunden und Weiterverteiler unterteilen. Für beide Gruppen erfolgt die monatliche Abrechnung der Netznutzung auf Grundlage gemessener Werte jeweils im Folgemonat. Zum Bilanzstichtag kommt aufgrund der frühzeitigen Aufstellung des Jahresabschlusses für den Monat Dezember ein Abgrenzungsverfahren zur Anwendung. Dabei werden die Werte auf Basis der zuletzt abgerechneten monatlichen Verbrauchswerte geschätzt. Dieser Verbrauch wird bei Bedarf auf die Witterungsverhältnisse und besonderen Gegebenheiten des Abrechnungsmonats Dezember angepasst. Die auf das Geschäftsjahr bezogene Durchleitungsmenge wird anhand von Energiebilanzen (Daten aus Netzeinspeisung, Netzverlusten, Eigenverbrauch und Ausspeisungen) auf Plausibilität geprüft. III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten und deren Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel, der als Anlage diesem Anhang beigefügt ist, dargestellt. Finanzanlagen Die sonstigen Ausleihungen in Höhe von 5 T€ (9 T€) betreffen ausschließlich Arbeitgeber- Baudarlehen. 2. Vorräte
Die unfertigen Leistungen betreffen im Wesentlichen Weiterverrechnungsprojekte an Dritte. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen mit 22.924 T€ (15.905 T€) die Gesellschafterin VSE AG; dabei handelt es sich im Wesentlichen aus Forderungen aus Cashpooling. Sämtliche Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Forderungen an Steuergläubiger (1,3 Mio. €). 4. Guthaben bei Kreditinstituten Die flüssigen Mittel bestehen ausschließlich aus Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 1.041 T€ (70 T€). 5. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital beträgt 30.000,00 €, wobei VSE AG 100% der Anteile hält. Kapitalrücklage Im Rahmen des Contractual Trust Arrangements (CTA), d.h. der externen Finanzierung von Teilen der betrieblichen Altersversorgung, erfolgte im Jahr 2015 eine Kapitalerhöhung seitens der Muttergesellschaft (VSE AG) in Höhe von 3.084 T€. In 2020 erfolgte im Rahmen der Teilbetriebsausgliederung eine weitere Kapitalerhöhung seitens VSE AG in Höhe von 49.871 T€. Die Kapitalrücklage ist gemäß §272 Abs. 2 HGB gebildet und beläuft sich in Summe auf 52.955 T€. Bilanzgewinn Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der VSE AG, der am 18. Juni 2007 in das Handelsregister eingetragen wurde. 6. Sonderposten
Die nur steuerrechtlich zulässigen Abschreibungen beinhalten Beträge nach § 6b EStG. 7. Rückstellungen
In den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind die Rückstellungen für Pensionen und Deputate der zum 01.01.2013 in die VSE Verteilnetz GmbH übergeleiteten aktiven Mitarbeiter der Netzservices enthalten. Am Bilanzstichtag entspricht der beizulegende Zeitwert den Anschaffungskosten des Deckungsvermögens. Der Verpflichtungswert der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 71 Mio. € wird saldiert mit dem Deckungsvermögen ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen betreffen u. a. das Regulierungskonto Strom (36.405 T€, Vorjahr: 25.614 T€), Maßnahmen an Stahlgittermasten (3.235 T€, Vorjahr: 1.741 T€), Dienstleistungen aus der saarländischen Kooperation (1.608 T€, Vorjahr: 2.318 T€) sowie eine Rückstellung für Entfernungsverpflichtungen (2.600 T€, Vorjahr: 2.121 T€). 8. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr alle eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Grundpfandrechtliche Sicherheiten bestehen nicht. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber einem Übertragungsnetzbetreiber. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit 6.932 T€ Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter VSE AG aus dem Ergebnisabführungsvertrag. Gemäß §387 BGB wurden in der Position Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Forderungen gegen einen Übertragungsnetzbetreiber in Höhe von 1.274 T€ mit Verbindlichkeiten gegenüber gleichem Übertragungsnetzbetreiber in Höhe von 4.690 T€ aufgerechnet. 9. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Als passive Rechnungsabgrenzung sind von Kunden erhaltene Baukostenzuschüsse ausgewiesen. Sie werden ratierlich über einen Zeitraum von 20 Jahren zu Gunsten der Umsatzerlöse aufgelöst. 10. Abführungsgesperrte/Ausschüttungsgesperrte Beträge Aus der Bewertung der Pensionsrückstellungen (inkl. Deputate) zu dem 10-Jahres- (1,82 % p.a.) und dem 7-Jahres-Durchschnittszinssatzes (1,74 % p.a.) ergibt sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 0,7 Mio. €, der prinzipiell ausschüttungs-, aber nicht abführungsgesperrt ist. 11. Außerbilanzielle Geschäfte nach §285 Nr. 3 HGB Es liegen keine außerbilanziellen Geschäfte gemäß § 285 Nr. 3 HGB vor. 12. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen umfassen die mit der Gesellschafterin VSE AG abgeschlossenen Dienstleistungs- und Geschäftsbesorgungsverträge für ein Jahr in Höhe von 12,7 Mio. €, die Vereinbarung mit Voltaris GmbH über Messgerätebetreuung in Höhe von 379 T€, sowie den Vertrag mit Amprion über Auflage, Unterhaltung und Betrieb von Fernmeldeluftkabeln in Höhe von 86 T€. Im Rahmen des Investitions- und Instandhaltungsprogramms besteht ein Bestellobligo in Höhe von 9,0 Mio. € (0,8 Mio. €). IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Im Berichtsjahr beläuft sich der Gesamtumsatz auf 108.623 T€ (98.070 T€). Davon entfallen 93.767 T€ (83.520 T€) auf Erlöse aus Netznutzung und 2.018 T€ (2.070 T€) auf Stromverkauf. Die restlichen 12.838 T€ (12.480 T€) verteilen sich u. a. auf Vergütungen für Geschäftsbesorgung, EEG-Marktprämie, Pachten sowie Umsatzerlöse für die Weiterverrechnung von investiven Maßnahmen. 2. Sonstige betriebliche Erträge Es handelt sich im Wesentlichen um periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie Wertberichtigungen auf Forderungen. 3. Materialaufwand
In den bezogenen Leistungen sind Netznutzungsentgelte in Höhe von 50,6 Mio. € enthalten (im Vorjahr Ausweis unter Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von 52,7 Mio. €) sowie Fremdleistungen für Betriebs- und Unterhaltungsarbeiten. 4. Personalaufwand
Im Vorjahr wurden erhebliche, einmalige Anpassungen der Berechnungsparameter vorgenommen, die zu einer starken Erhöhung des Personalaufwands führten. Im Geschäftsjahr wurde der Renten- und Gehaltstrend nur leicht angepasst. In 2023 ergab sich im Jahresdurchschnitt folgende Struktur der Beschäftigten
Darüber hinaus bestanden zum Bilanzstichtag 18 (17) Ausbildungsverhältnisse. 5. Abschreibungen Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände können der nachfolgenden Aufstellung über das Anlagevermögen (Anlagengitter) entnommen werden. Im Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen. 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen Der Posten beinhaltet neben den Aufwendungen für Mieten die allgemeinen Betriebs- und Verwaltungskosten, Zuführungen zu den sonstigen Rückstellungen, Aufwendungen für Beraterleistungen sowie Geschäftsbesorgungsvergütungen. 7. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens Unter diesem Posten werden ausschließlich Zinsen aus Arbeitgeberbaudarlehen ausgewiesen. 8. Zinsergebnis
