Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten
ASB Marco Polo gGmbH
Gustav-Stresemann-Weg 62, 48155 Münster, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rene Kloppenburg seit 4.2.2019 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ASB Marco Polo gGmbHMünsterJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung 2023
Anhang 2023I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Firma der Gesellschaft - mit Sitz in Münster - lautet ASB Marco Polo gGmbH. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HR B 17785 eingetragen. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt worden. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a HGB) auf. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. In Abweichung zum Vorjahr werden Kosten für den Verwaltungsdienst als Personalaufwand anstatt als sonstiger betrieblicher Aufwand ausgewiesen. Der Vorjahresausweis wurde entsprechend angepasst (€ 409,59). II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Es wird durchgängig die lineare Abschreibung angewendet; der Abschreibungszeitraum bestimmt sich nach der betrieblichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften. Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips zu Einkaufspreisen bewertet. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet. Es werden alle erkennbaren Einzelrisiken berücksichtigt. Die Sonderposten für Zuschüsse zum Anlagevermögen zur Finanzierung der Umbaumaßnahmen des Hotels in einen Inklusionsbetrieb enthalten Zuwendungsbeiträge, vermindert um die Beiträge, die bis zum Bilanzstichtag aufgelöst wurden. Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 ist im Anlagenspiegel der ASB Marco Polo gGmbH (Anlage 3a) dargestellt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für ausstehende Rechnungen (12 T€) und für Personalkosten (15 T€) gebildet. Die Verbindlichkeiten nach Restlaufzeit sind aus dem beigefügten Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich (Anlage 3b). IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die sonstigen betrieblichen Erträge bestehen im Wesentlichen aus gewährten Zuweisungen und Zuschüssen (109 T€) und aus den Erträge aus der Auflösung des Sonderposten für Zuschüsse zum Anlagevermögen (18 T€). In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Mietaufwendungen und Raumkosten in Höhe von 124 T€ enthalten. V. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr 2023 waren im Jahresdurchschnitt zehn Mitarbeiter beschäftigt. Die Geschäftsführung der Berichtsgesellschaft obliegt im Jahr 2023 Herrn René Kloppenburg. Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird unter Anwendung des § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Münster, den 17. Mai 2024 ASB Marco Polo gGmbH gez. René Kloppenburg Entwicklung
Verbindlichkeitenspiegel
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die ASB Marco Polo gGmbH, Münster Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der ASB Marco Polo gGmbH, Münster, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Münster, den 31. Mai 2024 HLB
SCHUMACHER GMBH
Dr. Tobias Tebben, Wirtschaftsprüfer Dr. Michael Kaufmann, Wirtschaftsprüfer |
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