Umweltservice Becker GmbH
Hennef
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
130.595,00 |
162.576,00 |
| I.
Sachanlagen |
130.595,00 |
162.576,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
392.648,63 |
354.036,99 |
| I.
Vorräte |
5.898,00 |
5.010,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
77.510,66 |
112.176,63 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
309.239,97 |
236.850,36 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.309,96 |
3.343,51 |
| Aktiva |
526.553,59 |
519.956,50 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
83.193,36 |
75.381,20 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
57.193,36 |
49.381,20 |
| davon
Gewinnvortrag |
19.382,16 |
31.026,12 |
| B.
Rückstellungen |
405.970,93 |
414.418,90 |
| C.
Verbindlichkeiten |
37.389,30 |
30.156,40 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
37.389,30 |
30.156,40 |
| Summe
Passiva |
526.553,59 |
519.956,50 |
Anhang
Umweltservice Becker GmbH, Hennef
Anhang zum 31. Dezember 2023
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft firmiert unter Umweltservice Becker
GmbH mit dem Sitz in Hennef und ist beim Registergericht
des Amtsgericht Siegburg unter der Nummer HRB HRB 3106
eingetragen.
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag eine
kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 264
Abs. 1 i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Gliederungsschemata der
§§ 266, 275 HGB erstellt, wobei für die
Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren zur
Anwendung kommt.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1
Allgemeines
Der Jahresabschluss wurde gemäß der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB
aufgestellt. Darüber hinaus wurden die Vorschriften
des GmbHG beachtet.Die Grundsätze wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.
2.2
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Die abnutzbaren immateriellen
Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu
Anschaffungs-/ Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige und außerplanmäßige
Abschreibungen angesetzt. Planmäßige
Abschreibungen werden degressiv oder linear auf der Basis
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen,
wobei die steuerlich zulässigen
Abschreibungssätze zugrundegelegt werden, soweit diese
handelsrechtlich zulässig sind.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden
- bei abnutzbaren und nicht abnutzbaren Gegenständen
des Sachanlagevermögens - bei einer voraussichtlich
dauernden Wertminderung vorgenommen.
Bewegliche abnutzbare Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens bis zu einem Wert von
EUR 250,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Bewegliche abnutzbare Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellkosten
von mehr als EUR 250,00 bis zu EUR 1.000,00 werden wegen
der untergeordneten wertmäßigen Bedeutung analog
der steuerlichen Vorschriften zu einem Sammelposten
zusammengefasst. Dieser Sammelposten wird im Zugangsjahr
und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils 1/5
ergebnismindernd aufgelöst.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren sowie
geleistete Anzahlungen sind mit den
Anschaffungskosten oder soweit nach dem Niederstwertprinzip
niedrigere beizulegende Werte zum Bilanzstichtag zu
berücksichtigen waren, mit diesen bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert bewertet. Risikobehaftete und uneinbringliche
Forderungen werden einzeln wertberichtigt bzw.
abgeschrieben. Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen sind berücksichtigt.
Liquide Mittel sind mit dem Nominalbetrag des
Kassenbestandes und der Bankguthaben angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem
Nominalzahlbetrag angesetzt.
Rückstellungen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden grundsätzlich nach § 253 Abs. 2
HGB abgezinst. Sie berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert bewertet.
3.
Angaben zu Posten der Bilanz
3.1
Anlagevermögen
Zur Aufgliederung der Entwicklung des
Anlagevermögens wird auf den nachfolgenden
Anlagenspiegel verwiesen.
3.2
Weitere Aktivposten
3.3
Pensionrückstellungen
Die Pensionsverpflichtungen wurden nach dem
Teilwertverfahren unter Berücksichtigung von
Fluktuation und erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen
bzw. Rententrend von 3,0 % sowie unter Verwendung der
Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck mit dem von der
Deutschen Bundesbank gemäß der RückAbzinsV
veröffentlichten Abzinsungssatz von 1,74 % berechnet.
3.4
Verbindlichkeiten
Nach Restlaufzeiten gliedern sich die
Verbindlichkeiten wie folgt:
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
|
Vorjahr
|
31.12.2023
|
|
kleiner 1 J.
|
1 bis 5 J.
|
größer 5 J.
|
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
4,3
|
4,3
|
0,0
|
0,0
|
8,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
33,1
|
33,1
|
0,0
|
0,0
|
22,1
|
Summe
|
37,4
|
37,4
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
Im Übrigen bestehen für
Lieferantenverbindlichkeiten im üblichen
Geschäftsverkehr branchenübliche
Eigentumsvorbehalte.
4.
Sonstige Angaben
4.1
Angaben zu den beschäftigten Arbeitnehmern
Während des Geschäftsjahres wurden im
Durchschnitt 15,5 Mitarbeiter beschäftigt.
Hennef, den 30. September
2024
Herr Valentin Becker Geschäftsführer
|
Herr Bernd Dornbusch-Becker
Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.10.2024
festgestellt.
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