Die Wertanpassung des Helaba Pension Trust Fonds e.V. beinhaltet im Geschäftsjahr eine Ausschüttung und ihre sofortige Wiedereinlage sowie die Gesamtperformance aller Anlagen zum Bilanzstichtag, die mit insgesamt 3,8 Mio. € gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit den Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellung in Höhe 0,2 Mio. € saldiert werden. Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge beinhalten Zinserträge aus Finanzclearing in Höhe von 906 T€ (7 T€) gegenüber Gesellschafter sowie Erträge aus Rückstellungen in Höhe von 4.098 T€ (0 T€). Die sonstigen Zinsen und ähnliche Aufwendungen beinhaltet Aufwendungen aus Rückstellungen in Höhe von 24 T€ (6.467 T€). 9. Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages abgeführter Gewinn Der Gewinn der VSE Verteilnetz GmbH in Höhe von 6.932 T€ wird an die VSE AG abgeführt. Im Vorjahr wurde der Verlust in Höhe von 11.665 T€ von der VSE AG übernommen. IV. Sonstige Angaben 1. Organe Die Geschäftsführung oblag im Berichtsjahr den Herren Roman Fixemer, Beckingen, technischer Geschäftsführer, Peter Stein (bis 31.10.2023), Losheim am See und Rafael Sierra Garrido (ab 01.10.2023), Saarlouis, kaufmännischer Geschäftsführer. Die Schutz- bzw. Befreiungsklauseln gemäß § 286 (4) wurden in Anspruch genommen. 2. Abschlussprüferhonorar Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB ist in der entsprechenden Anhangangabe des Konzernabschlusses der E.ON SE enthalten und nach Abschlussprüfungsleistungen, anderen Bestätigungsleistungen, Steuerberaterleistungen und sonstigen Leistungen aufgeschlüsselt. 3. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Angabepflichtige Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen in wesentlichem Umfang zu nicht marktüblichen Bedingungen bestanden nicht. 4. Angaben nach § 6b EnWG Geschäfte größeren Umfangs, die mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen der VSE AG getätigt wurden Im Geschäftsjahr wurden Geschäfte größeren Umfangs, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht von untergeordneter Bedeutung sind mit verbundenen Unternehmen auf Grund folgender Verträge getätigt:
Angaben über die Zuordnungsregeln (§ 6b Abs. 3 S. 7 EnWG) Die wesentlichen Aktiv- und Passivposten sowie Aufwendungen und Erträge werden den einzelnen Tätigkeiten im Wesentlichen auf Basis von Einzelkonten oder anhand von Profit Centern direkt zugeordnet. In den Fällen, in denen dies nicht möglich ist oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden wäre, erfolgt die Zurechnung grundsätzlich nach sachbezogenen Umlageschlüsseln, die eine sachgerechte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten ermöglichen. Für das Erbringen der energiespezifischen Dienstleistungen gegenüber den Tätigkeitsbereichen gem. § 6b Abs. 1 Satz 1 EnWG der Unternehmen des vertikal integrierten EVU wird ein Tätigkeitsabschluss nach den Vorschriften des § 6b Abs. 3 EnWG und den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 EnWG können der gesonderten Anlage entnommen werden. 5. Nachtragsbericht Für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres keine berichtspflichtigen Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.
Saarbrücken, den 1. März 2024 VSE Verteilnetz GmbH Rafael Sierra Garrido Roman Fixemer Entwicklung des Anlagevermögens vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2023für energiespezifische Dienstleistungen i. S. d. § 6b Abs. 1 Satz 1 EnWG
Bilanz zum 31.12.2023für energiespezifische Dienstleistungen i. S. d. § 6b Abs. 1 Satz 1 EnWGin Euro AKTIVA
PASSIVA
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die VSE Verteilnetz GmbH, Saarbrücken Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der VSE Verteilnetz GmbH, Saarbrücken, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der VSE Verteilnetz GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung" und "Erdgasverteilung" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die im Anhang enthaltenen Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Saarbrücken, den 1. März 2024 KPMG
AG
Jeromin, Wirtschaftsprüfer Heintz, Wirtschaftsprüfer |
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