AHRBACH Verpackungen GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Airpack Spa | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Jiffy Packaging GmbHBopfingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Bilanz zum 31. Dezember 2019der Jiffy Packaging GmbH, BopfingenAktiva
Gewinn und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019der Jiffy Packaging GmbH, Bopfingen
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2019der Jiffy Packaging GmbH, Bopfingen
Anhang für das Geschäftsjahr 2019der Jiffy Packaging GmbH, BopfingenA. Allgemeine Angaben zum UnternehmenDie Jiffy Packaging GmbH hat Ihren Sitz in Bopfingen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 520176 eingetragen. B. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des JahresabschlussesDie Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf. Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2019 der Jiffy Packaging GmbH wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie der ergänzenden Regelungen des GmbHG aufgestellt. Die Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. Bilanzierungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich entsprechend den für den Vorjahresabschluss angewandten Gliederungsgrundsätzen nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§ 265 Abs. 1, § 266 ff HGB). Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einzelner PostenForderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind gegebenenfalls mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wird, abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. D. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und VerlustrechnungI. Bilanz 1. Anlagevermögen Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 234.369,72 (i. V. TEUR 88). 3. Flüssige Mittel Die Position enthält die Guthaben bei Kreditinstituten. 4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag ergibt sich aus:
Der Bilanzverlust hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
5. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 63.768,16 (i.V. TEUR 217). Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen. II. Gewinn- und Verlustrechnung 1. Allgemeines Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind außerordentliche Erträge in Höhe von TEUR 503 aus dem Forderungsverzicht eines verbundenen Unternehmens enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Verluste aus dem Verkauf des gesamten Anlagevermögens im Rahmen der Betriebsstilllegung in Höhe von TEUR 151. 3. Verbundene Unternehmen Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen betreffen mit EUR 34.006,98 (i. V. TEUR 81) verbundene Unternehmen. Die Zinserträge betreffen mit EUR 752,24 verbundene Unternehmen. E. Sonstige Angaben1. Personal Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) beträgt:
2. Organe der Gesellschaft Geschäftsführer ist bzw. war:
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen im Geschäftsjahr TEUR 0 (i. V. TEUR 0). 3. Konzernabschluss Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Abriso Holding NV, Anzegem/Belgien, einbezogen. Der Konzernabschluss ist bei der Bilanzzentrale der Nationalbank von Belgien offengelegt. F. ErgebnisverwendungDer Bilanzverlust in Höhe von EUR 19.329.430,10 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Bopfingen, 3. Februar 2020 Jiffy Packaging GmbH gez. Oliver Schliekmann Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019der Jiffy Packaging GmbH, BopfingenGrundlagen der GesellschaftJiffy Packaging GmbH gehört als 100%iges Tochterunternehmen im Sinne des § 290 Abs. 2 HGB der Gesellschafterin Abriso NV, Anzegem in Belgien. Die Gesellschaft produziert und vertreibt am Standort Bopfingen Verpackungsprodukte auf der Grundlage von Polyethylen, die in die Produktgruppen Verpackungsschaum, technische Schäume, Luftpolsterfolie und Schutzumschläge unterteilt werden. Die Gesellschaft verkauft ausschließlich an den Großhandel und verarbeitende Unternehmen. Die Produkte haben unter anderem Abnehmer in der Automobil-, Möbel- und Elektroindustrie. Der Betrieb wurde zum 31. Oktober 2019 eingestellt, und die Firma wird in 2020 aufgelöst. WirtschaftsberichtÜberblick Der Schutzverpackungsmarkt war in 2019 eher stabil. Durch die Abkühlung der Industrie in Deutschland ist die Nachfrage für Verpackungsmaterialen leicht gesunken. Die