LWS Mess- und Labortechnik GmbHLiquidiert
Würschnitzer Straße 1, 01471 Radeburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Eberhard Leske seit 4.7.2023 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LWS Mess- und Labortechnik GmbHRadeburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der LWS Mess- und Labortechnik GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Anwendung der ab dem Geschäftsjahr 2010 geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften im Zusammenhang mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist gem. Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB ohne Anpassung der Vorjahreswerte erfolgt. §§ 252 Abs.1 Nr.6, 265 Abs.1 sowie 284 Abs.2 Nr.3 HGB waren insoweit nicht anzuwenden. Die Ausübung von Bilanzierungswahlrechten ist zum 01.01.2010 gleich dem Bilanzstichtag 31.12.2010 erfolgt. Die Übermittlung des Jahresabschlusses zum 31.12.2009 zur Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger gem § 325 Abs.1 HGB ist erfolgt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss ist entsprechend der Vorschriften des 3. Buches HGB §§ 264 ff erstellt. Dabei wurden die Gliederungsvorschriften § 266 HGB für die Bilanz und §275 (2) HGB für die Gewinn- und Verlustrechnung für die "große" Kapitalgesellschaft beachtet. Auf die in § 266 (1) und § 276 HGB vorgesehenen Erleichterungen für "kleine" Kapitelgesellschaften wurde verzichtet. Die Bewertung der einzelnen Bilanzpositionen wurde wie folgt durchgeführt: Immaterielle Vermögensgegenstände wurden - soweit entgeltlich erworben- mit ihren Anschaffungskosten abzüglich Anschaffungskostenminderungen und Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode. Eine Aktivierung von Forschungs- und Entwicklungskosten selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände i.S. §285 Nr.13 HGB ist nicht erfolgt. Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Anschaffungskostenminderungen und Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen bzw. degressiven Methode. Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen € 150,01 und € 1.000,00 lagen, wurde in analoger Anwendung des § 6 Abs. 2 EStG ein Sammelposten gebildet, der einheitlich mit 20 % pro Jahr abgeschrieben wird. Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bewertet, höchstens jedoch mit dem ihnen am Bilanzstichtag beizulegenden Wert. Forderungen und Wertpapiere wurden unterBerücksichtigungaller erkennbaren Risiken bewertet. Ausfallrisiken wurde die Bildung von Einzelbewertungen Rechnung getragen. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nennwerten am Bilanzstichtag bilanziert. Beträge in Fremdwährungen wurden mit dem Kurs am Stichtag unter Anwendung von § 256a HGB umgerechnet. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag, welche Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Das Eigenkapital ist zum Nennwert bewertet. Das gezeichnete Kapital = Stammkapital in Höhe von 26.075,89 Euro ist in voller Höhe einbezahlt. Sonstige Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen gebildet. Die Bewertung erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages i.S. § 253 Abs.1 HGB. Die verpflichtende Diskontierung nach § 253 Abs.2 HGB wurde nach den maßgebenden Zinssätzen der Deutschen Bundesbank entsprechend der Laufzeiten der Verpflichtungen vorgenommen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Vom Wahlrecht zur Aktivierung latenter Steuern i. S. von §274 Abs.2 HGB wurde nicht Gebrauch gemacht. Passive latente Steuern i. S. §274 Abs.1 HGB waren nicht zu bilden. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen Einzahlungen vor dem Bilanzstichtag, welche Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss wurden die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen, ausgenommen der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften auf Grund der erstmaligen Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG). Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Angabe zu Verbindlichkeiten Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 15.439,94 (Vorjahr: Euro 4.847,52). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt ebenfalls Euro 0,00. Feststellung des Jahresabschluss und Ergebnisverwendung Vorschlag der Geschäftsführung Die Geschäftsführer schlagen der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag mit den Gewinnrücklagen zu verrechnen. Der Jahresabschluss wurde am 30.05.2011 festgestellt. In der Gesellschafterversammlung vom 30.05.2011 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen. Sonstige Pflichtangaben Am Bilanzstichtag bestanden keine angabepflichtigen Haftungsverhältnisse. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen zum Bilanzstichtag sind für die Beurteilung der Finanzlage von nicht wesentlicher Bedeutung. Von den größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 Abs.1 HGB wurde Gebrauch gemacht Auf die Angaben nach § 284 Abs.2 Nr.4, § 285 Nr.2bis 8a, Nr.9a und b sowie der Nummern 12,17,19,21,22 und 29 wird verzichtet. Gegenüber den Gesellschaftern bestehende Rechte und Pflichten aus dem Erhalt von Darlehen sind gem. § 42 Abs. 3 GmbHG in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Eberhard Leske, Diplom-Ingenieur Peter Schäfer, Diplom-Ingenieur Ulf Weber, Diplom-Physiker Unterschrift der Geschäftsführung
Radeberg, 30.05.2011 Eberhard Leske Peter Schäfer Ulf Weber Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2010 - 31.12.2010 Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 18.406,50 EUR. 1.1.2009 - 31.12.2009 Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 18.406,50 EUR. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 30.05.2011 festgestellt. |
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