DB Design-Beratungs-GmbHLiquidiert

91522 Ansbach, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ansbach HRB 1428
Eingetragen
9.8.1989
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von MöbelnBüros für InnenarchitekturHerstellung von Büromöbeln
Gegenstand
Die Beratung über die Gestaltung und die eigene Gestaltung von Erzeugnissen aus Holz, holzhaltigen Werkstoffen und sonstigen Materialien sowie deren Entwicklung bis zur Produktionsreife. Zweck der Gesellschaft ist daneben der Vertrieb von Möbeln und verwandten Produkten, Import und Export eingeschlossen.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Christine von Tucher
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Christine von Tucher
Simmelsdorf, Am Tucherschloß
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

DB Design-Beratungs-GmbH i.L.

Ansbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 18.02.2010 bis zum 17.02.2011

Bilanz

Aktiva

17.2.2011
EUR
17.2.2010
EUR
A. Umlaufvermögen 1.471,96 1.641,53
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.471,96 1.564,32
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 77,21
B. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 811,62 1.185,60
Bilanzsumme, Summe Aktiva 2.283,58 2.827,13

Passiva

17.2.2011
EUR
17.2.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzverlust 26.376,21 26.750,19
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 811,62 1.185,60
B. Rückstellungen 860,00 860,00
C. Verbindlichkeiten 1.423,58 1.967,13
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 1.423,58 1.967,13
Bilanzsumme, Summe Passiva 2.283,58 2.827,13

Anhang



DB Design-Beratungs-GmbH i.L.

Anhang
für das Geschäftsjahr
18.02. 2010 bis 17.02.2011


I.  ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

DerJahresabschluss derDB Design-Beratungs-GmbH in Ansbach auf
den 17.02.2011 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Gesell-schaftsvertrages zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Gesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresab-
schlusses wurden in Anspruch genommen.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechts-modernisierungsgesetztes (BilMoG) wurden die Jahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechtes des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkosten-verfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontenform
nach § 266 HGB.

Mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen Durchbrechung der Bilanzkontinuität durch
die erstmalige Anwendung des BilMoG, stimmen die Wertansätze in der Eröffnungs-bilanz des Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Ge-schäftsjahres überein.

Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn
diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresab-schlusses bekannt geworden sind.


II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegen-stände werden zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen.


Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. SONSTIGE ANGABEN

Die Gesellschaft wurde am 18.02.2010 aufgelöst.
Liquidatorin der Gesellschaft ist Christine Freifrau Tucher von Simmelsdorf.



Ansbach, den ……………….
 
           

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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