Marktpreise blieben wegen bestehender Überkapazitäten bei den deutschen Herstellern und wegen der Importe aus Osteuropa weiterhin unter Druck. Ertragslage Das geplante Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit wurde nicht erreicht. Der Gesamtumsatz ist um TEUR 4.501 zurückgegangen, da die Produktion im August 2019 eingestellt wurde, und danach nur noch der Bestand verkauft werden konnte. Die Materialaufwandsquote erhöhte sich um 5,3 % zum Vorjahr auf 59,0 %. Die bezogenen Leistungen erhöhen sich um 5,5 %, da sich trotz geringem Energieeinsatz die Energiepreise erhöht haben, und die Firma auf eine Stromsteuerentlastung für 2019 verzichten musste. Im Jahresdurchschnitt wurden 46 AN (Vorjahr 61 AN) beschäftigt. Die Personalkosten sind um TEUR 76 im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Alle Mitarbeiter wurden Ende Juni 2019 gekündigt. Die Personalkosten sind aber auf einem überdurchschnittlich hohen Niveau geblieben, da viele Mitarbeiter eine lange Betriebsangehörigkeit aufweisen konnten und dadurch längere Kündigungsfristen und höhere Abfindungen angefallen sind. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um TEUR 398 gestiegen. Im Jahr 2018 wurden TEUR 94 Einzelwertberichtigungen aufgelöst sowie eine einmalige Versicherungsentschädigung in Höhe von TEUR 13 erfasst. Im Vergleich zu 2018 gab es auch TEUR 8 weniger Ertrag aus der Abrechnung des geldwerten Vorteils von Dienstfahrzeugen. In 2019 hat ein verbundenes Unternehmen auf ein Darlehen in Höhe von TEUR 503 verzichtet, was bei der Jiffy Packaging GmbH als sonstiger betrieblicher Ertrag behandelt wurde. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um TEUR 194 niedriger als im Vorjahr. Durch die Betriebsstillegung wurden Kosten für Fracht (- TEUR 222), Reparaturen (- TEUR 83) und Heizung (- TEUR 30) gespart, dafür sind weitere Kosten entstanden für Zeitarbeit (+ TEUR 65), Entsorgung von Abfällen (+ TEUR 34), Bankkosten (+ TEUR 51) sowie Anwaltsgebühren (+ TEUR 27). Bei dem Verkauf von Finanz- und Sachanlagen ist ein Verlust von TEUR 151 angefallen. Die Abschreibungen liegen TEUR 100 unter der Vorjahressumme, da die Anlagen alle im 3. und 4. Quartal verkauft wurden. Das Zinsergebnis hat sich in diesem Geschäftsjahr um TEUR 41 verbessert. Die Zinsaufwendungen konnten durch eine Teilrückzahlung der offenen Darlehen reduziert werden. Finanzlage Für den Jahresabschluss per 31. Dezember 2019 hat sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 2.032 ergeben. Die liquiden Mittel sind gegenüber dem Vorjahr um TEUR 110 gesunken. Vermögenslage Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 ist im Wesentlichen durch die Betriebseinstellung geprägt. Die Bilanzsumme ist auf TEUR 12.655 (im Vj. TEUR 20.345) gesunken. Gesamtaussage zur Lage der Gesellschaft Die Erwartungshaltung des Vorjahres konnte durch die Einstellung des Betriebes im Geschäftsjahr nicht erreicht werden. Ausblick sowie Chancen und Risiken der künftigen EntwicklungDie Gesellschaft wird aufgelöst, es ist für 2020 mit weiteren Personal- und Abwicklungskosten zu rechnen. Es wird daher ein Verlust erwartet. Ereignisse nach Ablauf des GeschäftsjahresNach dem Bilanzstichtag haben sich keine weiteren Entwicklungen ergeben bzw. Vorfälle ereignet, über die zu berichten wäre und die einen materiellen Einfluss auf die finanziellen Zahlen vom 31. Dezember 2019 haben.
Bopfingen, den 31. Januar 2020 Jiffy Packaging GmbH gez. Geschäftsführung Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersVorstehender, zur Offenlegung bestimmter Jahresabschluss und Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Jiffy Packaging GmbH, Bopfingen: PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Jiffy Packaging GmbH, Bopfingen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Jiffy Packaging GmbH, Bopfingen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Waiblingen, 4. Februar 2020 Barthel
& Linhart GmbH
gez. Günter Linhart, Wirtschaftsprüfer Feststellung des Jahresabschlussesder Jiffy Packaging GmbHDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde am 28. Juli 2020 von der Gesellschafterversammlung festgestellt. Darüber hinaus wurde folgendes beschlossen: "Der Bilanzverlust in Höhe von EUR - 19.329.430,10 wird auf neue Rechnung vorgetragen." |
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