Stammdaten

Register
Amtsgericht Münster HRB 17785
Eingetragen
4.2.2019
Branche
Ambulante Betreuungsdienste für Menschen mit BehinderungSonstige soziale Betreuung von Menschen mit BehinderungStationäre Einrichtungen zur psychosozialen Betreuung, Suchtbekämpfung
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Eingliederung und der psychosozialen Unterstützung von Menschen mit Behinderungen gern. § 52 (2) Nr. 10 AO. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Einrichtung von Inklusionsunternehrnen in Anlehnung an § 132 SGB IX. Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb von Inklusionsunternehmen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Rene Kloppenburg
seit 4.2.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ASB Marco Polo gGmbH

Münster

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

AKTIVA

31.12.2023 31.12.2022
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 10.306,00 6.474
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 815.058,00 852.476
2. Technische Anlagen und Maschinen 6.275,00 3.997
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 17.932,00 19.440
839.265,00 875.913
849.571.00 882.387
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 7.095,87 7.329
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 13.322,26 13.781
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 57.209
3. Sonstige Vermögensgegenstände 21.626,66 86.229
34.948,92 157.221
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 69.064,34 10.570
111.109,13 175.120
C. Rechnungsabgrenzungsposten 12.030,87 1.970
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 79.207,69 55.066
1.051.918,69 1.114.545

Gewinn- und Verlustrechnung 2023

2023 2022
1. Umsatzerlöse 483.906,26 451.966,13
2. Sonstige betriebliche Erträge 129.127,14 159.565,81
3. Materialaufwand -25.231,33 -20.904,57
4. Rohergebnis 587.802,07 590.627,37
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -232.916,44 -192.119,28
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -62.107,45 -51.250,02
-295.023,89 -243.369,30
6. Abschreibungen -47.284,44 -45.281,76
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -266.509,22 -263.048,87
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -3.125,77 -3.412,43
9. Jahresergebnis -24.141,25 35.515,01
10. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -80.066,44 -115.581,45
11. Bilanzverlust -104.207,69 -80.066,44

Anhang 2023

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Firma der Gesellschaft - mit Sitz in Münster - lautet ASB Marco Polo gGmbH. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HR B 17785 eingetragen.

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt worden.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a HGB) auf.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

In Abweichung zum Vorjahr werden Kosten für den Verwaltungsdienst als Personalaufwand anstatt als sonstiger betrieblicher Aufwand ausgewiesen. Der Vorjahresausweis wurde entsprechend angepasst (€ 409,59).

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Es wird durchgängig die lineare Abschreibung angewendet; der Abschreibungszeitraum bestimmt sich nach der betrieblichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften.

Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips zu Einkaufspreisen bewertet.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet. Es werden alle erkennbaren Einzelrisiken berücksichtigt.

Die Sonderposten für Zuschüsse zum Anlagevermögen zur Finanzierung der Umbaumaßnahmen des Hotels in einen Inklusionsbetrieb enthalten Zuwendungsbeiträge, vermindert um die Beiträge, die bis zum Bilanzstichtag aufgelöst wurden.

Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 ist im Anlagenspiegel der ASB Marco Polo gGmbH (Anlage 3a) dargestellt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für ausstehende Rechnungen (12 T€) und für Personalkosten (15 T€) gebildet.

Die Verbindlichkeiten nach Restlaufzeit sind aus dem beigefügten Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich (Anlage 3b).

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die sonstigen betrieblichen Erträge bestehen im Wesentlichen aus gewährten Zuweisungen und Zuschüssen (109 T€) und aus den Erträge aus der Auflösung des Sonderposten für Zuschüsse zum Anlagevermögen (18 T€).

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Mietaufwendungen und Raumkosten in Höhe von 124 T€ enthalten.

V. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr 2023 waren im Jahresdurchschnitt zehn Mitarbeiter beschäftigt.

Die Geschäftsführung der Berichtsgesellschaft obliegt im Jahr 2023 Herrn René Kloppenburg. Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird unter Anwendung des § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Münster, den 17. Mai 2024

ASB Marco Polo gGmbH

gez. René Kloppenburg

Entwicklung

ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNG
01.01.2023 Zugänge 31
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 9.474,00 6.248,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 935.457,13 0,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 5.725,61 3.450,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 32.555,46 4.770,44
973.738,20 8.220,44
983.212,20 14.468,44

Verbindlichkeitenspiegel

Restlaufzeit bis zu einem Jahr Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren Gesamtbetrag
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 25.218,70 0,00 0,00 25.218,70
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 601.491,07 0,00 0,00 601.491,07
3. Sonstige Verbindlichkeiten 6.828,20 0,00 0,00 6.828,20
633.537,97 0,00 0,00 633.537,97

Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die ASB Marco Polo gGmbH, Münster

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der ASB Marco Polo gGmbH, Münster, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Münster, den 31. Mai 2024

HLB SCHUMACHER GMBH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Dr. Tobias Tebben, Wirtschaftsprüfer

Dr. Michael Kaufmann, Wirtschaftsprüfer

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