Run and Hike GmbH
Erlangen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2024 EUR |
31.3.2023 EUR |
| A. Anlagevermögen |
12.326,00 |
21.221,00 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.166,00 |
8.838,00 |
| II. Sachanlagen |
9.160,00 |
12.383,00 |
| B. Umlaufvermögen |
608.468,54 |
510.951,84 |
| I. Vorräte |
492.304,80 |
448.807,07 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
35.538,88 |
14.733,87 |
| davon gegen Gesellschafter |
1.137,59 |
1.019,78 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
80.624,86 |
47.410,90 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
974,57 |
1.039,84 |
| Aktiva |
621.769,11
|
533.212,68 |
Passiva
|
|
31.3.2024 EUR |
31.3.2023 EUR |
| A. Eigenkapital |
153.773,57 |
112.659,70 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II. Gewinnvortrag |
87.659,70 |
4,54 |
| III. Jahresüberschuss |
41.113,87 |
87.655,16 |
| B. Rückstellungen |
84.540,00 |
84.149,45 |
| C. Verbindlichkeiten |
383.455,54 |
336.403,53 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
162.873,95 |
77.679,74 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
220.581,59 |
258.723,79 |
| davon gegenüber Gesellschaftern |
623,82 |
611,58 |
| Summe Passiva |
621.769,11 |
533.212,68 |
Anhang zum Jahresabschluss
1. Gliederung, Gewinn- und Verlustrechnung, Allgemeines
Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsrechts aufgestellt. Durch
den Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit des Steuerrechts für das Handelsrecht wäre
es notwendig geworden eine vom Handelsrecht abweichende Steuerbilanz zu erstellen.
Im vorstehenden Jahresabschluss ist aber keine zum Handelsrecht steuerlich notwendige
abweichende Bewertung erkennbar. Somit wurde auf die Erstellung einer Steuerbilanz
natürlich verzichtet und somit ist auch die Handelsbilanz für die steuerliche Gewinnermittlung
maßgeblich.
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
und der Satzung.
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs.
2 HGB gewählt.
Der vorstehende Kontennachweis und Anlagenspiegel ergeben einen detaillierten Einblick
in die einzelnen Positionen des Jahresabschlusses.
2. Rechtsform
Die Firma der Gesellschaft lautet
Run and Hike GmbH
Sie wird in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung geführt.
Die Gesellschaft ist seit 20. April 2021 im Handelsregister beim Amtsgericht Fürth, Abt. B unter der Nr. 18755 eingetragen.
Der Sitz befindet sich in 91080 Uttenreuth.
Die Geschäftsräume befinden sich in den Erlanger Arcaden in der Nürnberger Straße 7 in 91052 Erlangen.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
3.1. Vermögensgegenstände
Die Vermögensgegenstände wurden gem. § 253 HGB mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.
3.1.1 ANLAGEVERMÖGEN
Beim Anlagevermögen wurde gem. § 253 HGB eine planmäßige Abschreibung nach der betrieblichen Nutzungsdauer berücksichtigt. Es wurde linear abgeschrieben. Vermögensgegenstände, die im Sinne des § 253 HGB als geringwertig
gelten, wurden aufgrund der handelsrechtlichen Vereinfachungsregel sofort abgeschrieben.
Anlagenzugänge wurden, soweit vorhanden, durch Kopien von Rechnungen über deren Anschaffung nachgewiesen.
Außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB waren nicht veranlasst.
Die Angaben gem. § 268 Abs. 2 HGB werden im nachstehenden Anlagespiegel im Detail dargestellt.
3.1.2 UMLAUFVERMÖGEN
Der Bestand für bezogene Waren wurde für noch vorhandene bezogene Waren mit dem jeweiligen Einkaufspreis durch das
Unternehmen ermittelt.
Soweit bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen nichts weiter vermerkt
ist, beträgt die Laufzeit weniger als 1 Jahr.
Es waren keine Einzelwertberichtigungen und auch keine Pauschalwertberichtigungen im Berichtsjahr veranlasst.
Der Kassenbestand und die Bankguthaben wurden anhand des Kassenberichtes und der Kontoauszüge zum 31. März 2024 überprüft
und mit dem Folgejahr abgestimmt.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern nach § 42 Abs. 3 GmbHG sind, soweit vorhanden, aus dem Kontennachweis ersichtlich.
