Hamburg Wandsbek 17 GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Oliver Manske seit 13.5.2025 | Prokura |
Claudia Hille seit 29.9.2022 | Prokura |
Phil Ehlers seit 29.9.2022 | Prokura |
Lars Fründt seit 14.2.2022 | Vorstandsmitglied |
Mike Back seit 25.10.2017 | Prokura |
Volker Rümenapf seit 14.7.2016 | Prokura |
Ronny Schneidewind seit 14.7.2016 | Prokura |
Ralf Schulz seit 10.1.2012 | Vorstandsmitglied |
Karsten Tennert seit 10.6.2008 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
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| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Volksbank eGWolfenbüttelJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Volksbank eG, WolfenbüttelGliederung des Lageberichts A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen 2. Finanzielle Leistungsindikatoren 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage b) Finanzlage c) Vermögenslage 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage C. Risiko- und Chancenbericht D. Prognosebericht A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit Als Genossenschaftsbank sind wir dem genossenschaftlichen Förderauftrag und damit den Mitgliedern und Kunden in der Region in besonderer Weise verbunden. Unsere zentralen Geschäftsfelder sind das Privat- und Firmenkundengeschäft sowie die Baufinanzierung und das Immobiliengeschäft. Als Ergänzung zum Kundengeschäft und zur Liquiditäts-, Ertrags- und Risikosteuerung betreiben wir das Eigengeschäft. Darüber hinaus nutzen wir das Leistungsangebot innerhalb der genossenschaftlichen FinanzGruppe. Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit unterhalten wir keine Zweigniederlassungen. Zur Erfüllung von § 1 EinSiG i. V. m. § 1 Abs. 3d Satz 1 KWG gehört unsere Volksbank der BVR Institutssicherung (BVR-ISG-Sicherungssystem) an. Das BVR-ISG-Sicherungssystem ist eine Einrichtung der BVR Institutssicherung GmbH, Berlin (BVRISG), die als amtlich anerkanntes Einlagensicherungssystem gilt. Daneben ist unsere Genossenschaft der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR-SE) angeschlossen, die aus dem Garantiefonds und dem Garantieverbund besteht. Die BVR-SE ist als zusätzlicher, genossenschaftlicher Schutz parallel zum BVR-ISG-Sicherungssystem tätig. B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Die bereits Ende 2022 im Zuge des Ukrainekrieges eingetretene wirtschaftliche Schwächephase dauerte im Wesentlichen das gesamte Jahr 2023 an. Zu Beginn des Jahres dämpften vor allem die nur langsam nachlassenden Belastungen durch die hohe Inflation, Materialengpässe und die teilweise noch andauernden Corona-Schutzmaßnahmen die Konjunktur. Im weiteren Jahresverlauf wurde die deutsche und globale Konjunktur zunehmend durch inflationsbedingte starke Leitzinserhöhungen der westlichen Zentralbanken belastet. Überlagert wurden diese Einflüsse auch durch den anhaltenden Arbeits- und Fachkräftemangel in Deutschland, die hohe Unsicherheit über die Folgen der Eskalation des Nahostkonflikts Ende 2023 und den wirtschaftspolitischen Kurs in Deutschland nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts im November. Infolge des Urteils war die Bundesregierung Ende des Jahres gezwungen, in ihrer Finanzplanung deutliche Kürzungen und Sparmaßnahmen zu verabschieden. Im Vergleich zum Vorjahr ist das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt um 0,3 % gesunken, während es 2022 noch deutlich gestiegen war (+1,8 %). Solider Arbeitsmarkt Ungeachtet der konjunkturellen Abschwächung zeigte sich der Arbeitsmarkt weiterhin stabil. Die Arbeitslosenzahl stieg zwar aufgrund der verstärkten Erfassung Geflüchteter auf 2,6 Mio. Menschen, aber die Arbeitslosenquote befand sich mit 5,7 % weiterhin auf einem niedrigeren Stand und lag nur geringfügig über dem Niveau des Vorjahres (5,3 %). Darüber hinaus setzte sich der Beschäftigungsaufbau fort. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Erwerbstätigen um gut 300.000 auf einen neuen Höchststand von rund 45,9 Mio. Personen. Inflationsrate nach Höchststand leicht rückläufig Die jährliche Veränderungsrate des Verbraucherpreisindexes, die 2022 mit 6,9 % ihren höchsten Stand seit der Wiedervereinigung erreicht hatte, ist 2023 wieder leicht gesunken. Die durchschnittliche Inflationsrate für das Jahr betrug 5,9 %, wobei die monatlichen Zahlen einen deutlichen Abwärtstrend aufweisen. Ausgehend von den Höchstwerten von 8,7 % im Januar und Februar sank die Inflationsrate bis November bzw. Dezember auf Jahrestiefstwerte von 3,2 % bzw. 3,7 %. Aufgrund staatlicher Entlastungsmaßnahmen und gesunkener Energiepreisnotierungen stiegen die Preise für Energieprodukte nur unterdurchschnittlich um 5,3 %, nachdem sie im Vorjahr noch stark um 29,7 % gestiegen waren. Dagegen setzte sich der hohe Anstieg der Nahrungsmittelpreise nahezu unvermindert fort. Sie stiegen um 12,4 % gegenüber 13,4 % im Vorjahr. Finanzmärkte sehen Zins- und Inflationshöchststand erreicht Die Finanzmärkte wurden im Jahr 2023 hauptsächlich durch das langsame und anhaltende Abklingen des Inflationsschocks von 2022 geprägt. Dabei setzten die Notenbanken ihre geldpolitische Straffung aus dem Vorjahr fort und hoben ihre Leitzinsen weiter an. Die größten westlichen Notenbanken, die Europäische Zentralbank (EZB) und die Federal Reserve der USA (Fed), erreichten im Jahr 2023 das höchste Leitzinsniveau seit der weltweiten Finanzkrise 2008, die EZB sogar das höchste seit der Einführung des Euro. Infolge dieser Zinspolitik verschlechterten sich die Konjunkturaussichten für die Weltwirtschaft angesichts der erhöhten Finanzierungskosten. Auch die Immobilienkrise in China, geopolitische Unsicherheiten wie der anhaltende russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, der Terrorangriff der Hamas auf Israel und die Rivalität zwischen China und den USA haben die Konjunkturaussichten zusätzlich belastet. Trotz dieser negativen Einflüsse haben sich die Finanzmärkte insgesamt eher positiv entwickelt. In den USA ging die Verbraucherpreisinflation von 6,4 % im Januar 2023 auf 3,4 % zum Jahresende zurück. In der Eurozone sank sie im gleichen Zeitraum von 8,6 % auf 2,9 %. Weniger dynamisch entwickelte sich die für die Geldpolitik entscheidende Kernrate, die um den volatilen Energie- und Nahrungsmittelanteil korrigiert ist. Sie sank in den USA von 5,6 % auf 3,9 % und in der Eurozone von 7,1 % auf 3,9 %. Auf den Finanzmärkten kam es dagegen zu einer starken Reaktion auf die Rückgänge, so dass die Aktien- und Anleihekurse vor allem zum Jahresende deutlich anstiegen. USA: Fed beendet geldpolitischen Straffungskurs Die US-Notenbank beendete am 27. Juli 2023 ihren Zinserhöhungszyklus mit einem Leitzinskorridor von 5,25 % bis 5,5 %. Dabei hob die Fed ihre Zinsen 2023 noch einmal um 100 Basispunkte an, nachdem sie 2022 mit 425 Basispunkten bereits den Großteil ihrer Zinserhöhung als Reaktion auf den Inflationsschock vollzogen hatte. Ihre Bestände an Staatsanleihen und hypothekenbesicherten Wertpapieren reduzierte die Fed weiter mit dem im Jahr 2022 festgelegten Tempo. Im Zeitraum von August bis Dezember 2023 ließ die Fed ihre Leitzinsen stabil und gab bekannt, diesen Kurs bis 2024 beibehalten zu wollen. In ihrer externen Kommunikation hat die Fed auch für 2024 eine Senkung der Leitzinsen bis zu dem Zeitpunkt ausgeschlossen, zu dem die Inflation den Zielwert von 2 % sicher erreichen wird. Weitere Zinserhöhungsschritte hielt sie jedoch ausdrücklich für den Fall offen, dass die Inflation erneut zunimmt. Europa: Höchstes Zinsniveau der EZB-Geschichte Nach der Erhöhung der Leitzinsen um 250 Basispunkte im Jahr 2022, nahm die Europäische Zentralbank im Jahr 2023 sechs weitere Zinserhöhungen um insgesamt 200 Basispunkte vor. Am 20. September 2023 erreichten die Leitzinsen dann mit 4 % für die Einlagefazilität, 4,5 % für die Hauptrefinanzierungsfazilität und 4,75 % für die Spitzenrefinanzierungsfazilität ihren vorläufigen Höchststand. Damit überschritt die EZB zum ersten Mal das Leitzinsniveau, das sie vor der Finanzkrise erreicht hatte, als die Einlagefazilität bei maximal 3,25 % lag. Die EZB kündigte ebenso an, das Zinsniveau so lange beizubehalten, bis die Inflation das mittelfristige Ziel von 2 % wieder erreicht hat. