gibSOFT GmbHLiquidiert
Am Haufensteinberg 58, 64395 Brensbach, DEUStammdaten
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Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
gibSOFT GmbHBrensbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2011Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahrvom 1. April 2010 bis 31. März 2011Aufstellung des Jahresabschlusses und des Anhangs Der Jahresabschluss der gibSOFT GmbH, Brensbach (künftig gibSOFT GmbH) wurde nach den Vorschriften der §§ 238 ff. HGB, den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften, den §§ 264 ff. HGB sowie den Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß dem § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Beim Anhang wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der § 288 und § 274a HGB Gebrauch gemacht. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften Immaterielle Vermögensgegenstände wurden, soweit entgeltlich erworben, zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig nach der jeweiligen Nutzungsdauer abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear und degressiv vorgenommen und erfolgen für Zugänge zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Anschaffungsjahr gemäß § 6 Abs. 2 EStG und ab 01.01.2008 gemäß § 6 Abs. 2a EStG abgeschrieben. Ab 01.01.2010 wird wieder gemäß § 6 Abs. 2 EStG abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nominalwert angesetzt. Zur Absicherung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung von 2,5 % auf die Forderungen in Höhe von EUR 2.472 gebildet. Die Rückstellungen sind in Höhe ihrer wahrscheinlichen Inanspruchnahme bemessen. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Erläuterungen zur Bilanz Hinsichtlich der Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf das beiliegende Anlagegitter. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen handelt es sich um Forderungen mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Auf eine weitere Aufgliederung der Umsatzerlöse wird gemäß § 288 Satz 1 HGB verzichtet. Die Gesellschaft beschäftigt außer den Geschäftsführern keine Mitarbeiter. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus dem Mietvertrag bestehen finanzielle Verpflichtungen i.H.v. TEUR 6 jährlich. Sonstiges Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer, Herrn Dr. Wolfgang Wessel und Dipl. Ing. Manfred Arndt vertreten. Es wurde kein Sprecher der Geschäftsführung ernannt. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird gemäß § 288 Satz 1 HGB i. V. m. § 285 Nr. 9a HGB verzichtet. Die Mitglieder des in der Gesellschafterversammlung am 22. April 2008 konstituierten Beirates sind: Mag. Günter Neureiter Dr. Erich Eisenbrand Dr. Wolfgang Wessel Die Gesellschaft ist Tochterunternehmen der SST Signal & System Technik GmbH (75%), mit Sitz in Siershahn. Die SST Signal & System Technik GmbH wird in den nach IFRS erstellten Konzernabschluss der voestalpine GmbH, mit Sitz in Linz/Österreich einbezogen. Brensbach, den 19.04.2011
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