Abschreibungen im Umlaufvermögen gem. § 253 Abs. 3 HGB waren nur in Höhe der vorgenommen und in der
Gewinn- und Verlustrechnung bei Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens
ausgewiesene Höhe veranlasst.
3.1.3 AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden für Kautionsversicherungen, für die Kfz-Steuer
und Kfz-Versicherung gebildet.
3.2. Schulden
3.2.1 RÜCKSTELLUNGEN
Rückstellungen wurden gem. §§ 249 und 253 Abs. 1 HGB für alle erkennbaren und ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet.
Die Steuerrückstellungen für die Gewerbesteuer betrifft die voraussichtliche Gewerbesteuernachzahlung für das Jahr 2024 und wurde
mit Hilfe eines Programms der Firma DATEV eG ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen stellen Rückstellungen für Aufbewahrungskosten, für Urlaub, für Gewährleistungen und
für Jahresabschlusskosten dar.
Die Aufbewahrungskostenrückstellung wurde aufgrund der bezahlten Miete und der bezahlten Nebenkosten ermittelt.
Die Urlaubsrückstellung wurde aufgrund nicht genommener Urlaubstage ermittelt.
Eine Personalkostenrückstellung wurde i. H. von 30.000,00 Euro gebildet. Es handelt sich hierbei um die Tantiemen
2023/2024 für Herrn Volker Zingraf und Herrn Heimo Fischer. Diese werden mit der Lohnabrechnung
August 2025 abgerechnet.
Die Gewährleistungsrückstellung wurde nach Angabe der Geschäftsführer pauschal mit 0,5 % des bereinigten Jahresumsatzes
gebildet. Der Prozentsatz wurde aufgrund von Schätzungen der Geschäftsführer über
die bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses angefallenen Reklamationen
und deren Aufwand ermittelt. Soweit das Unternehmen im Folgejahr von Kunden nicht
in Gewährleistung genommen worden ist, wird die Rückstellung wieder aufgelöst.
Die Jahresabschlussrückstellung wurde anlehnend aufgrund der voraussichtlich anfallenden Kosten gebildet.
3.2.2 VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB mit dem Rückzahlungsbetrag erfasst. Soweit nichts weiter vermerkt ist, beträgt die Laufzeit weniger als 1 Jahr.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden, soweit vorhanden, durch Saldenbestätigungen nachgewiesen und abgestimmt.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern nach § 42 Abs. 3 GmbHG sind, soweit vorhanden, aus dem Kontennachweis ersichtlich.
Zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung sind alle ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen per 31. März 2024 bezahlt.
3.3. Pfandrechte und ähnliche Rechte
Pfandrechte oder ähnliche Rechte für Verbindlichkeiten wurden nicht bestellt.
4. Sonstige Angaben
4.1. Bürgschaften und andere Haftungsverhältnisse
Nach Auskunft der Geschäftsführerin und den Unterlagen bestehen keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 268 Abs. 7 HGB.
4.2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Nach den Unterlagen und der Auskunft der Geschäftsführer bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr. 3 HGB.
4.3. Ergebnisverwendung
Das Bilanzergebnis zum 31. März 2024 wird gemäß § 29 Abs. 1 GmbHG mit dem bisherigen Bilanzgewinn verrechnet. Der neue Bilanzgewinn
wird dann daraufhin auf das neue Wirtschaftsjahr vorgetragen. Über etwaige Ausschüttungen
wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
4.4. Geschäftsführer
Geschäftsführer waren im Wirtschaftsjahr und sind Herr Heimo Fischer, Robert-Koch-Straße 1 a, 91080
Uttenreuth und Herr Volker Zingraf, Juvenellstraße 34, 90419 Nürnberg. Sie sind gemäß Notarvertrag jeweils einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer und
von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
4.5. Arbeitnehmer
Während des Jahres waren gemäß § 285 Nr. 7 HGB durchschnittlich 6 Arbeitnehmer beschäftigt.
sonstige Berichtsbestandteile
Uttenreuth, den 18. Juli 2025
Heimo Fischer Volker Zingraf Geschäftsführer Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.07.2025 festgestellt.
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