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat im Jahr 2023 ihre restriktive Geldpolitik fortgesetzt, indem sie ihre Leitzinsen erhöht und ihre Anleihekaufprogramme reduziert hat. Im Rahmen des 2014 eingeführten APP-Programms wurden ab Juli 2023 fällige Anleihen nicht wieder reinvestiert. Bei der letzten Sitzung zur Geldpolitik am 14. Dezember 2023 beschloss die Zentralbank zudem, auslaufende Anleihen aus dem 2020 eingeführten Pandemiekaufprogramm PEPP ab Juli 2024 nur noch zum Teil zu reinvestieren. Dabei soll das Portfolio um durchschnittlich 7,5 Mrd. Euro pro Monat abgebaut werden und die Reinvestitionen bis Ende des Jahres 2024 vollständig eingestellt werden. Der PEPP-Bestand lag Ende 2023 bei rund 1,7 Billionen Euro und der APP-Bestand bei rund 3 Billionen Euro. Anleihenachterbahn mit finalen Kursgewinnen Im Jahr 2023 waren die Anleihemärkte aufgrund von Inflations- und Zinserwartungen sowie den Entscheidungen der Zentralbanken von hoher Volatilität geprägt. Zunächst erholten sich die Märkte von den starken Kursverlusten im Jahr 2022, die aufgrund von Krieg, Inflation und Zinsschocks auftraten. Infolgedessen sanken die Renditen der zehnjährigen deutschen Bundesanleihe zunächst auf 2,07 %, bis sie aufgrund der anhaltend restriktiven Politik der Zentralbanken wieder anstiegen und am 2. März 2023 einen Höchststand von 2,75 % erreichten. Durch die regionale Bankenkrise in den USA und die Schwierigkeiten der Credit Suisse, die zu einem Zusammenschluss mit dem Schweizer Konkurrenten UBS führten, fiel die Rendite bis zum 20. März dann wieder auf 2,1 % zurück. Diese Höhen und Tiefen setzten sich im Laufe des Jahres fort. Vor den geldpolitischen Sitzungen der Zentralbanken, insbesondere der Fed und der EZB, stiegen oder fielen die Renditen, in einigen Fällen erheblich. Im Anschluss an die Sitzungen kam es in der Regel zu einer Korrektur in die entgegengesetzte Richtung. Das Gleiche galt für neue Inflationszahlen aus den USA oder Europa. Die Renditen bewegten sich bis Ende September tendenziell nach oben und die Kurse nach unten. Die zehnjährige deutsche Bundesanleihe erreichte am 28. September 2023 ihre Höchstrendite von 2,97 %. Zum Jahresende lag die Rendite der 10-jährigen Bundesanleihe bei 2,03 % und damit ein Fünftel niedriger als zu Beginn des Jahres. Ähnlich verhielt es sich bei den anderen Anleihen der Eurozone, während die Anleihen der USA und des Vereinigten Königreichs zum Jahresende ebenfalls Kursgewinne verzeichneten, aber aufgrund der unterschiedlichen Zinszyklen nur auf das Niveau vom Jahresanfang zurückfielen. Die Anleihen orientierten sich an den Erwartungen der Märkte, dass die Inflation im Jahr 2024 deutlich zurückgehen und die Zentralbanken die Leitzinsen entsprechend senken würden. DAX schließt nahe der Rekordmarke Die Erholung an den Aktienmärkten von Ende 2022 setzte sich zu Beginn des Jahres fort. Vom 1. Januar bis zum 9. März 2023 stieg der DAX um 12,3 % auf 15.633,21 Punkte. Durch die plötzliche Insolvenz der Silicon Valley Bank kam es zu einem Schock an den Aktienmärkten. So verlor der DAX bis zum 17. März 5,5 % seines Kurswertes. Zudem führte die Unsicherheit in den USA und weltweit, zu größeren Bewegungen bei den Bankeinlagen, insbesondere jenen, die über den Einlagensicherungsgrenzen liegen. Die Fusion der Schweizer Großbanken Credit Suisse und UBS beruhigte die Märkte und ermöglichte es, dass sich die Aktienmärkte von dem kurzen Einbruch erholen konnten. Ende Juli lag der DAX bei 16.446,83 Punkten. Im Oktober verlor der DAX 4,3 % und sank auf 14.716,54 Punkte. Nachdem sich der Nahostkonflikt bis zum Jahresende weitgehend auf den Gaza-Streifen beschränkte, setzte im November eine erste vorsichtige Entspannung an den Märkten ein. Die Erholung verstärkte sich gegen Ende des Jahres infolge sinkender Inflationszahlen und der damit verbundenen Hoffnung auf Zinssenkungen der Zentralbanken. Der DAX stieg von Anfang November bis zum Jahresende um 13,1 %. Er schloss damit zum Jahresende mit 16.751,64 Punkten und auf Jahressicht mit einem Plus von 20,3 %. Im weltweiten Vergleich entwickelte sich der deutsche Leitindex somit vergleichbar mit dem Euro Stoxx 50, der um 19,2 % zulegte, aber schwächer als der S&P 500 und der Nasdaq Composite. Letztere legten um 24,2 % bzw. 43,4 % zu. Geschäftsentwicklung der Kreditgenossenschaften im Jahr 2023 In einem wirtschaftlich herausfordernden Umfeld konnten die 697 Volks- und Raiffeisenbanken, PSD-Banken, Sparda-Banken und sonstigen Genossenschaftsbanken ihr Kredit- und Einlagengeschäft mit ihren über 30 Mio. Privat- und Firmenkunden im Geschäftsjahr 2023 teilweise leicht steigern. Im Vergleich zu den Vorjahren verlor das bilanzielle Kundengeschäft insgesamt jedoch an Dynamik. Die bilanziellen Kundenforderungen der Genossenschaftsbanken stiegen um 20 Mrd. Euro auf 777 Mrd. Euro (+2,6 %). Die Kundeneinlagen haben sich weitgehend stabil entwickelt und beliefen sich Ende 2023 auf 860 Mrd. Euro (-0,2 %). Die addierte Bilanzsumme der Genossenschaftsbanken blieb mit 1.175 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr konstant. Das Kreditgeschäft der Volksbanken und Raiffeisenbanken entwickelte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr positiv, wenngleich die hohen Zuwachsraten der Vorjahre nicht erreicht wurden. Die Kreditbestände der Genossenschaftsbanken gegenüber Nichtbanken stiegen im Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr (Dezember 2022) um 20 Mrd. Euro bzw. 2,6 % auf 777 Mrd. Euro. Treiber des Kreditwachstums bei den Genossenschaftsbanken bleiben die langfristigen Forderungen, die gegenüber dem Vorjahr um 17 Mrd. Euro bzw. 2,5 % auf 696 Mrd. Euro per Ende 2023 stiegen. Die mittelfristigen Forderungen erhöhten sich leicht auf 45 Mrd. Euro und die kurzfristigen Forderungen um 3 Mrd. Euro auf 36 Mrd. Euro. Insgesamt stiegen die Kreditbestände in beiden Geschäftsbereichen - Privat- und Firmenkunden - an. Die Kredite an Privatkunden erhöhten sich insgesamt um 1,3 % (bzw. 5 Mrd. Euro) auf 363 Mrd. Euro. Rund neun Zehntel der Kredite an Privatkunden entfielen dabei auf Wohnungsbaukredite (325 Mrd. Euro, +1,7 % bzw. +6 Mrd. Euro). Insgesamt blieben die Kundeneinlagen der Genossenschaftsbanken weitgehend konstant. Zahlreiche Kunden schichteten ihre während der Coronapandemie gebildeten hohen Sichteinlagenbestände in Fest- und Termingeldern oder Sparbriefen um. Die inflationsbedingt höheren Lebenshaltungskosten wirkten sich hingegen negativ auf die Sparfähigkeit der Kunden aus. Gegenüber dem Vorjahr gingen sie leicht um -1,5 Mrd. Euro bzw. -0,2 % auf 860 Mrd. Euro zurück. Hierbei erhöhten sich Termineinlagen um insgesamt 93 Mrd. Euro (+166,3 %) auf 149 Mrd. Euro. Der Bestand an Sparbriefen erhöhte sich deutlich um 260,1 % (15 Mrd. Euro) auf 21 Mrd. Euro. Die Sichteinlagen gingen um -77 Mrd. Euro auf 548 Mrd. Euro (-12,3 %) und die Spareinlagen um gut ein Fünftel bzw. -33 Mrd. Euro auf 141 Mrd. Euro (-19,0 %) zurück. Der Konsolidierungsprozess unter den Instituten setzte sich mit etwas höherer Intensität als im Vorjahr fort. Ende 2023 betrug die Anzahl der selbständigen Genossenschaftsbanken 697. Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich die Anzahl der Institute um 40 bzw. -5,4 %. Der Rückgang der Zahl der Zweigstellen setzte sich auch 2023 fort, allerdings in etwas abgeschwächter Form als in den Vorjahren. Die Kunden und Mitglieder suchten die Zweigstellen seltener persönlich auf und nutzten vermehrt digitale Angebote und Dienstleistungen für ihre Bankgeschäfte. Die Zahl der Zweigstellen ging dabei im vergangenen Jahr auf 6.510 zurück (Veränderung zum Vorjahr: -265 Zweigstellen, -3,9 %). 2. Finanzielle Leistungsindikatoren In der Geschäftsstrategie haben wir strategische Ziele, Messgrößen und Zielwerte sowie wesentliche strategische Kernaussagen definiert. Wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren beziehen sich dabei auf die Eigenkapitalausstattung (bilanzielle EK-Quote, Erfüllung der aufsichtlichen Gesamtkapitalquote), die Rentabilität (periodisches Betriebsergebnis im Verhältnis zur durchschnittlichen Bilanzsumme) sowie auf die Einhaltung der Liquiditätskennzahl LCR (Ziel-Quote). Die vertrieblichen Ziele sowie die Ziele für das Einlagen- und Kreditwachstum sind qualitativ in Teilstrategien beschrieben und bilden quantitativ den Kern der Vorgaben der Eckwertplanung. Als bedeutsamsten Leistungsindikator für die Rentabilität unserer Bank haben wir die Relation des Betriebsergebnisses vor Bewertung zur durchschnittlichen Bilanzsumme festgelegt. Die Kennzahl misst die Ertragskraft unserer Bank in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme. Sie berücksichtigt die Positionen 1 bis 12 sowie 24 der Gewinn- und Verlustrechnung, wobei betriebswirtschaftlich außerordentliche Erträge und Aufwendungen nicht berücksichtigt werden. Ein weiterer bedeutsamer Leistungsindikator, der die Zukunftsfähigkeit unserer Bank widerspiegelt, stellt eine angemessene Eigenkapitalausstattung dar. Hierzu dient uns die aufsichtsrechtlich festgelegte Gesamtkapitalquote nach Art. 92 Abs. 2 CRR. Die Darstellung, Analyse und Beurteilung der einzelnen finanziellen Leistungsindikatoren erfolgt in den nächsten Abschnitten. 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs Die Entwicklung der von uns definierten bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2023 stellt sich wie folgt dar: Das Betriebsergebnis vor Bewertung in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme verbesserte sich von 1,36 % auf 1,72 % und liegt oberhalb unserer Prognose. Ursächlich hierfür ist ein durch das höhere Zinsniveau deutlich verbesserter Zinsüberschuss, der unsere Erwartungen übertraf. Die Gesamtkapitalquote stieg von 14,0 % auf 14,2 %. Der erreichte Wert lag aufgrund des höheren Eigenmittelwachstums über dem Prognosewert.
