KIG GmbH
& Co. KG
Holzheim
(vormals: Dillingen)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
24.704,00 |
| I.
Sachanlagen |
0,00 |
24.704,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
599.124,30 |
217.867,89 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
78.694,19 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
597.064,37 |
52.279,49 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.059,93 |
86.894,21 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.131,10 |
8.200,10 |
| Aktiva |
606.255,40 |
250.771,99 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
487.055,04 |
176.145,16 |
| I.
Kapitalanteile |
487.055,04 |
176.145,16 |
| 1.
Kapitalanteile persönlich haftender
Gesellschafter |
93.575,58 |
85.920,36 |
| 2.
Kapitalanteile Kommanditisten |
393.479,46 |
90.224,80 |
| II.
Bilanzgewinn |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
53.873,00 |
19.595,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
65.327,36 |
55.031,83 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
65.327,36 |
46.131,83 |
| Passiva |
606.255,40 |
250.771,99 |
4. Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Firma Kraus Industriegummi GmbH & Co.KG
wurde am 13.3.2001 ins Handelsregister beim Amtsgericht
Augsburg eingetragen. Gegenstand des Unternehmens sind
Groß- und Einzelhandel mit Förderbändern,
Verschleißtechnik und sonstiger Handelsware und
Dienstleistungen. Bezüglich der Aufstellung und
Offenlegung des Jahresabschlusses können die
entsprechenden Erleichterungsvorschriften i. S. § 267
Abs. 1 HGB wie bei einer kleinen Kapitalgesellschaft in
Anspruch genommen werden.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wurde nach den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des § 284 Abs. 2
Nr. 1 HGB aufgestellt. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt. Vom Beibehaltungs- und
Fortführungswahlrecht für bestimmte Bilanzposten
nach alter Rechtslage (Abs. 1-5) nach Art. 67 EGHGB wurde
für alle Bilanzpositionen Gebrauch gemacht.
Das Vorratsvermögen wurde grundsätzlich zu
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von
handelsüblichen Abschlägen bewertet. Der Ansatz
der Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
erfolgte mit ihrem Nennbetrag. Rückstellungen wurden
für alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten gebildet. Die Bewertung erfolgte in der
nach vernünftigen kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Höhe. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
III.
Angaben zur Bilanz
Die Bewertung der Vermögensgegenstände
erfolgte unverändert zu Anschaffungskosten, vermindert
um planmäßige Abschreibungen unter
Zugrundelegung der handelsrechtlichen Nutzungsdauern.
Neuzugänge wurden planmäßig linear pro rata
temporis abgeschrieben. Der steuerliche Sammelposten nach
§ 6 Abs. 2a EStG wurde in die Handelsbilanz
übernommen, da der vorliegende Sammelposten für
das Unternehmen von untergeordneter Bedeutung ist.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten bis 800,00 € wurden im
Anschaffungsjahr grundsätzlich aktiviert und in voller
Höhe abgeschrieben.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen auf
Sachanlagen 2022 belaufen sich auf 10.972,21 EUR (Vorjahr
7.122,59 EUR) und betreffen ausschließlich das
Sachanlagevermögen.
Das Vorratsvermögen wurde zu Einkaufspreisen
unter Berücksichtigung von handelsüblichen
Abschlägen bewertet. Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwertbarkeit usw. ergeben, wurden durch angemessene
Abwertungen berücksichtigt.
Sämtliche in der Bilanz ausgewiesenen
Forderungen sind kurzfristiger Natur und haben eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Bewertung
erfolgte zum Nennwert. Die Pauschalwertberichtigung
berechnete sich mit 3%. Einzelwertberichtigungen
waren in 2022 nicht zu bilden. Die liquiden Mittel
wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen liegen unter einem Jahr. Unter
den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern i.S.v. § 264 c Abs. 1 HGB in Höhe
von 0,00 EUR (Vorjahr: 8.900,00 EUR) enthalten.
IV. Sonstige Angaben
Alleiniger Komplementär der Gesellschaft ohne
Kapitaleinlage ist die Kraus Verwaltungs GmbH mit Sitz in
Dillingen. Das gezeichnete Kapital dieser Gesellschaft
beträgt 25.000,00 EUR.
Die Geschäftsführung wird von der
Komplementär-GmbH ausgeübt.
Alleingeschäftsführer der Kraus Verwaltungs GmbH
war im Berichtsjahr Herr Hans-Jürgen Kraus, Dillingen.
Dillingen, 15.3.2024
Kraus Verwaltungs GmbH
Hans-Jürgen Kraus, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.03.2024
festgestellt.
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