*) Hierunter fallen die Posten unter dem Bilanzstrich 1 (Eventualverbindlichkeiten), 2 (Andere Verpflichtungen) und Derivatgeschäfte. Die Bilanzsumme konnte im Geschäftssjahr um 1,4 % gesteigert werden. Hierbei sind die Kundenforderungen um 3,5 % gestiegen. Dem Anstieg bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 66,5 Mio. Euro standen Rückgänge bei Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von 62,5 Mio. Euro gegenüber. Der Rückgang bei den außerbilanziellen Geschäften resultiert überwiegend aus der Abnahme der unwiderruflichen Kreditzusagen.
Im Geschäftsjahr konnten die Kundenforderungen um 69,7 Mio. Euro ausgebaut werden. Dieses Wachstum entfiel zu rund 89,4 % auf unser Geschäftsfeld Firmenkunden sowie zu ca. 10,6 % auf das Geschäftsfeld Privatkunden. Der Rückgang bei den Wertpapieranlagen um 10,9 Mio. Euro ist überwiegend auf Fälligkeiten zurückzuführen, die nicht in vollem Umfang wieder angelegt wurden. Die Forderungen an Kreditinstitute sanken um rund 14,5 Mio. Euro.
Der Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 66,5 Mio. Euro ist maßgeblich auf die Aufnahme von Globaldarlehen zurückzuführen. Den Rückgang bei den Spareinlagen um 46,8 Mio. Euro sowie bei den anderen Einlagen um 15,7 Mio. Euro führen wir u.a. auf die infolge der Inflation gestiegenen Lebenshaltungskosten zurück. Wie im Vorjahr wurden weitere nachrangige Verbindlichkeiten ausgegeben, um die Gesamtkapitalquote nach Art. 92 Abs. 2 CRR und somit einen unserer bedeutsamen Leistungsindikatoren zu stärken.
Die Erträge aus Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäften haben sich um 268 TEUR erhöht und liegen damit verglichen mit dem Vorjahr auf einem hohen Niveau. Der Rückgang bei den Vermittlungserträgen ist überwiegend auf niedrigere Erträge aus Kreditvermittlungen zurückzuführen. Ursächlich hierfür ist ein gegenüber dem Vorjahr niedrigeres Wachstum im Kundenkreditgeschäft. Der deutliche Anstieg der Zahlungsverkehrserträge um 17,6 % ist auf höhere Erträge im Bereich Kontoführung und im Kartengeschäft zurückzuführen. 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage Die wesentlichen Erfolgskomponenten unserer Bank haben sich im Vorjahresvergleich wie folgt entwickelt:
1) GuV-Posten 1 abzüglich GuV-Posten 2 zuzüglich GuV-Posten 3 2) GuV-Posten 5 abzüglich GuV-Posten 6 3) Saldo aus den GuV-Posten 1 bis 12 4) Saldo aus den GuV-Posten 13 bis 16 Der Zinsüberschuss konnte im Berichtsjahr aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus gesteigert werden. Die Zinsspanne verbesserte sich von 2,02 % auf 2,52 % der Bilanzsumme. Der Provisionsüberschuss sank um 1,2 % gegenüber dem Vorjahr. Grund hierfür waren Rückgänge im Vermittlungsgeschäft sowie bei den Strukturierungsentgelten im Kreditgeschäft. Die Verwaltungsaufwendungen haben sich um 8,7 % erhöht, wobei dies primär auf Personalaufwendungen zurückzuführen ist. Hier entstanden inflationsbedingt höhere Aufwendungen aus der Bewertung der Pensionsrückstellungen sowie der geleisteten Inflationsausgleichsprämie an die Mitarbeiter. Das Betriebsergebnis vor Bewertung konnte gegenüber dem Vorjahr deutlich um 27,2 % gesteigert werden und liegt damit über dem Planwert. Die Cost Income Ratio hat sich verbessert und liegt mit 50,3 % unter dem Vorjahresniveau. Das Bewertungsergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr verschlechtert, was vorrangig auf eine höhere Risikovorsorge nach § 340f HGB zurückzuführen ist. Zusammenfassend hat sich das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit gegenüber dem Vorjahr um 7,7 Mio. Euro auf 35,3 Mio. Euro erhöht. b) Finanzlage Kapitalstruktur Die Refinanzierungsstruktur unserer Bank wird maßgeblich durch das Kundeneinlagengeschäft geprägt. Investitionen Im Bereich der Sachanlagen haben wir im Berichtszeitraum Investitionen in banküblichem Umfang getätigt. Liquidität Die Liquiditätskennzahl LCR (Liquidity Coverage Ratio) haben wir eingehalten. Ferner konnten wir allen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommen. Die Zahlungsfähigkeit war im abgelaufenen Geschäftsjahr jederzeit gewährleistet. In Anbetracht der derzeit vorhandenen Liquiditätsreserven und der Einbindung in den genossenschaftlichen Liquiditätsverbund ist aus heutiger Sicht für das kommende Jahr nicht mit einer wesentlichen Beeinträchtigung der Zahlungsfähigkeit zu rechnen. c) Vermögenslage Die Eigenkapitalstruktur unserer Bank ist geprägt durch die erwirtschafteten Rücklagen. Im Geschäftsjahr wurde das Eigenkapital durch Zuführung zu den Rücklagen um 2,8 Mio. Euro sowie zum Fonds für allgemeine Bankrisiken um 20 Mio. Euro gestärkt. Weiterhin konnten die Geschäftsguthaben ebenfalls um 2,8 Mio. Euro sowie die nachrangigen Verbindlichkeiten um 7,6 Mio. Euro erhöht werden. Der Anteil des bilanziellen Eigenkapitals an der Bilanzsumme hat sich aufgrund der vorgenannten Eigenkapitalstärkung von 11,8 % auf 12,8 % erhöht. Die in unserem Institut getroffenen Vorkehrungen zur ordnungsgemäßen Ermittlung des Kern- und des Ergänzungskapitals im Rahmen der bankaufsichtlichen Meldungen sind angemessen. Nach den vertraglichen sowie satzungsmäßigen Regelungen erfüllen die angesetzten Kapitalinstrumente die Anforderungen der CRR zur Anrechnung als aufsichtsrechtlich anerkanntes Kern- und Ergänzungskapital. Die Kapitalrendite gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG beläuft sich auf 0,14 %. Das bilanzielle Eigenkapital sowie die Eigenmittelausstattung und Kapitalquoten stellen sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar:
1) Hierzu rechnen die Passivposten 9 (Nachrangige Verbindlichkeiten), 11 (Fonds für allgemeine Bankrisiken) und 12 (Eigenkapital). Der Anstieg der Gesamtkapitalquote ist auf den vorgenannten Anstieg der Eigenmittel zurückzuführen. Die relevanten Vorgaben des KWG sowie der CRR wurden während des gesamten Berichtszeitraums eingehalten. Wertpapieranlagen Die Wertpapieranlagen unserer Bank entwickelten sich wie folgt:
Von den Wertpapieranlagen entfällt ein Anteil von 70,1 % auf zwei bankeigene Investmentfonds. Die Fondsvolumina betragen 115 Mio. Euro und 133 Mio. Euro. Die Spezialfonds sind größtenteils in aktien- und rentenorientierten Anlagen sowie in Immobilienfonds investiert. Beide Spezialfonds sind der Liquiditätsreserve zugeordnet. Die Veränderungen zum Vorjahr resultieren beim Anlagevermögen aus getätigten Käufen sowie bei der Liquiditätsreserve überwiegend aus Fälligkeiten. Der gesamte Wertpapierbestand wurde nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Insgesamt beurteilen wir die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage unseres Hauses im Vergleich zum Vorjahr und auch im Vergleich zur ursprünglichen Planung als gut. Insbesondere im Zinsergebnis wurden die Erwartungen aus der Eckwertplanung aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus übertroffen. Die Ertragslage, gemessen am Betriebsergebnis vor Bewertung in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme, ist von 1,36 % auf 1,72 % nennenswert gestiegen. Das Betriebsergebnis vor Bewertung liegt somit sowohl über dem Vorjahreswert als auch über dem Planwert von 1,39 %. Finanzlage und Liquiditätsausstattung entsprechen den aufsichtsrechtlichen und betrieblichen Erfordernissen. Die Vermögenslage der Bank zeichnet sich unverändert durch eine angemessene Eigenkapitalausstattung aus, da die aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowohl im Vorjahr als auch im Geschäftsjahr eingehalten wurden. Für erkennbare und latente Risiken in den Kundenforderungen bestehen Wertberichtigungen in erforderlichem Umfang. Dem allgemeinen Kreditrisiko ist durch Abzug von Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen worden. Die Gesamtkapitalquote nach Art. 92 Abs. 2 CRR ist von 14,0 % auf 14,2 % gestiegen und liegt leicht über dem Planwert. C. Risiko- und Chancenbericht Risikomanagementsystem und -prozess Unsere Geschäfts- und Risikostrategie basiert auf einem Strategieprozess und ist auf das Kundengeschäft mit Mitgliedern und Kunden vornehmlich aus unserer Region ausgerichtet. Wesentliche Bestandteile der Geschäftsstrategie sind die aus der Risikotragfähigkeit unserer Bank abgeleiteten Teilstrategien für die wesentlichen Geschäftsaktivitäten im Firmen- und Privatkundengeschäft, in der Baufinanzierung sowie im Immobilien- und im Eigengeschäft. Konsistent zu unserer Geschäfts- und Risikostrategie wurde eine Unternehmensplanung entwickelt, die eine langfristige und umfassende Begleitung unserer Mitglieder und Kunden im Hinblick auf Finanzierungswünsche, Vermögensanlagen und Dienstleistungen rund um den Zahlungsverkehr sicherstellt. Die Geschäfts- und Risikostrategie sowie die Teilstrategien werden im Rahmen des von uns festgelegten Strategieprozesses regelmäßig überprüft. Ziel unserer Risikostrategie ist nicht die Vermeidung von Risiken, sondern das bewusste Eingehen von Risiken unter Wahrung eines angemessenen Chancen-Risiko-Profils entsprechend unserer Risikopräferenz. Wir haben ein System zur Früherkennung von Risiken implementiert. Vor dem Hintergrund wachsender Komplexität der Märkte im Bankgeschäft sehen wir dies als eine zentrale Aufgabe an. Die zuständigen Organisationseinheiten berichten unmittelbar an den Vorstand. In diesem Rahmen ist ein Risikocontrolling- und -managementsystem mit entsprechenden Instrumenten eingerichtet, um bei Bedarf gegensteuernde Maßnahmen einleiten zu können. Ziel des Risikomanagements unserer Bank ist es, Risiken, die den Erfolg wesentlich beeinflussen oder gar den Fortbestand gefährden können, frühzeitig zu erkennen sowie umfassend zu messen, zu überwachen und zu steuern. Integraler Bestandteil ist dabei die fortlaufende Sicherstellung der Risikotragfähigkeit. Unser Risikotragfähigkeitskonzept beruht auf den Anforderungen der Bankenaufsicht zur "Aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte und deren prozessuale Einbindung in die Gesamtbanksteuerung ("ICAAP")". Hiernach haben die zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit eingesetzten Verfahren sowohl das Ziel der Fortführung des Instituts als auch den Schutz der Gläubiger vor Verlusten aus ökonomischer Sicht zu berücksichtigen. Zur Erfüllung dieser beiden Schutzziele berücksichtigt unser Risikotragfähigkeitskonzept sowohl eine normative als auch eine ökonomische Perspektive. In der normativen Perspektive verfolgen wir das Ziel der Fortführung unserer Bank durch Sicherstellung aller regulatorischen Anforderungen, insbesondere Kapitalanforderungen. Mit Hilfe einer strategischen Eckwert- und Kapitalplanung für einen Zeitraum von fünf Jahren steuern wir die Entwicklung unseres Instituts. Die Annahmen für die Markt- und Volumenentwicklungen erfolgen hierbei durch Experten. Die abgeleiteten Ertrags- und Vermögenswirkungen werden anhand von Simulationsrechnungen mit Unterstützung der Steuerungssoftware VR-Control ermittelt. In der ökonomischen Perspektive verfolgen wir das Ziel des Schutzes der Gläubiger vor Verlusten. Unser Risikodeckungspotenzial leiten wir dabei barwertnah ab, indem wir ausgehend von den Eigenmitteln, diese um weitere Vermögenspositionen - u. a. stille Reserven und Lasten - sowie Abzugsposten ergänzen bzw. korrigieren. Die eingerichteten Systeme und Verfahren des Risikomanagements sind dem Profil und der Geschäfts- und Risikostrategie unserer Bank sowie ihrer Größe angemessen und entsprechen den Anforderungen der MaRisk. Risiken Für unsere Risikobeurteilung zum Abschlussstichtag legen wir konsistent zum Prognosezeitraum einen Zeitraum von einem Jahr zugrunde, in dem auch das Vorliegen von bestandsgefährdenden Risiken beurteilt wird. Bestandsgefährdende Risiken liegen für den hier zugrunde gelegten Beurteilungszeitraum von einem Jahr nicht vor. Während sich die Risikoquantifizierung in der normativen Perspektive für Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken und operationelle Risiken aus den rechtlichen Anforderungen der CRR ergibt, sind in der ökonomischen Perspektive die Risiken konsistent zur Ableitung des Risikodeckungspotenzials zu messen. Letztgenanntes stellen wir in den nachfolgenden Abschnitten dar. Kreditrisiko Das Kreditrisiko bezeichnet die Gefahr von Verlusten aus dem teilweisen oder vollständigen Ausfall von Gegenparteien (Kreditnehmer, Emittenten, Kontrahenten) und aus der Migration der Bonität dieser Adressen. Es beinhaltet das Kreditrisiko Kundengeschäft, das Kreditrisiko Eigengeschäft (Migrations und Spreadrisiko) und das Kontrahentenrisiko (jeweils einschließlich des Länderrisikos). Das Kreditrisiko stufen wir als aufsichtsrechtlich und betriebswirtschaftlich wesentlich ein. Das Risiko kann wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage haben. Zur Steuerung des Kreditrisikos setzen wir im Kundengeschäft Ratingsysteme zur Beurteilung der Bonität einzelner Engagements ein (im Wesentlichen VR-Rating). Mit Hilfe der Steuerungssoftware VR-Control können wir ungünstige Entwicklungen im Kreditportfolio rechtzeitig identifizieren und frühzeitige Maßnahmen einleiten. Wir ermitteln monatlich mit Hilfe des Moduls Kreditportfoliomodell für Kundengeschäfte barwertig (KPM-KG barwertig) unter VR-Control einen unerwarteten Verlust (Credit-Value-at-Risk) aus dem Kundenkreditgeschäft. Die Berechnung erfolgt auf Basis von Kreditrisikoprämien in einem mehrstufigen Verfahren, dem sowohl die modellierten Verluste auf Basis des LGD-Modells als auch Ausfallwahrscheinlichkeiten und Branchenparameter zugrunde liegen. Die Auslastung unseres Risikolimits für Kreditrisiken im Kundengeschäft in Höhe von 70 Mio. Euro betrug zum 31.12.2023 56,8 %. Das Kreditrisiko bei Eigenanlagen ermitteln wir im Rahmen unserer Risikotragfähigkeitskonzeption vierteljährlich mit Hilfe des Kreditportfoliomodells für Eigengeschäfte (KPM-EG). Die Berechnungen basieren auf verschiedenen Marktpartnersegmenten, die differenzierte Spread- und Ratingmigrationen, Spreadverteilungen sowie Migrationsmatrizen aufweisen. Zur Ermittlung des Kreditrisikos in den Fonds multiplizieren wir die regelmäßig von der Kapitalanlagegesellschaft zur Verfügung gestellte Risikokennzahl für das Adressrisiko (Spread- und Migrationsrisiko) für eine Haltedauer von 250 Tagen und einem Konfidenzniveau von 99,9 % mit dem aktuellen Barwert des Fonds. Das aufgelaufene Bewertungsergebnis wird monatlich ermittelt und im Risikodeckungspotenzial berücksichtigt. Der erwartete Verlust in Form der Risikoprämienbarwerte wird von der Risikodeckungsmasse abgezogen. Bei den Eigenanlagen nutzen wir für Wertpapiere die Ratinginformationen der DZ BANK auf Basis externer Ratingagenturen und bei den Fonds die Risikoinformationen der Fondsgesellschaft Union Investment. Turbulenzen an den Finanzmärkten begegnen wir durch eine breite Diversifikation auf Ebene der Emittenten und Anlageklassen mittels zusätzlich eingezogener Strukturlimite. Das Risikolimit für Kreditrisiken der Eigenanlagen belief sich zum 31.12.2023 auf 40 Mio. Euro und war zu 44,6 % ausgelastet. Marktrisiken Das Marktrisiko umfasst das Risiko aus nachteiligen Veränderungen von Marktpreisen oder Marktparametern (z. B. Zinsstrukturkurve, Aktienkurse und Immobilienpreise), in deren Folge Barwertverluste entstehen können. Unterschieden werden die Marktrisiken in Zins-, Options-, Aktien-, Immobilien-, Fremdwährungs- und Rohstoffrisiken. Das Zinsrisiko stufen wir anhand der Risikoinventur als aufsichtsrechtlich und betriebswirtschaftlich wesentlich ein. Aufgrund des umfangreichen zinstragenden Geschäftes kommt dem Zinsrisiko eine besondere Bedeutung zu. Das Risiko kann sich maßgeblich auf die Vermögens- und Ertragslage auswirken. Die Berechnung des Zinsrisikos erfolgt mittels Szenarioanalyse, indem die Barwertveränderung aller zinstragenden Geschäfte bei einem vorgegebenen Zinsszenario ermittelt wird. Als Zinsszenario verwenden wir ein zur Verfügung gestelltes VR-Zinsszenario, das die historisch negativste Entwicklung abbildet und somit eine seltene Verlustausprägung darstellt. Zum 31.12.2023 war unser Risikolimit für Zinsrisiken in Höhe von 70 Mio. Euro zu 79,4 % ausgelastet. Das Aktienrisiko wurde im Rahmen der Risikoinventur ebenfalls als wesentlich eingeschätzt. In Aktien wird lediglich im Bereich der Fonds investiert. Zur Ermittlung des Aktienrisikos wird die Teil-Risikokennzahl der Fonds für das Aktienrisiko (Haltedauer von 250 Tagen, Konfidenzniveau von 99,9 %) entsprechend mit dem Fondsbarwert multipliziert. Die Auslastung unseres Risikolimits für Aktienrisiken in Höhe von 20 Mio. Euro betrug zum 31.12.2023 82,5 %. Die Immobilienrisiken stufen wir anhand unserer Risikoinventur als wesentlich ein. Immobilienrisiken entstehen aus der negativen Entwicklung des Objektwertes von Immobilienpositionen (Asset-Immobilien und Immobilienfonds). Das Immobilienrisiko wird mit dem barwertigen Immobilienrechner der parcIT (IRIS) vierteljährlich berechnet (Konfidenzniveau 99,9 %). Für Immobilienfonds der Union Investment-Gruppe erfolgt die Risikomessung mittels Immo-Risk (Ertragswertverfahren). Das Immobilienrisiko für Direktbestände und Fremdfonds wird mit Hilfe des sogenannten Faktormodells quantifiziert. Zum 31.12.2023 war unser Risikolimit für Immobilienrisiken in Höhe von 30 Mio. Euro zu 69,3 % ausgelastet. Das Währungsrisiko und das Rohstoffrisiko werden als nicht wesentlich klassifiziert, da offene Positionen nur in geringem Umfang innerhalb der Fonds gehalten werden. Optionsrisiken aus impliziten Optionen wurden im Rahmen der Risikoinventur ebenfalls als nicht wesentlich eingeschätzt. Liquiditätsrisiken Liquiditätsrisiken können grundsätzlich in Form von Zahlungsunfähigkeitsrisiken, Refinanzierungsrisiken und Marktliquiditätsrisiken auftreten. Zahlungsunfähigkeitsrisiken treten ein, wenn Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht oder nicht in ausreichender Höhe erfüllt werden können. Refinanzierungsrisiken entstehen, wenn die Liquidität nicht zu den erwarteten Konditionen beschafft werden kann oder die Refinanzierungsmittel nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Marktliquiditätsrisiken treten ein, wenn Anlagen nicht zum gewünschten Zeitpunkt oder in der geplanten Höhe liquidiert werden können. Liquiditätsablaufbilanzen dienen als Frühwarnindikator für eine mögliche Zahlungsunfähigkeit und stellen dabei insbesondere den Überlebenshorizont dar. Stresstests für einen Zeitraum von 12 bzw. 24 Monaten führen wir anhand institutseigener, marktweiter und kombinierter Szenarien für Liquiditätsrisiken durch. Durch die Anrechnung auf die Liquiditätspuffer wird auf dieser Grundlage der Überlebenshorizont ermittelt. Dabei werden auch adverse Entwicklungen außerhalb unseres Erwartungshorizontes reflektiert. Liquiditätsrisiken werden darüber hinaus von uns anhand von Fälligkeitslisten überwacht. Das Liquiditätsrisiko wird anhand der aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahlen Liquidity Coverage Ratio (kurz: LCR) und Net Stable Funding Ratio (kurz: NSFR) überwacht. Unsere Risikotoleranz haben wir über die Festlegung einer Ziel-LCR-Quote von mindestens 120 % und einer Ziel-NSFR-Quote von mindestens 110 % definiert. Wir erachten das Liquiditätsrisiko insgesamt als aufsichtsrechtlich wesentliches Risiko. Betriebswirtschaftlich beurteilen wir das Risiko insbesondere durch unsere Einbindung in den genossenschaftlichen Verbund als gering. Operationelles Risiko Operationelle Risiken betreffen die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unzulänglichkeit oder des Versagens von internen Prozessen, Menschen oder Systemen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Wir haben eine einheitliche Festlegung und Abgrenzung der operationellen Risiken zu den anderen betrachteten Risikokategorien vorgenommen und diese in den Organisationsrichtlinien fixiert und kommuniziert. Wesentliche operationelle Risiken werden jährlich identifiziert und analysiert. Hierzu wird auf eine Schadensfalldatenbank zurückgegriffen, in die eingetretene Schäden eingestellt werden. Über die IT-Risiken, die das Rechenzentrum betreffen, erhalten wir regelmäßige Berichte des lT-Dienstleisters einschließlich der Darstellung der eingeleiteten Maßnahmen bei Problemen. Für alle wesentlichen Schadensereignisse in Bezug auf bankinterne Risiken besteht ein umfassender Versicherungsschutz. Betriebliche Notfallplanungen wurden insbesondere auf die Anforderungen aus dem lTBereich abgestimmt. Rechtlichen Risiken begegnen wir durch die Verwendung der im Verbund entwickelten Formulare sowie die Inanspruchnahme juristischer Beratung. Für operationelle Risiken werden angemessene Beträge in der Berechnung der Risikotragfähigkeit berücksichtigt. Anhand der Risikoinventur stufen wir die operationellen Risiken als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich gering ein, wenngleich wir den Risiken qualitativ eine hohe Bedeutung beimessen. Unser Risikolimit für operationelle Risiken in Höhe von 20 Mio. Euro war zum 31.12.2023 zu 52,1 % ausgelastet. Sonstige Risiken Unter dieser Kategorie analysieren wir alle nicht bankspezifischen Risiken. Besondere Aufmerksamkeit widmen wir dabei u. a. potenziellen Beteiligungsrisiken, dem Reputationsrisiko, den strategischen Risiken, dem Vertriebsrisiko sowie dem Nachhaltigkeitsrisiko. Die Wesentlichkeit dieser Risiken überprüfen wir regelmäßig und anlassbezogen. Aktuell stufen wir alle sonstigen Risiken als unwesentlich ein. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten Zum Ende des Geschäftsjahres 2023 befanden sich keine zinsbezogenen Derivate im Bestand. Ferner wird auf die Ausführungen zu den derivativen Finanzinstrumenten im Anhang zum Jahresabschluss verwiesen. Gesamtbild der Risikolage Auf Grundlage unserer Verfahren des Risikomanagements zur Ermittlung der Risiken sowie des Risikodeckungspotenzials war die Risikotragfähigkeit unter den von uns definierten Risikoszenarien und Stressszenarien im Geschäftsjahr gegeben. Die Auslastung unseres Gesamtbankrisikolimits in Höhe von 250 Mio. Euro betrug zum 31.12.2023 im Risikoszenario 64,3 %. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Nach dem derzeitigen Planungsstand ist die Risikotragfähigkeit angesichts der laufenden Ertragskraft und der Vermögenssituation unserer Bank auch im Berichtszeitraum gegeben. Die dargestellten Risiken werden die künftige Entwicklung unserer Bank nicht wesentlich beeinträchtigen. Insgesamt hat sich die Risikolage im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig verändert. Den dargestellten Risiken stehen Chancen gegenüber, auf die wir im nachfolgenden Prognosebericht eingehen. D. Prognosebericht Für das Jahr 2024 erwarten wir in Anlehnung an die Prognosen der deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute eine für die hiesige Wirtschaft fortgesetzte Schwächephase. Die Kombination aus Krieg, Energiekrise Inflation und Zinswende sowie die Auswirkungen des Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts werden die Konjunktur in Deutschland bremsen. Im Ergebnis ist von einer Stagnation im Jahr 2024 auszugehen. Die Inflationsrate in 2023 ist von ihren Höchstwerten aus Januar und Februar (8,7 %) auf 3,7 % im Dezember zurückgegangen. Der Sachverständigenrat erwartet in seinem Jahresgutachten 2023/24 einen weiteren Rückgang der Gesamtinflation auf 2,6 %. An den Geld- und Kapitalmärkten wird von Zinssenkungen durch die Europäische Zentralbank ab Sommer ausgegangen. Die Arbeitslosenquote wird leicht niedriger bei rund 5,5 % im Jahr 2024 erwartet, während im Bereich der Unternehmensinsolvenzen seit Jahresende 2022 ein Anstieg zu verzeichnen ist, der sich voraussichtlich in 2024 fortsetzen wird. Im Rahmen unseres jährlichen Planungsprozesses berücksichtigen wir unter anderem die oben dargestellten Erwartungen zur Entwicklung der Wirtschaft, des Zinsniveaus sowie der strategischen Entwicklungsmöglichkeiten unserer Bank. Potenzielle Auswirkungen auf unsere Bank durch geopolitische Konflikte u.a. in der Ukraine und im Nahen Osten sowie die vorgenannten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben wir daher in den Planungsannahmen berücksichtigt. Wir erwarten daher für das Jahr 2024 weiterhin eine schwache konjunkturelle Lage. Bedingt durch die rückläufigen Inflationsraten sowie die Erwartungen an Zinssenkungen durch die Europäische Zentralbank gehen wir in unserer Planung von rückläufigen Geldmarkt- und konstanten Kapitalmarktzinsen aus. Im Kundenkreditgeschäft haben wir ein im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 niedrigeres Wachstum von 2,2 % angenommen. Für die Kundeneinlagen unterstellen wir ein Wachstum von 0,55 %. Insgesamt erwarten wir für das Jahr 2024 ein Betriebsergebnis vor Bewertung, welches sich unterhalb des Niveaus des Berichtsjahres bei rund 1,44 % in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme bewegen dürfte. Hierbei gehen wir aufgrund höherer Zinsaufwendungen von einem Rückgang des absoluten Zinsüberschusses um rund 7,4 % aus. Beim Provisionsüberschuss erwarten wir ebenfalls einen Rückgang um 7,4 %, der auf reduzierte Erträge aus dem niedrigeren Kreditwachstum zurückzuführen ist. Die Verwaltungsaufwendungen werden voraussichtlich moderat um 0,4 % steigen, was auf preis- und mengenbedingte Kostensteigerungen bei den Sachaufwendungen sowie höheren Abschreibungen aufgrund der erwarteten Fertigstellung unserer Umbaumaßnahmen am Standort Helmstedt zurückzuführen ist. Außerdem planen wir basierend auf weiterhin schwachen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit einer erhöhten, jedoch gegenüber dem Geschäftsjahr 2023 niedrigeren Belastung aus dem Kreditgeschäft. Unter der Prämisse konstanter Kapitalmarktzinsen sollte die Bewertung unserer Wertpapieranlagen wiederholt zu einer Entlastung führen, wenn auch auf niedrigerem Niveau als im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023. Insgesamt erwarten wir eine Verbesserung des Bewertungsergebnisses gegenüber dem Geschäftsjahr 2023. Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit wird sich voraussichtlich um rund 7,0 % verringern. Auf Grundlage der geplanten Ergebnisthesaurierung und weiterer Maßnahmen zur Stärkung unserer Eigenmittel streben wir eine Steigerung der aufsichtlichen Gesamtkapitalquote auf nahezu 15,0 % an. Insgesamt gehen wir - basierend auf unseren Planungsprämissen - auch zukünftig von einer geordneten Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage aus, welche den aufsichtsrechtlichen und betrieblichen Erfordernissen entspricht. Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung resultieren aus Abweichungen unserer Planungsannahmen. Chancen sehen wir insbesondere, wenn sich die Konjunktur besser entwickelt als erwartet. Dann ist u. a. eine stärkere Nachfrage nach Finanzprodukten zu erwarten, die insbesondere zu einem verbesserten Provisionsüberschuss führen würde. Weiterhin würde ein verbessertes wirtschaftliches Umfeld zu weniger Insolvenzen und einer niedrigeren Arbeitslosenquote führen, die wiederum positiv auf unser Bewertungsergebnis wirken würde. Wesentliche Risiken liegen unverändert in einer Eskalation des Ukrainekrieges beziehungsweise anderer geopolitischer Konflikte. Hierdurch könnten die Inflationsraten entgegen unseren Erwartungen wieder ansteigen und die Konjunktur weiter schwächen, wodurch sich die wirtschaftliche Situation unserer Privat- als auch Firmenkunden verschlechtern würde. In der Folge könnten neben einem Rückgang der Nachfrage nach Finanzprodukten sowie dem Risiko steigender Kreditausfälle auch deutliche Schwankungen an den Kapitalmärkten entstehen. Derartige Entwicklungen würden sowohl sinkende Erträge als auch einen steigenden Wertberichtigungsbedarf für Kundenkredite und bankeigene Kapitalanlagen nach sich ziehen. Vorgänge von besonderer Bedeutung im Sinne des § 285 Nr. 33 HGB sind nach dem Schluss des Berichtszeitraums nicht eingetreten.
Wolfenbüttel, 15. April 2024 Volksbank eG Der Vorstand Thomas Stolper, Sprecher Lars Fründt Ralf Schulz 1. Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Volksbank eG, WolfenbüttelGenossenschaftsregisternummer 207 beim Amtsgericht BraunschweigAktivseite
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
3. Anhang für das Geschäftsjahr 2023Volksbank eG, WolfenbüttelA. Allgemeine Angaben Die Volksbank eG mit Sitz in Wolfenbüttel ist beim Amtsgericht Braunschweig unter der Genossenschaftsregisternummer 207 eingetragen. Der Jahresabschluss der Volksbank eG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Gleichzeitig erfüllt der Jahresabschluss die Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und der Satzung der Bank. In der Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung ergaben sich keine Veränderungen. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). Gemäß Art. 67 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) wird die im Jahresabschluss 2010 angewandte Übergangsvorschrift des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) (hier: Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechte für bestimmte Bilanzposten und Wertansätze) entsprechend der Rechtslage vor Inkrafttreten des BilMoG wie folgt fortgeführt: - Beibehaltung der steuerrechtlichen Abschreibungen (§ 279 Abs. 2 i. V. m. § 254 Satz 1 HGB a. F.) nach Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB Barreserve Die auf EUR lautende Barreserve wurde mit dem Nennwert angesetzt. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden wurden mit dem Nennwert oder den Anschaffungskosten angesetzt, wobei der Unterschiedsbetrag zwischen dem höheren Nennwert und dem Auszahlungsbetrag - sofern Zinscharakter vorliegt - in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt wurde. Dieser Unterschiedsbetrag wird grundsätzlich planmäßig, und zwar zeitanteilig, aufgelöst. Anteilige Zinsen, deren Fälligkeit nach dem Bilanzstichtag liegt, die aber am Bilanzstichtag bereits den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, sind dem zugehörigen Aktiv- oder Passivposten der Bilanz zugeordnet. Die bei den Forderungen an Kunden erkennbaren Bonitätsrisiken sind durch Bildung von Einzelwertberichtigungen und Einzelrückstellungen abgedeckt. Den latenten Risiken im Kreditgeschäft wurde durch die Bildung von Pauschalwertberichtigungen gemäß IDW RS BFA 7 Rechnung getragen. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung erfolgt zum 31. Dezember 2023 über ein Expected-Loss-Modell und wird über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten ohne Anrechnung von Bonitätsprämien ermittelt. Die Berechnung des erwarteten Verlusts erfolgt unter Berücksichtigung der Ausfallwahrscheinlichkeit, der Verlustquote bei Ausfall sowie der erwarteten Kredithöhe zum Ausfallzeitpunkt für alle unter den Bilanzpositionen Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden ausgewiesenen Geschäften sowie für unter der Bilanz auszuweisende Eventualverpflichtungen und anderen Verpflichtungen (einschließlich widerruflicher und unwiderruflicher Kreditzusagen). Im Hinblick auf widerrufliche und unwiderrufliche Kreditzusagen und Eventualverpflichtungen erfolgt die bilanzielle Erfassung in Form einer Rückstellung. Zusätzlich bestehen zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und ein Sonderposten für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB. Wertpapiere Die festverzinslichen Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere wurden unabhängig von der Zuordnung zum Umlaufvermögen oder Anlagevermögen nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Dabei wurden die von den "Wertpapiermitteilungen" (WM Datenservice) zur Verfügung gestellten Jahresabschlusskurse herangezogen. Wertpapiere, die im Rahmen einer Bewertungseinheit gemäß Abschnitt 4.7 Tz. 76 des IDW RS HFA 30 n. F. zu bewerten sind, wurden nach der Durchbuchungsmethode mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der Bilanzwert der Altersvorsorgerückstellungen (Grundgeschäft) und der Wertpapiere (Sicherungsgeschäft) beträgt jeweils 1,1 Mio. EUR. Wertpapierleihegeschäfte Für die im Rahmen einer Wertpapierleihe entliehenen Wertpapiere erfolgte weder ein bilanzieller Ansatz noch ein Ausweis einer außerbilanziellen Rückgabeverpflichtung, da das wirtschaftliche Eigentum gemäß der vertraglichen Regelungen beim Verleiher verbleibt. Derivative Finanzinstrumente Die im Bestand befindlichen Credit Linked Notes (CLN) wurden aus der Historie heraus sowohl getrennt als auch einheitlich bilanziert. Die getrennt bilanzierten CLNs wurden in ihre Komponenten (Schuldverschreibung und Credit Default Swap) zerlegt und einzeln nach den für diese geltenden Vorschriften bilanziert und bewertet. Sie sind dem Anlagevermögen zugeordnet. Die Anschaffungskosten der getrennt bilanzierten Einzelkomponenten ergeben sich aus der Aufteilung der (gesamten) Anschaffungskosten des strukturierten Finanzinstruments im Verhältnis der beizulegenden Zeitwerte der Einzelkomponenten. Die getrennt bilanzierten Basisinstrumente der CLNs (Schuldverschreibungen der DZ BANK) werden mit anerkannten Bewertungsmodellen (Discounted Cashflow-Methode) von der DZ BANK bewertet. Die beizulegenden Zeitwerte der CDS betragen 4,0 Mio. EUR. Die einheitlich bilanzierten CLNs werden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Die Sicherungsgeberpositionen in getrennt bilanzierten eingebetteten Credit Default Swaps, mit denen ausschließlich Ausfallrisiken übertragen werden und bei denen beabsichtigt ist, sie bis zur Fälligkeit bzw. bis zum Eintritt des Kreditereignisses zu halten, wurden als gestellte Kreditsicherheiten nach den für das Bürgschafts- und Garantiekreditgeschäft entwickelten Grundsätzen behandelt. Die übrigen strukturierten Finanzinstrumente weisen keine wesentlich erhöhten oder zusätzlichen (andersartigen) Risiken oder Chancen auf und werden als einheitlicher Vermögensgegenstand bilanziert und bewertet. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs Die zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Geschäfte nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 verlustfrei bewertet. Hierzu werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt. Der sich daraus ergebende positive Differenzbetrag wird anschließend um den Barwert der direkt aus den Zinsprodukten des Bankbuchs resultierenden Gebühren- und Provisionserträge erhöht und um den Risikokostenbarwert (Kundenkreditgeschäft sowie Eigengeschäft) und den Bestandsverwaltungskostenbarwert vermindert. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang wird eine Drohverlustrückstellung gebildet, die unter den anderen Rückstellungen ausgewiesen wird. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31. Dezember 2023 war keine Rückstellung zu bilden. Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie Anteile an verbundenen Unternehmen Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden entsprechend den für das Anlagevermögen geltenden Regeln zu Anschaffungskosten bewertet. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden Abschreibungen vorgenommen. Treuhandvermögen Die Bewertung des Treuhandvermögens erfolgte zu den Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen wurden zu den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die sich grundsätzlich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen orientiert, linear vorgenommen. Abschreibungen gemäß § 6b EStG für vor dem 1. Januar 2010 angeschaffte Sachanlagen wurden weitergeführt. Die angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Einzelwert bis zu EUR 250 wurden in voller Höhe als andere Verwaltungsaufwendungen erfasst. Sie wurden in voller Höhe abgeschrieben, sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut über EUR 250, aber nicht über EUR 800 lagen. Sonstige Vermögensgegenstände Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte nach dem strengen Niederstwertprinzip. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Die Unterschiedsbeträge zwischen dem Erfüllungsbetrag und dem niedrigeren Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten wurden in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. Die Unterschiedsbeträge wurden planmäßig auf die Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt. Aktive latente Steuern Zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen bestehen zeitliche oder quasi-permanente Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren abbauen. Die sich daraus ergebenden Steuerbelastungen (passive latente Steuer) und Steuerentlastungen (aktive latente Steuer) werden verrechnet. Die aktiven latenten Steuern beruhen insbesondere auf Differenzen zwischen handelsrechtlichem und steuerrechtlichem Wertansatz im Bereich der Forderungen an Kunden, der Wertpapiere und der Rückstellungen. Passive latente Steuern bestehen im Bereich der Sachanlagen. Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde. Der Berechnung der Steuerlatenzen wurde ein Steuersatz von 30,53 % zugrunde gelegt. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Vermögensgegenstände, die die Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfüllen, wurden mit vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen verrechnet. Das Deckungsvermögen mit einem beizulegenden Zeitwert in Höhe von EUR 134.651 (Vorjahr EUR 91.201) wurde mit dem Erfüllungsbetrag dieser Verpflichtungen in Höhe von EUR 134.651 (Vorjahr EUR 91.201) saldiert. Verbindlichkeiten Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zu dem jeweiligen Erfüllungsbetrag. Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung und aus Zuschlägen sowie sonstigen über den Basiszins hinausgehenden Vorteilen für Einlagen wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung getragen. Treuhandverbindlichkeiten Die Bewertung der Treuhandverbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag, der mit dem Nennwert der Verpflichtung übereinstimmt. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagiobeträge enthalten, die bei Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden. Die Unterschiedsbeträge werden planmäßig auf die Laufzeit der Forderungen verteilt. Passive latente Steuern Es besteht ein Überhang an aktiven latenten Steuern, welche in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert wurden. Passive latente Steuern bestehen im Bereich der Sachanlagen. Es erfolgt kein Ausweis latenter Steuern. Der Berechnung der Steuerlatenzen wurde ein Steuersatz von 30,53 % zugrunde gelegt. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Den Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Heubeck-Richttafeln 2018 G" zugrunde. Verpflichtungen aus Pensionsanwartschaften wurden mittels Anwartschaftsbarwertverfahren angesetzt. Laufende Rentenverpflichtungen und Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern sind mit dem Barwert bilanziert. Für die Pensionsrückstellungen wurden erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe von 2,00 % und eine Rentendynamik in Höhe von 2,00 % zugrunde gelegt. Abweichend vom allgemeinen Rententrend wurde für 2024 eine Rententrendannahme in Höhe von 3,10 % und für 2025 in Höhe von 2,70 % berücksichtigt. Der bei der Abzinsung der Pensionsrückstellungen angewendete Zinssatz von 1,82 % wurde unter Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren festgelegt. Dieser beruht auf einem Rechnungszinsfuß gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV). Die Pensionsrückstellungen wurden unter Inanspruchnahme der o. g. Vereinfachungsregel (angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren) nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich aus den vergangenen zehn Jahren ergibt, abgezinst. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Jahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ist im Abschnitt F. unter dem Punkt "Ausschüttungsgesperrte Beträge" angegeben. Die Altersteilzeitrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit einem Zinssatz von 0,99 % p. a. berechnet. Der Rechnungszinssatz wurde gemäß IDW RS HFA 30 (Rz. 57) abhängig von der durchschnittlichen Restlaufzeit des Personenbestandes ermittelt. Als Rechnungsgrundlage wurden ebenfalls die "Heubeck-Richttafeln 2018 G" zugrunde gelegt. Im Übrigen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Die erstmalige Einbuchung von Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr erfolgte mit dem abgezinsten Betrag (Nettomethode). Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages umgerechnet. Soweit die Anforderungen an eine besondere Deckung vorlagen, wurden Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Als besonders gedeckt wurden gegenläufige Fremdwährungspositionen angesehen, soweit sie sich betragsmäßig und hinsichtlich ihrer Fristigkeit entsprechen. Angaben zur Behandlung von negativen Zinsen Negative Zinsen auf finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Verbindlichkeiten wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung bei den betreffenden Zinserträgen bzw. Zinsaufwendungen in Abzug gebracht. Der Umfang negativer Zinsen bei den Zinserträgen und Zinsaufwendungen wird in Form von Darunter-Vermerken in der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben. Verwendung des Jahresergebnisses Der Jahresabschluss wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. C. Entwicklung des Anlagevermögens 2023
D. Erläuterungen zur Bilanz Barreserve Bei der Barreserve (A 1) handelt es sich um den Kassenbestand sowie das Guthaben bei der Deutschen Bundesbank. Die auf EUR lautenden Barreserven wurden mit dem Nennwert angesetzt. Forderungen an Kreditinstitute In den Forderungen an Kreditinstitute (A 3) sind EUR 220.192.889 Forderungen an die genossenschaftliche Zentralbank enthalten. Forderungen an Kunden In den Forderungen an Kunden (A 4) sind EUR 69.670.815 Forderungen mit unbestimmter Laufzeit enthalten. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren (A 5) werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahr EUR 24.175.941 fällig. Aufgliederung der in den Bilanzposten A 5 bis A 8 enthaltenen Wertpapiere In folgenden Posten sind enthalten:
Forderungen an verbundene Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht In den Forderungen sowie Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sind folgende Beträge enthalten, die auch Forderungen an verbundene Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind:
Investmentvermögen mit einem Anteil von mehr als 10 Prozent Im Bilanzposten "Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere" (A 6) sind folgende Anteile an Sondervermögen im Sinn des § 1 Abs. 10 KAGB oder Anlageaktien an Investmentaktiengesellschaften mit veränderlichem Kapital im Sinn der §§ 108 bis 123 KAGB oder vergleichbaren EU- bzw. sonstigen ausländischen Investmentvermögen mit Anteilsquoten von mehr als 10 % enthalten:
Für beide Fonds besteht das Anlageziel in der Steuerung der Eigenanlagen unter risiko- und ertragsorientierten Aspekten unter Berücksichtigung von Anlagerestriktionen. Gemäß der Allgemeinen Anlagebedingungen der Fonds bestehen in der täglichen Rückgabemöglichkeit grundsätzlich keine Beschränkungen. Der Gesellschaft bleibt jedoch vorbehalten, die Rücknahme der Anteile auszusetzen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger erforderlich erscheinen lassen. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen von nicht untergeordneter Bedeutung bestehen zum 31. Dezember 2023 wie folgt:
Mit dem unter Buchstabe a) bis d) genannten Unternehmen besteht ein Konzernverhältnis. Ein Konzernabschluss wurde nicht aufgestellt, weil aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 296 Abs. 2 HGB) auf die Aufstellung verzichtet werden konnte. Treuhandvermögen Im Bilanzposten "Treuhandvermögen" (A 9) sind ausschließlich Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen für fremde Rechnung gehalten werden. Bei diesen Treuhandforderungen handelt es sich um Forderungen an Kunden (A 4). Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Im Bilanzposten "Sachanlagen" (A 12) sind Grundstücke und Bauten, die wir im Rahmen eigener Tätigkeit nutzen, in Höhe von EUR 24.699.997 und Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von EUR 3.321.474 enthalten. Sonstige Vermögensgegenstände In dem Bilanzposten "Sonstige Vermögensgegenstände" (A 13) sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (A 14) sind Unterschiedsbeträge zwischen dem Ausgabebetrag und dem höheren Erfüllungsbetrag von Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 0 (Vorjahr EUR 248) enthalten. Nachrangige Vermögensgegenstände In den folgenden Posten sind Vermögensgegenstände, für die eine Nachrangklausel besteht, enthalten:
Bei den obigen, unter A 4 ausgewiesenen nachrangigen Forderungen handelt es sich ausschließlich um haftungsfreigestellte Kredite. Fremdwährungsposten In den Vermögensgegenständen sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 1.091.719 enthalten. Restlaufzeitenspiegel für Forderungen Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Restlaufzeitenspiegel für Verbindlichkeiten Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1) sind EUR 360.061.691 Verbindlichkeiten gegenüber der genossenschaftlichen Zentralbank enthalten. Treuhandverbindlichkeiten Im Bilanzposten "Treuhandverbindlichkeiten" (P 4) sind ausschließlich Refinanzierungsmittel für Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen für fremde Rechnung gehalten werden. Bei diesen Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1). Sonstige Verbindlichkeiten Im Bilanzposten "Sonstige Verbindlichkeiten" (P 5) sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten (P 6) sind Disagiobeträge, die bei der Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden, im Gesamtbetrag von EUR 3.192.302 (Vorjahr EUR 3.606.374) enthalten. Nachrangige Verbindlichkeiten Im Geschäftsjahr fielen Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten (P 9) in Höhe von EUR 432.063 an. Es bestehen keine Mittelaufnahmen, die 10 % des Gesamtbetrages der nachrangigen Verbindlichkeiten übersteigen. Die mit den Gläubigern der nachrangigen Verbindlichkeiten getroffenen Nachrangabreden erfüllen die Voraussetzungen für die Anerkennung als Eigenmittel gemäß Art. 63 CRR. Die Restlaufzeit der nachrangigen Verbindlichkeiten liegt zwischen 4 und 7 Jahren. Die nachrangigen Verbindlichkeiten sind mit Zinssätzen von 1,20 % bis 5,00 % ausgestattet. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht In den nachstehenden Verbindlichkeiten sind folgende Beträge enthalten, die auch Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind:
Eigenkapital Die unter dem Passivposten "Gezeichnetes Kapital" (P 12a) ausgewiesenen Geschäftsguthaben gliedern sich wie folgt:
Die Kapital- und Ergebnisrücklagen (P 12b) und c) haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen In Bezug auf die Gesamttätigkeit der Bank sind folgende Eventualverbindlichkeiten (P 1 unter dem Bilanzstrich) von wesentlicher Bedeutung:
Die in den Posten 1b) und 2c) unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen unterliegen den für alle Kreditverhältnisse geltenden Risikoidentifizierungs- und -steuerungsverfahren, die eine rechtzeitige Erkennung der Risiken gewährleisten. Akute und latente Risiken einer Inanspruchnahme aus den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Haftungsverhältnissen sind durch Rückstellungen gedeckt. Die ausgewiesenen Verpflichtungen betreffen überwiegend Bürgschafts- und Gewährleistungsverträge für bzw. offene Kreditzusagen gegenüber Kunden sowie 4,0 Mio. EUR Haftungsverpflichtungen aus getrennt bilanzierten eingebetteten Credit Default Swaps, die auf zwei Referenzschuldner mit einem Volumen von jeweils 2,0 Mio. EUR entfallen. Die Risiken wurden im Zuge einer Einzelbewertung der Bonität dieser Kunden bzw. Referenzschuldner beurteilt. Die unter Posten 1b) unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Beträge zeigen nicht die zukünftig aus diesen Verträgen zu erwartenden tatsächlichen Zahlungsströme, da die überwiegende Anzahl der Eventualverbindlichkeiten und anderen Verpflichtungen nach unserer Einschätzung ohne Inanspruchnahme auslaufen wird. Durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesicherte Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten sind durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesichert:
Zur Sicherung von Verbindlichkeiten wurden Kundenforderungen aus dem Fördermittelgeschäft per Globalzession an die entsprechenden Förderbanken abgetreten. Fremdwährungsposten In den Schulden sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 17.998.938 enthalten. E. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Zinserträge und Zinsaufwendungen Die für das Geschäftsjahr ermittelten Abzinsungseffekte für Zinsrückstellungen aus Zinsprodukten wurden unter den Zinserträgen erfasst. Dadurch hat sich der Zinsüberschuss per Saldo um EUR 1.042 (Vorjahr EUR -3.444) erhöht. Provisionserträge Die Provisionserträge (GuV-Posten 5) aus für Dritte erbrachten Dienstleistungen für die Verwaltung und Vermittlung, insbesondere für die Depotverwaltung sowie für die Immobilienvermittlung, Vermittlung von Bausparverträgen, Versicherungen, Krediten und Investmentanlagen nehmen in der Ertragsrechnung einen festen Bestandteil ein. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen (GuV 8) sind folgende nicht unwesentliche Einzelbeträge enthalten:
Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen mit EUR 1.187 (Vorjahr EUR 0) Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (GuV 12) sind folgende nicht unwesentliche Einzelbeträge enthalten:
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen mit EUR 322.025 (Vorjahr EUR 540.880) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen. Periodenfremde Erträge bzw. Aufwendungen In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 1.294.697 und periodenfremde Aufwendungen in Höhe von EUR 138.551 enthalten. Hiervon entfallen auf:
F. Sonstige Angaben Vorstand und Aufsichtsrat Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen EUR 110.100. Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die früheren Mitglieder des Vorstands bzw. deren Hinterbliebenen erhielten Pensionen in Höhe von EUR 863.761. Für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene bestehen zum 31. Dezember 2023 Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 12.034.422. Die Forderungen an und Verpflichtungen aus eingegangenen Haftungsverhältnissen betrugen für Mitglieder des Vorstands EUR 40.096 und für Mitglieder des Aufsichtsrats EUR 4.463.563. Ausschüttungsgesperrte Beträge Der aus der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag beträgt EUR 206.594. Diesem stehen ausreichend frei verfügbare Rücklagen gegenüber. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen in Höhe von Garantieverpflichtungen gegenüber der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (Garantieverbund) in Höhe von EUR 9.107.232. Ferner besteht eine Beitragsgarantie gegenüber dem institutsbezogenen Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH. Diese betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen, sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen. Personalstatistik Die Zahl der 2023 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Außerdem wurden durchschnittlich 31 Auszubildende beschäftigt. Mitgliederbewegung im Geschäftsjahr
Der vollständige Abgang bei der Haftsumme ist auf die Abschaffung der satzungsmäßigen Haftsumme zurückzuführen
Aufwendungen für den Abschlussprüfer Das vom Prüfungsverband für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar schlüsselt sich in folgende Honorare auf:
Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes Der Name und die Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes lauten: Genoverband e.V. Karl-Wiechert-Allee 76 a 30625 Hannover Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Mitglieder des Vorstands, ausgeübter Beruf Stolper, Thomas, Bankleiter, Vorstandssprecher, Ressort Vertrieb - Firmenkunden, Vorstandsekretariat, Öffentlichkeitsarbeit, Tochtergesellschaften, Baufinanzierung und Immobilien Schulz, Ralf, Bankleiter, Ressort Unternehmenssteuerung, Marktfolge Aktiv, Revision, Beauftragte, Organisation und IT Fründt, Lars, Bankleiter, Ressort Vertrieb - Privatkunden, Personal, Vorstandsstab, Verwaltung und Versorgung, Eigenhandel, Vertriebsmanagement und Privat Banking Mitglieder des Aufsichtsrats, ausgeübter Beruf Dr. Kreutzburg, Klaus, - Vorsitzender - , Gesellschafter und Geschäftsführer der rpm rapid product manufacturing GmbH El Nahawi, Nael, - stellvertretender Vorsitzender - , Dipl.-Ing., Geschäftsführer der Firma ROCO Druck GmbH Hogrefe, Jens, Dipl.-Agrar-Ing., selbständiger Landwirt Lütgering, Birgitt, selbständige und niedergelassene Ärztin in der Anästhesiepraxis Hildesheim B. Lütgering, T. Gericke Paeschke, Dora-Christina, angestelle Steuerberaterin, Steuerberatungsgesellschaft Born mbh, Wolfenbüttel Sander, Markus, Inhaber und Geschäftsführer der Sander's Backstube GmbH & Co. KG Vahldiek, Jörg, Dipl.-Volkswirt, Steuerberater mit eigener Kanzlei Wiese, Rudolf Heinz, Dipl.-Ing., Inhaber der Firma Bernhard Wiese Maschinenbau e.K. Wolniczak, Daniel, Sales und Marketing Manager der SAGA Hotelbetriebsgesellschaft mbH Schwetje, Gerhardt, Landwirtschaftsmeister und Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes, (bis 8.6.2023) Vorschlag für die ErgebnisverwendungDer Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss von EUR 3.910.560,45 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages von EUR 61.499,15 (Bilanzgewinn von EUR 3.972.059,60) - wie folgt zu verwenden:
Wolfenbüttel, 15. April 2024 Volksbank eG Der Vorstand Thomas Stolper, Sprecher Lars Fründt Ralf Schulz Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Volksbank eG, Wolfenbüttel Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Volksbank eG, Wolfenbüttel (im Folgenden "Genossenschaft") - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Genossenschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Genossenschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. §§ 55 Abs. 2, 38 Abs. 1a GenG, dass alle bei uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: Bewertung der Kundenforderungen Unsere Darstellung des besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert: a) Sachverhalt und Problemstellung b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse c) Verweis auf weitergehende Informationen Bewertung der Kundenforderungen 1.a) Sachverhalt und Problemstellung Die Genossenschaft ist hauptsächlich im Kundenkreditgeschäft tätig. Eine mögliche Verschlechterung der Kreditwürdigkeit von Kreditnehmern kann Auswirkungen auf die Höhe der zu bildenden Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen bzw. Abschreibungen haben. Die Identifizierung von Wertminderungen und die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen sowie die Bemessung von Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen unterliegen wesentlichen Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräumen. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass Wertberichtigungsbedarf nicht rechtzeitig identifiziert wird bzw. die Höhe der Wertberichtigung von der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der jeweiligen Kreditnehmer sowie von der Bewertung der Kreditsicherheiten beeinflusst wird. Daher ist die zutreffende Bewertung der Kundenforderungen für den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage von entscheidender Bedeutung und stellt nach unserer Einschätzung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. 1.b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung haben wir zunächst die Angemessenheit und Wirksamkeit des relevanten internen Kontrollsystems der Genossenschaft zur Risikofrüherkennung, zur Sicherheitenbewertung sowie zur Risikovorsorge beurteilt. In dem Zusammenhang haben wir uns von der regelmäßigen Überprüfung der Angemessenheit der Schätzannahmen durch die Genossenschaft überzeugt. Darüber hinaus haben wir die Bewertung der Kundenforderungen einschließlich der Sicherheiten auf Basis risikoorientiert ausgewählter Einzelfälle beurteilt und mit den Einschätzungen der Genossenschaft abgeglichen. Des Weiteren haben wir analytische Prüfungshandlungen durchgeführt. Dabei wurde der Datenbestand der Genossenschaft in Hinblick auf vordefinierte Prüfkriterien ausgewertet. Im diesem Zuge wurden neben den Ratingeinstufungen insbesondere die Höhe der ungesicherten Kreditteile berücksichtigt. 1.c) Verweis auf weitergehende Informationen Zur Bewertung der Forderungen an Kunden verweisen wir auf den Abschnitt B. des Anhangs. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: - die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitere Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Davon werden uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt: - die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitere Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen - wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder - anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Genossenschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Genossenschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Genossenschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind als zuständiger Prüfungsverband gesetzlicher Abschlussprüfer der Genossenschaft. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit unserer Berichterstattung an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO i. V. m. § 58 Abs. 3 GenG (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Bei uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht der geprüften Genossenschaft angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Genossenschaft bzw. für die von dieser beherrschten Unternehmen erbracht: - Prüfung des Depot- und Wertpapierdienstleistungsgeschäfts nach § 89 WpHG - Schulung Aufsichtsrat Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Jörg Leinpinsel.
Hannover, 15. April 2024 Genoverband e.V. Jan Ole Vinken, Wirtschaftsprüfer Jörg Leinpinsel, Wirtschaftsprüfer Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die ErgebnisverwendungDie Vertreterversammlung vom 04.06.2024 hat den Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt und die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von EUR 3.910.560,45 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages in Höhe von EUR 61.499,15 - wie vom Vorstand vorgeschlagen beschlossen. Bericht des AufsichtsratesVolksbank eG, WolfenbüttelDer Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die ihm nach Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben wahrgenommen. Im Jahr 2023 fanden zehn Sitzungen des Gesamtaufsichtsrates statt. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem permanenten Austausch mit dem Vorstand. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Geschäftsentwicklung, der Kapitalsituation und der Vergütungssysteme informiert. Den vierteljährlichen Berichtspflichten, insbesondere aus den Mindestanforderungen an das Risikomanagement, ist der Vorstand nachgekommen und hat umfassend über die Risikolage der Bank berichtet. Der Aufsichtsrat hat von seinen Aufsichts und Informationsrechten sowie dem Prüfungsrecht nach pflichtgemäßem Ermessen Gebrauch gemacht. Alle erforderlichen Beschlüsse zu bedeutenden geschäftspolitischen Entscheidungen wurden nach sorgfältiger Prüfung und eingehender Beratung gefasst. Zur Aufrechterhaltung der erforderlichen Sachkunde wurde eine gemeinsame Fortbildung wahrgenommen. Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2023 mit Lagebericht wurde vom Genoverband e. V. geprüft. Über das Prüfungsergebnis wird in der Vertreterversammlung berichtet. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses mit dem Vorstand eingehend erörtert, geprüft und für in Ordnung befunden. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses - unter Einbeziehung des Gewinnvortrages - entspricht den Vorschriften der Satzung. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Vertreterversammlung, die vom Vorstand vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen. Durch Ablauf der Wahlzeit scheiden in diesem Jahr die Mitglieder Jens Hogrefe, Markus Sander und Jörg Vahldiek aus dem Aufsichtsrat aus. Die Wiederwahlen der Herren Jens Hogrefe, Markus Sander und Jörg Vahldiek sind zulässig und werden vorgeschlagen. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Führungskräften und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bank, die mit bedeutendem Engagement und hohem persönlichen Einsatz zu dem guten Jahresergebnis beigetragen haben. Der Dank des Aufsichtsrates geht darüber hinaus auch an die Mitglieder, Kunden und Geschäftspartner für ihre Treue und ihr Vertrauen in die Volksbank eG, Wolfenbüttel.
Wolfenbüttel, 15. April 2024 Der Aufsichtsrat Dr. Klaus Kreutzburg, Vorsitzender Volksbank eG, WolfenbüttelAnlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023 ("Länderspezifische Berichterstattung")Die Volksbank eG hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Kreditgenossenschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Volksbank eG besteht darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Volksbank eG definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 TEUR 103.409. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt 359,4. Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 35.251. Die Steuern auf Gewinn betragen TEUR 11.262 und betreffen laufende Steuern. Die Volksbank eG hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. |
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